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Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Karlsruhe => Thema gestartet von: kamaraba am 27. März 2010, 19:12:12

Titel: Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
Beitrag von: kamaraba am 27. März 2010, 19:12:12
Vor dem Amtsgericht Karlsruhe, Lammstraße 1-5, 76133 Karlsruhe
wird gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden. Am 30.3.2010 um 12.00 Uhr, Sitzungssaal 401 im Gerichtsgebäude Lammstr. 1-5, 76133 Karlsruhe.
Ein Karlsruher Gaspreirebell, der seit 2005 die Gaspreise kürzt, wurde von den Stadtwerke Karlsruhe verklagt.
Titel: Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
Beitrag von: bolli am 28. März 2010, 00:44:41
Und warum lässt man sich auf eine Entscheidung gem. § 495a ZPO ein und fordert nicht eine mündliche Verhandlung ?
Wenn das nicht mal wieder in \"die Hose geht\". Ich sehe dann schon die Pressemittelung der Stadtwerke: Gericht erklärt die Preise für angemessen und gibt der Klage statt!  X(
Titel: Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
Beitrag von: kamaraba am 28. März 2010, 10:46:54
@bolli
Die Frage müssen Sie mir nicht stellen.
Das wird \"in die Hose gehen\", da muss man kein Prophet sein. Die PM der Stadtwerke wird schon geschrieben sein, meine aber auch.
Bin am Dienstag bei der Urteilsverkündung dabei und werde berichten.
Titel: Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
Beitrag von: RR-E-ft am 29. März 2010, 15:27:00
Nicht ersichtlich, worum der Streit geht und wie man sich in der Verteidigung aufgebaut hatte.

Fraglich indes, warum nicht die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und ggf. die Zulassung der Berufung beantragt wurde....
Titel: Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
Beitrag von: kamaraba am 29. März 2010, 22:36:33
@RR-E-ft

Bin morgen bei der Urteilsverkündung anwesend. Mir liegt derzeit nur der Schriftsatz der Gegenseite vor. Hier wird überwiegend auf das Wibera Gutachten verwiesen und diverse BGH Urteile werden dort zitiert. Wie die Verteidigung aufgebaut ist (war) werde ich noch in Erfahrung bringen.
Aktenzeichen 5 C 43/10
Titel: Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
Beitrag von: kamaraba am 30. März 2010, 15:31:50
Leider keine öffentliche Urteilsverkündung  :(
Weder von Kläger noch von der Beklagtenseite war jemand da.
Das Urteil wird den Beteiligten zugestellt.
Titel: Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
Beitrag von: RR-E-ft am 30. März 2010, 15:45:45
Oh, da wurde wohl der Grundsatz der Öffentlichkeit verletzt und das Urteil kann möglicherweise allein deshalb keinen Bestand haben. Ebenso wie mündliche Verhandlungen öffentlich sind, sind die Verkündungstermine öffentlich. Es genügt dabei jedoch, wenn der Tenor der Entscheidung öffentlich bekannt gegeben wird. Ohne eine öffentliche Verkündung geht es jedoch nicht. Jedenfalls muss in öffentlicher Sitzung bekannt gegeben werden, dass überhaupt eine Entscheidung ergangen ist und welche Entscheidung ergangen ist. Femegerichte sind verfassungsrechtlich unzulässig.
Titel: Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
Beitrag von: kamaraba am 30. März 2010, 15:53:43
Die Richterin war barsch erstaunt, dass überhaupt jemand erschienen war. Uns gegenüber wollte Sie das Ergebnis des Urteils nicht bekanntgeben, da wir keine Prozessbeteiligten sind/waren.
Der \"Sitzungssaal 401\" war ein kleines Kämmerlein im 4.OG unter dem Dach des Amtsgerichts in Karlsruhe (Büro der Richterin).
Vor der Türe hingen öffentlich die Verkündungstermine!
Titel: Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
Beitrag von: superhaase am 30. März 2010, 16:16:30
Zitat
Die Richterin war barsch erstaunt, dass überhaupt jemand erschienen war. Uns gegenüber wollte Sie das Ergebnis des Urteils nicht bekanntgeben, da wir keine Prozessbeteiligten sind/waren.
Da hat die Frau Richterin wohl in der Ausbildung irgendwas nicht richtig mitbekommen?
Sachen gibts - tststs ... 8o
Titel: Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
Beitrag von: bolli am 31. März 2010, 09:01:22
;)Dann sollte man den Amtsvorsteher informieren und der Richterin vielleicht mal Nachhilfe geben, damit sowas nicht wieder vorkommt. Und natürlich sofort den öffentlich zu machenden Tenor der Entscheidung einfordern. :D

Vielleicht auch mal damit \"winken\", dass man der Presse ne Mitteilung über die \"Kompetenz\" der Richterin zukommen lässt.  ;)
Titel: Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
Beitrag von: kamaraba am 11. April 2010, 23:11:15
Es wird immer undurchsichtiger:
inzwischen liegt ein Beweis-Beschluss des AG Karlsruhe vom 30.03. vor. Danach sollen vernommen werden

    * Klaus G., Wibera Düsseldorf
    * Jürgen Sch., HAL Rechnungswesen (Stadtwerke Karlsruhe)
    * Roland Sch., HAL Vertrieb (Stadtwerke Karlsruhe)

Zunächst soll die Rechtshilfevernehmung durch das AG Düsseldorf erfolgen. Der Termin zur Mündlichen Verhandlung und zur Vernehmung der weiter benannten Zeugen wird nach Rückkunft der Akten bestimmt.
Titel: Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
Beitrag von: bolli am 12. April 2010, 07:57:28
Na, da will man aus \"Parteigutachten\" sicher mal schnell Beweise machen. Dafür sind halt Zeugenaussagen notwendig, auch wenn sie nur für eine Partei sprechen (werden).  X(
Titel: Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
Beitrag von: kamaraba am 26. April 2010, 21:21:47
Ihr im Betreff genanntes Schreiben liegt mir vor. Über die Angelegenheit habe ich mich anhand der Verfahrensakten informiert.
Es ist zwar zutreffend, dass das Gerichtsverfassungsgesetz in § 173 GVG regelt, dass die Verkündung des Urteils öffentlich erfolgt. Jedoch bestimmt die hier maßgebende Zivilprozessordnung, wie die Verkündung eines Urteils geschieht (§ 311 II ZPO). Von der in § 311 II 1 ZPO festgelegten Vorlesung der Urteilsformel kann abgesehen werden, wenn bei der Verkündung niemand von den Parteien erschienen ist (war auch niemand da). Dann kann die Verlesung durch eine Bezugnahme auf den entscheidenden Teil ersetzt werden (§ 311 II 2 ZPO).

Den Akten ist zu entnehmen, dass von den Parteien niemand erschienen ist. Vor die-sem Hintergrund und in Einklang mit der zitierten gesetzlichen Regelung in § 311 II 2 ZPO wäre die Verkündung im Falle eines Urteils durch eine Bezugnahme auf den entscheidenden Teil ausreichend gewesen. Im Übrigen ist in dem Termin noch keine das Verfahren abschließende Entscheidung ergangen. Die eingangs zitierte GVG Bestimmung bezieht sich nur auf Urteile sowie auf die in Beschlussform zu erlassenden Entscheidungen, wenn sie das Verfahren abschließen.

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung

gez. XXXXXX
Vizepräsidentin des Amtsgerichts
Titel: Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
Beitrag von: RR-E-ft am 26. April 2010, 21:29:27
Die Aussage des AG Karlsruhe ist zutreffend.
Titel: Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
Beitrag von: kamaraba am 26. April 2010, 21:36:22
Zitat
Dann kann die Verlesung durch eine Bezugnahme auf den entscheidenden Teil ersetzt werden (§ 311 II 2 ZPO).
d.h. kann, muss aber nicht?
Zitat
wäre die Verkündung im Falle eines Urteils durch eine Bezugnahme auf den entscheidenden Teil ausreichend gewesen
Wäre, muss aber nicht?
Titel: Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
Beitrag von: RR-E-ft am 27. April 2010, 18:01:04
Es handelt sich um eine klassische Ermessensentscheidung.
Titel: Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
Beitrag von: kamaraba am 27. April 2010, 20:11:03
DANKE!
Titel: Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
Beitrag von: kamaraba am 07. September 2010, 20:52:42
Der Termin zur mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme wurde anberaumt auf den 4.10.2010, 11.00 Uhr vor dem Amtsgericht Karlsruhe.
In nichtöffentlicher Sitzung vor dem Amtsgericht Düsseldorf am 9. Juli 2010 wurde gemäß Beweisbeschluss vom 30.3.2010 der Zeuge der WIBERA vernommen.
Titel: Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
Beitrag von: kamaraba am 04. Dezember 2010, 22:45:49
Ein Karlsruher Gaspreisrebell wurde von den Stadtwerke Karlsruhe auf Zahlung verklagt. Das Amtsgericht unter Richterin Bacher folgte der einzigen Argumentation der Klägerseite (Wibera Gutachten) und verurteilte den Beklagten zur Zahlung von 512,02 Euro nebst Zinsen sowie 1,50 Euro vorgerichtliche Kosten.

Das Urteil nebst Schriftverkehr wurde dem Bund der Energieverbraucher zur Verfügung gestellt und kann dort (http://www.energieverbraucher.de/files_db/1291627348_1261__12.pdf) runtergeladen werden.
Titel: Gerichtstermin vor dem AG am 30.3.2010
Beitrag von: DieAdmin am 06. Dezember 2010, 12:01:58
Das Urteil ist in der Entscheidungssammlung:

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2754/