Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => G => Stadt/Versorger => Gasversorgung Sachsenheim => Thema gestartet von: dauitsch am 30. Oktober 2009, 22:28:02
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Hallo,
habe heute mal die Gasversorger verglichen und festgestellt, dass ich bei ENTEGA Vertrieb GmbH & Co. KG
etwas weniger monatl. zahlen müßte als ich bei der Gasversorgung Sachsenheim zur Zeit mit Einspruch bezahle..
Diese hat jedoch sein letztem Jahr ein sog. A-Konto für mich eingerichtet, wo all meine \"ich sag jetzt mal Schulden\" (das Gas welches ich nicht bezahle, oder vielmehr was ich zu wenig zahle) gutgeschrieben wird.
Jetzt zu meiner Frage, wenn ich den Anbieter wechsel, dann wird die GVS doch sicher den Betrag von dem A-Konto von mir einfordern. Dürfen die das??? Wie soll ich mich verhalten, wenn da eine Rechnung bezüglich des A-Konto auf mich zukommt??
Falls jemand schon mal so einen Fall hatte, wäre ich dankbar um Mitteilung.
Gruß an alle
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@dauitsch,
wenn Sie Sondervertrragskunde sind und Widerspruch eingelegt hatten, Abschläge gekürzt und eigene Jahresrechnungen erstellt hatten, dann warten Sie doch einfach ab, was beim Wechsel passiert.
Der Verosrger kommt garantiert mit einer Forderung.
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@cremer
Hallo,
das ist ja grad meine Befürchtung.
Kann er die Forderungen einklagen??? Und wie sieht es da mit meinem Einspruch aus, ist der dann hinfällig??? Gibt es eine Verjährungsfrist???
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@dauitsch,
natürlich kann er klagen. Einspruch ist nicht hinfällig
Aber gerade nach den neusten BGH Urteilen 15.7.09, 17.12.08 und 28.4.08 sind Preisänderungen in Sonderverträgen nicht wirksam.
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Original von dauitsch
habe heute mal die Gasversorger verglichen und festgestellt, dass ich bei ENTEGA Vertrieb GmbH & Co. KG etwas weniger monatl. zahlen müßte als ich bei der Gasversorgung Sachsenheim zur Zeit mit Einspruch bezahle..
@dauitsch, wenn das so ist, macht es wirklich Sinn zu wechseln. Außer, Sie wollten den Preis deutlich weiter kürzen, da sich ja die Preis- und Kalkulationssitutation geändert hat. Dann müssten Sie den Widerspruch und die Kürzung anpassen.
Wenn Sie grundversorgter Gaskunde sind und wegen Unbilligkeit widersprochen und gekürzt haben ändert sich gegenüber der GVS nach dem Wechsel nichts. Der Widerspruch bleibt bestehen und an der bestritten Forderung der Gasversorgung ändert sich auch nichts. Die GVS konnte bisher schon einfordern. Nach einem Wechsel kann die GVS selbstverständlich wie schon bisher Mahnbriefe und Mahnbescheide verschicken und Klage erheben. Auch an der
Verjährung (http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html)ändert sich durch einen Wechsel nichts. Die interne Verbuchung, auf welchen Konten auch immer ist ohne Belang.
Wechsler, die vorher bei Ihrem Versorger Widerspruch eingelegt und gekürzt haben, gibt es viele. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es ohne Wettbewerb keinen wirklichen Erfolg für die Verbraucher gibt. Die Bereitschaft zum Widerspruch und Kürzung ist leider viel zu gering um eine ausreichende Wirkung zu erzielen.
Leider ist aktuell der Blick nicht mehr auf die Angemessenheit der Preise gerichtet. Es geht mehr um das Vertragsrecht. Sondervertragskunden feiern da zwar im Moment Erfolge wegen rechtsunwirksamer Klauseln, diese Verträge werden aber früher oder später gekündigt werden, dann stellt sich die Frage nach aktuell angemessenen und fairen Preisen wieder für alle Gas- und Stromverbraucher.
Also ich würde in dieser Situtation wechseln und die bestrittene Forderung stehen lassen. Der Wechsel macht Sinn. Selbst in einem Gerichtsverfahren wäre ja klar, dass Sie den gekürzten Preis bezahlt haben und nach dem Wechsel sogar weniger zahlen. Wer in dieser Situation beim alten Versorger bleibt, verhält sich da eher widersprüchlich. Aber das ist immer eine Entscheidung, die jeder für sich in eigener Verantwortung trifft. [/list]
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Original von nomos
Leider ist aktuell der Blick nicht mehr auf die Angemessenheit der Preise gerichtet. Es geht mehr um das Vertragsrecht. Sondervertragskunden feiern da zwar im Moment Erfolge wegen rechtsunwirksamer Klauseln, diese Verträge werden aber früher oder später gekündigt werden, dann stellt sich die Frage nach aktuell angemessenen und fairen Preisen wieder für alle Gas- und Stromverbraucher.
Tja, und wenn man der derzeitigen Argumentation des VIII. Senats zum Preissockel in der allgemeinen Grundversorgung folgt, wird sich daran auch nur marginal was ändern, da der größte Teil des Preises nicht mehr zur Überprüfung auf seine Billigkeit ansteht. :evil:
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PS:
@dautisch, aber Vorsicht beim Vergleich, da stimmt nicht immer alles. Die Berechnung im Vergleich von verivox kann nicht stimmen. Offensichtlich kommt man da mit dem Sachsenheimer Zonentarif (http://www.gasversorgung-sachsenheim.de/~upload/enbw-gs/download/grundvers_preisblatt_010709.pdf) nicht klar. Nach meiner Berechnung kostet das Gas dort z.B. bei 20000 kWh/Jahr nur 1.358,50 EUR. Der ENTEGA-Tarif ist trotzdem mit 1.083 EUR/Jahr günstiger.
Verivox bei 20000 kWh/Jahr PLZ 74343 (http://www.verivox.de/gas/calculator.aspx?__EVENTTARGET=calcOut%24ctl05&__EVENTARGUMENT=&VXVS=260573cf-d31e-4dd6-bff7-32786faa60a4&__VIEWSTATE=&lookup=true&customer=1&pwrplz=74343&pwrusage=20000&Leistung=12%2C5&cdtn=2&pp=1&dp=1&bo=1&pgMonth=6&cmpc=6215&cmpt=244799&calcOut%24ctl13%24ctl12%2426=244799&calcOut%24PageSizeList=20&calcOut_s=247474%2C244799&calcOut_clk=1&calcOut_pn=1&__EVENTVALIDATION=%2FwEWAwL%2BraDpAgKnwLz8CALmmdz8BYMXjXn4FMJkWKHAt%2FxN%2FWj7%2FmkV):
ENTEGA
NATURbalance online
Grundpreis:
93,00 Euro pro Jahr 5,45 Cent/kWh = 1.083,00 Euro/Jahr
inkl. 100,00 € Bonus
Vertragslaufzeit: 1 Monat Kündigungsfrist: 1 Monat
Zahlungsweise: monatlich Preisgarantie: bis 30.06.2010
GV Sachsenheim Grundtarif [SIZE=30]?[/SIZE]
Grundpreis: 22,13 Euro pro Jahr 5,82 Cent/kWh = 1.617,95 Euro/Jahr
Vertragslaufzeit: 1 Monat Kündigungsfrist: 4 Wochen
Zahlungsweise: monatlich
Original von bolli
Tja, und wenn man der derzeitigen Argumentation des VIII. Senats zum Preissockel in der allgemeinen Grundversorgung folgt, wird sich daran auch nur marginal was ändern, da der größte Teil des Preises nicht mehr zur Überprüfung auf seine Billigkeit ansteht. :evil:
@bolli, daher VERGLEICHEN-WECHSELN und den Wettbewerb nutzen.
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@nomos,
bei Verivox muss man genau hinsehen, unbenommen sollte man da keinen Wechsel vornehmen.
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Hallo @ all
hab ja grad meine abrechnung vorliegen. die gasversorgung sachsenheim unterteilt in 3 zonen. 1 zone bis 2160 kmh verbrauch, koster das kwh 9,350 ct. 2 zone ebenfalls 2160 kwh, kosten 8,120 ct/kwh. 3 zone 13680 kwh kostet die kwh 5,71 ct/kwh. preise sind netto, ohne erdgassteuer und umsatzsteuer. abrechnung 2009
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@dauitsch, da wird es doch Zeit zum Wechseln.
Siehe oben, meine Rechnung stimmt. Das Baden-Württembergische Wirtschaftsministerium kommt am Stichtag 15.10.09 zum gleichen Ergebnis. Verivox rechnet falsch.
hier klicken zur Vergleichstabelle (http://www.wm.baden-wuerttemberg.de/fm7/2028/Gaspreistabelle_200910.pdf)
Nr. 87 bei 20000 kWh Rang 156 = 1358,50 EUR Gesamtkosten.
Schwacher Trost, im benachbarten Bietigheim-Bissingen kostet es bei den Stadtwerken noch mehr:
Nr. 17 bei 20000 kWh Rang 167 = 1396,00 EUR
Es gibt viele günstigere Möglichkeiten z. B. hier klicken (http://www.energensued.homepage.t-online.de/40029.html)
oder hier: Nach Gas liefern \"Energierebellen\" bald auch Strom (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=57485#post57485)