Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: RobiZ am 08. April 2010, 14:59:17
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Seit 2006 habe ich meine Gasrechnungen n. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB mit Ihren Musterbriefen gekürzt.
Dabei habe ich als Preisbasis wurde der zum Zeitpunkt 09/2004 gültige Arbeitspreis von 3,2524 Ct/kW h jeweils zugrunde gelegt.
Soll ich diesen Arbeitspreis weiterhin anwenden ?
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Original von RobiZ
Seit 2006 habe ich meine Gasrechnungen n. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB mit Ihren Musterbriefen gekürzt.
Dabei habe ich als Preisbasis wurde der zum Zeitpunkt 09/2004 gültige Arbeitspreis von 3,2524 Ct/kW h jeweils zugrunde gelegt.
Soll ich diesen Arbeitspreis weiterhin anwenden ?
Warum denn nicht?
Falls der Preis irgendwann aus unerklärlichen Gründen unter deinen Arbeitspreis fällt, kann der tiefere Preis ja akzeptiert werden.
So mach ich es zumindest...
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@RobiZ
Welche Reaktionen hat denn das EVU gezeigt?
Und wie steht es um die Stromrechnungen ?
Falls Sie auch Wasser/Abwasser über das EVU abrechnen lassen, müssten inzwischen dafür auch neue Kunden-Nummern vergeben worden sein, oder steht das noch an?
Das hat in einigen Fällen zu Ungemach geführt, zumindet in Ihrem Nachbarort.
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Für Wasser/Abwasser habe ich seit Juni 2009 ne neue Kd-Nr.
Strom läuft z.Zt. bei den Stadtwerken Hamm ;)
Seit meinen Kürzungen ab 2006 gab es u.a folgende Schreiben:
August 2008 > Mahnung ohne Angaben zum Zeitraum der Forderung
April 2009 > Korrektur der Jahresrechnungen 03/2006 - 03/2009
Ansonsten nur Schreiben das die RWE meine jeweiligen Kürzungen
n. § 315 zur Kenntnis genommen hat.
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@RobiZ
Was hatte denn die sog. Korrektur der Jahresrechnungen 2005-2009 als Absicht?
Haben Sie geprüft, ob in diesen Zeiträumen nicht Verrechnungen zwischen Wasser/Abwasser und Gas oder Umbuchungen vorgenommen wurden?
Haben Sie Verrechnungsverbot nach § 366 BGB ausgesprochen?
Es existieren hier Fälle, bei denen das EVU durch Umbuchen von Zahlungen und Abschlägen einen künstlichen Saldo bei Wasser konstruiert haben und danach dem Abwasserentsorger eine angeblich noch offene Forderung zurückübertragen haben, damit dieser dann den Forderungseinzug betreibt.
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Durch die Korrektur-Rechnungen wurden folgende Daten geändert :
03/2006 - 03/2007 Umrechnungsfaktor (kWh/m3) Alt 9,519 NEU 9,5174085
03/2007 - 02/2008 \" Alt 9,414 Neu 9,4137393
02/2008 - 03/2009 Korrektur der geleisteten Zahlung
auf meine Vorgaben :D