Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EVB Energieversorgung Beckum => Thema gestartet von: volker1503 am 29. Dezember 2009, 13:15:28
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Die EVB Beckum hat gegen mich Klage erhoben, da ich vor geraumer Zeit den zu zahlenden Gaspreis gekürzt hatte ( § 315 Abs. 1 BGB ).
Inzwischen hat das Landgericht Dortmund mit Urteil vom 19.11.2009 für Recht erkannt. Die Klage der EVB gegen mich wird abgewiesen. Der Versorger EVB kann noch innerhalb eines Monat, gerechnet ab dem 18.12.2009, Berufung gegen das Urteil einlegen.
Gruss volker1503
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Wäre schön, wenn das Urteil als PDF an info(at)energieverbraucher.de zur Verfügung gestellt werden kann, um es ggf. in die Urteilssammlung aufzunehmen.
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Ist schon in Arbeit.
Gruss
volker1503
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Energieversorgung Beckum hat heute vor dem OLG Düsseldorf die Berufung zurückgezogen.