Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => G => Stadt/Versorger => GASAG Berlin => Thema gestartet von: DieAdmin am 10. Januar 2010, 12:36:16
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Zur Pressemitteilung des :bdev:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/News/Pressemitteilungen__1130/NewsDetail__10220/
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Damit der Beitrag nicht so in dem riesigen Thread untergeht, und auch hier reinpasst:
Preiserhöhungen trotz unwirksamer Preisanpassungsklausel – kann das einen Betrugsverdacht begründen? (http://forum.bdev.de/thread.php?postid=67488#post67488)
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Original von RR-E-ft (im anderen, geschützten Thread)
Ich schätze den Energie- und Kartellrechtsexperten Prof. Markert sehr. Strafrechtsexperte muss er ja nicht auch noch sein.
Ihren Ausführungen folgend dürfte Grundlagenwissen sowohl im Zivil- als auch Strafrecht offenbar Bestandteil des Jura-Studiums sein, nicht wahr?
Und Sie sind ja nicht einmal Doktor, geschweige denn Professor ;)
Von letzterem erwarte ich zumindest denselben Kenntnisstand, über den ein gewöhnlicher Jurist verfügt bzw. verfügen sollte.
Gruss,
ESG-Rebell.
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Ach wissen Sie, die Juristen spezialisieren sich und irgendwann nach vielen Jahren/ Jahrzehnten können Studieninhalte anderer Bereiche auch mal in Vergessenheit geraten.
Oder haben Sie noch Ihren gesamten Schulstoff aller Fächer parat? Mal ehrlich:
Wie steht es denn nach Jahrzehnten mit dem Abi- Grundwissen in Mathe, Physik, Chemie, Geographie, Deutsch, Englisch ..., wo doch das Abi Voraussetzung aller Studiengänge ist?
Beim Abi lernt man auf den Punkt der Prüfungen.
In der Juristenausbildung ist es nicht viel anders. Da hat man den Stoff im Zeitpunkt der Staatsexamina auf dem Kasten. Und dann wird in den Kasten bzw. viele Kästen später nicht mehr reingesehen. Es wäre wohl auch ein Unding, sich den Wissenstand der Examensvorbereitung ein Leben lang zu erhalten.
Mag ja sein, dass einzelne das Abi- Grundwissen ein Leben lang täglich repetieren. Wohl dem, der nichts anderes zu tun hat.
Tatsächlich ist es wohl so, dass wir uns von vielem im Leben einmal gelernten über kurz oder lang wieder trennen (müssen).