Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EWE => Thema gestartet von: RR-E-ft am 11. Februar 2010, 15:10:35
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EWE sperrt Strom - Kleinkinder frieren (http://www.nwzonline.de/Region/Artikel/2245573/Oldenburg++EWE+stellt+Strom+ab+%96+Kleinkinder+frieren.html)
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...und die Sperr-/Entsperrkosten kommen wohl auch noch dazu.
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Gäbe es die gleiche Mitteilung, wenn der örtliche Supermarkt sich weigerte die Frau ohne Bezahlung mit ihren Einkäufen ziehen zu lassen?
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Original von Black
Gäbe es die gleiche Mitteilung, wenn der örtliche Supermarkt sich weigerte die Frau ohne Bezahlung mit ihren Einkäufen ziehen zu lassen?
Nein, dann gäbe es wohl eine ganz andere Meldung.
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Ja. Vieleicht dieselbe bundesweit tränendrüsendrückende, wie wenn ein Schaffner eine 16jährige ohne Fahrkarte \'rauskomplimentiert.
...und dann war dann noch die p.u. Frage, ob \"alleinerziehend\" eigentlich ...
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1.500,- Euro Altschulden muss man erst mal hinkriegen. Zum Bsp. in dem man 1 Jahr einfach mal gar keinen Strom bezahlt.
Der Versorger kann weder den Vertrag kündigen (Grundversorgung) noch die Außenstände pfänden (Hartz IV). Wenn er nun auch nicht sperren darf, dann könnte man auch gleich veröffentlichen \"Strom und Gas ab heute für Hartz IV Empfänger kostenfrei\"
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Man kann den Versorger auch wegen unterlassener Hilfeleistung verklagen........
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Original von angeljustus
Man kann den Versorger auch wegen unterlassener Hilfeleistung verklagen........
Klar. Das kann man genauso machen, wie man den Versorger auf 3 Mrd. Schweizer Franken Schmerzensgeld verklagen kann. Nur ob eine solche Klage bei rechtzeitiger Verteidigungsanzeige und Klageerwiderung von Erfolg gekrönt sein kann, steht auf einem ganz anderen Blatt. :D
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..... und schließlich soll es auch noch Leute geben, die, weil sie lesen können, nachdem sie in § 19 Abs. 2 Satz 1 StromGVV Einblick genommen hatten, weiter lesen, und dann dabei auf § 19 Abs. 2 Satz 2 StromGVV stoßen. § 19 Abs. 2 StromGVV, der normierte Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Man erahnt es nur, aber offensichtlich wurden der Alleinerziehenden Ratenzahlungserleichterungen eingeräumt. Es ist unanständig Rechnungen nicht zu zahlen - aber es ist auch unanständig, dann für stärkeren Druck zu sorgen wenn es besonders schmerzt, obgleich sich bemüht wird.
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Ich glaube kaum, dass der hier betroffene Lieferant (in seine Rolle als Grundversorger), trotz laufender Ratenzahlungen die Sperrung durch den Netzbetreiber angestrengt hat.
Es wird wohl so gewesen sein, dass auch die vereinbarten Raten nicht mehr gezahlt werden konnten. Hier ist dann oft sofort Schluss und es wird gesperrt.
Bezeichnend ist auch, dass die ARGE erst reagiert und hilf, wenn wirklich gesperrt wurde.
In den meisten Fällen wenden sich die Betroffenen ja im Vorfeld vergeblich an die ARGE.
Dennoch... etwas mehr Mitgefühl vom Lieferanten hätte ich hier schon erwartet.
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Original von corsair
Dennoch... etwas mehr Mitgefühl vom Lieferanten hätte ich hier schon erwartet.
Eine Sperrung mit Mitgefühl gibt es nicht. \"Mitgefühl\" hätte also bedeuten müssen eben hier nicht zu sperren.
Leider ist der kinderlose Single-Mann, der nur im Sommer seine Rechnungen nicht zahlt eher selten. Dass heißt in 90 % aller Sperrfälle ist
- es Herbst oder Winter
- jemand arm,
- hat Kinder
- Krankheiten
- oder sonst irgendeine traurige Geschichte.
Wenn diese Faktoren immer dazu führen, dass die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben ist, dann könnte man das Recht auf Unterbrechung der Versorgung auch ganz streichen, weil es leer läuft.
Das wäre dann \"Freigas/Strom für alle\"
Ich gebe aber zu, dass (fast) jede Sperrung menschlich ein ungutes Gefühl hinterlässt. Daher sind viele EVU damit auch eher sehr zurückhaltend.
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Original von Black
\"Freigas/Strom für alle\"
Sicher nicht und die Sozialstaatspflichten haben nicht alleine die EVUs zu erfüllen.
Sozialleistungen können wohl nur die Grundbedürfnisse sichern, sonst ist der Sozialstaat erst recht gefährdet.
Vielleicht ist es doch besser, die Leistung wird gesichert und nicht das Geld dafür gegeben. Es kann auch nicht sein, dass bedenkenlos geheizt wird und die Sozialkassen zahlen dann alles. Viele Mitbürger, die das ja finanzieren müssen, sparen dafür, schrauben die Heizung herunter und sitzen im Pullover in der Stube. Das ist die andere Seite der Medaille.
Aber diese Sozialfallgeschichten sind eigentlich kein Energieverbraucherthema. Sie müssten an anderer Stelle diskutiert werden.
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@nomos
Soweit mir bekannt, wird beim ALG II der Gaskostenanteil in voller tatsächlicher Höhe vom Amt getragen (allerdings nicht direkt an das EVU gezahlt).
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@corsair
Bezeichnend ist auch, dass die ARGE erst reagiert und hilf, wenn wirklich gesperrt wurde.
In den meisten Fällen wenden sich die Betroffenen ja im Vorfeld vergeblich an die ARGE.
Wenn es um das Steckenpferd des VIII. Senats geht, das Mietrecht, dann ist erkennbar, dass auch Bundesrichter nicht davor gefeit sind, dass \"zwei Herzen in einer Brust pochen\"
BGH, 21.10.2009, Az.: VIII ZR 64/09 (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=&nr=49925&pos=16&anz=18&Blank=1.pdf)
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Original von Black
@nomos
Soweit mir bekannt, wird beim ALG II der Gaskostenanteil in voller tatsächlicher Höhe vom Amt getragen (allerdings nicht direkt an das EVU gezahlt).
So ist das mir auch bekannt, hier müsste bedarfsgerecht die Wärmeleistung gesichert bzw. geleistet werden, aber keine Geld fliessen, das dann in manchen Fällen doch wieder anderweitig verwendet wird.
Auch beim Verbrauch sollte es Grenzen geben und nicht die Heizung für jede Bruchbude, wo zum Fenster hinaus geheizt wird, finanziert werden. Die Kommunen jammern ja wohl nicht ohne Grund und zu Recht schon gewaltig.
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Original von nomos
Original von Black
@nomos
Soweit mir bekannt, wird beim ALG II der Gaskostenanteil in voller tatsächlicher Höhe vom Amt getragen (allerdings nicht direkt an das EVU gezahlt).
So ist das mir auch bekannt, hier müsste bedarfsgerecht die Wärmeleistung gesichert bzw. geleistet werden, aber keine Geld fliessen, das dann in manchen Fällen doch wieder anderweitig verwendet wird.
Auch beim Verbrauch sollte es Grenzen geben und nicht die Heizung für jede Bruchbude, wo zum Fenster hinaus geheizt wird, finanziert werden. Die Kommunen jammern ja wohl nicht ohne Grund und zu Recht schon gewaltig.
Buschkowski hat recht.
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das wäre doch mal eine interessante Umfrage hier im Forum.
Soll der Staat die Miete, Strom, Wasser und Gas direkt an den Vermieter
und die Versorgungsunternehmen zahlen oder den Leuten bar auf die Kralle geben?
Ich bin für das erste, dann hat jeder Hartz4 Empfänger wenigstens eine warme Bude mit Licht und Wasser. Mietnomaden gäbe es auch nicht mehr so viele.
Gruß Opa Ete
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Original von Sukram
Buschkowski hat recht.
Muss er ja wohl, als Sozialdemokrat mit Fronterfahrung!
Die Erfahrung aus der Praxis lässt sich auch kaum widerlegen.
Man hört leider nicht auf die Praktiker mit Erfahrung. :(
PS:
@Opa Ete, ich habe die Anregung hier umgesetzt. Man kann seine Stimme abgeben:
Kein Bargeld mehr für die Unterstützung für Miete, Energie und Wasser ? (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=69070#post69070)