Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EnBW => Thema gestartet von: tangocharly am 07. Januar 2010, 17:19:16
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Das meinte seinerzeit die Eur. Kommission zum Zusammenschluß der EnBW und der ENI, zwecks Beherrschung der Gasversorgung Süddeutschland GmbH
siehste da (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/decisions/m2822_20021217_600_de.pdf)
Das meinte seinerzeit das OLG Stuttgart zu den Gesamtlieferungsverträgen (2002 !)
siehste da (http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Oberlandesgerichte&Art=en&sid=&nr=529&pos=2&anz=3)
Zur Erinnerung für alle EVU\'s, die in den heutigen Gaspreisprozessen behaupten wollen, dass sie zu ihrem Leidwesen keinerlei Möglichkeiten besaßen, den Verträgen ihres Vorlieferanten auszuweichen.