Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Westfalen Weser => Thema gestartet von: Tdenecke am 25. Dezember 2009, 13:09:12
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Hallo und frohe Weihnachten,
ich habe nun eine gerichtliche Mahnung vom Amstgericht Hagen bekommen. Die Einsprüche von meiner Seite sind per § 315 BGB seit 2004 erfolgt und wurden von EON auch bestätigt. Nun bin ich umgezogen und erhalte die Mahnung.
Die Frage ist wie ist konkret vorzugehen. Soweit ich das im Forum sehe ist bei Einspruch ein Anwalt zu empfehlen oder nicht Kosten zu rechnen.
Für konkrete Hilfe in diesem Fall wäre ich dankbar.
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@Tdenecke,
Verstehen sie unter \"gerichtliche Mahnung\" einen Mahnbescheid?
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@Cremer
Ja es handelt sich um einen nicht gerichtlich geprüften Mahnbescheid. Es ist gleich ein Widerspruchsdokument beigefügt.
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@Tdenecke,
...Kreuzchen an der richtigen Stelle machen - Widerspruch gegen die gesamte Forderung- und ab ans Amtsgericht.
Fristen beachten, sind meist nur 14 Tage.
Ready XL
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@Ready XL,
@Tdenecke,
Nicht nur das Kreuzchen unter Pos 2 machen, sondern auch nicht die Unterschrift unter Pos 12 vergessen, sonst gilt der Widerspruch nicht.
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Die offene Frage die mich noch beschäftigt wäre, ob ich das ohne Anwalt ablehnen kann und ob es ein Kostenrisiko ist.
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einen Anwalt wird man für ein Kreuzchen und die eigene Unterschrift wohl nicht benötigen.
Falls der Versorger weiter geht, ist ein RA ratsam.
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@Tdenecke,
zunächst obliegt es dem Versorger, ob er nach Widerspruch seines eingeleiteten Mahnbescheides klage erheben wird.
Er will zunächst nur seine Ansprüche aus 2005 oder 2006, je nach Jahresrechnungsstellung, wahren.