Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Delmenhorst => Thema gestartet von: 07010714 am 07. Januar 2010, 14:29:07
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Die ersten Mahnbescheide der Stadtwerke Delmenhorst sind bereits seit Dezember unterwegs. Heute erhielten wir ebenfalls einen, oder besser 2, für dieselbe Forderung, eine an meinen Mann und eine an mich.
Nun die Frage an die Experten. Kann man den Widerspruch per Fax an das Gericht senden? Oder muss es per Post sein. Und wenn per Post muss es dann per Einschreiben sein?
Ab wann sollte man einen Anwalt einschalten? Erst wenn eine Klageschrift kommt?
Wer von den Delmenhorstern ist noch betroffen?
Grüße aus Delmenhorst
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Ich würde unbedingt den dem Mahnbescheid beifügten Vordruck verwenden, es geht aber auch persönlich bei Gericht.
Das Antwortformular abtrennen, richtig ausfüllen, UNTERSCHREIBEN und per Einschreiben mit RS zurück zum zuständigen Gericht.
Bis auf die Portokosten kein weiterer Aufwand. Einen Anwalt ist dafür nicht zwingend erforderlich da keinerlei Begründung eines Widerspruches angegeben werden muß.
Gruß
Chilihead
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Man kann seinen Widerspruch - unter Verwendung des Formulars - auch an das Mahngericht faxen, Argument § 130 Nr. 6 ZPO.
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Herzlichen Dank!!!!
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@07010714,
es ist doch keine Eile angesagt oder?
dann als original zurück ans Gericht. da passiert ja auch weiter zunächst nichts. Es obliegt nun dem Versorger, ob er Klage erhebt oder nicht.
Welches Datum trägt der Mahnbescheid? Noch das alte Jahr? Dann könnte es sich noch um Forderungen aus 2006 handeln.
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@Cremer,
ja der Mahnbescheid trägt noch das Datum vom letzten Jahr (28.12.). Gefordert wird zunächst nur der Betrag aus der Rechnung 2006.
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@07010714,
damit will der Versorger zunächst nur seine Ansprüche wahren, damit diese nicht verjähren. Ist bei uns ebenfalls gegen 8 mitglieder der BIFEP ergangen, allerdings Ansprüche aus 2005 :D
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@Cremer
Noch sehe ich das auch so, aber mal abwarten. Jedenfalls scheinen die Stadtwerke hier massenweise Mahnbescheide versandt zu haben.
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Original von Cremer
@07010714,
damit will der Versorger zunächst nur seine Ansprüche wahren, damit diese nicht verjähren. Ist bei uns ebenfalls gegen 8 mitglieder der BIFEP ergangen, allerdings Ansprüche aus 2005 :D
@Cremer
Wann wurden denn diese 8 Mahnbescheide versandt und gab es im Anschluss an die Widersprüche Anklagen?
Bekannt geworden sind hier inzwischen mind. 25 Parteien, die einen Bescheid erhielten. Alle melden sich aber wohl nicht, meine Mutter z.B. hat auch einen erhalten und meldet das nicht beim Gaspreisforum. Bin mal gespannt wie es weitergeht.
LG
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@07010714,
die Mahnbescheide datieren vom 10.12.09 und wurden alle widersprochen.
Wenn nun nichts innerhalb von 6 Monaten erfolgt, sind die Mahnbescheide verfallen und die Ansprüche damit automatisch verjährt.
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@Cremer
Herr Canis liest hier womöglich alle Beiträge mit.
Es könnte auch sein, dass mit den Mahnbscheiden nur vermeintliche Ansprüche geltend gemacht wurden.
Solche verjähren nicht, weil sie nie bestanden.
Mahnbescheide verfallen auch nicht. Kommt es erst später - in fünf Jahren - zur Abgabe an das Streitgericht, weil der Antragsteller zwischenzeitlich das Verfahren nicht weiterbetrieben hat - und dort zu einem streitigen Verfahren, geht die Klage für den Kunden wohl verloren, wenn er die Absicht der Verteidigung nicht fristgerecht anzeigt, die Klageerwiderungsfrist versäumt, möglicherweise auch nur deshalb, weil er in dem Streitverfahren die Einrede der Verjährung nicht erhebt.
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@H. Fricke,
zunächst waren ja nur Mahnbescheide ergangen, welche alle widersprochen wurden.
Der Ball ist zurückgeworfen, die SW KH sind am Zuge ;)
Von Verteidigung ist zunächst nicht die Rede
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Ich korrigiere: Inzwischen meldeten 40 Haushalte den Eingang von Mahnbescheiden.
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@07010714
Fleißig fleißig diese Stadtwerke.
Aber gesetzt den Fall, all die vierzig Betroffenen tun sich zusammen und beauftragen EINEN Anwalt mit ihren Interessen für den Fall, dass es zum Verfahren kommt.
Das wird für den Richter dann spannend, weil er vierzig gleichlautende Schriftsätze, nur mit dem Unterschied der streitigen Beträge, lesen kann oder darf.
Allerdings sind diese MB vermutlich nur wegen der Verjährungsfrist beantragt worden.
Das ändert aber nichts daran, dass ein Zusammenschluss der 40 Betroffenen baldmöglichst, d.h. nach dem erfolgten Widerspruch gegen die MB erfolgen sollte, um sich entsprechend abzustimmen.
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Original von h.terbeck
@07010714
Fleißig fleißig diese Stadtwerke.
Aber gesetzt den Fall, all die vierzig Betroffenen tun sich zusammen und beauftragen EINEN Anwalt mit ihren Interessen für den Fall, dass es zum Verfahren kommt.
Das wird für den Richter dann spannend, weil er vierzig gleichlautende Schriftsätze, nur mit dem Unterschied der streitigen Beträge, lesen kann oder darf.
Allerdings sind diese MB vermutlich nur wegen der Verjährungsfrist beantragt worden.
Das ändert aber nichts daran, dass ein Zusammenschluss der 40 Betroffenen baldmöglichst, d.h. nach dem erfolgten Widerspruch gegen die MB erfolgen sollte, um sich entsprechend abzustimmen.
Ja, so soll es auch geschehen. Morgen versammelt sich das Gaspreisforum hier und sammelt alle Mahnbescheide ein. Diese sollen dann zusammen an das Mahngericht gesandt werden, nachdem diese von einigen bereits vorab per Fax an das Gericht gesandt wurden. Außerdem wird eine Prozeßkostenhilfekasse eingerichtet. Der Anwalt, der mit dem Gaspreiswiderstand hier vertraut ist, wird auch erscheinen. Und dann schauen wir mal.....
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Original von h.terbeck
Aber gesetzt den Fall, all die vierzig Betroffenen tun sich zusammen und beauftragen EINEN Anwalt mit ihren Interessen für den Fall, dass es zum Verfahren kommt.
Das erleichtert (vielleicht) auch die Anwaltssuche, da dieser eine Anwalt sich ja mit wesentlichen Dingen des jeweiligen Verfahrens nur einmal beschäftigen muss (z.B. Art der Klausel, ggf. Erhöhungszeitpunkte etc.), er aber Gebühren für x Verfahren nehmen darf. ;)
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Es ist immer ratsam nur einen gemeinsamen Anwalt zu beauftragen.
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@bolli
Seien doch dem Anwalt die X Gebühren gegönnt, wenn er trotz vermutlich gleichem Sachverhalt \"nur\" X Klageerwiderungen schreiben muss.
Es ist ihm doch zu gönnen, ein ordentliches Honorar zu erhalten, wenn er dafür die x Betroffenen optimal vertritt und sie vor Ungemach bewahrt.
Aber es bleibt zu vermuten, dass die Stadtwerke mit der Beantragung der MB ausschließlich die Hemmung der Verjährung bezwecken.
Ansonsten bitte uns auf dem Laufenden halten !!!!!
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Ich werde hier weiter berichten. Ich gehe auch davon aus, dass es mehr als 40 MB sind. Denn kurz vor Weihnachten flatterten schon die ersten 5 unter die Weihnachtsbäume, das sind dann inzwischen 45, die beim Gaspreisforum gemeldet wurden. Wer weiß wie viele es insgesamt waren. Lt. Angaben der Stadtwerke gibt es hier 600 Widersprüchler. Die wurden im Herbst alle angeschrieben, weil man ihnen eine Unterschrift abgewinnen wollte, damit sie auf die Verjährung verzichten. Im Fall einer Verweigerung drohte man mit MBs und löste das Versprechen nun ein.
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Original von h.terbeck
@bolli
Seien doch dem Anwalt die X Gebühren gegönnt, wenn er trotz vermutlich gleichem Sachverhalt \"nur\" X Klageerwiderungen schreiben muss.
Es ist ihm doch zu gönnen, ein ordentliches Honorar zu erhalten, wenn er dafür die x Betroffenen optimal vertritt und sie vor Ungemach bewahrt.
Aber ja doch. Ich bin SEHR dafür, dass die Stadtwerke für JEDEN Fall der Klage ordentlich bezahlen sollen (auch natürlich letztlich der Bürger vor allem in Delmenhorst zahlen muss). Vielleicht werden dann diese unfähigen Leute bei den Energieversorgern, die in solchen Fällen auch noch Klagen veranlassen, schnellstmöglich ausgetauscht und es taucht doch mal ein \"Vernünftiger\" auf. Aber da müssen natürlich viele Leute umdenken.
Deswegen finde ich es bei den Sammelklagen ja schade, dass dort nur anteilsmäßig geringere Gebühren anfallen, für den Fall der Niederlage des Versorgers. Im Niederlagenfall für die Verbraucher natürlich besser. Immer eine Frage des Standpunktes. :D
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@bolli
\"Vielleicht werden dann diese unfähigen Leute bei den Energieversorgern, die in solchen Fällen auch noch Klagen veranlassen, schnellstmöglich ausgetauscht und es taucht doch mal ein \"Vernünftiger\" auf. Aber da müssen natürlich viele Leute umdenken.\"
Wo um Himmels Willen wollen Sie bei dem oder für den Abschiebe- und Versorgungsbahnhof Stadtwerke denn wohl \"vernünftige\" Leute hernehmen??
Und wohin sollen denn dann all diese \"Unfähigen\" hin- oder wegbefördert werden bei gleich guter Bezahlung? Von Entlohnung sollte man in solchen Fällen ja tunlichst nicht reden, denn entlohnen würde ja bedeuten, dass sich deren Einsatz \"gelohnt\" hat, für wen auch immer.
Es wäre an der Zeit, dass all diese Kröpfe von Verwaltungsgnaden endlich eingestampft würden, denn für die Daseinsvorsorge in Strom und Gas sind diese \"SCheinfirmen\" ja wahrlich nicht notwendig.
Aber wie man allerorts sieht und hört, vermehren und vergrößeren sich diese sog. Stadtwerke ja wie die Kraken.
Deren Verwaltungen und Verwaltungsfürsten verboten würde die Energiekosten der Verbraucher um Einiges reduzieren.
Und die Betroffenen wären dann besser für den Winterdienst, das Putzen der Straßenlaternen etc. einsetzbar, denn dort wären ihre Leistungen mess- und prüfbar.
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Original von h.terbeck
Und wohin sollen denn dann all diese \"Unfähigen\" hin- oder wegbefördert werden bei gleich guter Bezahlung?
Die meisten Stadtwerke sind Wirtschaftsbetriebe, deren Mitarbeiter man genauso entlassen kann wie in jeder anderen Branche auch, vor allem Manager (Geschäftsführer), die für Missmanagement zuständig sind. Ggf. muss man noch eine Abfindung zahlen. Aber da sollte es nach dem Motto gehen: \"Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.\"
Aber, und da gebe ich Ihnen durchaus Recht, da die Verbandelungen mit der Verwaltung doch recht hoch sind, meist sind die Gemeinden ja Anteilseigner oder es handelt sich um komplette Eigenbetriebe, ist die Beharr- und Begehrlichkeit der Verwaltung doch recht hoch.
Daher schätze ich den eigenen Vorschlag auch nicht als besonders realistisches Szenario ein, aber gleichwohl wäre es wünschenswert und wir haben ja noch Jahresanfang, da darf man sich doch was wünschen, oder ? :D
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@bolli
Aber, und da gebe ich Ihnen durchaus Recht, da die Verbandelungen mit der Verwaltung doch recht hoch sind, meist sind die Gemeinden ja Anteilseigner oder es handelt sich um komplette Eigenbetriebe, ist die Beharr- und Begehrlichkeit der Verwaltung doch recht hoch.
Daher schätze ich den eigenen Vorschlag auch nicht als besonders realistisches Szenario ein, aber gleichwohl wäre es wünschenswert und wir haben ja noch Jahresanfang, da darf man sich doch was wünschen, oder ?
Ja, leider sind die meisten Stadtwerke Eigenbetriebe mit dem nicht unwichtigen Zweck der Versorgung abgehalfteter Politstrategen oder sog. Parteispezis, die dort ein angenehmes Ein- und Auskommen genießen dürfen mit allen bekannten und auch unbekannten Privilegien.
Oder an diesen Stadtwerken sind die Gemeinden mehrheits- oder minderheitsbeteiligt und werden diese Stadtwerke zum gleichen Zweck nutzen.
Gleiches gilt doch in den meisten Fällen für die Wasserversorgungsbetriebe, die entweder als sog. Verband ihre Kumpaneien pflegen. Da werden vielfach ehemalige Bürgermeister und sonstige Feudalherren als Vorsitzende und nachgeordnete Mitglieder der Verbandsverwaltung bestens für´s Alter versorgt.
Der gesamte Komplex ist mit einem einfachen Wort zu umschreiben
F I L Z
Aber heute hat ja der bald Ex-MinPrä Oettinger schon mal in Brüssel mit den Fäustchen auf seine Brust getrommelt und die EVU in Europa in Angst und Schrecken versetzt (oder vielleicht auch nur zu einem Grinsen animiert) nach dem Motto: GUT GEBRUELLT LÖWE.
Wo dieser Brüller i.d.R. enden, ist bekannt.
Die Hauptsache ist doch aber, dass er etwas gesagt hat.
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Original von h.terbeck
Ja, leider sind die meisten Stadtwerke Eigenbetriebe mit dem nicht unwichtigen Zweck der Versorgung abgehalfteter Politstrategen oder sog. Parteispezis, die dort ein angenehmes Ein- und Auskommen genießen dürfen mit allen bekannten und auch unbekannten Privilegien.
Na ja, dass das der Zweck ist, finde ich jetzt aber doch ein bisschen übertrieben. Höchstens ein netter Nebeneffekt. Leider spielt die heutige Gesetzeslage den Tricksern in einigen Fällen in die Hände. Und bei den klammen Kassenlagen in den letzten Jahren bleibt den Kämmerern (und auch den Politikern) oft nichts anderes übrig, als diesen Weg zu gehen und so zusätzliche Gewinne zu erwirtschaften. Solange Wirtschaftsbetriebe der freien Wirtschaft (steuerlich) besser gestellt werden als die gemeindlichen Betriebe, die nicht als Eigenbetriebe arbeiten, haben diese auch kaum eine Wahl.
Ich erinnere nur an das abenteuerliche Konstrukt des damaligen \"Cross-Border-Leasings\", wo zahlreiche Kommunen einige ihrer gemeindlichen Netze, quasi verkauft und auf Dauer zurückgemietet haben. Dieses ganze Kontrukt trug sich (angeblich) nur aufgrund möglicher rechtlicher Tricksereien in den beteiligten Ländern. Mitterweile sind da ja wohl einige Blasen geplatzt.
Aber an diesen Punkten gehörte von der Politik als Legislative \"ein Pinnchen davor gesetzt\". Aber, und an diesem Punkt gebe ich Ihnen dann wieder Recht, da auch diese \"höheren\" Politiker ja von solchen Pöstchen profitieren, haben sie nur ein eingeschränktes interesse an besseren Zuständen.
Original von h.terbeck
Oder an diesen Stadtwerken sind die Gemeinden mehrheits- oder minderheitsbeteiligt und werden diese Stadtwerke zum gleichen Zweck nutzen.
Putzig wird die Sache, wenn, wie bei uns geschehen, Gemeinden als Minderheitseigentümer, die in den letzten Jahren natürlich auch nichts gegen die Verteilung der reichlichen Überschüsse des Versorgers u.a. auch in die eigene Gemeindekasse hatten, nun selbst Rückforderungen wegen zu hoher Energiepreise an diesen stellen. Da kann man nur noch schmunzeln. =)