Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: RR-E-ft am 06. März 2010, 03:19:21

Titel: Stand Billigkeitskontrolle Strom/ Gas reloaded (März 2010)
Beitrag von: RR-E-ft am 06. März 2010, 03:19:21
Aktueller Stand zur Billigkeitskontrolle Strom/ Gas (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=69872#post69872)
Titel: Stand Billigkeitskontrolle Strom/ Gas reloaded (März 2010)
Beitrag von: courage am 06. März 2010, 12:56:42
Herzlichen Dank !
Titel: Stand Billigkeitskontrolle Strom/ Gas reloaded (März 2010)
Beitrag von: wulfus am 06. März 2010, 17:47:36
Prima Zusammenfassung! Vielen Dank Herr Fricke!
Titel: Stand Billigkeitskontrolle Strom/ Gas reloaded (März 2010)
Beitrag von: Didakt am 08. März 2010, 11:54:22
Guten Tag Herr Fricke,

Ehre, wem Ehre gebührt. Ihre rechtskundlich aufklärenden, hilfreichen Beiträge in der Forumsdiskussion verdienen - auch eingedenk der dafür geopferten Zeit - viel Lob und Anerkennung.

Ihre Ausführungen zur Billigkeitskontrolle habe ich mir mehrmals zu Gemüte geführt. Was bedeuten sie aber für den konkreten Fall?
Gegen mich ist eine Klage meines Gasversorgers anhängig. Ich sehe wegen einer offensichtlich vertraglich unwirksamen Preisanpassungsklausel gute Chancen zu obsiegen. Nur was kommt danach?
Das bisherige Vertragsverhältnis wird so oder so obsolet sein mit der Folge, dass ich mich - wenn ich Sondervertragskunde bleiben will - vertraglich neu binden muß, wahrscheinlich bei einem anderen Anbieter. Nun schauen Sie sich beispielhaft hier an \"http://www.eon-avacon-vertrieb.com/CMS/ContentFiles/Internet/Downloads/ ErdgasComfort%20NDS%20Web.pdf?ch=0\", was mich da an vertraglichen Regelungen erwartet und aufgezwungen wird. Die Crux ist doch, dass ich gar keine Möglichkeit habe, als gleichberechtigter Vertragspartner auf Augenhöhe mit dem Versorger einen individuellen Vertrag auszuhandeln.
Nach Ihren Ausführungen könnte ich bei einem solchen Vertrag nach der ersten einseitig vorgenommenen Preisanhebung die Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB in Anspruch nehmen oder - was näher liegt - aus dem Vertrag aussteigen. Und dann? Da die Verträge der Versorger vermutlich absprachegemäß gleichlautend sein werden, wäre das der Beginn eines unerfreulichen und mit viel Ärger verbundenen Anbieterhoppings in der Zukunft. Ich suche zwar, sehe aber im Moment keine brauchbare Lösung, allenfalls den Gang in die Grundversorgung, weil dabei mit dem § 315 BGB zunächst hilfreich angegriffen werden könnte, ob erfolgreich, bleibt dahingestellt. Mit einer erneuten Flut solcher Maßnahmen werden sich die Gerichte dann aber schwer tun.

Augenscheinlich haben wir Preisprotestler selbstverständlich viel erreicht und bewegt, allerdings auch mit enormen Aufwand verbunden. Hoffentlich erweisen sich diese Erfolge letztendlich nicht als Pyrrhussiege.
Außer jeder Frage steht natürlich, dass dieser Widerstand fortgeführt werden muss.

Fazit ist allerdings, dass es trotz kleiner Anfänge noch längst keinen wirksamen Wettbewerb auf dem Gasmarkt gibt. Die Dämme sind nur durch eine Zerschlagung der Oligopole zu brechen. Bewirken kann das aber nur die Politik, deren Vertreter mit der Angelegenheit aber zu sehr verquickt sind und allem Anschein nach wenig Interesse für ein stringentes Vorgehen in diese Richtung zeigen! Und die Kartellbehörde zeigt sich ebenfalls wenig.

Auch wir Verbraucher hätten die Macht, Großes zu bewegen, nur klappt es leider nicht, diese Macht kraftvoll zu bündeln.
Ich stelle mir gerade vor, was wohl wäre, wenn alle Kunden meines gegenwärtigen Versorgers im Rahmen eines organisierten Boykotts schlagartig den Anbieter wechselten. Wunschdenken!

Freundliche Grüße
Titel: Stand Billigkeitskontrolle Strom/ Gas reloaded (März 2010)
Beitrag von: RR-E-ft am 08. März 2010, 13:41:26
@Didakt

Wenn der bisherige Sondervertrag keine wirksame Preisänderungsklausel enthält, ist auch kein Platz für eine Billigkeitskontrolle. Im Falle der Kündigung eines solchen (für den Kunden im Ergebnis wohl vorteilhaften) Vertrages wird man etwa unter http://www.verivox.de gewiss auf dem Markt günstigere Angebote finden als die Grundversorgung des bisherigen Versorgers. Wenn man schon davon träumt, dass alle Kunden den Anbieter wechseln, stellt sich die Frage, weshalb man diesen Schritt dann nicht im Falle der Kündigung des Vertrages selbst gehen und sich statt dessen in die teurere Grundversorgung begeben wollte. Das wäre didaktisch nicht nachvollziehbar. Fraglich auch, wo denn der Wettbewerb auch herkommen soll, wenn die Sondervertragkunden an ihren ungeliebten Anbietern wie die Kletten klammern, insbesondere, wenn man ihnen die bisherigen Sonderverträge kündigt.

Jeder sollte sich von Zeit zu Zeit gedanklich selbst neu verorten.
Titel: Stand Billigkeitskontrolle Strom/ Gas reloaded (März 2010)
Beitrag von: Black am 08. März 2010, 14:40:42
Zitat
Original von Didakt
Ich stelle mir gerade vor, was wohl wäre, wenn alle Kunden meines gegenwärtigen Versorgers im Rahmen eines organisierten Boykotts schlagartig den Anbieter wechselten. Wunschdenken!

Nun, vielleicht müßte Ihr Versorger dann seinen Geschäftsbetrieb einstellen. Es wäre dann ein Anbieter weniger am Markt vorhanden. Welchen Vorteil das langfristig den Kunden bietet erschließt sich nicht.
Titel: Stand Billigkeitskontrolle Strom/ Gas reloaded (März 2010)
Beitrag von: jroettges am 08. März 2010, 16:28:36
Zitat
@Black schrieb:
Nun, vielleicht müßte Ihr Versorger dann seinen Geschäftsbetrieb einstellen....

Kann ein Grundversorger so mirnichts dirnichts den Betrieb einstellen?
Ist er nicht an Konzessionsverträge gebunden?

Was passiert eigentlich wenn ein Versorger selbst keine Energiekunden mehr hat, seine Netzgesellschaft aber weiter die Grundlage/Infrastruktur für einen wirklich funktionierenden Markt vorhält und dabei bestens floriert?

Darf er dann auch seinen Betrieb einstellen?

Seltsam ist ja, dass viele Versorger ihre extra dafür gegründeten Energievertriebsfirmen im bundesweiten Markt teilnehmen lassen, in ihrem eigenen Sprengel den Kunden aber deutlich höhere Tarife abnehmen.

Sie vertrauen im Stile einer \"kaiserlichen Gasanstalt\" darauf, dass die meisten Kunden doch nicht wechseln werden und weiter brav überhöhte Tarife zahlen. Würden die Kunden tatsächlich wechseln, wäre dieses Spiel schnell zuende.
Titel: Stand Billigkeitskontrolle Strom/ Gas reloaded (März 2010)
Beitrag von: RR-E-ft am 08. März 2010, 16:50:54
Der Netzbetreiber ist vom Versorger gedanklich und zumeist auch rechtlich zu unterscheiden. Mittlerweile existieren auch vollkommen unabhängige Netzgesellschaften, etwa auf der Höchst- und Hochspannungsebene im Strombereich. Diese haben mit der eigentlichen Energielieferung an Letztverbraucher nichts mehr zu tun.

Es gibt Versorger, die formal nach (alten) Konzessionsverträgen zur Belieferung verpflichtet waren, die eigentliche Versorgungsaufgabe jedoch an Dritte übertragen hatten. So hatten etwa die Stadtwerke Jena die Stromversorgung 1999 zum 01.01.2000 im Wege eines zehnjährigen Pachtvertrages auf die TEAG Thüringer Energie AG (jetzt E.ON Thüringer Energie AG) übertragen und dazu einen Kommissionsvertrag mit dieser abgeschlossen (Theobald/ Theobald, Grundzüge des Energiewirtschaftsrechts, 1. Aufl. 2001, S. 82 ff).  Schrumpft der Kundenstamm in der Grundversorgung auf ein bestimmtes Maß, wird man wohl eine solche Übertragung auf einen Dritten in Erwägung ziehen. Die eigentliche Grundversorgungsaufgabe ist in einem solchen Fall der alte Versorger spätestens dann los, wenn turnusgemäß gem. § 36 II EnWG ein anderer Lieferant zum Grundversorger gekürt wird.

All diese Entwicklungen sind für die Frage der zivilrechtlichen Billigkeitskontrolle indes vollkommen belanglos.
Titel: Stand Billigkeitskontrolle Strom/ Gas reloaded (März 2010)
Beitrag von: Didakt am 08. März 2010, 18:09:36
@ RR-E-ft

Sie können davon ausgehen, dass ich nach Beendigung meines Rechtsstreits den Anbieter wechseln werde, allein schon deshalb, weil sich logischerweise mein jetziger Versorger aus dem alten Vertrag, der ihm soviel Ungemach beschert hat, herauskündigen wird. Glauben Sie mir, Verivox ist mir hinreichend bekannt.

In meinem Beitrag wollte ich unter Bezug auf Ihre Ausführungen zur Billigkeitskontrolle nur zum Ausdruck bringen, dass ich zwar bei einem neu abgeschlosenen Sondervertrag, in dem sich die Versorger nunmehr heilsam belehrt in der Regel ein einseitiges, an der für Grundversorgungskunden geltenden gesetzlichen Regelung angepasstes Preisanpassungsrecht ausbedingen, nach einer Preisanhebung die Billigkeitseinrede gemäß § 315 BGB in Anspruch nehmen kann, aber dies dann nicht mehr der Weisheit letzter Schluss ist, weil die gegnerische Seite daraus vermutlich sofort mit einer Vertragskündigung die Konsequenzen ziehen wird. Und das bedeutet für den Verbraucher zwangsläufig ein andauerndes Anbieterhopping mit kurzen Vertragslaufzeiten, um sich stets erneut von dem preisgünstigsten Versorger beliefern zu lassen. Unbestreitbar ein aufwendiges Procedere, aber Marktwirtschaft konform.

Nun denn, ich bleibe auf der Seite der Widerspenstigen, nicht zuletzt auch deshalb, weil ich die Zeit dafür habe. Andere vielleicht nicht. Aber vielleicht geschieht irgendwann einmal ein Wunder und den Monopolisten wird der Garaus gemacht.

Freundliche Grüße
Titel: Stand Billigkeitskontrolle Strom/ Gas reloaded (März 2010)
Beitrag von: Black am 08. März 2010, 18:33:31
Zitat
Original von jroettges
Kann ein Grundversorger so mirnichts dirnichts den Betrieb einstellen?
Ist er nicht an Konzessionsverträge gebunden?

Konzessionsverträge verpflichten nicht (mehr) zur Belieferung von Endkunden sondern (nur) zum Betrieb eines Netzes.

Wenn ein Lieferant keine Kunden mehr hat, wird er vermutlich insolvent werden. Davor schützen auch die Grundversorgungspflicht oder eine alte Pflicht aus einem Konzessionsvertrag nicht.
Titel: Stand Billigkeitskontrolle Strom/ Gas reloaded (März 2010)
Beitrag von: nomos am 08. März 2010, 19:56:47
Zitat
Original von Black
Wenn ein Lieferant keine Kunden mehr hat, ..........
Zitat
Umsatzsteuerrechtlich wird die gesamte vom Anlagenbetreiber aus solarer Strahlungsenergie erzeugte Elektrizität an den Netzbetreiber geliefert. Dies gilt - entsprechend der Regelung zur sog. kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung in Abschn. 42n Abs. 1 Satz 3 UStR - unabhängig davon, wo die Elektrizität tatsächlich verbraucht wird und ob sich der Vergütungsanspruch des Anlagenbetreibers nach § 33 Abs. 1 EEG oder nach § 33 Abs. 2 EEG richtet. Der Anlagenbetreiber ist mit dem Betrieb der Photovoltaikanlage unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 UStG unternehmerisch tätig: Ist die Photovoltaikanlage - unmittelbar oder mittelbar - mit dem allgemeinen Stromnetz verbunden, kann davon ausgegangen werden, dass die Voraussetzungen des Abschn. 18 Abs. 5 Satz 1 und 2 UStR erfüllt sind.\"
Meine Anerkennung! Da kassiert man dann wohl noch die fiktive Vorsteuer. Die Lobby der Solargemeinde leistet an allen Fronten gute Arbeit. Als Gegenteil von Monopolstrukturen  habe ich immer Konkurrenz oder Wettbewerb angesehen. Jetzt bekommt man als Verbraucher statt der Monopolisten die \"kaufmännisch-bilanziellen\" Solareinspeiser mit staatlicher Gewalt  vorgesetzt und nun wird die Insolvenz der EVUs diskutiert. Ein wettbewerbsfähiger Energieversorger fürchtet keine Marktwirtschaft.  Der Verbraucher und Steuerzahler wird vom Regen in die Traufe geschickt.  Wer schützt die wirklich leistungsfähigen Energieversorger vor staatlicher Willkür und wer vertritt die Verbraucher?[/list]
Titel: Stand Billigkeitskontrolle Strom/ Gas reloaded (März 2010)
Beitrag von: RR-E-ft am 08. März 2010, 20:28:51
Zitat
Original von nomos
Zitat
Original von Black
Wenn ein Lieferant keine Kunden mehr hat, ..........

@Black, das würde ich mir gerne zu Ende denken. ...Da kommt man dann schon an Grenzen  ;)

@nomos

Hat die Frau Mutter noch mehr so schlauer Söhne, könnte man rhetorisch fragen.
Gewiss kommt mancher schon weit  vorher beim \"zu-Ende-denken\" an seine Grenzen.  ;)
Sie sind leider vollkommen off topic.
 
Wenn der bisherige Grundversorger keine Kunden in dem Netzgebiet mehr mit Energie beliefert, bedeutet das ja wohl ganz offensichtlich nicht, dass keine Energielieferungen an Letzverbraucher in dem Netzgebiet mehr erfolgen. Dies wird bereits an der Regelung des § 36 Abs. 2 EnWG deutlich, wonach die Grundversorgungspflicht auch schon dann auf ein anderes Unternehmen übergeht, wenn dieses zum maßgeblichen Zeitpunkt die meisten Haushaltskunden in dem betreffenden Netzgebiet beliefert.

Möglicherweise können Sie andernorts \"Ihre Themen\" vortrefflich diskutieren.  (http://www.euroforum.de/data/pdf/P1102859-NL.pdf)

Es wäre jedenfalls vortrefflich und sehr zu begrüßen, wenn Sie \"Ihre Themen\" möglichst verständig dort diskutieren, wo sie hingehören.
Titel: Stand Billigkeitskontrolle Strom/ Gas reloaded (März 2010)
Beitrag von: nomos am 10. März 2010, 13:30:22
Zitat
Original von RR-E-ft
Wenn der bisherige Grundversorger keine Kunden in dem Netzgebiet mehr mit Energie beliefert, bedeutet das ja wohl ganz offensichtlich nicht, dass keine Energielieferungen an Letzverbraucher in dem Netzgebiet mehr erfolgen.
.......
Es wäre jedenfalls vortrefflich und sehr zu begrüßen, wenn Sie \"Ihre Themen\" möglichst verständig dort diskutieren, wo sie hingehören.
Titel: Stand Billigkeitskontrolle Strom/ Gas reloaded (März 2010)
Beitrag von: RR-E-ft am 10. März 2010, 13:39:04
Eigenversorgung, womöglich aus einer galvanisch vom Netz getrennten Battterie hat wohl nichts mehr mit leitungsgebundener Versorgung aus einem Netz zu tun, über die wir hier reden.
Titel: Stand Billigkeitskontrolle Strom/ Gas reloaded (März 2010)
Beitrag von: nomos am 10. März 2010, 14:00:30
Zitat
Original von RR-E-ft
Eigenversorgung, womöglich aus einer galvanisch vom Netz getrennten Battterie hat wohl nichts mehr mit leitungsgebundener Versorgung aus einem Netz zu tun, über die wir hier reden.
kann.

Er muss nur die Technik vorhalten, er muss keinen Strom einspeisen, er kann den Strom auch vollständig selbst verbrauchen. Die Stromspeicherung über Batterien ist nicht verboten!?

Für Anlagen, die 2010 in Betrieb genommen werden, soll sich die Eigenstromnutzung bereits bei einem Strombezugspreis von 16,38 Ct/kWh netto (Rechnung: 39,14 Ct/kWh*) - 22,76 Ct/kWh = 16,38 Ct/kWh) lohnen.

Jetzt ist immer noch die Frage, wer diese Vergütung 22,76Ct/kWh auf Dauer zahlt!

*) Vergütung für netzeingespeisten Strom
[/list]
Titel: Stand Billigkeitskontrolle Strom/ Gas reloaded (März 2010)
Beitrag von: RR-E-ft am 10. März 2010, 14:03:18
Und was soll das nun mit unserem Thema in diesem Thread zu tun haben?
Titel: Stand Billigkeitskontrolle Strom/ Gas reloaded (März 2010)
Beitrag von: nomos am 10. März 2010, 14:10:21
Zitat
Original von RR-E-ft
Und was soll das nun mit unserem Thema in diesem Thread zu tun haben?
Zitat
Original von RR-E-ft
....
All diese Entwicklungen sind für die Frage der zivilrechtlichen Billigkeitskontrolle indes vollkommen belanglos.

Manche Themen entwickeln sich mit der Diskussion. Mit der zivilrechtlichen Billigkeit hat das vielleicht mit dem  juristischen Blickwinkel nichts zu tun, mit der Billigkeit der Strompreise schon und belanglos ist da nichts.[/list]
Titel: Stand Billigkeitskontrolle Strom/ Gas reloaded (März 2010)
Beitrag von: RR-E-ft am 10. März 2010, 14:20:13
Daran sieht man nur, dass wir unter dem Begriff \"Billigkeit\" etwas völlig anderes verstehen. Es kommt eben immer auf die Einbettung eines bestimmten Begriffs in einen bestimmten Kontext an.

Die Lehre, die ein Handwerker benutzt, ist ja auch etwas anderes als die Ausbildung, die ein Azubi absolviert. Mancher will dann gleich weiter über Bildungspolitik diskutieren, angeblich, weil sich durch die Verwendung eines Begriffs die Diskussion schließlich dynamisch entwickelt.  Eine zielführende Diskussion unterscheidet sich von einem Palaver. Verschone er uns.
Titel: Stand Billigkeitskontrolle Strom/ Gas reloaded (März 2010)
Beitrag von: nomos am 10. März 2010, 14:39:48
Zitat
Original von RR-E-ft
..
Die Lehre, die ein Handwerker benutzt, ist ja auch etwas anderes als die Ausbildung, die ein Azubi absolviert. Mancher will dann gleich weiter über Bildungspolitik diskutieren, angeblich, weil sich durch die Verwendung eines Begriffs die Diskussion schließlich dynamisch entwickelt.  Eine zielführende Diskussion unterscheidet sich von einem Palaver. Verschone er uns.
Titel: Stand Billigkeitskontrolle Strom/ Gas reloaded (März 2010)
Beitrag von: Ronny am 10. März 2010, 14:48:54
@ nomos

Ich finde Sie einfach toll! Mit fast jedem Beitrag bringen Sie echte Unterhaltung in dieses Forum.
Titel: Stand Billigkeitskontrolle Strom/ Gas reloaded (März 2010)
Beitrag von: nomos am 21. März 2010, 11:46:46
Zitat
Original von nomos
Zitat
Original von RR-E-ft
Eigenversorgung, womöglich aus einer galvanisch vom Netz getrennten Battterie hat wohl nichts mehr mit leitungsgebundener Versorgung aus einem Netz zu tun, über die wir hier reden.
    Wer geförderten Eigenverbrauch von Solarstrom beabsichtigt, muss seine Solarstromanlage lediglich so konzipieren, dass der erzeugte Solarstrom in das Hausnetz eingespeist und in das öffentliche Netz geleitet werden
kann.

Er muss nur die Technik vorhalten, er muss keinen Strom einspeisen, er kann den Strom auch vollständig selbst verbrauchen. Die Stromspeicherung über Batterien ist nicht verboten!?

Für Anlagen, die 2010 in Betrieb genommen werden, soll sich die Eigenstromnutzung bereits bei einem Strombezugspreis von 16,38 Ct/kWh netto (Rechnung: 39,14 Ct/kWh*) - 22,76 Ct/kWh = 16,38 Ct/kWh) lohnen.

Jetzt ist immer noch die Frage, wer diese Vergütung 22,76Ct/kWh auf Dauer zahlt!

*) Vergütung für netzeingespeisten Strom
[/list]
Hier haben wir sie schon, die \"Optimierung\" (http://www.enbausa.de/solar-geothermie/aktuelles/artikel/fotovoltaikanlagen-werden-intelligent-1062.html).

Sie geht zu Lasten der regulären Stromverbraucher und der öffentlichen Haushalte.  Wo ist bei der PV-Förderung der Punkt erreicht?  Ist eine Verfassungsbeschwerde unvermeidbar?  [/list]PS: Bitte dazu hier weiter - wegen dem Faden  ;) : Solarstrom: Wie Milliarden Kosten verschleiert wurden (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=70338#post70338)
Titel: Stand Billigkeitskontrolle Strom/ Gas reloaded (März 2010)
Beitrag von: RR-E-ft am 21. März 2010, 23:02:22
Zitat
Original von nomos
PS: Bitte dazu hier weiter - wegen dem Faden  ;) : Solarstrom: Wie Milliarden Kosten verschleiert wurden (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=70338#post70338)

@nomos

In diesem Thread geht es - keinesfalls verschleiert, sondern offensichtlich - ausschließlich um den Stand der zivilrechtlichen Angemessenheitskontrolle innerhalb von Energielieferungsverträgen gem. § 315 BGB. Auch Genitiv und Dativ pflegen ein besonderes Verhältnis.
Titel: Stand Billigkeitskontrolle Strom/ Gas reloaded (März 2010)
Beitrag von: nomos am 21. März 2010, 23:52:13
Zitat
Original von RR-E-ft
@nomos

In diesem Thread geht es - keinesfalls verschleiert, sondern offensichtlich - ausschließlich um den Stand der zivilrechtlichen Angemessenheitskontrolle innerhalb von Energielieferungsverträgen gem. § 315 BGB. Auch Genitiv und Dativ pflegen ein besonderes Verhältnis.
Solarstrom: Wie Milliarden Kosten verschleiert wurden (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=70338#post70338)

Hier darf keinesfalls verschleiert, sondern offensichtlich - ausschießlich .... weiter diskutiert werden.[/list]
Titel: Stand Billigkeitskontrolle Strom/ Gas reloaded (März 2010)
Beitrag von: superhaase am 22. März 2010, 10:14:15
Es ist schon Recht lästig solche Diskussionen wie hier von dem lieben Herrn nomos erheblich gestört vorzufinden.
Man will sich über bestimmte Themen informieren und Diskussionen von Fachleuten auch mal lesen können, ohne wirklich in jedem Thread von nomos\' Lieblingsthema erschlagen zu werden.

Man könnte auch mal überlegen, den Herrn nomos ob seiner penetranten Art, jede Diskussion hier mit seinem Anti-PV-Kreuzzug vollzumüllen, als Moderator oder Administrator eine Verwarnung auszusprechen.
Auf höfliche Hinweise der Themaverfehlung reagiert er ja nur mit Trotz und fortgesetzter Störung der Diskussion.

Bei Uneinsichtigkeit wäre zu überlegen, ob man ihn nicht wenigstens vorübergehend sperrt.
Er entwickelt sich zu einem regelrechten Forumstroll.

ciao,
sh
Titel: Stand Billigkeitskontrolle Strom/ Gas reloaded (März 2010)
Beitrag von: bolli am 22. März 2010, 13:04:16
Und damit superhaase als nicht nur als \"Gegner\" von nomos \"abgetan\" wird (insbesondere natürlich von diesem selber), kann ich mich dem nur anschließen.
Wenn nomos sein Thema diskutieren möchte, dann in \"seiner\" Rubrik, da weiss der Eingeweihte, was einen erwartet.

HIER noch Querverweise dorthin aufzufinden erhöht nicht meine Lesebereitschaft für die Themen dieses Threads hier. Und anderen geht es bestimmt auch so.

@nomos
Wir brauchen hier jetzt auch keine weitere Replik Ihrerseits !!!  ;)
Titel: Stand Billigkeitskontrolle Strom/ Gas reloaded (März 2010)
Beitrag von: Didakt am 22. März 2010, 16:14:06
Soviel sollte zu guter Letzt noch zum Deutschkurs gesagt werden:

Original von RR-E-ft:

\"Auch Genitiv und Dativ pflegen ein besonderes Verhältnis.\"

Und an anderer Stelle:

\"...wo Zahlungsklagen gegen Tarifkunden wegen fehlendem Billigkeitsnachweis abgewiesen wurden, ebenso wie es Urteile gibt,...\"

Mein Vorschlag: \"...wegen fehlenden Billigkeitsnachweises...\"

Der Dativ ist halt dem Genitiv sein Feind!
Titel: Stand Billigkeitskontrolle Strom/ Gas reloaded (März 2010)
Beitrag von: RR-E-ft am 22. März 2010, 16:22:55
Ja es gibt Fälle, wo Zahlungsklagen gegen Tarifkunden wegen fehlender Billigkeitsnachweise abgewiesen wurden.
Das ist nun einmal (logischerweise) das mögliche Ergebnis einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle.
Solche Entscheidungen finden sich auch in der Urteilssammlung.
Bedurfte dieser Umstand in diesem Thread nun noch besonderer Erwähnung?
Titel: Stand Billigkeitskontrolle Strom/ Gas reloaded (März 2010)
Beitrag von: bolli am 24. März 2010, 09:55:25
@Didakt

Den \"Nebenkriegsschauplatz\" hatten wir doch beenden wollen (zumindest einige hier). Wäre schön, wenn auch SIE das akzeptieren könnten und beim Thema bleiben. Wir akzeptieren bei richtigen inhaltlichen Aussagen sowohl Dativ wie auch Genitiv.
Die Richter sind da auch nicht so pingelig und entscheiden unsere Klagen trotzdem.  :D
Titel: Stand Billigkeitskontrolle Strom/ Gas reloaded (März 2010)
Beitrag von: Didakt am 24. März 2010, 20:01:41
@ bolli,

selbstverständlich d\'accord. Sowohl \"als\" auch. Nur, wer Wind sät, wird Sturm ernten. Das haben auch die Energieversorger heute vom BGH bescheinigt bekommen. Wobei wir nun doch wieder beim Forum konformen Thema sind.
Jetzt aber endgültig auf gut deutsch: off topic.

Mit unstreitigem Gruß

J. D.