Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Widerstand/Protest => Bundesweit / Länderübergreifend => Thema gestartet von: Cremer am 19. August 2005, 16:11:24
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Hallo Forum,
soeben in den Nachrichten von SWR3, siehe hier:
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4649104,00.html
Verfahren gegen E.on wurde eingeleitet.
siehe auch hier:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=10691
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Hallo Herr Cremer,
wie könnte sich die Überprüfung für Haushaltskunden die ihren Strom von einem Stromhändler beziehen auswirken?
joebi
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@joebi,
bin ich zur Zeit auch leider etwas überfragt
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@Joebi
Es wird sich auf Haushaltskunden grundsätzlich gar nicht auswirken.
Das liegt an § 12 BTOElt. Demnach haben sich die Strompreise an den Kosten zu orientieren und es gibt eine Tarifgenehmigung. An dieser hat sich nichts geändert.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt