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Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Rotenburg (Wümme) => Thema gestartet von: Rowdy am 19. Dezember 2009, 18:43:33

Titel: Stadtwerke Rotenburg (Wümme) lassen Mahnbescheid verschicken
Beitrag von: Rowdy am 19. Dezember 2009, 18:43:33
Per Einschreiben gab es vom Amtsgericht Uelzen einen Mahnbescheid über angeblich noch ausstehende Beiträge zur Gasrechnung der Stadtwerke Rotenburg (Wümme). Gemindert habe ich seit mehreren Jahren nach § 315 BGB. Nett vom Amtsgericht, dass gleich ein Vordruck für einen Widerspruch dabei ist.
Titel: Stadtwerke Rotenburg (Wümme) lassen Mahnbescheid verschicken
Beitrag von: chilihead am 25. Dezember 2009, 21:57:17
... habe auch vom AG Uelzen einen Mahnbescheid bekommen, mein EV sind die STW. Schauburg Lippe.
Ein Vordruck zum Widerspruch ist ja immer dabei ;)

Könnte mir vorstellen das  in Zukunft immer im Dezember Mahnbescheide versendet werden um die jeweilige Verjährung zu unterbinden.
Ist mir vollkommen egal, komplett widersprechen und hoffen das der Versorger endlich mal klagt.
Titel: Stadtwerke Rotenburg (Wümme) lassen Mahnbescheid verschicken
Beitrag von: Cremer am 26. Dezember 2009, 12:33:21
@chilihead,

Unter Pos 2 des Mahnbescheides ein Kreuzchen (Ich widerspreche dem anspruch insgesamt) unter unter Pos 12 dann unterschreiben, sonst ist der Widerspruch nicht gültig
Titel: Stadtwerke Rotenburg (Wümme) lassen Mahnbescheid verschicken
Beitrag von: chilihead am 26. Dezember 2009, 14:17:26
@ Cremer,
ganz recht, nichts anderes habe ich gemeint mit \"komplett widersprechen\",
dass das ganze Unterschrieben werden muss sollte doch selbstverständlich sein.
Dann per Einschreiben mit Rückschein  return to Sender ;)