Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => D => Stadt/Versorger => DREWAG - Stadtwerke Dresden => Thema gestartet von: Cathe am 28. August 2005, 20:32:01

Titel: Zahlungsaufforderung und Mahnung zur Abschlagszahlung
Beitrag von: Cathe am 28. August 2005, 20:32:01
Hallo!

Auch ich habe letztes Jahr der Preiserhöhung der DREWAG Dresden  schriftlich nicht zugestimmt und wie hier im Forum geschrieben, die monatl. Abschlagszahlung von 18.00 Euro auf 17,79 Euro gekürzt. Jetzt habe ich eine Zahlungsaufforderung  über die jeweiligen offenen Abschlagsforderungen der DREWAG von März bis August 05 erhalten sowie zusätzliche Mahngebühren von 3,00 Euro.
Wie sollte ich weiter vor gehen? Diesen Bescheid ignorieren oder nochmals auf meinen damaligen Widerspruch zur Stompreiserhohung hinweisen? Oder gibts noch andere Ideen? Es würde mir sehr helfen von Euch Rat und Hilfe zu bekommen.
Liebe Grüße von Cathe
Titel: Zahlungsaufforderung und Mahnung zur Abschlagszahlung
Beitrag von: Cremer am 28. August 2005, 21:18:00
@Cathe,

wenn Sie gemäß Musterschreiben widersprochen haben, brauchen Sie eine eigentlich nichts zu tun, es sei denn, Sie schreiben gerne Briefe und wollen Geld für eine Briefmarke ausgeben.

Verfolgen Sie weiter hier im Forum die Angelegenheiten.

Wichtig:
Wenn Sie die Jahresrechnung erhalten, müssen Sie den Gesamtpreis, den Sie bereit sind zu zahlen, errechnen. Also auf der Preisbasis vor Ihrem Einspruch einer Erhöhung.

Sie sollten ggf. den letzten Abschlag nochmals drastisch kürzen, wenn sich aufgrund der Hochrechnung (Verbrauch 11 Monate auf 12 Monate) ergeben sollte, dass Sie die Abschläge nicht ausreichend begrenzt haben, um auf alle Fälle eine Nachzahlung zu haben. Denn sollten Sie ein Guthaben haben, wird der Versorger dies nicht erstatten.
Titel: Zahlungsaufforderung und Mahnung zur Abschlagszahlung
Beitrag von: Harry01 am 28. August 2005, 21:48:39
Auf die Mahnungen brauchen Sie erst reagieren, wenn mit der Versorgungseinstellung gedroht wird. Vorher ist das nur unnötiger Aufwand, da der Versorger - wenn überhaupt, nur mit Standardschreiben reagieren wird, die Sie einschüchtern sollen.