Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EnBW => Thema gestartet von: Eddie2005 am 24. November 2009, 19:32:46

Titel: ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
Beitrag von: Eddie2005 am 24. November 2009, 19:32:46
Die EnBW ist sich Ihrer Sache offenbar sehr sicher und macht Ernst. Trotz anwaltlichem Widerspruch/Schreiben habe ich den Mahnbescheid bekommen.
Leider bin ich noch nicht lange genug im BdEV bzw. Prozesskostenfonds, sodass ich jetzt \"nackt\" dastehe. Bin ich der erste und einzige?
Titel: ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
Beitrag von: herr_mueller am 24. November 2009, 22:41:32
Nein, Sie sind nicht der einzige ;-)
Titel: ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
Beitrag von: Goofykaterle am 25. November 2009, 10:18:17
Auch ich habe einen Mahnbescheid erhalten
Titel: ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
Beitrag von: hutti36 am 26. November 2009, 19:36:05
und was werdet Ihr jetzt tun?

könnt Ihr mir verraten, wie hoch der von der EnBW geforderte Betrag bei Euch ist? Bei mir gerade mal 168 €.
Titel: ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
Beitrag von: Eddie2005 am 26. November 2009, 20:38:28
@hutti36 , na endlich ich dachte schon niemand will sich über die Situation \"Mahnbescheid unterhalten, sondern lieber die Urteile diskutieren  ....

Wir haben 3 Varianten:

1. Widersprechen (mit Prozesskostenfonds oder Rechtschutz im Rücken)
Folgen=
Rechtskosten = 0, aber laufende Kosten BDEV, Fonds= 70 € eventuell
Energieschutzbrief 70 € etc.

2. Widersprechen (OHNE Prozesskostenfonds oder Rechtschutz im Rücken)
Chance verklagt zu werden = 50 %
Chance zu Verlieren (Grundversorgung) 60 %
Bewertetes Gesamtrisiko =30% = 30 % der Gesamtkosten der 1. Instanz = bei dir ca. 80 €.

3. Teilweiser Widerspruch oder nichts tun
100 % Vollstreckungsbescheid = scheidet also eher aus

Meines Erachtens sollten entweder
- der jährliche Forderungsbetrag doppelt so hoch als die jährlichen \"Abwehrkosten\" sein oder
- Die Gesamtforderung doppelt so hoch sein als das bewertete Gesamtrisiko

Wenn bei dir beides nicht zutrifft, wirf das Handtuch, bezahl und wechsel den Anbieter. Andere sind je nach Verbrauch gleich 100 € billiger.

Ach ja .. mein Betrag ist ein Mehrfaches von deinem... wundere mich, dass sie sogar bei solch kleinen Beträgen \"Gas geben\".
Titel: ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
Beitrag von: Cremer am 27. November 2009, 09:47:37
@Leute,

die EnBW macht deshalb ernst, weil Ende des Jahres ihre Ansprüche verjähren. Und weil einige Anwaltsbüros noch Arbeit über die Feiertage haben möchten. ;)
Titel: ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
Beitrag von: reblaus am 27. November 2009, 10:02:35
Hat die EnBW irgendjemandem offengelegt, welchen Vorlieferanten sie für ihr Gas haben? Handelt es sich dabei um die Gasversorgung Süddeutschland?
Titel: ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
Beitrag von: nomos am 27. November 2009, 11:40:07
Zitat
Original von reblaus
Hat die EnBW irgendjemandem offengelegt, welchen Vorlieferanten sie für ihr Gas haben? Handelt es sich dabei um die Gasversorgung Süddeutschland?
Titel: ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
Beitrag von: hulk am 27. November 2009, 11:44:03
kurz 4 fragen, die mir wichtig erscheinen:
1. gibt es informationen ob weitere klagen von der enbw eingereicht wurden?
2. gibt es informationen über das laufende Verfahren beim lg stuttgart (berufungsverfahren gegen das von der enbw genannte urteil vom amtsgericht)?
3. ist das thema mit der gasversorgung süddeutschland als vorlieferant und die verstrickung beider unternehmen nicht eines das der enbw bzgl. der billigkeit doch noch den kopf kosten könnte? (urteil des bgh über möglichst günstige einkaufspreise)
4. die verbraucherzentrale behauptet tarifkunden mit über 10000 kwh pro jahr seien rechtlich als sondervertragskunden einzustufen! ansatzpunkt, ja oder nein?

weiss jemand was?
Titel: ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
Beitrag von: tangocharly am 27. November 2009, 11:48:51
Zitat
Original von reblaus
Hat die EnBW irgendjemandem offengelegt, welchen Vorlieferanten sie für ihr Gas haben? Handelt es sich dabei um die Gasversorgung Süddeutschland?

Sicher, bei der GVS handelt es sich nur um einen \"Geldsack\" der EnBW
Titel: ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
Beitrag von: reblaus am 27. November 2009, 12:01:53
@tangocharly
Die GVS gehört zu 50% der EnBW und zu 50% der ENI. Das bedeutet aber nicht unbedingt, dass die EnBW ihr Gas von der GVS bezieht.

Interessant ist diese Tatsache für mich deshalb, weil die EnBW gemeinsam mit der Badenova in Baden-Württemberg einen Marktanteil von über 30% hat. Das Marktgebiet der GVS ist mit dem Landesgebiet fast identisch. Sollte die EnBW ihr Gas auch mit langlaufenden Lieferverträgen von der GVS bezogen haben, könnte für Baden-Württemberg der Beweis gelingen, dass diese Geschäftsbeziehungen kartellrechtswidrig waren. Was dann auch kleineren Versorgern in BW entgegen gehalten werden könnte.

Sie sehen, ich bin in dieser Frage nach wie vor hartnäckig  :)
Titel: ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
Beitrag von: Gogo am 27. November 2009, 12:48:08
Welche Kosten (Anwaltskosten...) werden denn bei einem Mahnverfahren zusätzlich zum ausstehenden Betrag noch verlangt? Ist das ein gewisser Prozentsatz, abhängig vom Steitwert?

Ich habe den Mahnbescheid noch nicht bekommen, aber das wird ja dann nicht mehr lange dauern.

Grüße
Gogo
Titel: ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
Beitrag von: Eddie2005 am 27. November 2009, 18:54:55
Rechne mal mit 100 Euronen.

@all,

diskutiert doch bitte im Urteil-Thread weiter, wenn der Mahnbescheid euch schnuppe ist
Titel: ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
Beitrag von: hutti36 am 27. November 2009, 19:10:28
Hallo zusammen,

auch bei mir trudelte heute der Mahnbescheid ein.

100 € Gebühren und Zinsen, bei einer Forderungssumme von gerade mal 168 €.
Wie läßt sich denn das rechtfertigen.

Ich habe dem Mahnbescheid nach Rücksprache mit meinem Anwalt widersprochen. Allerdings sagte er mir, dass es wohl wirklich vom persönlichen Gefühl und der persönlichen Intention abhängt, ob man widerspricht oder nicht.

Vor allem die Amtsgerichte sind hier meist in der Sache eher ahnungslos, so dass es hanebüchende Entscheidungen gibt.
Man muss dann eventuell eben wirklich erneut Widerspruch gegen ein negatives Urteil einlegen.

Das Mahnverfahren wird seitens der EnBW in der Form momentan aus einem einzigen Grund gemacht: die Verjährungsfrist nicht verstreichen lassen.

Ich hoffe, dass viele so denken wie ich. Es darf nicht sein, dass man in einer streitbaren Demokratie auf seine Rechte verzichtet und von einem ehemaligen Monopolisten, dem die Gewinne inzwischen wegbrechen, derart eingeschüchtert und verunsichert wird.

Mein Appell: Wenn Unrecht zu Recht wird ist Widerstand (in diesem Fall widerspruch) Pflicht.
Titel: ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
Beitrag von: bolli am 28. November 2009, 01:13:19
Zitat
Original von hutti36
Vor allem die Amtsgerichte sind hier meist in der Sache eher ahnungslos, so dass es hanebüchende Entscheidungen gibt.
Man muss dann eventuell eben wirklich erneut Widerspruch gegen ein negatives Urteil einlegen.
Ich kann Ihrem Anwalt nur beipflichten, da tummelt sich einiges bei den AG. Ihnen muss ich aber leider einen \"gewissen Dämpfer\" mitgeben. Leider gibt es Streitwertgrenzen beim AG, bei deren unterschreiten keine Berufung gegen das AG-Urteil möglich ist. Meines Wissens liegt diese Grenze bei 600,- EUR, weshalb es dann beim anmaßenden AG doppelt ärgerlich wird.   X(
Titel: ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
Beitrag von: RR-E-ft am 28. November 2009, 01:33:44
Bei einem Streitwert von 168 € gibt es keine weitere Instanz, wenn die Berufung nicht ausnahmsweise zugelassen wird.

Falls das Kostenrisiko von Interesse sein sollte, Streitwert einfügen. Der Versorger wird mit Anwalt klagen.  (http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,237919,00.html)

Zu den gesetzlichen Gebühren 62,50 € netto könnte es schwer fallen, einen geeigneten Anwalt zu finden, weil sich mit einem solchen Honorar der wirtschaftliche Aufwand des Anwalts schwer abbilden lässt.

reblaus scheint in das Thema enbw gut eingearbeitet, um ggf. als Volljurist vor dem Amtsgericht ohne Anwaltszwang  unentgeltlich die Vertretung zu übernehmen. Er hat es wohl besser drauf als mancher Anwalt. Idealistisch genug scheint er auch zu sein, wenn man nur die Vielzahl seiner Beiträge betrachtet, in der Sache hartnäckig sowieso. Ggf. PN mit entsprechender Anfrage an reblaus senden.
Titel: ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
Beitrag von: tangocharly am 28. November 2009, 13:18:30
.... ach wie gut, dass Niemand weiß, dass ich Rumpelstilzchen heiß.

Zitat
Original von reblaus
@tangocharly
Die GVS gehört zu 50% der EnBW und zu 50% der ENI. Das bedeutet aber nicht unbedingt, dass die EnBW ihr Gas von der GVS bezieht.

Interessant ist diese Tatsache für mich deshalb, weil die EnBW gemeinsam mit der Badenova in Baden-Württemberg einen Marktanteil von über 30% hat. Das Marktgebiet der GVS ist mit dem Landesgebiet fast identisch. Sollte die EnBW ihr Gas auch mit langlaufenden Lieferverträgen von der GVS bezogen haben, könnte für Baden-Württemberg der Beweis gelingen, dass diese Geschäftsbeziehungen kartellrechtswidrig waren. Was dann auch kleineren Versorgern in BW entgegen gehalten werden könnte.

Sie sehen, ich bin in dieser Frage nach wie vor hartnäckig  :)

Gern, das macht mir geradewegs richtig Spass, wenn Sie darin hartnäckig bleiben wollen.

Also Folgendes  zur Klarstellung:
[list=1]Erstens: EnBW bezieht ihr Gas nicht von der GVS[/list=1]
[list=2]Zweitens: GVS bezieht ihr Gas von/über/mittels der EnBW[/list=2]  
[list=3]Drittens: EnBW ist nicht gleich EnBW[/list=3]
[list=4]Viertens: Wenn  EnBW Gas von der GVS bezieht, dann handelt es sich hierbei nicht um die EnBW AG, sondern z.B. um die EnBW GmbH, also eine Tochter der AG.[/list=4]
[list=5]Fünftens: Wenn sich die Tochter im Prozess über die unverschämten Kosten ihres Lieferanten beschwert, dann beschwert sie sich (jedenfalls aus der Sicht tempi passati) über die GVS[/list=5]
[list=6]Sechstens: Wenn sich über die GVS beschwert wird, dann pflegen wir zu diesem Phänomen zu sagen : \"Lerne klagen ohne zu leiden\". Man könnte auch sagen: die Tochter beschwert sich über die Mutter, dass sie von ihrer Mutter zum Betteln auf die Straße geschickt wird[/list=6].
EnBW - ist gleich - OEW.
Wer ist OEW ?
Ja das ist nicht nur eine Preisfrage, sondern des Trudels Kern !

Zunächst einmal ist die OEW ein kommunaler Zweckverband mit Sitz in Ravensburg. Und wer sind die Mitglieder dieser honorigen Organisation ?
Ein ganzer Stall voll kommunaler Organisationen, nämlich Landkreise wie :

   * Landkreis Ravensburg (21,821 %)
    * Alb-Donau-Kreis (20,989 %)
    * Bodenseekreis (15,812 %)
    * Landkreis Biberach (11,126 %)
    * Zollernalbkreis (8,712 %)
    * Landkreis Rottweil (6,479 %)
    * Landkreis Sigmaringen (6,229 %)
    * Landkreis Freudenstadt (5,007 %)
    * Landkreis Reutlingen (3,825 %)
Die OEW fusionierte zum 1. April 1939 mit der Elektrizitäts-Versorgung Württemberg AG zur Energie-Versorgung Schwaben AG (EVS). Die OEW war danach mit 47,79 % Hauptaktionär der EVS. Im Jahre 1997 fusionierten dann die Energie-Versorgung Schwaben (-EVS-)und die Badenwerk AG zur EnBW AG, deren Hauptaktionäre seit 2000 die OEW (45,01 %) und die französische Électricité de France (EdF)(45,01 %) sind. Außerdem ist die OEW mit einem Anteil von 21 % an der Erdgas Südwest GmbH (ESW) beteiligt, der Rechtsnachfolgerin der EVS-Gasversorgung Süd GmbH (EGVS). Die OEW hält außer der Beteiligung an der EnBW auch Anteile an der MVV Energie AG und AGIV Real Estate AG.
(- Zitat und Quelle -) (http://de.wikipedia.org/wiki/Zweckverband_Oberschw%C3%A4bische_Elektrizit%C3%A4tswerke)
[/list]

Wer will sich, angesichts dieser mafiösen Strukturen in Ba-Wü., noch fragen, warum es hier solch ein merkwürdiges \"Gschmäckle\" in der Luft gibt (oder für Nicht-Ba-Wü : eine solch merkwürdige Gleichschaltung im Gange ist).
Titel: ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
Beitrag von: reblaus am 28. November 2009, 14:34:53
@tangocharly
Mir geht es um die Verhältnisse der EnBW Gas GmbH. Diese beliefert ca. 250.000 Kunden in Zentral-BW und hat einen jährlichen Gasabsatz von ca. 20 Mrd. kWh. Die Badenova hat einen Gasabsatz von ca. 14,5 Mrd. kWh. Der gesamte Gasabsatz in BW beläuft sich auf 84,1 kWh. Das Marktgebiet der Gasversorgung Süddeutschland ist nahezu identisch mit dem Landesgebiet BW. Der gemeinsame Marktanteil von EnBW Gas GmbH und Badenova beläuft sich somit auf 41% im kartellrechtlich relevanten Marktgebiet der GVS. Alle Angaben bezogen auf 2004.

Wenn jetzt die EnBW Gas GmbH ihr Gas nachweislich vollständig von der GVS aufgrund lang laufender Bezugsverträge geliefert bekam, könnte das Bündel an solchen Verträgen mit einem Marktanteil von mindestens 30% nachgewiesen werden.

Die Verhältnisse bei der Badenova sind nachweisbar, und werden dort auch unumwunden eingeräumt.

Damit könnte jedem Versorger in BW, der solche langlaufenden Verträge mit der GVS abgeschlossen hat, nachgewiesen werden, dass diese gegen Art. 81 EG verstoßen.
Titel: ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
Beitrag von: Eddie2005 am 29. November 2009, 10:59:36
Zitat
Original von Cremer
@Leute,

die EnBW macht deshalb ernst, weil Ende des Jahres ihre Ansprüche verjähren. Und weil einige Anwaltsbüros noch Arbeit über die Feiertage haben möchten. ;)

@Cremer,

glaubst du, dass die EnBW das vor allem nur macht um die Verjährung zu hemmen? Wird sie nicht jeden Gemahnten konsequent sofort vor Gericht zerren, der widerspricht?
Titel: ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
Beitrag von: nomos am 29. November 2009, 11:22:10
Zitat
Original von reblaus
@tangocharly
Mir geht es um die Verhältnisse der EnBW Gas GmbH........
Wenn jetzt die EnBW Gas GmbH ihr Gas nachweislich vollständig ......

Damit könnte jedem Versorger in BW, der solche langlaufenden Verträge mit der GVS abgeschlossen hat, nachgewiesen werden, dass diese gegen Art. 81 EG verstoßen.
Titel: ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
Beitrag von: reblaus am 29. November 2009, 11:25:25
Bei der Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids kann bereits im Antrag mitbeantragt werden, dass das gerichtliche Verfahren durchgeführt werden soll, wenn der Antragsgegner dem Mahnbescheid widerspricht.

Jeder, der einen Mahnbescheid erhält, muss damit rechnen, dass die EnBW bei Widerspruch das ordentliche Gerichtsverfahren beantragt hat oder beantragen wird.

Würde sich die EnBW anders verhalten, würde sich das schließlich sofort herumsprechen. Dann wäre sie als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet. Ganz Baden-Württemberg würde dann erzittern ...


... vor lachen.
Titel: ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
Beitrag von: bolli am 30. November 2009, 09:34:47
Zitat
Original von Eddie2005
@Cremer,
glaubst du, dass die EnBW das vor allem nur macht um die Verjährung zu hemmen? Wird sie nicht jeden Gemahnten konsequent sofort vor Gericht zerren, der widerspricht?
Der Mahnbescheid bedeutet nicht zwangsläufig die Klage für jeden Gemahnten, aber rechnen muss man schon damit.

Neben der Verjährungseinrede, die dadurch erfolgt, gelingt es über solche Aktionen auch immer noch wieder, einige wankelmütige Verbraucher dazu zu bringen, doch zu zahlen. Von daher kann sich das auch aus diesem Grund für den Versorger rechnen.

Alle Gemahnten wird man schon aus prozessökonomischen Gründen nicht gleichzeitig vor Gericht zerren, man könnte sonst ja alles auf einmal verlieren.  ;)
Es werden exemplarische Kunden rausgesucht, vornehmlich solche, deren Vertragsgestaltung einen möglichen positiven Prozessausgang erwarten lässt, damit sich das Urteil positiv verwerten lässt.  ;)

Es sind in diesem Forum zahlreiche Fälle bekannt, in denen seit Jahren nach einem Mahnbescheid nichts mehr weiteres erfolgt ist, obwohl die Kunden weiter fleißig kürzen. Von Klage keine Spur.
Selbst Klagen wurden schon zurückgezogen, nachdem der Versorger vom Gericht darauf hingewiesen wurde, dass er nichts zu erwarten hat. So z.B.  hier  (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=11322)
Titel: ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
Beitrag von: Eddie2005 am 01. Dezember 2009, 09:24:33
@bolli und reblaus > Danke für Eure Antworten!

Wie verhält man sich eigentlich, wenn man zwar im Grunde bezahlen willl/muss (ich bin lt. RA definitiv Grundversorgung) aber ein Teil der \"Forderung\" defintiv aus 2005, also verjährt ist.
BdEV hat Unterstützung abgelehnt wg. zu kurzer Mitgliedschaft! (Hier rächt sich der innereheliche Kompromiss \"Boykott ohne rechtzeitigen Rechtsfonds\"). Bin mal gespannt ob ich wenigstens meinen Beitrag für den Fonds zurück bekomme.
 
Was sind die Folgen eines \"teilweisen Widerspruchs\" (für 2005)?
Was sind die Folgen, wenn man - ohne \"Widerspruch\" - einfach nur überweist, dabei aber die 2005er Beträge abzieht?
Titel: ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
Beitrag von: ESG-Rebell am 01. Dezember 2009, 23:49:17
Zitat
Original von Eddie2005
... (ich bin lt. RA definitiv Grundversorgung) aber ein Teil der \"Forderung\" defintiv aus 2005, also verjährt ist.
Wieso fragen Sie dies und die nachfolgenden Fragen nicht diesen Rechtsanwalt? Dann haben Sie eine verbindliche Antwort.

Zitat
Original von Eddie2005
Was sind die Folgen eines \"teilweisen Widerspruchs\" (für 2005)?
Dass Sie neben dem Widerspruch auch hilfsweise die Einrede der Verjährung erheben können.

Zitat
Original von Eddie2005
Was sind die Folgen, wenn man - ohne \"Widerspruch\" - einfach nur überweist, dabei aber die 2005er Beträge abzieht?
Grundsätzlich dieselben wie bei jeder Zahlungskürzung. Sie sollten dem Versorger aber mitteilen, dass Sie sich auch auf die Verjährung berufen und nicht einfach vergessen haben, den Beitrag für 2005 zu zahlen.

Dann werden Sie evtl. nicht unnötig mit Mahnungen belästigt.

Gruss,
ESG-Rebell.
Titel: ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
Beitrag von: protestbw am 03. Dezember 2009, 22:24:48
Ich habe ebenfalls den Mahnbescheid erhalten.

Habe ich richtig verstanden: bei einem Streitwert unter € 600 gibt es keine Möglichkeit der Berufung beim LG? D.h. die EnBW will alle Protestler mit geringerem Streitwert durch die Mahnung und Gerichtsverfahren mit dem AG-Urteil kassieren bevor über die Berufung im aktuellen Fall entschieden ist?
Titel: ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
Beitrag von: hulk am 05. Dezember 2009, 12:06:54
Gibt es noch keine Neuigkeiten über Reaktionen auf den Widerspruch beim Mahnbescheid?
Hat jemand Infos/Empfehlungen von der Verbraucherzentrale zum aktuellen Verlauf eingeholt?
Titel: ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
Beitrag von: ESG-Rebell am 13. Oktober 2010, 09:18:44
Eine Umfrage bei meinen Mitstreitern im Großraum Karlsruhe hat folgendes vorläufiges Ergebnis ergeben:
Bemerkenswert ist der Umstand, dass die Empfänger der meisten Mahnbescheide sehr geringe Streitwerte haben. Die Taktik dahinter ist offensichtlich: Die EnBW spekuliert darauf, dass der Kunde keinen Anwalt findet, der ihn für eine Bezahlung nach RVG fachkundig vertritt und dass ein positives Urteil in der 1. Instanz (bei unter 600 Euro) rechtskräftig wird.

In diesem Zusammenhang ist wichtig darauf hinzuweisen, dass der Prozesskostenfonds (Siehe hier (http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Prozesskostenfonds__1715/)) auch bis zum dreifachen über RVG einsteht; er kann sich also auch für Kunden mit einer Rechtschutzversicherung lohnen, die einen geringen Streitwert haben. Da die EnBW (anfänglich) über den Klageumfang entscheidet, kann sie diesen auch auf einen Teil ihrer Forderungen beschränken (Salami-Taktik).

Andererseits tritt der PKF nicht für Null-Kürzer ein! Nur Kürzungen bis zum vertraglichen Anfangspreis sind \"versichert\". Für Null-Kürzer tritt jedoch wiederum die eigene RSV ein - auch vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung. Sicherheitshalber sollte sich aber jeder Betroffene eine Deckungszusage seiner RSV holen. Da Null-Kürzer naturgemäß die höchsten Streitwerte aufweisen, steigt natürlich auch das jeweilige Honorar des Verbraucheranwalts ;)

Wer also beides hat - RSV mit Deckungszusage und PKF - der kann voll auf Konfrontation fahren und sich dennoch entspannt zurücklehnen!

Die EnBW ist sich ihrer Sache aber auch noch nicht so sicher, dass sie reihenweise Mahnbescheide verschickt und Zahlungsklagen anstrengt.

Wer ohne RSV- oder PKF-Schutz dasteht oder entnervt ist und daran denkt aufzugeben, der muss nicht unbedingt die Forderung in voller Höhe bezahlen, sondern kann durchaus erfolgversprechend versuchen, mit der EnBW über die Bedingungen für seine Aufgabe zu feilschen.

Meinem Eindruck zufolge möchte die EnBW einerseits den größten Teil ihrer Forderungen durchsetzen und das Zustandekommen von neuen Grundsatzurteilen verhindern, die auch im Tarifkundenbereich noch zu einer verbraucherfreundlichen Rechtsprechung führen könnten. Andererseits scheint auf Seiten der EnBW aber auch der Wunsch zu bestehen, der Streiterei ein Ende zu bereiten und wieder zum Tagesgeschäft überzugehen.

Zitat
Original von Eddie2005
Trotz anwaltlichem Widerspruch/Schreiben habe ich den Mahnbescheid bekommen.
Leider bin ich noch nicht lange genug im BdEV bzw. Prozesskostenfonds, sodass ich jetzt \"nackt\" dastehe.
Aufgrund der oben geschilderten Umstände ist es untunlich, derartige Offenbarungseide hier im Forum zu posten; am besten noch unter Nennung des eigenen Außenstandes. Eine Zuordnung des jeweiligen Autors zur Kundennummer dürfte dann relativ einfach sein.

So wird die Gegenseite gleich über Bewaffnung und Munition informiert - ein gefundenes Fressen!

Also Achtung: Feind hört mit!

Gruss,
ESG-Rebell