Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Rheine => Thema gestartet von: BerndA am 10. November 2009, 21:32:53
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Soeben im Radiosender WDR 2 Münsterland aktuell:
Stadtwerke Rheine ziehen Klagen zurück
Im Prozess gegen 90 so genannte Gaspreisrebellen haben die Stadtwerke Rheine jetzt überraschend viele Klagen zurückgezogen.
Kurz bevor das Amtsgericht Rheine das Verfahren weiterführen wollte, machte der Energieversorger den Rückzieher. Die Gründe sind bislang nicht bekannt.
Die Stadtwerke Rheine müssen bislang bereits rund 90.0000 Euro an Prozesskosten zahlen, ohne eine Entscheidung erreicht zu haben.
Nanu, was ist denn da passiert ?
Gruß
BerndA
BdEv Münsterland
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Moin,
eine ganze Reihe der Verfahren der Stadtwerke Rheine hat nun eine sehr überraschende Wendung genommen. Die Stadtwerke hat eine Stunde vor dem Spruchtermin 60 Klagen zurück genommen. Hierbei soll es sich samt und sonders um die Verfahren handeln, die keine Verjährung zum 01.01.2010 betreffen. Die zuständigen Richter empfanden nach eigener Aussage dies als sehr eigenartig. Für diese Verfahren ist jetzt aber erst einmal der Rechtsstreit auf Kosten der Klägerin beendet. Allerdings könnte diese zu gegebener Zeit neue Verfahren anstrengen, da ja keine Sachentscheidung des Gerichtes ergangen ist. Dennoch wird man dies als wichtigen Etappensieg verbuchen können.
Auch dazu: Bericht Quelle: MV-Online (http://www.mv-online.de/lokales/kreis_steinfurt/rheine/1155932_Stadtwerke_ziehen_Klagen_vorerst_zurueck.html)
Bis dann....
Capo
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Moin zusammen,
Stadtwerke drohen: Strom und Gas abklemmen
RHEINE: Wenn seine Gäste demnächst im Dunkeln sitzen und kein Wasser mehr durch die Leitungen fließt, dann will ein Rheiner Gastwirt nach eigener Aussage „vier Wochen Urlaub nehmen und anschließend die Stadtwerke auf Schadensersatz verklagen.“
Die Ankündigung, die Versorgung zu kappen und dies zusätzlich mit 800 Euro in Rechnung zu stellen. Der Anlass wird in der Mitteilung ebenfalls genannt: Offene Rechnungen in hoher vierstelliger Höhe.
Dies ist der aktuelle Höhepunkt einer Auseinandersetzung zwischen dem Gastwirt und den Stadtwerken, die sich seit 2006 hinzieht. Damals legte der Rheinenser erstmals und seither regelmäßig Widerspruch gegen seine Gasrechung ein – wie noch etliche weitere Kunden aus der Stadt. Die wurden schnell als Gasrebellen bekannt.
Auch der Gastwirt gehört zu denen, die von den Rheiner Stadtwerke im Mai dieses Jahres vor dem Amtsgericht verklagt wurden. Das Verfahren nahm in dieser Woche eine überraschende Wende, als der kommunale Versorger seine Klagen zurückzog – auch die gegen den Gastwirt.
„Schon interessant, dass die Klage genau an dem Tag gestoppt wurde, als ich die Mitteilung über die angedrohte Sperrung von Strom und Wasser bekam“, merkt der Gastwirt an. Seine Anwältin will seinen Fall nun vor dem Landgericht in Dortmund verhandeln lassen
Bericht MZ-online (http://www.muensterschezeitung.de/lokales/rheine/Rheine-Stadtwerke-drohen-Strom-und-Gas-abklemmen%3bart994,729686)
Bis dann...
Capo
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Richter weist Gasrebellen-Klage ab,
Stadtwerke hält an Rechtsauffassung fest (http://www.muensterschezeitung.de/lokales/rheine/Rheine-Richter-weist-Gasrebellen-Klage-ab;art994,734256)
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Die Überschrift in der Münsterschen Zeitung ist irreführend: das Amtsgericht Rhein hat keine \'\'Gasrebellen-Klage\'\' zurückgewiesen, sondern eine Klage der Stadtwerke gegen Gaskunden. Die Stadtwerke, die wohl den Sachverstand des unstreitig zuständigen Landgerichts Dortmund fürchteten, sind schließlich abgewiesen worden.
Offenbar wollte sich der Richter die Mehrarbeit aufgrund der zahlreich von den Stadtwerken eingereichten Klagen ersparen und hat die zutreffende Entscheidung getroffen, dass sein Amtsgericht nicht zuständig ist.
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Moin,
Stadtwerke dürfen Gas, Wasser und Strom nicht sperren!!
RHEINE: Die juristische Auseinandersetzung zwischen den Stadtwerken Rheine und einem Gastwirt geht in die nächste Runde. Der Rheinenser hat übers Wochenende zwei einstweilige Anordnungen erwirkt – und das bei zwei Gerichten.
Vom dem Amtsgericht Rheine erwirkte der Gastwirt noch am Montag eine zweite einstweilige Anordnung. Den Stadtwerken wird hierin untersagt, Wasser und Strom zu sperren. Zuwiderhandlung wird mit bis zu 250.000 Euro Strafe bestraft.
Bericht MZ-Online (http://www.muensterschezeitung.de/lokales/rheine/Rheine-Stadtwerke-duerfen-Gas-Wasser-und-Strom-nicht-sperren;art994,734446)
Bis dann...
Capo
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Original von Willy
Richter weist Gasrebellen-Klage ab,
Stadtwerke hält an Rechtsauffassung fest (http://www.muensterschezeitung.de/lokales/rheine/Rheine-Richter-weist-Gasrebellen-Klage-ab;art994,734256)
Das Posting könnte zu dem Urteil passen:
Amtsgerichts Rheine vom 17. November 2009 - Az. 10 C 268/09
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2573/
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Das vorgenannte Urteil ist berufungsfähig. Wird Berufung eingelegt und bleibt diese erfolglos, können die Stadtwerke gleichwohl wegen der streitigen Forderung neu klagen, weil es sich lediglich um ein Prozessurteil handelt, welches sich inhaltlich nicht mit dem streitgegenständlichen Anspruch und der Frage, ob dieser zu Recht gefordert wird, befasst.
Offensichtlich wollten die Stadtwerke auf entsprechenden gerichtlichen Hinweis noch nicht einmal hilfsweise eine Verweisung an die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund beantragen, weil ihnen deren Entscheidungspraxis (vgl. LG Dortmund, Urt. v. 20.08.09) wohl nicht gefällt. Gerade letzgenannte Entscheidung des LG Dortmund stützt die Rechtsauffassung des AG Rheine, dass es für die Billigkeitskontrolle auch auf §§ 1, 2 EnWG ankommt.
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Moin zusammen,
weitere Schlappe für Stadtwerke Rheine!!
Gasrebell erwirkt einstweilige Verfügung.
Das war nicht schön für die Vertreter der Energie- und Wasserversorgung Rheine: Amtsrichter Hans-Joachim Horstmann las ihnen am Dienstag aus den eigenen Vertragsbedingungen vor und erläuterte, dass die Androhung, einen Kunden von der Versorgung abzuklemmen, so nicht richtig gewesen war.
Richter Horstmann erklärte, dass die Form, in der die Absperrandrohung erfolgt sei, nicht mit den Vertragsbedingungen der Energie- und Wasserversorgung in Einklang gestanden hätte.
Bericht MZ-online (http://www.muensterschezeitung.de/lokales/rheine/Rheine-Gasrebell-erwirkt-einstweilige-Verfuegung;art994,779101)
Bis dann...
Capo
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Moin
Stadtwerke lassen nicht locker - Wieder Sperre angedroht!!
RHEINE Die Stadtwerke geben nicht auf. Noch am Tag, als die Energie- und Wasserversorgung Rheine (EWR) vor dem Amtsrichter eine Niederlage im Rechtsstreit mit einem zahlungsunwilligen Gastwirt hinnehmen musste, stellten sie ihm per Boten eine neue Zahlungsaufforderung zu.
Diesmal können die Stadtwerke allerdings nur noch das Wasser abstellen. Das drohen sie an für den 20. Januar und zwar „unverzüglich und unwiderruflich“, falls der Gastronom nicht zahlt. Die Trennung der Versorgung würde ihm die EWR ferner mit 800 Euro Gebühr in Rechnung stellen.
Bericht EV-online (http://www.emsdettenervolkszeitung.de/lokales/rheine/Rheine-Stadtwerke-lassen-nicht-locker-Wieder-Sperre-angedroht%3bart994,781068)
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@Capo,
da wäre allerdings ebenfalls ein Gericht gefragt.
Wasser gehört zur Daseinsvorsorge und m.E. nicht einfach so abstellbar.
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Die Einstellung der Wasserversorgung gegenüber Tarifkunden richtet sich nach § 33 AVBWasserV. Der Versorger kann gem. § 16 AVBWasserV Zutritt zum Zwecke der Sperrung verlangen und gerichtlich durchsetzen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Kosten in Höhe von 800,00 € dürften für die Sperrung/ Entsperrung nicht anfallen. Unberechtigte Sperrandrohungen sind wie sonst auch abzuwehren.