Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Stade => Thema gestartet von: schnulli_de1 am 20. Dezember 2009, 21:05:48

Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: schnulli_de1 am 20. Dezember 2009, 21:05:48
Ich brauche dringend anwaltliche Hilfe seit mehr als einem 1/2 Jahr sitzen meine Mieter und ich ohne Gas. Das Ergebnis der Verweigerung der Anerkenntnis von Preiserhöhungen nach § 315 BGB. Ein vermeintlich guter Anwalt hat alles versemmelt. Alle Kosten habe ich bezahlt und trotzdem wird der Versorgungsanschluss verweigert.

Gesamtschaden am Gebäude beläuft sich bereits um die 30.000 € zzgl. schwerer körperlicher Schädigung der bewohner.
Aktuell ist in der 1. Wohnung auch die Wasserversorgung unterborchen (Leitungen eingefroren bei -11 Grad). Der Schaden hierfür ist noch nicht bezifferbar. Raumtemperaturen etwas über dem Gefrierpunkt durch den Einsatz von Campingheizungen.

HILFE suche dringend einen Anwalt der bereit ist zu kämpfen beim BGH

Bitte Info unter schnulli_de1@yahoo.de

schon mal vielen DANK im Vorraus
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: RR-E-ft am 21. Dezember 2009, 00:13:01
Beim BGH gibt es besonders (nur dort) zugelassene Rechtsanwälte in Zivilsachen. Anwaltsliste (http://www.bundesgerichtshof.de/cln_134/sid_11D17B9FA322523B70B2F1DE3D21F672/DE/BGH/Rechtsanwaelte/rechtsanwaelte_node.html)

Dafür, dass deren Dienste in Anspruch genommen werden, ist ein am BGH anhängiges Verfahren Voraussetzung, wenn also nach einem abgeschlossenen Berufungsverfahren in die Revision geht. Voraussetzung ist, dass die Revision gegen die Berufungsentscheidung überhaupt zulässig ist.

Das mit der Versorgungssperre ist überhaupt nicht nachvollziehbar. Zum einen, weil nach Unbilligkeitseinrede, wenn es nur um widersprochene Erhöhungen geht, eine Sperre unzulässig ist § 17, 19 GVV. Zum nächsten, weil nach Zahlung keine offene Forderung mehr bestehen soll. Zum weiteren, weil man den Gasversorger wechseln kann. Innerhalb eines halben Jahres hätte man dies fast sechs mal machen können.
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: darkstar am 21. Dezember 2009, 08:44:21
Zitat
Original von schnulli_de1
Ich brauche dringend anwaltliche Hilfe seit mehr als einem 1/2 Jahr sitzen meine Mieter und ich ohne Gas.

Alle Kosten habe ich bezahlt und trotzdem wird der Versorgungsanschluss verweigert.

Raumtemperaturen etwas über dem Gefrierpunkt durch den Einsatz von Campingheizungen.

Bitte Info unter schnulli_de1@yahoo.xx

-Kein Problem für Mieter, Miete um 100% mindern und mit dem Geld mit Strom heizen.

-Unmöglich. Antrag auf Einstweilige Anordnung beim Amtsgericht, was will der damit am BGH?

-Verboten kriminell in Häusern, Explosions- und Erstickungsgefahr (COx).

-Da will wohl einer die Mailadressen der Forumsteilnehmer abfischen, alles ziemlich dubios,
ich wette das ist ein Fakeuser aus irgendeinem Versorger-Callcenter  :rolleyes:
Wenn er seinen Anwalt genauso gut informiert hat wie uns hier dann isses kein Wunder dass der nur
verliert.
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: schnulli_de1 am 21. Dezember 2009, 18:54:27
Da Sie der Meinung sind, ich bin ein FAKE , so lade ich Sie Herr DarkStar recht herzlich ein sich hier bei uns mit hinzusetzen. Dann werden Sie nicht mehr von FAKE sprechen.

Für alle, die ebenfalls dieser Meinung sind, ich sei ein FAKE, sind natürlich auch recht herzlich eingeladen.

Mich interessieren mich Ihre Mailadressen herzlich wenig. Das sei hier unmißverständlich mitgeteilt.

Was die Anmerkungen angeht, so habe ich bereits das Amtgericht um eine Einstweilige Anordnung bemüht. Jedoch gibt es bei dem hiesigen Amts- und Landgericht interne Absprachen, die den § 315 ignorieren und sich auf den §320 Abs.1 zurückziehen und somit dem Versorger bei der Versorgungsunterbrechung unterstützen. Der hiesige Anwalt hat zur Zahlung geraten und trotzdem wird das Gas nicht wieder angestellt. Auch hier gibt es keine gerichtliche Zustimmung und Unterstützung, so das hier jetzt nur noch der BGH Abhilfe schaffen kann.

Un was die korriosen Bemerkungen der Strafbarkeit angehen, so sind wir nicht blöd und lassen uns hier auch nicht so hinstellen. Auch wissen meine Mieter auch, was sie für rechte haben. Diesbezgl. werden wir uns auch schon einig, davon können sie ausgehen.

Die Einladung steht

mit freundlichem Gruß
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: RR-E-ft am 21. Dezember 2009, 19:20:59
Zitat
Original von schnulli_de1
Die Einladung steht

Wohin sollen denn eigentlich alle recht herzlich Eingeladenen kommen?

Warum wird denn nicht von einem anderen Lieferanten Gas bezogen?
Verfügbare Gasanbieter zur PLZ zB. bei http://www.verivox.de/gas/
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: schnulli_de1 am 21. Dezember 2009, 19:40:38
Zitat
Original von RR-E-ft
Beim BGH gibt es besonders (nur dort) zugelassene Rechtsanwälte in Zivilsachen. Anwaltsliste (http://www.bundesgerichtshof.de/cln_134/sid_11D17B9FA322523B70B2F1DE3D21F672/DE/BGH/Rechtsanwaelte/rechtsanwaelte_node.html)

Dafür, dass deren Dienste in Anspruch genommen werden, ist ein am BGH anhängiges Verfahren Voraussetzung, wenn also nach einem abgeschlossenen Berufungsverfahren in die Revision geht. Voraussetzung ist, dass die Revision gegen die Berufungsentscheidung überhaupt zulässig ist.

Das mit der Versorgungssperre ist überhaupt nicht nachvollziehbar. Zum einen, weil nach Unbilligkeitseinrede, wenn es nur um widersprochene Erhöhungen geht, eine Sperre unzulässig ist § 17, 19 GVV. Zum nächsten, weil nach Zahlung keine offene Forderung mehr bestehen soll. Zum weiteren, weil man den Gasversorger wechseln kann. Innerhalb eines halben Jahres hätte man dies fast sechs mal machen können.


Vielen Dank für die Liste. Sie wird uns helfen.

Ich kann es leider selbst nicht verstehen, warum sich selbst die hiesigen Gerichte hier die Sperre als zulässig betrachten. Wie mir von diversen Anwälten hier im Landkreis mitgeteilt wurde, gibt es gerichtsinterne Absprachen, die einheitlich solchen Rechtsschutz zurückweisen. Zudem hat sich der Gasversorger etwas neues erdacht. Es wurde ein Teil der Summe einfach als unstrittig dargestellt. So wurde eine nicht nachvollziehbare  Aufrechnung erstellt und ca. 1/4 der Summe als unstrittig hingestellt. Auf diese wurde dann noch eine Erhöhung von mehr als 7% aufgeschlagen und als gerechtfertigte Erhöhung beschrieben. Trotz Einspruch gegen diese Rechnung wurde dann die Versorgungseinstellung angekündigt und gnadenlos durchgeführt. Das Gericht hat die den Antrag auf Erlass der Einstweiligen Anordnung zurückgewiesen und mit dem § 320 BGB begründet.
Weiter hat der Gasversorger pauschal 880€ als Gebühr für diese Aktion des Ab- und Anklemmen der Leitung gefordert. Diese wurde durch das Gericht ebenfalls als rechtens beschieden.
Alles Zahlungen habe ich wie breits mitgeteilt gezahlt und der Versorger zeigt uns, wer hier das Sagen hat. Er verzögert das Aufklemmen. Ich gehe davon aus, dass er fühestens im neuen Jahr sich zum Aufklemmen herablassen wird.

Hier läuft eine riesige Schweinerei. Gleiches vorgehen wurde mir auch von Mitstreitern im Kampf gegen die Gaspreiserhöhungen berichtet, denen jetzt auf gleiche Weise seitens des Versorgers auf den Pelz gerückt wird.

Es scheint eine neue Taktik zu entwickeln. Wenn die Schule macht, dann sehen wir alle rosigen Zeiten entgegen.

Was das wechseln angeht, so ist der hiesige Gasanbieter Inhaber des Leitungsnetzes. Der Wechselversuch wurde schon gestartet. Jedoch ohne am Netz zu hängen ist ein Wechseln nicht möglich.
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: RR-E-ft am 21. Dezember 2009, 19:58:10
Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts im einstweiligen Verfügungsverfahren (welches Amtsgericht, welches Entscheidungsdatum, welches Aktenzeichen?) hätte jeweils innerhalb zu beachtender Fristen bei Entscheidung im Beschlusswege Widerspruch, bei Entscheidung durch Urteil hingegen  Berufung eingelegt werden können und müssen, sonst ist die Entscheidung rechtskräftig geworden. Die Welt ist voller falscher Urteile.

Zum BGH gelangt man nur, wenn die Revision in der anzufechtenden Entscheidung zugelassen wurde und zudem Revision innerhalb der Revisionsfrist durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt wurde. Gegen rechtskräftige Gerichtsentscheidungen sind keine Rechtsmittel gegeben.

Es bestand und besteht jedoch auch die Möglichkeit, bei geänderten Umständen erneut ein einstweiliges Verfügungsverfahren anzustrengen oder auch unabhängig davon  Hauptsacheklage zu erheben.  

Natürlich ist ein Wechsel des Gaslieferanten möglich. Schließlich besteht der Anschluss an das Gasnetz und ist lediglich - wegen eines angeblich bestehenden Zurückbehaltungsrechts des aktuellen Gasversorgers- vorübergehend unterbrochen. Die Einstellung der Versorgung musste vier Wochen zuvor schriftlich angekündigt werden. Seit diesem Zeitpunkt der ersten Androhung bereits bestanden Möglichkeiten, gegen die angedrohte Versorgungssperre gerichtlich vorzugegehen und ggf. parallel den Gasversorger zu wechseln.
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: schnulli_de1 am 21. Dezember 2009, 20:30:41
Zitat
Original von RR-E-ft
Zitat
Original von schnulli_de1
Die Einladung steht

Wohin sollen denn eigentlich alle recht herzlich Eingeladenen kommen?

Warum wird denn nicht von einem anderen Lieferanten Gas bezogen?
Verfügbare Gasanbieter zur PLZ zB. bei http://www.verivox.de/gas/

Der Eingeladene darf in den schönen Landkeis \"STADE\" kommen.

Einen Wechsel haben wir schon versucht. nur ohne Leitunsverbindung nicht möglich.
Sie glaube garnicht was schon alles versucht wurde.
Der Staatsanwalt ermittelt bereits, jedoch ziehen sich die Staatsanwälte auch immer auf das Zivilrecht zurück und verweisen auf Privatklagen.
Das was hier läuft ist unter dem Begriff \"Rechtsbeugung \" zu betrachten.

Wir sind echt verzweifelt, da diese Angelegenheit bisher offensichtlich einzigartig ist.
Das Bundeskartellamt hat vor 2 Jahre eigentlich klar Stellung zu diesem Thema der Versorgungeinstellung bezogen. Leider lehnt man sich auch hier zurück und verweist als nicht zuständig auf andere Behörden. So wird man in diesem Staat rundgeschickt.
Auch eine Pedition haben wir dgestellt, die zwar im 1. Ansatz abgewiesen wurde, jedoch hat man sich hier im Nachgang wohl doch entschlossen einmal eine rechtliche Prüfung durchzuführen.
Mal schauen was dabei denn so raus kommt.
Offensichtlich war es jedoch für den Peditionsausschuss ein unangenehmes Thema. Die öffentliche Diskussion, die ich angestrebt hatte, wurde abgelehnt.
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: RR-E-ft am 21. Dezember 2009, 20:43:37
Die recht herzlich Eingeladenen ( es sind gewiss mehr als einer) hätten gern die konkrete Anschrift, um ggf. vorbeizukomen und notwendige, dringende  Hilfe zu leisten.  
In dier Weihnachtszeit sind die Herzen weit.

Welches Gericht traf wann unter welchem Aktenzeichen welche Entscheidung?
Wurde dagegen überhaupt fristgerecht ein Rechtsmittel eingelegt oder ließ man die Entscheidung rechtskräftig werden?

Wurde kein Rechtsmittel eingelegt oder erfolgte die Einlegung nicht fristgerecht, dann ist das eher unter den Begriff \"Dummheit\" zu fassen.

Dem Gasanbieterwechsel steht seit über sieben Monaten nichts entgegen.
Insbesondere die Anbindung an das Gasnetz des Gasnetzbetreibers besteht weiter fort, so lange die Gasverbindungsleitungen zum örtlichen Gasnetz nicht ausgegraben und abgetrennt wurden.
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: Sukram am 21. Dezember 2009, 21:08:39
Jedoch gibt es bei dem hiesigen Amts- und Landgericht interne Absprachen, die den § 315 ignorieren und sich auf den §320 Abs.1 zurückziehen

Schonmal gehört. dass Richter nicht weisungsgebunden sind, sondern ggf. höchstens einschlägige Rechtsauffassungen übergeordneter Gerichte heranziehen?

Nochwas:
Vor Wiederanschluss wird der Netzbetreiber einen Nachweis gem. TRGI von einem lizensierten Fachbetrieb  verlangen- u. a. Belastungs/Dichtheitsprüfung der Leitung, ggf. Strömungswächter nachrüsten, Potentialausgleich der Leitung etc. pp.
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: schnulli_de1 am 21. Dezember 2009, 21:26:37
Zitat
Original von RR-E-ft
Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts im einstweiligen Verfügungsverfahren (welches Amtsgericht, welches Entscheidungsdatum, welches Aktenzeichen?) hätte jeweils innerhalb zu beachtender Fristen bei Entscheidung im Beschlusswege Widerspruch, bei Entscheidung durch Urteil hingegen  Berufung eingelegt werden können und müssen, sonst ist die Entscheidung rechtskräftig geworden. Die Welt ist voller falscher Urteile.

Zum BGH gelangt man nur, wenn die Revision in der anzufechtenden Entscheidung zugelassen wurde und zudem Revision innerhalb der Revisionsfrist durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt wurde. Gegen rechtskräftige Gerichtsentscheidungen sind keine Rechtsmittel gegeben.

Es bestand und besteht jedoch auch die Möglichkeit, bei geänderten Umständen erneut ein einstweiliges Verfügungsverfahren anzustrengen oder auch unabhängig davon  Hauptsacheklage zu erheben.  

Natürlich ist ein Wechsel des Gaslieferanten möglich. Schließlich besteht der Anschluss an das Gasnetz und ist lediglich - wegen eines angeblich bestehenden Zurückbehaltungsrechts des aktuellen Gasversorgers- vorübergehend unterbrochen. Die Einstellung der Versorgung musste vier Wochen zuvor schriftlich angekündigt werden. Seit diesem Zeitpunkt der ersten Androhung bereits bestanden Möglichkeiten, gegen die angedrohte Versorgungssperre gerichtlich vorzugegehen und ggf. parallel den Gasversorger zu wechseln.

Es gibt eine Reihe von Entscheidungen. Ich werde mal den Ablauf aufzeigen.

1.   Rechtsschutz Einstweilige Anordnung eingereicht am 02.06.2009
2.   Unterbrechung am 03.06.2009 nach Beschluss des Amtsgerichts              Beschluss vom 03..60 AZ 66C524/09
3.   Beschwerdebeschluss gleiches AZ vom 12.06.2009
4.   Beschwerdebeschluss Landgericht AZ 7T153/09 vom 18.06.2009
5.   Beschwerdebeschluss OLG Celle AZ 7W67/09 vom 06.07.2009
6.   Dann folgte meine Zahlung Anf. Sept.2009 und die Verweigerung des Wiederanschlusses
7.   Beschluss des Amtsgerichts am 15.09.2009 AZ 66C895/09 Gasversorger braucht nicht  anschließen
8.   18.09.2009 Gasversorger forder zusätzlich 880€
9.   Beschwerde Beschluss Landgericht  3T25/09 30.10.2009
10.   Ergänzungsbeschluss gleiches AZ am 02.11.2009
11.   Seither versuche ich nach Unterstützung für den nächsten Schritt beim BGH
12.   16.12.2009 Zahlung der Zusatzforderungen

Bis heute hat der Versorger die Leitung nicht wieder aufgeklemmt.
Ein Wechsel ist nicht möglich, da der Gasversorger (Stadtwerke Stade) vorsorglich die Leitung richtig getrennt hat. Es wurde aufgegraben und die Leitung richtig gekappt. Somit ist kein anderer Anbieter in der Lage Gas zu liefern.


Bis heute haben sich eine Menge Schäden ergeben. z.Z haben wir im Gebäude nur wenige Grad über Null, wie bereits beschrieben. Alle Bewohner sich krank, da bereits die Wasserversorgung verkeimt ist. Da es nicht zu verhindern ist, dass Wasser aus dem Warmwasserspeicher gezogen wird. Darmerkrankungen und Übelkeit sind di Folge. Die Teppiche in den Wohnungen haben sich durch die hohe Luftfeuchtigkeit gelöst. Türzargen und Türen haben sich verzogen bzw. gelöst. Zu guter letzt sind die Wasserleitungen im Obergeschoss eingefroren, da das Heizen mit Lüftern und Campingheizungen nicht das gesamte Haus erwärmen können. In den so geheizten Räumen schaffen wir Höchsttemperaturen bis max. 13/14 Grad.
So ist die derzeit vorherrschende Situation. Gesetze sind geduldig und der Gaslieferant zeigt die Macht seiner Monopolstellung.
Auch ein zwischenzeitliches Strafverfahren beeindruckt die Stadtwerke Stade nicht sonderlich.
Ja so schaut es aus.
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: schnulli_de1 am 21. Dezember 2009, 22:13:51
Zitat
Original von Sukram
Jedoch gibt es bei dem hiesigen Amts- und Landgericht interne Absprachen, die den § 315 ignorieren und sich auf den §320 Abs.1 zurückziehen

Schonmal gehört. dass Richter nicht weisungsgebunden sind, sondern ggf. höchstens einschlägige Rechtsauffassungen übergeordneter Gerichte heranziehen?

Nochwas:
Vor Wiederanschluss wird der Netzbetreiber einen Nachweis gem. TRGI von einem lizensierten Fachbetrieb  verlangen- u. a. Belastungs/Dichtheitsprüfung der Leitung, ggf. Strömungswächter nachrüsten, Potentialausgleich der Leitung etc. pp.

das mag alles richtig sein, jedoch hält sich das Gericht nicht an einschlägige Entscheidungen. Wenn ich die Begründungen lese und sehe das hier nicht einmal geprüft wird ob die Forderungen tatsächlich bestehen.

Ja, denke das wird jetzt der nächste Schritt sein, den die Stadtwerke Stade jetzt gehen werden um den Anschluss zu verhindern.
Aber gegen den Grundsatz \"Verhältnismäßigkeit\" wird in jedem Fall verstoßen.
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: RR-E-ft am 21. Dezember 2009, 23:27:25
Eine Einstellung der Versorgung zum 03.06.09 hätte mindestens vier Wochen vorher schriftlich angekündigt werden müssen. Nicht ersichtlich ist, warum  dann erst am 02.06.09 ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt worden sein soll, über welchen dann wohl im Beschlusswege am 03.06.09 ohne mündliche Verhandlung entschieden worden sein soll.

Für die Einstellung der Versorgung ist ein Aufgraben und Abtrennen der Leitung unzulässig. Dies stellt einen Verstoß gegen den bestehenden Netzanschluss- / Anschlussnutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber dar.

Die Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Kunden verschafft dem Versorger noch kein Zutrittsrecht zum Grundstück.
Ein Hausverbot hätte ihn ggf. gehindert.

Der Versorger hätte - im Falle eines erteilten Hausverbots - allenfalls den Zutritt zum Grundstück und die Duldung der Sperrung/ evtl. Ausbau der Messeinrichtung im Wege einer einstweiligen Verfügung beantragt. Einen weitergehenden Anspruch hätte er jedenfalls auch  nicht zugesprochen bekommen.

Um eine Leitung abzutrennen, ist es erforderlich, diese an einem vorgelagerten Punkt innerhalb der bestehenden Leitung abzuschiebern, weil sonst ja das unter Druck stehende Gas aus der Leitung austritt. Wenn man jedoch durch ein solches Abschiebern die Gaszufuhr unterbrechen konnte, dann folgt daraus wohl denknotwendig, dass es für die Unterbrechung der Gaszufuhr  eben nur eines solchen Abschieberns, keinesfalls jedoch der Abtrennung der Leitung bedurfte.  Zuständig bei solchem so absurden wie gefährlichen Blödsinn der Abtrennung vom Netz wäre wohl die Bundesnetzagentur.

Mir ist ein einziger Fall bekannt geworden, wo ein Energieversorger eine Stromleitung bei Nacht und Nebel im Gehweg vor dem Grundstück ausgegraben und abgeschnitten hatte. Das war am selben Abend Thema in den Landesnachrichten im Fernsehen und Ruckzuck Geschichte. Die Bundesnetzagentur forderte vom Netzbetreiber hinterher eine schriftliche Stellunganhme ab.

Es ist nicht ersichtlich, gegen welche gerichtliche Entscheidung nun ein Rechtsmittel beim BGH eingelegt werden soll, wo alle Rechtsmittelfristen - wenn ein Rechtsmittel zum BGH im konkreten Fall überhaupt zulässig wäre - wohl bereits abgelaufen sind. Nach dem LG kommt wohl erst einmal das OLG, nicht jedoch der BGH.

Zitat
9. Beschwerde Beschluss Landgericht 3T25/09 30.10.2009
10. Ergänzungsbeschluss gleiches AZ am 02.11.2009
11. Seither versuche ich nach Unterstützung für den nächsten Schritt beim BGH

Wo lässt sich der unglaubliche Fall nun vor Ort genau ansehen und wo darf man die Medien dieser Welt zur Berichterstattung in der Weihnachtszeit hinschicken?

Preise der Stadtwerke Stade für Gas- Versorgungsunterbrechung/ Wiederinbetriebnahme (http://www.stadtwerke-stade.de/transport_netz/gas/pdf/gas_erg_best_preisblatt.pdf) (Unterbrechung 26,10 €/ Wiederanschluss 18,45 €)

Der letzte Eintrag zu den Stadtwerken Stade hier im Forum datiert aus 2007. (http://forum.energienetz.de/board.php?boardid=449)
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: darkstar am 22. Dezember 2009, 06:21:02
Zitat
Original von schnulli_de1
Da Sie der Meinung sind, ich bin ein FAKE , so lade ich Sie Herr DarkStar recht herzlich ein sich hier bei uns mit hinzusetzen. Dann werden Sie nicht mehr von FAKE sprechen.

Zurückgenommen  8o
Tut mir leid, ich hab da ein Muster gesehen.
Viel Erfolg.

Zitat
Original von schnulli_de1
Ein vermeintlich guter Anwalt hat alles versemmelt.

Zitat
Original von RR-E-ft
Die Welt ist voller falscher Urteile.

...und unfähiger/unwilliger/spezialfachlich ungeeigneter Anwälte (nichts gegen Sie) und wenn ich keinen der hier gelisteten Spezialisten auf Beratungshilfe und PKH bekomme dann biet ich den STW höchstens Vergleich an und zahl lieber  :(

Suche geeigneten Rechtsanwalt und Mitstreiter in Karlsruhe (http://forum.energienetz.de/thread.php?goto=lastpost&threadid=13015)

schnulli sollte seinen mal von der Anwaltskammer (Aufsichtsbehörde) überprüfen lassen (Beschwerde).

Und wir sollten vielleicht auch Wettbewerb unter den hier gelisteten Anwälten durch Referenzensammlung zulassen? Also für die geforderten Sonderhonorare kann man das schon erwarten, finde ich  :)
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: bolli am 22. Dezember 2009, 08:10:47
Na ja,

und neben dem Rechtsweg bleibt ja auch immer noch der Weg in \"die Öffentlichkeit\". Viele Versorger und auch Gerichte scheuen das Licht der Öffentlichkeit in solchen Fällen \"wie der Teufel das Weihwasser\".

Wenn sich da nicht noch unbekannte Merkwürdigkeiten im Sachverhalt des Verbrauchers ergeben, dann ist so ein Fall ein gefundes Fressen für so Verbrauchersendungen al la \"Akte09/.\" auf SAT1 oder ähnlicher Sendungen auf anderen Sendern oder auch für die örtliche/überörtliche Presse. Wenn da genug Anfragen kommen, wird auch der \"härteste\" Versorger weich, glauben Sie mir.

Aber auch das setzt eine Strategie voraus, un die sollte am besten ein Fachmann begelietn. Also sollten Sie sich unbedingt schnelsstens einen kompetenten Anwalt suchen. Ob der BGH-zugelassen sein muss, wage ich in Anlehung an RR-E-ft zu bezweifeln, da derzeit nicht ersichtlich ist, was überhaupt Vorlagefähig für den BGH ist.

Allerdings frage ich mich auch, wie nicht nur Sie sondern anscheinend auch Ihre Mieter ein halbes Jahr lang \"so friedlich\" in ihren Wohungen hocken bleiben können. Ich hätte da spätestens nach 4 Wochen mit ner Fussballmannschaft beim Stadtwerkegeschäftsführer protestiert und die Presse dazu eingeladen.
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: berghaus am 23. Dezember 2009, 18:11:38
Zitat
von RR-E-ft
Zum BGH gelangt man nur, wenn die Revision in der anzufechtenden Entscheidung zugelassen wurde und zudem Revision innerhalb der Revisionsfrist durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt wurde
Wurde denn nun die Revision zugelassen?

Und kann man denn mal ein paar entscheidende Passagen aus den ergangenen Urteilen über den Sachverhalt und die Begründungen der Urteile hier eingestellt bekommen?

berghaus 23.12.09
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: nomos am 24. Dezember 2009, 12:48:57
Zitat
Original von schnulli_de1
....
Ein Wechsel ist nicht möglich, da der Gasversorger (Stadtwerke Stade) vorsorglich die Leitung richtig getrennt hat. Es wurde aufgegraben und die Leitung richtig gekappt. Somit ist kein anderer Anbieter in der Lage Gas zu liefern.
.....
Empfehlung  (http://media.strom-magazin.de/226/112.pdf)abgegeben. Ich denke, diese ist immer noch zutreffend und die Sozialämter und Verantwortlichen sind im Interesse der Allgemeinheit aufgerufen, das Notwendige zu tun, aber auch nicht mehr!


Was die Unzulässigkeit der Sperre bei Widerspruch (§315 BGB) angeht, ist das ja nichts Neues. Bei den Verbraucherzentralen, beim BdEV oder hier im Forum gibt es dazu seit langer Zeit genug Hinweise.

Hier ein Beispiel aus dem Jahr 2005:
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Amtsgericht Hamburg-Harburg: Gassperre unzulässig


Das Amtsgericht Hamburg-Harburg hat der E.on Hanse AG per einstweiliger Verfügung verboten, einer Hamburger Familie die Gasversorgung zu sperren (Beschluss vom 8.11.2005, Aktenzeichen 647 C 444/05). Der Verbraucher hatte wie schätzungsweise 20.000 andere Gaskunden auf Empfehlung der Verbraucherzentrale Hamburg die Zahlung der Preiserhöhung verweigert. Der Gaspreis war in drei Schritten seit Oktober 2004 um über 25 Prozent erhöht worden. Der Kunde hatte vom Versorger den Nachweis der Angemessenheit der Erhöhungen verlangt. E.on Hanse drohte gleichwohl nach Mahnung mit der Gassperre per 4. November 2005 und nahm die Drohung trotz mehrfacher schriftlicher Proteste des Kunden nicht zurück. Die Verbraucherzentrale riet dem Gaskunden zur Einschaltung eines Rechtsanwaltes. Dieser beantragte die einstweilige Verfügung und begründete den Antrag damit, dass die Billigkeit der Preisforderung nicht nachgewiesen und damit die Forderung nicht fällig sei. Daher sei der Gaskunde nicht in Verzug geraten und die Androhung der Gassperre erfülle in dieser Situation den Tatbestand der Erpressung.

Das Gericht folgte dem Antrag und verbot die Gassperre sowie deren Androhung, solange der Kunde den bis September 2004 geltenden Preis zahlt, E.on Hanse nicht den Nachweis der Angemessenheit der Preisanhebung geführt hat und der Kunde nicht die Preiserhöhung akzeptiert hat oder deren Billigkeit rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurde.

\"Der Beschluss bestätigt unsere Auffassung: Wer die Zahlung von Gaspreisen verweigert, deren Angemessenheit vom Versorger nicht nachgewiesen wurde, muss nicht befürchten, dass der Gashahn abgedreht wird. Daher raten wir allen Gaskunden in Deutschland - gerade angesichts der angekündigten weiteren Preiserhöhungen: Zahlung verweigern - jetzt erst recht!\", sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.
-----
Im Kreis Stade gibt es eine Bürgerinitiative die auch über unzulässige \"Sperren\" (http://bi-energieprotest.de/index.php?option=com_content&task=view&id=114&Itemid=2) informiert hat.


Frohe Weihnachten, hoffentlich in einer warmen Stube![/list]
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: darkstar am 02. Januar 2010, 16:44:35
Zitat
Original von nomos
RA Fricke hat dazu schon vor langer Zeit eine Empfehlung  (http://media.strom-magazin.de/226/112.pdf)abgegeben.

Das BSHG gibt es nicht mehr (jetzt SGB 2/12) und das

Zitat
Kunden, die sich deshalb in ihrer Verzweiflung auf Anraten des Versorgungsunternehmens an das Sozialamt wenden, sollte deshalb nicht die vollständige Bezahlung ihrer Verbindlichkeiten beim Versorgungsunternehmen gewährt werden, sondern statt dessen eine Rechtsberatung zum Einwand der Unbilligkeit gem. § 315 BGB gegen die Tarife der Versorgungswirtschaft.

kann er gerne der RPflin erzählen die mich seit Wochen im Beratungshilfeantragsverfahren  rumschikaniert weil die hier alle unter einer Decke stecken weil die Gewinne der Stadtwerke in den Stadtsäckel fliessen, die können das Geld auch gleich intern unter den Kassen umverteilen, soviel zum Bürokratieabbau in einer von FDP/CDU regierten Stadt  X(

Wenn die noch ne Weile rumzickt mit ihrer Abwimmeltour dann kann ich gleich PKH beantragen, der Mahnbescheid kommt vorher. Aber ohne Beratungshilfe bekomm ich den PKH-Antrag eben wahrscheinlich nicht richtig hin  :( Dazu kommt noch dass der Beratungsschein wohl Bezirksgebunden sein wird aber wir haben anscheinend keinen Spezialisten im Bezirk. Die nächsten sind in MA oder Bietigheim-Bissingen, Hallo nomos, wie wärs?  :D

Und die Massenabfertigungsberatung ohne Vertretung vom Anwaltsverein hier kann man gleich kicken, 15 min am Band für Leute die keinen deutschen Brief lesen können.
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: schnulli_de1 am 03. Januar 2010, 12:45:24
Zitat
Original von Sukram
Jedoch gibt es bei dem hiesigen Amts- und Landgericht interne Absprachen, die den § 315 ignorieren und sich auf den §320 Abs.1 zurückziehen

Schonmal gehört. dass Richter nicht weisungsgebunden sind, sondern ggf. höchstens einschlägige Rechtsauffassungen übergeordneter Gerichte heranziehen?

Nochwas:
Vor Wiederanschluss wird der Netzbetreiber einen Nachweis gem. TRGI von einem lizensierten Fachbetrieb  verlangen- u. a. Belastungs/Dichtheitsprüfung der Leitung, ggf. Strömungswächter nachrüsten, Potentialausgleich der Leitung etc. pp.

Danke für den Hinweis !
Dann werden mir bis dahin die Kinder erfroren sein.
Derzeit kämpfen wir mit Raumtemperaturen um den Gefrierpunkt.

Frohe neues Jahr 2010
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: Cremer am 03. Januar 2010, 13:15:05
@schnulli_de1,

wenn ich so die Sache lese, sind höchstwahrscheinlich in der Vergangenheit entscheidene Fehler Ihrerseits passiert, dass es bis zum Abklemmen der Gasleitung führte, inkl. der Leitungstrennung in der Straße, was eigentlich nicht normal ist.

Jetzt kann man eigentlich nur noch von vorne anfangen, ggf. Umbau der Heizungsanlage, weg von Gas.
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: RuRo am 03. Januar 2010, 18:58:04
Zitat
Original von schnulli_de1
Derzeit kämpfen wir mit Raumtemperaturen um den Gefrierpunkt.

Freuen Sie sich doch, dass Ihr technisches Equipment (PC) bei diesen Rahmenbedingungen noch funktionstüchtig ist. So können Sie uns immer noch auf dem Laufenden halten :rolleyes:
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: RR-E-ft am 03. Januar 2010, 23:54:23
@schnulli_de1

Mit Ihnen scheint einiges nicht in Ordnung zu sein. Melden Sie sich ggf. beim Jugendamt, damit das Sorgerecht für minderjährige Kinder einstweilen neu geregelt werden kann.
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: berghaus am 04. Januar 2010, 04:49:33
Das Sorgerecht an sich muss nicht neu geregelt werden.  Aber um schnulli muss man sich Sorge machen. Er führt uns an der Nase herum!

berghaus 04.01.10
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: schnulli_de1 am 05. Januar 2010, 09:55:55
Zitat
Original von bolli
Na ja,

und neben dem Rechtsweg bleibt ja auch immer noch der Weg in \"die Öffentlichkeit\". Viele Versorger und auch Gerichte scheuen das Licht der Öffentlichkeit in solchen Fällen \"wie der Teufel das Weihwasser\".

Wenn sich da nicht noch unbekannte Merkwürdigkeiten im Sachverhalt des Verbrauchers ergeben, dann ist so ein Fall ein gefundes Fressen für so Verbrauchersendungen al la \"Akte09/.\" auf SAT1 oder ähnlicher Sendungen auf anderen Sendern oder auch für die örtliche/überörtliche Presse. Wenn da genug Anfragen kommen, wird auch der \"härteste\" Versorger weich, glauben Sie mir.

Aber auch das setzt eine Strategie voraus, un die sollte am besten ein Fachmann begelietn. Also sollten Sie sich unbedingt schnelsstens einen kompetenten Anwalt suchen. Ob der BGH-zugelassen sein muss, wage ich in Anlehung an RR-E-ft zu bezweifeln, da derzeit nicht ersichtlich ist, was überhaupt Vorlagefähig für den BGH ist.

Allerdings frage ich mich auch, wie nicht nur Sie sondern anscheinend auch Ihre Mieter ein halbes Jahr lang \"so friedlich\" in ihren Wohungen hocken bleiben können. Ich hätte da spätestens nach 4 Wochen mit ner Fussballmannschaft beim Stadtwerkegeschäftsführer protestiert und die Presse dazu eingeladen.


Akte 09 , Focus TV und auch Stern TV hat es nicht interessiert. Diesen Weg hatte ich bereits beschritten. Ich hatte genauso die Bildzeitung ,den Stern usw. angeschrieben.

Hier muß es erst Tote geben, dann wird bestimmt ein Interesse geweckt.

Hätte die Presse diese Angelegenheit veröffentlicht, so wäre bestimmt dieses Thema erledigt worden, da Sie vollkommen Recht haben, dass die Öffentlichkeit gescheut wird.
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: Netznutzer am 05. Januar 2010, 10:06:35
@ schnulli

Was man von Ihrem Problem hält, sei dahingestellt. Ich würde an Ihrer Stelle den Brief wieder aus dem Forum nehmen und wenn, neutral, ohne Bezug auf Personen und Redaktionen einstellen. Bedenken Sie, dass es zu einer Situation in der Zukunft kommen könnte, die das Medieninteresse hervorruft. Man wird sich an Ihre Aussagen und Veröffentlichungen hier erinnern und dann deshalb nichts unternehmen.

Gruß

NN
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: schnulli_de1 am 05. Januar 2010, 10:14:17
Zitat
Original von RR-E-ft
@schnulli_de1

Mit Ihnen scheint einiges nicht in Ordnung zu sein. Melden Sie sich ggf. beim Jugendamt, damit das Sorgerecht für minderjährige Kinder einstweilen neu geregelt werden kann.

Ihre Message ist eine Beleidigung sonder gleichen. Sie als Moderator sollten sich schon gar nicht zu solchen beleidigenden Äußerungen hinreißen lassen.

Was sollte mit mir nicht in Ordnung sein ? Wenn Sie diese Angelegenheit nicht glauben, dann kommen Sie vorbei. Sie werden sehen , wie hier die Situation ist und können sich gerne den gesamten Schriftverkehr durchlesen.
Auch werden Sie die Raumtemperatur selbst vom Thermometer ablesen können.

Gleiches gilt auch für den Kollegen   berghaus[/I][/U]. Sprücheschreiber wie Sie sind alle herzlich eingeladen.
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: schnulli_de1 am 05. Januar 2010, 11:52:11
Zitat
Original von Netznutzer
@ schnulli

Was man von Ihrem Problem hält, sei dahingestellt. Ich würde an Ihrer Stelle den Brief wieder aus dem Forum nehmen und wenn, neutral, ohne Bezug auf Personen und Redaktionen einstellen. Bedenken Sie, dass es zu einer Situation in der Zukunft kommen könnte, die das Medieninteresse hervorruft. Man wird sich an Ihre Aussagen und Veröffentlichungen hier erinnern und dann deshalb nichts unternehmen.

Gruß

NN

Sie haben natürlich Recht. Nur langsam setzt der totale Frust ein, wenn man hier in der Kälte ausharren muß. Habe bereits alles wieder entfernt.

Leider hört sich meine Geschichte für viele wie ein Märchen an. Es ist aber die reine Wahrheit. Jeder ist herzlich eingeladen sich vor Ort von der Wahrheit zu überzeugen. Dieses kann ich nur immer wieder betonen.

Ich habe alles so wie viele andere auch gemacht. Jedoch die Stadtwerke Stade widersetzen sich jeglicher Rechtslage an diese Stelle. Gleiches gilt auch für die Gerichte \"Amts und Landgericht\", die sich weit entfernt von der allgemein üblichen Rechtssprechung bewegen.
Was, wann und wie zu tun war habe ich entsprechend getan. Die Stadtwerke Stade haben uns uns ein Example statuiert und wie mir von Mitgliedern der hiesigen Bürgerinitiative mitgeteilt wurde wird jetzt in gleicher Weise bei anderen Mitgliedern vorgegangen um diese zum Einlenken zu bewegen. :(
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: Cremer am 05. Januar 2010, 14:14:55
@schnulli_de1,

wie ich bereits am 3.1.10 geschrieben habe. Die Fehler liegen bei Ihnen in der Vergangenheit und können hier im Forum nicht durch Hilfestellung  behoben werden.

sie hatten keinen Widerspruch gegen die Preise der SW Stade eingelegt.

nehmen Sie die threads hier raus und stellen sie unter \"off-Topic\" ein, anderenfalls sollte es Evi tun.
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: jroettges am 05. Januar 2010, 14:29:20
@schnulli_de1,

auch in Stade gibt es eine Bürgerinitiative (http://bi-energieprotest.de/index.php) über die bestimmt in der örtlichen Presse nachzulesen war.

Allein ist man meist hilflos, also hin, sich anschließen und engagieren.
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: berghaus am 05. Januar 2010, 15:22:24
Zitat
von schnulli_de1
Gleiches gilt auch für die Gerichte \"Amts und Landgericht\", die sich weit entfernt von der allgemein üblichen Rechtsprechung bewegen.

Hierzu warten wir immer noch auf Auszüge aus den Urteilen, aus denen der Sachverhalt und die \'fehlerhafte\' Rechtsprechung ersichtlich sind.

berghaus 05.01.09
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: Zeus am 05. Januar 2010, 18:27:48
@schnulli_de1

Hören Sie auf immer wieder nur zu jammern, weil man Ihnen angeblich Unrecht angetan hat, ohne handfeste Beweise zu erbringen. Sie wurden mehrmals aufgefordert die Auszüge aus den Gerichtsurteile, die dies belegen hier ins Internet zu stellen. Sie haben es nicht getan. Bisher hat Ihnen niemand geglaubt : die Gerichte nicht, die Staatsanwaltschaft nicht, die Presse nicht, die Rundfunk- und Fernsehsender nicht. Und auch ich glaube Ihnen nicht, weil Sie sich hier im Thread unglaubwürdig verhalten. Und hören Sie endlich auf immer wieder daher zu labern, man könne sich vom gesamten Vorgang an Ort und Stelle überzeugen, ohne die Adresse zu nennen. Hierzu wurden Sie mehrmals aufgefordert. Ihr Verhalten erinnert mich an einen Spruch von Hugo von Hofmannsthal : \" Der mittelmässige Mensch hält zu knapp nach dem richtigen Gedanken inne; daher die vielen Halbwahrheiten in der Welt \".

@jroettges

Die BI Stade wird sich sicher über Ihre Empfehlung bedanken.  :]
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: schnulli_de1 am 05. Januar 2010, 23:10:10
Zitat
Original von RR-E-ft
Eine Einstellung der Versorgung zum 03.06.09 hätte mindestens vier Wochen vorher schriftlich angekündigt werden müssen. Nicht ersichtlich ist, warum  dann erst am 02.06.09 ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt worden sein soll, über welchen dann wohl im Beschlusswege am 03.06.09 ohne mündliche Verhandlung entschieden worden sein soll.

Für die Einstellung der Versorgung ist ein Aufgraben und Abtrennen der Leitung unzulässig. Dies stellt einen Verstoß gegen den bestehenden Netzanschluss- / Anschlussnutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber dar.

Die Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Kunden verschafft dem Versorger noch kein Zutrittsrecht zum Grundstück.
Ein Hausverbot hätte ihn ggf. gehindert.

Der Versorger hätte - im Falle eines erteilten Hausverbots - allenfalls den Zutritt zum Grundstück und die Duldung der Sperrung/ evtl. Ausbau der Messeinrichtung im Wege einer einstweiligen Verfügung beantragt. Einen weitergehenden Anspruch hätte er jedenfalls auch  nicht zugesprochen bekommen.

Um eine Leitung abzutrennen, ist es erforderlich, diese an einem vorgelagerten Punkt innerhalb der bestehenden Leitung abzuschiebern, weil sonst ja das unter Druck stehende Gas aus der Leitung austritt. Wenn man jedoch durch ein solches Abschiebern die Gaszufuhr unterbrechen konnte, dann folgt daraus wohl denknotwendig, dass es für die Unterbrechung der Gaszufuhr  eben nur eines solchen Abschieberns, keinesfalls jedoch der Abtrennung der Leitung bedurfte.  Zuständig bei solchem so absurden wie gefährlichen Blödsinn der Abtrennung vom Netz wäre wohl die Bundesnetzagentur.

Mir ist ein einziger Fall bekannt geworden, wo ein Energieversorger eine Stromleitung bei Nacht und Nebel im Gehweg vor dem Grundstück ausgegraben und abgeschnitten hatte. Das war am selben Abend Thema in den Landesnachrichten im Fernsehen und Ruckzuck Geschichte. Die Bundesnetzagentur forderte vom Netzbetreiber hinterher eine schriftliche Stellunganhme ab.

Es ist nicht ersichtlich, gegen welche gerichtliche Entscheidung nun ein Rechtsmittel beim BGH eingelegt werden soll, wo alle Rechtsmittelfristen - wenn ein Rechtsmittel zum BGH im konkreten Fall überhaupt zulässig wäre - wohl bereits abgelaufen sind. Nach dem LG kommt wohl erst einmal das OLG, nicht jedoch der BGH.

Zitat
9. Beschwerde Beschluss Landgericht 3T25/09 30.10.2009
10. Ergänzungsbeschluss gleiches AZ am 02.11.2009
11. Seither versuche ich nach Unterstützung für den nächsten Schritt beim BGH

Wo lässt sich der unglaubliche Fall nun vor Ort genau ansehen und wo darf man die Medien dieser Welt zur Berichterstattung in der Weihnachtszeit hinschicken?

Preise der Stadtwerke Stade für Gas- Versorgungsunterbrechung/ Wiederinbetriebnahme (http://www.stadtwerke-stade.de/transport_netz/gas/pdf/gas_erg_best_preisblatt.pdf) (Unterbrechung 26,10 €/ Wiederanschluss 18,45 €)

Der letzte Eintrag zu den Stadtwerken Stade hier im Forum datiert aus 2007. (http://forum.energienetz.de/board.php?boardid=449)

Wie bereits mehrfach geschrieben, Sie können hierher kommen und alle Unterlagen einsehen. Jedoch meine Personenbezogenen Daten (wie Adresse) werde ich hier nicht veröffentlichen. Über einen geschützten Mailbereich können Sie gerne meine Adresse bekommen.
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: schnulli_de1 am 06. Januar 2010, 00:16:34
Zitat
Original von Zeus
@schnulli_de1

Hören Sie auf immer wieder nur zu jammern, weil man Ihnen angeblich Unrecht angetan hat, ohne handfeste Beweise zu erbringen. Sie wurden mehrmals aufgefordert die Auszüge aus den Gerichtsurteile, die dies belegen hier ins Internet zu stellen. Sie haben es nicht getan. Bisher hat Ihnen niemand geglaubt : die Gerichte nicht, die Staatsanwaltschaft nicht, die Presse nicht, die Rundfunk- und Fernsehsender nicht. Und auch ich glaube Ihnen nicht, weil Sie sich hier im Thread unglaubwürdig verhalten. Und hören Sie endlich auf immer wieder daher zu labern, man könne sich vom gesamten Vorgang an Ort und Stelle überzeugen, ohne die Adresse zu nennen. Hierzu wurden Sie mehrmals aufgefordert. Ihr Verhalten erinnert mich an einen Spruch von Hugo von Hofmannsthal : \" Der mittelmässige Mensch hält zu knapp nach dem richtigen Gedanken inne; daher die vielen Halbwahrheiten in der Welt \".

@jroettges

Die BI Stade wird sich sicher über Ihre Empfehlung bedanken.  :]

Ich jammer nicht, nur ist meine Exitenz bedroht. Sagen Sie mir wohin ich Ihnen den Beweis liefern soll.  Ja, und meine Adresse gibt es hier nicht veröffentlicht, die nur per Mail.
Eines noch, ich sitze nicht den ganzen Tag vor meinem Rechner, um hier zu tippseln.

Hier die Urteile und meine Zahlungsbelege

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_03062009.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_12062009.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_17062009_1.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_17062009_2.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_17062009_3.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_17062009_4.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_15092009.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_02112009_1.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_02112009_2.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_02112009_3.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_03112009.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_05112009_1.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_05112009_2.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Belege_Gaszahlung.jpg
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: berghaus am 06. Januar 2010, 02:31:24
@schnulli_de1

Ich nehme meine Vorwürfe (an der Nase herumführen) zurück.

Ich halte das Aufgraben gegenüber einer Klage zur Eintreibung der Rückstände für unverhältnismäßig, insbesondere bei Rückständen von (nur) 2.244,-- EUR.

Die Frage ist, ob der Versorger begründete Zweifel haben musste, nach einem Gewinn der Klage die Rückstände, die Gerichtskosten und Anwaltskosten eintreiben zu können.

Die Auswertung der Urteile und dessen, was da im Vorfeld alles falsch gemacht worden ist, überlasse ich lieber den Rechtsexperten hier im Forum.

berghaus 06.01.09
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: Zeus am 06. Januar 2010, 10:10:10
@schnulli_de1

Niemand hätte Sie aufgefordert Ihre Adresse zu veröffentlichen, wenn Sie nicht dazu aufgefordert hätten die Akten an Ort und Stelle einzusehen.
Aus den jetzt von Ihnen veröffentlichenten Urteile lässt sich leider erkennen - unabhängig von der Vorgenhensweise der Stadwerke Stade, die auch ich nicht gut heißen kann - , dass Ihnen Fehler unterlaufen sind, die eigentlich nicht hätten passieren dürften. Vielleicht damit angefangen, dass Sie möglicherweise zu spät einen Rechtsanwalt eingeschaltet haben. Eine eingehende Beurteilung aufgrund der nunmehr vorliegenden Dokumente, möchte ich, genau wie berghaus, den Rechtsexperten überlassen.
Bevor noch mehr Porzellan zerschmettert wird, sollten Sie, bevor weitere Schritte in die Öffentlichkeit unternommen werden, diese abwarten.
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: DieAdmin am 06. Januar 2010, 10:59:36
@schnulli_de1,

ich habe in Ihrem Beitrag die Img-Verknüpfung entfernt. Einerseits weil der Beitrag sehr lang wurde und hauptsächlich wegen der User, die ohne Breitband im Internet sich bewegen.
Beim img-Tag wird automatisch gleich das Bild mit geladen.
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: darkstar am 06. Januar 2010, 15:03:20
Zitat
Original von schnulli_de1
Wo lässt sich der unglaubliche Fall nun vor Ort genau ansehen und wo darf man die Medien dieser Welt zur Berichterstattung in der Weihnachtszeit hinschicken?

...

Allerdings ist es für mich nach Aktenlage naheliegender dass Ihr Anwalt nicht fähig war.

...

Versuchen Sie die Presse und den Verfassungsschutz/Staatsschutz einzuspannen. ...
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: Zeus am 06. Januar 2010, 17:08:19
@dakstar

Dies ist eine Ebene auf die man den Fall nicht herrunter- ( oder wenn Sie es lieber mögen hoch- ) spielen sollte. Eine solche Argumentation wird ins Leere laufen.
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: darkstar am 06. Januar 2010, 17:32:28
Pressefritzen fressen alles... und andere Erklärung seh ich nicht für die Brutalität dieser Stadtwerke.
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: Ronny am 07. Januar 2010, 07:42:07
Liebe Teilnehmer dieses Threads,

wäre es nicht langsam an der Zeit, hier etwas mehr Sachlichkeit walten zu lassen?

Ein Teilnehmer rät Schnulli, er möge doch das Sorgerecht abgeben.

Ein anderer Teilnehmer versteigt sich zu der Theorie, dass die Stadtwerke Stade eine NPD-Seilschaft sei.

Eine Vielzahl anderer Beiträge war nicht wirklich viel besser...

@ Schnulli
Haben Sie denn die Stadtwerke Stade tatsächlich aufgeordert, den Netzanschluss wieder einzubinden? Ich sehe nur eine Fristsetzung auf dem Überweisungsträger. Das dürfte als Aufforderung kaum reichen! Ich kenne die Wetterlage in Stade nicht, aber könnte es sein, dass Tiefbauarbeiten im Augenblick wegen gefrorenen Bodens nicht möglich sind oder dass sich die Stadtwerke zumindest darauf zurückziehen?
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: schnulli_de1 am 07. Januar 2010, 09:24:28
Zitat
Original von berghaus
@schnulli_de1

Ich nehme meine Vorwürfe (an der Nase herumführen) zurück.

Ich halte das Aufgraben gegenüber einer Klage zur Eintreibung der Rückstände für unverhältnismäßig, insbesondere bei Rückständen von (nur) 2.244,-- EUR.

Die Frage ist, ob der Versorger begründete Zweifel haben musste, nach einem Gewinn der Klage die Rückstände, die Gerichtskosten und Anwaltskosten eintreiben zu können.

Die Auswertung der Urteile und dessen, was da im Vorfeld alles falsch gemacht worden ist, überlasse ich lieber den Rechtsexperten hier im Forum.

berghaus 06.01.09

Sie irren, der angebliche Rückstand seitens der Aufrechnung der Stadtwerke betug nur 480,96€
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: DieAdmin am 07. Januar 2010, 09:34:14
@darkstar,

ich habe Ihren Beitrag editiert. Brauche dringend Hilfe (http://forum.bdev.de/thread.php?postid=67244#post67244)

Sie äußern Vermutungen, die schon als Unterstellungen und Behauptungen auslegbar waren.

Und ob dieses Argument den Betroffenen wirklich hilft, dass die Presse/Medien den Fall nicht als wilden Fake ansieht?
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: darkstar am 07. Januar 2010, 23:57:40
Ich hab ja gesagt \"Fernliegend\".
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: schnulli_de1 am 10. Januar 2010, 00:09:00
Zitat
Original von Ronny
Liebe Teilnehmer dieses Threads,

wäre es nicht langsam an der Zeit, hier etwas mehr Sachlichkeit walten zu lassen?

Ein Teilnehmer rät Schnulli, er möge doch das Sorgerecht abgeben.

Ein anderer Teilnehmer versteigt sich zu der Theorie, dass die Stadtwerke Stade eine NPD-Seilschaft sei.

Eine Vielzahl anderer Beiträge war nicht wirklich viel besser...

@ Schnulli
Haben Sie denn die Stadtwerke Stade tatsächlich aufgeordert, den Netzanschluss wieder einzubinden? Ich sehe nur eine Fristsetzung auf dem Überweisungsträger. Das dürfte als Aufforderung kaum reichen! Ich kenne die Wetterlage in Stade nicht, aber könnte es sein, dass Tiefbauarbeiten im Augenblick wegen gefrorenen Bodens nicht möglich sind oder dass sich die Stadtwerke zumindest darauf zurückziehen?


Ich stimme Ihnen zu, hier werden einige Teilnehmer etwas unsachlich.
Schade nur, dass dieser unsachliche Vortrag bzgl. des Sorgerechts von einem Anwalt kommen, der sich hier als Moderator bezeichnet.

Schade , gerade von diesem Herrn hätte ich mehr Sachlichkeit erwartet.

Zur Sache:
natürlich wurden die Stadtwerke neben der Bemerkung auf dem Überweisngsträger mit einem Schreiben vom 17.12.2009 aufgefordert die Versorgung unverzüglich herzustellen. Auf dieses Schreiben haben die Stadtwerke erst am 04.01.2010 mit der Behauptung, es wäre kein Geld angewiesen worden, reagiert. Diese Reaktion erfolgte erst, nachdem mein Anwalt noch 2x angemahnt hatte. Zum Zeitpunkt der Überweisung was der Boden frostfrei. Jetzt verweigern die Stadtwerke weiter die Herstellung, wie Sie es schon richtig angemerkt haben, aufgrund der Witterungsverhältnisse. Jedoch mit entsprechendem Gerät düfte es kein Problem sein die Versorgung wieder herzustellen.

Die Wetterverhältnisse sind ähnlich wie überall in Deutschland. \" Bitterkalt\"  X( X( X( X( X(
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: schnulli_de1 am 10. Januar 2010, 00:26:42
Zitat
Original von berghaus
@schnulli_de1

Ich nehme meine Vorwürfe (an der Nase herumführen) zurück.

Ich halte das Aufgraben gegenüber einer Klage zur Eintreibung der Rückstände für unverhältnismäßig, insbesondere bei Rückständen von (nur) 2.244,-- EUR.

Die Frage ist, ob der Versorger begründete Zweifel haben musste, nach einem Gewinn der Klage die Rückstände, die Gerichtskosten und Anwaltskosten eintreiben zu können.

Die Auswertung der Urteile und dessen, was da im Vorfeld alles falsch gemacht worden ist, überlasse ich lieber den Rechtsexperten hier im Forum.

berghaus 06.01.09

Es waren nur 480€  X( Die Aufgrabung darauf ist erst Recht unverhältnismäßig, genau so wie die Mieter in Mitleidenschaft zu ziehen.
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: RR-E-ft am 10. Januar 2010, 00:47:35
Zitat
Original von schnulli_de1
Dann werden mir bis dahin die Kinder erfroren sein.
Derzeit kämpfen wir mit Raumtemperaturen um den Gefrierpunkt.

Diese - sachliche - Aussage war Anlass für meine Anmerkung. Es muss ja wohl andere Lösungen für die Kinder geben, auch wenn das Kindeswohl es erfordern kann, diese in staatliche Obhut zu geben, wenn es ihnen nur dadurch besser geht, eine andere Möglichkeit nicht besteht. Soweit es um Gefahrenabwehr geht, könnte möglicherweise auch die örtliche Ordnungsbehörde einschreiten.

Ob die negativen Entscheidungen in den einstweiligen Verfügungsverfahren zutreffend darauf gründen, dass es bei der Antragstellung schon an den notwendigen Glaubhaftmachungen fehlte bzw. selbst ein berechtigter fälliger Zahlungsanspruch eingeräumt wurde - und sei es nur in Höhe von 480 €-  der ggf. im Sommer 2009 allein zur Androhung und zur Durchführung einer Versorgungssperre berechtigen konnte, ist nicht ersichtlich.

Siehe Kartelkammer LG Düsseldorf. (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2006/34_O__Kart__219_05urteil20060208.html)

Selbst in diesem Fall fälliger Forderungen des Versorgers könnte bei Vorliegen aller anderen formalen Voraussetzungen einer Versorgungsunterbrechung gem. § 19 GasGVV nur ein Recht des Versorgers zum Zutritt und zur Sperrung des Zählers gem. § 24 NDAV bestanden haben, das im Wege einer einstweiligen Verfügung für die Stadtwerke innerhalb von drei Tagen durchsetzbar war,  nicht jedoch zur Abtrennung der Leitung vom Gasnetz. Die Durchtrennung der Leitung kann aus genannten Gründen bereits zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nicht notwendig gewesen sein, wenn ein anderweitiges Abschiebern möglich war. Zum anderen wurde dadurch ein Ausweichen auf einen anderen Gaslieferanten durch Versorgerwechsel verhindert, obschon die Stadtwerke kein berechtigtes Interesse daran haben können, den Kunden an einem Versorgerwechsel zu hindern.

Erweist sich das Vorgehen der Stadtwerke hinsichtlich der Abtrennung der Leitung vom Gasnetz verbunden mit hohen Kosten aus welchen Gründen auch immer als rechtswidrig, dann besteht wohl ein Schadensersatzanspruch gegen diese.

Die Schwierigkeit kann später darin liegen, diesen Schadensersatzanspruch nachzuweisen. Geplatzte Wasserleitungen und geborstene Heizungsrohre konnte man ggf. durch Entleeren der Leitungen verhindern, ebenso eine Schimmelbildung durch mangelnde Belüftung bei hoher Luftfeuchtigkeit durch die Nutzung als Wohnraum ohne notwendige Beheizungsmöglichkeit. Wenn man die Räume nicht bewohnt hätte, sondern in ein Hotel umgezogen wäre, wären die Schäden - einschließlich Kosten des Hotels - am Ende möglicherweise deutlich geringer ausgefallen. Schließlich ist man selbst zur Schadensminderung verpflichtet.  

Obschon die Leitung seit einem halben Jahr abgetrennt ist, gibt es jedoch wohl neben den einstweiligen Verfügungsverfahren noch kein anhängiges Hauptsacheverfahren. Möglicherweise wäre ein solches mittlerweile schon entscheidungsreif gewesen.
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: darkstar am 10. Januar 2010, 06:28:45
Zitat
Original von RR-E-ft
Zitat
Original von schnulli_de1
Dann werden mir bis dahin die Kinder erfroren sein.
Derzeit kämpfen wir mit Raumtemperaturen um den Gefrierpunkt.

Soweit es um Gefahrenabwehr geht, könnte möglicherweise auch die örtliche Ordnungsbehörde einschreiten.

Ja, er könnte den Druck auf den Anbieter mit dem Jugendamt erhöhen.

Und falls die Mieter eigene Gasanschlüsse mit Zählern des Anbieters in den Wohnungen haben (zuwenig Info) können die auch rechtlich gegen den Anbieter vorgehen.
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: schnulli_de1 am 10. Januar 2010, 19:05:00
Zitat
Original von darkstar
Zitat
Original von RR-E-ft
Zitat
Original von schnulli_de1
Dann werden mir bis dahin die Kinder erfroren sein.
Derzeit kämpfen wir mit Raumtemperaturen um den Gefrierpunkt.

Soweit es um Gefahrenabwehr geht, könnte möglicherweise auch die örtliche Ordnungsbehörde einschreiten.

Ja, er könnte den Druck auf den Anbieter mit dem Jugendamt erhöhen.

Und falls die Mieter eigene Gasanschlüsse mit Zählern des Anbieters in den Wohnungen haben (zuwenig Info) können die auch rechtlich gegen den Anbieter vorgehen.

Dieses hatte ich mir auch gedacht. Ich hatte bereits vor Weihnachten das Jugendamt angerufen und um Unterstürzung gebeten. Am 23.12. war der Mitarbeiter hier und hat sich dieses vorherrschende Elend angesehen.
Leider hat das Jugendamt, nach Aussage des Mitarbeiters, besteht keine rechtliche Handhabe einzugreifen. Letzte Absage erhielt ich am vergangenen Freitag durch den Amtsleiter des Jugendamts, der die rechtlichen Möglichkeiten geprüft hatte, um von Amtswegen Einfluß zu nehmen.

Auch hatte ich das Gesundheitsamt um Unterstützung gebeten. Auch hier, so die Mitarbeiter, besteht keine Möglichkeit durch diese Behörde Einfluss zu nehmen. Das Gesundheitsamt hat sich auch vorort ein Bild gemacht.

Sie glauben nicht, was ich schon alles versucht habe.
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: Netznutzer am 10. Januar 2010, 20:07:09
Es bleibt wohl nur eins, um schnell ans Ziel zu kommen:

Gesamtrestforderung geben lassen, bar gegen Quittung bezahlen, Anschluss wieder in Betrieb setzen lassen, Gasanbieter wechseln, anschl. die ungerechtfertigten Zahlungen/Schadensersatz einklagen und zurückfordern. Allein die Mietausfälle dürften die strittigen Beträge deutlich übersteigen.

Gruß

NN
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: schnulli_de1 am 11. Januar 2010, 22:56:06
Zitat
Original von RR-E-ft
Zitat
Original von schnulli_de1
Dann werden mir bis dahin die Kinder erfroren sein.
Derzeit kämpfen wir mit Raumtemperaturen um den Gefrierpunkt.

Diese - sachliche - Aussage war Anlass für meine Anmerkung. Es muss ja wohl andere Lösungen für die Kinder geben, auch wenn das Kindeswohl es erfordern kann, diese in staatliche Obhut zu geben, wenn es ihnen nur dadurch besser geht, eine andere Möglichkeit nicht besteht. Soweit es um Gefahrenabwehr geht, könnte möglicherweise auch die örtliche Ordnungsbehörde einschreiten.

Ob die negativen Entscheidungen in den einstweiligen Verfügungsverfahren zutreffend darauf gründen, dass es bei der Antragstellung schon an den notwendigen Glaubhaftmachungen fehlte bzw. selbst ein berechtigter fälliger Zahlungsanspruch eingeräumt wurde - und sei es nur in Höhe von 480 €-  der ggf. im Sommer 2009 allein zur Androhung und zur Durchführung einer Versorgungssperre berechtigen konnte, ist nicht ersichtlich.

Siehe Kartelkammer LG Düsseldorf. (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2006/34_O__Kart__219_05urteil20060208.html)

Selbst in diesem Fall fälliger Forderungen des Versorgers könnte bei Vorliegen aller anderen formalen Voraussetzungen einer Versorgungsunterbrechung gem. § 19 GasGVV nur ein Recht des Versorgers zum Zutritt und zur Sperrung des Zählers gem. § 24 NDAV bestanden haben, das im Wege einer einstweiligen Verfügung für die Stadtwerke innerhalb von drei Tagen durchsetzbar war,  nicht jedoch zur Abtrennung der Leitung vom Gasnetz. Die Durchtrennung der Leitung kann aus genannten Gründen bereits zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nicht notwendig gewesen sein, wenn ein anderweitiges Abschiebern möglich war. Zum anderen wurde dadurch ein Ausweichen auf einen anderen Gaslieferanten durch Versorgerwechsel verhindert, obschon die Stadtwerke kein berechtigtes Interesse daran haben können, den Kunden an einem Versorgerwechsel zu hindern.

Erweist sich das Vorgehen der Stadtwerke hinsichtlich der Abtrennung der Leitung vom Gasnetz verbunden mit hohen Kosten aus welchen Gründen auch immer als rechtswidrig, dann besteht wohl ein Schadensersatzanspruch gegen diese.

Die Schwierigkeit kann später darin liegen, diesen Schadensersatzanspruch nachzuweisen. Geplatzte Wasserleitungen und geborstene Heizungsrohre konnte man ggf. durch Entleeren der Leitungen verhindern, ebenso eine Schimmelbildung durch mangelnde Belüftung bei hoher Luftfeuchtigkeit durch die Nutzung als Wohnraum ohne notwendige Beheizungsmöglichkeit. Wenn man die Räume nicht bewohnt hätte, sondern in ein Hotel umgezogen wäre, wären die Schäden - einschließlich Kosten des Hotels - am Ende möglicherweise deutlich geringer ausgefallen. Schließlich ist man selbst zur Schadensminderung verpflichtet.  

Obschon die Leitung seit einem halben Jahr abgetrennt ist, gibt es jedoch wohl neben den einstweiligen Verfügungsverfahren noch kein anhängiges Hauptsacheverfahren. Möglicherweise wäre ein solches mittlerweile schon entscheidungsreif gewesen.

Ich gehe davon aus, dass der Nachweis einer gegengezeichneten Quittung  als ausreichend glaubhaft  zu bezeichnen ist. Auch habe ich bei dem 1. Antrag entsprechenden Schriftverkehr an das Gericht beigefügt, aus dem hervorgeht, dass hier ein Wiederspruch gem. §315 BGB Grundlage für diese Diff. ist. Gem. Aussage div. Anwälte habe ich erfahren, dass die Gerichte in Stade grundsätzlich alle Verfahren die einen Rückstand von >300€ ausweisen, negativ beschieden werden. Entsprechend war es auch schon sehr schwer einen Rechtsbeistand zu finden. Im Rahmen dieses Grundsatzes, so Aussage div. Anwälte, wurde auch die Landgerichtsurteile im Rahmen der Kollegialrechtsprechung beschieden. Keines dieser Urteile wurden ausgeschrieben oder gar mündlich verhandelt. Auch hatte ich Belege über mehrere Jahre dem Gericht übermittelt, aus denen hervor ging, dass außer dieser Gebührenerhöhungen keine Rückstände vorhanden waren. Die Urteile sind als Rechtsbeugung zu betrachten, da sie entgegen der tatsächlichen Gegebheiten beschieden wurden.


Die Stadtwerke hätten ohne weiteres durch umlegen eines Absperrventils unterbrechen können. Dieses Ventil liegt außerhalb des Gebäudes frei zugänglich. Allerdings auf meinem Grundstück. Begründet wird die Absperrung an der Straße, mit dem ausgesprochenen Hausverbot.

Auch hatte ich schon einmal an ein Hotel gedacht. Nur das kann ich mir nicht mehr leisten, denn ich habe bereits fast 5.000€ Mietverlust zu verzeichen und die Gerichtskosten in dieser Angelegenheit belaufen sich auch schon auf das 4fache der geforderten Betrages. Jetzt kommen noch die Schäden dazu. Ich bin fast Pleite, gesundheitlich schon derart angeschlagen, dass ich seit Monaten nicht mehr arbeitsfähig bin. Dieser Zustand hat meine Gesundheit ruiniert.

Was das Lüften angeht, so haben wir min. 4-5 mal tgl. die Fenster zum Luftaustausch geöffnet, da ich derzeit mit offener Gasflamme heizen muß um min. in einen Raum eine Temperatur von 12-15 Grad zu erreichen. Entsprechend muß schon ausreichend gelüftet werden. Sonst sterben wir an einer CO² Vergiftung. Aber dieses Thema wurde hier ja auch schon beschrieben.

Eine große Frage die sich mir aufdrängt ist, wie wird die Verhältnismäßigkeit definiert, wie sie in der GasGVV erwähnt wird.
Ist die Dopplung der Forderung für das An- und Abklemmen noch verhältnismäßig?

Auch als Gegenfrage zu Ihrer o.g. Anmerkung, sind die Stadtwerke nicht auch zur Schadensminderung verpflichtet ?
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: RR-E-ft am 11. Januar 2010, 23:32:11
Niemand verübelt Ihnen, wenn Sie selbst §§ 936, 920 Abs. 2, 294 ZPO nicht kennen sollten. Möglicherweise hat es deshalb an den Glaubhaftmachungen bezüglich einzelner anspruchsbegründender und somit streitentscheidender Tatsachenbehauptungen in den Antragsschriften auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gefehlt. Nicht nur ein Verfügungsanspruch, sondern auch der notwendige  Verfügungsgrund ist glaubhaft zu machen.  Die Gerichte haben entsprechendes bemängelt, möglicherweise zu Recht, weshalb man nicht öffentlich von Rechtsbeugung tönen sollte. Eine vorsätzliche Rechtsbeugung wird man schwer beweisen können. Wenn man diese nicht beweisen kann, kann es sich bei der öffentlichen Tatsachenbehauptung u.a. um eine strafbare Beleidigung handeln. Immerhin ist aus Ihren Beiträgen ersichtlich, welche Personen/ Spruchkörper gemeint sein sollen.

Wenn der Anwalt seiner Aufgabe nicht gewachsen ist oder nicht nachkommt, besteht möglicherweise ein Schadensersatzanspruch gegen diesen. Die Strategie und Taktik des Kollegen wie auch weiteres zu ihm sollten Sie hier nicht auch noch öffentlich zum besten geben. Schließlich kann davon ausgegangen werden, dass nicht nur die Stadtwerke Stade und deren Vertreter hier mitlesen.
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: schnulli_de1 am 12. Januar 2010, 10:49:01
Zitat
Original von RR-E-ft
Niemand verübelt Ihnen, wenn Sie selbst §§ 936, 920 Abs. 2, 294 ZPO nicht kennen sollten. Möglicherweise hat es deshalb an den Glaubhaftmachungen bezüglich einzelner anspruchsbegründender und somit streitentscheidender Tatsachenbehauptungen in den Antragsschriften auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gefehlt. Nicht nur ein Verfügungsanspruch, sondern auch der notwendige  Verfügungsgrund ist glaubhaft zu machen.  Die Gerichte haben entsprechendes bemängelt, möglicherweise zu Recht, weshalb man nicht öffentlich von Rechtsbeugung tönen sollte. Eine vorsätzliche Rechtsbeugung wird man schwer beweisen können. Wenn man diese nicht beweisen kann, kann es sich bei der öffentlichen Tatsachenbehauptung u.a. um eine strafbare Beleidigung handeln. Immerhin ist aus Ihren Beiträgen ersichtlich, welche Personen/ Spruchkörper gemeint sein sollen.

Wenn der Anwalt seiner Aufgabe nicht gewachsen ist oder nicht nachkommt, besteht möglicherweise ein Schadensersatzanspruch gegen diesen. Die Strategie und Taktik des Kollegen wie auch weiteres zu ihm sollten Sie hier nicht auch noch öffentlich zum besten geben. Schließlich kann davon ausgegangen werden, dass nicht nur die Stadtwerke Stade und deren Vertreter hier mitlesen.

Sie haben natürlich recht. Habe eine Teil gelöscht !

könnten Sie mir die beiden Fragen am Ende meines Beitrags beantworten ?
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: Cremer am 12. Januar 2010, 23:39:28
@schnulli_de1,

wie schon im Telefonat besprochen, Restanspruch unter zeugen bar zahlen und die Wiederherstellung abwartten, dann versorger wechseln und auf Schadenersatz klagen.
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: RR-E-ft am 12. Januar 2010, 23:47:09
@Cremer

Gut, dass die Stadtwerke Stade hier lesen können, was man telefonisch besprochen hatte.
Man kann entsprechende Gesprächsnotizen natürlich auch direkt an die Stadtwerke Stade faxen/ mailen. ;)
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: Cremer am 13. Januar 2010, 00:04:17
@H.Fricke,

es wurde von mir im vorgehenden Thread nur das gesagt, was bereits hinlänglich bekannt ist  :evil:
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: RR-E-ft am 13. Januar 2010, 00:06:26
Woher sollte denn  hinlänglich bekannt sein, was wer mit wem telefonisch besprochen hatte?
Ist es schon wieder soweit in Deutschland?

Ich dachte bisher, der Inhalt von Telefonaten sei immer noch vertraulich und die Vertraulichkeit strafrechtlich geschützt. Wenn man seinen telefonischen Gesprächspartner für so vergesslich hält, kann man ihn bitten, sich während des Telefonats Notizen zu machen und diese zum Schluss des Gesprächs noch einmal rekapitulieren lassen.  Nicht gut wäre es, aus diesem Grund einen Zettel mit dem wesentlichen Gesprächsinhalt an ein öffentliches Schwarzes Brett zu pinnen. ;)
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: RR-E-ft am 13. Januar 2010, 12:02:11
Die Stadtwerke als Vertragspartner des Energieliefervertrages sind gem. § 242 BGB verpflichtet, auf die Interessen ihres Vertragspartners Rücksicht zu nehmen, wozu auch dessen Vermögensinteressen gehören.

Die Stadtwerke als Netzbetreiber und Partner des Anschluss-/ Anschlussnutzungsverhältnisses haben das Interesse des Anschlussnehmers an kostengünstigen Lösungen zu berücksichtigen.

Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass die Stadtwerke  den Zutritt zum Grundstück und Sperrung ggf.  im einstweiligen Verfügungsverfahren innerhalb von drei Tagen hätten gerichtlich durchsetzen müssen, eine Abtrennung der Anschlussleitung vom Gasnetz unzulässig ist, insbesondere als diese dem Netzbetreiber hohe Kosten verursacht.

Die Abtrennung vom Gasnetz könnte sich als verboten eigenmächtig erweisen. Es ist jedoch nicht ersichtlich, dass man sich als Kunde auf verbotene Eigenmacht berufen und eine solche versucht hatte, abzuwehren.

Schließlich wird man wohl feststellen können, dass die Stadtwerke als Netzbetreiber eine solche Netzabtrennung im öffentlichen Raum nicht wegen Außenständen drittbelieferter Gaskunden im Auftrag eines Fremdlieferanten (E wie Einfach, LichtblickGas, Goldgas) durchgeführt hätten. Auch dazu wären sie - wie aufgezeigt - nicht berechtigt gewesen. Zudem wird ein Versorgerwechsel und in dessen Folge eine Belieferung durch einen andern Anbieter verhindert.

Deshalb riecht das ganze sehr nach einem Mißbrauch auch im Sinne des § 30 EnWG.

Der Fall sollte umffasend dokumentiert werden und der Bund der Energieverbraucher, Verbraucherzentrale Bundesverband sollten ggf. unter Beteiligung des Verbraucherschutzministeriums die Sache zum Anlass nehmen, die Zulässigkeit einer solchen Vorgehensweise eines Netzbetreibers generell durch die Bundesnetzagentur klären zu lassen. Dies hätte längstens geschehen können, wenn man die Stellen frühzeitig informiert hätte.

Wildwest- Methoden der Netzbetreiber muss ein Riegel vorgeschoben werden.
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: nomos am 13. Januar 2010, 14:57:51
Zitat
Original von RR-E-ft
.........
Deshalb riecht das ganze sehr nach einem Mißbrauch auch im Sinne des § 30 EnWG.
......
Wildwest- Methoden der Netzbetreiber muss ein Riegel vorgeschoben werden.
Zitat
Zugleich hat das Amtsgericht dem ZVB für den Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis 250 000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.
 Siehe hier (http://www.suedkurier.de/region/schwarzwald-baar-heuberg/service/Gericht-untersagt-Gaslieferstopp-gegen-Kundin;art372500,3982712)[/list]
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: schnulli_de1 am 14. Januar 2010, 17:08:44
Der Gasversorger verweigert immer noch den Anschluss. Mit heutigem Schreiben fordern die Stadtwerke Stade weitere 600€ zusätzliche Anschlußkosten. Somit belaufen sich die Kosten für den Wiederanschluss 1.480€ fast das doppelte wie die Herstellung eines neuen Hausanschlusses die alleinig 40m Grabung und Zuleitung nebst aller Ventile und weiterm Zubehör in den Kosten implementiert.
Reine Schikane ?
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: RR-E-ft am 14. Januar 2010, 17:23:26
Seien Sie nicht so voreilig mit öffentlichen Bezichtigungen, was einzelne Straftatbestände betrifft.

Es sieht nach einem Missbrauch im Sinne des § 30 EnWG aus.
Man sollte die geforderten Beträge unter dem Vorbehalt der Rückforderung leisten, um zunächst die Versorgung wieder zu erlangen und dann die Gegenforderungen aufzumachen. Zudem sollte man sich wohl tunlichst von diesem Lieferanten trennen und sich von einem anderen Gasversorger beliefern lassen. Es gibt wohl günstigere Anbieter Verivox (http://www.verivox.de/gas/calculator.aspx?customer=1&plz=21682&usage=20000&powerCalcSubmit=Tarif+berechnen&lookup=true&VXVS=828b4e7d-c5f5-4d4f-9072-1e15cb312766&__VIEWSTATE=&FN=GasCalcInput&__EVENTTARGET=&__EVENTARGUMENT=#contentStart)
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: darkstar am 15. Januar 2010, 03:58:01
Zitat
Original von RR-E-ft
Verivox (http://www.verivox.de/gas/calculator.aspx?customer=1&plz=21682&usage=20000&powerCalcSubmit=Tarif+berechnen&lookup=true&VXVS=828b4e7d-c5f5-4d4f-9072-1e15cb312766&__VIEWSTATE=&FN=GasCalcInput&__EVENTTARGET=&__EVENTARGUMENT=#contentStart)

Da die Schufa-Abfragen machen haben die wohl auch Daten über Preisrebellen, schliesslich ist das bis zum rechtskräftigen Urteil erstmal \"vertragswidriges Verhalten\" und das könnten die Anbieter der Schufa & Co melden.

Also er kann da vergleichen, aber Vertragsantrag über Verivox würde ich nicht raten.
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: bolli am 15. Januar 2010, 09:03:33
Zitat
Original von RR-E-ft
Seien Sie nicht so voreilig mit öffentlichen Bezichtigungen, was einzelne Straftatbestände betrifft.
Wenn das schon die Bezichtigung eines Straftatbestandes sein soll, könne Sie aber als Staatsanwalt fleißig tätig werden. So was lesen sie in der Presse aber jeden Tag und das mit deutlicheren Formulierungen. Schließlich steht am Ende DEUTLICH ein Fragezeichen, dass ist schließlich keine Behauptung oder gar Feststellung. Frei nach der \"großen\" Zeitung mit den vier Buchstaben.  :D

Zitat
Original von RR-E-ft
Es sieht nach einem Missbrauch im Sinne des § 30 EnWG aus.
Man sollte die geforderten Beträge unter dem Vorbehalt der Rückforderung leisten, um zunächst die Versorgung wieder zu erlangen und dann die Gegenforderungen aufzumachen.
Da fasst man sich als \"normaler Bürger\" doch nur an den Kopf. Da handelt ein Unternehmen (augenscheinlich) rechtswidrig, die Gerichtsbarkeit entscheidet sehr unbefriedigend (lassen wir mal dahin gestellt ob aus Sachunkenntnis oder Willkürlich) und nun muss man zu seinem Schaden (den man eh nur sehr eingeschränkt monetär beziffern kann, ganz zu schweigen von den psychischen Beeinträchtigungen, die man in dieser Zeit hat) auch nochmal Geld \"zum Fenster raus schmeißen\" um diesen möglicherweise (wahrscheinlich ? :D) rechtswidrigen Zustand wieder beseitigen zu lassen ? Au weia, was sind wir doch für ein \"Gurkenstaat\" (geworden).

Und ich garantiere Ihnen, von dem Geld sieht er höchstens die Hälfte wieder, wenn überhaupt. Da lassen sich Anwälte und Richter sicher noch was einfallen.  :evil: Das ist wie mit den Starftätern mit der schlimmen Kindheit, die in Wirklichkeit gar nichts dafür, dass sie so sind wie sie sind. Das sind die anderen schuld.  8)
Titel: Brauche dringend Hilfe
Beitrag von: berghaus am 29. September 2011, 23:50:02
@schnulli_de1

Wie ist es denn nun weitergegangen?

berghaus 29.09.11