Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: RobiZ am 08. April 2010, 14:51:39
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Verjährung
Trifft es zu, das die Verjährungsfrist zwei Jahre beträgt?
Beispiel
Jahresrechnung am 21.03.2007 für den Zeitraum 03.03.06 - 05.03.2007
Kürzung der Rechnung am 30.03.2007 \"
Am 21.04.2009 habe ich vom Versorger RWE eine \"Jahresrechnung-Korrektur\" erhalten, wobei sich lediglich der Umrechnungsfaktor
von 9,519 auf 9,5174085 kWh/m3 verändert hat
Ist durch diese Jahres-Korrektur die Verjährung gehemmt worden ? u. falls JA, wann tritt die Verjährung jetzt ein ?, wenn kein neues Schreiben für den Zeitraum kommt.