Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EWE => Thema gestartet von: agilius am 27. Januar 2010, 21:11:32
-
zur Information, da das Thema Zuständigkeit immer wieder bzw. immer noch aktuell ist:
Das Amtsgericht Königs Wusterhausen hat sich in mehreren Verfahren, in denen ein großer Oldenburger Versorger angebliche Gaspreisrückstände gegenüber verschiedenen Kunden geltend macht, für unzuständig erklärt und den Rechtsstreit jeweils an das Landgericht Potsdam, dort die Kammer für Handelssachen verwiesen.
Die entsprechenden Beschlüsse vom 22.01.2010 stelle ich bei Bedarf gerne für die Urteilsdatenbank zur Verfügung.
-
Andere Amtsgerichts haben sich auch hundertfach für unzuständig erklärt, so wie sich wieder andere Amtsgerichte für zuständig erklärten.
Das gehört in den Bereich EWE. Die Beschlüsse können als pdf an info(at)energieverbraucher.de übersandt werden, damit sie anonymisiert veröffentlicht werden können. Betroffene EWE- Kunden aus Brandenburg dürfte es interessieren, Gaskunden in Rheinland-Pfalz eher weniger. ;)
-
Original von agilius
Die entsprechenden Beschlüsse vom 22.01.2010 stelle ich bei Bedarf gerne für die Urteilsdatenbank zur Verfügung.
Ja, bitte, ich habe Bedarf hieran! :)
(Allerdings wäre in meinem Fall bei einer Nichtzuständigkeitserklärung des AG dann das LG FF/O zuständig. Und von diesem LG lese ich, dass dort beim Thema Gaspreis-Streit bisher nicht gerade im Sinne der betroffenen Verbraucher vorgegangen wird.
Was mich nach wie vor schwanken lässt, ob es für mich sinnvoll sein mag, einen Verweisungsantrag zu stellen...)
-
Ein Streit läuft an einer Zivilkammer des Landgericht Frankfurt/ Oder [Sammelklage EWE].
Eine erfolgreiche Unzuständigkeitsrüge führt entweder gem. § 102 EnWG zur Kammer für Handelssachen beim LG Frankfurt/ Oder, soweit sich das betreffende Amtsgericht im Gerichtsbezirk dieses Landgerichts befindet, oder aber gem. § 87 GWB (wenn sich der beklagte Kunde auch auf Kartellrecht beruft) zur Kartellkammer des Landgerichts Potsdam, die landesweit für Kartellsachen zuständig ist.
Man landet folglich nicht bei jener Zivilkammer, die im Übrigen aus Verbrauchersicht bisher nicht bedenklich entschieden hat, sondern sehr sorgfältig vorgeht.
-
Aha, das ist interessant zu wissen.
Ich hatte es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Brandenburg gelesen, dass man dort verwundert über die Vorgehensweise des Landgerichtes sei und nicht zufrieden erscheint, weil sie nicht dem Trend der Vorgehensweise anderer Gerichte (bundesweit) entspreche.
-
An der Sammelklage EWE nehmen grundversorgte Tarifkunden und Sondervertragskunden teil. An allen anderen von Verbraucherzentralen unterstützten Sammelklagen nehmen nach meiner Kenntnis nur Sondervertragskunden teil (vgl. BGH KZR 2/07, VIII ZR 320/07, VIII ZR 81/08; OLG Dresden 14 U 983/08]. Logischerweise gestaltet sich die gerichtliche Prüfung etwas anders, soweit - wie im Falle EWE - grundversorgte Tarifkunden mit von der Partie sind. Das hatte sich aber eigentlich auch schon bis Potsdam rumgesprochen. ;)
-
Original von RR-E-ft
Das gehört in den Bereich EWE. Die Beschlüsse können als pdf an info(at)energieverbraucher.de übersandt werden, damit sie anonymisiert veröffentlicht werden können. ;)
Danke für den Hinweis. Beschluss ist übermittelt.
-
Original von agilius
Original von RR-E-ft
Das gehört in den Bereich EWE. Die Beschlüsse können als pdf an info(at)energieverbraucher.de übersandt werden, damit sie anonymisiert veröffentlicht werden können. ;)
Danke für den Hinweis. Beschluss ist übermittelt.
So, ist online: http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2608/