Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Widerstand/Protest => Bundesweit / Länderübergreifend => Thema gestartet von: RR-E-ft am 17. Februar 2010, 16:40:20

Titel: EU- Kommission billigt Quersubventionierung bei Stadtwerken
Beitrag von: RR-E-ft am 17. Februar 2010, 16:40:20
EU- Kommission billigt Quersubventionen bei Stadtwerken (http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Stadt/Uebersicht/Stadtwerke-erleichtert-EU-Kommission-billigt-Quersubventionierung-_arid,162417_regid,1_puid,1_pageid,113.html)

Die EU- Kommission hat nur festgestellt, dass die Quersubventionierung  keine staatliche Beihilfe darstelle.
Titel: EU- Kommission billigt Quersubventionierung bei Stadtwerken
Beitrag von: userD0010 am 17. Februar 2010, 18:46:03
Da werden sich aber die vielen Stadtwerke sehr freuen und schon jetzt einen Schraubendreher hervorkramen, um am Stellschräubchen der Gebühren kräftig zu drehen.
Nach dem FDP-Motto:  Mehr Netto vom Brutto
Titel: EU- Kommission billigt Quersubventionierung bei Stadtwerken
Beitrag von: nomos am 18. Februar 2010, 10:43:43
Zitat
Original von h.terbeck
Da werden sich aber die vielen Stadtwerke sehr freuen und schon jetzt einen Schraubendreher hervorkramen, um am Stellschräubchen der Gebühren kräftig zu drehen.
Nach dem FDP-Motto:  Mehr Netto vom Brutto
PS:
auch der BGH kann dazu zitiert werden:

BGH, Urteil vom 21. 9. 2005 - VIII ZR 7/ 05 (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=1fbc95640ed2b875702478b1459a5dcc&nr=34187&anz=1&pos=0&Frame=4&.pdf)

Zitat
18
Es ist zwar grundsätzlich richtig, dass die öffentliche Hand, wenn sie sich entschließt, Leistungsverhältnisse im Rahmen der Daseinsvorsorge in privatrechtlicher Form zu regeln, bei der Festsetzung der Tarife und Entgelte auch öffentlich-rechtliche Vorgaben zu beachten hat. Sie hat neben den Grundrechten jedenfalls die grundlegenden Prinzipien öffentlichen Finanzgebarens zu beachten (Urteil vom 5. Juli 2005, aaO, unter II 2 c bb (1); BGHZ 115, 311, 318; 91, 84, 96 f.). Entscheidend dafür ist die Schutzbedürftigkeit des einzelnen Bürgers gegenüber der Erschließung gesetzwidriger Finanzquellen durch die öffentliche Verwaltung, die dem Bürger nicht Entgelte für Leistungen abverlangen soll, für die bei öffentlich-rechtlicher Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses Abgaben nicht erhoben werden dürften (BGHZ 115, 311, 318; 91, 84, 97).
Titel: EU- Kommission billigt Quersubventionierung bei Stadtwerken
Beitrag von: userD0010 am 18. Februar 2010, 11:40:28
@nomos
wird das FDP-Motto \"Mehr Netto vom Brutto\" durch diese Entscheidung nicht weniger wahr? Wenn die Stadtwerke jetzt weiterhin widerspruchslos am Gebührenschräubchen drehen können und dürfen, wird wahrlich vom Brutto weniger Netto übrigbleiben.
Wir sehen das doch an den teils drastischen Gebührenerhöhungen diverser Stadtwerke, z. B. bei Abwassergebühren, die bis zu 25 Prozent angestiegen sind, ohne dass im Gegenzug eine Kläranlage um-, aus- oder neu gebaut wird.

Ein weiteres probates Mittel ist die Anhebung der Niederschlagsgebühr.
Vielleicht werden wir ja demnächst auch eine Schneefallgebühr zu zahlen haben, weil die Gemeinden größere Salzvorräte kaufen und verstreuen müssen oder weil die städt. Mitarbeiter in solch starken Wintern Sonderschichten zu absolvieren haben.
Gründe lassen sich doch für Alles finden, da ist der Ideenreichtum der Politiker unbegrenzt.