Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EWE => Thema gestartet von: Gasfix am 20. August 2005, 09:51:06

Titel: Mahnung trotz Musterschreiben
Beitrag von: Gasfix am 20. August 2005, 09:51:06
Hallo ,

trotz Musterschreiben habe ich am 26. Juli eine Mahnung erhalten mit einer Mahngebühr von 2,50 € .

Während eines Telefonats noch die Drohung , daß für jeden Monat eine Mahngebühr von 2,50 € in der Jahresabrechnung dazu kommen werde .  

Der EWE - Mitarbeiter behauptete , daß sie die Berechtigung der Preiserhöhung im letzten Schreiben nachgewiesen hätten . Was ja nicht stimmt , denn sie weigern sich , die Preiskalkulation offenzulegen .
Allgemeinplätze reichen ja nicht aus .

Jedenfalls ging er in keiner Weise auf meine Ausführungen im Musterschreiben und am Telefon ein und ignorierte alle dargebrachten Argumente , daß sie gar keine Mahnungen schicken dürfen !


Was ist zu tun ?

Mit welchem Wortlaut sollte ich dem Mahnbescheid widersprechen ?


Vielen Dank für die Hilfe im voraus .


Liebe Grüße

Gasfix
Titel: Mahnung trotz Musterschreiben
Beitrag von: Harry01 am 20. August 2005, 11:01:05
Hallo Gasfix!

Zitat
trotz Musterschreiben habe ich am 26. Juli eine Mahnung erhalten mit einer Mahngebühr von 2,50 € .


Die Mahngebühr ist ja recht human. E.ON Avacon z.B. will €5,00 haben

Zitat
Der EWE - Mitarbeiter behauptete , daß sie die Berechtigung der Preiserhöhung im letzten Schreiben nachgewiesen hätten .


Das behaupten alle Unternehmen auf ihre eigene Art, Fakt ist aber, daß die Kalkulationsgrundlagen zählen, und die wurden von noch keinem Versorger offengelegt.

Zitat
Mit welchem Wortlaut sollte ich dem Mahnbescheid widersprechen ?


Gar nicht weiter reagieren, das bringt sowiso nichts. Sie müssen nur aufpassen, daß mit der Mahnung bzw. den noch folgenden Mahnungen nicht eine Versorgungssperre angedroht wird. Dagegen müßten Sie dann vorgehen. Machen Sie sich am besten noch eine Notiz über den Ihnhalt des Telefongesprächs mit dem Mitarbeiter.
Titel: Mahnung trotz Musterschreiben
Beitrag von: Cremer am 20. August 2005, 11:37:14
Hallo Gasfix,

Bei uns betragen die Mahngebühren auch 2,50 €. Trotz mehrfacher Aufforderung mehrer Mitglieder und der Bürgerinitiative (BIFEP) selbst, erfolgte keine reaktin, so dass die BIFEP im Juni Strafantrag stellte,  welcher anhängig ist.

Am Telefon zu diskutieren bringt nichts, man echaufiert sich nur.

Einzig zählen schriftliche Argumente
Titel: Mahnung trotz Musterschreiben
Beitrag von: Gasfix am 21. August 2005, 17:22:58
Hallo Harry 01 und Herr Cremer ,

Vielen Dank für Ihre Antworten !

Es stimmt , telefonieren bringt wirklich nichts , weil der Gesprächspartner Dinge behauptet , die nicht stimmen und auf diese Weise versucht , den Kunden einzuschüchtern u.a. z.B. mit dem Hinweis von Mahngebühren .

Dummerweise funktioniert das nicht bei jedem !

@ Cremer :
Haben Sie noch nähere Informationen zu Ihrem Strafantrag ? Das interessiert mich sehr !

Liebe Grüße

Gasfix
Titel: Mahnung trotz Musterschreiben
Beitrag von: Cremer am 21. August 2005, 22:24:40
@Gasfix,

momentan leider noch nichts weiter Neues.
Titel: Mahnung trotz Musterschreiben
Beitrag von: RR-E-ft am 22. August 2005, 01:35:09
Hände weg von Strafanträgen !

Allenfalls Sachverhalte der StA eröffnen, d. h. mitteilen, damit diese prüfen kann, ob etwa strafbare Handlungen vorliegen, jedoch als Laie nicht die Behauptung gegenüber der StA aufstellen, es handele sich um strafbares Handeln.

Das ist ein gravierender Unterschied.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Mahnung trotz Musterschreiben
Beitrag von: Gasfix am 22. August 2005, 10:11:43
Sehr geehrter Herr Fricke ,

vielen Dank für Ihren Tip !

Welche Nachteile hat es denn , wenn man einen Strafantrag stellt ?

Freundliche Grüße

Gasfix
Titel: Mahnung trotz Musterschreiben
Beitrag von: RR-E-ft am 22. August 2005, 11:51:29
@Gasfix

Wenn Sie einen Strafantrag stellen, werden Sie die Nachteile ggf. gewärtigen.

Strafanträge müssen nicht gestellt werden.

Die StA prüft selbst, ob eine Straftat vorliegt oder nicht und handelt entsprechend.

Sie brauchen als Kunde die Mahnungen einfach nur ignorieren.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt