Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => H => Stadt/Versorger => HSW - Havelländische Stadtwerke => Thema gestartet von: DieAdmin am 08. April 2010, 20:31:49

Titel: Urteil AG Potsdam 31.03.2010 - Az: 34 C 137/09 - Widerklage eines Kunden erfolgreich
Beitrag von: DieAdmin am 08. April 2010, 20:31:49
neu in der Entscheidungssammlung:

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2636/

Meine Meinung als Laie: starkes Urteil :D
Titel: Urteil AG Potsdam 31.03.2010 - Az: 34 C 137/09 - Widerklage eines Kunden erfolgreich
Beitrag von: RuRo am 08. April 2010, 20:39:49
Besonders schön ist der Apfelvergleich  :D - richtig romantisch: \"Im Märzen der (Obst-)Bauer ...\" - der Ernte sei Dank.
Titel: Urteil AG Potsdam 31.03.2010 - Az: 34 C 137/09 - Widerklage eines Kunden erfolgreich
Beitrag von: tangocharly am 08. April 2010, 21:02:25
Ja, wenn man nicht ab und an über sich selber lachen kann, dann ist sowieso Hopfen und Malz verloren.

Ich fand die Begründung eines Amtsrichters auch schön:
\"Man könne nicht erwarten, dass ein Verbraucher ständig alle Zeitungen liest und bevorratet, damit jener sofort im Bilde sein kann, wenn ein Gasunternehmen gerade mal wieder beliebt seine Preise (nach oben) anzupassen\".

Der hat zwar des Trudels Kern nicht verstanden, denn der Beweis ist zu führen, ob der Versorger seine Veröffentlichung wirksam, auf der Basis der GVV, durchgeführt hat. Und dann kann das EVU nicht kommen mit der BILD-Zeitung, sondern konkret mit dem Organ am Wohnort des Kunden.

Aber lustig war\'s schon.
Titel: Urteil AG Potsdam 31.03.2010 - Az: 34 C 137/09 - Widerklage eines Kunden erfolgreich
Beitrag von: RR-E-ft am 09. April 2010, 00:00:51
Das Amtsgericht greift mit dem Verweis auf die Situation eines Obstbauern auf die Erfahrungen des Havelländischen Obstanbaus zurück.

Herr von Ribbeck auf Ribbeck im Havelland... (http://www.vonribbeck.de/html/gedicht.html)
Titel: Urteil AG Potsdam 31.03.2010 - Az: 34 C 137/09 - Widerklage eines Kunden erfolgreich
Beitrag von: Graf Koks am 10. April 2010, 18:13:20
wo man das Urteil nicht findet (http://www.hswgmbh.de/15.html)
Titel: Urteil AG Potsdam 31.03.2010 - Az: 34 C 137/09 - Widerklage eines Kunden erfolgreich
Beitrag von: tangocharly am 10. April 2010, 19:12:11
Zitat
Eine Betrachtung der Preisänderungen seit dem 01.01.2007 ist lt. Gericht darüber hinaus nicht erforderlich, da seit diesem Zeitpunkt die Monopolstellung der Gasversorger nicht mehr gegeben ist; im Versorgungsgebiet der HSW sind derzeit mehrere Anbieter tätig.

Wollen wir mal diese Logik auf die Spitze treiben:

Da wo es Wettbewerb gibt, da gibt es keine Billigkeitskontrolle. Billigkeitskontrolle gibt es nur, wo einseitige, ermessengebunden Anpassungen existieren. Gibt es keine Billigkeitskontrolle, existiert somit (zwangsläufig) Wettbewerb. Existiert Wettbewerb, dann gibt es auch keine einseitige, ermessensgebundene Preisanpassung. Existieren keine einseitigen Preisanpassungen, gibt es Preise vom Wettbewerb .........  
(Frei nach: Ein Loch ist im Eimer, oh Henry .... )
Titel: Urteil AG Potsdam 31.03.2010 - Az: 34 C 137/09 - Widerklage eines Kunden erfolgreich
Beitrag von: courage am 12. April 2010, 17:13:26
AG Potsdam vom 31.03.2010:

Zitat
\"Im Grunde stellt sich die Situation der Klägerin nicht anders dar, als zum Beispiel die eines Obstbauern, der im Frühjahr Äpfel aus seiner im Herbst erwarteten Ernte zu einem festen Preis verkauft, zum vereinbarten Lieferzeitpunkt aber wegen Witterungsunbilden die geschuldeten Früchte nicht wie erwartet nahezu kostenlos unter dem eigenen Baume auflesen kann, sondern mit erheblichem Aufwand aus dem Ausland heranfahren lassen muß.\"

Die Obstbauern befinden sich im Gegensatz zu den Energieversorgern nicht nur wegen der \"Witterungsunbilden\" sondern allein schon deswegen in einer ungleich schwierigeren Lage, weil sie auf den relevanten Märkten in einem echten Wettbewerb stehen.

Zudem kann man Verträge, die unwirksame Klauseln enthalten, einfach kündigen. Mit dem Wettergott kann man noch nicht einmal einen Vertrag machen.

Jammerlappen auf allerhöchstem Niveau, das sind unsere Gas- und Stromversorger mit ihrem risikolosen Geschäft.
Titel: Urteil AG Potsdam 31.03.2010 - Az: 34 C 137/09 - Widerklage eines Kunden erfolgreich
Beitrag von: bolli am 13. April 2010, 08:06:04
Zitat
Original von tangocharly
Zitat
Eine Betrachtung der Preisänderungen seit dem 01.01.2007 ist lt. Gericht darüber hinaus nicht erforderlich, da seit diesem Zeitpunkt die Monopolstellung der Gasversorger nicht mehr gegeben ist; im Versorgungsgebiet der HSW sind derzeit mehrere Anbieter tätig.

Wollen wir mal diese Logik auf die Spitze treiben:

Da wo es Wettbewerb gibt, da gibt es keine Billigkeitskontrolle. Billigkeitskontrolle gibt es nur, wo einseitige, ermessengebunden Anpassungen existieren. Gibt es keine Billigkeitskontrolle, existiert somit (zwangsläufig) Wettbewerb. Existiert Wettbewerb, dann gibt es auch keine einseitige, ermessensgebundene Preisanpassung. Existieren keine einseitigen Preisanpassungen, gibt es Preise vom Wettbewerb .........  
(Frei nach: Ein Loch ist im Eimer, oh Henry .... )
Na ja, aber hier ist eben auch der Verteidiger gefragt, der eben genau diesen Sachverhalt der Richterin \"bildlich\" vor Augen führen muss. Und dazu sollte man noch die passende Rechtssprechung des BGH zur Hand haben.  ;)  

Deshalb plädiere ich auch meistens für einen versierten Anwalt, nicht aus reinem Gefallen zu Ihrer Zunft.  :D