Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Gas (Allgemein) => Thema gestartet von: RebellA am 30. März 2010, 16:12:13
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Hallo,
Wer weiß, ob ein (z.B. Gas-)versorger beim Zählerwechsel das oder die Eichprotokolle dem Kunden – auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden – aushändigen muss (§)
oder anders:
muss ein Kunde einen Zählerwechsel vornehmen lassen, wenn er keine Einsicht in das Eichprotokoll des neu einzubauenden Zählers nehmen kann?
Danke :-)
RebellA