Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => G => Stadt/Versorger => GASUF - Gasversorgung Unterfranken => Thema gestartet von: RR-E-ft am 02. März 2010, 15:33:23
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AG Gemünden entscheidet gegen Gaskunden. (http://www.mainpost.de/lokales/main-spessart/Gaskunden-zogen-den-Kuerzeren;art768,5486200)
Das LG Nürnberg- Fürth hat bereits entschieden, dass die Heizgaskunden der Gasuf wohl Sondervertragskunden sind.
Die vom Landgericht vorgenommene ergänzende Vertragsauslegung findet in der Rechtsprechung des BGH keinerlei Stütze. Siehste hier. (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=12985)
Der BGH hat eine solche ergänzende Vertragsauslegung mit Urt. v. 28.10.09 VIII ZR 320/07 und mit B. v. 26.01.10 VIII ZR 312/08 abgelehnt.
Auf die Frage der Billigkeit kommt es bei Sondervertragskunden deshalb regelmäßig gar nicht an.
Der BGH will am 24.03.2010 zwei Entscheidungen verkünden, in denen es um die Zulässigkeit von HEL- Preisänderungsklauseln in AGB eines Gasversorgungsunternehmens gegenüber Verbrauchern geht.
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Schauderhafter Artikel
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Möglicherweise bekommen wir ja das genannte Amtsgerichtsurteil zu lesen, um dann ggf. auszumachen, was ggf. schauderhaft war.
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ggf.
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Diese Pressemitteilung gibt nicht die Vereinsmeinung wieder und wurde vorab auch nicht abgestimmt. Das wird sich nicht wiederholen.