Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => ENTEGA => Thema gestartet von: Fabio am 17. Februar 2010, 10:29:13

Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Fabio am 17. Februar 2010, 10:29:13
Hallo Forum!

ENTEGA bietet, nach intensivem Briefwechsel, Mahnungen usw. einer Gas-Kundin (Tarif \"Basis Gas\") einen schriftlichen Vergleich an. Die Kundin verweigerte gemäß § 315 BGB die Preiserhöhungen und hat Widerspruch gegen den Gesamtpreis erhoben. Gleichzeitig hat sie nur auf der Höhe der 2004 Tarif-Preise eine eigene Rechnung erstellt und nur diese beglichen. Nun der Vergleich in aller Kürze:

ENTEGA erläßt der Kundin knapp 45% des ausstehenden Betrages, damit wären die Ansprüche der ENTEGA bis zur letzten Rechnungslegung erledigt.
Gleichzeitig anerkennt die Kundin den Tarif, der ab Herbst 2009 Gültigkeit hat, ab sofort an. Und natürlich wird Stillschweigen beiderseits vereinbart, inkl. einer saftigen Vertrgsstrafe bei Zuwiderhandlung.

- Was haltet ihr von dieser Vorgehensweise seitens der ENTEGA?

- Ist anderen hier so ein Handel womöglich auch schon angeboten worden?

- Gibt es vernünftige Gründe diesen Vergleich abzulehnen / anzunehmen?

- Entsteht nicht somit aus dem Basis-Tarif ein Sondervertrag, da sich beide Seiten auf einen Preis geeinigt haben?

Gerne gebe ich Eure Rückmeldungen und die Diskussion hier weiter, da besagte Kundin noch über keinen Internetanschluß verfügt.

DANKE
und Gruß in die Runde

Fabio

[Edit: Anerkennung des Tarifes ab Herbst 2009 (!!!) und nicht wie zuerst geschrieben 2010.]
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Cremer am 17. Februar 2010, 10:53:04
@Fabio,

es ist ein neuer Weg der Versorger, hier kurzfristig und schmerzlos sich der Probleme zu entledigen.

Und natürlich soll es keine Nachahmung bei Kunden des Versorgers geben. \"Ich habe gehört.....\"

Durch einen neuen Tarif kommt m.E. ein neuer Vertrag zustande.
Der alte müßte m.E. gekündigt werden.

Somit wäre es ratsam, zu einem neuen Gasversorger zu  wechseln.

Andererseits könnte man das verhandlungsangebot nicht annehmen und auf Fortbestand des Vertrags bestehen. Was passiert dann?
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: eislud am 17. Februar 2010, 17:38:04
@Fabio
Eine neuer Vertrag kommt wohl nicht nur dadurch zustande, daß eine der Parteien den Vertrag kündigt. Beide Parteien können sich auch ganz einfach auf einen neuen Vertrag einigen, dann bedarf es wohl keiner Kündigung des alten Vertrages. Insofern stimme ich @Cremer nicht zu.

Sofern die Kundin ab sofort die Preise zahlen soll, die ab Herbst 2010 Gültigkeit haben werden, kommt meines Erachtens ein neuer Sondervertrag zustande. Offensichtlich wird ja ein von anderen Tarifen abweichender Preis vereinbart. Insbesondere ist es nicht der Preis des aktuellen Grundversorgungstarifes \"Basis-Tarif\".
   
Pro Vergleich:
- Besser den Spatz in der Hand (45% sind dann sicher) als die Taube auf dem Dach (100% sind ja nicht sicher).
- Man hat das Thema hinter sich und kann sich neu aufstellen. Neuer Widerspruch bei weiteren Preiserhöhungen oder mal davon absehen, weil man keine Lust mehr darauf hat. Oder man kann endlich den Versorger wechseln (kann man natürlich auch so, man liest jedoch mehrfach, daß es bei ausstehenden Zahlungen Schwierigkeiten bei einem Wechsel geben kann).

Contra Vergleich:
- Die Kundin hat womöglich jetzt schon ihre Verpflichtung zum Stillschweigen verletzt. Zumindest sollte im Vergleich dann Erwähnung finden, daß das Stillschweigen erst ab dem Vergleich gilt.
- Wenn es sich bei den zu zahlenden Beträgen um 55% von 3000,00 Euro handelt, dann würde ich dafür vielleicht lieber weitermachen - so quasi, dafür lohnt es sich.
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: bolli am 18. Februar 2010, 08:58:21
Zitat
Original von Cremer
Durch einen neuen Tarif kommt m.E. ein neuer Vertrag zustande.
Der alte müßte m.E. gekündigt werden.
Ich sehe das wie eislud. Da der Basis-Gas die Grundversorgung ist, gibt es nur EINEN Vertrag. Gekündigt werden muss nichts. Bei den bisherigen Tarifen gab es nur den Vorbehalt, dass die PREISE für den Tarif nicht anerkannt wurden und somit nicht fällig waren.

Wenn man nun als neuen Preis den ab Herbst 2009 anerkennt, so muss dieses kein Sondervertrag sein. Dieses wäre nur dann der Fall, wenn die heutigen Preise der Grundversorgung von denen vom Herbst 2009 abweichen. Falls dieses der Fall ist, kommt dann kommt wohl tatsächlich ein Sondervertrag zustande, da es in der Grundversorgung (zumindest für die gleiche Mengenabnahme) nur EINEN BILLIGEN Preis geben kann. Kann aber ja sein, dass der Versorger seit Herbst 2009 seine Preise in der Grundversorgung nicht verändert hat. Ist bei einigen so gewesen, die ändern meist ab 01.04. . Fakt ist aber auch, dass man bei diesem Vergleich dann einen neuen Sockelpreis vereinbart, den man nach derzeitiger Rechtssprechung des VIII. BGH-Senats nicht wegen Unbilligkeit angreifen kann. Ich persönlich sage zwar auch, dass ich einen GESAMTpreis wegen Unbilligkeit nach § 315 BGB rüge, aber der BGH (VIII. Senat) sieht das (noch) anders. Sollte man sich also drauf einstellen.

Und wegen der Frage des Vergleichs ist festzustellen, dass ein Verfahren zur Billigkeitsüberprüfung für beide Seiten eine ganze Reihe Unwägbarkeiten beinhaltet. Da muss man gut abwägen, was wirtschaftlich und ideologisch sinnvoll ist. Der Versorger hat dieses anscheinend getan und wird siene Gründe haben, warum er einen Vergleich vorschlägt.  ;)
Fakt ist aber auch, dass die Rechtssprechung in diesem Bereich, auch wegen der zwischenzeitlichen Verzweigung ins Gestrüpp der Sonderverträge, sich in weiten Teilen noch in den Kinderschuhen steckt. Jeder Amtsrichter urteilt anders, viele Landgerichte bezweifeln ihr Zuständigkeit nach EnWG oder haben nicht allzuviel Ahnung (wenngleich sie auf Sachverständigengutachten verzichten und selbst beurteilen oder Zeugenbeweise hören) und somit sind eine ganze Reihe von Einzelproblemen nicht oder nicht nachvollziehbar gelöst.

Insofern muss man auch im Einzelfall abwägen, was man selbst machen soll. Auch hier schließe ich mich eislud an: Schauen wie der Einzelfall aussieht und unter wirtschaftlichen Gesichtpunkten abwägen. Gerade die Billigkeitsverfahren sind nicht ganz trivial (zumindest wenn der Richter sie nicht einfach durchwinkt) und erfordern ne Menge Aufwand, sowohl für den  RA als auch für den Kunden. Insofern sollte die Entscheidung gut überlegt sein.
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: m00652 am 22. Februar 2010, 12:49:32
Habe gerade wieder wie jedes Jahr einen Widerspruch bei entega eingelegt und zahle den GasPreis auf Basis von 2005. Bin mal gespannt, ob ich auch so ein Vergleichsangebot bekomme. Werde dies aber mit Sicherheit nicht annehmen. Denn durch den Widerspruch spare ich jährlich mehr Geld als wenn ich zu einem anderen Anbieter wechseln würde. Und im Grunde sind doch sowieso alle Gasanbieter gleich, was die Kunden(un)freundlichkeit anbelangt. Sie versuchen alle mehr oder weniger den Kunden übern Tisch zu ziehen bzw. ihm das Geld aus der Tasche zu leiern.
Entega ist in diesem Punkt besonders trickreich, indem es Preissenkungen nicht in einem bestehenden Tarif weitergibt, sondern die Preissenkung nur durch Abschluss eines neuen Tarifs an den Kunden weitergibt. Damit hat man als Kunde dann automatisch einen neuen Vertrag mit neuen nachteilhaften Vertragskonditionen unterschrieben und sitzt in der Falle. Außderdem gibt man bei entega Preissenkungen wie z.B. in 2009 nicht sofort an den Kunden weiter, sondern wartet erst einmal ein halbes Jahr. Entega hat in 2009 bundesweit als eines der letzen Unternehmen die Preise gesenkt. Das Unternehmen arbeitet mit allen Tricks und wurde dafür auch wiederholt vor den Landgerichten abgestraft.
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: m00652 am 07. März 2010, 00:22:53
Mir wurde jetzt von Entega auch der Vergleich angeboten. Die Hälfte der Rückforderungen wollen sie mir erlassen, wenn ich in den neuen Clever-Tarif einwillige, natürlich unter einem Stillschweigeabkommen mit Vertragsstrafe von 10000 EUR, wenn ich mit dem Vergleich an die Öffentlichkeit gehe.  Natürlich werde ich dieses Angebot ignorieren. Auf solche Bauernfängerei falle ich doch nicht herein.
Wäre schön zu erfahren, wer noch so ein Vergleichsangebot bekommen hat.
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: bolli am 08. März 2010, 10:32:07
@m00652
Wenn Sie sich in der Grundversorgung befinden, haben Sie möglicherweise ja keine schlechten Karten, da Entega sich im Zweifelsfall ja für seine Preispolitik rechtfertigen muss. Und dabei kommen auch die Preissenkungen zur Sprache.

Nur die Rechtsfolgen daraus sind leider noch etwas unbestimmt und das ist das Problem. Zum Einen setzt das Gericht bei einem unbilligen Preis ja selbst einen billigen an. Wo dieser liegen wird, ist sehr unbestimmt. Es gibt auch noch nicht viele Verfahren, wo dieses praktiziert wurde.
Zum Zweiten ist die Kostenverteilung des Verfahrens (leider) meist anteilig zum festgesetzten billgen Preis gewesen. D.h. wenn das Gericht den billigen Preis 50% über dem bisher vom Verbraucher bezahlten Preis und 50% unter dem vom Versorger verlangten Preis angesetzt hat, mussten beide Parteien 50% der Prozesskosten bezahlen. Und dieses, obwohl dem  Einwand, der Preis sei unbillig, VOLL gefolgt wurde. Es gibt ja nicht \"nur ein bisschen unbillig\". Entweder er war unbillig, dann bestand keine Forderung seitens des Versorgers an den Kunden oder er entsprach der Billigkeit, dann hat er Pech gehabt. Warum im Unbilligkeitsfall dann auch er einen Anteil an den Prozesskosten bezahlen muss, ist meines Erachtens nicht ganz schlüssig.

Sollte Ihr Vertrag ein Sondervertrag sein, wird es wohl weniger darauf ankommen, wann Entega seine Preise ändert oder ob sie seine Preissenkungen überhaupt weitergeben sondern eher, ob eine wirksame Preisänderungsklausel wirksam in den Vertrag einbezogen oder direkt in diesem vorhanden ist.
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Merit am 21. März 2010, 22:03:37
Zitat
Original von m00652
Wäre schön zu erfahren, wer noch so ein Vergleichsangebot bekommen hat.

Ich ebenfalls (http://www.smilies.4-user.de/include/Schlafen/smilie_sleep_010.gif)
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Jagni am 04. April 2010, 14:32:34
Und jetzt noch ein Osterei!

Vergleichsangebote scheinen nun tatsächlich zum großen Renner zu avancieren.
Warum nur jetzt so plötzlich, so häufig und so hastig?
Auch ich wurde von Entega mit einem solchen Angebot bedacht, und offenbar sind sie alle nach dem gleichen Muster gestrickt. Dem Protestkunden soll von seinem Einbehalt aus rückliegenden Jahren möglichst viel genommen werden. Man will retten was noch zu retten ist. Die Terminsetzung ist sehr eng. Hat man es eilig? Und dann – oh Schreck, die Keule mit der verschuldensunabhängigen Vertragsstrafe in schwindelerregender Höhe, wie schon von m00652 vorstehend beziffert. Eine wahrlich beeindruckende vergleichstechnische Schlussklammer.
Entega schießt mit Kanonen auf Spatzen und schreckt die Widerspruchskunden, die gerade noch ins Vergleichsboot gezogen werden sollten, wieder ab.

Hier zeichnet sich, so könnte man es einschätzen, eine Versuchs- und Lernphase zu dem Thema ab, wie beendet man als Versorger eine seit Jahren vor sich hindümpelnde Heimsuchung.

Nun, ich meine, wenn ein Versorger so schlechte Karten hat, wie ich es hier einfach einmal unterstelle, dann muss er mit seinen Vergleichsangeboten großzügiger umgehen. Er muss klotzen und nicht in kleinen unsicheren Schritten dahertrippeln. Keinesfalls darf er den seit Jahren durch unbillige Preiserhöhungen verprellten Gaskunden das Gefühl vermitteln, dass sie nun auch noch mit dem angebotenen Vergleich über den Tisch gezogen werden sollen. So etwa könnte es - vielleicht - gelingen, der Heimsuchung Herr zu werden.


Natürlich stecken auch wir Widerspruchskunden in dieser Lernphase fest. Wir müssen vor allem lernen, unsere Position richtig einzuschätzen und dazu kommt jede passende Information gerade recht. In diesem Sinne gibt der Thread  siehe hier (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=70604#post70604)  mit dem dort verlinkten Urteil des Landgerichts Mainz einen guten Fingerzeig für Fälle, in denen die gleichen oder vergleichbare Vertragsgrundlagen vorliegen.

In der Urteilsbegründung erklärt das Gericht einem Versorger, dass nicht nur die in dem „Sonderabkommen S“ enthaltene Preisklausel und die darauf beruhenden Gaspreiserhöhungen unwirksam sind, sondern, dass auch die versuchte Einbindung des § 4 Abs.1 und Abs 2 AVBGasV scheitert und im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ein Preisänderungsrecht ebenfalls nicht herbeizulenken ist.

Der mutige Kläger in dieser Sache hatte gute Karten. Er hat auch seine Position richtig eingeschätzt und, nicht zu vergessen, er hatte auch eine gute professionelle Unterstützung. Wahrscheinlich gibt es tausende von Gaskunden, die ein solches Sonderabkommen S in ihren Abrechnungsunterlagen vergraben haben. Wenn sie den Mut finden und sich aufbäumen, wird man ihnen von Versorgerseite noch immer gebetsmühlenartig das Gegenteil von dem, was das Gericht schon 2009 festgestellt hat, entgegenhalten. Und dies trotz einer inzwischen bis zum BGH hinauf gefestigten Rechtsprechung.
Ist das wirklich schon eine Verbrauchertäuschung?
Und wird das jetzt zu einem Fall des Verbraucherschutzes? Vielleicht gibt es dazu Erkenntnisse – beim Osterspaziergang.

Mit besten Ostergrüßen
Jagni
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Energierebell am 20. April 2010, 08:40:53
Habe auch den Vergleich angeboten bekommen. Ich werde es nicht annehmen, denn ich sehe es als Schuldeingeständnis des Versorgers an. Wer würden denn sonst freiwillig auf ihm zustehendes Geld verzichten?
Ich mache weiter wie bisher, kürzen, Gegenrechnung und somit viel Geld sparen :-)

Gruß
Energierebell
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Jagni am 04. Mai 2010, 19:17:45
Der Verbraucherschutz hat reagiert!  – In Rheinland Pfalz: PM (http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ127299286013671/L23109A35461611A267982A456301/link735741A.html)


Gruß
Jagni
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Cremer am 04. Mai 2010, 20:48:12
Na endlich auch mal in Rheinland-Pfalz!!!
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Jagni am 05. Mai 2010, 17:32:57
Eine PM wird verschnitten

Die Pressemitteilung (PM) (http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ127306973806478/L23109A35461611A267982A456301/link735741A.html) der Verbraucherzentrale (VZ) Rheinland Pfalz wurde von der Mainzer Allgemeinen Zeitung (AZ) in der Ausgabe vom 05.05.2010 arg verschnitten, man könnte auch das Wort  „kastriert“ verwenden. Alle Hinweise auf die geschmäcklerischen Vergleichsangebote sind untergegangen.

Warum nur?
Zensiert hier die Presse den Verbraucherschutz?

Sucht man den Bericht der Zeitung auf deren Internetseite, wird es kurios. Dort wird  zur Verwunderung der Leser nur die Überschrift \"Gas-Preiserhöhung unzulässig\"  (http://www.allgemeine-zeitung.de/region/mainz/meldungen/8850914.htm) gebracht und mit einem Bericht zu einer zukünftigen NPD-Demo verbunden.

Ist das nur ein Versehen der Zeitung, oder soll die PM für Internet-Leser gänzlich im Verborgenen gehalten und auch die Kommentare zu der noch verbliebenen Rumpf-Information unterbunden werden?

Fragen über Fragen! Aber man weiß es ja, Grünschnäbel bestehen überwiegend aus Fragen.

Gruß
Jagni
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: DieAdmin am 06. Mai 2010, 08:14:45
Da es sich um eine Pressemitteilung handelt, kopier ich die mal hierein, damit der später hinzukommende Leser eine weitere Stelle im Netz hat, um den genauen Wortlaut nachzulesen.

Zitat
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
04.05.2010
Gaslieferverträge der entega
Preiserhöhungen in Altverträgen nicht rechtmäßig Kunden müssen nicht auf Vergleichsangebote eingehen

Das Landgericht Mainz hat im Februar 2010 mehrere Gaspreiserhöhungen der entega aus der Vergangenheit für unzulässig erklärt (AZ: 12 HK.O 38/08 ). Grund: Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Heizgaskunden verwendete Preisänderungsklausel aus den 1980-er Jahren war zu unbestimmt formuliert. Außerdem enthielt sie keine Verpflichtung, Preise nach Möglichkeit auch zu senken. \"Wer diese Klausel in seinem Vertrag mit den damaligen Stadtwerken, heute entega, noch vorfindet und in der Vergangenheit den erhöhten Gaspreisen der entega regelmäßig widersprochen hat, hat gute Chancen nun Geld zurückverlangen zu können oder die Beträge aus den gekürzten Gasrechnungen behalten zu dürfen\", so Fabian Fehrenbach, Fachberater für Energierecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Auf etwaige Vergleichsangebote der entega sollten die Betroffenen nicht eingehen. Forderungen der entega aufgrund der unzulässigen Klausel sind nicht begründet und daher gerichtlich nicht durchsetzbar.  

Die Klausel findet sich in alten Heizgasverträgen mit den Stadtwerken, die nicht durch neue Verträge mit veränderten Geschäftsbedingungen ersetzt wurden. In den alten Vertragsbedingungen ist sie unter Punkt 3.3. zu finden und lautet: \"Sollten sich in Zukunft die wirtschaftlichen Verhältnisse ändern, durch welche die Preisvereinbarungen dieses Sonderabkommens begründet sind, können die Stadtwerke eine entsprechende Anpassung der Preise und Bedingungen mit Wirkung des auf die Veröffentlichung folgenden Monats verlangen. Zu einer Einzelbenachrichtigung sind die Stadtwerke nicht verpflichtet.\"  

Laut Aussage einzelner Verbraucher unterbreitet die entega Betroffenen offensichtlich Vergleichsangebote, um zumindest noch Teilbeträge der gekürzten Rechnungen zu erhalten. \"Diese Angebote kann man getrost ausschlagen, wenn man besagte Klausel in seinen vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet und in der Vergangenheit regelmäßig erhöhten Gaspreisen der entega widersprochen hat. Es besteht dann schlichtweg keine Zahlungspflicht\", so Fehrenbach.  

Ob auch diejenigen Kunden Geld zurückfordern können, die erhöhten Gaspreisen in der Vergangenheit nicht regelmäßig und aktiv widersprochen haben, wird von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs abhängen, die für den 16.06.2010 erwartet wird.

@Jagni
Wie ich sehe, hat die Zeitung auch einen Twitteraccount, vielleicht kriegt man ja da eine Antwort auf die Merkwürdigkeiten mit dem Artikel.
Ich zwitschere sie mal an ;)
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: superhaase am 06. Mai 2010, 09:03:03
Zitat
Ob auch diejenigen Kunden Geld zurückfordern können, die erhöhten Gaspreisen in der Vergangenheit nicht regelmäßig und aktiv widersprochen haben, wird von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs abhängen, die für den 16.06.2010 erwartet wird.
Und hier wird es besonders interessant!
Es ist für mich nicht vorstellbar, dass der BGH hier die Rückforderungen als unzulässig einstuft. Das würde jedem Rechtsverständnis widersprechen, dass nach Kenntnisnahme einer Unzulässigkeit einer Forderung innerhalb der Verjährungsfrist die Leistung zurückverlangt werden kann. Das ist in vielen Bereichen geltende Rechtsprechung. Das kann man nicht einfach hier mal unter den Tisch fallen lassen. Das wäre wirklich ein erneuter riesiger Skandal, der nicht hingenommen werden könnte.

Werden am 16.6.2010 vom BGH den Gaskunden die Rückforderungen zugesprochen, würde das allerdings bedeuten, das dann auch die (in vieler Augen immer schon völlig haltlose) fiktive neue Preisvereinbarung zwischen Gasversorger und Tarifkunden bei widerspruchslos gezahlter Gasrechnung hierzu im Widerspruch steht.

Wie der BGH hier wohl sein Dilemma Auflösen kann?
Durch eine Verweigerung der Rückforderungsansprüche mit neuen abtrusen Begründungen?

Wie könnte man dann den (achten?) Senat des BGH zur Räson bringen?
Verfassungsbeschwerde?
Anzeige wegen Rechtsbeugung?

ciao,
sh
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Jagni am 09. Mai 2010, 12:29:35
@superhaase

Das Amtsgericht Ahrensburg (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=13760) gibt eine Vorlage!

Gruß
Jagni
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: bolli am 10. Mai 2010, 08:05:04
Zitat
Original von superhaase
Werden am 16.6.2010 vom BGH den Gaskunden die Rückforderungen zugesprochen, würde das allerdings bedeuten, das dann auch die (in vieler Augen immer schon völlig haltlose) fiktive neue Preisvereinbarung zwischen Gasversorger und Tarifkunden bei widerspruchslos gezahlter Gasrechnung hierzu im Widerspruch steht.

Wie der BGH hier wohl sein Dilemma Auflösen kann?
Durch eine Verweigerung der Rückforderungsansprüche mit neuen abtrusen Begründungen?

Wie könnte man dann den (achten?) Senat des BGH zur Räson bringen?
Verfassungsbeschwerde?
Anzeige wegen Rechtsbeugung?

ciao,
sh

Nun, er könnte auch durch eine Entscheidung des Großen Senats \"eingefangen\" werden. Dazu müsste sich der Kartellsenat auch mal mit solch einer Fallkonstellation beschäftigen müssen.

Allerdings sehe ich durch das einseitige Leistungsbestimmungsrecht des EnWG durchaus eine Berechtigung des Versorgers für Preiserhöhungen bei TARIFkunden ohne explizietes Anerkenntnis des Kunden, denn diese müssen der Preiserhöhung qua Gesetz eben nicht zustimmen sondern haben nur im Wege des Unbilligkeitseinwandes die Möglichkeit, etwas gegen diese Preiserhöhung zu machen.

Anders sehe ich den Fall beim Sockelpreis-Prinzip des VIII. Senats, denn hier wird die gesetzliche Regelung des billigen (angemessenen) Preises in der Grundversorgung auch bei sofortigem Widerspruch eines Kunden gegen den ersten Grundpreis außer Kraft gesetzt indem man für diesen Erstvertrag eben eine vertragliche Vereinbarung annimmt, die nicht mehr der gesetzlichen Anforderung des angemessenen Preises folgen muss. Hier hat der erstmals grundversorgte Kunde keine Chance, diesen Grundpreis anzugreifen sondern nur spätere Preiserhöhungen. Und das, obwohl er im Bereich der Grundversorgung eben keine Auswahl hat, zu einem anderen Mitbewerber zu gehen, da es ja pro Gebiet nur einen Grundversorger gibt. Und bei einem Sondervertrag habe ich eben nicht den Anspruch auf eine preisgünstige Versorgung, da der Preis hier tatsächlich durch vertragliche Vereinbarung individuell zwischen den Vertragsparteien festgelegt wird. Dieses erscheint mir nicht schlüssig. Und hier sehe ich für die Zukunft Hoffnung für ein \"einbremsen\" des VIII. Senats.

Kommt nämlich der Kartellsenat zu einem anderen als dem Ergebnis des VIII. Senats (was möglich wäre, da er in anderen Fällen schon von EINEM Preis in der Grundversorgung ausgeht und den Preis nicht in einen Sockelpreis und eine Preiserhöhung aufteilt), müsste der Große Senat dieses Problem lösen. Ich meine auch, dass eine solche Konstellation schon zur Entscheidung vorläge, weiss aber nicht, wann diesbezüglich eine solche anstünde.

Verfassungsbeschwerde und Anzeige wegen Rechtsbeugung dürften eher weniger tauglich sein, da die Art der getroffenen Entscheidungen dafür eher nicht taugt. Selbst eine ganze Reihe Rechtsgelehrter sind sich ja nicht ganz einig in dieser Frage. Und bei uns hat die Unabhängigkeit der Richter einen hohen Stellenwert, wie viele angegriffene und offensichtliche \"Fehlurteile\" der Vergangenheit von der höchsten Entscheidungsebene belegen, die nur in den allerseltensten Fällen wegen solcher Gründe \"gekippt\" wurden.

Zitat
Original von Jagni
@superhaase

Das Amtsgericht Ahrensburg gibt eine Vorlage!

Nun, das OLG Hamm  Urteil v. 29.05.2009, Az. I - 19 U 52/08  (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=12035) hat diesbezüglich ja auch schon entschieden.
Aber den Widerspruch, den superhaase sieht, lösen beide nicht.
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Regina*** am 18. Mai 2010, 23:40:13
Bei mir ist heute auch ein Vergleichsangebot eingetrudelt ...
Ich werde gedrängt, das Angebot innerhalb einer Woche anzunehmen.

Zitat
An dieses Vergleichsangebot fühlen wir uns bis zum 26. Mai 2010 gebunden
Ja wie denn nun?
Hält sich Entega bis zum 26.5. nun daran gebunden oder nicht?

Alles äußerst dubios ... 8o

Ca. 40 % der Forderung will Entega mir mit diesem Vergleich erlassen.
Und dann muss ich den Tarif Clever Gas regional 1 rückwirkend (!!!!!) ab Mitte März akzeptieren.

Natürlich fehlt auch nicht das Stillschweigegebot, an das ich mich jedoch erst gebunden fühlen würde, falls ich den Vergleich unterschreiben würde.

Tja, und nu ????

Vor allem öffnet das Stillschweigegebot der Entega für weitere Schadenersatzforderungen Tür und Tor...
Finde ich ziemlich hinterhältig von der Entega.

Also ...
... in dieser Form kann und werde ich den Vergleich nicht unterschreiben.

Ob ich mal einen Gegenvergleichsvorschlag machen soll???  :D

Viele Grüße
Regina
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Cremer am 19. Mai 2010, 09:01:51
@Regina,

Wie weiter oben bereits von Evitel beschrieben, kann man das Angebot ausschlagen. Die Entega will noch wenn möglich etwas vom verlorenen Geld einfangen.

Schön ist die Formulierung:
\"....fühlen wir uns .....\"

Das Wort \"fühlen\" ist nicht der richtige Begriff für eine Terminsetzung, (kann , kann aber auch nicht)
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Regina*** am 19. Mai 2010, 13:42:46
Hallo,

die Frage ist:

Soll ich auf dieses Schreiben überhaupt reagieren?
(da es mit normaler Post kam könnte es ja evtl. überhaupt nicht angekommen sein ...)

Und falls ich reagieren sollte ... wie sollte ich reagieren?

Mein \"Bauchgefühl\" sagt mir, dass ich besser überhaupt nichts unternehmen.
Ist mir ehrlich gesagt auch alles zu viel.

Und die Formulierung mit dem \"fühlen wir uns gebunden\" scheint mir aufzuzeigen, dass entegaga genau weiß, dass sie eigentlich nicht im Recht sind ...

Was meint Ihr?

Liebe Grüße
Regina
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Cremer am 19. Mai 2010, 14:14:39
@regina,

genau!

nicht reagieren.

Wie sieht denn momentan bei Dir der \"Kriegsschauplatz\" mit Entega aus
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Regina*** am 19. Mai 2010, 14:29:19
Hallo Cremer,

Die Gerichtsverhandlung in Bezug auf den Strompreiswiderspruch hatte ich ja leider verloren. Das konnte meine Anwältin auch nicht nachvollziehen ... naja, ich denke mir mein  Teil ... (\"Vitamin B\" beim Richter ???). Daraufhin habe ich den Versorger gewechselt und jetzt ist bzgl. Strom erst mal Ruhe. Sogar mein monatlicher Abschlag ist niedriger.

Bei Gas lege ich jedes Jahr nach Erhalt der Jahresrechnung neuen Preiswiderspruch ein und stelle meine Gegenrechnung auf. Für letztes Jahr habe ich sogar was rausbekommen!

Bei Trinkwasser habe ich bisher noch keinen Preiswiderspruch gemacht,
gleichwohl das auch teurer geworden ist. Entegaga forderte von mir einen extrem hohen neuen Trinkwasser- und Gasabschlag. Ich habe in meinem Widerspruch meine niedrigere Abschlags-Wunschhöhe angegeben (und plausibel begründet). Das hat Entegaga akzeptiert. Ich bekam sogar zwei (identische) Schreiben mit der neuen (von mir gewünschten) Abschlagshöhe.

Liebe Grüße
Regina
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Energierebell am 19. Mai 2010, 15:29:53
Natürlich wissen sie das sie nicht im Recht sind, oder würdest Du freiwillig auf 40% der Dir zustehenden Einnahmen verzichten?
Ich nicht, ich würde mir einen Anwalt nehmen und klagen.....

Von daher beruhigt mich das Angebot eher als das ich mir darüber Sorgen machen würde.

Gruß
Energierebell
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: bolli am 20. Mai 2010, 07:47:50
Die versuchen jetzt nochmal die Verunsicherung vieler Verbraucher auszunutzen, bevor möglicherweise am 16.06.10 beim BGH die nächste \"böse Stunde\" schlägt.  :D

Sollte der nämlich tatsächliche die Richtung bestätigen, dass in Sonderverträgen mit unwirksamer oder nicht wirksam einbezogener Preisanpassungsklausel lediglich der Vertragsanfangspreis und nicht der Preis bis zum ersten Widerspruch als vereinbart gilt, drohen denen noch ganz andere Nachforderungen als bisher. Die meisten rechnen ja bisher mit ihren Widerspruchspreisen. Bei einer Geltung des Vertragsgrundpreises würde man daher ja meistens sogar trotz Einbehaltungen noch was raus bekommen, auch wenn\'s wegen der Verjährung ja (leider) nur für 3 Jahre rückwirkend geht (zumindest wohl wahrscheinlich). :D

Und Mitleid hab ich deswegen mit denen auch nicht, wie mir mein Ex-Versorger immer abnötigen wollte. Ein fairer Preis müsse doch verlangt werden dürfen, argumentierte er. Hab ihm gesagt, dass das im Leben so ist, dass, wer gierig wird oft hinterher \"ganz ohne\" dasteht.  :D

Wenn ich einen alten Sondervertrag hätte, würde ich mich zu 99% auf gar keinen Vergleich einlassen. Also einfach ignorieren, das Angebot. Wenn die was wollen, werden die sich wieder melden.
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Jagni am 21. Mai 2010, 00:20:31
Zitat
Zitat von Regina ***
Die Frage ist:


nicht, ob Sie reagieren sollen oder nicht, sondern, es gilt die Frage zu klären,
auf welcher Vertragsgrundlage sie Ihr Gas beziehen. Nach meinem Dafürhalten  muss die eigene Position richtig eingeschätzt werden.  Danach kann man sich dann der Frage widmen, wie einem Vergleich begegnet werden soll. Vielleicht meint das Herr Cremer, wenn er fragt, wie der „Kriegsschauplatz“ bei Ihnen aussieht.

Also, nochmals zu der Einschätzung Ihres Vertragshintergrundes: Sind Sie ein Sondervertragskunde mit einer unwirksamen Preisanpassungsklausel im Gepäck, oder sind Sie ein grundversorgter Tarifkunde?

Im ersteren Falle können Sie sich an der PM der VZ RLP orientieren, die von Evitel2004 klugerweise in diesen Thread kopiert wurde.  Dafür sei ihr gedankt. Im anderen Falle sollte das Beachtung finden, was Bolli  am 18.02.2010 in diesem Thread in seinem letzten Absatz angerissen hat.

Gruß
Jagni
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: nub am 27. Juni 2010, 14:24:17
Hallo, ich habe schon 2006 der Preispolitik widersprochen und auch meiner Abrechnung. Muss ich in so eine Fall erneut einen Widerspruch schreiben?
Ich zahle seit dieser Zeit den Betrag von 2006.
Vielen Dank
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: bolli am 28. Juni 2010, 07:25:18
Vor allem im Sondervertrag sind die Abrechnung das wichtigste, denen man widersprechen muss. Aufgrund unterschiedlicher Rechtssprechung bzw. noch offener Fragen diesbezüglich würde ich zur Sicherheit aber auch den Preisänderungen direkt widersprechen. Die paar Cent ist mir die zusätzliche Sicherheit dann doch wert. Diese Widersprüche schicke ich meist per qualifiziertem Fax (also mit Sendeprotokoll und Briefauszug der ersten Seite. Sollte als Anhaltspunkt später ausreichend sein.
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: nub am 29. Juni 2010, 20:24:21
die Tage kam ein Vergleich in zweifacher Form ins Haus geflattert. Man will sich mit uns einigen und fordert uns auf einen xx Betrag zu begleichen. Damit wären dann alle Forderungen abgegolten.
Gleichzeitig fordert man uns auf in den \"Entega Clever Gas Regional 2\" Tarif zu wechseln und absolutes Stillschweigen zu wahren....
Wie sollen wir reagieren?
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: bolli am 30. Juni 2010, 08:04:03
Nun, wie Sie auf den Vergleich reagieren, müssen Sie selbst entscheiden. In den meisten Fällen enthalten die derzeitigen Vergleiche von Versorgerseite, vor allem außerhalb von Prozessen, eh nur die Positionen, die im Prinzip schon gerichtlich geklärt sind (nämlich zu ungunsten des Versorgers), wenn sie überhaupt so weit gehen. Tendenziell würde ich also eher nicht annehmen, aber konkret wird es ja später für Sie und nicht für mich, wenn der Versorger tatsächlich klagt.  ;)
Wenn Sie einen Sondervertrag haben, könnte es sich lohnen, mal bis Mitte Juli zu warten, dann klärt der BGH möglicherweise die Frage, ob Preisanpassungen in Verträgen mit unwirksamer Preisanpassungsklausel möglicherweise wegen nicht erfolgten Widerspruchs trotzdem wirksam geworden sind. Sollte dieses abgelehnt werden hätten Sie und eine zahlreiche weitere Verbrauchers sicherlich noch deutlich höhere Rückforderungsansprüche und SIE könnten dem Versorger einen Vergleich anbieten.  :D

Wenn der Versorger Sie nur in einen neuen Vertrag \"umstufen\" will, würde ich gar nichts unternehmen, da dieses ohne Ihre Zustimmung nicht möglich ist. Und Ihr Stillschweigen darf nicht als Zustimmung gewertet werden.
Erst wenn Ihr Vertrag tatsächlich gekündigt wird, wird\'s Zeit sich einen neuen Vertragspartner zu suchen. In der Regel gibt es dann aber auf dem Markt bessere Angebote als das Alternativeangebot des bisherigen Versorgers. Der spekuliert auf die Trägheit der Leute.
Also einfach mal in einem Verbraucherportal, z.B. bei http://www.verivox.de nachschauen. Ist ganz einfach.  ;)
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: nub am 30. Juni 2010, 08:21:23
Hallo bolli, vielen Dank für Ihre Antwort, Sie haben mir sehr geholfen.
Ich habe mich glaub ich geirrt.    


Man fordert mich auf: \"Die Parteien sind sich darüber einig, dass zwischen ihnen hinsichtlich des Bezugs von Erdgas der Gasliefervertrag zum dem Tarif \"Entega Clever Gas Regional 2\" mit Wirkung ab dem ...Nov. 2009 gemäß den als Anlage 1 diesem Vergleich beigefügten Preisen und Vertragsbedingungen gilt\"

2007 hieß der Tarif Clever Gas 2, ab 2008 dann Clever Gas 2 Spezial.
Seit 2009 heißt er Clever Gas Regional 2.
Ob das ein Sondervertrag ist, weiß ich nicht.

Noch eine Frage: Muss ich schriftlich reagieren, oder reicht bei Ablehung ein \"Nichtantworten\"?

Vielen Dank
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Jagni am 30. Juni 2010, 12:12:37
@Cremer

Ich schlage vor, die Beiträge, die sich mit Vergleichsangeboten der Entega befassen, in den schon vorhandenen Thread zu verschieben, damit alle dort an dem Thema Interessierten mitlesen können.

Gruß
Jagni
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: bolli am 30. Juni 2010, 13:16:01
Zitat
Original von Jagni
@Cremer

Ich schlage vor, die Beiträge, die sich mit Vergleichsangeboten der Entega befassen, in den schon vorhandenen Thread zu verschieben, damit alle dort an dem Thema Interessierten mitlesen können.

Gruß
Jagni
Warum @cremer ? Hat Herr Cremer nun den Webmasterpart  übernommen? ;) Ich weiss nicht, ob Evitel sich darüber freut. Schließlich verderben manchmal mehrere Köche den Brei.  :D

@nub
Ob Sie einen Sondervertrag haben (hatten) oder nicht, müssen Sie selbst recherchieren. Relativ eindeutig ist die Sache, wenn man einen (alten) Vertrag hat, den man früher selbst unterschrieben hat und der Bedingungen enthält, die nicht den gesetzlichen Anforderungen der GasGVV entsprechen. So etwas sind typischerweise Kündigungfristen (die Grundversorgung kann nur im Ausnahmefall gekündigt werden) oder Vertragslaufzeiten (viele Verträge haben eine Erstlaufzeit von 12 oder 24 Monaten und verlängern sich dann automatisch, was ebenfalls nicht der GasGVV entspricht).
Wenn Sie solch einen alten Vertrag haben und dieser ist nicht explizit gekündigt worden, sind wohl auch die Nachfolgeprodukte Sonderverträge.

Darüber hinaus heißt meines Wissens in den meisten Fällen der Grundversorgungstarif bei Entega BasisGas. Weiss aber nicht, ob das wirklich überall so ist.

Schauen Sie doch mal auf der Internetseite von Entega in Ihrem versorgungsgebiet, ob da neben dem Entega \"Clever Gas Regional 2\" noch ein Grundversorgungstarif angeboten wird.

Wenn Sie antworten, sind Sie deutlich im Fokus des Versorgers und müssen sicherlich mit einer ordentlichen Kündigung rechnen. Wenn Sie nicht antworten, kommt es auf die Organisation des Versorgers an, ob er seine Sachen ordentlich nachhält. Oft ist dieses nicht der Fall. Solange läuft Ihr alter Vertrag zu den günstigen Konditionen weiter. Bisher gilt im Privatrecht der Grundsatz, dass durch Stillschweigen kein Einverständnis erteilt wird.

Und schließlich müsste der Versorger im Zweifelsfall auch noch nachweisen, dass Ihnen die Vertragsumstellungen zugegangen sind, was mittels einfachem Brief normal nicht funktioniert.

Und bei Nichtannehmen des Vergleichs brauchen Sie auch nichts zu unternehmen. Wenn Sie dem nicht beitreten wollen, einfach abheften.  =)
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: DieAdmin am 30. Juni 2010, 14:19:54
Zitat
Original von Jagni
@Cremer

Ich schlage vor, die Beiträge, die sich mit Vergleichsangeboten der Entega befassen, in den schon vorhandenen Thread zu verschieben, damit alle dort an dem Thema Interessierten mitlesen können.

Gruß
Jagni

@Cremer fehlen dafür die notwendigen Rechte ;)

Bitte bei solchen Wünschen den Threadtitel mitnennen, weil mir ist da jetzt noch nicht so richtig klar, welcher gemeint ist, um mal zu schauen, ob das optimal ist.
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Jagni am 30. Juni 2010, 19:09:14
@evitel2004

Sehen Sie es mir bitte nach, dass ich Ihre Kompetenz übersehen und diese bei @Cremer vermutet habe.
bolli hat mich in dieser Hinsicht schon mächtig gerüffelt, dabei ging es mir aber doch nur darum, dass seine Beiträge eine noch größere, von der Vergleichsproblematik betroffene Leserschaft erreichen.

Nun ja, wie dem auch sei, ich meine jedenfalls, dass diese Beiträge besser in dem Thread:    
„ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!“ aufgehoben sind.

Gruß
Jagni
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: DieAdmin am 30. Juni 2010, 20:35:24
@all,

hab den Teil ab den Vergleich hierher umgehangen.

@Jagni,

ist nich so schlimm und kein Beinbruch.

Aber manchmal überlese ich solche Vorschläge, wenn ich nicht meinen Nick lese, es fehlt sozusagen das \"Ping\" meines internen Sensors. ;)
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Jagni am 30. Juni 2010, 22:46:58
@Evitel2004

Fühle mich wieder gut aufgerichtet.

Kompliment zum neuen Konterfei; ein’s von vorne, charmant!

Gruß
Jagni
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: nub am 01. Juli 2010, 10:49:39
Ja, der normale Tarif heißt Basis Tarif.

Ich habe wohl einen Sondervertrag, allerdings kann ich keine Vertragsunterlagen finden, sondern nur ganz normale Jahresabrechnungen.
Ich hatte das Haus meiner Mutter übernommen und wurde dann wohl einfach in einen neuen Tarif eingestuft. Tia, Pech für mich.

Aber nochmals meine Frage: Wie verhält sich die Sache bei diesen Sonderveträgen?


Noch ne Frage: Ich bin Mitglied im Bund für Energieverbraucher. Nun habe ich nie zu der genannten Zeit der Rechtsberatung die Möglichkeit anzurufen, weil ich in dieser Zeit nicht kann.
Wie kann ich sonst noch eine Rechtsberatung als Mitglied bekommen?
Ich habe außerdem eine Rechtschutzversicherung und eigentlich möchte ich mich friedlich mit dem Versorger einigen und dann wechseln.

Wer kann mir einen Anwalt nennen?

Vielen Dank
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: DieAdmin am 01. Juli 2010, 11:01:50
@nub

Bitte genauer auf den Thread-Titel achten, wenn Sie einen Beitrag schreiben.

Hab diesen Beitrag nun in den anderen umgehangen.
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: nub am 01. Juli 2010, 11:10:15
achso, sorry, dachte eigentlich das hätte ich...
Hm, jetzt finde ich ihn aber in dem anderen Thread nicht. Ok, ich schreibs nochmal.
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: DieAdmin am 01. Juli 2010, 12:29:44
@all,

hab nun auch den Rest von den anderen Thread in diesen umgehangen.
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Jagni am 01. Juli 2010, 14:09:45
@Evitel2004

Das war aber jetzt zuviel des Guten. Nur weil nub seinen Beitrag nicht mehr findet, mengen wir jetzt die Vergleichproblematik und das Preiserhöhungsthema und all das, was nub noch so einfällt zusammen.

Im Moment will er sich  erklären lassen, wie sich die Sache mit diesen Sonderverträgen verhält, was immer er auch damit meint.

Ihr erster Umhänger war der richtige. Halten Sie aber bitte den Thread \"Entega bietet im Gasbereich Vergleich an\" frei von einem Sammelsurium anderer Themen, die schon im Jahr 2006/2007 abgehandelt wurden.

Gruß
Jagni
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: DieAdmin am 01. Juli 2010, 14:32:44
@Jagni,

ich habe die Threads nicht zusammengelegt, weil nub, seinen Beitrag nicht findet (wo hab ich das geschrieben) sondern, weil ich mir die Arbeit sparen möchte, jeden Beitrag von ihm umzuhängen, weil dieser falsch platziert war bzw die doppelten zu löschen.

Und schließlich ist bei der Frage, ob man einen Vergleich eingehen sollte, nicht ohne Belang, ob man SV-Kunde ist.

Wie zum Beispiel da (http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/News__1700/) und in der aktuellen ED (s. 10/11) zu lesen.

@all,
Wegen den \"Stillschweigen\" Und sozusagen in meinen eigenen \"Ungehorsamsfall\", da wir mit unseren RA im Vorfeld auch über die Vergleichsmöglichkeit gesprochen hatten, als die Klageschrift reinkam, hatte ich signalisiert, dass ich kategorisch ein Bedingung wie \"Stillschweigen\" ablehne ;)

Wer nachlesen möchte: EVI vs. Evi vor dem AG Gotha - Der Vergleich (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=13019)
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: nub am 02. Juli 2010, 22:27:53
Zitat
Original von Jagni
@Evitel2004

Das war aber jetzt zuviel des Guten. Nur weil nub seinen Beitrag nicht mehr findet, mengen wir jetzt die Vergleichproblematik und das Preiserhöhungsthema und all das, was nub noch so einfällt zusammen.

Im Moment will er sich  erklären lassen, wie sich die Sache mit diesen Sonderverträgen verhält, was immer er auch damit meint.

Ihr erster Umhänger war der richtige. Halten Sie aber bitte den Thread \"Entega bietet im Gasbereich Vergleich an\" frei von einem Sammelsurium anderer Themen, die schon im Jahr 2006/2007 abgehandelt wurden.

Gruß
Jagni

@hallo, es wäre nett, wenn Sie Ihre internen Probleme nicht auf meinem \"Beitrags-Rücken\" ausgragen würden und mir gegenüber auch noch unfreundlich und abwertend werden.
Falls Sie der Meinung sind, dass der Admin irgenwas falsch wohin verschoben hat, dann teilen Sie es ihm doch bitte per PN mit und nicht hier öffentlich - es interessiert hier niemanden. Fachfremde Diskussionen führen nur zu Chaos.  

Ich habe klare Fragen gestellt und es gibt hier Menschen, die mir antworten möchten, falls sie mal gelassen werden....
Falls das nicht möglich ist, kann ich auch gerne einen neuen Thread eröffnen.

Nochmals meine Frage: Wer kann mir einen spezialisierten Anwalt im Rhein-Main Gebiet nennen, falls ich mich für den juristischen Weg entscheide?


Danke
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Regina*** am 03. Juli 2010, 14:42:40
Kürzlich flatterte mir ein neues Schreiben der Entega ins Haus, in dem freundlich daran erinnert wird, man möge sich doch zum abgebenen Vergleichsangebot äußern. Frist bis Mitte Juli.
Außerdem geben sie eine direkte Durchwahl zur Kundenbetreuerin
und das Schreiben ist händisch von 2 Leuten der Kundenbetreuung unterschrieben.

... so langsam wird der Entega wohl heiß ...

Naja, ich hab genug andres zu tun, da muss ich nicht noch unbedingt auf nutzlose Schreiben der Entegaga reagieren ...

Liebe Grüße
Regina
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: bolli am 05. Juli 2010, 07:37:14
Zitat
Original von nub
Ich habe klare Fragen gestellt und es gibt hier Menschen, die mir antworten möchten, falls sie mal gelassen werden....
Nur die Ruhe,
Ihre Fragen gehen schon nicht unter. Eine gewisse Ordnung muss aber, auch im Interesse der anderen Suchenden, nun mal sein.

Zitat
Original von nub
Nochmals meine Frage: Wer kann mir einen spezialisierten Anwalt im Rhein-Main Gebiet nennen, falls ich mich für den juristischen Weg entscheide?
Haben Sie schon mal da Rechtsanwaltsliste BdEV (http://www.energienetz.de/de/site/Preisprotest/Rechtsanwaelte__1713/) geschaut ?
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Jagni am 06. Juli 2010, 14:37:41
Schon seit geraumer Zeit wird hie und da die Meinung vertreten, wir Widerspruchskunden sollten nicht wie ein Kaninchen vor der Schlangen da sitzen und auf das nächste Vergleichsangebot des Versorgers warten, sondern, wir sollten einmal den Spieß umdrehen und selbst dem Versorger ein Vergleichsangebot unterbreiten.


Wie könnte so ein akzeptabler Vergleich z.B. in einem Vertragsverhältnis aussehen, in dem der Versorger trotz unwirksamer Preisklausel über Jahrzehnte hinaus einseitig die Preise bestimmt hat?

Er könnte so aussehen:


[list=1]
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Cremer am 06. Juli 2010, 14:55:11
@Jagni,

hört sich zwar gut an, aber kein Versorger wird bei einem einzelnen Kunden drauf eingehen.

Da würde ggf. nur eine Gemeinschaft helfen.
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Jagni am 06. Juli 2010, 15:20:59
@Cremer

....ich sehe aber gerade das beeindruckte Gesicht des Richters, wenn er den Enthusiasmus erkennt, den ein so gebeutelter Widerspruchskunde entwickelt, um in einem schier aussichtslosen Fall dennoch Einvernehmen herzustellen.

Gruß
Jagni
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Cremer am 07. Juli 2010, 07:47:02
@Jagni,

auf einen solchen Vergleich würde ich mich nicht drauf einlassen. Es sind doch möglicherweise gerade solche Ziele die die ENTEGA auch verfolgt.
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Jagni am 07. Juli 2010, 09:41:48
@Cremer

Jetzt haben Sie mich aber verwirrt!

Bei Ihrer ersten Antwort waren Sie noch der Meinung, dass „kein Versorger... bei einem einzelnen Kunden darauf eingehen“ wird und mit Ihrer zweiten Antwort äußern Sie Bedenken gegen einen solchen Vergleich, weil es „möglicherweise gerade solche Ziele“ sind, „die die ENTEGA auch verfolgt“.

Man kann ja beide Ansichten vertreten und ich bin auch nach allen Seiten hin offen, was mir aber fehlt, das ist eine Begründung, sowohl für das eine als auch für das andere.

Gruß
Jagni
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Cremer am 07. Juli 2010, 10:25:01
@Jagni,

es hört sich gut an, wenn man den Spieß umdreht und versucht dem Versorger eigene Bedingungen  aufzudrücken.

Diese Punkte sind jedoch gemäß meinem zweiten Tread als Vergleichsangebot doch etwas zu sehr versorgerentgegenkommend.
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Jagni am 07. Juli 2010, 20:16:51
@Cremer

Die Sache mit dem „Spieß umdrehen“ haben Sie wohl falsch verstanden. Vielleicht habe ich mich aber auch noch nicht deutlich genug ausgedrückt.

Den Spieß umzudrehen bedeutet nicht, „dem Versorger eigene Bedingung aufzudrücken“, wie Sie wohl meinen. Wo bitte sehr soll denn hier dem Versorger etwas aufgedrückt werden?
Es geht vielmehr darum, einmal selbst in die Initiative zu gehen, es geht darum, deutlich zu machen, dass hier zumindest der Versuch gewagt wird, Einvernehmen herzustellen. Natürlich immer vorausgesetzt, dass man ein solches Ziel hat, eine solche Strategie verfolgt. Hat man dieses Ziel nicht, ja dann wird wohl die Hamstertheorie den richtige Weg, zumindest für eine bestimmte Zeit, weisen.

Aber nun auch noch zu Ihrer Aussage, dass die Punkte „etwas zu sehr versorgerentgegenkommend“ sind.

Sagen Sie doch einfach welche Punkte Sie meinen und begründen Sie dann auch Ihre Meinung, damit wir auf den Punkt kommen können. Ansonsten ist der Aufwand bei unserer Diskussion etwas zu einseitig gelagert.

Gruß
Jagni
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Regina*** am 08. Juli 2010, 12:56:09
Hallo,

hier mal meine Meinung zum Vergleichsangebot

# Der Versorger verzichtet auf alle Außenstände, die sich aus seiner Sicht aus dem Widerspruch ergeben,
ist imho zu ungenau definiert. Aus Versorgersicht werden sich vermutlich dann überhaupt keine Außenstände ergeben, so dass er nicht verzichten muss
# der Versorger begleicht gegenüber dem Kunden alle Außenstände, die seit dem Widerspruch aus Überzahlungen infolge überhöhter Abschlagszahlungen sowie durch Einbehaltung von Guthaben bei anderen Energiearten entstanden sind.
trifft nicht zu, da ja aus Versorgersicht keine Außenstände bestehen
# der Versorger beendet mit einer ordentlichen Kündigung das bestehende Vertragsverhältnis,
wäre nur sinnvoll, wenn man sowieso den Vertrag mit dem Versorger beenden will
# der Versorger unterbreitet ein wettbewerbsfähiges neues Angebot für die Gaslieferung,
Hier würden sich die Geister vermutlich darüber streiten, was in diesem Fall \"wettbewerbsfähig\" bedeutet. Ist imho zu ungenau
# der Kunde nimmt die AGB des Versorgers an, die im Falle Entega schon seit 2007 eine wirksame Preisanpassungsklausel enthalten und außerdem seit 4/2010 auch noch die Billigkeit zukünftiger Preiserhöhungen vereinbaren wollen,
Kommt drauf an, ob der Kunde das will. Warum soll ich AGBs annehmen, die für mich ungünstiger sind als die alten AGBs? Fraglich ist auch, ob man einfach in AGBs festschreiben kann, dass folgende Preiserhöhungen immer korrekt sind und der \"Billigkeit\" entsprechend. DAs öffnet willkürlichen und ungerechtfertigten Preiserhöhungen seitens des Versorgers sämtliche Türen.
# es gibt keine Vertragsstrafe im Zusammenhang mit Stillschweigeabkommen, vielmehr verpflichten sich die Parteien, über die Vereinbarung Stillschweigen zu bewahren.
Vertragsstrafenwegfall: JA. Ein Stillschweigen würde ich als Kunde jedoch nicht wollen. Denn solche \"seltsamen\" Praktiken, wie von den Energieversorgern ausgeübt, sollten öffentlich gemacht und an den Pranger gestellt werden.

Möglicherweise könnte ich mich mit einem Vergleich anfreunden, in dem Entega von sämtlichen noch offenen Forderungen aus meinem Widerspruch absieht, ich umgehend einen Versorgerwechsel vornehme und bis zum Wirksamwerden des Versorgerwechsels die Preise auf Basis von 2004 berechnet werden. Aber ich denke, es macht mehr Sinn, erst mal die Gerichtsurteile abzuwarten.

VG
Regina
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Jagni am 14. Juli 2010, 13:22:29
@Regina

Es ist wirklich nicht einfach, mit Ihrer Meinung zu dem sechs Punkte Entwurf zurechtzukommen. Ich will es dennoch einmal versuchen, denn auch Sie haben sich engagiert.

Vorweg Grundsätzliches:

Es ist zu entscheiden, ob man überhaupt einem Vergleich näher treten will oder nicht. „Ei mer wases net!“ sagen wohl die Hessen und in nur wenig dialektischer Abwandlung auch wir aus Rheinhessen.
Will man es nicht, dann ist jeder Gedanke daran mit verschwendeter Zeit gleichzusetzen. Die Entscheidung ist allerdings, das spürt man im Inneren, nicht so einfach: „Halb zog es Ihn, halb sank er hin.“

Hier (http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/News__1700/) wird beispielsweise die Meinung vertreten, dass bei einem Sondervertragshintergrund die Rechtslage klar ist „und deshalb dürfte ein Vergleich nicht in Betracht kommen.“ Ich selbst hätte diese Sicherheit allerdings nur, wenn auch noch eine unwirksame Preisklausel hinzukommt. Die Aussage „dürfte“ macht  dann aber hellhörig. Es könnte also doch, auch bei einer so klaren Rechtslage Gründe geben, die einen Vergleich ins Blickfeld rücken. Diese Gründe müssen aber letztlich in einem selbst reifen.

Rückt man dann einem Vergleich tatsächlich näher, dann wird er immer nur gelingen, wenn man den Gedanken vom Geben und Nehmen in Hinterkopf behält. Will man nur nehmen, kann man sich sämtliche Gedankengänge im Hinblick auf einen Vergleich ersparen. Man hat dann  das Wesen eines Vergleichs noch nicht verstanden.

In Ziff 1 des sechs Punkte Entwurfs  (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=72587#post72587  )  geht es um die Forderungen des Versorgers, die er aus seiner Sicht hat. Diese Forderungen nennt der Versorger mit jeder Jahresrechnung. Es sind die Beträge, die der Widerspruchskunde regelmäßig an der Jahresrechnung gekürzt hat.
Aus Sicht des Widerspruchskunden hat der Versorger keine Forderungen geltend  zu machen, weil bei einer unwirksamen Preisklausel auch die Preiserhöhungen unwirksam sind. Dem Versorger ist somit nichts geschuldet und wem nichts geschuldet ist, der hat auch nichts zu fordern. Ziffer 1 soll also nur der Rechtslage zum Durchbruch verhelfen.

In Ziffer 2 geht es um Forderungen, die der Widerspruchskunde möglicherweise hat, z.B. weil seine Abschläge zu hoch bemessen waren, oder weil er Guthaben aus anderen Versorgungsverträgen hat, die der Versorger, obwohl es ihm ausdrücklich untersagt war, mit seinen vermeintlichen Forderungen beim Gas  aufgerechnet hat. Mit diesen Beträgen ist der Versorger bereichert. Das weiß der Versorger auch. Bisher wollte er es  nur nicht hergeben, dieses Geld, das ihm gar nicht zusteht. Er will es so lange behalten, bis die Verjährung greift.
Auch diese Ziffer 2 orientiert sich nur an der Rechtslage.

Vermutlich Juristen haben hierzu einen Spruch entwickelt:
„Ein Schuft,
der sich auf die Verjährung beruft“

Deswegen bin ich der Meinung, dass ein ordentlicher Geschäftspartner auch in dieser Hinsicht bereit ist, reinen Tisch zu machen.

Ziffer 1 und 2 stellen somit Minimalanforderungen dar, die an eine Geschäftsbeziehung zu stellen sind. Nämlich, dass Vertragsparteien die Rechtslage respektieren.

Die zu Ziff 4 vertretene Meinung kann ich nachvollziehen. Die Wettbewerbsfähigkeit kann sehr unterschiedlich beurteilt werden. Das ist ein Gesichtspunkt, der dann bei der konkreten Ausgestaltung abzuwägen wäre. Der Entwurf einer Vergleichskonzeption in Form einer solchen Punktesammlung ist zwangsläufig „ungenau“. Es bedarf eines  Spielraums für jede Partei.

Zu Ziffer 5 verstehe ich ihren Einwand. Das ist eigentlich der Knackpunkt, der dem Widerspruchskunden beträchtliches abverlangt. Er verlangt ein völliges Umdenken, wenn man auf einen Vergleich zusteuert. Es mag schmerzen, eine solche vom BGH verordnete und dann implantierte Preisklausel, die jetzt nicht mehr anzugreifen ist, hinzunehmen.  So ist aber derzeit die Rechtslage. Wenn es gelingt, mit Punkt 1 und 2 den Versorger von der dortigen Rechtslage zu überzeugen, dann lässt sich die Rechtslage hinsichtlich der vom § 5 Abs 2 der GasGVV abgeschriebenen Wortansammlung, die eine Preisanpassungsklausel darstellen soll, nicht ignorieren. Rosinenpicker haben in einem Vergleichsverfahren schlechte Karten.
Und was die Zukunft in dieser Sache bringt, das würde ich sie einfach einmal bringen lassen.
Über den Gedanken der Billigkeit, der sich in die neuen Entega-AGB eingeschlichen hat und der behauptet, dass Preisänderungen ausschließlich nach Maßgabe der Billigkeit erfolgen, müsste nochmals besonders nachgedacht werden. Hierzu wird  juristische Hilfe erforderlich sein, um zu erkennen, ob überhaupt und wenn ja, welche Rechtsfolgen mit einem solchen Anlauf zur weiteren Verbraucherknebelung einhergehen.
Stellt man sich in die Schuhe eines Versorgers, und blick durch dessen Brille, dann wird es verständlich, dass jetzt, nachdem der BGH schon die Klauselkontrolle eliminiert hat, nur noch die Billigkeitskontrolle ein Ärgernis darstellt. Sie klebt noch immer verdammt zäh an der einseitigen Preisbestimmung. Die Überlegungen, wie man sie lösen und wegschaffen kann, sind längst angelaufen. Was fehlt ist eigentlich nur noch ein weiterer „Orbiter dicta“ der aus seiner Umlaufbahn entlassen, bei uns Verbrauchern im Energiekontor einschlägt. Vielleicht ist er dann folgendermaßen formuliert: „Die Billigkeit einer Preiserhöhung ist immer dann gegeben, wenn sie zwischen den Parteien wirksam vereinbart wurde.“ Diesen Anlauf, so scheint es, nimmt die Entega gerade in ihren neuen AGB.

Zu Ziffer 6: Meinen Sie wirklich, es passt zu irgendeiner Logik, einem Geschäftspartner zu erklärt, man würde ihn sowieso an den Pranger stellen, wenn  man sich mit Vergleichsabsichten trägt? Denken Sie darüber doch noch einmal nach.

Und mit Ihrem Abbinder zum Schluss spielen Sie wohl „alles oder nichts“. Spätestens jetzt dürfte der hier mitlesende Versorger in wilder Hatz, und genervt das Spielfeld verlassen haben. Wenn er dann auch noch das, was Sie zu der Ziffer 3 gesagt haben, in sein Gedächtnis zurückruft, dann wird er wohl völlig seinen Glauben an die Vergleichswelt verlieren.


Gruß
Jagni
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: m00652 am 16. Juli 2010, 16:57:49
Hallo Jagni, ich würde vorschlagen Sie machen es so, wie Sie es hier ausführlichst beschrieben haben und alle anderen Preis-Rebellen tun das dubiose Vergleichsangebot der entega dort hin,  wo es hingehört, nämlich in den Papierkorb.
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Regina*** am 17. Juli 2010, 16:04:38
Tja, Jagni,
dann müssten Sie ja wohl jetzt das Spielfeld verlassen ....
VG
Regina
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Cremer am 19. Juli 2010, 08:12:20
@Regina

Knackpunkt, dies erscheint sehr zweifelhaft:

Zitat
der Kunde nimmt die AGB des Versorgers an, die im Falle Entega schon seit 2007 eine wirksame Preisanpassungsklausel enthalten und außerdem seit 4/2010 auch noch die Billigkeit zukünftiger Preiserhöhungen vereinbaren wollen

Bisher gibt es noch keine Verträge, die wirksame Preisanpassungsklauseln vor den BGH-Urteilen standhalten.
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Jagni am 20. Juli 2010, 14:17:27
@ m00652

Ihren Vorschlag in Ehren, sehen Sie mir es aber bitte nach, dass ich mir vorbehalten möchte noch selbst zu entscheiden, wie ich mit dem Versorger umzugehen habe.
Und Ihr weiterer Vorschlag an „alle anderen Preis-Rebellen“, nämlich, wo „das dubiose Vergleichsangebot der Entega....hingehört“, der ist doch eigentlich schon ausgiebig abgehandelt worden. Darüber besteht doch kein Dissens – oder?

In der augenblicklich Diskussion geht es aber um etwas anderes. Es geht nicht mehr um das was Entega will, sondern um das, was aus Sicht eines Widerspruchskunden an Vorgaben hinsichtlich eines Vergleichs an Entega herangetragen werden könnte.

Wenn Sie dazu etwas sagen wollen, bin ich ganz Ohr.

Gruß
Jagni
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Jagni am 20. Juli 2010, 15:06:56
@ Regina ***

Zitat
Original von Regina***
Tja, Jagni,
dann müssten Sie ja wohl jetzt das Spielfeld verlassen ....
VG
Regina


Hoffentlich war da jetzt keine Schadenfreude dabei.
Sie sagen mir aber doch schon, warum ich nun das Spielfeld verlassen soll. Ich beginne sonst nur unnötig zu rätseln.

Gruß
Jagni
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: nub am 22. Juli 2010, 21:23:15
ich weiß nicht, wohin ich es schreiben soll, aber ich habe versucht an den genannten Tagen diese Anwälte von Eurem Netzwerk zu erreichen.,
Heute z.B. kam permanten nur eine Ansage....und niemand war erreichbar.

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Hilfe/Hilfe-fuer-Sie/Rat-durch-einen-Anwalt__2191/
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: energienetz am 22. Juli 2010, 22:10:35
Wir hatten heute einen völlig Telefonausfall im Ortsnetz, daher ging die Hotline nicht.
Tut mir leid.

Mit herzlichem Gruss
Dr. Aribert Peters
Vorsitzender
Bund der Energieverbraucher e.V.
Frankfurter Strasse 1
53572 Unkel
Telefon 02224 9227 0
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: roboh41 am 23. Juli 2010, 17:38:44
Hallo,
als Sondervertragskunde für Nachtspeicherstrom protestiere ich bereits seit 4 Jahren mit Kürzungen gem. §315 BGB wegen nachweislichem Preismissbrauch seitens ENTEGA.
Aktuell widerspreche und kürze ich wegen einer unwirksamen Preisgleitklausel in meinem Sondervertrag.Wurde anwaltlich geprüft. Als Preisbasis gilt nunmehr nur noch der Netto-Arbeitspreis von 2003. Die zusätzlichen gesetzlichen Steuerabgaben bleiben selbstverständlich weiterhin gültig.
Rückwirkend bis 2006 habe ich gem. Verjährungsfrist meine mtl. Abschlagszahlungen gegen das ermittelte Guthaben aufgerechnet.
Da Entega keine Rückerstattung leistet, ist diese Aufrechnungs-Methode gem. §812 BGB zulässig.
Ich zahle z.Zt. mtl. nur 2€ für Heizstrom und zwar so lange, bis das Guthaben aufgebraucht ist.
Entega bot auch mir jetzt einen lukrativen Vergleich mit unsinnigen Stillschweigen-Forderungen an.
Ich habe nicht reagiert und werde weiterhin so lange, w.o.e. kürzen, bis Entaga mich verklagt. Allerdings dürfte Entaga wegen einer absehbaren, peinlichen Niederlage vor Gericht dieses Risiko scheuen, weil ansonsten anschließend eine Prozesslawine von vielen Nachtstrom-Geschädigten auf Entega zurollen würde.
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: roboh41 am 25. Juli 2010, 08:48:51
Auch auf dem Nachtstromsektor versuchte ENTEGA mittels Vergleichsangebot, den harten Kern von Nachtstrom-Preisprotestlern mundtot zu machen und damit zukünftige Ansprüche auszuhebeln. Viele Nachtstrom-Protestler haben ein derartiges Angebot erhalten.

ENTEGAs unterschriftspflichtiges Vergleichsangebot lautet sinngemäß:

Mir werden alle Zahlungsrückstände auf Einspruchsbasis §315BGB bis Ende 2009 erlassen unter der Prämisse, dass ich ab 1.1. 2010 wieder alle aktuellen Strompreise anerkenne.
Darüberhinaus wird man mit Stillschweigen geknebelt, andernfalls droht eine Strafe von 10 000€.

Natürlich werde ich dieses plumpe Angebot nicht annehmen, da es mir auch dauerhaft um faire, angemessene Preise geht.
Vielmehr werde ich dieses Angebot im Falle eines Prozesses als weitere Beweislast  für den Preismissbrauch seitens ENTEGA verwenden.

Insgesamt betrachte ich das Vergleichsangebot als reinste geschmacklose Bestechungsmasche, damit ENTEGA anschließend Ihr Preismissbrauchs-Verhalten problemlos fortführen kann.
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: roboh41 am 14. September 2010, 16:01:55
Habe den Spieß umgedreht und ENTEGA mein Vergleichsangebot mitgeteilt, welches den existierenden Preismissbrauch auch zukünftig dauerhaft unterbindet und ein bleibendes, faires Preisniveau gewährleistet.
ENTEGA teilte mit, dass aus Gründen der Gleichbehandlung gegenüber anderen Kunden mit meinem Angebot kein Abschluss möglich sei.
Ich habe anschließend auf den krassen Widerspruch zum ENTEGA-Vergleichsangebot hingewiesen, mit dem ENTEGA meine bisherigen, berechtigten Ansprüche mittels einer unseriösen Stillschweigen-Forderung sehr eigennützig und geheimnisvoll erkaufen wollte, damit auf keinen Fall andere Protestler/Verbraucher Wind von der Sache bekommen.

ENTEGAs widersprüchliche Schutzbehauptung beweist einmal mehr, wie münchhausenhaft in Wahrheit das Versorger-Angebot zu bewerten ist.
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Jagni am 17. September 2010, 16:37:25
@roboh41

Ich nehme es Ihnen in vollem Umfange ab, dass Sie im wahrsten Sinne des Wortes  „den Spieß umgedreht“  und damit der Entega zu Leibe gerückt sind.

Wo ist das eigentliche Problem zu sehen, wenn doch schon fast alles in Ihrem Sinne geregelt scheint?

Fasst man die Infos aus Ihrer Trilogie zusammen,  dann kürzen Sie seit 4 Jahren den Nachtspeicherstrompreis der Entega. Außerdem bezahlen Sie „nun“ nur noch den Preis von 2003, und das dürfte der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis sein. Der Versorger ist sich also darüber im Klaren, dass er zukünftig von Ihnen nur noch den vereinbarten Preis zu sehen bekommt. Darüber hinaus sind Sie dabei, Ihre Nachforderungen, die sich von diesem vereinbarten Preis wohl ableiten, durch Kürzung der mtl. Abschläge in Eigenregie zurückzuholen.
Das ist ein respektables Engagement!

Sie haben somit dem Versorger bereits alles abgenommen, was er als Verhandlungsmasse in der Hand zu halten glaubt. Auch ist es so, dass Entega selbst schon auf ihre Forderungen verzichtet hat, was Sie anfangs als lukrativ bezeichnet haben.

Und jetzt wollten Sie noch im Rahmen eines Vergleichs den zukünftigen Preismissbrauch dauerhaft unterbinden und damit sicherstellen dass ein bleibendes faires Preisniveau gewährleistet bleibt.
Habe ich das insgesamt so richtig erfasst oder muss man noch Korrekturen anbringen?

Vielleicht war gerade Letzteres aus Sicht der Entega die eine aber wohl die entscheidende „Schrecklichkeit“  zuviel, die sie bereit war zu schlucken.

Wenn man Versorger, die allesamt Gewinnmaximierer sind, mit einer Forderung nach fairen Preisen konfrontiert, dann wird der Erfolg fraglich bleiben. Selbst das Gesetz hat bisher die Versorger zu dieser Fairness  nicht bewegen können. Und die Rechtsprechung des VIII. Senats verhindert geradezu, dass die Versorger in dieses Fahrwasser hineinkommen.

Aus Ihrer Darstellung geht allerdings nicht hervor, wie Sie in ihrem Gegenvorschlag an Entega den fairen Preis dargestellt haben oder wie Sie ihn für die Folgezeit gewährleistet haben wollen. Das kann auch dahingestellt bleiben.

Zur Zeit gibt es eine Definition des BdEV, wonach ein gerichtlich anerkannter Preis als fair bezeichnet wird. Bei einem Vertrag mit unwirksamer Preisklausel, so wie er bei Ihnen vorliegt, wäre somit der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis der faire Preis.
Das mag zunächst plausibel klingen, denn man stützt sich ja auf einen rechtlich fundierten Hintergrund. Andererseits muss man aber auch erkennen, das der Versorger bei einem solchen, in die Zukunft gerichteten Vergleichsinhalt jede Chance verlieren würde, gestiegene Einkaufspreise weiterzugeben. Und so etwas muss man ihm zugestehen, wenn man für sich selbst einfordert, dass auch gesunkene Kosten weitergegeben werden müssen. Der faire Preis, in dieser Definition,  taugt daher nicht zum Gegenstand in einem Vergleich, weil damit nur der Preis von Anno Tobak zementiert würde. So etwas ist nur für Gedankenspiele geeignet, wird aber nicht helfen, einen Vergleich in die Welt zu bringen – wenn man dieses Ziel hat.

Ich kenne Sonderverträge, die stammen aus den 80ziger Jahren des vorigen Jahrhunderts, und davon gibt es nicht wenige. Wenn man diese damals vereinbarten Preise heute noch als fair bezeichnet, dann wird es mich nicht wundern, wenn dem VIII. Senat zur ergänzenden Vertragsauslegung zukünftig noch einiges mehr einfällt, als er mit der Rn 52 in seiner Entscheidung vom 14.07.2010 ZR VIII 246/08 schon vorsorglich angerissen hat. Sollte es einmal gelingen, die durch eine unwirksame Preisklausel in einem Sondervertrag entstandene Lücke mit Hilfe der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen, dann wird es andere faire Preise geben, und zwar solche, die ebenfalls von Gerichten bestimmt sind und in einem unmittelbaren Zeitbezug stehen. Sicher werden sich aber dann auch die Versorger wundern.

Ich würde daher, bei einer Vergleichsabsicht, lediglich auf den wettbewerbsfähigen Preis abstellen und dann schauen, wie der mir in Zukunft weiterhilft. Sicher können wir im Gasbereich noch nicht von einem funktionierenden Wettbewerb reden. Die große Masse der Verbraucher hat es aber mit in der Hand, daran zu arbeiten.

Bei Ihnen, roboh41, wird der wettbewerbsfähige Preis aber wohl gerade das Problem darstellen, weil beim Nachtstrom noch monopolartige Strukturen vorliegen, vermute ich jetzt einfach einmal. Und sicher deswegen müssen Sie auch an einem fairen Nachtstrompreis festhalten. Der wird sich aber nicht mit einem Vergleich, sondern nach meiner Einschätzung nur mit Hilfe eines Gerichts erwirken lassen.


Gruß
Jagni
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Jagni am 30. September 2010, 17:39:04
@roboh41

Zur Entwicklung beim Nachstrom/Heizstrom siehe auch hier (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=74707#post74707).

Das Mißbrauchsverfahren gegen Entega ist noch nicht abgeschlossen.

Gruß
Jagni
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Jagni am 18. Oktober 2010, 18:22:27
Aus einer Fernsehwerbung:
„Wir machen jetzt erst einmal das mit den Fähnchen (Vergleichen)!“


Nach den gewonnenen Erfahrungen zündet Entega nach der Vergleichsphase nun die nächste Stufe in ihrem Gas-Preiskonflikt mit den Verbrauchern.

Bei in Gänze gescheiterten Vergleichsbemühungen kündigt Entega den Gasvertrag. Das ist aber kein Beinbruch für betroffene Verbraucher. Allerdings muss weiter mit  Repressalien gerechnet werden. Entega hält an ihren vermeintlichen Forderungen fest, obwohl das Landgericht Mainz ihr die Unwirksamkeit ihrer Preisklausel und damit die Unwirksamkeit ihrer Preiserhöhungen schon einmal bescheinigt hat. So ist aber derzeit nun mal die Entega-Rechtsmeinung, mit der sie außerdem auch noch immer den Gasverbrauchern suggerieren will, dass sie einseitig Verträge ändern und ihnen AGB mit vermeintlich wirksamen Preisklauseln unterschieben kann.

Da es dem Versorger bisher nicht gelungen ist, in seinem Unternehmen eine Kundenhinwendung zu erzeugen und außerdem auch Wettbewerbsfähigkeit herzustellen, wird es den Verbrauchern ein Leichtes sein, nach erfolgter Kündigung den Anbieterwechsel vorzunehmen.

Ganz allgemein gesagt, wird es auf diesen Anbieterwechsel in Zukunft entscheidend ankommen – aber nur dann, wenn er massenhaft erfolgt. Erst dann wird bei Versorgern dieser Couleur  die Erkenntnis reifen, welchen Stellenwert der „Kunde“ für das Unternehmen hat, dass gerade er es ist, der das Überleben des Unternehmens und damit auch die Arbeitsplätze in dem Unternehmen sichert. Aus den Beispielen in anderen Branchen weiß man, dass es ein steiniger Weg ist, den Melkmechanismus abzustellen und das Unternehmen am Kundennutzen auszurichten. Dabei ist das Spannungsverhältnis zwischen den Hardlinern und den Marktfähigen nicht zu übersehen.

Wir Verbraucher müssen bei diesem Findungsprozess nach Kräften mithelfen. Ansonsten wird man uns mit Recht vorhalten, dass wir gerade diesen Versorger verdienen, an dem wir in unserer Trägheit so sehr festkleben.

Gruß
Jagni
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Regina*** am 04. November 2010, 18:51:56
Entega geht in die zweite Runde ...

sie schickte mir jetzt ein neues Vergleichsangebot und schmiert mir Honig, gepaart mit einer versteckten Drohung, um den (nicht vorhandenen) Bart:

\"Da uns an einer außergerichtlichen Einigung sowie an einer konstruktiven Fortsetzung des Gasverhältnisses gelegen ist, unterbreiten wir Ihnen anliegend einen erneuten Vergleichsvorschlag\"

öhm, bitteschön, was ist ein \"Gasverhältnis\" ?????
ist mir völlig unbekannt.

Unterschrieben ist der Brief wieder von 2 Damen der Kundenbetreuung, eine davon die Leiterin der Kundenbetreuung.

Ich soll 40 % der lt. Entega ausstehenden Summe, bezogen auf März 2010 zahlen und ab März 2010 in den Tarif ENTEGA Clever Gas Regional 1 wechseln. Somit hat Entega ihr ursprüngliches Vergleichsangebot um 20% verbessert, vorher sollte ich noch 60% zahlen.
Außerdem soll ich -natürlich- bei einer Vertragsstrafe von 10.000 EUR Stillschweigen über den Vergleich bewahren.

Da ich das jetzt hier öffentlich gemacht habe, kann ich -natürlich- den Vergleich nicht mehr abschließen *grins*

Außerdem ... (finde ich bedenklich) (Zitat) \"Die Möglichkeit zur Geltendmachung von sonstigen Schadensersatzansprüchen wird durch diese Vertragsstrafenregelung nicht berührt\".
Somit ist Entegas \"Unsinn\" und weiteren unberechtigten Forderungen Tür und Tor geöffnet.

Unterschrieben ist der Vergleich mit einem Stempel von Entega Mainz
mit i.V. und einem unleserlichen Namen, der mit B anfängt.

Viele Grüße
Regina
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Regina*** am 16. November 2010, 18:09:50
Mann-o-Mann, Entega scheint es gar nicht abwarten zu können,
einen Vergleich mit mir abschließen zu können ...

Nachdem ich vor ein paar Tagen eine freundliche Erinnerung erhielt,
doch bitte den in meinem letzten Posting beschriebenen Vergleich zu unterschreiben,
erreichte mich heute ein neuer Vergleichsvorschlag.

Diesmal möchte Entega mir meine kompletten, ihrer Meinung nach bestehenden, Rückstände erlassen, wenn ich im Gegenzug auf Rückforderungen verzichte und per Mitte März 2010 die Preise des Vertrages Entega Clever Gas Regional 1 akzeptiere.

Selbstverständlich wird das Ganze wieder durch die Stillschweigensklausel mit Vertragsstrafe \"geziert\".

Irgendwelche Kommentare und Tipps von Euch dazu?

VG
Regina
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: EX-Entega am 17. November 2010, 15:34:45
Hallo Rebellengemeinde,
ich verfolge seit längerer Zeit dieses Forum. Es hat mir viel Rückhalt gegeben. Als Unterstützung für andere, möchte ich meine Erfahrungen kurz schildern.
Seit Sommer 2006 habe ich alle Gaspreiserhöhungen widersprochen und nur noch die Preise vom November 2005 akzeptiert.

Ich bin seit Januar kein Entega Kunde mehr und beziehe die Heizwärme und Strom vom HKW meines Vermieters. Außenstände für Gas seit 2005 laut Entega über 2200€.

Vergleichsangebot im Mai 2010 = 60% Zahlen
Vergleichsangebot im September 2010 = 40% Zahlen
Vergleichsangebot von gestern > 00% Zahlen und keine weitern Forderungen stellen!

+ jeweils die bekannte Knebelklausel.

Ich habe es gleich noch mal durchgelesen, weil ich es erst einmal nicht glauben konnte. Danach breites Grinsen :D

Ich bin doch kein Kunde mehr! Wenn man kein Geld mehr haben will, wozu ein Vergleichsangebot. Damit ich z.B. das hier nicht schreiben darf? Weitere Forderungen wollte ich sowieso nicht stellen. Ich bin schon froh, wenn ich mich nicht weiter mit der Entega beschäftigen muss.

Haltet durch Leute! Leider tun dies 95% der Verbraucher nicht. Ich wünsche Euch viel Kraft und gute Nerven zu Eurem gerechten Kampf gegen die Energieabzocker.

Ex-Entega
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: eislud am 21. November 2010, 14:54:53
Ich kann das bestätigen. Ich habe auch mittlerweile drei Vergleichsangebote von Entega erhalten, bei denen ich zuerst 60%, dann 40% und nun 0% von den laut Entega bestehenden Forderungen begleichen sollte.

Schade nur, dass sich damit die Ära der billigen Gasversorgung immer mehr dem Ende zuneigt. Mir wäre es lieber, wenn mich Entega verklagen würde und mich während der Klage, am Besten bis zum BGH, weiter im bestehenden Vertragsverhältniss belassen würde.

Nun wird wohl eine Kündigung durch Entega folgen. Wenn sie dabei keinen Fehler machen, ist es wohl aus mit dem mehr als 50 prozentigen Rabatt auf die Gaspreise, den mir Entega freundlicherweise bisher gewährt hat.

Aber nichts währt ewig.
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Energierebell am 21. November 2010, 20:20:39
Tja, so wird es wohl kommen. Vielleicht solltest Du das Angebot annehmen, selbst kündigen und auf jeden Fall den Versorger wechseln....?
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Jagni am 22. November 2010, 00:09:50
Zitat
Zitat von Ex-Entega

Ich bin doch kein Kunde mehr! ......, wozu ein Vergleichsangebot.

Hintergrund ist wohl das BGH-Urteil VIII ZR 246/08 vom 14.07.2010. Damit wurde nochmals zum Ausdruck gebracht, dass bei einem Sondervertrag mit unwirksamer Preisklausel, der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis gilt und das selbst auch dann, wenn der Kunde keinen Widerspruch eingelegt hat.


Zitat
Zitat Rd.-Nr. 57  des Urteils:
 
1. Bei einer einseitigen Preiserhöhung eines Gasversorgungsunternehmens aufgrund einer Preisanpassungsklausel, die unwirksam oder - beispielsweise mangels ordnungsgemäßer Einbeziehung - nicht Vertragsbestandteil ist, kann die vorbehaltlose Zahlung des erhöhten Preises durch den Kunden nach Übersendung einer auf der Preiserhöhung basierenden Jahresabrechnung nicht als stillschweigende Zustimmung zu dem erhöhten Preis angesehen werden. Aus der Sicht des Kunden lässt sich der Übersendung einer Jahresabrechnung, die einseitig erhöhte Preise ausweist, nicht ohne weiteres der Wille des Versorgungsunternehmens entnehmen, eine Änderung des Gaslieferungsvertrags hinsichtlich des vereinbarten Preises herbeizuführen. Selbst wenn der Kunde aufgrund der Rechnung Zahlungen erbringt, kommt darin zunächst allein seine Vorstellung zum Ausdruck, hierzu verpflichtet zu sein (vgl. Senatsurteil vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 279/06, NZM 2008, 81, Tz. 19). Der Umstand, dass eine Rechnung vorbehaltlos beglichen wird, enthält grundsätzlich über seinen Charakter als Erfüllungshandlung hinaus keine Aussage des Schuldners, zugleich den Bestand der erfüllten Forderungen insgesamt oder in einzelnen Beziehungen außer Streit stellen zu wollen (Senatsurteil vom 11. November 2008 - VIII ZR 265/07, WM 2009, 911, Tz 12 m.w.N.).
.

Entega unterhält ca. 750 000 Energielieferverträge. Unterstellt man, dass davon die Hälfte Gaslieferverträge sind und dass davon wiederum nur 100 000 Sonderverträge  eine unwirksamer Preisklausel ausweisen,  dann kommt man bei einer verjährungsfreien Zeit von 3 Jahren und einer Rückzahlungsforderung von nur 100 EUR im Jahr auf eine Rückforderungsvolumen gegenüber Entega von 30 Mio EUR.  Wahrscheinlich ist die Summe noch höher, wenn die Differenz zwischen dem Gaspreis bei Vertragsabschluss und dem tatsächlich gezahlten Preis noch über die 100 EUR/Jahr hinausschießt.

Diese bestehenden Rückforderungsansprüche der Gasabnehmer beschäftigen die Versorger z.Zt. quer durchs Land. Und bei Entega besteht natürlich auch die Sorge, dass die Widerspruchskunden dieses Thema breit in die Öffentlichkeit bringen und damit auch die „Schläfer“, aufwecken. Außerdem muss Entega damit rechnen, dass die Widerspruchskunden bei der nächsten Jahresrechnung den bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis ihrer Korrekturrechnung zu Grunde legen, falls sie das nicht schon in den rückliegenden Jahren so praktiziert haben.

Die Bemühungen der Entega laufen daher auf Hochtouren, um vordringlich die Widerständler abzuräumen und mit Vergleichsangeboten deren Forderung auszuschalten. Unter diesen Vorzeichen werden sogar die Kunden mit Vergleichsangeboten bedacht, die dem Versorger  schon längst den Rücken gekehrt haben, denn die haben auch noch Ansprüche aus ihren ehemaligen Verträgen.

Gruß
Jagni
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Regina*** am 22. November 2010, 12:17:16
Zitat
... Differenz zwischen dem Gaspreis bei Vertragsabschluss und dem tatsächlich gezahlten Preis ...
Heißt das (rein theoretisch), dass ich auf den bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis runterkürzen kann?
Dann müsste Entega mir ja sogar was rauszahlen ...

Tjaa, was tu ich jetzt?
Weitere Gegenforderung aufstellen mit Kürzung auf Preis bei Vertragsabschluss und Bezug auf das obige Urteil?

Gegen-Vergleichsvorschlag machen und wenn Entega den akzeptiert den Versorger wechseln?

Grüße
Regina
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: roboh41 am 29. November 2010, 12:34:18
Meine Strategie für einen akzeptablen Vergeich war, dass der NETTO-Nachtstrompreis (o. Steuerabgaben + sonstiger Umlagen) vertraglich wieder in gleicher Relation (NT-Preis = 40% HT-Preis) zum Tagesstrompreis wie ursprünglich zustande kommt und festgelegt wird.

Es ist mir bewusst, dass ENTEGA mich sicherlich wegen meines bisherigen Protestes auf Basis §307BGB irgendwann verklagen wird. Obwohl ich zwischenzeitlich ENTEGA sogar provozierend zu einer Klage mehrere Male gegen mich aufgefordert hatte, passiert derzeit einfach nichts, weil dem Unternehmen eine peinliche, kostenintensive Niederlage (viele NT-Kunden würden dann ebenfalls protestieren) vor Gericht zweifellos zu riskant ist.

Mein gekürzter NT-Preis auf Basis 2003 ist nicht der ursprüngliche Vertragspreis (mein Vertrag stammt bereits aus den 80er Jahren) sondern ist der von mir festgelegte Startpreis, bevor ENTEGA ab 2004 seinen Preismissbrauch gestartet hatte und der reine NETTO-NT-Preis  um fast das Vierfache bis 2010
explodiert ist. Ich wollte zudem vermeiden, dass die Zeitraumspanne nicht zu krass erscheint.
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: ratloser am 09. Dezember 2010, 16:03:07
Guten Tag zusammen,

ich habe mich soeben angemeldet, weil mein Bruder ebenfalls einige Vergleichsangebote erhalten hat.
Er ist übrigens seit Mitte 2007 kein Entega-Kunde mehr.
Im (vorerst?) letzten Angebot vom November verzichtet Entega nun auf sämtliche Forderungen seit dieser Zeit.
Leider hat er gepennt und die Frist (30.11.), bis zu der sich Entega an das Angebot gebunden fühlt, verstreichen lassen.
In dem Schreiben heißt es weiter, dass sich Entega nach dieser Frist sämtliche Rechtspositionen und Ansprüche aufrechterhalten werde.

Was würdet ihr raten, wie er weiterverfahren soll?

danke schon mal im Voraus :)

PS: andere Frage am Rande, die nichts mit dem Thema zu tun hat:
weiß jemand, wie lange die Verjährunsfrist für nichtgezahlte Abschlagszahlungen für Gas und Strom ist?
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Jagni am 12. Dezember 2010, 00:22:40
@ratloser

Darüber, warum Versorger auch ehemaligen Kunden Vergleiche anbieten, wurde in diesem Thread schon einmal sinniert.

In Ihrem Falle ist zunächst abzuklären, was für ein Vertragshintergrund vorliegt und ob überhaupt Forderungen des Versorgers bestehen. Das ist ein guter Zeitvertreib für die Adventszeit.
Ist dem Versorger nichts geschuldet, hat er auch nichts zu fordern und in einem Vergleich auch nichts anzubieten.

Wenn Sie mit dem Vertragshintergrund nicht klarkommen, hilft ihnen auch gerne  die Beratung in Rechtsfragen des BdEV  (http://www.energieverbraucher.de/de/site/Hilfe/Hilfe-fuer-Sie/Rat-durch-einen-Anwalt__2191/)weiter.

Mit dem Verjährungsthema würde ich mich erst befassen, wenn Forderungen tatsächlich bestehen und es deswegen auch etwas zu verjähren gibt (Forderungen des Versorgers oder Forderungen (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=76838#post76838) ihres Bruders gegenüber dem Versorger).

Wollen Sie sich dennoch mit dem Verjährungsthema befassen, würde ich hier (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=54269#post54269) nachlesen, wobei der dortige Hinweis:

„Im konkreten Einzelfall bedarf es einer eingehenden Prüfung aller relevanten Punkte, die man von einem Rechtsanwalt durchführen lassen sollte.
Verjährungsrecht ist sehr komplex und von Nichtjuristen nach meiner Erfahrung nicht zu bewältigen, von manchen Juristen auch nicht.“

zu beachten wäre.

Auch hier (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=73080#post73080) werden sie etwas finden. Nutzen Sie ebenfalls die Suchfunktion, die  im Forum besteht.

Wenn Sie nach alldem immer noch der Meinung sind, dass etwas „verpennt“ wurde, ein Vergleich dem Seelenfrieden dient und außerdem auch noch der wirtschaftlichste Weg ist, dann sprechen Sie doch einfach mit einer der handelnden Personen bei dem Versorger. Sicher hat man dort noch immer ein Interesse, den Vergleich abzuschließen und auch Verständnis, wenn in der hektischen Vorweihnachtszeit etwas versäumt oder unter den Plätzchenteig geraten ist.

Gruß
Jagni
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: RR-E-ft am 12. Dezember 2010, 01:13:23
Ansprüche auf Abschlagszahlungen können nicht verjähren, weil sie regelmäßig bereits vor Ablauf der Verjährungsfrist erlöschen.

Sie erlöschen mit Erteilung der nachfolgenden Verbrauchsabrechnung. Es besteht dann nur die eigenständige Forderung aus der Verbrauchsabrechnung, die eine eigene - für die Frage der Verjährung - maßgebliche Fälligkeit hat.
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Goetz-lebt am 01. März 2011, 18:35:40
Zitat
Original von Jagni
Und jetzt noch ein Osterei!

Vergleichsangebote scheinen nun tatsächlich zum großen Renner zu avancieren.
Warum nur jetzt so plötzlich, so häufig und so hastig?
 
Jagni

Da ich erst relativ kurze Zeit hier registriert bin und mit Sicherheit nicht alle Beiträge kenne, möchte ich nun mit einer gewissen Verspätung auf Ihre Fragen eine kurze Antwort(möglichkeit) versuchen:

Im Frühjahr 2010 musste der Jahresabschluss 09 erstellt und veröffentlicht werden. Dies geschah im März 2010.
In der Bilanz werden knapp 70 Mios offener Forderungen aus Lieferungen/Leistungen ausgewiesen.
Unabhängig vom üblichen Abschreibungsbedarf bei Forderungen macht es wirtschaftlich keinen Sinn, diese Forderungen nicht realisieren zu wollen.

Lieber nur eine Quote von X % als in die hohle Hand....

Oder kürzer ausgedrückt: die Entega hat einfach die Kohle gebraucht bzw. braucht immer noch frisches Geld.
Bei Interesse habe ich kürzlich ein eigenes Thema hierzu aufgemacht.

Wie dort bereits angeregt, sollten sich alle Entegakunden, aber besonders die Darmstädter (Heiner) genau überlegen, was das für eine Klitsche ist !
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Regina*** am 29. März 2011, 22:21:32
Hallo,

bin seit März von Entega weg (Gas), also nur noch mit Trinkwasser dort - zwangsweise, es gibt ja keinen anderen Anbieter dafür.

Bzgl. Gas-Vergleich haben wir uns geeinigt.
Ich habe mit Entega über den Inhalt des Vergleichs verhandelt
und kam zu einem für mich akzeptablen Ergebnis.

Ich bin ganz froh, dass diese eine Sache jetzt abgeschlossen ist.

Viele Grüße
Regina
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Regina*** am 13. März 2012, 13:58:46
Hallo,

nachdem ich mit Strom und Gas nun schon länger bei Mainova bin, klingelte es heute früh um kurz nach neun bei mir Sturm.

Man wolle Strom und Gas ablesen.
Nun melde ich die Strom- und Gasstände immer online direkt bei Mainova.

Ich konferierte nur über Sprechanlage mit dem Herrn vor dem Hoftor -
er meinte auf meinen Einwand, dass die Netzbetreiber trotzdem jedes Jahr einmal ablesen müssten, das sei so geregelt.
Er sei ja nur Dienstleister für die Entega, und die sei nun mal Netzbetreiber hier.

Ich habe ihn weggeschickt und meinte:
Es war nichts angekündigt,
die Zählerstände liegen meinem Energieversorger vor.

Wäre ja noch schöner, wenn ich Hinz und Kunz hier ins Haus lassen würde.
Und wer weiß, ob der nicht noch irgend was anderes, als nur Zähler ablesen gemacht hätte ... (Sperre oder so ... obwohl ich ja einen wirksamen Vergleich mit Entega abgeschlossen habe).

Meine Frage:
Stimmt es, dass die Netzbetreiber einmal jährlich die Zähler ablesen,
egal wer der Stromversorger ist?

Bin ich verpflichtet, die Ableser ins Haus zu lassen?
(ich könnte ja dann auch selbst ablesen und dem Ableser einen Zettel mit den Zählerständen in die Hand drücken).
Meines Erachtens zählt das Grundrecht der Unverletzlichlicht der Wohnung, und ich brauche hier niemanden reinzulassen, wenn ich nicht will.

Danke und viele Grüße
Regina
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Didakt am 13. März 2012, 15:43:03
@ Regina***

siehe § 21 NDAV
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Regina*** am 13. März 2012, 16:56:17
Danke!
Da eine Benachrichtigung nicht erfolgt ist, war ich also nicht verpflichtet, die Leute reinzulassen.
Wenn ich rechtzeitig vorher Bescheid weiß, dass die kommen, ist das kein Problem,
dann sorge ich auch dafür, dass ich nicht alleine im Haus bin.

Viele Grüße
Regina
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Cremer am 14. März 2012, 11:53:29
@regina,

nun lass doch mal die armen Leute von der Entega die Zähler ablesen  :D

einen Ausweis hat der Beauftragte der Entega sicherlich dabei.

Schlimmer finde ich es, wenn Beauftragte die Zähler austauschen und man erhält kein Übergabeprotokoll vom Endstand des alten Zählers und Anfangsstand vom neuen Zähler. Die SW KH meinen, das wäre nicht üblich !!!
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Regina*** am 14. März 2012, 20:40:00
Ja toll, der Ableser hätte sich bestimmt nicht anstecken wollen.
Habe nämlich grade eine tierische Erkältung und lag noch im Bett, als der klingelte.
Neneee, nur mit rechtzeitiger vorheriger Ankündigung. Sonst lass ich keinen rein.

Und Ausweise kann man fälschen ...
bin da mittlerweile seeeeehr misstrauisch.

Sollte der Zähler mal getauscht werden müssen, werde ich daran denken, mir die Zählerstände aufzuschreiben und vom Monteur quittieren zu lassen.

Viele Grüße
Regina
Titel: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Beitrag von: Egli1 am 19. März 2012, 00:49:27
Entega ist meines Wissens kein Netzbetreiber. Der Netzbetreiber zumindest im Darmstäder Raum ist der \"Verteilnetzbetreiber Rhein-Main-Neckar\" VNB-RMN (auch Tochter der HSE).
Seit Dezember 2009 kommen auch keine \"Entega\" - Mitarbeiter mehr zum Ablesen, zumindest wenn die Energieverbraucher keine Kunden der \"Entega Vertrieb...\" sind. Die ehemalige \"Entega Service\" wurde umgetauft in \"Count + CARE\", und unterscheidet sich auch im Auftreten deutlich von Entega. Das Logo ist eine Margarite mit teils fehlenden Blütenblättern.
Ein Auto von denen stand bei uns in der Nachbarschaft immer am Straßenrand herum, den lieben langen Tag. Da fiel es mir auf. Ob das mit den ausgerissenen Blütenblättern eine Anspielung auf den Zeitvertreib von manchen Kunden während der zu erleidenden Warterei auf den Ableser oder die Ableserin sein soll?
\"Count + CARE\" übernimmt also das Ablesen und weiteres für den Netzbetreiber, Messstellenbetreiber oder/und Energievertreiber, u.a. auch für Entega, so sie denn beauftragt werden.

Also bitte genau darauf achten, wer ins Haus will ....