Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 26. Februar 2010, 00:14:52
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AG Neuss, Anerkenntnisurteil vom 24.06.09 Az. 84 C 1401/09 (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duesseldorf/ag_neuss/j2009/84_C_1401_09anerkenntnisurteil20090624.html)
Die Entscheidung ist rechtskräftig
Wenn Klägerin und Beklagter anwaltlich vertreten waren, kamen auf die Klägerin ansehnliche Kosten zu.