Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EWE => Thema gestartet von: Gasfix am 21. August 2005, 17:45:48
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Hallo ,
ich las , daß jetzt die Landgerichte und nicht mehr die Amtsgerichte zuständig sind .
EWE hat in meinem Fall Oldenburg als Gerichtsstand ( Amtsgericht ) .
Bei welchem Landgericht müßte ich im Falle eines Falles eine Schutzschrift hinterlegen ?
Gruß
Gasfix
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@Gasfix
nach meiner Kenntnis genügt für den Bürger das Amtsgericht.
Landgericht wäre die nächste Stufe, aber dazu könnte Herr Fricke Stellung nehmen.
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Bis auf wenige Ausnahmen ist wegen der neuen eindeutigen BGH- Rechtsprechung die Zeit der Sperrandrohungen vorbei.
Die Gaswirtschaft rudert schon zurück.
Eine Schutzschrift kann man ohne viel Aufwand sowohl beim Amtsgericht als auch beim Landgericht einreichen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt