Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => G => Stadt/Versorger => goldgas => Thema gestartet von: crexi am 16. November 2009, 19:04:44
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Preisgünstig heißt sicher nicht auch AGB-freundlich. Habe mal reingeschaut. Einiges ist verbraucherfeindlich und m.E. teilweise unwirksam. Wer den goldgas-Preis spannend empfindet, sollte vorher folgendes bedenken:
Der Vertrag wird zwar als unbefristet bezeichnet, die ersten 11 Monate gelten aber als unkündbar. Danach tritt jeweils die automatische Vertragsverlängerung von weiteren 11 Monaten ein. Dieses ist ja noch zu verkraften, aber:
Für den Verlängerungszeitraum gilt der Preis \" den goldgas SW für Neukunden (des Tarifs goldgastrend ) für den ersten des Monats, der dem Beginn des Verlängerungszeitraums vorausgeht, in seinem Tarifrechner für diesen Tarif auf der Internet-Homepage http://www.goldgas.de für den Lieferort veröffentlicht hat \".
Fazit: Der Kunde muß sich laufend auf der Homepage mittels Tarifrechner informieren, wenn er den Gaspreis für das nächste Jahr erfahren will, und ggf. rechtzeitig kündigen will. Denn von einer evtl. Preisanpassung erfährt er nur dann schriftlich, wenn sie innerhalb des laufenden 1-jährigen Lieferperiode wirksam werden soll. Auf den Kunden kommt eine recht unruhige Zeit zu....
Aber schon zu Beginn des goldgas-Zeitalters kann es zu Problemen kommen: Die Auftragsannahme durch goldgas ist dann vorgesehen, wenn die Belieferung möglich und geklärt ist. Den ahnungslosen Kunden kann allerdings das folgende Kündigungsrecht treffen:
\" 4.2 Sofern der Kunde aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht innerhalb einer
Frist von vier Monaten ab Auftragserteilung durch goldgas SW beliefert werden kann, haben goldgas SW und der Kunde die Möglichkeit, den Gasliefervertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen. \"
Es gibt noch weitere Mankos (z.B. unter 9. und 14.4), wofür sich der BdE und die Verbraucherverbände interessieren sollten. Vielleicht meldet sich sogar jemand von goldgas zu den Themen. Dann würde es hier richtig spannend. :]
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also ich bin davon unbeeindruckt, denn:
1. habe ich ab 01.12.09 den goldgas trend tarif schon ;)
2. ist goldgas bei mir der günstigste Anbieter vom Arbeitspreis her (3,64 cent pro Kwh)
3. bei Preisänderungen jeder ein Kündigungsrecht hat
also seh ich deine einwände gelassen entgegen.
liegt wohl auch an meiner Gegend, in und um Würzburg \"herrscht\" Gasuf (Grundversorger).
10km weiter weg von mir (östlich, nördlich und südlich) müßen die goldgaskunden schon ca 4,60 cent pro Kwh bezahlen - anscheinend ist bei mir in der Nähe ein Gasdepot wo es eingespeist wird *freu*.
das mit der Kündigung bei Nichtversorgung ist doch ein logischer Schritt, wenn die nicht liefern können, oder es noch zu teuer in manchen Gegenden ist, wird der Vertrag aufgelöst. seh da kein problem.
es heißt ja schon beim Abschluß bzw Auftragsschreiben, das wenn es nicht geht, der Vertrag nicht zu stande kommt
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@crexl
Wer seinen Versorger wechseln will (meistens geschieht dies aus Preisgründen), sollte immer die vorgelegte Verträge und AGBs sorfältig lesen bevor er einen solchen Wechsel vornimmt. Wer dies nicht tut, ist selbst daran schuld wenn er später unangenehme Überraschungen erlebt.
Einen Vorwurf kann man Goldgas nicht machen, das Unternehmen sagt klar und deutlich wie lange die angebotene Verträge laufen und wie sie kündbar sind. Dies ist auch bei Verivox gut ersichtlich.
Wer sich nicht die Mühe machen will richtig durchzulesen und wenigstens nach einigen Monate immer wieder einen Preisvergleich vorzunehmen, bleibt am besten bei seinem lokalen Versorger, der für ihn direkt ansprechbar ist und bei dem (meistens freundliche) MitarbeiterInnen ihm alles vorkauen. Dafür muss er halt dann auch auf die Chance verzichten eventuell ein paar hundert € einzusparen ;).
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einen Preisvergleich muß man doch garnicht machen, wie gesagt, Preisänderungen werden 8 Wochen vorher per Schreiben angekündigt, entweder man billigt ein, wiederspricht, oder kündigt seinen Vertrag.
zu meinem Grundversorger möchte ich eigentlich nicht mehr zurück, unfreundliches Personal, usw. -schaut mal bei Verivox nach Gasuf, da unter alle Leserbewertung anzeigen, werdet sehen was andere dazu sagen ;)
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Über die Binsenweisheiten, die @Zeus zum Besten gibt und hier schon oft genug herunter geleiert worden sind, kann man getrost hinweg lesen.
@xy78: Habe mich wohl nicht deutlich genug ausgedrückt.
1.Mir geht es ähnlich. Preis gut; Gazprom auch gut.
2.Meine Zitate aus den beiden AGB´s bzw. Anmerkungen dazu sollten den Zweck haben, a) vor den für Laien unerwarteten Klauseln zu warnen und b) hier über die verbraucherfeindlichen und überraschenden Klauseln evtl. zu diskutieren und mit anderen zu vergleichen. Für AGB-Kenner und Kleindruck-Unerschrockene war mein Beitrag nicht vornehmlich gedacht (Druckgröße 5 !!!).
3.Wenn \" Unbefristet \" drauf steht, dann muß auch \" Unbefristet \" drin sein. Statt dessen ist man laut AGB durchgehend für jeweils ein Jahr gebunden. Ist aber sekundär. Der Knaller ist folgender:
4.a) Die Preisanpassung seitens goldgas ist, wenn sie im Laufe der Vertragslaufzeit gelten soll, ganz normal in den AGB formuliert. b) Das Überraschende ist aber, dass wenn der Kunde nicht auf einen anderen Tarif umsteigt oder nicht vom Kündigungsrecht (vor dem 11. Monat) Gebrauch macht, der evtl. neue Tarif gilt, den der Kunde nicht ohne weiteres kennen wird. Denn er ist ihm n i c h t schriftlich mitzuteilen! Und gilt dann weitere 12 Monate!!! Diese Klausel ist so versteckt und für einen Normalverbraucher überraschend, dass ich sie für unwirksam halte.
Für das Forum halte ich diese Hinweise für so wichtig und informativ, dass das Thema in einen neuen Thread unter dem Zusatz \" goldgas \" gehört.
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Original von crexi
Für das Forum halte ich diese Hinweise für so wichtig und informativ, dass das Thema in einen neuen Thread unter dem Zusatz \" goldgas \" gehört.
Find ich auch. Man muss nun nicht alles in einen Thread pressen.
Abgelöst ab diesen Beitrag: goldgas - Der neue goldene Stern am Versorgerhimmel? (http://forum.bdev.de/thread.php?postid=65067#post65067)
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@crexi,
na, haben wir da schon wieder eine möglicherweise ungültige AGB :evil:
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komisch, auf deren Homepage steht das anders
kleiner Auszug:
<>
Quelle:
http://goldgas.de/privat/index.php?option=com_content&task=view&id=29&Itemid=55
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weis ja nicht, ob die ganze AGB, die ihnen vorliegt (evtl ne alte Form??), gelesen wurde....
Auszug - Punkt 6.2
<<Änderungen der zu zahlenden Entgelte sind nur mit Wirkung zum Ersten eines Monats
möglich. Änderungen werden durch öffentliche Bekanntgabe (z.B. Anzeige in regionalen
Zeitungen, auf den Internetseiten der goldgas SW oder in einer Kundenzeitschrift von goldgas
SW) wirksam, die mindestens mit einer Frist von vier Wochen vor der beabsichtigten
Änderung erfolgen muss. Zeitgleich wird der Kunde über die Änderung in Textform informiert.
Erfolgt keine öffentliche Bekanntgabe ist für die Änderung ausschließlich die Mitteilung
in Textform maßgebend.
Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag innerhalb
von vier Wochen ab dem Zugang der Benachrichtigung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens
der Änderung zu kündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch,
gelten die Änderungen als genehmigt.>>
wäre ja schlimm, wenn dem Geschäftsführer/\"Besitzer\" als Rechtsanwalt so ein grober schnitzer unterlaufen wäre ;)
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@crexl
Offensichtlich haben Sie die Bindenwarheiten noch nicht verinnerlicht, und lesen die veröffenttichten Bezugsbedingungen immer noch nicht sorfältig durch. Siehe Beiträge von xy78.
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Sorgfalt beim Lesen von AGB´s ist in der Tat angebracht!
Verivox übersandte mir die goldgas-AGB mit Datum vom 01.09.09 (!) und zwar
m i t dem \" A n h a n g AGB Produkte/Tarif \" !
Dort werdet ihr u.a. lesen:
\" goldgastrend
......Der Preis für den goldgastrend-Verlängerungszeitraum richtet sich nach dem Preis, den goldgas SW für Neukunden des Tarifs goldgastrend den ersten des Monats, der dem Beginn des Verlängerungszeitraums vorausgeht, in seinem Tarifrechner für diesen Tarif auf der Internet-Homepage http://www.goldgas.de für den Lieferort veröffentlicht hat.\"
Was ein \" Verlängerungszeitraum \" ist steht auch dort. Er entsteht, wenn man beim Tarif verbleiben will und somit nicht kündigt. Damit verlängert sich das Vertragsverhältnis, und zwar unter Umständen mit der vorgenannten Änderung
( o h n e briefliche Info !!!).
Verbraucherfeindlicher geht’s nimmer. Oder findet jemand eine bessere goldgas-AGB? Sie muss allerdings verbindlich sein. Das Zitat von @xy78 (Punkt 6.2) betrifft leider einen anderen Fall (Erhöhung während der Vertragslaufzeit). Man muß wirklich genauer hingucken (auch wenn es nur um´s Forum-Briefing geht)........
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@crexi,
es wird langsam Zeit dass die Kunden auxch die AGB\'s von Versorgern genau studieren.
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wo ist das problem???
wenn ich nicht kündige nach 11 monaten, bleibt logischerweise bei goldgas trend der preis vom vormonat bestehen, denn schließlich ist der neukundenpreis immer der aktuelle preis (weil es weder bonus noch vergünstigungen für neukunden gibt) - je nach ort wo man wohnt ist dieser unterschiedlich
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Ich wechsle seit Jahren zu einem jeweils günstigsten Anbieter bei Strom.
Das funktioniert ohne Probleme.
Wenn ich mich richtig erinnere habe ich folgende Wechsel hinter mir:
lokaler Versorger - > Yello -> lokaler Versorger -> Yello -> E-wie-einfach
Zur Zeit zahle ich 16.3 Cent pro kWh.
Bisher hatte ich keine Probleme durch die AGB\'s.
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@xy78
Die \" Allgemeine Gaslieferbedingungen\" und der \" Anhang Produkte/Tarife \" von Goldgas könnten sehr wohl verständlicher und Verbraucherfreundlicher formuliert werden.
Goldgas bietet vier Tarife an. In den AGB\'s heißt es unter § 5.1 : Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.Der Vertrag ist, sollte insoweit innerhalb der vereinbarten tariflichen Sonderbedingungen ( s. nachfolgend : Produkte/Tarife ) nichts abweichendes vereinbart sein, beidseitig mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende, ERSTMALS DREI MONATE NACH BEGINN DER GASLIEFERUNG, ohne Angabe von Gründen kündbar.
Im Anhang \" AGB Produkte/Tarife \" heißt es unter goldgas trend im ersten Absatz : ... DER VERTRAG KANN VON BEIDEN SEITEN MIT EINER FRIST VON 1 MONAT AUF DAS ENDE EINES KALENDERMONATS GEKÜNDIGT WERDEN. DIESES KÜNDIGUNGSRECHT IST IN DEN ERSTEN 11 MONATEN AB VERTRAGSBEGINN AUSGESCHLOSSEN.
Und im zweiten Absatz lesen wir : NACH ABLAUF DIESER 12 MONATSPERIODE KANN DER KUNDE FREI ZWISCHEN ALLEN VON GOLDGAS SW ANGEBOTENEN TARIFEN WÄHLEN. ÜBT DER KUNDE SEIN WAHLRECHT NICHT AUS, GILT DER TARIF goldgas trend. DAS ORDENTLICHE KÜNDIGUNGSRECHT IST IN DEN 11 MONATE DES VERLÄNGERUNGSZEITRAUMS WIEDERUM AUSGESCHLOSSEN.
Verwirrender geht es wohl nicht mehr, und die Kritik von crexi ist diesbezüglich wohl berechtigt. Oder können Sie mir erklären :
1) Für welchen Tarif von Goldgas nun § 5.1 gilt ?
2) Wie der zweite Absatz im Anhang \"Produkte/Tarife\" unter goldgas trend zu interpretieren ist ?
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ist doch nicht verwirrend, ich habs gleich richtig verstanden ;)
ganz einfach, der goldgas trend-tarif ist ein 12-monatsvertrag, klar das man da nicht kündigen kann (außer bei preisänderungen).
bei der verlängerung fängt das dann wieder von vorne an, wenn man bei trend bleibt.
verstanden???
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@xy78
Bedauere. Habe gar nichts verstanden. Mag daran liegen, daß ich versuche genau das zu verstehen was ich auch lese. Sie haben meine beide Fragen nicht beantwortet. Und jetzt kommt eine weitere hinzu :
3) Warum § 5.1 AGB, wenn man sowieso nur Verträge anbietet auf dessen Inhalt alle angebotenen Produkte keine Anwendung finden können ?
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@xy78 sagt: \"Ganz einfach\".....
So geht es aber nicht, wie sich goldgas und xy78 das gedacht haben.
Wenn sich ein Vertrag mangels Küdigung verlängert, dann gilt wohl erst einmal der ursprüngliche Vertrag. Dazu gehört auch der Preis. Wenn in der generellen AGB steht, dass Preisänderungen textlich mitgeteilt werden, dann faßt jeder Verbraucher diese Bestimmung als normal und gerecht auf. Wenn dann aber in einem Anhang völlig überraschend etwas ganz anders in punkto Preisveränderung \"bestimmt\" wird, wonach sich der Kunde nicht mehr auf eine Mitteilung verlassen kann, dann kann man dieses Geschäftsgebaren nur noch als Bauernfängerei betrachten. Weshalb der AGB-Verfasser diese Bestimmung erfunden hat, kann man sich denken: Der Normalkunde rechnet nicht damit, dass er alle 11 Monate den Tarifrechner von goldgas in Anspruch nehmen muss, um den \"neuen Preis\" zu erfahren usw usw. (! Dieser Neukundenpreis kann übrigens in jeder Sekunde vom Anwender neu auf die Site eingesetzt werden! Eine recht unruhige Zeit wird dem Kunden bevorstehen!)-
Diese Situation kann man nur akzeptieren, wenn klar von einem Vertrag gesprochen wird, der nach einem Jahr endet. Basta! Nichts weiteres in punkto Verlängerung oder ähnlichem!
Fazit: Als Überraschungsklausel ist sie unwirksam. Ganz einfach.....
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@Zeus
gute frage, keine ahnung, müssen sie dem geschäftsführer (=rechtsanwalt) fragen ;)
@crexi
wieso mangels kündigung??
ich schließe einen vertrag für 12 monate ab. will ich dabei bleiben, kündige ich nicht nach 11 monaten.
wieso kommen sie ständig mit neukundenpreis??? der preis wo auf der homepage unter meine postleitzahl steht, gilt für wechselwillige, sowie für bestehende kunden unter meiner PLZ - bei goldgas trend.
wenn goldgas die preise an meinem wohnort erhöhen will, werde ich sowieso benachrichtigt, und kann kündigen.
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Nach ablauf der Festpreisfrist wird sich goldgas hüten, dem Kunden neue preise mitzuteilen.
Goldgas pocht auf die Vergesslichkeit der Kunden rechtzeitig sich nach neuen preiswerten Tarifen auf dem Gasmarkt umzusehen. Sie hoffen, dass der Kunde bei Goldgas bleibt und die neuen, höheren Preise schluckt.
deshalb ist es so kompliziert verklausuliert.
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@xy78
Sehen Sie, genau das wollte ich ihnen aufzeigen. Man unterschreibt einen Vertrag, ohne eine Ahnung zu haben warum einzelne Formulierungen in den beigelegten AGB\'s so gestaltet wurden. Dies nenne ich leichtfertig und eigentlich nicht nachahmenswert.
Sogar Verivox, als Partner von Goldgas, bewertet die AGB\'s des Unternehmens, nur mit \"befriedigend\". Von mir würden sie höchstens \"ausreichend\" erhalten.
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@Cremer
was für ein festpreis????
der trend-tarif ist kein festpreistarif!! der kann jederzeit hoch oder runtergehen. erst informieren, bevor man sowas schreibt.
@Zeus
nun, könnte auch daran liegen, das ich kein studierter bin (weder anwalt noch sonstiges). heutzutage versteht der normalbürger eh kein amtsdeutsch, weder im steuerrecht, noch in formulierungen in gesetzen usw. ;)
wer sagt, das ich den vertrag unterschrieben habe??? das hat mein vermieter gemacht (=Vater) :P
jetzt betone ich´s zum 3. mal (vielleicht verstehts dann endlich mal einer, oder mehrere *gg*). der neukundenpreis entspricht beim trend-tarif den aktuellen preis!! es gibt schließlich weder einen neukundenbonus, noch vergünstigungen im 1. jahr. d.h. es gibt keinen neukundenpreis
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@xy78
Auch die einfache deutsche Sprache scheint Ihnen Schwierigkeiten zu bereiten. Niemand hat behauptet, dass Sie den Vertrag unterschrieben haben. Dass man aber keinen Vertrag unterschreiben sollte, ohne einzelne Formulierungen genaustens überprüft zu haben, gilt auch für den Herrn Papa. :P
Cremer hat offensichtlich die Tarife goldgas12 und goldgas24 angesprochen, die ebenfalls im Anhang beinhaltet sind, und da hat er recht. :P
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@Zeus
in ihrem letzten beitrag hatten sie mich direkt angesprochen, daher ging ich automatisch davon aus ;)
vorallem die wörter \"nicht nachahmenswert\" besiegeln dies spätestens :P
mir is egal was mein papa unterschreibt, ich hafte dafür ja nit :P
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@XY,
ich meine natürlich goldgas 12 und goldgas 24
Hatte mich bereits vor längerer Zeit mit Goldgas beschäftigt.
Ich meine, die AGB\'s sind deutlich genug und zu verstehen.
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ich rede die ganze zeit schon nur vom trend-tarif ;)
Original von Cremer
Ich meine, die AGB\'s sind deutlich genug und zu verstehen.
sag ich doch. selbst als laie kann man es verstehen - was für manche anscheinend schon zu schwer is :D
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selbst Verivox gibt den AGBs 3 Flammen, d.h. sind wirklich akzeptabel.
Gruß Opa Ete
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@Opa Ete
Verivox ist Geschäftspatner von Goldgas und erteilt den AGB\'s nur 3 Flammen. Dies bedeutet gerade einmal \"befriedigend\". Einem Geschätspartner wird man wohl keine schlechtere Einstufug zumuten. Auch TelDaDax erhält drei Flammen. Entega und Mainova hingegen fünf. LichtBlick bekommt vier.
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Die AGB der Goldgas sind weit davon entfernt, gut zu sein. Die Preisanpassungsklausel ist vermutlich zumindest in der von mir unterschriebenen Version unwirksam.
Das Tarifsystem mit den Wahlmöglichkeiten zwischen flexiblem Markttarif und ein- bzw. zweijähriger Preisgarantie ist dagegen sehr verbraucherfreundlich gestaltet.
Der Anbieterwechsel hat in zwei Fällen völlig problemlos geklappt. In einem dritten Vertrag liegt das Problem beim Altlieferanten, der die Kündigung verschlampt und uns daher beim Netzbetreiber nicht abgemeldet hat. Auch hier hat die Hotline von Goldgas sehr professionell und unbürokratisch geholfen.
Wir haben in Deutschland den Anspruch wenn ein neues Produkt oder ein neues Unternehmen am Markt auftritt, von diesem sofort Perfektion zu verlangen. Gelingt dies nicht, sind wir schnell dabei mit Häme und Spott eine angebliche Unfähigkeit zu kolportieren, siehe Airbus A 380.
Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen, aber mancher Geselle hat sich später als Genie erwiesen.
Ich bin sehr zuversichtlich, dass Goldgas mit ihrer Geschäftsidee Erfolg haben werden. Das meiste machen sie heute schon richtig. Das kann man von vielen \"alten Hasen\" im Markt nicht behaupten.
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@reblaus,
die Preise von Goldgas, speziell goldgas trend, sind bei uns die Günstigsten.
Hätte ich nicht die Preise vom September 2004 der SW KH, würde ich sofort zu Goldgas wechseln.
Dies wird auch auf unserer öffentlichen Informationsveranstaltung am 4.12.09 empfohlen werden.
Mit den AGB\'s gebe ich Ihnen recht, dass diese gut sein sollen.
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deshalb schrieb ich ja auch akzeptabel, wären sie gut hätten sie 4 oder 5 Flammen. Ich glaube nicht, dass die Preisanpassungsklausel bei der Vergabe der Flamme eine Rolle spielte, dann müsste jedes Unternehmen 0
Flammen bekommen.
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@Opa Ete
Da stimme ich Ihnen voll zu. :)
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gerade jetzt, wo trotz steigendem ölpreis die gaspreise runtergehen (und komischerweise die großen anbieter plötzlich von der ölpreisbindung aussteigen wollen) zeigt sich, wenn man nicht an langfristigen lieferverträgen gebunden ist, das durch günstigen einkauf auch günstige endpreise für die kunden rauskommen.
möchte behaupten, manch \"großer\" muß jetzt herbe verluste hinnehmen.
aaaber, jahrelang haben sie ihre preiserhöhungen aufgrund der ölbindung begründet, und milliarden verdient. jetzt wo ein überangebot von gas da ist, wollen wir auch nimmer aussteigen :P die sollen bluten :evil:
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Goldgas hat wohl die Preise zum 1.7.10 saftig erhöht.
Ich habe seit April den tarif Goldgas 12, welcher heir besonders happig erhöht wurde.
Bei mir würde es über 250 Euro im jahr Mehrkosten ausmachen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, wird der Vertrag also ab Mai 2011 zu den wesentlich höheren Preise weitergeführt, wenn ich von mir aus nicht rechtzeitig kündige.
Wann ist den der beste Zeitpunkt für die Kündigung?
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Original von grisu63Wann ist den der beste Zeitpunkt für die Kündigung?
Was steht denn in den AGB zur Kündigung ?
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Siehe in diesem Zusammenhang auch Beiträge unter \"Preismeldungen\" zum Thema \" Goldgas erhöht Preise um 63%\"
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Goldgas erhöht Gaspreis um 63% (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=72458#post72458)