Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => H => Stadt/Versorger => HanseWerk => Thema gestartet von: Onkel Tuca am 27. Oktober 2009, 14:00:35

Titel: \"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
Beitrag von: Onkel Tuca am 27. Oktober 2009, 14:00:35
http://www1.ndr.de/wirtschaft/gaspreise120.html

GRINS!

Mal sehen, was die Berufung bringt... (an Zeit und Ergebnis)

Gruß Onkel Tuca.
Titel: \"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
Beitrag von: RR-E-ft am 27. Oktober 2009, 14:47:42
Soweit das Landgericht Hamburg die von E.ON Hanse einseitig vorgenommenen Gaspreisneufestsetzungen wegen der Unwirksamkeit der Preisänderungsklausel (\"Versorger ist berechtigt, bla bla...\") für unwirksam erklärt hat, so steht dies völlig im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH (KZR 2/07, VIII ZR 274/06, VIII ZR 225/07).

Die Einlegung eines Rechtsmittels kann wohl allenfalls noch den Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung hinauszögern.

Das Hamburgische OLG könnte mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des BGH ggf. eine Berufung in ca. drei bis vier Monaten wegen fehlender Erfolgsaussichten im Beschlusswege zurückweisen.

Die Niederlage ist wohl so bitter, dass selbst der Branchenvberband BDEW eigens eine Pressemitteilung herausgab: http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_20091027_PM_BDEW_zum_heutigen_Urteil_zu_Preisanpassungsklauseln_Erdgas?open&ccm=250010

Die Pressemittlung des BDEW verschweigt die genannten drei Entscheidungen des BGH aus den Jahren 2008 und 2009, wonach Gaspreisneufestsetzungen im Falle unwirksamer Preisänderungsklauseln unzulässig und unwirksam sind. Im Falle unwirksamer Preisänderungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen funktionieren Preisanpassungen überhaupt nicht, insbesondere wenn die betroffenen Kunden Widerspruch einlegen.
Titel: \"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
Beitrag von: T. Schlagowski am 27. Oktober 2009, 16:47:12
+++newsflash+++

+++wir haben gewonnen!!!!+++ein großer tag für zigtausend energiepreisprotestler, nicht nur in hamburg, sondern bundesweit+++e.on kassiert schallende ohrfeige/gerechte strafe vor hamburger landgericht+++erster und grösster gaspreis-prozess in deutschland+++hohe rückzahlungsforderungen erwartet+++großes publikumsinteresse+++enormer medienauflauf+++e.on glänzte durch völlige abwesenheit+++gratulation an dr. hörmann und ra bluhm+++verfolgt bitte die berichterstattung in den medien heute abend (regionalprogramme)+++mehr morgen im newsletter mit rück- und ausblick+++

++t.schlagowski++
++regionalbeauftragter++landesgruppe hamburg im bund der energieverbraucher+++
Titel: \"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
Beitrag von: RR-E-ft am 27. Oktober 2009, 16:54:55
Gratulation und Glückwunsch.

Bericht der ARD tagesschau (http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video592856.html)
Titel: \"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
Beitrag von: T. Schlagowski am 27. Oktober 2009, 17:14:15
Danke, lieber Herr Fr.... . Es hat uns alle auch sehr, sehr viel Kraft gekostet.

Freundl. Grüße

Thomas Schlagowski
Titel: \"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
Beitrag von: RR-E-ft am 27. Oktober 2009, 17:33:50
Das ewige Widerspruch- Einlegen und Kürzen der Rechnung (und Geld beiseite legen) ist halt sehr mühsam, wird aber oft auch belohnt.
Noch mühsamer wird es wohl für Herrn Kollegen Bluhm gewesen sein.

Am Ende wird sich wohl erweisen, dass dieses Verfahren E.ON Hanse nicht nur Kraft gekostet hat.

Energate- Meldung (http://www.energate.de/news/103667)

E.ON Statement (http://www.eon-hanse-vertrieb.com/pages/eha-vertrieb_de/Presse/Statement/index.htm)

Das Landgericht hat entschieden, dass E.ON in den konkreten Vertragsverhältnissen den Klägern gegenüber nicht berechtigt war, die Erdgaspreise einseitig abzuändern, dass E.ON schon gar kein Recht dazu hatte. Der BGH hat bereits  wiederholt entschieden, dass es in einem solchen Fall  auf die Frage der Billigkeit gerade nicht ankommt (KZR 2/07, VIII ZR 274/06, VIII ZR 225/07). Das mag sich überall rumgesprochen haben, nur eben bei E.ON nicht. Die Kernfrage war nämlich, ob es überhaupt ein Recht zur einseitigen Preisneufestsetzung gibt. Diese Frage hat das Landgericht beantwortet.
Titel: \"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
Beitrag von: pichonbaron am 27. Oktober 2009, 18:24:51
Nachfrage zur Klarstellung:

Das galt jetzt aber nicht (nur) für Sondervertragskunden sondern für den allgemeinen Grundversorgungstarif?
Titel: \"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
Beitrag von: RR-E-ft am 27. Oktober 2009, 18:35:25
Das Urteil gilt nur für die Kläger, die eine besondere Preisanpassungsklausel im Sondervertrag hatten und lässt sich auf alle Kunden übertragen, in deren Verträgen eine ebensolche - unwirksame  - Preisänderungsklausel enthalten war, insbesondere wenn auch diese den einseitigen Preisneufestsetzungen jeweils widersprochen hatten.

In der Grundversorgung besteht ein gesetzliches Preisänderungsrecht bzw. gesetzliche Preisänderungspflicht. Ob die Änderungen in Ausübung eines solchen bestehenden Rechts gegenüber grundversorgten Kunden der Billigkeit entsprachen (vgl. BGH VIII ZR 36/06, VIII ZR 138/07, VIII ZR 314/07), ist nicht Gegenstand der Entscheidung des LG Hamburg.

Kunden, die mit Erdgas heizen, hatten in der Regel mit den Rechtsvorgängern der E.ON Hanse (zB. HEIN GAS Hamburger Gaswerke GmbH und HGW HanseGas GmbH) Sonderverträge abgeschlossen und werden deshalb außerhalb der Grundversorgung beliefert.

E.ON Hanse Grundversorgung (http://www.eon-hanse-vertrieb.com/pages/eha-vertrieb_de/Privatkunden/Erdgas/Unsere_Preismodelle/StandardGas_(Neukunden)/index.htm)


Die Entscheidung lässt sich auch auf Sondervertragskunden übertragen, in deren Vertrag keine Preisänderungsklausel wirksam einbezogen wurde, weil der Kunde entsprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen vor Vertragsabschluss nicht kannte und/oder sich bei Vertragsabschluss (bzw. später)  nicht mit deren Einbeziehung einverstanden erklärt hatte. Siehe hier. (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=64132#post64132)

Konsequenzen (http://www.morgenpost.de/wirtschaft/article1197073/Schwere-Niederlage-fuer-E-on-Hanse.html)


Zitat
Damit müssen die 54 Kläger, die seit 2004 nur den alten, niedrigeren Gaspreis bezahlen, den Differenzbetrag nicht nachträglich entrichten. Das gilt auch für weitere 5000 Kunden, welche die Preiserhöhung nicht bezahlt haben. Rund 25.000 Kunden, die die Preiserhöhung nur unter Vorbehalt zahlten, können ihr Geld zurückverlangen. „Sie müssen ihre Ansprüche aber unbedingt vor Ablauf dieses Jahres bei Gericht anzeigen“, sagte Joachim Bluhm, der Anwalt der Kläger.


Rückforderungsansprüche wegen Überzahlungen müssen gerichtlich geltend gemacht werden (Mahnbescheid oder Klage), um die Verjährung zu verhindern.

Schicksal des Urteils für E.ON Hanse wohl besiegelt. (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2009&Sort=3&nr=49680&pos=0&anz=220&Blank=1)
Titel: \"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
Beitrag von: uwes am 04. November 2009, 08:50:08
Zitat
Original von T. Schlagowski
+++wir haben gewonnen!!!!+++ein großer tag für zigtausend energiepreisprotestler, nicht nur in hamburg, sondern bundesweit+++e.on kassiert schallende ohrfeige/gerechte strafe vor hamburger landgericht+++erster und grösster gaspreis-prozess in deutschland+++hohe rückzahlungsforderungen erwartet+++großes publikumsinteresse+++enormer medienauflauf+++e.on glänzte durch völlige abwesenheit+++gratulation an dr. hörmann und ra bluhm+++verfolgt bitte die berichterstattung in den medien heute abend (regionalprogramme)+++mehr morgen im newsletter mit rück- und ausblick+++

Der Jubel sei den Hamburger Gaskunden gegönnt, aber seit der Pressemeldung des Landgerichts  (http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteEnergieBauen/Landgericht_Pressemitteilung.pdf)wissen wir dass sich nichts Neues in Hamburg ereignet hat. Sieht man die Entwicklung in Bremen, ist klar, dass der Rechtsstreit gegen den Bremer Energieversorger hier das Terrain bereits geebnet hat. Die Bremer Gerichte haben einmütig die ähnlichen und rechtlich durchaus vergleichbaren Preisklauseln des Bremer Energieversorgers schon seit mehr als 3 Jahren (!) für unwirksam erachtet und der BGH (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2009&Sort=3&nr=49680&pos=0&anz=220&Blank=1) Urt. v. 28.10.2009, Az. VIII ZR 320/07 hat diese Auffassung in vollem Umfang bestätigt.

Auch die swb aus Bremen hatte immer wieder mit Blick auf die betriebswirtschaftlich erforderliche Weitergabe von Preissteigerungen die Auffassung vertreten, diese Weitergabe müsse auch bei unwirksamen Preisklauseln im Sonderkundenvertrag möglich sein.

Ich empfehle den Hamburgern, insbesondere den Vertretern von Eon Hanse, einmal die letzten Entscheidungen des BGH hierzu zur Kenntnis zu nehmen.

Dann würden die Beteiligten wissen, dass die Ankündigung eines Berufungsverfahrens nur und ausschließlich der Zeitgewinnung dient.

Es ist schon aus Verjährungsgründen zu empfehlen, die Rückforderungsansprüche zu errechnen und die erforderliche Klage sofort einzureichen.

Es steht nicht zu erwarten, dass auf die gefestigte Rechtspechung  des BGH nur Eon Hanse wegen eine Abweichung erfolgt.

Uwes
Titel: \"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
Beitrag von: AKW NEE am 04. November 2009, 09:03:59
@ RR-E-ft

Zitat
Original von RR-E-ft
Kunden, die mit Erdgas heizen, hatten in der Regel mit den Rechtsvorgängern der E.ON Hanse (zB. HEIN GAS Hamburger Gaswerke GmbH und HGW HanseGas GmbH) Sonderverträge abgeschlossen und werden deshalb außerhalb der Grundversorgung beliefert.

Ist dieser Ansatz auf die E.ON Avacon auch übertragbar? Hier wurden auch Sonderverträge mit den Rechtsvorgängern (z.B. Hastra) abgeschlossen. Diese Verträge wurden mehrmals in den Jahresabrechnungen von der Hastra, der Avacon und der E.ON Avacon umbenannt. Von der E.ON Avacon wurde dann, ohne den alten Vertrag zu kündigen der Tarif Classic eingeführt, ohne dass eine AGB mitgeteilt wurde oder eine aktive Handlung (Unterschrift) vom Kunden gefordert wurde.
Titel: \"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
Beitrag von: Onkel Tuca am 11. November 2009, 12:48:49
In der Urteilsbegründung (http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteEnergieBauen/LandgerichtHamburg.pdf) findet sich folgender Satz: \"3. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.\" Heißt das, dass eine Berufung ausgeschlossen ist?

Gruß der Onkel.
Titel: \"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
Beitrag von: DieAdmin am 11. November 2009, 17:13:03
Das Urteil auch in der Entscheidungssammlung:

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2562/
Titel: \"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
Beitrag von: faun am 18. November 2009, 13:18:59
Wie wird das nun weitergehen, wird die Endabrechnung und Neuberechnung, auf der Grundlage, der Preise von 2004 erfolgen ?
Dann die erfolgten zu hohen Abrechnungen, die ich ja gekürzt hatte, storniert, bzw. verrechnet ?

Mfg
faun
Titel: \"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
Beitrag von: bolli am 18. November 2009, 14:20:20
Zitat
Original von faun
Wie wird das nun weitergehen, wird die Endabrechnung und Neuberechnung, auf der Grundlage, der Preise von 2004 erfolgen ?
Dann die erfolgten zu hohen Abrechnungen, die ich ja gekürzt hatte, storniert, bzw. verrechnet ?
Mfg
faun
Gehen Sie davon aus, dass da zunächst einmal gar nichts von alleine passiert. Es wurde lediglich entscheiden, dass die Preisanpassungsklausel unwirksam war und somit kein wirksames Preisänderungsrecht  bestand.

Wer bisher einen bestimmten Preis mit Einlegung eines Widerspruchs eingefroren hat, braucht nun nichts nachzahlen. Ob aber z.B. nun der Anfangspreis eines Sondervertrages mit unwirksamer Preisanpassungsklausel maßgebend ist oder doch vielmehr erst der Preis, zu dem man Widerspruch eingelegt hat, ist noch nicht höchstrichterlich geklärt. Insofern werden die Versorger auch ganz bestimmt nicht von sich aus neu berechnen, auch nicht auf Ihre Aufforderung hin. Ihnen wird aber durch das Urteil klar gesagt, dass nach Meinung des LG Hamburg die Preisanpassungsklauseln in den betreffenden Sonderverträgen unwirksam waren und Sie somit wahrscheinlich einen Rückerstattungsanspruch haben bzw. einbehaltene Abschläge nicht nachentrichten brauchen.

Sie müssen für sich selbst entscheiden, welchen Preis Sie dem Versorger zugestehen. Ist es der Vertragsanfangspreis und Sie haben Abschläge in Höhe eines höheren Preises gezahlt, müssen Sie ggf. einen Rückforderungsprozess anstrengen um ggf. zuviel gezahlte Gelder zurück zu bekommen. Dabei sollten Sie beachten, dass die Verjährung in diesem Bereich regelmäßig auf 3 Jahre angesetzt ist, d.h. Rückforderungsansprüche aus der Jahresrechnung 2006 müssen Sie bis Ende 2009 mittels Mahnbescheid oder Klageeinreichung geltend gemacht haben, sonst sind diese Ansprüche wohl verjährt.

Wenn Sie aber nur auf den Preis seit Einlegung Ihres Widerspruchs abstellen und auf diesen Preis auch seit diesem Zeitpunkt gekürzt haben, brauchen Sie nichts zu machen. Da wird vermutlich aus der vergangenheit nichts mehr kommen. Für die Zukunft wird der Versorger Ihnen vermutlich über kurz oder lang einen neuen vertrag anbieten (mit einer aus seiner Sicht hoffentlich gültigen Preisanpassungsklausel) und Ihnen den alten Vertrag kündigen, spätestens, wenn Sie nicht freiwillig auf den neuen Umsteigen.
Titel: \"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
Beitrag von: RR-E-ft am 20. November 2009, 14:50:32
E.ON legt Berufung ein. (http://www.abendblatt.de/wirtschaft/article1277171/E-on-Hanse-geht-gegen-Gasurteil-in-Berufung-und-verklagt-Kunden.html)
Titel: \"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
Beitrag von: bolli am 20. November 2009, 19:35:47
Na Logo,

da geht ein Jahr ins Land, bis über die entschieden ist und solange setzt man noch ein paar Widerständler mit angeblich einschlägigen Urteilen \"unter Druck\" bzw. verunsichert sie so, dass sie doch bezahlen und da hat man die Kosten schnell wieder raus.
Titel: \"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
Beitrag von: Macinally am 21. November 2009, 19:08:50
aber immerhin gibt es Vergünstigungen im Legoland, naa, wenn das mal kein \"Totschlagargument\" ist...
Welche Versorger bietet schon so etwas? Endlich mal sachliche Argumente für die viel zu hohen Preise...
Titel: \"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
Beitrag von: tangocharly am 23. November 2009, 18:23:59
Zitat
Original von RR-E-ft
E.ON legt Berufung ein. (http://www.abendblatt.de/wirtschaft/article1277171/E-on-Hanse-geht-gegen-Gasurteil-in-Berufung-und-verklagt-Kunden.html)

siehe auch hier (Beck-Verlag) (http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=293726)
Titel: \"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
Beitrag von: flotex am 25. November 2009, 08:18:55
@Macinally:
Bei EON immer in das Kleingedrucke sehen:  

\"Bei Vorlage der E.ON Hanse Kundenkarte erhält jeweils ein Kind (3 -11 Jahre) in Begleitung je eines an den Kassen vor Ort im LEGOLAND Billund voll zahlenden Erwachsenen eine kostenlose Kinder-Tageskarte für den gleichen Tag.\"

Das trifft für mich nicht zu. Ich müsste den vollen Preis bezahlen. Ich werde also nicht in das günstige IdealGas-Paket wechseln. Sorry EON ..  :P

Aber mal im Ernst, eine gute Zusammenfassung gibt es hier:
http://www.hh-heute.de/eon-hanse-im-krieg-mit-seinen-kunden/

zitat:
\"Dabei erfährt E.on bei den Amtsgerichten derzeit eine Abfuhr nach der anderen, so in Bergedorf, Blankenese und zuletzt in Reinbek. Das dortige Amtsgericht ist angesichts der 400 vorliegenden Verfahren jetzt dazu übergegangen, die E.on-Anwälte in einem Standardschreiben unmissverständlich auf die Aussichtslosigkeit ihrer Klagen hinzuweisen. Darin heißt es: „geht das Gericht davon aus, dass die Preisanpassungsklausel unwirksam ist und (E.on Hanse) nur die Tarife zustehen, die bis zum Widerspruch erhoben wurden“.\"

Gruss von flotex
Titel: \"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
Beitrag von: tangocharly am 25. November 2009, 12:45:58
@flotex


........  sind das die \"Prozessfluten\", die der VIII. Senat - und mit ihm der Gesetzgeber (?) - vermeiden wollten (oder anders ausgedrückt: wo wären die Proteste der Gasrebellen, wenn es diese Fluten nicht gäbe) ?
Titel: \"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
Beitrag von: faun am 28. November 2009, 11:57:23
Habe heute mein Angebot bekommen, in den Sondervertrag IdealGas Tarif zu wechseln, denke wenn ich es in einem gewissen Zeitraum nicht tue, wird wohl eine Klage folgen, oder was meint ihr ?
2004 war der Preis bei 3,42 cent pro kWh, das Angebot liegt bei 5,431 Cent/kWh Arbeitspreis.
Am besten ist der Zusatz im Vertrag : Ich bevollmächtige hiermit E.ON Vertrieb, soweit erforderlich, den für die vorgenannte Verbraucherstelle derzeit bestehenden Liefervertrag
zu kündigen und die erforderlichen Verträge mit dem örtlichen Netzbetreiber abzuschließen.
Bin gespannt was da noch kommt.
Gruss
faun
Titel: \"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
Beitrag von: reblaus am 28. November 2009, 12:36:15
@tangocharly
Wo ist denn Ihr Kopf?

@faun
Hat man Ihnen für den Fall, dass Sie dieses neue Angebot nicht annehmen die Kündigung angedroht, oder hat man den alten Vertrag bereits gekündigt?

Sobald der alte Vertrag gekündigt wurde, sollten Sie sich über Verivox.de einen günstigeren Lieferanten suchen. Mit Preisen von 5,431 Cent/kWh bringt die E.on allenfalls eine trügerische Hoffnung zum Ausdruck, dass sie immer noch über ein Monopol verfüge, was sie dazu berechtige Mondpreise zu verlangen. Mein aktueller Preis liegt bei 4,29 Cent/kWh und 15 € Grundgebühr. Das ist soweit von Ihren Tarifen aus 2004 nicht entfernt.
Titel: \"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
Beitrag von: faun am 28. November 2009, 13:30:36
@reblaus

Kündigung ist noch nicht erfolgt, eine Androhung ist ebenfalls, bis jetzt nicht erfolgt.
Titel: \"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
Beitrag von: zensus am 02. Dezember 2009, 11:47:54
Moin,

E.off wird es sich ganz genau überlegen, ob sie ab dem 01.01.2010 für die \"Unterschriftsverweigerer\" die Kündigungen aussprechen.

Ich als Zahlungsverweigerer habe natürlich auch den Neuvertrag still dankend abgelehnt und mich schon mal bei Verivox über Alternativen informiert.

Interessant ist auch , dass die Verbraucherzentrale Hamburg im Fragebogen zu ihrer neuen Aktion \"Sammelklage der Vorbehaltszahler gegen E.on Hanse\" die Frage nach dem Interesse an einer Gas-Einkaufsgemeinschaft stellt.

Als Lokalpatriot hoffe ich allerdings auf ein gutes Angebot von \"Hamburg-Energie\".
Titel: \"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
Beitrag von: zensus am 02. November 2010, 09:58:48
Es sieht gut aus !!!


(29.10.2010) Hanseatischer Hinweis für E.on Hanse: Niederlage steht bevor

In einem Hinweisbeschluss hat das Hanseatische Oberlandesgericht jetzt seine Rechtsauffassung im Sammelklageprozess dargelegt. In allen wesentlichen Punkten folgt das Gericht der Auffassung der klagenden Verbraucher. Die mündliche Verhandlung am 17. November 2010 (Sievekingplatz, Saal 201, öffentlich) verspricht einen weiteren Sieg der Verbraucher.

http://www.vzhh.de/energie/30047/eon-hanse-geld-zur%C3%BCck-f%C3%BCr-vorbehaltszahler.aspx

http://www.vzhh.de/energie/95009/OLG_Hamburg_Eon_Hinweisbeschluss.pdf
Titel: \"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
Beitrag von: tangocharly am 02. November 2010, 10:55:55
Mich würde durchaus mal interessieren, wie die Formulierung der Widerspruchsschreiben der Klg. (Anlagenkonvolut B120) gelautet hatte.

Nur weil dort womöglich nicht stand: \"Wir akzeptieren 2%, vorausgesetzt die Preisprüfung bestätigt diese Anhebung\", sollen diese 2% schon wieder vereinbart sein (sil.: Angebot des Abnehmers, welches vom Versorger angenommen wurde), obgleich der Widerspruch gegen den Gesamtpreis existiert ?

Dieser Textvorschlag (Preise des Jahres X zzgl. 2%) hat doch zwischenzeitlich eine weite Verbreitung gefunden.
Titel: \"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
Beitrag von: DieAdmin am 02. November 2010, 13:23:57
Der Hinweisbeschluss ist auch in der Entscheidungssammlung:

Hinweisbeschluss Hanseatisches OLG v. 12.10.10 - Az: 31 U 211/09
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2730/

Die PDF ist mit 263 kB etwas \"leichter\" und als \"Text\" abgespeichert.
Titel: \"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
Beitrag von: RR-E-ft am 16. November 2010, 17:09:25
Öffentliche Verhandlung am Hanseatischen OLG Hamburg am 17.11.10 um 10.00 Uhr (http://www.energie-experten.org/experte/meldung-anzeigen/news/showdown-am-sievekingplatz-eon-gegen-gaskunden-1446.html)

Zitat
Die mündliche Verhandlung ist öffentlich und stößt auf großes Interesse bei Gaskunden. Die Verbraucherzentrale erwartet einen vollen Plenarsaal. Die Verhandlung findet am 17. November um 10 Uhr im Saal 201 im Hanseatischen Oberlandesgericht am Sievekingplatz statt
Titel: \"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
Beitrag von: Christian Guhl am 17. November 2010, 21:44:01
Ganz so voll wie bei der Verhandlung vor dem Landgericht war der Plenarsaal dann doch nicht. Ein Problem (nicht nur beim OLG HH) ist die schlechte Akustik. Trotz vorhandener Lautsprecheranlage werden keine Mikrophone benutzt. Das mag noch gehen, wenn der Richter spricht. Er sitzt dem Publikum gegenüber. Wenn aber die Anwälte, die mit dem Rücken zu den Zuschauern sitzen, das Wort ergreifen, ist kaum noch etwas zu verstehen. Hauptsächlich wurde über ergänzende Vertragsauslegung geredet. RA Dr.Tüngler und Dr.Auer sind nach wie vor der Überzeugung, dass diese angewandt werden müsse. Die Kunden hätten sich durch ihren Widerspruch konkludent mit variablen Preisen einverstanden erklärt. Sie hätten damit erklärt, Preise zahlen zu wollen, die der Billigkeit entsprechen. Da dies bei Eon-Hanse der Fall ist, dürften sie sich jetzt nicht auf eine unwirksame Klausel berufen. Der Richter gab zu verstehen, das er bei seiner Auffassung aus dem Hinweisbeschluß bleiben wolle. Ein wenig Angst macht die Bemerkung des Richters, dass er sich vorstellen könne, bei zukünftigen Individualprozessen eine ergänzende Vertragsauslegung zuzulassen.
Titel: \"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
Beitrag von: bolli am 18. November 2010, 00:02:42
Zitat
Original von Christian Guhl
Der Richter gab zu verstehen, das er bei seiner Auffassung aus dem Hinweisbeschluß bleiben wolle. Ein wenig Angst macht die Bemerkung des Richters, dass er sich vorstellen könne, bei zukünftigen Individualprozessen eine ergänzende Vertragsauslegung zuzulassen.

???  Wie soll das denn gehen ? Heute sagt er, dass die ergänzende Vertragsauslegung nicht zum tragen kommt und bei gleichem Sachverhalt sagt er morgen, er lässt sie zu. Und das gegen die Auffassung des BGH aus dem Urteil vom 14.07.2010 - VIII. ZR 246/08 ?  Sehr merkwürdig, euer Ehren !!!  Das sollte er mal erläutern.
Titel: \"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
Beitrag von: trebbel12 am 16. Dezember 2010, 07:39:27
Und nun?

http://www.vzhh.de/energie/100345/OLG%20Hamburg%20Beweisbeschluss.pdf

alles wieder zurück zu Start? Das OLG in Hamburg sieht die Lage offensichtlich doch etwas differenzierter. Da kann man ja gespannt sein.
Titel: \"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
Beitrag von: flotex am 16. Dezember 2010, 14:08:44
Dazu die VZHH:

Nachrichten zum Thema Gaspreise:
(15.12.2010) Rolle rückwärts des Oberlandesgerichts
Überraschende Wende im Sammelklageprozess gegen E.on Hanse: Das Hanseatische Oberlandesgericht hat den für den 22. Dezember angesetzten Entscheidungstermin aufgehoben einen  Beweisbeschluss erlassen. Darin heißt es laut Pressemitteilung des Gerichts (http:///energie/100345/link.aspx), dass die in den Gaslieferungsverträgen enthaltene Preisanpassungsklausel zu unbestimmt und damit unwirksam sei. Jedoch könne sich ein Preisanpassungsrecht des Versorgungsunternehmens im Wege einer ergänzenden Auslegung der Gaslieferungsverträge ergeben. Das käme dann in Betracht, wenn die Beklagte die Kläger ohne die umstrittenen Preiserhöhungen seit dem 1. Oktober 2004 zeitweise oder auch dauernd unter ihrem – der Beklagten - Einstandspreis hätte beliefern müssen. Das Gericht werde deshalb jetzt ein Sachverständigengutachten einholen, um zu klären, ob die umstrittenen Preisanhebungen, wie von der Beklagten behauptet, durch erhöhte Einstandspreise für den Gasbezug gerechtfertigt waren.
Dieser Beschluss bedeutet eine Rolle rückwärts des Gerichts. Er widerspricht der Rechtsprechung des BGH, der bei unwirksamer Preisanpassungsklausel keinen Raum für eine ergänzende Vertragsauslegung sieht. Und er wirft uns dahin zurück, wo wir vor 5 Jahren bereits einmal standen, und wird uns das Ergebnis, das es jetzt schon geben könnte, erst in zwei oder mehr Jahren bescheren, dann nämlich, wenn der BGH das OLG-Urteil aufheben wird.
Titel: \"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
Beitrag von: tangocharly am 16. Dezember 2010, 17:31:23
Ganz so abwegig ist - nach der BGH-RSpr. (VIII ZR 246/08, Tz. 52, 53) - dieser Fallrückzieher aber nicht :

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2010-7-14&nr=52957&pos=10&anz=18&Blank=1.pdf
Titel: \"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
Beitrag von: flotex am 16. Dezember 2010, 18:06:15
sh. auch: Hanseatische OLG Hamburg, B. v. 09.12.10 Az. 13 U 211/09 [Wendung in Sachen E.ON Hanse] (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=14857)
..
Titel: \"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
Beitrag von: bolli am 17. Dezember 2010, 08:08:14
Zitat
Original von flotex
sh. auch: Hanseatische OLG Hamburg, B. v. 09.12.10 Az. 13 U 211/09 [Wendung in Sachen E.ON Hanse] (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=14857)
..
Nun ja, vom Grundsatz gebe ich Herrn Fricke ja Recht, ABER wie tangocharly schon zu Recht darauf hingewiesen hat: Der VIII. BGH-Senat hat schon eine Sonderkonstruktion ins Rennen gebracht, wo er eben nicht alleine die Kündigungsmöglichkeit als Maßstab gelten lassen will:
Zitat
Urteil des BGH vom 14.07.2010 VIII ZR 246/08 Rdnr. 52
Sind in einem solchen Fall die Gestehungskosten des Gasversorgungsunternehmens erheblich gestiegen und ergibt sich daraus für die betroffenen Zeiträume ein erhebliches Missverhältnis zwischen dem Wert der von dem Unternehmen zu erbringenden Leistung und dem vereinbarten Preis, lässt sich die Annahme eines nicht mehr interessengerechten Ergebnisses jedenfalls hinsichtlich der länger zurück liegenden Zeitabschnitte nicht ohne weiteres mit der Begründung verneinen, dass eine Kündigungsmöglichkeit bestand. Denn für das Versorgungsunternehmen bestand in einem solchen Fall zunächst kein Anlass, eine Kündigung des Vertrages in Erwägung zu ziehen.
Will also sagen: Es mag noch andere Gründe geben, die dann eben doch die Ansetzung der Altpreise rechtfertigen, aber bei Langläuferverträgen könnten eben die Einstandspreise fraglich sein.

Ich weiss, dass das LG Bonn dieses in seinem Urteil v. 03.11.10 Az. 5 S 218/09 anders gesehen hat und diese Frage in das unternehmerische Risiko des Versorgers gestellt hat, wenn er denn SVe anbietet. Aber LG ist nicht BGH und schon gar nicht VIII. Senat und die Bonner Entscheidung ist ja nicht revisionsfähig gewesen und wird wohl daher eher nicht zwecks Überprüfung beim BGH landen.
Titel: \"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
Beitrag von: RR-E-ft am 17. Dezember 2010, 15:29:07
Für Spökenkieker:

Wenn die zitierte Randnummer 52 beginnt mit \"Sind in einem solchen Fall....\", dann hat man zunächst in Randnummer 51 zu lesen, um welchen Fall es allenfalls dabei gehen könnte, bei dem es sich möglicherweise anders verhalten mag, nicht unbedingt anders verhalten muss. Und jener Fall, der in Randnummer 51 aufgeführt ist, steht jedenfalls nicht am OLG Hamburg zur Entscheidung an.
Titel: Gaspreis-Sammelklage auf der Zielgeraden
Beitrag von: Tim_E am 01. Dezember 2012, 09:53:54
http://www.vzhh.de/energie/30047/gaspreis-sammelklage-auf-der-zielgeraden.aspx

Nach mehr als sieben Jahren Prozessdauer neigt sich der Prozess über die Sammelklage von 53 Gaskunden gegen E.on Hanse dem Ende zu. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat für den 5. Dezember 2012 eine mündliche Verhandlung angesetzt und zuvor in einem Beschluss mitgeteilt, dass es im Sinne der Gaskunden seine Rechtsauffassung korrigiert hat.

Die im April 2005 erhobene Klage war die erste Sammelklage gegen einen deutschen Energieversorger. Die ursprünglich 55 Kläger wurden von der Verbraucherzentrale Hamburg koordiniert und unterstützt. Die Klage richtet sich auf Feststellung der Unwirksamkeit der Preiserhöhungen der E.on Hanse. Vor dem Landgericht Hamburg obsiegten die Kunden, weil das Gericht die Vertragsklauseln zur Preisänderung für unwirksam befand. Das von E.on angerufene Oberlandesgericht indes ordnete entgegen der inzwischen vom Bundesgerichtshof im Sinne des Landgerichts Hamburg eingeschlagenen Linie die Einholung von Sachverständigengutachten zur Angemessenheit der Preise an. Mit dem jetzigen Beschluss hat das Oberlandesgericht nun seine Auffassung korrigiert und die Sachverständigen „abbestellt“.

Das Oberlandesgericht will jetzt lediglich noch durch Zeugenbeweis klären, ob E.on Hanse tatsächlich die Möglichkeit hatte, sich durch Kündigung der Verträge gegen die Kundenwidersprüche zu wehren oder ob dem Unternehmen dies durch das Bundeskartellamt verwehrt wurde. Der Ausgang ist also nach wie vor offen, neigt sich aber in Richtung Kunden.

Sollten die Kunden den Prozess rechtskräftig gewinnen, stünde damit endgültig fest, dass sämtliche Preiserhöhungen der E.on Hanse der letzten sieben Jahre unwirksam waren. 55.000 Kunden hatten nach Angaben eines E.on-Anwaltes seit 2004 den Preisfestsetzungen widersprochen, davon hatten 5.000 die Zahlungen verweigert. Die gegen die Verweigerer angestrengten Zahlungsprozesse vor einer großen Zahl norddeutscher Amts- und Landgerichte hatte E.on in den letzten Jahren fast durchgängig verloren. Die Verbraucher, die nach Widerspruch das Verlangte unter Vorbehalt gezahlt hatten, haben einen Erstattungsanspruch gegen E.on, allerdings nur für die letzten drei Jahre. Für diese „Vorbehaltszahler“ ist eine weitere Sammelklage der Verbraucherzentrale beim Oberlandesgericht anhängig.

Die Gerichtsverhandlung ist öffentlich und findet am Mittwoch, 5. Dezember 2012, 11.30 Uhr, Plenarsaal des Oberlandesgerichts, Sievekingplatz, statt.

-> Hoffentlich wird der Beschluss noch online gestellt.
Titel: Re: \\
Beitrag von: RR-E-ft am 06. Dezember 2012, 09:00:38
Entscheidung erst im Januar:

http://www.abendblatt.de/wirtschaft/article111841218/Urteil-im-Streit-um-Gaspreise-erst-im-Januar.html
Titel: Gasrebellen siegen auch vor dem Hanseatischen OLG Hamburg
Beitrag von: RR-E-ft am 30. Januar 2013, 14:42:05
Gasrebellen siegen auch vor dem Hanseatischen OLG Hamburg:

http://www.abendblatt.de/hamburg/article113239995/Gas-Rebellen-siegen-Geld-zurueck-fuer-50-000-Kunden.html

Der erkennde Senat ist  nach der durchgeführten Beweisaufnahme nicht zu der Überzeugung gelangt,
dass die Kündigung der Verträge durch eine Drohung des Bundeskartellamtes für den Versorger unzumutbar war.

Die Revision wurde zugelassen.

Es steht zu erwarten, dass E.ON das zugelassene Rechtsmittel einlegen wird,
schon um mit Rücksicht auf anhängige oder noch anhängig werdende Rückforderungsklagen die Sache offen zu halten.

Herzlichen Glückwunsch einstweilen den Klägern und Herrn Kollegen Bluhm.   
Titel: Sammelklage stattgegeben
Beitrag von: Wolfgang_AW am 30. Januar 2013, 19:45:11
Dazu auch Siegel-Online

E.on soll Gaskunden Geld zurückzahlen (http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/e-on-soll-gaskunden-geld-zurueckzahlen-a-880610.html)

Zitat
Gaskunden haben vor Gericht gegen den Energiekonzern E.on einen vorläufigen Sieg errungen. Nach einem mehrjährigen Rechtsstreit haben Verbraucher des Energieversorgers E.on Hanse Anspruch auf Rückzahlungen. Das Oberlandesgericht in Hamburg hat am Mittwoch einer vor acht Jahren erhobenen Sammelklage von 53 sogenannten "Gasrebellen" stattgegeben. Das Urteil bestätigte ein Sprecher des Hamburger Oberlandesgerichts. E.on könne nun dagegen innerhalb von vier Wochen Revision einlegen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW


Titel: Re: \\
Beitrag von: Christian Guhl am 30. Januar 2013, 22:45:11
Glückwunsch nach Hamburg ! Leider sehe ich die Sache etwas pessimistischer. Als die Preisänderungsklausel im Erdgasvertrag Classic von Eon-Avacon beim LG Hannover zur Überprüfung anstand, heulte der Energieversorger er müsse Rückforderungsansprüche in Höhe von 270 Mio. € befürchten, wenn die Klausel für unwirksam erklärt wird. In der örtlichen Presse wurde lang und breit erklärt, niemand müsse Widerspruch einlegen oder Zahlungen kürzen, es würde bei einem entsprechenden Urteil alles an die Kunden zurückgezahlt. Wie die Sache ausgegangen ist, wissen wir. Leider konnte sich Eon-Avacon an nichts mehr erinnern. Es wurde bisher nicht ein Cent zurückgezahlt. Egal ob Widerspruch eingelegt wurde oder nicht. Im Gegenteil, Eon-Avacon ist gerade dabei die Kunden auf Zahlung zu verklagen, die im Hinblick auf das BGH-Urteil vom 14.03.2012 nach ihrer Meinung zuviel gekürzt haben. Die Aussage von Eon zu dem Hamburger Urteil ("formaler Gesichtspunkt"), ist genau diesselbe, die auch beim Urteil des OLG Celle gebraucht wurde. Ich fürchte, auch die Hamburger, die nicht gekürzt haben, werden kein Geld zurückbekommen. Um kein Grundsatzurteil des BGH zu kassieren, wird man die Revision zwar erst einlegen, dann aber doch wieder zurückziehen. Es geht jetzt nur noch darum, Zeit zu gewinnen und möglichst viele Rückforderungen verjähren zu lassen.
Titel: Re: \\
Beitrag von: RR-E-ft am 31. Januar 2013, 10:26:12
Es wird wohl niemand, in dessen Vertrag keine oder eine unwirksame Preisänderungsklausel enthalten war,
 und der deshalb rechtsgrundlos Überzahlungen geleistet hatte, Rückzahlungen erhalten,
wenn er den Rückzahlungsanspruch nicht rechtzeitig gerichtlich geltend macht (vgl. BGH, B. v. 04.12.12 Az. VIII ZR 4/12, juris).

Es ist doch wohl seit langem klar, dass man sich als Betroffener
nicht allein in die Rolle eines (interessierten) Zuschauers begeben darf in der vagen Hoffnung,
der Versorger werde nach einem rechtskräftigen, für andere Verbraucher günstigen Urteil freiweillig Rückzahlungen erbringen,
gar für Zeiträume zurück bis 2004 oder bis zum Beginn des betroffenen Vertragsverhältnisses.

Wer als betroffener Kunde  den Empfehlungen der Verbraucherverbände gefolgt war,
frühzeitig Widerspruch eingelegt und seine Zahlungen hiernach gekürzt hatte,
der darf sich bestätigt sehen.
Titel: Re: \\
Beitrag von: DieAdmin am 31. Januar 2013, 10:50:36
Eine Presseinformation von RA Joachim Blum als Download zu finden auf:

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/News__1700/ContentDetail__13280/

Titel: Re: Gasrebellen siegen auch vor dem Hanseatischen OLG Hamburg
Beitrag von: khh am 31. Januar 2013, 12:18:52
Der erkennde Senat ist  nach der durchgeführten Beweisaufnahme nicht zu der Überzeugung gelangt, dass die Kündigung der Verträge durch eine Drohung des Bundeskartellamtes für den Versorger unzumutbar war.
Die Revision wurde zugelassen. Es steht zu erwarten, dass E.ON das zugelassene Rechtsmittel einlegen wird, schon um mit Rücksicht auf anhängige oder noch anhängig werdende Rückforderungsklagen die Sache offen zu halten.
[Hervorhebung durch khh]

E.ON wird wohl so verfahren, wie von @Christian Guhl vermutet, um Verbraucher, die noch nicht geklagt oder zumindest widersprochen haben, erneut zu verunsichern und diese von Klagen/Widersprüchen abzuhalten. Mit jedem gewonnenen Tag wird der Schaden schließlich minimiert. Und dieser Senat des OLG spielt wieder mal wunderbar mit!   :'( 

Oder warum sonst wurde die Revision mit der von RA Bluhm benannten Begründung zugelassen, obwohl die Beweisaufnahme längst ergeben hat, dass die Frage "Drohung des Bundeskartellamtes" hier nicht relevant ist und auch für andere Verfahren künftig wohl eher keine Bedeutung haben wird.   ::)

Hoffentlich werden alle betroffenen Verbraucher jetzt endlich und unverzüglich aktiv! Oder ist der Zug für neue Widersprüche/Rückforderungsklagen bereits abgefahren, weil mit der unwirksamen Preisänderungsklausel schon längere Zeit nicht mehr geliefert wird?   :-\
Titel: Re: \\
Beitrag von: RR-E-ft am 31. Januar 2013, 13:07:02
Warum der Senat die Revision zugelassen hat, ist nicht recht ersichtlich.
Die maßgeblichen Rechtsfragen sind bereits höchstrichterlich geklärt (BGH, Urt. v. 14.03.12 VIII ZR 93/11).
Eine Revision könnte wohl allenfalls dann Aussicht auf Erfolg haben,
wenn der Senat das Ergebnis der Beweisaufnahme (unvertretbar) unzutreffend gewürdigt hätte.

Viele betroffene Vertragsverhältnisse wurden durch E.ON im April 2010 gekündigt:

http://www.abendblatt.de/region/norddeutschland/article1453492/E-on-Hanse-kuendigt-tausenden-Gaskunden.html
http://www.verivox.de/nachrichten/eon-hanse-kuendigt-tausende-gasvertraege-wegen-umstrittener-klausel-51930.aspx
Titel: Re: \\
Beitrag von: DieAdmin am 20. Februar 2013, 18:30:11
Das Urteil OLG Hamburg v. 30.01.13 - Az: 13 U 211/09 neu in der Entscheidungssammlung:

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2979/
Titel: Re: \\
Beitrag von: RR-E-ft am 15. März 2013, 16:58:04
E.ON Hanse hat gegen das Urteil Revision zum BGH eingelegt:

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/gerichtsurteil-eon-hanse-geht-gegen-gaspreis-urteil-vor/7937362.html

Es ist das gute Recht des Versorgers, das Berufungsurteil des Hanseatischen OLG in der Revision durch den BGH überprüfen zu lassen.

Kunden, deren Verträge die gleichen Klauseln enthielten, und Überzahlungen leisteten, müssen ihre bezifferten Rückforderungsansprüche ggf. vor Ablauf des 31.12.13 - etwa durch Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids - gerichtlich geltend machen, um die Verjährung zu hemmen.
Kunden, die deshalb ihre Zahlungen gekürzt hatten, haben nicht das Problem, dass ihre Rückforderungsansprüche zwischenzeitlich verjähren könnten.
Titel: Kein Urteil....
Beitrag von: Tim_E am 29. April 2013, 20:24:42
Die längste und zäheste juristische Auseinandersetzung um Gaspreise ist zu Ende. Nach acht Jahren gibt der Energiekonzern E.on Hanse den Rechtsstreit mit Hamburger Verbrauchern verloren.

http://mobil.abendblatt.de/hamburg/article115718206/Hamburger-Gasverbraucher-klagen-erfolgreich.html