Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EWE => Thema gestartet von: Gasfix am 21. August 2005, 17:45:48

Titel: Schutzschrift : Amtsgericht , Landgericht ? Wo hinterlegen ?
Beitrag von: Gasfix am 21. August 2005, 17:45:48
Hallo ,

ich las , daß jetzt die Landgerichte und nicht mehr die Amtsgerichte  zuständig sind .

EWE hat in meinem Fall Oldenburg als Gerichtsstand ( Amtsgericht ) .

Bei welchem Landgericht müßte ich im Falle eines Falles eine Schutzschrift hinterlegen ?

Gruß

Gasfix
Titel: Schutzschrift : Amtsgericht , Landgericht ? Wo hinterlegen ?
Beitrag von: Cremer am 21. August 2005, 22:50:41
@Gasfix

nach meiner Kenntnis genügt für den Bürger das Amtsgericht.

Landgericht wäre die nächste Stufe, aber dazu könnte Herr Fricke Stellung nehmen.
Titel: Schutzschrift : Amtsgericht , Landgericht ? Wo hinterlegen ?
Beitrag von: RR-E-ft am 22. August 2005, 01:29:20
Bis auf wenige Ausnahmen ist wegen der neuen eindeutigen BGH- Rechtsprechung die Zeit der Sperrandrohungen vorbei.

Die Gaswirtschaft rudert schon zurück.

Eine Schutzschrift kann man ohne viel Aufwand sowohl beim Amtsgericht als auch beim Landgericht einreichen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt