Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Ich brauche dringend Hilfe... => Thema gestartet von: StefanS am 18. Januar 2010, 22:22:22

Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: StefanS am 18. Januar 2010, 22:22:22
Hallo liebe Community,
meine Freundin und ich haben ein Problem. Am heutigen Tag erhielten wir Post von ihrem ehemaligen Stromanbieter. Sie wohnte im Jahr 2008 für fünf Monate alleine in einer 24qm Wohnung. Morgens ging sie zur Schule, abends arbeiten (war also sehr wenig zuhause). Ihr komplettes Inventar bestand aus einem Fön, einem Minikühlschrank, einem Herd, einen kleinen Fernseher mitsamt DVD-Player (welcher selten benutzt wurde, da sie über keinen Antennenanschluss verfügte), einem Wasserkocher und drei Lampen (falls ihr einen Staubsauger in dieser Auflistung vermisst... sie hatte keinen. Diese Liste ist wahrhaftig vollständig). Geheizt wurde mittels einer Zentralheizung. In dieser Zeit zahlte sie etwas über 40 € Abschlag. Nun kam aber eine Endabrechnung über fast 1500€ für über 8000 -angeblich verbrauchte- kwh. Wohlgemerkt kommt diese Rechnung fast 1 1/2 Jahre nach ihrem Auszug aus eben jener Wohnung. Wenn damals der Zähler defekt gewesen wäre, wäre es heute vermutlich nicht mehr so einfach das nachzuweisen. Unsere Hoffnung liegt jetzt beim ehemaligen Vermieter, bei welchem wir morgen Kopien der Übergabeprotokolle erbitten. Wenn sich aber damals ein Zahlendreher eingeschlichen hat, weiss ich auch keinen Rat mehr. Habt ihr vielleicht einen Rat? 1500€ haben wir schlichtweg nicht :(.

Vielen Dank im Vorraus!
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: RR-E-ft am 18. Januar 2010, 22:29:12
@StefanS

Trug die Dame seinerzeit vielleicht  eine aufwendige Fönfrisur?

Wenn sie außer Elektrogeräten kein weiteres Inventar hatte, wäre das schon halbwegs merkwürdig.
Manche haben auch verschiedenste Möbel in der Wohnung.
Vielleicht wurden doch ggf. viel benutzte Elektrogeräte vergessen (Unterbau- Boiler).

Also ob der Verbrauch in jener Zeit angefallen war oder nicht, kann sich nur aus den Zählerständen (Anfangs- und Endzählerstand) ergeben, vorausgesetzt, die Messeinrichtung hat korrekt gemessen. Mehr weiß der Energieversorger in der Regel auch nicht. Möglicherweise war nicht der Endzählerstand zu hoch, sondern der Anfangszählerstand zu gering. Ein Fehler könnte sich also auch bei der Ermittlung des Anfangszählerstandes eingeschlichen haben. 8.000 kWh in fünf Monaten für einen Einpersonenhaushalt ist sehr viel. 40 € Abschläge für fünf Monate ist hingegen recht wenig, acht Euro pro Monat.

Wenn man jeden Monat am Monatsende seinen Zähler abliest und das Ableseergebnis auf Plausibilität hin überprüft, sollten solche Sachen eigentlich ausgeschlossen sein.
Hinterher ist man immer schlauer.
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: StefanS am 18. Januar 2010, 22:44:03
Zitat
Trug die Dame seinerzeit vielleicht  eine aufwendige Fönfrisur?

So lustig finde ich das gerade nicht :(.

Zitat
Also ob der Verbrauch in jener Zeit angefallen war oder nicht, kann sich nur aus den Zählerständen (Anfangs- und Endzählerstand) ergeben, vorausgesetzt, die Messeinrichtung hat korrekt gemessen. Mehr weiß der Energieversorger in der Regel auch nicht. Möglicherweise war nicht der Endzählerstand zu hoch, sondern der Anfangszählerstand zu gering. Ein Fehler könnte sich also auch bei der Ermittlung des Anfangszählerstandes eingeschlichen haben.
Der Anfangszählerstand wurde nach Auskunft des Rechnungsstellers ja nicht durch meine Freundin ermittelt. Lediglich der Endzählerstand. Natürlich kann der Fehler sowohl in dem ermittelten Anfangs-, Endbestand oder auch in beiden gelegen haben. Wie gesagt, wir hoffen hier auf die Protokolle. Aber gäbe es noch weitere Möglichkeiten dem Anbieter einen Fehler seinerseits zu beweisen?

Zitat
Wenn man jeden Monat am Monatsende seinen Zähler abliest und das Ableseergebnis auf Plausibilität hin überprüft, sollten solche Sachen eigentlich ausgeschlossen sein.
Hinterher ist man immer schlauer.
Die Dame war damals gerade 19 Jahre alt und hatte keinerlei Unterstützung seitens der \"Eltern\" (weder infomativer noch finanzieller Natur). Ich würde ihr nicht unbedingt einen Vorwurf daraus machen wollen...
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: RR-E-ft am 18. Januar 2010, 22:48:49
Zitat
Die Dame war damals gerade 19 Jahre alt und hatte keinerlei Unterstützung seitens der \"Eltern\" (weder infomativer noch finanzieller Natur). Ich würde ihr nicht unbedingt einen Vorwurf daraus machen wollen...

Also die Jugend von heute hat mit 19 gewiss schon ganz andere Sachen drauf, als nur am Monatsende regelmäßig allein den Stromzähler abzulesen.
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: Cremer am 18. Januar 2010, 23:02:07
@StefanS,

meistens wird ein Fehler beim Einzug gemacht, dass man seine Zählerstände nicht abliest, da können schon einige kWh\'s draufgekommen sein, weil auch vorher keine Übergabe gemacht wurde.

Wie war denn der Verbrauch in dem Vorjahreszeitraum?
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: RR-E-ft am 18. Januar 2010, 23:03:27
Da spricht der Vermieter. ;)
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: Cremer am 18. Januar 2010, 23:08:05
Genau, schiebe auch dem neuen Vermieter die zwischen Auszug und Einzug verbrauchten kWh\'s dem neuen Mieter zu. :D :D :D

ein kräftiges \"Alleh hopp\"
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: StefanS am 18. Januar 2010, 23:15:17
Zitat
Wie war denn der Verbrauch in dem Vorjahreszeitraum?
Meinen Sie beim Vormieter? Das kann ich ihnen leider nicht sagen. Meine Freundin jedenfalls bezog jene Wohnung gerade einmal fünf Monate. Lässt sich in diesem Fall (vlt. auch unter anbetracht ihres Inventars) nicht die Plausibilität dieser Rechnung anzweifeln?

Nachtrag:
Wichtig wäre für uns zu erfahren, wo unsere Handlungspielräume liegen. Welche Möglichkeiten haben wir (z.B. Werte in den Übergabeprotokolen überprüfen), welche Alternativen gibt es (z.B. wenn dort schon fehlerhafte Werte stehen)...

Vielen Dank für konstruktive Ratschläge.
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: RR-E-ft am 18. Januar 2010, 23:52:12
Wenn sich die Dame gem. § 2 StromGVV ordnungsgemäß beim Stromversorger angemeldet hatte, dann hatte sie diesem dabei auch einen Anfangszählerstand mitgeteilt. Dazu müsste beim Versorger ein Anmeldeprotokoll vorliegen, wovon der Kunde regelmäßig eine Durchschrift bekommt. Genauso müsste sie sich mit Kündigung gem. § 20 StromGVV beim Versorger ordnungsgemäß abgemeldet haben, dabei ebenfalls den Zählerstand mitgeteilt haben und wieder eine Durchschrift bekommen haben. Dass man sich mit Anfangszählerstand beim Stromversorger anmeldet und mit Endzählerstand ebenso wieder abmeldet, weiß man wohl auch mit 19.

Anfangs- und Endzählerstand müsste sie folglich selbst dem Versorger mitgeteilt haben und dieser hat eben nur die Zählerstandsdifferenz zur Abrechnung gestellt, von deren konkreten Zustandekommen der Versorger auch nichts weiß/ wissen kann.

Schließlich weiß der auch nicht, welche Elektrogeräte in einem Haushalt vorhanden sind und in welchem Umfange diese benutzt wurden. Das darf ihn regelmäßig auch nicht weiter interessieren, insbesondere nicht wie oft und wie lange wessen/ welche Haare gefönt werden. Manche fönen stundenlang ihren kaukasischen Schäferhund. Andere machen eine Ausbildung im Elektroschweißen und hatten viele Hausaufgaben aufbekommen.
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: StefanS am 19. Januar 2010, 00:26:22
Ein Anruf bei der Service-Hotline ihres ehemaligen Versorgers ergab, dass der Anfangsbestand angeblich nicht von ihr, sondern vom Netzbetreiber(?) nach einer Ablesung mitgeteilt wurde. Sie meint aber, damals auch einen Stand übermittelt zu haben -ersteres verwirrt mich etwas. Ich hoffe morgen kommt wieder etwas Klarheit in die Sache, wenn wir mit dem ehemaligen Vermieter telefoniert haben. Ich halte euch auf dem Laufenden. Vielen Dank...

Stefan
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: StefanS am 19. Januar 2010, 10:07:59
So, ein Anruf bei ihrem ehemaligem Hausverwalter ergab, dass sich ein Fehler in der Übertragung eingeschlichen hatte. Ein Komma war verrutscht und machte aus einem 4-stelligen Zählerstand einen 5-stelligen, und aus 800kwh, 8000kwh.
Heute sollte eine Kopie des Einzugprotokols bei mir eintreffen, und ich kann die ganze Sache dann hoffentlich damit aufklären :). Ein Auszugsprotokol gibt es zwar anscheinend nicht mehr (Hausverwaltung hat mehrere male gewechselt), aber ein Verbrauch von 79.000kwh für 5 Monate bei 24 qm ist nun gar nicht mehr plausibel, denke ich ;).
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: superhaase am 19. Januar 2010, 11:08:08
Wenn ich das so lese, werde ich mir nie einen kaukasischen Schäferhund zulegen und auch nie eine Schweißerausbildung machen.
Da wird man sonst ja nur vereppelt ... ;)

@StefanS:
Nehmen Sie es unserem Herrn Fricke nicht übel, er meint das nicht wirklich böse.
Er wundert sich nur darüber, wie unvorsichtig viele Leute mit ihrem Geld umgehen und Strom- und Gaszähler nicht für wichtig halten.

ciao,
sh
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: StefanS am 19. Januar 2010, 11:44:38
Zitat
@StefanS:
Nehmen Sie es unserem Herrn Fricke nicht übel, er meint das nicht wirklich böse.
Er wundert sich nur darüber, wie unvorsichtig viele Leute mit ihrem Geld umgehen und Strom- und Gaszähler nicht für wichtig halten.
Keine Sorge, wenn ich meine Mitmenschen um Hilfe bitte, lasse ich mir auch mal den einen oder anderen Spruch gefallen ;).
Aber ein wenig Empathie für die Lage eines verunsicherten jungen Menschen, welche gerade mit Mühe und Not über die Runden kommt wäre doch wünschenswert gewesen.

Sie geht vier mal die Woche für 6€/h Kellnern, jeden Werktag in die Schule und bezahlt alles (Schulgebühren, Miete, Strom, Kleindung, Nahrung...) selbst (KEINE Unterstützung der Eltern oder irgendwelcher Ämter -weder Wohngeld, Schüler-Bafög nach sonst etwas- abgesehen vom Kindergeld). Das ist immerhin eine 71 Stundenwoche und in meinen Augen eigentlich ein untragbarer Zustand. So sind z.B. von Sonntag morgens bis Montag abends in etwa 2 Stunden Schlaf realisierbar.
Da kann man sich dann ausmalen, wie fatal eine unplanmäßige Forderung über 1500€ wirkt...

Aber das ist nun Off-Topic. Viele lieben Dank für die Anregungen! Sollten doch noch Schwierigkeiten auftreten, werde ich Euch davon berichten.

Liebe Grüße!
-Stefan
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: bolli am 19. Januar 2010, 11:44:58
Zitat
Original von superhaase
Nehmen Sie es unserem Herrn Fricke nicht übel, er meint das nicht wirklich böse.
Er wundert sich nur darüber, wie unvorsichtig viele Leute mit ihrem Geld umgehen und Strom- und Gaszähler nicht für wichtig halten.
Na ja, nicht jeder hat eine jurstische Ausbildung und ist organisatorisch veranlagt. Da hat man dann oft, gerade beim Umzug, noch genug andere Dinge im Kopf als die beweiskräftige Dokumentation von Zählerständen und ähnlichen Zuständen, die in einigen Jahren mal von Bedeutung werden können, vorzunehmen.  ;)
Und auch wenn die Welt zu großen Teilen \"schlecht\" ist, ist die stille Hoffnung doch immer, dass es einen selbst nicht trifft.
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: StefanS am 19. Januar 2010, 12:05:05
Zitat
Wenn sie außer Elektrogeräten kein weiteres Inventar hatte, wäre das schon halbwegs merkwürdig.
Manche haben auch verschiedenste Möbel in der Wohnung.
Vielleicht wurden doch ggf. viel benutzte Elektrogeräte vergessen (Unterbau- Boiler).
Die Wohnung war möbliert. Herd und Kühlschrank gehörten also auch nicht wirklich zu ihrem Inventar. Aber meine Auflistung beinhaltete natürlich nur die ihr zur verfügung stehenden Verbraucher, da sich mir die Relevanz ihrer Unterwäsche auf den Stromverbrauch nur über recht krude Gedankengänge erschließt ;).

Zitat
8.000 kWh in fünf Monaten für einen Einpersonenhaushalt ist sehr viel. 40 € Abschläge für fünf Monate ist hingegen recht wenig, acht Euro pro Monat.
Das war mißverständlich, sorry. Damit meinte ich knapp über 40€ pro Monat. Also knapp 200€ für fünf Monate, was ungefär im Rahmen liegen dürfte.
 
Zitat
Wenn man jeden Monat am Monatsende seinen Zähler abliest und das Ableseergebnis auf Plausibilität hin überprüft, sollten solche Sachen eigentlich ausgeschlossen sein.
Hinterher ist man immer schlauer.
Zum Glück haben wir den Fehler ja nun bei den übermittelten Zählerständen gefunden. Allerdings steht uns nur das Einzugsprotokol zur Verfügung, auf welchem ein Zählerstand von 7.800kw/h statt der übermittelten 78.000kw/h erfasst ist. Ein wenig nachdenken hätte mir aber auch nicht geschadet, da ein Zählerstand von 78.000kw/h bei einem Durschnittsstromverbrauch von 1.500kw/h p.a. eine Laufzeit von 52 Jahren ergeben hätte. Recht unwahrscheinlich bei einem Neubau ;).
Jetzt hoffe ich noch auf die Vernunft, dass es uns gelingt mit dem bewiesenen ersten Ablesefehler den zweiten (für welchen uns das Protokol fehlt) mitzubegründen, da wir sonst auf einem Verbrauch von 79.000kw/h in fünf Monaten sitzen bleiben  8o.

Liebe Grüße!
-Stefan
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: Cremer am 19. Januar 2010, 12:53:47
@StefanS,

Tip:
mit dem Versorger schriftlich kommunizieren, also um die Richtigstellung der Rechnung mit Verweis auf § 17 abs. 1 Nr,. 1 bitten.

Auf Telefonate können sich im ernstfall kein Sachbearbeiter des Versorgers mehr erinnern.
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: StefanS am 19. Januar 2010, 13:23:06
Zitat
Original von Cremer
@StefanS,

Tip:
mit dem Versorger schriftlich kommunizieren, also um die Richtigstellung der Rechnung mit Verweis auf § 17 abs. 1 Nr,. 1 bitten.

Auf Telefonate können sich im ernstfall kein Sachbearbeiter des Versorgers mehr erinnern.

Wird gemacht :).
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: darkstar am 19. Januar 2010, 13:39:28
Zitat
Original von StefanS
Nun kam aber eine Endabrechnung über fast 1500€ für über 8000 -angeblich verbrauchte- kwh.

Der Energieanbieter hat vergessen bei Ihrem Auszug abzulesen und will Ihnen den Verbrauch des Nachmieters mit aufdrücken?

Zitat
Original von Cremer
Genau, schiebe auch dem neuen Vermieter die zwischen Auszug und Einzug verbrauchten kWh\'s dem neuen Mieter zu. :D :D :D

ein kräftiges \"Alleh hopp\"

... in den Knast? Das ist eindeutig strafbarer Betrug, werter Herr Vermieter.
Finden wir Mieter überhaupt nicht witzig  X(
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: RR-E-ft am 19. Januar 2010, 13:53:10
Wenn man dem Versorger nichts darüber mitteilt, weiß der gar nichts von einem Auszug. Es kommt darauf an, einen Grundversorgungsvertrag gem. § 20 StromGVV bei einem Auszug unter Angabe des Endzählerstandes ordnungsgemäß zu kündigen, ohne eine solche ordnungsgemäße Kündigung haftet man als Kunde sowieso weiter für den von der Messeinrichtung angezeigten Verbrauch.
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: darkstar am 19. Januar 2010, 13:58:32
Zitat
Original von RR-E-ft
Wenn man dem Versorger nichts darüber mitteilt, weiß der gar nichts von einem Auszug.

Sicher richtig. Gut dass Sie darauf hinweisen.
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: StefanS am 19. Januar 2010, 15:00:55
Zitat
Original von darkstar
Der Energieanbieter hat vergessen bei Ihrem Auszug abzulesen und will Ihnen den Verbrauch des Nachmieters mit aufdrücken?
Nein, nein, so wie sich das jetzt gerade darstellt, wurde bei der Übermittlung der Zählerstände das Komma versetzt, sodass aus 7.800kw/h (A) und 8.600kw/h (E) nun 78.000kw/h (A) und 86.000kw/h (E) gemacht wurden. Folgerichtig ist aus diesem Übertragungsfehler die Differenz nun auch von 800kw/h Verbrauch auf 8000kw/h gestiegen. Ich hoffe nun diesen Fehler mit dem vom Vermieter noch zu übermittelnden Einzugsprotokol, welches den richtigen Anfangsstand von 7.800 kw/h ausweist schnell belegen zu können. Der fragliche Zähler dürfte selbst heute noch lange nicht den Wert von 86.000kw/h erreicht haben. Denn dafür wäre es nötig gewesen 79.000kw/h in 1 1/2 Jahren zu verbrauchen. Das ist ungefär soviel wie 52 Singlehaushalte in einem Jahr verbrauchen, wenn ich mich nicht irre ;).
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: darkstar am 19. Januar 2010, 15:16:08
Zitat
Original von StefanS
Ich hoffe nun diesen Fehler mit dem vom Vermieter noch zu übermittelnden Einzugsprotokol, welches den richtigen Anfangsstand von 7.800 kw/h ausweist schnell belegen zu können.
Wenn Sie sich da sicher sind dann können Sie ihn einfach als Zeugen benennen, das ist sicherer weil er dann verpflichtbar ist auszusagen, es könnte nämlich sein, dass er jetzt Angst bekommt die Sache könnte für ihn selbst negative Rechtsfolgen haben und Sie brauchen eine beglaubigte Kopie. Besser Sie bewahren wichtige Dokumente nächstesmal sorgfältiger auf.

Zitat
Original von StefanS
Der fragliche Zähler dürfte selbst heute noch lange nicht den Wert von 86.000kw/h erreicht haben.
Darauf können Sie sich nicht verlassen, der könnte bereits ausgetauscht worden sein, oder stimmt die Zählernummer auf der Rechnung noch?
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: RR-E-ft am 19. Januar 2010, 15:38:35
@darkstar

Logorrhoe?

Die Abrechnung beruht allein auf den vom Kunden für seinen Vertragszeitraum (Anmeldung/ Abmeldung) mitgeteilten Zählerdaten (Zählernummer/ Zählerstände), ohne dass es darauf ankommt, was später mit dem Zähler passierte. Sehr wahrscheinlich ist der Zähler noch an der Abnahmestelle vorhanden und es wurden nach Vertragsbeendigung weitere Ablesungen des Zählers durchgeführt, bei denen die genannten Fehler bei der An- und Abmeldung für den Netzbetreiber offenbar geworden sein sollten.
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: darkstar am 19. Januar 2010, 15:44:15
Zitat
Original von RR-E-ft
Logorrhoe?

Ich kann als Technowissenschaftler keine toten Sprachen. Dem übrigen stimme ich zu.
*Dankbar dazugelernt*
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: StefanS am 19. Januar 2010, 16:03:07
Zitat
Original von darkstar
Wenn Sie sich da sicher sind dann können Sie ihn einfach als Zeugen benennen, das ist sicherer weil er dann verpflichtbar ist auszusagen, es könnte nämlich sein, dass er jetzt Angst bekommt die Sache könnte für ihn selbst negative Rechtsfolgen haben und Sie brauchen eine beglaubigte Kopie. Besser Sie bewahren wichtige Dokumente nächstesmal sorgfältiger auf.
Meine Freundin hat die besagten Dokumente erst Anfang diesen Monats weggeschmießen, da sie meine Aufforderung auszumisten leider etwas zu pragmatisch sah... Aber der Tipp ihren ehemaligen Vermieter u.U. als Zeugen zu benennen klingt vernünftig. Ich warte aber erstmal auf erhalt des Dokuments. Wenn die nächsten Schritte vorüber sind, gebe ich nochmal bescheid, wie es gelaufen ist.

Zitat
Original von darkstar
Darauf können Sie sich nicht verlassen, der könnte bereits ausgetauscht worden sein, oder stimmt die Zählernummer auf der Rechnung noch?
Lässt sich nicht ohne weiteres sagen, da meine Freundin besagte Wohnung ja seit fast 1 1/2 Jahren nicht mehr bewohnt und natürlich auch keinen Zugang mehr zu ihr hat. Alles was wir bislang erwarten können ist ein Dokument, welches belegt, dass der Zählerstand zum Einzug um Faktor 10 zu hoch war (Kommafehler). Die Daten zum Auszug scheinen verloren gegangen zu sein. Aber unter der Annahme, dass der gleiche Fehler auch beim Auszug begangen wurde, würde der plausible Verbrauch von 800kw/h entstehen.

Sollte innerhalb der letzten 1 1/2 Jahren kein neuer Zähler eingebaut worden sein, könnte sich jetzt auch theoretisch die Situation ergeben, dass der falsch übermittelte Anfangszählerstand von 78.000kw/h viel höher liegt, als der aktuell angzeigte und sich somit rein rechnerisch Strom produziert statt verbraucht wurde.
Und zwar, wenn man von dem Durschnittsverbrauch (Singlehaushalt) von 1500kw/h p.a., einem von meiner Freundin hinterlassenen Zählerendstand von 8.600kw/h und einer Zeitspanne von 1 1/2 Jahren ausgehen 78.000kw/h - 10.850kw/h = 67.150kw/h...
Würde ich für diesen \"produzierten\" Strom nun eine Rechnung unter gleichen Konditionen an meinen Versorger stellen, zu welchen ich meinen Strom beziehe, dann hätte ich mehr als mein bescheidenes Jahresgehalt wieder raus. ;)

Na ja, ich bin aber erstmal guter Dinge, dass sich alles klären wird :).
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: darkstar am 19. Januar 2010, 16:18:12
Zitat
Original von StefanS
Zitat
Original von darkstar
Darauf können Sie sich nicht verlassen, der könnte bereits ausgetauscht worden sein, oder stimmt die Zählernummer auf der Rechnung noch?
Lässt sich nicht ohne weiteres sagen

Unmöglicher Zählerstand (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=67883#post67883)
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: RR-E-ft am 19. Januar 2010, 16:24:20
Zitat
Original von darkstar
Zitat
Original von StefanS
Zitat
Original von darkstar
Darauf können Sie sich nicht verlassen, der könnte bereits ausgetauscht worden sein, oder stimmt die Zählernummer auf der Rechnung noch?
Lässt sich nicht ohne weiteres sagen

Unmöglicher Zählerstand (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=67883#post67883)

Logorrhoe?
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: Emsländer am 19. Januar 2010, 16:30:30
Zitat
Original von RR-E-ft
Zitat
Original von darkstar
Zitat
Original von StefanS
Zitat
Original von darkstar
Darauf können Sie sich nicht verlassen, der könnte bereits ausgetauscht worden sein, oder stimmt die Zählernummer auf der Rechnung noch?
Lässt sich nicht ohne weiteres sagen

Unmöglicher Zählerstand (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=67883#post67883)

Logorrhoe?

Vorsicht! Sonst wird das Gesetzbuch zitiert! Beleidigung soll ja unter Strafe stehen! Gut, als Anwalt kann man sich dann ja selber vertreten....
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: superhaase am 19. Januar 2010, 16:30:53
Nur zur Info:

Es heißt \"kWh\" oder auch \"kwh\" für Kilowattstunden.
Kilowatt ist eine Leistungsangabe, multipliziert mit der Zeit ergibt sich eine Energiemenge. Leistung mal Zeit gleich Energie: P·t = E
Lasse ich eine Herdplatte mit 2 kW Leistung 4 Stunden heizen, dann verbraucht diese 2 kW · 4 h = 8 kWh.

\"kw/h\" gibt es nicht, macht keinen Sinn. Was soll \"Kilowatt pro Stunde\" sein?
Das würde ja folgendes heißen:
2 kW / 4 h = 0,5 kW/h
Wenn ich also die Herdplatte doppelt solange laufen lasse, brauche ich den halben Strom:
2 kW / 8 h = 0,25 kW/h
Hä?

Sorry, aber als E-Techniker stellt mir sowas immer die Nackenhaare auf.
Auch wenns Otto Normalverbraucher nicht interessiert. ;)

ciao,
sh
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: RR-E-ft am 19. Januar 2010, 16:32:55
Den Unsinn \"kW/h\" liest man auch in vielen Urteilen.
Für das eigentliche Thema indes ohne Belang.
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: superhaase am 19. Januar 2010, 16:38:05
Zitat
Original von RR-E-ft
...
Für das eigentliche Thema indes ohne Belang.
Ah, aber der kaukasische Schäferhund und das Schweißerpraktikum sind von Belang?  =)
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: RR-E-ft am 19. Januar 2010, 16:41:13
Ich habe mir extra zweierlei Maß zurecht gelegt. ;)
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: StefanS am 19. Januar 2010, 16:50:28
Zitat
Original von superhaase
Nur zur Info:

Es heißt \"kWh\" oder auch \"kwh\" für Kilowattstunden.
Vollkommen richtig, danke für den Hinweis ;). Danke für die Erhellung.
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: corsair am 19. Januar 2010, 17:57:02
Zitat
Sollte innerhalb der letzten 1 1/2 Jahren kein neuer Zähler eingebaut worden sein, könnte sich jetzt auch theoretisch die Situation ergeben, dass der falsch übermittelte Anfangszählerstand von 78.000kw/h viel höher liegt, als der aktuell angzeigte und sich somit rein rechnerisch Strom produziert statt verbraucht wurde. Und zwar, wenn man von dem Durschnittsverbrauch (Singlehaushalt) von 1500kw/h p.a., einem von meiner Freundin hinterlassenen Zählerendstand von 8.600kw/h und einer Zeitspanne von 1 1/2 Jahren ausgehen 78.000kw/h - 10.850kw/h = 67.150kw/h... Würde ich für diesen \"produzierten\" Strom nun eine Rechnung unter gleichen Konditionen an meinen Versorger stellen, zu welchen ich meinen Strom beziehe, dann hätte ich mehr als mein bescheidenes Jahresgehalt wieder raus.


Da wäre ich mir nicht so sicher....
Abrechnungsprogramme rechnen i.d.R. dann so, als ob der \"Tacho einmal rum ist\", das nennt sich dann z.B. \"Überläufer\"......dann kämen da noch ein paar kWh obendrauf... 8o

Da sollten dann beim Versorger jedoch die Alarmglocken klingeln.
(Mit solchen peinlichen Abrechnungen kommt man schnell in die Zeitung  :D)

Was mir aber noch schleierhaft ist:
Wem hat denn der Versorger dann den Verbrauch von 7.800 kWh - 78.000 kWh in Rechnung gestellt ?
Dem Vormieter ?
Dem Vermieter (falls ggf. Leerstand zwischen den Mietern) ?

Was für merkwürdige Zählerstände stehen seit 1 1/2  Jahren auf der Rechnung des Nachmieters ?
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: Netznutzer am 19. Januar 2010, 17:57:12
Es wurde noch gar nicht über die Zeitersparnis philosophiert, jetzt, wo klar ist, dass das / nicht gebraucht wird :)

Gruß

NN
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: StefanS am 19. Januar 2010, 18:37:08
Zitat
Original von corsair
Was mir aber noch schleierhaft ist:
Wem hat denn der Versorger dann den Verbrauch von 7.800 kWh - 78.000 kWh in Rechnung gestellt ?
Dem Vormieter ?
Dem Vermieter (falls ggf. Leerstand zwischen den Mietern) ?

Was für merkwürdige Zählerstände stehen seit 1 1/2  Jahren auf der Rechnung des Nachmieters ?
Sehr interessante Frage. Ich bin mir aber nicht sicher, ob ihr Nachmieter beim gleichen Versorger war/ist wie sie. In ihrer Endabrechnung ist nur ihre fünf monatige Vertragsdauer ersichtlich. Aber ich kann mir gut Vorstellen, dass die falschen Werte eine Menge interessanter Nebeneffekte verursachen, wenn sie nich sofort entdeckt und korrigiert werden.
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: RR-E-ft am 19. Januar 2010, 19:14:09
Egal, von wo der Nachmieter Strom bezogen hat. Der Netzbetreiber muss die Zählerstände zur Messstelle  durchgängig von allen Netznutzern haben.
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: bolli am 20. Januar 2010, 10:02:26
Zitat
Original von RR-E-ft
Egal, von wo der Nachmieter Strom bezogen hat. Der Netzbetreiber muss die Zählerstände zur Messstelle  durchgängig von allen Netznutzern haben.
Das erklärt aber nicht die Bemerkung bzw. Nachfrage von corsair. Dieser stellt auf den VERSORGER ab, nicht den Netzbetreiber. Wenn Versorger 1 mit einem Zählerstand von 86.000 aufgehört hat (fraglich wäre höchstens, warum der Beginnstand von 78.000 nicht schon vom Netzbetreiber oder Versorger bemängelt wurde, da der Endstand des vorherigen Mieters mit ungefähr 7.800 und fast gleichem Datum ja doch zu denken geben sollte.  8) Ein Hoch auf die Logiküberprüfungen der EDV oder die Reaktionen der Männer und Frauen vor diesen Maschinen, wenn eine solche Meldung kommt) und nun Versorger 2 bei einem Nachmieter den richtigen Stand von 8.600 mitgeteilt bekommt, tritt bei keinem Versorger ein zu berechnender Verbrauch auf und der Fehler \'geht unter\', oder auch nicht, wie hier zu sehen.

Zitat
Original von RR-E-ft
Sehr wahrscheinlich ist der Zähler noch an der Abnahmestelle vorhanden und es wurden nach Vertragsbeendigung weitere Ablesungen des Zählers durchgeführt, bei denen die genannten Fehler bei der An- und Abmeldung für den Netzbetreiber offenbar geworden sein sollten.
Da die Bewohnerin ja erst 1 1/2 Jahre nach Auszug ihre Rechnung mit den erhöhten Werten bekam, scheint dieses aber bei DIESEM Netzbetreiber  eben nicht aufgefallen zu sein, sonst hätte sie ja nicht JETZT noch diese Rechnung erhalten.

Zitat
Original von StefanS
Nun kam aber eine Endabrechnung über fast 1500€ für über 8000 -angeblich verbrauchte- kwh. Wohlgemerkt kommt diese Rechnung fast 1 1/2 Jahre nach ihrem Auszug aus eben jener Wohnung.
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: RR-E-ft am 20. Januar 2010, 11:45:15
Die Rechnung kam wohl nicht vom Netzbetreiber, sondern vom Versorger. Messstellenbetreiber ist regelmäßig der Netzbetreiber.
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: corsair am 20. Januar 2010, 19:24:42
@ bolli
Ich hatte den Begriff \"Versorger\" verwendet, da
1. auch  StefanS  sich so ausdrückte und
2. ich vermute (befürchte ?), dass wir es hier wohl mit einem Netzbetreiber und seinem assoziierten Vertrieb zu tun haben.

So Tiefgründiges, wie mir ggf. unterstellt, hatte ich mir dabei eigentlich nicht gedacht...  trotzdem danke für die Blumen :)

Wie auch immer....
manches läßt sich nur auf eine Entfernung kleiner  50cm  (Pupille => Zählwerk) prüfen.
Titel: Unmöglicher Zählerstand
Beitrag von: StefanS am 12. Februar 2010, 22:36:51
So, nachdem ich nun vor einer Weile eine Kopie des Einzugprotokolls zusammen mit meinen Vermutungen bzgl. des Übertragungsfehlers per E-Mail an den Kundenservice geschickt habe, warte ich immernoch auf eine Reaktion. Ich vermute aber, dass ich hier nichts mehr höre. Das wäre dann ein glückliches Ende :).

Vielen lieben Dank, für eure Zeit und Mühen!
Stefan