Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Widerstand/Protest => Bundesweit / Länderübergreifend => Thema gestartet von: userD0010 am 02. November 2009, 16:36:00
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Nach dem Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen wurde den swb bei Strafandrohung untersagt, dieses Kürzel weiter zu führen, weil damit der Eindruck erweckt wird, dass es sich um ein städtisches Unternehmen handelt. Vielmehr ist das Unternehmen ein privater Energieversorger.
Wird mit dem Kürzel sw... nicht auch von anderen angebl. städtischen Unternehmen der Eindurck vermittelt, dass es sich um ein kommunales Unternehmen handelt, auch wenn daran Andere beteiligt sind.
Wie steht es denn dann um die Vertragsgrundlagen ?
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@h.terbeck,
m.E. geht es dann nicht nur um das Kürzel \"SW...\" sondern allgemein um den Begriff \"Stadtwerke\"
Die SW KH hat gerade nochmal Glück gehabt, nur 49% Fremdkapital :D