Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => ENTEGA => Thema gestartet von: Ready XL am 21. November 2009, 11:24:00
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Hallo,
... mal wieder Post von meinem Liebligsstromlieferant ENTEGA bekommen. Darin teilt man mir mit, dass sich der Preis zum 01.01.2010 wegen der sogenannten EEG-Umlage erhöht.
Entega schreibt wörtlich \".......diese Umlage ist für das Jahr 2010 annähernd doppelt so hoch wie die bisherigen sog. EEG-Mehrkosten für das Jahr 2009. Gleichzeitig haben sich die Rahmenbedingungen am Energiebeschaffungsmarkt für ENTEGA geändert.\"
Und dan das übliche blabla \".... müssen wir den Arbeitspreis für den Ökostrom-Tarif ENTEGA Ökostrom NATURpur regional erhöhen. Konkret sind das ca. 4,6%\".
Nun die Frage: Ist der Versorger nicht verpflichtet, die sogenannten \"Zusatzkosten\" wie z.B. EEG usw. konkret zu benennen und nicht mit einenr lapidaren Aussage wie\".... hat sich die Umlage nahezu verdoppelt\"?
Oder wo kann man diese Mehrkosten in Erfahrung bringen?
Gruss
Ready XL
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@Ready XL,
die EEG Kosten werden auf der Jahresrechnung angegeben.
Insofern sollte der Versorger auch diese bei Änderung angeben.
Ich würde mich nixcht so abspeisen lassen. ;)
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@Cremer,
....danke für die Info, ich lasse mich von diesen Chaoten auch nicht so einfach abspeisen.
ENTEGA hat zuletzt in der Abrechnung 2006/2007 die Zusatzkosten für Stromsteuer, EEG und KWKModG seperat ausgewiesen. Meiner mehrfachen Aufforderung diese Kosten für die Abrechnungen 2007/2008 sowie 2008/2009 offen zu legen wurde entgegnet \"...für eine bessere Übersicht in der Jahresverbrauchsabrechnung sind die KWK- und EEG-Abgaben sowie die Stromsteuer in dem Nettopreis enthalten\".
Die ENTEGA windet sich wie ein Aal, sie dreht alles wie sie es braucht. Wenn E. mit den erforderlichen Angaben nicht rüberkommt, werde ich auch meine nächste Eigenabrechnung mit der alten EEG-Abgabe erstellen.
Gruss
Ready XL
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@Ready XL
Man braucht die EEG-Umlage auch gar nicht zahlen. Siehe hier :
Urteil zur Spitzabrechnung EEG/ KWK im Strompreis (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=1329&hilight=LG+M%FCnster)
Ich ziehe sie jedes Jahr von der Rechnung ab.
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@Christian Guhl,
vielen Dank!!! Mann, das ist ja hochinteressannt. Werde mich die Tage mal in die Materie einlesen bzw. darin vertiefen.
Nochmals Vielen Dank!
MFG
Ready XL
P.S. Bei mir beträgt EEG 0,70 ct/kWh plus MWSt., sowie KWKModG 0,289 ct/kWh, letztmalig im Jahr 2006/07 seperat ausgeworfen. Danach im Netto-Preis enthalten.
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Auch die fehlende \"Spitzabrechnung\" wird nichts mehr helfen. Die Verbraucher und auch Christian Guhl werden sich nicht vor der Tilgung der Solarschulden (77 Mrd €) drücken können. ;)
Nach der neuen Verordnung (AusglMechV (http://www.gesetze-im-internet.de/ausglmechv/index.html)) müssen die Energieversorger ab 1. Januar keinen EEG-Strom mehr physikalisch abnehmen. Stattdessen wird der EEG-Strom an der Börse vermarktet. Die EEG-Vergütungen werden so zum Teil finanziert. Der verbleibende Teil wird durch eine einheitliche Umlage gedeckt, die jeweils bis zum 15. Oktober für das folgende Kalenderjahr bekannt zu geben ist. Abweichungen fließen in die Umlage des Folgejahres ein, Nachberechnungen enfallen.
Die Übertragungsnetzbetreiber sind gemäß § 3 Absatz 2 AusglMechV verpflichtet, bis zum 15. Oktober eines Kalenderjahres die EEG-Umlage für das folgende Kalenderjahr zu veröffentlichen.
Die EEG-Umlage für das Jahr 2010 beträgt 2,047 ct/kWh.
hier klicken und weiterlesen (http://www.eeg-kwk.net/cps/rde/xchg/eeg_kwk/hs.xsl/484.htm)
Hier noch ein Auszug aus der Pressemitteilung zur ersten Veröffentlichung:
Die Übertragungsnetzbetreiber haben im Auftrag des Gesetzgebers für 2010 eine EEG-Einspeisevergütung in Höhe von 12,7 Milliarden Euro ermittelt. Die ÜNB müssen diesen EEGStrom ab 01. Januar 2010 direkt an der Börse verkaufen. Der Gegenwert des eingespeisten Stromes an der Börse liegt bei nur 4,5 Milliarden Euro. Die verbleibenden rund acht Milliarden Euro werden über die EEG-Umlage refinanziert. Im Folgejahr erfolgt eine genaue Endabrechnung der eingespeisten Kilowattstunden durch die Übertragungsnetzbetreiber.
Die EEG-Umlage ist ab dem 01. Januar 2010 für jede von Letztverbrauchern bezogene Kilowattstunde zu entrichten. Wie die vier ÜNB mitteilen, bedeutet dies eine Belastung für die Stromkunden von 2 Cent pro Kilowattstunde. Durch die Umlage werden EEG-Kosten nun separat ausgewiesen. Zugleich entfallen die Abnahmepflicht der Stromlieferanten für Erneuerbare Energien und die Weitergabe der daraus resultierenden Kosten an die Kunden. Die Änderung zum 01.Januar 2010 ist ein weiterer Schritt hin zu mehr Transparenz.
Für das kommende Jahr wird erneut eine steigende Einspeisung elektrischer Energie aus regenerativen Erzeugungsanlagen prognostiziert, da die installierte Leistung aufgrund politischer Anreize auch in der Zukunft weiterhin erheblich zunehmen wird. Zugleich wirken sich sinkende Preise an der Leipziger Strombörse EEX negativ auf die Erlöse aus dem EEGStrom aus, während die resultierende EEG-Umlage auf einen krisenbedingt rückläufigen Stromverbrauch in Deutschland verteilt werden muss.
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Original von nomos
Die Verbraucher und auch Christian Guhl werden sich nicht vor der Tilgung der Solarschulden (77 Mrd €) drücken können. ;)
Wie schon gesagt, jeder Cent für die Solarenergie ist gut angelegt. Daran werden auch einige Atomfetischisten nichts ändern. Und da sich der Steuerzahler schon um Tilgung der Atomschulden kümmert (z.B.Asse), wird sich auch für die Förderung der alternativen Energien jemand finden lassen. ;)
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@Christian Guhl,
seit dem Urteil von Münster aus dem Februar 2005 habe ich die Zahlung der EEG und KWK den SW KH verweigert, da keine Spitzabrechnung vorgelegt wurde.
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@Cremer
Und ? Haben sich die SW KH jemals dazu geäußert ? Eon-Avacon hüllt sich nach Hinweis auf das Urteil jedenfalls in Schweigen. Müssen ja ein fürchterlich schlechtes Gewissen haben ! ;)
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@Christian Guhl,
geäußert bezgl. EEG haben die sich nicht.
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Original von Christian Guhl
Original von nomos
Die Verbraucher und auch Christian Guhl werden sich nicht vor der Tilgung der Solarschulden (77 Mrd €) drücken können. ;)
Wie schon gesagt, jeder Cent für die Solarenergie ist gut angelegt. Daran werden auch einige Atomfetischisten nichts ändern. Und da sich der Steuerzahler schon um Tilgung der Atomschulden kümmert (z.B.Asse), wird sich auch für die Förderung der alternativen Energien jemand finden lassen. ;)
\"Atomfetischisten\" :D - das Argument überzeugt! \"Gut angelegt\", macht Ihre Bank auch so tolle Geschäfte?
.. und Dank der deutschen Solarumlage geht im Reich der Mitte die Sonne auf:
Das Umweltbewusstsein der Deutschen zu Geld gemacht
.......
Da keine Einfuhrzölle existieren und es dem Gesetz egal ist, woher die Photovoltaikprodukte stammen, drängen die Chinesen vehement auf den deutschen Markt, den größten der Welt. Rund 27 Prozent aller in der Welt hergestellten Solarzellen stammten 2008 aus China, fast ebenso viel wie aus ganz Europa. Yingli verkauft mehr als drei Viertel seines Absatzes nach Deutschland.
.......
Der Grund dafür ist einfach: Das Unternehmen gilt als preiswertester Anbieter. „Je Watt Leistung sind deutsche Lieferanten 15 Prozent teurer“, sagt Joachim Goldbeck, Gesellschafter des gleichnamigen Baukonzerns und Geschäftsführer des Tochterunternehmens Goldbeck Solar. Da die Qualität mittlerweile ebenbürtig sei, beziehe Goldbeck 90 Prozent seiner Solarprodukte aus China. „Yingli ist so gefragt, dass sie die Lieferungen zuteilen.“ Während die Deutschen im Einklang mit der Einspeisevergütung ihre Preise um bis zu 11 Prozent senkten, biete Yingli nur 2 Prozent an. „Die sind dann immer noch die Günstigsten.“
FAZ (http://www.faz.net/s/RubD16E1F55D21144C4AE3F9DDF52B6E1D9/Doc~E80693B116F8146889BDDC36B911A0A3C~ATpl~Ecommon~Scontent.html)
Ein tolles Ergebnis dieser Milliarden-EEG-Solarförderung. So nebenbei hat dieses \"Ruhekissen\" die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Solarindustrie ruiniert .. . usw.... Bei dieser indirekten Förderung könnten wir doch die Entwicklungshilfe langsam einstellen oder? ;)
\"Das Umweltbewusstsein der Deutschen zu Geld gemacht\" , das können nicht nur die Chinesen.
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hallo,
vor paar tagen wieder schreiben reinbekommen, thema EEG umlagen und strompreiserhöhung.
\"
ihr widerspruch gegen unsere preise für strom haben wir zur kenntnis genommen und weisen diesen erneut zurück. Wir verweisen an dieser stelle auf den bisher geführten schriftverkehr.
bitte haben sie verständnis, daß wir uns zu diesem vorgang nicht wiederholt äußern.
zum 1.1.2010 erhöht der gesetzgeber die festgelegten eeg umlagen...
sie erhöht sich von 1.1ct/kwh auf 2.047ct /kWh und ist ein grund warum wir als ENTEGA unsere preise in fast allen strom und heizungstarifen anpassen werden.
die eeg umlage betrifft alle versorgungsunternehmen, andere werden nachziehen
aufgrund der genannten gründen bitten wir erneut um die offenen betrag von xxxx euro bis zum xx.2010 zu überweisen
\"
wie soll man dadrauf eigentlich noch antworten? der standardbrief mit verweis auf § 315 Abs. 3 BGB kommt anscheinend nicht mehr an.
danke für eure hilfe.
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@jan_pb,
bei den SW Kh beträgt die EEG umlagwe in 2009 0,0126 €/kWh.
Eine EEG und KWKG Umlage wird erst am ende des jahres 2010 bekannt sein, weil dann Fakten vorliegen, wieviel aus EEG und thermischer Energie ins netz eingespeist wurde.
Wenn das im Voraus wie bei entega erfolgt, dann können die hellsehen. :D
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@ Cremer
Für die EEG Umlage benötigt man in 2010 keine hellseherischen Fähigkeiten. Die Ermittlung ist festgelegt und hier nachzulesen: http://www.eeg-kwk.net/cps/rde/xchg/eeg_kwk/hs.xsl/484.htm
Die Übertragungsnetzbetreiber sind gemäß § 3 Absatz 2 AusglMechV verpflichtet, bis zum 15. Oktober eines Kalenderjahres die EEG-Umlage für das folgende Kalenderjahr zu veröffentlichen. Die EEG-Umlage für das Jahr 2010 beträgt 2,047 ct/kWh. Für Strom, der unter die besondere Ausgleichsregelung nach §§ 40 ff. EEG fällt, kann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die EEG-Umlage gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 AusglMechV auf 0,05 ct/kWh begrenzen. Das Konzept für das Prognoseverfahren und die Grundlagen für die Berechnung der EEG-Umlage 2010 stehen nachfolgend zum Download bereit.
Gruß
NN
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Original von Cremer
Eine EEG und KWKG Umlage wird erst am ende des jahres 2010 bekannt sein, weil dann Fakten vorliegen, wieviel aus EEG und thermischer Energie ins netz eingespeist wurde.
Wenn das im Voraus wie bei entega erfolgt, dann können die hellsehen. :D
Das stimmte nur für 2009. Ab 2010 tritt ein verändertes Umlagesystem in Kraft. Geregelt in der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) vom 17. Juli 2009.
Wie Netznutzer so richtig schreibt wird die verbindliche bundesweite EEG Umlage nunmehr vorab am 15. Oktober eines jeden Jahres veröffentlicht (§ 3 AusglMechV). Erstmals am 15. Oktober 2009 für 2010. Das Problem der Spitzabrechnung hat sich damit erledigt.
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Original von BlackDas Problem der Spitzabrechnung hat sich damit erledigt.
Und alle in der Vergangenheit rechtswidrig (ohne Spitzabrechnung) in Rechnung gestellten EEG/KWKG-Abschläge werden den Kunden selbstverständlich erstattet ? Seit dem Urteil des LG Münster (21 O 221/04) vom 09.02.2005 ist bekannt, dass die Abschläge ohne Spitzabrechnung nicht an die Kunden hätten weitergegeben werden dürfen. Die gesamte Strombranche hat sich jahrelang über ein rechtskräftiges Urteil hinweggesetzt und Milliarden an Zusatzgewinnen eingefahren.
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Original von Christian Guhl
Original von BlackDas Problem der Spitzabrechnung hat sich damit erledigt.
Und alle in der Vergangenheit rechtswidrig (ohne Spitzabrechnung) in Rechnung gestellten EEG/KWKG-Abschläge werden den Kunden selbstverständlich erstattet ? Seit dem Urteil des LG Münster (21 O 221/04) vom 09.02.2005 ist bekannt, dass die Abschläge ohne Spitzabrechnung nicht an die Kunden hätten weitergegeben werden dürfen. Die gesamte Strombranche hat sich jahrelang über ein rechtskräftiges Urteil hinweggesetzt und Milliarden an Zusatzgewinnen eingefahren.
Wenn ich sagte, das Problem habe sich erledigt war das auf den jetzigen Zeitpunkt bezogen.
Für die Vergangenheit gilt:
In vielen Verträgen war geregelt, dass statt einer Spitzabrechnung eine vorher benannte Pauschale angesetzt wird. Das birgt auch für den Versorger ein Risiko. Denn in Zeiten steigender EEG Kosten hätten Spitzabrechnungen einen noch höheren Umlagewert bedeutet.
EEG Umlagen stellten auch keine \"eingefahrenen Zusatzgewinne\" der Energieversorger dar, sondern wurden 1:1 an die EEG Anlagenbetreiber ausgezahlt. Der Stromversorger hatte davon nichts.
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Original von Black
In vielen Verträgen war geregelt, dass statt einer Spitzabrechnung eine vorher benannte Pauschale angesetzt wird.
Das kann nur in Verträgen mit Großabnehmern gewesen sein. Beim normalen Haushaltskunden waren die Abschläge im Gesamtpreis versteckt. Die Höhe wurde noch nicht einmal auf der Rechnung ausgewiesen.
Original von Black Denn in Zeiten steigender EEG Kosten hätten Spitzabrechnungen einen noch höheren Umlagewert bedeutet.
Voraussichtliche Steigerungen der EEG-Kosten wurden stets recht großzügig in die Abschläge einberechnet.
Original von BlackDer Stromversorger hatte davon nichts.
Das wage ich zu bezweifeln. Wieso hat man sich denn jahrelang gegen eine Spitzabrechnung gewehrt, bzw. das Urteil des LG Münster einfach ignoriert ?
Bestimmt nicht, weil man im Falle einer Spitzabrechnung höhere Zahlungen erhalten hätte. Der Skandal ist doch, dass jahrelang gegen ein Gerichtsurteil verstoßen wurde. Aber wahrscheinlich wird die Vergangenheit die Energieversorger einholen, wenn Kunden wegen gekürzter Stromrechnungen verklagt werden und diese sich unter anderem auf die Nichtigkeit der EEG/KWKG-Abschläge berufen.
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@ Christian Guhl
Da Sie pauschal für sämtliche Energieversorger sprechen kann ich keine Aussage treffen, ob die Pauschalen konkret vereinbart, versteckt und in welcher Höhe kalkuliert waren.
Spitzabrechnungen hat man deswegen durch Pauschalen ersetzt, weil der Abrechnungsaufwand zu hoch gewesen wäre. Gegen ein Urteil kann man nur \"verstoßen\" wenn man selbst Partei des Rechtsstreites war und entsprechend verurteilt wurde. Ein Urteil ist kein Gesetz.
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da ich bisher 16,8 cent / kwh bezahlt hab, heißt das, daß ich entsprechend meine abschlagzahlung auf 17,647 cent / kWh (ergibt sich aus : 16,8 + (2,047-1,2)) erhöhen muß ? sprich ich die EEG-Umlageerhöhung komplett tragen muß?
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@jan:
Nein.
Die Erhöhung der EEG-Umlage ergibt sich zu einem bedeutenden Teil daraus, dass die Großhandelspreise für Strom gesunken sind und auch die Netzkosten durch Herausrechnen der EEG-Anteile gesunken sind. Beides ergibt schon rein rechnerisch eine Erhöhung, ohne die wirklichen (geringeren) Steigerungen der EEG-Vergütungen zu berücksichtigen. Beides müsste also durch Einsparungen an anderer Stelle beim Versorger kompensiert werden: Beim Stromeinkauf und beim Netzentgelt.
Wenn man Widerspruch gegen die Strompreise eingelegt hat, muss man so eine Änderung der Berechnungsgrundlagen überhaupt nicht berücksichtigen. Entweder man hat einen Sondervertrag mit ungültigen Preisänderungsklauseln, oder man ist Tarifkunde und bestreitet die Billigkeit des Strompreises an sich.
In beiden Fällen ist es nicht angezeigt, von sich aus die Zahlungen wegen der EEG-Umlage zu erhöhen. Sie spielt in beiden Fällen keine Rolle.
ciao,
sh
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danke sehr.