Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => V => Stadt/Versorger => Vattenfall Berlin => Thema gestartet von: ladiko am 07. Dezember 2009, 18:52:12

Titel: Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
Beitrag von: ladiko am 07. Dezember 2009, 18:52:12
Hallo!

Ich habe eine Nachtspeicherheizung. Diese wird von 22 bis 6 Uhr mit Strom versorgt und über einen separaten Stromzähler abgerechnet. Weil in Berlin Vattenfall der günstigste Anbieter bei Nachtstrom ist, bin ich auch mit dem normalen Strom bei Vattenfall. Kann ich auf Grund des separaten Stromzählers für die Heizung auch zu einem anderen Anbieter beim normalen Strom wechseln? Nicht dass Vattenfall dann \"böse\" wird und mir den günstigeren Heiz-Nachtstrom von ihrer Seite aus kündigt - oder wird so etwas nicht vorkommen?

Gruß Ronny
Titel: Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
Beitrag von: reblaus am 07. Dezember 2009, 19:19:36
Sollte so etwas vorkommen, würde ich sofort die Kartellbehörden einschalten.
Titel: Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
Beitrag von: ladiko am 07. Dezember 2009, 19:28:26
grundlegend richtig, aber führ mal den nachweis, dass es da nen zusammenhang gibt. per ordentlicher kündigung zum übernächsten monatsende kann ich denen doch nix?! aber eigentlich unwahrscheinlich, wenn ich zwei stromverträge hab, oder? vattenfall hat sowas sicher nicht nötig.

ps.: glückwunsch zum 1.000 beitrag! :-)
Titel: Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
Beitrag von: Cremer am 07. Dezember 2009, 23:23:25
@ladiko,

ich würde sagen ja bei zwei separaten Tarifzählern.

ich könnte mir allerdings vortstellen, dass in dem nachtstromvertrag eine klausel drin ist, die Sie an den Tagstrom bindet. Da Nachtstrom nur vom örtlichen Versorger möglich ist, wird dann auch durch diese Klausel kein anderer Tagstromversorger möglich sein.

Mal genau nachlesen in den Verträgen.
Titel: Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
Beitrag von: Christian Guhl am 07. Dezember 2009, 23:29:44
Gibt es in Berlin tatsächlich mehrere Nachtstromanbieter ? Werden Tag- und Nachtstrom in zwei getrennten Verträgen geliefert ? Das sind ja paradiesische Zustände ! Woanders wird das in einem Vertrag abgehandelt. Wer Nachtstrom bezieht, ist auch mit dem Tagstrom an den Grundversorger gebunden. Das Kartellamt bezeichnet die Tatsache, dass die Liberalisierung des Strommarktes für Nachtstromkunden nicht stattgefunden hat, als \"untergeordnetes Problem\" und sieht keine Notwendigkeit zum Einschreiten.
Titel: Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
Beitrag von: ladiko am 08. Dezember 2009, 00:32:17
ich habe auf jeden fall 2 verträge, es werden 2 separate beträge abgebucht, ich erhalte 2 getrennte rechnungen und habe 2 stromzähler.

wahrscheinlich war die aussage \"vattenfall bei nachtstrom am günstigsten\" etwas falsch - es gibt sonst eigentlich keinen anderen nachtstromanbieter. zumindest gehe ich davon aus, dass die nette nachtstromanteil-option bei den meisten stromvergleichsrechnern nicht die preise liefert, die ich mit dem \"sondervertrag nachtspeicherheizung\" von vattenfall bekomme. aber den normalen stromtarif könnt ich ja wechseln - wobei sich das beim nachrechnen nur lohnt, wenn man jedes jahr wechselt und den bonus mit einrechnet. sonst kann man wohl auch bei vattenfall bleiben. da gibts wenigstens ne ortsnetznummer unter der man jemanden erreicht und mind. eine filiale in berlin.

witzig fand ich ja mal ein gespräch zur senkung des abschlagbetrags bei nem onlinetarif. hatte kurz vor dem gespräch den zähler abgelesen und online den wert eingetragen. konnte online die abschlagssumme nicht weiter senken, also angerufen. ergebnis:
* abschlag online beliebig erhöhbar
* abschlag online nur um 10% in 3 monaten senkbar, aber mitarbeiter können mehr
* dame muss aktuellen zählerstand eingeben, system berechnet verbrauch seit letzem ablesen und daraus abschlagssumme
* letzte ablesung war natürlich mein ablesen kurz vor dem anruf ... also berechnung von heute bis heute -> geht nicht -> nix senken ...

gute nacht und ich schau morgen / übermorgen mal in meine verträge und geb bescheid.
Titel: Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
Beitrag von: Cremer am 08. Dezember 2009, 10:20:09
@ladiko,

dann müßte ein Wechsel für den Tagstrom möglich sein.

Einfach mal probieren.
Titel: Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
Beitrag von: ladiko am 10. Dezember 2009, 19:13:16
Ok, hier der \"Sondervertrag Elektro-Speicherheizanlagen für Haushalts- und Gewerbekunden\": http://www.vattenfall.de/www/vf/vf_de/Gemeinsame_Inhalte/DOCUMENT/154192vatt/289100prod/289114priv/1390055agb/P0274259.pdf

Unter Punkt 2 steht: \"Der Sondervertrag kann nur zusätzlich zu einem Stromliefervertrag für die allgemeine elektrische Anlage abgeschlossen werden.\"

Da die Gesamtkosten für Heizung trotz des kWh-Preises von momentan 10,89ct (ab 1.1.2010 sind\'s 12,2ct) und einer Grundgebühr von 2,88/Monat etwa das 1,5fache des normalen Stroms betragen und ich anscheinend nur beides zusammen von Vattenfall beziehen kann, wäre es wohl nicht sehr schlau den normalen Stromvertrag zu kündigen. Seht ihr das auch so?
Titel: Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
Beitrag von: bjo am 10. Dezember 2009, 19:39:38
6 Preisänderung
Der Lieferant behält sich vor, die Preise zu ändern. Über beabsichtigte
Preisänderungen wird der Lieferant den Geschäftspartner bis
spätestens vier Wochen vor Wirksamwerden der Preisänderung
schriftlich informieren. Der Geschäftspartner ist bei einer solchen
Preisänderung berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei
Wochen zum Wirksamwerden der Preiserhöhung schriftlich zu
kündigen. Maßgeblich ist der Zugang des Kündigungsschreibens
beim Lieferanten. Bei nicht fristgemäßem Zugang der Kündigung
des Geschäftspartners gilt diese Kündigung als ordentliche Kündigung
im Sinne der Ziffer 8. Diese außerordentliche Kündigungsmöglichkeit
besteht nicht bei einer Preisänderung aufgrund

diese Klause dürfte keinem Gereicht standhalten!
Mehr wirst du hier im Forum finden!
d. h.
= > Preise kürzen auf Stand des Vertragsbeginn!
Titel: Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
Beitrag von: ladiko am 10. Dezember 2009, 21:23:56
Was soll ich dazu im Forum finden? Ich weiß ja nicht mal wo ich mit suchen ansetzen soll.
Titel: Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
Beitrag von: bjo am 10. Dezember 2009, 21:38:52
im Bereich Vattenfall suchen

http://forum.energienetz.de/board.php?boardid=130&daysprune=1000&sortfield=lastposttime&sortorder=DESC&page=2
Titel: Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
Beitrag von: Cremer am 11. Dezember 2009, 10:04:28
@latiko,

wußt ich\'s doch.

Trennung von Nacht- und Tagstrom bei unterschiedlichen Versorgern ist ausgeschlossen.
Titel: Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
Beitrag von: ladiko am 13. Dezember 2009, 09:41:13
Hallo,

euren Aussagen entnehme ich zum einen, dass ich auf Grund der AGB meinen normalen Stromtarif nicht wechseln kann. Kann man die gegannte AGB-Klausel nicht als unerwartet und überraschend ansehen und somit wäre sie unwirksam?

Zum anderen verstehe ich euch so, dass ich der Preiserhöhung in Bezug auf §315 BGB widersprechen sollte, da ich dem Walten des Lieferanten \"schutzlos\" ausgesetzt wäre, wenn er die Preise diktiert? Außerdem muss ich den Hinweis auf meine Möglichkeit zur Kündigung nicht weiter billigen - wieso versteh ich noch nicht ganz. Vor allem bekomm ich einen entsprechenden Sondervertrag für die Nachtspeicherheizung sonst bei keinem Anbieter.
Titel: Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
Beitrag von: reblaus am 13. Dezember 2009, 10:02:58
@ladiko
Zitat
Artikel 82 EG-Vertrag

Mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar und verboten ist die mißbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Gemeinsamen Markt oder auf einem wesentlichen Teil desselben durch ein oder mehrere Unternehmen, soweit dies dazu führen kann, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen.

Dieser Mißbrauch kann insbesondere in folgendem bestehen:
   a)    der unmittelbaren oder mittelbaren Erzwingung von unangemessenen Einkaufs- oder Verkaufspreisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen;
   b)    der Einschränkung der Erzeugung, des Absatzes oder der technischen Entwicklung zum Schaden der Verbraucher;
   c)    der Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleichwertigen Leistungen gegenüber Handelspartnern, wodurch diese im Wettbewerb benachteiligt werden;
   d)    der an den Abschluß von Verträgen geknüpften Bedingung, daß die Vertragspartner zusätzliche Leistungen annehmen, die weder sachlich noch nach Handelsbrauch in Beziehung zum Vertragsgegenstand stehen.

Einen Nachtstromvertrag mit dem Abschluss eines Haushaltstromvertrages zwingend zu verbinden, ist verboten.

Wenn Vattenfall eine marktbeherrschende Stellung bei Nachtstrom hat, ist sie gezwungen, Sie zu beliefern. Vattenfall darf Ihnen den Nachtstromvertrag gar nicht kündigen. Sie muss Sie zu gleichen Konditionen beliefern, wie andere Nachtstromkunden auch.

Das weiß man bei der Vattenfall auch. Schreiben Sie denen einen netten Brief, und bitten Sie darum klarzustellen, dass die oben beschriebene Vertragsklausel unwirksam ist, da sie gegen Kartellrecht verstößt. Sollte diese Klarstellung nicht bis zu einem genannten Termin erfolgen, sollten Sie eine Beschwerde beim Bundeskartellamt androhen.
Titel: Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
Beitrag von: Cremer am 13. Dezember 2009, 11:04:43
@reblaus,

leider ist das überall so in der Republik.

@latiko,

Beschwerde beim Bundeskartellamt und/oder Landeskartelamt

Schriftlich vom versorger die Stromtarifabhängigkeit bestätigen lassen.
Titel: Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
Beitrag von: Christian Guhl am 13. Dezember 2009, 12:04:21
@reblaus
@Cremer
Das Kartellamt interessiert sich nicht dafür ! Auf meine Anfrage wurde geantwortet, dass es sich um ein \"untergeordnetes Problem\" handelt und man keinen Anlass zum Eingreifen sieht.
Titel: Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
Beitrag von: ladiko am 13. Dezember 2009, 13:05:17
@christian? hast du beim bundes- oder landeskartellamt angefragt?

@cremer: ladiko =)

@all: danke für eure ausführliche hilfe, ich habe jetzt ein schreiben aus euren aussagen und dem was ich forum noch gefunden habe vorbereitet:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

in den beiden Schreiben vom 18.11.2009 kündigt mir die Vattenfall GmbH die Erhöhung der Verbrauchspreise an. Im Falle des Vertrags Berlin Easy von 17,84 auf 19,15 Cent / kWh und im Falle des Sondervertrags Speicherheizung Haushalt von 10,89 auf 12,20 Cent / kWh.

Ich bitte zunächst um Mitteilung, woraus Sie die behauptete Berechtigung zur einseitigen Preisfestsetzung herleiten. Sollten Sie zu einer einseitigen Preisfestsetzung berechtigt sein, bindet mich eine solche nicht, so lange die Angemessenheit Ihrer jeweiligen Preisforderung nicht von mir anerkannt oder von dem zuständigen Gericht rechtskräftig festgestellt wurde.

Ich berufe mich insoweit auf § 315 BGB. Dies gilt in gleicher Weise für künftig mitgeteilte (erneut erhöhte) Preise.

Bitte weisen Sie mir die Erforderlichkeit  und die Angemessenheit Ihrer Preisforderung durch eine nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlage nach. Bitte weisen Sie mir auch die adäquate Kostenschlüsselung auf die unterschiedlichen Verbrauchergruppen nach.
Weil der Einwand der Unbilligkeit die Nichtfälligkeit des Anspruchs zur Folge hat, möchten Sie bitte von Mahnungen, Sperrandrohungen etc. absehen. Wegen der Erhebung des Unbilligkeitseinwands fehlt es an einer fälligen Forderung. Die Androhung der Versorgungssperre ist auch nach § 17, Abs. 1 GasGVV und StromGVV  unzulässig und möglicherweise sogar strafbar.

Die Tatsache, dass Vattenfall einem Oligopol angehört, welches mehr als 80% der deutschen Kraftwerkskapazität kontrolliert, kann als Beleg für die bestehende marktbeherrschende Stellung des Unternehmens angesehen werden und ich bitte somit davon abzusehen auf die „zahlreichen“ Wechselmöglichkeiten auf dem Berliner Strommarkt hinzuweisen.

Guthaben aus etwaigen anderen Versorgungsverträgen sind mir in voller Höhe auszuzahlen. Eine etwa geschuldete Nachzahlung werde ich von mir aus bewirken. Einer Aufrechnung Ihrerseits widerspreche ich gemäß § 366, Abs.1, BGB.

Bis der billige Preis feststeht, zahle ich unter Vorbehalt einen geringeren als den von Ihnen verlangten Preis. Die Abschlagszahlungen reduziere ich ebenfalls. Auf den verminderten Preis beschränke ich die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung.

Im Falle einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung darf ich Sie bitten, dieses Schreiben dem Gericht vorzulegen.

Darüber hinaus bitte ich um schriftliche Stellungnahme zur Vorlage beim Landeskartellamt bzgl. des „Sondervertrag Elektro-Speicherheizanlagen für Haushalts- und Gewerbekunden“ der Vattenfall GmbH, zu dem es angesichts der marktbeherrschenden Stellung bei Nachtstrom auch keine relevante Alternative gibt. Unter Punkt 2 heißt es: \"Der Sondervertrag kann nur zusätzlich zu einem Stromliefervertrag für die allgemeine elektrische Anlage abgeschlossen werden.\".

Verstehe ich richtig, dass Vattenfall somit vorschreibt, dass der Nachtstromvertrag mit dem Abschluss eines Haushaltsstromvertrags  zwingend verbunden ist und dadurch gegen Artikel 82 (ex-Artikel 86) des EG-Vertrags verstößt, in welchem es heißt, dass die mißbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung besteht, wenn die an den Abschluss eines Vertrags geknüpfte Bedingung besteht, zusätzliche Leistungen anzunehmen, die  in keiner Beziehung zum eigentlich Vertragsgegenstand stehen.

Mit freundlichem Gruß
Die blauen Passagen sind von mir, die schwarzen aus dem Musterschreiben: http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1703/
Kann ich das so lassen?
Titel: Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
Beitrag von: reblaus am 13. Dezember 2009, 14:49:11
Vattenfall muss Ihnen die Billigkeit der Preiserhöhung vorgerichtlich nicht nachweisen. Es reicht aus, dass man Ihnen darlegt, warum die Preiserhöhung der Billigkeit entspricht.

Ich würde auch unter Fristsetzung klipp und klar verlangen, dass Vattenfall klarstellt, dass sie aus Ziffer 2 des Sondervertrages keine Rechte herleitet, und Ihnen das Recht zubilligt, Ihren Haushaltsstrom von einem anderen Unternehmen zu beziehen, ohne dass deshalb der Nachtstromvertrag gekündigt wird.
Titel: Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
Beitrag von: ladiko am 13. Dezember 2009, 15:10:02
Also:

Zitat
Bitte legen Sie mir dar, wieso die Preiserhöhung der Billigkeit entspricht, z.B. indem Sie mir die Erforderlichkeit und die Angemessenheit Ihrer Preisforderung durch eine nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlage aufführen.

...

Verstehe ich richtig, dass Vattenfall den Nachtstromvertrag mit dem Abschluss eines Haushaltsstromvertrags zwingend bündelt und dadurch gegen Artikel 82 (ex-Artikel 86) des EG-Vertrags verstößt, in welchem es heißt, dass die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung besteht, wenn die an den Abschluss eines Vertrags geknüpfte Bedingung besteht, zusätzliche Leistungen anzunehmen, die  in keiner Beziehung zum eigentlich Vertragsgegenstand stehen.

Daher bitte ich um schriftliche Klarstellung bis zum 31. Dezember 2009 ob sich Vattenfall aus Ziffer 2 des Sondervertrages Rechte herleitet den Nachtstromvertrag zu kündigen, falls ich meinen Haushaltsstrom von einem anderen Unternehmen beziehe.

?
Titel: Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
Beitrag von: reblaus am 13. Dezember 2009, 15:47:19
Die vorgerichtliche Darlegungslast des Versorgers ist etwas tückisch. Zuerst muss der Versorger alle Umstände darlegen, die ihn zu der Preiserhöhung berechtigen. Hierzu reicht ein einziger Satz. Danach liegt es an dem Verbraucher, diese Darlegung durch konkrete Fragen präzisieren zu lassen.
Hier (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=12993) können Sie mehr darüber lesen.

Nützlich ist Ihnen eine solche Vorgehensweise aber nur, wenn Sie erwägen, die Forderung im Gerichtsverfahren sofort anzuerkennen, nachdem Sie die nötigen Informationen erhalten haben. In diesem Fall müssen Sie die Forderung zwar bezahlen, nicht aber die entstandenen Gerichtskosten. Dafür mussten Sie zuvor aber alles richtig gemacht haben.

Ob die Darlegungen des Versorgers tatsächlich zutreffend sind, werden Sie nie erfahren, da ein Beweis nicht erhoben wird. Allerdings wären vorsätzlich unrichtige Angaben dann als Betrug zu werten.
Titel: Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
Beitrag von: Christian Guhl am 13. Dezember 2009, 16:53:43
@ladiko
Bundeskartellamt - 10.Beschlussabteilung
Titel: Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
Beitrag von: Cremer am 13. Dezember 2009, 23:19:14
@ladiko,

wenn ich ein \"Radikaler\" wäre, würde ich versuchen einen neuen Tagstromvertrag abzuschließen. Sollte der Versorger den nachtstrom kündigen bzw. Sie mit dem Sondervertrag Nachstrom in den Tagstrom \"umsetzen\", Widerspruch einlegen, eigene Jahrerechnung erstellen auf der Preisbasis des Nachtstromes. Dann kann ja der Versorger klagen wenn er will.

Aber wie gesagt, das muss jeder für sich entscheiden.
Titel: Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
Beitrag von: ladiko am 14. Dezember 2009, 20:25:19
Also sind Sie keiner?
Titel: Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
Beitrag von: Cremer am 14. Dezember 2009, 22:01:54
@ladiko,

logisch, bin keiner. :tongue:

ich hab doch Gas als Heizenergie :D
Titel: Re: Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
Beitrag von: wechselprofi am 13. Februar 2013, 16:46:30
Unabhängig von der rechtlich zu beurteilenden Situation gibt es eventuell ein praktisches Wechselhindernis. Ein unabhängiger Wechsel von HT und NT ist generell nur dann möglich, wenn die beide Zähler/ Zählwerke vom Netzbetreiber unterschiedlichen Zählpunkten zugeordnet wurden. Die Zählpunktbezeichnungen (Meteringcodes), die einen Zählpunkt eindeutig identifizieren, müssen auf der/ den Rechnungen ausgewiesen werden (33 Zeichen lang mit DE beginnend).