Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Regina*** am 09. Dezember 2009, 13:16:25
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Hallo,
nachdem ich gegen Entega im Stromstreit ja leider verloren habe (meine Anwältin konnte dies nicht nachvollziehen, dass ein Richter in Darmstadt so kundenfeindlich entscheidet .... X( ) wechsle ich meinen Stromversorger zum 1.1.2010.
Mein nächster Abschlag - wenn ich denn weiter Entega-Kunde wäre - wäre also jetzt im Dezember fällig. Wegen des Versorgerwechsels wäre es mein letzter Abschlag an entega.
Normalerweise wird jedoch im letzten Abrechnungsmonat vor Rechnungserstellung kein Abschlag mehr gefordert.
Muss ich jetzt den Dezember-Abschlag noch zahlen - mit der Gefahr, dass eine Überzahlung stattfindet, oder soll ich es einfach nicht zahlen und auf die Endabrechnung warten?
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Ich werde am 31.12.09 um Mitternacht *grins* meinen Strom-Zähler ablesen.
Muss ich den Zählerstand an entega oder an meinen neuen Versorger melden?
Oder an beide?
Danke für die Infos.
@Cremer: Sorry, dass ich mich nicht gemeldet habe, mir geht es schon einige Zeit alles andere als gut ....
Liebe Grüße
Regina***
P.S. im Gasstreit gegen entega bin ich natürlich weiterhin dabei. Nachdem die noch einen bösen Brief mit Nachforderung geschrieben hatten, ist jetzt wieder Ruhe. Die dachten wohl, dass ich nach dem verlorenen Stromprozess einknicken und zahlen würde. Von wegen!
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@Regina,
würde die Abschläge aussetzen und die Endabrechnung abwarten.
Wenn natürlich das Urteil zum Nachteil ausgefallen war, könnte man ab dem Zeitraum der Wirksamkeit des Urteils erneut Widerspruch einlegen und dies bei Endabrechnung ansetzen. Mal sehen, ob die Entega dann erneut tätig wird.
Die Enrtega könnte natürlich auch alle Forderungen auf die Gasseite schieben, aber da hast Du glaube ich schon seinerzeit erfolgreich interveniert.
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Hi,
danke. Das werde ich so tun.
Verrechnungsverbot mit anderen Sparten besteht.
Das mit dem erneuten Widerspruch finde ich ja klasse.
Allerdings:
Ich habe einen Sondervertrag.
Das Gericht hat die Preisanpassungsklausel für rechtens erklärt.
Und nach § 315 BGB kann ich in diesem Fall wohl nicht widersprechen - oder?
LG
Regina***
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;)In alten Sonderverträgen sind Preissteigerungen rechtsunwirksam.
Deshalb wollen die versorger jetzt neue Verträge durch Kündigung der alten abschließen. (Siehe BGH v. 15.7.09 und 19.11.08). In sonderverträgen und Besondere vertragsbestimmunen klammern die Versorger die Preisgleitklauseln aus und verweisen auf die allgemeinen AGB\'s. Die lassen solcher formeln jetzt zu, allerdings müssen die richtig formuliert werden. ;)
Die SW KH hat neue AGB\'s, aber da steht genau unter Punkt 5.1 die Formulierung die das LG HHdurch einstweilige Verfügung v. 23.9.09 (312 O 574/09) verboten hat :D
Es kommt auf eben den Einzelfall drauf an.
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Original von Cremer
;)In alten Sonderverträgen sind Preissteigerungen rechtsunwirksam.
Gemeint sind wohl vor allem die Preisanpassungsklauseln in diesen Verträgen, auf die kommt es an. Und wenn ich die Diskussion hier richtig verfolgt habe, geht es nicht nur um die im Vertrag vorhandenen Preisanpassungsklauseln sondern auch um solche, die wirksam in den Vertrag einbezogen wurden (also durch Verweis innerhalb des Vertrages auf die externe Quelle).
Richtig ist allerdings, dass solche Klauseln in Altverträgen ( bis 2008 ) bisher (fast?) immer als unwirksam angesehen wurden, zumindest von höheren Gerichten.
Aber was macht man, wenn man an einen Amtsrichter gerät, der dieses partout anders sieht (sehen will 8) ) und eine Berufung nicht zugelassen wird. Es gibt zwar ein paar Notwege, die aber auch schnell verstopft sind oder auch zusätzliches Geld kosten, was nicht jedermann hat. :(
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@bolli,
Notwege, deshalb das bisherige abhaken und dann erneut Widerspruch einlegen und vor allem kürzen. Mal sehen ob der Versorger dann erneut klagen wird.
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Die Frage war - verallgemeinert - allein, ob man bei einem Versorgerwechsel an den bisherigen Lieferanten auch noch den von diesen geforderten letzten Abschlag zahlen oder besser dessen Schlussabrechnung abwarten sollte.
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Original von RR-E-ft
Die Frage war - verallgemeinert - allein, ob man bei einem Versorgerwechsel an den bisherigen Lieferanten auch noch den von diesen geforderten letzten Abschlag zahlen oder besser dessen Schlussabrechnung abwarten sollte.
Ja und, wie lautet IHRE Antwort ?
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Ich würde wohl erst die Schlussabrechnung abwarten, mit der sich der letzte Abschlag sowieso erledigt. Zudem kann man möglicherweise bereits abschätzen, wie die Schlussabrechnung wohl enden wird.
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Original von Regina***
nachdem ich gegen Entega im Stromstreit ja leider verloren habe (meine Anwältin konnte dies nicht nachvollziehen, dass ein Richter in Darmstadt so kundenfeindlich entscheidet .... X(
Anwältin von der Energienetz-Liste oder eine andere?