Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 15. Februar 2010, 19:21:15
-
OLG München, Urt. v. 28.01.10 Az. U (K) 4211/09 Klage eines Tarifkunden abgewiesen (http://www.energieverbraucher.de/files_db/1271149037_4442__12.pdf)
Da die Entscheidung keinen Tatsbestand enthält, lässt sich nicht ersehen, inwieweit der aktiv klagende Tarifkunde sich auf die Rechtsprechung aus BGH VIII ZR 138/07 eingestellt (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=11412) hatte bzw. sich einstellen konnte.
Der Kartellsenat des OLG München bleibt seiner Rechtsprechung aus dem Urteil vom 01.10.09 treu. (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=12721)
Der Kartellsenat stellt weiter seine bereits bekannte Ansicht heraus, dass die Billigkeitskontrolle von Tarifpreisen keine Sache im Sinne des § 102 EnWG sei.
Revision wurde (wieder) nicht zugelassen.