Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Lehrte => Thema gestartet von: 2017672 am 12. März 2010, 21:08:58

Titel: Anteilsrechnung
Beitrag von: 2017672 am 12. März 2010, 21:08:58
\'Hallo Mitstreiter,

ich habe eine Rechnung angefochten im Hinblick auf fehlerhafte Anteilsrechnung.

Ich gehe davon aus, das Anteile wie folgt gerechnet werden:

Gesamtverbrauch / 12 * z.B. 3 Monate = Anteil für 3 Monate.

Oder verstehe ich hier was falsch?
Danke
Gruß

Gibt es dazu Gerichtsurteile?
Titel: Anteilsrechnung
Beitrag von: RR-E-ft am 12. März 2010, 22:05:33
Nicht ersichtlich, worum es wirklich geht.
Gehört wohl zu Stadtwerke Lehrte?

Ob etwas hier falsch verstanden wird, ist ja keine Grundsatzfrage, die die Welt bewegt.

Abschläge können u.U. vom Versorger einseitig festgesetzt werden. In der Grundversorgung § 13 GVV. Die Festsetzung muss als einseitige Leistungsbestimmung der Billigkeit entsprechen, da sie sonst auf Unbilligkeitseinrede unverbindlich ist.
Titel: Anteilsrechnung
Beitrag von: 2017672 am 12. März 2010, 22:11:15
Ich möchte gerne wissen, wenn eine Gaspreiserhöhung oder Senkung stattfindet, wie wirkt sich dies auf die Abrechnung aus?

Korrekt wäre aus meiner Sicht Gesamtverbrauch / 12 * z.B. 3Monate alter Preis und Gesamtverbrauch /12 * 9Monate neuer Preis?

Gibt es hierüber Urteile?

Danke
Gruß
Titel: Anteilsrechnung
Beitrag von: RR-E-ft am 12. März 2010, 22:15:45
Ob bei Ihnen etwaig ein Abrechnungsfehler vorliegt, interssiert die Welt eher weniger.

Man kann zum Stichtag der - sechs Wochen zuvor brieflich angekündigten - Preisänderung den Zähler ablesen und diesen Zählerstand dem Versorger mitteilen. Dann ist jener stichtagsbezogene Zählerstand der Abrechnung zu Grunde zu legen. Andernfalls kann eine Verbrauchsschätzung zum Stichtag erfolgen. Bei Gas fällt nicht in jedem Monat der gleiche Verbrauch an, weshalb 1/12 pro Monat grob falsch wäre. Saisonale Verbrauchsschwankungen sind zu berücksichtigen (§ 12 Abs. 2 GasGVV). In den Wintermonaten wird regelmäßig weit mehr Gas verbraucht als im Sommer.

@Evitel2004

Bitte ab nach Lehrte.
Titel: Anteilsrechnung
Beitrag von: nomos am 13. März 2010, 18:09:34
Zitat
Original von 2017672
Ich möchte gerne wissen, wenn eine Gaspreiserhöhung oder Senkung stattfindet, wie wirkt sich dies auf die Abrechnung aus?

Korrekt wäre aus meiner Sicht Gesamtverbrauch / 12 * z.B. 3Monate alter Preis und Gesamtverbrauch /12 * 9Monate neuer Preis?
siehe hier bei Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Gradtagzahl)


PS: Wer die rechnerische Aufteilung nicht möchte, sollte bei einer Preisänderung die Zählerstände seinem Versorger mitteilen, dann kann eine Aufteilung nach dem tatsächlichen Verbrauch erfolgen.

hier klicken: Beispiel Aachen  (http://klimadaten.ages-gmbh.de/index.php?option=com_klimadaten&task=get_data_init&function_mode=1&year_from=2009&year_to=2010&month_from=01&month_to=02&station_nr=10501&t_heiz=15&t_15=15&t_20=20&payment=free)

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