Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => H => Stadt/Versorger => HanseWerk => Thema gestartet von: Michael S. am 07. Dezember 2009, 12:27:01
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Trotz verlorenen Prozesses vor dem LG Hamburg und noch ausstehender Berufungsverhandlung hat mir E.ON jetzt eine Klageschrift gegen meine zurüchbehaltenen Zahlungen zustellen lassen.
Unglaublich, wie umfangreich so eine Klageschrift sein kann - 140 Seiten!
Vielleicht wollen die Anwälte die Richter damit eher erschlagen als überzeugen :-)
Selbstverständlich werde ich mich gegen die Klage verteidigen, Deckungszusage meiner Rechtsschutzversicherung liegt vor.
Ich bin gespannt...
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EON verbrennt scheinbar Geld durch verlorene Prozesse und doppelt versandte Mahnbescheide, um dann über gestiegene Ausgaben zu jammern und im Anschluß daran dann die Preise zu erhöhen. Auch wenn es hier schon genannt wurde, nochmals aus vzhh.de (Verbraucherzentrale Hamburg):
-- zitat on ----
... Dabei erfährt E.on bei den Amtsgerichten derzeit eine Abfuhr nach der anderen, so in Bergedorf, Blankenese und zuletzt in Reinbek. Das dortige Amtsgericht ist angesichts der 400 vorliegenden Verfahren jetzt dazu übergegangen, die E.on-Anwälte in einem Standardschreiben unmissverständlich auf die Aussichtslosigkeit ihrer Klagen hinzuweisen. Darin heißt es: „geht das Gericht davon aus, dass die Preisanpassungsklausel unwirksam ist und (E.on Hanse) nur die Tarife zustehen, die bis zum Widerspruch erhoben wurden“
--- zitat off ---
Scheinbar braucht es noch nicht einmal einen Anwalt zur Verteidigung, dennoch: Viel Glück (vielleicht eher: Viel Spaß :D)
Wo findet denn das Verfahren statt?
Gruß von flotex
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@Michael S.,
vielleicht nach dem Motto.
jetzt erst recht, koste es was es wolle!
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@flotex:
Die Klage wurde an meinem zuständigen Amtsgericht Blankenese eingereicht.
Vielleicht wäre ein Anwalt gar nicht nötig, aber wenn ich schon eine Rechtsschutzversicherung habe, gehe ich trotzdem lieber auf der sicheren Seite.
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Moin,
auch ich habe die Klageschrift erhalten ... ich glaube die haben ein Rad ab ... gibt es eine Empfehlung eines Anwalts im Hamburger Süden?
Weiter gehts ...
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Nun hats auch mich erwischt :P Ein dickes Buch mit allen möglichen Anhängen. Interessant ist die Begründung. Hier ein Auszug:
--- Zitat on ---
Inzwischen, möglicherweise aber auch wegen der Darlegungen der Klägerin zur Marktüblichkeit ihrer Preise, haben die Rechnungskürzer den Schwerpunkt der Auseinandersetzung mit der Klägerin auf einen formalen Aspekt verlagert, nämlich die AGBrechtliche Wirksamkeit der Preisanpassungsklausel. Trotz jahrelanger unbeanstandeter Vertragsentwicklung sind sie der Meinung, dass die vertraglich vereinbarte Preisanpassungsklausel nicht hinreichend transparent sei und gegen das Angemessenheitsgebot des § 307 BGB verstoße. Selbst wenn ihnen die insofern zunehmend rigide höchstrichterliche Rechtsprechung an diesem Punkt Recht geben mag, würde die Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel doch keinesfalls die hier streitgegenständlichen Rechnungskürzungen rechtfertigen können. Denn die rechnungskürzenden Kunden schulden der Klägerin für deren vertragsgemäß erbrachte Leistung auf jeden Fall ein dem objektiven Wert des bezogenen Gases entsprechendes Entgelt. Auf einen günstigeren als den marktüblichen Preis hat nach geltendem Recht niemand einen Anspruch.
--- Zitat off---
Soso, die \"zunehmend rigide höchstrichterliche Rechtsprechung\"... :D
Na dann werde ich mich mal mit meiner Rechtsschutz in Verbindung setzen.
Daher schon mal die Frage, ebenso wie Docker: Gibt es eine Empfehlung oder besser, eine Liste von Anwälten für den Raum Hamburg?
Gibt es ein Musterschreiben (\"Verteidigungsabsicht\")? Dazu brauche ich ja noch keinen Anwalt..
Gruss von flotex
Nachtrag: Das Musterschreiben gibt es bei vzhh.de. Ich werde aber trotzdem einen Anwalt beauftragen. Das treibt EONs Kosten in die Höhe :D
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Auch ich habe diesen dicken Packen Papier von E.On Hanse erhalten. Und das wo ich schon dachte, nun sei dieser ganze Ärger nach dem Gerichtsurteil endlich erledigt.
Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek schreibt mir: Das schriftliche Vorverfahren wird angeordnet. Ich möge mich binnen 2 Wochen äußern, ob ich mich gegen die Klage verteidigen will. In dem Fall müßte ich eine Klagerwiderung einreichen.
Meine Frage in die Runde:
Kann ich dieses alles auch ohne Anwalt durchstehen? Ich bin nicht rechtschutzversichert und befürchte, die Kosten für den Rechtsbeistand stehen nachher in keinem Verhältnis zu dem Geldbetrag um den es geht.
Für Tips, wie ich mich am besten in dieser Situation verhalte, wäre ich sehr dankbar.
Schöne Grüße von Radke
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Der Frage von Flotex möchte ich mich anschließen:
kann jemand Anwälte empfehlen, die sich dieser Mamutaufgabe stellen, ohne gleich eine Sonderhonorarvereinabarung abschließen zu wollen?
Dank im Voraus.
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Original von Michael S.
Der Frage von Flotex möchte ich mich anschließen:
kann jemand Anwälte empfehlen, die sich dieser Mamutaufgabe stellen, ohne gleich eine Sonderhonorarvereinabarung abschließen zu wollen?
Dank im Voraus.
Ja, ja. Maximale Leistung zu minimalem Preis. Geiz ist halt geil. Und Geld sparen wollen nur wir. Mitverdienen ist nicht drin.
Leute, wacht mal auf. Wie allgemein bekannt, ist das Thema nicht ganz trivial, wenn auch schon häufiger durchgekaut. Aufgrund der \"so fachkundigen\" Richter muss man aber auch vor dem AG auf der Hut sein und einen kompetenten Anwalt dabei haben. Da muss man für die Einsparungen der letzten Jahre auch mal ein paar Euro ausgeben. sind ja keine Tausende. Und bei einem gewonnen Prozess kommt ein Gutteil ja wieder rein. =) Aber bei z.B. nem Streitwert von 300,- - 600,- EUR kommt der Anwalt über die RVG auf keinen grünen Zweig, vor allem bei dem aufwendigen Thema.
Geiz ist nicht geil.
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Wer wegen 300 € eine gerichtliche Billigkeitsprüfung anstrebt, sollte sich im Klaren sein, dass dies die Ausübung eines Hobbies und keine wirtschaftliche Maßnahme darstellt.
Wer sich wegen 300 € aufgrund einer eindeutig unwirksamen Preisanpassungsklausel (Kann-Klausel) verklagen lässt, ist auf der sicheren Seite. Dieses Thema ist ausdiskutiert und wird von den Gerichten routinemäßig abgeurteilt. Dafür reicht der Anwalt um die Ecke.
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@bolli:
Im Einzelfall verstehe ich es, dass es sich für einen RA nicht lohnen würde. Hier sind jedoch Massenklagen mit dem selben Inhalt im Umlauf (z.B. über 400 Klagen in Reinbek).
Für mein Verständnis müsste es sich aber doch für einen Anwalt lohnen, wenn er viele Betroffene als Mandanten gewinnen würde, da die Schriftsätze der Klageerwiederung alle gleich sind - Stichwort Serienbrief.
Aber vielleicht war das auch Sinn und Zweck dieser Massenklage von E.ON, dass viele Kunden aufgeben müssen, da nicht ausreichend Anwälte bereit sind, dieses anspruchsvolle Mandat zu normalen Gebührensätzen wahrzunhmen.
Nicht nur Geiz scheint geil zu sein...
Nachtrag: Mein Streitwert liegt übrigens bei ca. 1.700 EUR, also einentlich nicht gerade nur ein Trinkgeld.
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@Michael S.
organisieren Sie eine Sammelklage
@flotex
Klageschrift ist \"Anwaltsdeutsch\"
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Leider greift meine Rechtsschutzversicherung nicht, ich habe sie erst vor 3 Jahren abgeschlossen, die Kürzungen laufen aber bereits sein 2004.X(
Pech gehabt, aber es würde wohl sowieso nichts nützen. Bei diesen Streitwerten ist kaum ein \"bekannter\" RA dazu bereit, die Vertretung bei diesem Mini-Honorar zu übernehmen. In meinem Fall gerade mal 250-300 Honorar bei ca. 20 Stunden Aufwand.
Das ist natürlich zu verstehen. Das einzige was helfen würde, wäre die Vereinbarung eines Pauschalhonorares. Bei, sagen wir mal, 2000 Euro Honorar, werden aber nur (nach \"Gewinn\" des Verfahrens, die besagten 250-300 Euro Honorar von der Gegenseite erstattet.
Damit sitzt man dann auf den Differenzkosten trotz \"Obsiegen\" (Anwaltsdeutsch?), somit würde es letztlich eine \"Spaßveranstaltung\" werden.:P
Bleibt also nur, sich selbst zu verteidigen, oder einen GelbeSeiten-Anwalt zu finden (mit Helfersyndrom, oder notleidend).:D
Das ist zwar ärgerlich, aber die Wahrscheinlichkeit den Prozeß zu verlieren geht sowieso gegen 0. Außerdem (abhängig vom Streitwert) bleibt ja noch der Weg zum LG.
Immerhin ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß bis zum Verfahren bereits andere Amtsgerichte entschieden haben. Auf diese Urteile kann man sich dann ja ebenfalls berufen (neben den schon vorhandenen Urteilen).
Gruss @alle flotex
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@ cremer:
Wieso Sammelklage - ich muss mich verteideigen (Amtsdeutsch: Klagerwiderung).
Viel Zeit habe ich auch nicht, nur noch drei Wochen.
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Macht Euch mal keinen Kopf, die Amtsgerichte (in Hamburg) haben schon Urteile gegen E.ON gesprochen, das LG hat auch pro Verbraucher geurteilt.
Die VZHH schreibt es wie folgt:
\"Dabei erfährt E.on bei den Amtsgerichten derzeit eine Abfuhr nach der anderen, so in Bergedorf, Blankenese und zuletzt in Reinbek. Das dortige Amtsgericht ist angesichts der 400 vorliegenden Verfahren jetzt dazu übergegangen, die E.on-Anwälte in einem Standardschreiben unmissverständlich auf die Aussichtslosigkeit ihrer Klagen hinzuweisen. Darin heißt es: „geht das Gericht davon aus, dass die Preisanpassungsklausel unwirksam ist und (E.on Hanse) nur die Tarife zustehen, die bis zum Widerspruch erhoben wurden“.\"
Einen Rechtsanwalt braucht man für diese Klage eher nicht, die Verfahren dürften sich eigentlich ohne mündliche Verhandlung zu Gunsten der Verbraucher entscheiden.
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@Flotex
Habe ich das jetzt richtig verstanden?
Es reicht also aus, wenn ich mir das Musterschreiben von der VZHH ausdrucke und zum AG Grevesmühlen schicke - natürliche Unterschrieben - und dann abwarte?
Brauche mir somit keinen Anwalt suchen und halte somit auch die 2 Wochen Frist ein, die mir das AG gegeben hat.
Muss ich wirklich nicht mehr machen?
Ich war schon wirklich überrascht, als ich heute morgen dieses dicke Bündel an der Haustür entgegengenommen habe.
Vielen Dank für die Hilfe.
Peter
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@lukas-jakob:
Ich bin kein Anwalt, ich glaube aber, das Musterschreiben der vzhh reicht auf jeden Fall aus, um zumindest dem AG mitzuteilen: Ich werde mich verteidigen.
Die Erklärung dieser Verteidigungsabsicht kann auch direkt im AG erfolgen. Mündlich, zur Niederschrift. D.h. ein Rechtspfleger (o.ä.) nimmt es zu Protokoll. Das spart sogar das Porto. Das muss innerhalb von 14 Tagen geschehen.
Für die eigentliche Klageerwiderung hat man dann weitere 14 Tage Zeit. So hat es zumindest mein Anwalt (aus dem Bekanntenkreis) erklärt. Aber natürlich kann man auch dieses vzhh Musterschreiben als Klageerwiderung nehmen (Steht ja auch so im Kopf des Schreibens). Zur Fristwahrung ist das in jedem Fall ok.
Allerdings würde ich persönlich dieses Schreiben noch modifizieren, d.h. auf meinen persönlichen Fall anpassen und ergänzen. Das habe ich bei allen Schreiben so gemacht. Jeder Fall ist immer ein Individualfall. Es kommt z.B. auf den Wortlaut der Preiserhöhungsklausel an.
Da immer die Gefahr besteht, ein Amtsgericht zu \"erwischen\", das sich nicht \"erwartungsgemäß\" verhält, würde ich nach Möglichkeit immer einen Anwalt nehmen. Allein schon deshalb, um nicht durch irgendeinen Formfehler den EON-Leuten eine Tür zu öffnen.
Offensichtlich geht es EON nur darum alle Amtsgerichte \"auszuprobieren\". Die Arroganz und Selbstherrlichkeit von EON ist wirklich unglaublich. Dieser Laden gehört abgestraft. Und das lasse ich mir persönlich auch etwas kosten. Darum der Anwalt.
Ich finde es aber schade, das die VZHH nicht einige konkretere Hinweise zur \"Selbstverteidigung\" gibt. Schliesslich gibt es genügend Leute, die sich einen Anwalt schlichtweg nicht leisten können.
Gruss von flotex
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Hallo, auch ich bin kein Anwalt und habe heute das halbe Telefonbuch von EON erhalten.
Ich habe daraufhin einen Anwalt angerufen und folgende Alternativen zur Vorgehensweise erhalten:
1. Selbst verteidigen:
Dazu muß man innerhalb von 14 Tagen eine sogenannte Verteidigungsanzeige ans Amtsgericht schicken, in der man klarstellt, dass man sich gegen die Klage verteidigen will
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ob man den Klageanspruch ganz oder teilweise anerkennt.
Danach hat man weitere 14 Tage Zeit, um die sog. Klagerwiderung einzureichen, mit den entsprechenden Widersprüchen und eventuell Widersprüchen zu den in der Klage aufgeführten Forderungen und Feststellungen und perönlichen Unterlagen, z.B Widerspruchsschreiben an EON, etc.
2. Einen Anwalt suchen, der einen vor Gericht vertritt. Aufgrund des voraussichtlichen Aufwands von ca. 20 Stunden und der Honorarsätze der Anwälte wird dies leicht zum Minusgeschäft für den Anwalt.
3. Eine Honorarvereinbarung mit einem Anwalt treffen, die über die üblichen Sätze hinausgeht. Aber dann bleibt man auf einem Teil derKosten siten, auch wenn man gewinnt.
So wie es aussieht, reicht diesmal das Formschreiben der Verbraucherzentrale wohl nicht aus, da die Anwälte von EON auch für den Fall, dass die Preisanpassungskausel für unwirksam erklärt ist/wird jede Menge von Gegenargumenten anführen.
Nach meinem Wissen hat EON auch erstmalig Teile der Gewin- und Verlust-rechnung offengelegt, um die vermeintliche Billigkeit der Preiserhöhungen zu rechtfertigen. Die beigefügten Anlagen sind aber weder vollständig noch schlüssig nachvollziehbar. Das tut schon weh, sich das ganze Zeug am Samstag reinzuziehen.
Vieleicht ergibt sich ja eine Möglichkeit, dss wir uns zusammen tun, einen Anwalt suchen, der sich in dem Gbiet auskennt und die Klagerwiderung professionell ausarbeitet, die alle anderen dann mit individuell angepaßten Daten einreichen können.
Aber vielleicht kommt ja in den nächsten Tagen noch mehr von der Verbaucherzentrale.
Mein Entschluss steht jedenfalls fest: nur nicht einknicken, dann haben wir für alle Zeit ausgekichert und sind der Willkür von EON und Konsorten ausgeliefert.
Gruss
EON-nervt
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Original von flotex
Schliesslich gibt es genügend Leute, die sich einen Anwalt schlichtweg nicht leisten können.
Die bekommen Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
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PKH (Prozeßkostenhilfe) ersetzt doch nur Kosten nach Brago. Damit sind wir wieder bei dem Problem das sich kaum ein Anwalt findet, der ohne Sonderhonorar arbeiten möchte..
Nimmt man sich irgendeinen Anwalt, oder will man sich selbst verteidigen, wäre genau das was \"EON-nervt\" sagt, das Richtige. Eine Art \"Leitfaden für eine professionelle Klageerwiderung\". Das hilft auch einem \"Wald-und-Wiesen\" Anwalt.
Ich würde in einer Klageerwiderung nur auf die Preiserhöhungsklausel eingehen, belegen das diese bereits \"durchgeklagt\" ist, im Anschluß kurz auf den scheinbaren Billigkeits-Nachweis eingehen und sagen: Wenn das Gericht dann unbedingt möchte, das ich dazu ebenfalls Stellung nehme, würde ich natürlich auch tun, was aber bedeuten würde, das dieses ein ebenfalls \"dickes Buch\" wird.
Mit anderen Worten: In diesem Fall ist der Vortrag des Billigkeits-Beleges obsolet geworden, da alle Preiserhöhungen seit 2004 durch die bereits bewiesene Unzulässigkeit der Preisanpassungklausel ebenso unzulässig sind. Wenn ihr euch das antun wollt, bitte, dann erschlage ich euch ebenfalls mit einem Telefonbuch :D
Aber mal im Ernst, ich würde in jedem Fall zunächst die Verteidigungsabsicht erklären (innerhalb von 14 Tagen), dadurch hat man weitere 14 Tage gewonnen. In diesen 28 Tagen kann man dann auf eine Reaktion der VZ warten. In 28 Tagen passiert in diesem Forum auch ziemlich viel...
Gruss von flotex
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Wer mit E.on Hanse einen Sondervertrag abgeschlossen hat, in dem folgende Preisanpassungsklausel verwendet wurde:
E.on Hanse / Hein Gas ist berechtigt, ihre Preise der Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt anzupassen;
kann sich durch eine einseitige Klageerwiderung gegen diese 140seitige Klage zur Wehr setzen. Für einen Rechtsanwalt entsteht dann kein Aufwand, der eine Honorarvereinbarung rechtfertigen würde, wenn er mehrere Mandate mit identischem Sachverhalt vertritt. In diesem Fall müssen bei der Standardklageerwiderung lediglich die Namen der Beteiligten und das Abschlussdatum des Sondervertrages den individuellen Gegebenheiten angepasst werden.
Es empfiehlt sich daher, dass sich die betroffenen Kunden zusammenschließen, und einen gemeinsamen Anwalt für ihre Fälle beauftragen. Vorteilhaft wäre, wenn dies über die Verbraucherzentrale Hamburg organisiert werden könnte, und ideal wenn der dort bereits beauftragte Anwalt die Verfahren übernehmen würde.
Allerdings halte ich es in diesem speziellen Fall auch für problemlos möglich, durch eine Musterklageerwiderung die Sache selbst zu bearbeiten. Dies hat nur den einen Nachteil, dass es für E.on deutlich billiger kommt. Abschrecken kann man E.on aber am besten, wenn die Kosten aus dem Ruder zu laufen drohen.
Um Zeit zu gewinnen, sollte dem jeweiligen Amtsgericht innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Klage folgendes Schreiben zugesendet werden.
Aktenzeichen: xxx
In Sachen
E.on Hanse / xxx
teile ich/wir mit, dass ich/wir der Klage entgegen treten wollen.
Unterschrift
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Original von flotex
PKH (Prozeßkostenhilfe) ersetzt doch nur Kosten nach Brago. Damit sind wir wieder bei dem Problem das sich kaum ein Anwalt findet, der ohne Sonderhonorar arbeiten möchte..
RVG, die BRAGO gibts schon lange nicht mehr und die Anwälte sind zu Beratungshilfe verpflichtet .
Im Ablehnungsfall Anzeige bei der Anwaltskammer.
Und Sonderhonorare zahlen die meisten RSV auch nicht, ich hab hier noch das kleingedruckte von meiner alten Allianz RSV... Aussage so in etwa \"...Deckungszusage nur für das unvermeidliche und die wirtschaftlichste Lösung...\" den Rest zahlt Ihr selber.
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Original von darkstar
und die Anwälte sind zu Beratungshilfe verpflichtet .
Und das steht wo?
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Mit \"zur Beratungshilfe verpflichtet\" meint darkstar wohl § 49a BRAO.
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Es gibt sie doch noch, die Anwälte mit Berufsehre!
Heute hatte ich ein Gespräch in einer Anwaltskanzlei und mein Mandat wurde angenommen - ohne Sonderhonorarvereinbarung.
Falls von euch ebenfalls Bedarf an juristischer Unterstützung besteht, habe ich die Erlaubnis, zu vermitteln - selbstverständlich provisionsfrei.
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Presse zu den E.ON - Klagen (http://www.ln-online.de/news/norddeutschland/2705287)
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Ich habe heute einen Termin beim Anwalt. Habe mich telefonisch mit Ihm verabredet. Er klang dem sehr positiv gegenüber. Er ist zwar auf diesem Gebiet kein Fachanwalt, aber sofern das Interesse da ist, denke ich wird es für Ihn keine große Sache sich hier einzuarbeiten. Habe ja alles sehr gut vorbereitet.
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Es ist schon abenteuerlich, dass die Konzerne immer noch versuchen, die Verbraucher zu vergackeiern, wenn sie so was äußern:
E.on Hanse hält dagegen, dass das Urteil, gegen das im übrigen Berufung eingelegt worden sei, lediglich den formalen Aspekt der Preisklausel berühre. Die eigentlich bedeutsame Frage, ob die Preisenahebungen „billig“, also gerechtfertigt waren, sei gar nicht geprüft worden.
Presse zu den EON-Klagen (http://www.ln-online.de/news/norddeutschland/2705287)
Mittlerweile sollten zumindest die Widersprüchler doch in der Lage sein zu unterscheiden zwischen der Unwirksamen Preisänderungsklausel in einem Sondervertrag (bei der es eben, wie in besagtem Urteil geschehen, gar nicht mehr auf die Billigkeit der Preise ankommt, auch wenn die Unternehmenssprecherin dieses verständlicherweise bedauert) und \"billigen Preisen\", die es erst in der gesetzlichen Grundversorgung oder in Sonderverträgen MIT wirksamer Preisänderungsklausel oder wirksam einbezogener gesetzlicher Regelung zu überprüfen gilt.
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Alle Sondervertragskunden mit der Klausel \"xxxx ist berechtigt uswusw\" haben nach dem Urteil des LG Hamburg durch folgenden Satz auf Seite 11 in der Urteilsbegründung nichts zu befürchten:
Die Kammer schließt sich der mittlerweile herrschenden Auffassung in der Rechtssprechung an, dass sondervertragliche Preisanpassungsklauseln in Erdgaslieferverträgen einer Inhalteskontrolle nach §307 BGB unterliegen und bei Unwirksamkeit der Klausel keine Billigkeitskontrolle gemäß §315 Abs. 3 BGB zu erfolgen hat (grundlegend BGH, Urteil vom 17.Dezember 2008, VIII ZR 274/06 - Juris)
Ich kann es absolut nicht nachvollziehen, warum E.ON jetzt bei den Amtsgerichten die Billigkeit überprüfen lassen will, wenn das LG und der BGH dieses als nicht zulässig ansieht.
Für jeden Rechtsanwalt ist doch eigentlich dieser Fall \"schnelles Geld\", wer also im schriftlichen Verfahren nicht auf einen Rechtsbeistand verzichten will, sollte das LG Urteil mit zum Gespräch nehmen.
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Ich bin mir auch nicht ganz im Klaren, was hinter dieser Taktik stecken soll. Ob die durch diese Wischi-Waschi-Rederei von der Billigkeit der Preise immer noch soviele verklagte Kunden zum Einlenken bewegen können, dass sich diese \"Massenklageerhebung\" tatsächlich lohnt. Oder ist das nur noch die pure Verzweifelung, bevor der Geschäftsführer wegen Unfähigkeit abgelöst wird ? ?(
Unser Versorger redet auch in jedem Zeitungs-Interview von diesem Unsinn, obwohl bei uns zu einem ganz überwiegenden Teil Sonderverträge mit unwirksamer Preisanpassungsklausel verwendet wurden/werden.
Ich kann das nur als vorsätzliche Tat werten, die normalerweise wegen unlauteren Wettbewerbs oder unlauterer Aussagen verurteilt gehört. Schließlich ist ja mittlerweile bekannt, dass höchstrichterlich die Billigkeitsprüfung bei unwirksamer Preisanpassungsklausel abgelehnt wird.
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News zur Klagewelle (http://www.umweltruf.de/news/111/news0.php3?nummer=33672)
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Wie sieht das mit einem Wärmeliefervertrag mit automatischer Preisgleitklausel aus?
Nachdem ich gegen die neue Wärmepreisanpassung zum 01.10.09 Widerspruch eingelegt hatte, bekam ich ein Schreiben mit folgendem Inhalt:
\"Das Urteil des LG Hamburg betrifft die unbestimmte Preisgleitklausel im Erdgasliefervertrag. Ihr Wärmelieferungsvertrag aber enthält eine sog. automatische Preisgleitklausel. Die Preisanpassung vollzieht sich automatisch nach der in der Preisanpassungsklausel vorgesehenen Formel, sofern sich die Faktoren verändern. Ein einseitiges Preisbestimmungsrecht zu unseren Gunsten, wie es §315BGB voraussetzt, besteht in Ihrem Fall gerade nicht, da eine Preisanpassung einer Billigkeitskontrolle nicht unterliegt.\"
Kann mir jemand helfen? Wie reagiere ich am Besten auf ein solches Schreiben?
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Guten Abend zusammen,
wir haben erst letzte Woche vom AG HH-Altona die Klageschrift erhalten.
Ist das bei noch jemandem hier der Fall?
An das normale Anschreiben wurde noch ein Extra-Blatt angehängt, auf welchem das AG darauf hinweist,
\"dass es die Rechtsauffassung des LG HH zur Unwirksamkeit der Anpassungsklausel teilt. Vorrang gegenüber einem marktüblichen Preis hat die vertragliche Vereinbarung. Eine Anpassung etwa wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage kommt nicht in Betracht, weil das Risiko der Veränderung der Marktlage bei Abschluss des Vetrages bekannt war.
Das Gericht regt an, dass die Parteien das Ruhen des Verfahrens beantragen, bis über die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts entschieden ist.
Die Parteien werden um Mitteilung binnen 2 Wochen gebeten, ob das Ruhen des Verfahrens beantragt wird.\"
Soweit das.
Vor 2 Tagen kam dann die Antwort der EON-RA Goebel & Goebel, \"dass die Klägerin grundsätzlich bereit ist, sich mit einem Ruhen des Verfahrens ... einverstanden zu erklären.
[...] Zusätzlich zu dem erforderlichen Antrag auf bzw. Zustimmung zu dem Ruhen des Verfahrens bedarf es daher einer ausdrücklichen und vorbehaltslosen Verjährungsverzichtserklärung der beklagten Partei, will man nicht alle sechs Monate auf die Fortsetzung des Verfahrens drängen, was auch nicht im Sinne der Prozessökonnomie liegen dürfte.
Was sagen die Experten dazu bzw. wer ist noch betroffen? Wir haben erst nächste Woche einen Termin bei der Verbraucherzentrale und werden wohl erstmal um die Frist einzuhalten die Klage erwidern.
Grüße
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Also mein Termin ist für Anfang März d.J. bestimmt, mit der Besonderheit, dass das AG bei E.ON noch diverse Nachweise angefordert hat, denn bei mir ist die Vertragsgrundlage nicht mal so einfach zu bestimmen, weil bei mir völlig andere schriftliche Vertragsgrundlagen vorliegen ... kleines Lächeln meinerseits...
Ich bin momentan ziemlich \"auf Krawall gebürstet\", denn was E.ON da abzieht ist schon eine Frechheit sondergleichen.
Nun kann sich aber nicht jeder Betroffene einen Anwalt leisten oder sich selbst verteidigen - dass ist ja auch nicht immer so ganz einfach - E.ON zielt gerade auf diese Klientel ab und hofft dadurch noch Geld hereinzubekommen.
Ich kann eigentlich nur jeden empfehlen, der nicht die finanziellen Mittel besitzt: Seht euch unbedingt nach anderen Anbietern um und sch.... auf E.ON. Versucht andere mitzuziehen, damit E.ON es auch wirklich merkt.
Übrigens: Hamburg Energie bereitet sich vor, Gaslieferungen für Privathaushalte anzubieten: wenn das finanziell stimmt: bin ich dabei. Wir müssen endlich diesen Großkonzernen Grenzen aufzeigen.
Und was das Ruhen des Verfahrens anbetrifft: dass hatten wohl viele Betroffene schon bei E.ON angefragt ,letztes Jahr, damals wollte der Konzern nicht darauf eingehen, jetzt mit einem Mal doch... macht mich nachdenklich... die merken wohl plötzlich, dass sich ein riesiges Kostenloch auftut... Leute lasst euch nicht verarschen.... Ich meine, man sollte schon auf die Entscheidung des zuständigen AG bestehen, dann tut\'s E.ON wenigstens richtig weh!