Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EnBW => Thema gestartet von: Einspruch23 am 23. Oktober 2009, 22:59:44
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Hallo zusammen,
ich brauche dringend Unterstützung. Und zwar habe ich heute einen Brief von der EnBW bekommen, mit der Drohung, rechtliche Schritte gegen mich einzuleiten, wenn ich nicht innerhalb der nächsten 14Tage die noch offenen Forderungen begleiche. (Ich \"rebelliere\" bereits seit 2005 gegen die ständigen Gaspreiserhöhungen, deshalb ist mittlerweile ein schönes Sümmchen zusammengekommen).
Verwiesen wird in dem Schreiben auf ein Urteil des AG Stuttgart vom 24.09.09 Az: 1C5677/08, dass angeblich die Erhöhungen der letzten Jahre rechtlich bestätigt.
Ich wollte im Netz nach dem Urteil recherchieren, kann aber absolut nichts zu diesem Az finden!! Weder hier im Forum, noch auf der HP des AG Stuttgarts ist irgendwas zu finden. Und sagen die letzten zwei Ziffern des Az (hier: 08) nicht das Jahr des Urteils aus?
Kann mir irgendjemand Infos zu diesem Urteil geben oder hat jemand auch so einen Brief erhalten?
Ich muss dazu sagen, dass ich zum 1.11.2009 bei der EnBW gekündigt habe. Ich habe ja schon damit gerechnet, dass Sie nun mit Nachdruck versuchen, an mein Geld zu kommen. Allerdings sollte das rechtlich dann auch \"Hand und Fuß\" haben.
Danke für Eure Unterstützung!
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Hallo Einspruch23,
die letzten zwei Ziffern des Aktenzeichens sagen aus, wann die Klage eingereicht worden ist.
Zuverlässig erhalten Sie den Urteilstext vom Amtsgericht Stuttgart (Kosten ca. 10 - 15 Euro je nach Länge). Darin sind dann die Namen der Beteiligten geschwärzt. Aber ansonsten ist der Text vollständig, was bei anderen Kopien (insbesondere vom Versorgeranwalt !!) nicht immer gewährleistet ist.
Viel Erfolg.
Grüße
Pedro
xx Zusatz: Und Sie den Text haben: bitte Kopie für die Urteilsammlung an Bund der Energieverbraucher!
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Den Brief bekam ich heute auch. Scheint wieder eine Massenaktion zu sein. Wobei \"rechtliche Schritte\" hier wohl erst mal nur ein Mahnverfahren ist.
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Man sollte sich von solchen Hinweisen auf angebliche oder tatsächliche Urteile irgendwelcher Amtsgerichte nicht verrückt machen lassen.
Diese Urteile beziehen sich immer auf einen bestimmten Einzelfall, der mit den Verhältnissen bei anderen Verbrauchern nicht übereinzustimmen braucht. Dies wäre aber Voraussetzung, damit ein solches Urteil auf andere Fälle übertragen werden könnte. Desweiteren sind Amtsgerichte berechtigt, von der Rechtsprechung des BGH abzuweichen. Dies führt dann dazu, dass die Entscheidung bei einer Berufung oder spätestens mit der Revision aufgehoben wird, und an die Rechtsprechung des BGH angepasst wird.
Entscheidend ist, dass jeder Verbraucher nachschaut, ob er einen Sondervertrag abgeschlossen hat, und noch Unterlagen zu dieser Vereinbarung auffindet. Dann sind die Aussichten, den Prozess zu gewinnen, exzellent, da wirksame Preisänderungsklauseln in solchen Verträgen eher selten aufzufinden sind.
Im Grundversorgungsverhältnis sind die Aussichten in Baden-Württemberg derzeit noch schwer abzuschätzen, da eine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Beweispflicht eines wirksamen Bezugsvertrages noch nicht existiert. Bei geringen Streitwerten empfiehlt es sich daher unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht, einen Prozess zu riskieren.
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@Reblaus:
Man sollte sich von solchen Hinweisen auf angeblich oder tatsächliche Urteile irgendwelcher Amtsgericht nicht verrückt machen lassen.
Alles zutreffend, dennoch rate ich, sich das vom Versorger zitierte Urteil selbst zu besorgen (vielleicht als Gemeinschaftsaktion der Betroffenen ??).
Dann stellt sich nämlich oftmals heraus, dass das Urteil gar nicht zitiert werden durfte. Insbesondere wäre auch ein Hinweis wichtig, ob sich der Versorger ggf. auf ein nicht rechtskräftiges Urteil bezieht, was zur Einschüchterung gern gemacht wird.
Damit ließe sich bereits im Vorfeld meistens verhindern, dass der Versorger die mögliche \'\'versorgerfreundliche Entscheidungsfreude\'\' des Amtsgerichts für weitere Urteile nutzen wird.
Nichts tun und die Drohung ohne weitere Hinterfragung laufen zu lassen, hielte ich für die falsche Methode.
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Wenn ich nach jeder Drohung meines Versorgers aktiv geworden wäre, dann hätte ich viel zutun gehabt.
Drohen kann man viel. Entscheidend ist wenn Schriftstücke von Gerichte kommen, wie z.B. ein Mahnverfahren.
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Also ich habe am 24.10. dieses Schreiben auch bekommen.
Drin steht, daß die ENBW einem auf Wunsch das Urteil zusendet.
Ich habe gerade ne Mail an den Kundenservice gemacht, mit der Bitte mir das Urteil zuzusenden. Wenn´s da ist stelle ich es hier ein, bzw. geht an die Admins hier
Bin seit 2004 Erhöhungsverweigerer.
Wie sollen wir , wenn das Urteil da ist, weiter vorgehen. Bin seit 1998 bei der ENBW Gasseitig.
Gibts Fristen, die ich nicht verstreichen lassen darf?
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Hallo Mitstreiter,
auch ich habe mit Datum vom 22.10.2009 ein Schreiben mit Verweis auf o.g. Urteil bekommen.
Vorausgegangen ist, dass die EnBW einen Mahnbescheid beim AG Stuttgart gestellt hat, dem ich fristgerecht widersprochen habe.
Ich lasse mir das Urteil auch \"kommen\" und habe das heute telefonisch in die Wege geleitet. Aufgefallen ist mir der Satz \"Damit liegt nun eine gerichtliche Entscheidung zur Billigkeit unserer Erdgaspreise in der Grundversorgung vor\". Gab es seither noch keine derartige Entscheidung ? Ich habe keinen Überblick darüber ...
Und es \"kommen weitere Kosten durch das gerichtliche Mahnverfahren aus Sie zu\" - das hatten wir doch gerade erledigt, s.o. Satz 2 ? Verstehe ich was falsch ?
Grüße
a315ma
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Mhm... Mahnbescheid ist noch nicht ins Haus geflattert. :D
Wir sollten erst mal den Eingang des Urteils abwarten. Ich werde auf alle Fälle schriftlich der Fristsetzung im Schreiben widersprechen.
Vielleicht kann uns mal einer der Admins einen RA in den Threat holen.
Zahlen will ich nicht, dafür habe ich zulange gekämpft und bislang einen ganzen Ordner Schriftverkehr angelegt.
Die ENBW will sicherlich hier einschüchtern. Ich habe heute abend meinen Versicherungsfuzzi da. Ich habe für einen eventuellen Rechtsstreit mit der ENBW schon eine Vorgangsnummer. :P
So viel wie mir gesagt wurde können wir durch alle Instanzen gehen.
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Original von Pedro
...
Dann stellt sich nämlich oftmals heraus, dass das Urteil gar nicht zitiert werden durfte. Insbesondere wäre auch ein Hinweis wichtig, ob sich der Versorger ggf. auf ein nicht rechtskräftiges Urteil bezieht, was zur Einschüchterung gern gemacht wird.
Also, nicht verwenden dürfen wird\'s wohl nicht geben. Es kann lediglich sein, dass der Versorger ein Urteil zitiert, was für den vorliegenden Fall nicht einschlägig ist, dass hat aber nichts mit nicht verwenden dürfen zu tun.
Und ob das Urteil rechtskräftig ist oder nicht, ersieht man meistens aus dem Urteil auch nicht. Das Bedarf mindestens einer Nachfrage beim Gericht.
Ich kann mich reblaus nur anschließen: Am besten erstmal schauen, ob man einen Sondervertrag hat oder in der Grundversorgung beliefert wird. Diese Einstufung muss man ja sowieso machen um beurteilen zu können, ob das Urteil auf seinen eigenen Sachverhalt überhaupt zutrifft. Beim Sondervertrag dürfte das Prozessrisiko minimal sein (da es bisher keine alten wirksamen Preisanpassungsklauseln gibt).
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Hallo bolli,
ich schrieb \'\'nicht zitieren dürfen\'\'. Natürlich kann ein Versorger ein von ihm oder anderen erstrittenes Urteil \'\'verwenden\'\', wie Sie schreiben.
Doch - und da sind wir uns wohl einig - ist die Begründung in einer Zahlungsaufforderung mit Bezug auf ein nicht einschlägiges Urteil mehr als eine bewusste Irreführung. Auch das Fehlen des Hinweises ggf. auf ein vom Kunden bereits eingelegtes Rechtsmittel würde ich als solche bezeichnen.
Wir haben jedenfalls hier vor Ort mit Beanstandungen derartiger Begründungen gute Erfolge erreicht.
Und ansonsten: Wie ich schon an anderer Stelle ausgeführt habe: ein vom Versorger oder dessen Anwalt zitiertes Urteil würde ich mir immer aus erster Hand, also vom zuständigen Gericht, senden lassen (falls es nicht schon in der Urteilssammlung des BdEV steht). Es ist hier (in Neuss, siehe unten) nämlich schon vorgekommen, dass der Versorgeranwalt geschickt aus dem angeforderten und \'\'großzügig\'\' übersandten Urteil neben den personenbezogenen Daten auch Passagen rauskopiert hat, die \'\'Gasprotestler\'\' nicht unbedingt sehen sollten. ;)
Es wird mit harten Bandagen und manchmal auch mit unlauteren Mitteln gekämpft, damit muss man rechnen.
Beispiel: http://www.fairer-gaspreis-grevenbroich.de dort unter \'\'Neusser Gaspreisprotest\'\' nachlesen.
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Original von Pedro
Es ist hier (in Neuss) nämlich schon vorgekommen, dass der Versorgeranwalt geschickt aus dem angeforderten und \'\'großzügig\'\' übersandten Urteil neben den personenbezogenen Daten auch Passagen rauskopiert hat, die \'\'Gasprotestler\'\' nicht unbedingt sehen sollten. ;)
Es wird mit harten Bandagen und manchmal auch mit unlauteren Mitteln gekämpft, damit muss man rechnen.
DAS würde ich dann als bewusste Irreführung ansehen und ggf. rechtlich angreifen. Aber in der Juristerei ist das mit \'klaren\' Dingen immer so eine Sache, meistens sind sie (leider) aus anderer Sicht nicht immer so klar weshalb es wohl den Spruch gibt \"Recht haben ist eine Sache, Recht bekommen eine andere\". :D
Nichtsdestotrotz lassen wir uns natürlich nicht so schnell unterkriegen. ;)
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Das ist ja alles schön und gut zu lesen, aber für Einspruch23 und mich jetzt wenig förderlich.
Kann mir jemand mal eine Tipp geben wie wir weiter machen können?
ich würde mcih gern vorbereiten auf das was da kommen kann und würde gern wissen welche Schritte ich jetzt tun muss.
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Original von Goofykaterle
Das ist ja alles schön und gut zu lesen, aber für Einspruch23 und mich jetzt wenig förderlich.
Kann mir jemand mal eine Tipp geben wie wir weiter machen können?
ich würde mcih gern vorbereiten auf das was da kommen kann und würde gern wissen welche Schritte ich jetzt tun muss.
Na, einen Schritt haben Sie ja wohl schon gemacht, nämlich das Urteil besorgen. Dann schauen ob es auf den eigenen Fall passt.
Dafür ist vor allem wichtig rauszubekommen, ob man einen Sondervertrag hat oder in der allgemeinen Grundversorgung versorgt wird. Am besten bekommt man das aus einem schriftlich vorliegenden Vertrag raus.
Falls ein solcher nicht vorliegt, muss man die Angaben aus den Abrechnungen anschauen und schauen, ob sich da was draus ergibt, insbesondere, ob neben dem eigenen Produkt noch weitere beim Versorger angeboten wurden,. wovon eines am Besten die allgemeine Grundversorgung sein sollte.
Ansonsten können Sie noch ruhig auf den Mahnbescheid warten und diesem ggf. widersprechen. Dann wiederum warten, ob tatsächlich Klage erhoben wird. Spätestens dann sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen.
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besten Dank für die rasche Antwort.
Jetzt kann ich entsprechend vorgehen und vor allen erst einmal die Vertragsunterlagen studieren.
Werde alles weitere hier posten.
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So, das Urteil ist da.
Da ich hier keine Möglichkeit habe das Ding upzuloaden, kann mir jemand sagen wohin ich das schicken soll?
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Hallo Goofykaterle,
unter der Rubrik \"Team\" sind die Admins angegeben:
http://forum.energienetz.de/team.php (http://forum.energienetz.de/team.php)
Dort gibt es den E-Mail Button. Ich würde das Urteil einem Admin zum Einpflegen schicken.
Ich komme übrigens auch aus Filderstadt. Ich warte noch auf eine Reaktion auf die von mir ausgestellte Jahresabrechnung. Da gehe ich davon aus, dass ich eine ähnliche Reaktion erhalten werde.
Ggfs. können wir uns austauschen.
Viele Grüße
H. Schmitt
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Hallo harryfst,
habe dem Admin mal ne Mail gemacht und um einen Adresse gebeten an die ich das Urteil schicken kann.
Meine \"Jahresabrechung\" hatte ich bereitsanfang des Jahres bekommen, entsprechend den Preisen vor dem ersten Widerspruch abgeändert, Differenzbetrag zu meinen Preisen bezahlt und erst jetzt diese Androhung erhalten.
Gerne können wir uns mal austauschen.Vielleicht gibt es noch ein paar mehr hier auf den Fildern die mitmachen. Schicke dir PN
Namen würde ich übrigens nicht ins Forum schreiben, denn die ENBW liest hier bestimmt mit.
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@Goofykaterle,
ich hoffe Sie haben das Urteil als PDF-Datei. Das Urteil können Sie an info(at)energieverbraucher.de mailen.
Vielleicht ist es ja was für die Entscheidungssammlung.
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Bloß nicht ins Bockshorn jagen lassen.
Die Tinte auf dem Gerichtspapier ist ja noch nicht mal trocken.
Also cool bleiben und nach vorn schauen ;)
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Hallo Goofykaterle,
Du hast eine PN.
Viele Grüße
H. Schmitt
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In der Entscheidungssammlung: http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2558/
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Der Weißwurstäquator ist halt nicht nur eine Kulturgrenze.
Stuttgart liegt davon weit südlich!
Gefühlte juristische Stuttgarter Lage nach dem Lesen des Urteils: Nicht weit vom Südpol . ;)
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Oh Graus, oh Graus
Eine Abhängigkeit zum Leichtölmarkt besteht entsprechend der glaubhaften Aussage des Zeugen... und ist als international übliche Brachenbvereinbarung nicht zu beanstanden.(vgl. BGH 19.11.2008, VIII. 138/07, (juris, Rdnr. 44) )
Oh man, oh man. Wo kommen wir nur hin, wenn schon die Richter nicht mehr richtig lesen können oder nur dioe Hälfte lesen. Da wundert einen kaum noch was.
Zitat Urteil v. 19.11.2008 Rdnr. 44 u.a. auch
... \"Ob die Ölpreisbindung in dem Vorlieferantenverhältnis korrekt umgesetzt worden ist, die Beklagte die von ihr geltende gemachte Preiserhöhung durch den oder die Vorlieferanten nach den Bezugsverträgen also tatsächlich schuldete, wird im Rahmen der Beweisaufnahme über die von der Beklagten behauptete Bezugskostensteigerung zu klären sein.\"
Wenn sie keine Ahnung haben, sollen sie sich lieber nen anderen Job suchen.
Ich hasse Richter, die ihr Geld nicht wert sind. :evil:
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Warum der Beklagte die Vorlage der Sparten GUV nicht verlangt hat, bzw. diese in der Beweisaufnahme keinerlei Rolle gespielt hat, ist mir nicht erklärlich. Da ist ein findiger Bilanzbuchhalter sowohl mit dem Gericht als auch mit dem Verbraucheranwalt Schlitten gefahren.
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:( Traurig, bedenklich, erschütternd.
Die Qualität des Urteils zeigt sich nicht nur im Verweis auf die AVBGasV für Preiserhöhungen der Jahre 2007 und 2008. Aus den zugehörigen Terminketten ist eindeutig ablesbar, dass auf die GasGVV abgestellt wird (6-Wochenfrist).
Das Gericht verfügte insoweit schon offensichtlich über die nötige Sachkompetenz, um die Weitergabe von ausschließlichen Bezugskostensteigerungen beurteilen zu können. Ansonsten hätte bei Bestreiten eine Beweisaufnahme erfolgen müssen (BGH-Urteil vom 08.07.08, VIII ZR 314/07, RNr. 22, 23).
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Hallo zusammen,
ich war ein paar Tage außer Landes, deshalb konnte ich mich bisher um das Thema nicht weiter kümmern. Aber wie ich sehe, ist ja die Diskussion am laufen. Schönen Dank für die vielen postings und auch für das bereitgestellte Urteil.
Es würde mich aber nun interessieren, wie sich die Betroffenen verhalten.
Wir sollten uns diesbezüglich (vielleicht nicht gerade öfftl.) mal austauschen. Wenn ich das Urteil so durchlese, sieht die Sache m.E. nicht besonders gut aus. Ein anwaltlicher Rat ist hier sicher erforderlich.
Es geht eine PN an Goofykaterle.
Danke und Gruß
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Mir ist auch das gerichtliche Mahnverfahren in diesem Zusammenhang angedroht worden. Zwei Fragen, die vielleicht zur Klärung helfen:
1) In den FAQ habe ich folgenden Passus gefunden: \"Nehmen Sie unter Hinweis auf § 315 BGB nur Zahlungen auf der Grundlage der akzeptierten Preise an den Versorger vor, fehlt mangels Fälligkeit der darüber hinausgehenden Preisforderung die Rechtsgrundlage sowohl für Mahngebühren als auch für die Zusendung eines gerichtlichen Mahnbescheides. ... Wenn Ihnen also unberechtigte Mahnkosten berechnet werden, zahlen Sie diese nicht und weisen Sie den Versorger auf den Irrtum hin.\"
Gilt das so? Und zu welchem Zeitpunkt erkläre ich das der EnBW?
2) Im Urteil hat das Gericht das Gutachten der EnBW einfach anerkannt. Wie steht es da mit dem Urteil des BGH? Ich zitiere \"In anderen Gerichtsverfahren versuchen die Versorger, die Billigkeit ihrer Preise durch Gutachten von Wirtschaftsprüfern zu belegen.Das ist aber unzulässig, entschied der Bundesgerichtshof am 8. Juli 2009 in einem gerade veröffentlichten Urteil (Az VIII ZR 314/07). Bei den Wirtschaftsprüfungsgutachten handelt es sich um Parteigutachten, die vom Gericht nicht ohne eigene Überzeugungsbildung übernommen werden dürfen. \"
Kann das Amtsgericht entgegen der Rechtssprechung des BGH urteilen?
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@ bolli
mit dem Hassen von Richtern werden Sie auch nicht viel weiter kommen.
Bedenklich ist dennoch, warum sich Amtsrichter diesen Schuh der Billigkeitskontrolle von Energiepreisen ständig freiwillig anziehen. Und in Ba.-Wü. müssen die Amtsrichter wohl ziemlich kalte Füsse haben, wenn sie ein ihnen vom Bundestag im Juli 2005 hingeworfenes Angebot nicht wahrnehmen, sich solcher Rechtssachen zu entledigen.
Dabei will der Gesetzgeber mit dem § 102 EnWG sicher nicht die Amtsrichter entlasten, sondern sorgt sich um eine einheitliche Rechtsprechung in regionaler Sicht.
Aber, und da ist Ihre Kritik durchaus berechtigt, einen Kaufvertrag nach § 433 BGB abzuhandeln, das lernt der Richter während seines Studium und im Repetitorium, quasi aus dem EffEff.
Dass aber die Lieferung von Gas kein EffEff ist, das zeigt sich einerseits an der gigantischen Fülle von BGH-Entscheidungen zu dieser Thematik und spätestens wenn der Amtsrichter wegen einer \"popeligen\" Kaufpreisforderung für Gas in seiner Akte bereits bei Blatt 400 angelangt ist, dann müsste auch dem letzten Baden-Württemberger ein Licht aufgegangen sein.
Apropos:
Wenn der Amtsrichter beim Lesen des EnWG von § 1 bis § 102 angelangt ist und dann frustriert feststellen muß, dass dort nirgendwo steht:
\"Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen und die gekaufte Sache abzunehmen\"
so läßt sich zwar nachvollziehen, warum er zu dem Ergebnis gelangt, die Anspruchsgrundlage findet sich nicht im EnWG.
Aber wenn er dann die Rechtsprechung des VIII. BGH-Senats gelesen hat und dort feststellen muß, dass sich die essentia negotii aus dem Gesetz ergibt - ja was denn, potztausend, wo muß er denn dann den \"vereinbarten Kaufpreis\" suchen, also die Anspruchsgrundlage.
Wenn der Amtsrichter dann wieder seinen Blick in § 433 Abs. 2 BGB lenkt, ja verflixt, da steht ja auch wieder nix von Preisanpassung und von Vereinbarung einer solchen (oder gar von einem \"Sockelpreis\", der dann wieder vereinbart ist, aber doch nicht vereinbart wurde, sprich: besprochen, verhandelt, fixiert, etc.).
Also, @nomos hat das ja schon auf den Punkt gebracht: Ba.-Wü liegt unweit vom Südpol.
Aber warum nur ..........
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Der Sachverstand der Richterin läßt zu wünschen übrig.
Sie war den Zeugen viel zu hörig, siehe Seite 7 bis 10
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Original von tangocharly
@ bolli
mit dem Hassen von Richtern werden Sie auch nicht viel weiter kommen.
Aber man fühlt sich direkt besser ! :D :D :D
Original von tangocharly
Apropos:
Wenn der Amtsrichter beim Lesen des EnWG von § 1 bis § 102 angelangt ist und dann frustriert feststellen muß, dass dort nirgendwo steht:
\"Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen und die gekaufte Sache abzunehmen\"
so läßt sich zwar nachvollziehen, warum er zu dem Ergebnis gelangt, die Anspruchsgrundlage findet sich nicht im EnWG.
Aber wenn er dann die Rechtsprechung des VIII. BGH-Senats gelesen hat und dort feststellen muß, dass sich die essentia negotii aus dem Gesetz ergibt - ja was denn, potztausend, wo muß er denn dann den \"vereinbarten Kaufpreis\" suchen, also die Anspruchsgrundlage.
Oh, sooo weit bin ich ja noch garnicht gegangen, dass er/sie die ganzen 118 Paragraphen des EnWG lesen und verstehen soll.
Im vorliegenden Fall wäre es einfach an dem Punkt schon mal schön gewesen, wenn die Richterin nicht aus dem Öl des BGH-Urteils mal mirnichtsdirnichts Leichtöl gemacht hätte (was eben nicht das gleiche ist) und wenn sie ihre Randnummer 44 auch weitergelesen hätte, nämlich dass die behauptete Ölpreisbindung im Vorlieferantenverhältnis noch weiter zu untersuchen wäre (entgegen ihrer Behauptung, dass sie keine Rolle spiele).
Das ist ja noch ne Stufe geringer als sich sich an, möglicherweise lange zurückliegende oder verschlafene Studienseminare oder Repetitorien zu erinnern. X(
Arme Richterschaft. 8)
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Original von Cremer
Der Sachverstand der Richterin läßt zu wünschen übrig.
Sie war den Zeugen viel zu hörig, siehe Seite 7 bis 10
Und genau da liegt die Crux. Wie oft habe ich hier schon gelesen, dass Urteile eigentlich falsch gefällt wurden, weil der Richter nicht sachkundig war, sich zu sehr auf die Argumentation der Energieversorger eingelassen hat, etc. pp.
Machen wir uns nix vor: Die Aussicht, auf Dauer mit der §315/Billigkeitsschiene durchzukommen, schwindet immer mehr. Gefühltes Recht ist leider nicht immer durchgesetztes Recht.
Um nicht falsch verstanden zu werden: Ich bewundere jeden, der jetzt noch weiter durchhalten möchte, aber mir vergeht so langsam die Lust, da die Hoffnung auf ein gutes Ende immer mehr schwindet.
Schade, aber der kleine Mann ist halt am Ende immer der Dumme. Und der Utz bekommt nochmal 2,5 Millionen in den eh schon nicht allzu dünnen Bauch gesteckt.
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@ Einspruch23: Da ich nach meinen Unterlagen einen Sondervertrag habe, mache ich sicher weiter.
@Alle: Die Kompetenz der Richterin ist schon überwältigend. Laut Wikipedia ist fällt unter den Begriff Leichtöl nicht das Heizöl, sondern nur Kerosin und Benzin.
http://de.wikipedia.org/wiki/Leicht%C3%B6l (http://de.wikipedia.org/wiki/Leicht%C3%B6l)
Jetzt stellt sich die Frage, ob mit dem Urteil nun auch die Kopplung der Gaspreise an die Kraftstoffpreise legitimiert wird. Das käme den Gasversorgung sicherlich gelegen...
Viele Grüße
H.S.
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@Chiefcontroller
Um nicht falsch verstanden zu werden: Ich bewundere jeden, der jetzt noch weiter durchhalten möchte, aber mir vergeht so langsam die Lust, da die Hoffnung auf ein gutes Ende immer mehr schwindet.
Na dann hat das ja, was Ball&Co veranstaltet haben, zumindest einen veröffentlichten Erfolg erreicht. Und dem Utz ist heute wie auch gestern so ziemlich egal, ob irgendwo im Land protestiert wird oder ob nicht, solange die Rechtslage so bleibt, wie sie ist (das wollten Sie doch wohl damit sagen).
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@all,
das Urteil ist nicht rechtskräftig und befindet sich in Berufung am LG Stuttgart.
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Einspruch23 du hast PN :D
Mann das das hier so viel Zuspruch erhält hatte ich nicht gedacht. Schön im Geiste Mitstreiter zu haben.
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@Evi,
sehr gut, dass sich die Sache in der Berufung befindet.
Vielleicht hatte die Richterin auch einen schlechten Tag gehabt :D
So etwas kann man nicht stehen lassen.
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Das klingt gut.
Was bedeutet das praktisch: wie reagiere ich auf das Schreiben der EnBW mit Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens?
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Hallo zusammen, wenigstens ein Trost, dass es nicht nur mir so geht mit dieser ominösen Gesellschaft.
Eine Frage: Bei mir ist das Ganze eine Grundsatzentscheidung, keine Geldentscheidung. Der Betrag, den ich nachzahlen soll, sind ganze 170 €.
Wie ist Eure Meinung? Geht das Ganze nach erfolgtem Mahnverfahren, dem ich widersprechen werde, vor Gericht? Wie hoch sind dann hier die Kosten, die ich tragen müsste im Falle, dass ich nicht recht bekommen würde?
Kennt jemand schon das Urteil vom Amtsgericht aus Böblingen? Das ist ja noch nicht mal veröffentlicht.
Unglaublich dreist ist es von der EnBW, dass sie genau wissen, dass das Urteil vom Amtsgericht Stuttgart noch gar nicht rechtskräftig ist, da es einen Widerspruch gibt, der vor dem Landgericht entschieden wird.
Wie verfahrt Ihr denn genau wieter? Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen und auf den Mahnbescheid warten? Danke für eine Auskunft :) Viele Grüße hutti36
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@hutti36,
@protestbw,
wenn die Versorger kommen und sich auf das urteil AG Stuttgart beziehen, dann Antwortschreiben, dass das urteil noch nicht rechtskräftig ist und sich zweitens in der Berufung befindet.
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Original von hutti36
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Unglaublich dreist ist es von der EnBW, dass sie genau wissen, dass das Urteil vom Amtsgericht Stuttgart noch gar nicht rechtskräftig ist, da es einen Widerspruch gibt, der vor dem Landgericht entschieden wird.
...
Das wusste EnBW zu dem Zeitpunkt der Versendung des Schreibens an die Kunden noch nicht, das es in Berufung gehen wird. :D
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@Evitel: Aha, das wusste ich nicht. Bleibt ihr alle bei Eurem Widerspruch?
Wie hoch sind denn so in etwa die Summen, die Ihr laut EnBW noch zahlen müßtet? Im Bereich von meinem Betrag?
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@hutti36: durch die Berufung sehe ich keinen Grund zurückzuziehen.
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Original von hutti36
Kennt jemand schon das Urteil vom Amtsgericht aus Böblingen? Das ist ja noch nicht mal veröffentlicht.
Würde mich auch interessieren. Haben Sie vielleicht ein Datum oder das Aktenzeichen ??
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Also geschrieben haben die mir folgendes AZ:20 C 2287/08.
Aber ich finde das noch nicht veröffentlicht.
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Original von tangocharly
..
Bedenklich ist dennoch, warum sich Amtsrichter diesen Schuh der Billigkeitskontrolle von Energiepreisen ständig freiwillig anziehen. Und in Ba.-Wü. müssen die Amtsrichter wohl ziemlich kalte Füsse haben, wenn sie ein ihnen vom Bundestag im Juli 2005 hingeworfenes Angebot nicht wahrnehmen, sich solcher Rechtssachen zu entledigen.
Dabei will der Gesetzgeber mit dem § 102 EnWG sicher nicht die Amtsrichter entlasten, sondern sorgt sich um eine einheitliche Rechtsprechung in regionaler Sicht.
...
@tangocharly, manche Richter sind da zwar ehrlich, aber wo bleiben die Konsequenzen?
So war der Richter einmal mehr am Ende mit seinem Latein und räumte auch freimütig ein: \"Ich bin wirtschaftlich nicht geschult - ich bin nur Richter.
Ok, er ist nicht wirtschaflich geschult, den § 102 EnWG sollte er aber kennen und einen Weg finden, ihn zu nutzen.
hier klicken und weiterlesen (http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/2240835)
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@nomos schrieb:
... den § 102 EnWG sollte er aber kennen und einen Weg finden, ihn zu nutzen.
Außerdem gibt es ja die §§ 106 - 107, die die Zuständigkeiten auf der Ebene der OLG und des BGH regeln. Hier nachlesen (http://www.buzer.de/gesetz/2151/b6076.htm)
§ 108 \"Ausschließliche Zuständigkeit\" sagt dann:
Die Zuständigkeit der nach diesem Gesetz zur Entscheidung berufenen Gerichte ist ausschließlich.
Was soll also das Geeiere vor naturgemäß unkundigen und überforderten Amtsrichtern?
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Original von jroettges
@nomos schrieb:
... den § 102 EnWG sollte er aber kennen und einen Weg finden, ihn zu nutzen.
Außerdem gibt es ja die §§ 106 - 107, die die Zuständigkeiten auf der Ebene der OLG und des BGH regeln. Hier nachlesen (http://www.buzer.de/gesetz/2151/b6076.htm)
§ 108 \"Ausschließliche Zuständigkeit\" sagt dann:
Die Zuständigkeit der nach diesem Gesetz zur Entscheidung berufenen Gerichte ist ausschließlich.
Was soll also das Geeiere vor naturgemäß unkundigen und überforderten Amtsrichtern?
.... und was wollen Sie damit ausdrücken ?
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Hallo,
ich bleibe erst einmal bei meinem Widerspruch und verweise auf die Berufungsverhandlung, wenn es denn dazu kommt. Zumindest muss sich das LG ja zu dem Urteil dazu äußern.
Es nutzt nichts, hier die Inkompetenz irgendwelcher Richter(innen) zu diskutieren. Das diejenigen, die Recht haben nicht unbedingt auch Recht bekommen, wissen wir alle.
Wir brauchen konstruktive Vorschläge und schlagende Argumente, mit denen wir unseren weiteren Weg bestreiten.
Danke und Gruß
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Original von Einspruch23
Es nutzt nichts, hier die Inkompetenz irgendwelcher Richter(innen) zu diskutieren. Das diejenigen, die Recht haben nicht unbedingt auch Recht bekommen, wissen wir alle.
Wir brauchen konstruktive Vorschläge und schlagende Argumente, mit denen wir unseren weiteren Weg bestreiten.
Danke und Gruß
Doch, ich denke schon, dass das zur Beurteilung der Situation dazu gehört, da das dabei hilft, seine Prozesschancen einzuschätzen. Wenn es sich um Amtsrichter handelt und man einen bestimmten Streitwert überschreitet, braucht man sich um dessen Meinung nicht so sehr kümmern, da ja die Berufung (und Hoffnung auf einen kompetenteren Richter) bleibt. Erreicht man diese Grenze aber nicht, läuft man Gefahr, am AG hängen zu bleiben und so nur der Versorgerindustrie neue \'Vorzeigeurteile\' zu liefern.
Die schlagenden Argumente helfen halt bei unkundigen Richter oftmals gerade nicht, da diese sie nicht erkennen \"können\".
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Ich habe auch den Brief mit dem Bezug auf das Urteil des AG Stuttgart bekommen und werde, wie oben angeführt, Widerspruch mit Hinweis auf die Berufungsverhandlung einlegen.
Auf der anderen Seite würde ich ein Mahnverfahren gerne vermeiden, da dann ja zusätzliche Kosten zu erwarten sind. Mal sehen wie sie reagieren.
Grüße
Gogo
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hallo
auch ich habe ein drohschreiben von der enbw bekommen und nach rücksprache mit dem entsprechenden sachbearbeiter erfahren dass sie jetzt alle kunden im grundtarif verklagen werden.
ich habe mir überlegt meine verweigerten beträge erstmal an die enbw zu zahlen, aber mit dem vorbehalt der rückforderung und ausdrücklich mit dem hinweis dass ich dadurch die preise nicht akzeptiere .
wäre dies eine möglichkeit die weitere entwicklung der rechtssprechung abzuwarten und dann ggf die beträge wieder einzubehalten ?
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@stuttgarter
Wenn Sie zum jetzigen Zeitpunkt schon den Konflikt mit Ihrem Versorger scheuen, glauben Sie dann ernsthaft das Sie dieses zu einem späteren Zeitpunkt nachholen werden, wo Sie Ihren Versorger aktiv verklagen müssen.
Den Aspekt der Verjährung eventueller Rückforderungsansprüche dürfen Sie dabei auch nicht aus den Augen verlieren!
gruss
marten
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Original von stuttgarter
hallo
auch ich habe ein drohschreiben von der enbw bekommen und nach rücksprache mit dem entsprechenden sachbearbeiter erfahren dass sie jetzt alle kunden im grundtarif verklagen werden.
ich habe mir überlegt meine verweigerten beträge erstmal an die enbw zu zahlen, aber mit dem vorbehalt der rückforderung und ausdrücklich mit dem hinweis dass ich dadurch die preise nicht akzeptiere .
wäre dies eine möglichkeit die weitere entwicklung der rechtssprechung abzuwarten und dann ggf die beträge wieder einzubehalten ?
Gehen Sie davon aus, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass die Konzerne zum jetzigen Zeitpunkt ALLE Widerspruchskunden auf einmal verklagen werden, da dadurch ihr Prozesskostenrisiko deutlich erhöht ohne wesentliche Vorteile zu bringen. Sie werden sich eine Reihe \"Musterkunden\" rauspicken, die Sie durchspielen, um weitere Argumente für die restlichen zu haben und ohne Klage rauszukommen und zum anderen, um die Rechtslage bei unsicheren Sachverhalten auszuloten. Musterkunden sind dabei vorzugsweise Kunden mit, aus Sicht des Versorgers, klaren Verlagen zu ihren Gunsten, Kunden, gegen die hohe Ansprüche bestehen und wo eine Verjährung droht sowie Kunden, wo eine Vielzahl von Fällen mit einer Entscheindung klargestellt wird.
Was erwarten Sie von einem SB eines Versorgers, wenn Sie ihn nach solch einem Schreiben anrufen und fragen, was das soll ? Etwa dass er sagt: \"Die mussten wir rausschicken, obwohl wir wissen, dass der Kunde Recht hat und wir meinen es nicht so !\" Da werden strategisch Drohkulissen aufgebaut um Kunden wie Sie, die sich durch so eine Drohung beeindrucken lassen, einzuschüchtern. Wenn das Geld mal auf Versorgerseite ist, lehnt der sich erstmal zurück und trinkt ein Bierchen auf seinen Erfolg. Dann müssen nämlich Sie für die Zukunft hinter \"den Flocken\" herlaufen, von den Verjährungsgefahren mal ganz abgesehen.
Der eine oder andere Sachverhalt ist halt noch nicht höchstrichterlich entschieden und das wird auch noch das eine oder andere Jahr dauern. Bis dahin bergen Verfahren in manchen Punkten immer noch Unwägbarkeiten, die auch der Versorger wegen der Flächenwirkung nicht so einfach hinnimmt.
Das vorliegende Schreiben ist noch ein frühes Stadium des Verlaufs. Da kommt in der Regel vor einer Klage noch ein Mahnschreiben und/oder ein Mahnbescheid. erst dann ist mit einer Klage zu rechnen.
Also einfach ignorieren und zurücklehnen. Eine Antwort können Sie sich an dieser Stelle sparen. ICH würde an dieser Stelle KEINESFALLS unter Vorbehalt zahlen.
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Original von hutti36
Also geschrieben haben die mir folgendes AZ:20 C 2287/08.
Aber ich finde das noch nicht veröffentlicht.
Nun veröffentlicht: http://www.energieverbraucher.de/de/site__2565/
Wer darüber diskutieren möchte: Urteil AG Böblingen v. 14.10.09 - Az: 20 C 2287/08 (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=12874)
(extra Thread, damit das nicht so in diesem \"verschwindet\", falls der nächste dies ebenso sucht.
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danke für die antwort
ich denke mir auch dass hier nicht alle kunden verklagt werden.
ich habe jetzt mal gezahlt (ich habe keine rechtschutzversicherung und bin auch nicht im prozesskostenfond drin ). ich werde aber in zukunft wie bisher wieder den alten gaspreis von vor vier jahren anwenden und die zahlungen zurückhalten. wenn sich die rechtsprechung zugunsten der verbraucher (grundtarif) entwickelt werde ich auch die jetzt gezahlten beträge wieder von meinen abschlagszahlungen nach und nach abziehen.
ich hoffe nur das meine jetzige zahlung vom gericht nicht mit einer anerkennung der preise bewertet wird.
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Original von stuttgarter
..ich habe jetzt mal gezahlt .... ich werde aber in zukunft wie bisher wieder den alten gaspreis von vor vier jahren anwenden und die zahlungen zurückhalten. wenn sich die rechtsprechung zugunsten der verbraucher (grundtarif) entwickelt werde ich auch die jetzt gezahlten beträge wieder von meinen abschlagszahlungen nach und nach abziehen.
ich hoffe nur das meine jetzige zahlung vom gericht nicht mit einer anerkennung der preise bewertet wird.
@stuttgarter, mit der Zahlung haben Sie das Handtuch geworfen. Das macht jetzt weiter keinen Sinn. Es ist und war Ihre Entscheidung, lassen Sie es dabei. Suchen Sie sich aber einen anderen Versorger. Mit einem Wechsel befördern Sie den Wettbewerb, das ist auch eine wirksame Form im Kampf gegen unbillige Preise. Auch in Stuttgart gibt es in der Zwischenzeit mehrere Angebote.
Stuttgart - Es ist kaum zu glauben, aber offenbar wahr: Zehn Jahre nach der Liberalisierung der Energiemärkte wächst auch auf dem Gasmarkt ein kleines Pflänzchen namens Wettbewerb. Immer mehr Unternehmen breiten ihre Versorgungsgebiete in Deutschland aus. Immerhin zwölf Anbieter hat der Verbraucher hierzulande mittlerweile zur Auswahl, in Baden-Württemberg sind es sogar noch sieben mehr. Das sind zwar immer noch deutlich weniger Versorger als beim Strom - aber immerhin: Der Wechsel ist möglich. Trotzdem führt die höhere Anbieterzahl nicht zu niedrigeren Preisen.
Ausgerechnet dort, wo es überdurchschnittlich viele Energieanbieter gibt, sind die Preise laut einer Studie des Energiedienstleistungsunternehmen Ene\'t für das Gas besonders hoch. In Freiburg etwa konkurrieren 21 Unternehmen um die Gunst der Kunden und verlangen von ebendiesen deutlich mehr Geld als die Anbieter in Karlsruhe, die mit weniger Konkurrenz zu kämpfen haben.
hier klicken und weiterlesen (http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2276534_0_9223_-kommentar-zum-gasmarkt-viele-anbieter-und-hohe-preise.html) [/list]
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Also ich werde auf jeden Fall voll dabei bleiben.
Mann muss sich von einem Oligopolisten nicht alles bieten lassen.
Am meisten ärgert mich, daß es viele akzeptieren was die liebe ENBW mit ihnen anstellt.
Ich kann nur alle aufrufen dem Beispiel zu folgen und zu verweigern.
Auf die Politik kann man nicht zählen da dort, meiner Meinung nach, sich dieselben Seilschaften wiederfinden die sich auch in den Netzwerken rund um die ENBW tummeln.
Und die eine Krähe hackt bekanntlich der Anderen kein Auge aus.
..ich habe jetzt mal gezahlt ....
Na herzlichen Glückwunsch an den Energiekostenabzocker...
Wieder einer umgefallen...
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Original von stuttgarter
ich hoffe nur das meine jetzige zahlung vom gericht nicht mit einer anerkennung der preise bewertet wird.
Das ist aber nur das eine Problem. Das viel gravierendere dürfte sein, dass zum Zeitpunkt einer zukünftigen positiven bzw. Höchstrichterlichen Rechtssprechung alte Forderungen verjährt sein werden. Nach derzeit herrschender Meinung beträgt die Verjährungsfrist für solche Forderungen 3 Jahre, was bedeutet, schon jetzt Verjähren am 31.12.2009 Ihre Rückforderungsansprüche aus der Abrechnung aus dem Jahr 2006. Sie sollten sich also von Ihrem jetzt nachgezahlten Geld eher schon mal verabschieden. Gehen Sie mal davon aus, dass Sie davon nichts widersehen.
Und das mit der fehlenden Rechtsschutzversicherung und/oder dem Prozesskostenfond ist zwar unverständlich (Geiz ist nicht immer geil) aber noch reparabel. Solange Sie noch nicht verklagt sind können Sie auch noch das eine oder andere machen.
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@stuttgarter,
Sie haben das Pokerspiel gegen den Versorger leichtfertig verloren.
mit der Zahlung haben Sie das Handtuch geworfen und akzeptieren voll die Bedingungen des Versorgers.
Der kann sie jetzt ausquetschen wie eine Zitrone :D
Eins würde mich noch interessieren.
Sind sie Tarifkunde oder Sondervertragskunde?
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Original von bolli
Sie sollten sich also von Ihrem jetzt nachgezahlten Geld eher schon mal verabschieden. Gehen Sie mal davon aus, dass Sie davon nichts widersehen.
Das sollte er. Schon § 814 BGB schließt eine Rückforderung aus.
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Original von Black
Schon § 814 BGB schließt eine Rückforderung aus.
Nicht wenn unter dem Vorbehalt der Rückforderung gezahlt wurde.
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Original von Cremer
@stuttgarter,
Eins würde mich noch interessieren.
Sind sie Tarifkunde oder Sondervertragskunde?
Wird wohl Grundtarifkunde sein.
Original von stuttgarter
auch ich habe ein drohschreiben von der enbw bekommen und nach rücksprache mit dem entsprechenden sachbearbeiter erfahren dass sie jetzt alle kunden im grundtarif verklagen werden.
was aber sicher kein Grund ist, SOFORT beim ersten Drohbrief umzufallen, wenn man weiss, wie der Ablauf ist, kann man ruhig ncoh was zuwarten, vor allem, wenn man ja noch auf günstigere Urteile hofft. ;)
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Warum sind die Chancen in dem Streit um die Billigkeit der Preise und der eigenmächtigen Rechnungskürzung, wie hier einige Male gesagt wurde, für Kunden in der Grundversorgung schlechter als für die anderen?
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Original von hulk
Warum sind die Chancen in dem Streit um die Billigkeit der Preise und der eigenmächtigen Rechnungskürzung, wie hier einige Male gesagt wurde, für Kunden in der Grundversorgung schlechter als für die anderen?
@hulk, die Chancenunterschiede gehen vorüber. Sie finden hier im Forum viel darüber, Sie müssen sich durch Lesen informieren!
Mittelfristig werden sich alle Energieverbraucher wieder am selben Tisch wiederfinden.
Wer grundversorgt ist, kämpft alleine auf der Basis des § 315 BGB um die Billigkeit (angemessener fairer Preis). Nach BGH-Urteilen beschränkt sich die Prüfung der Billigkeit allerdings in aller Regel auf die Angemessenheit jeder einzelnen Preiserhöhung. Der Anfangspreis wird als sogenannter \"Sockelpreis\" bezeichnet und dessen Billigkeit wird nicht geprüft. Das steht zwar so nicht im Gesetz aber die Richter haben so entschieden.
Der Einblick in Zahlen und Daten werden den Verbrauchern von den Versorgern verweigert, aber die Richter müssten sich ein vollständiges Bild darüber machen.
Die Auseinandersetzung erfolgt oft vor einem Amtsgericht. Die fachliche Kompetenz fehlt dort. Richter verzichten trotzdem auf fachliche Unterstützung (externe Gutachten). Die Zeugen (Mitarbeiter der Versorger - Wirtschaftsprüfer) reichen den Richtern als Beweis für die Billigkeit aus. Ein externes Gutachten stellt aber auch für den Verbraucher gleichzeitig wieder ein unverhältnismässiges Kostenrisiko dar.
Es gibt zahlreiche verlorene Gerichtsverfahren, insbesondere im Süden der Republik. Hier ist ja en entsprechendes Beispiel.
Verbraucher mit Sonderverträgen haben überwiegend Verträge, die rechtsunwirksame Preisänderungsklauseln enthalten. Dazu gibt es mehrer Gerichtsurteile. Eine aufwändige Auseinandersetzung mit der Preisgestaltung des Versorgers ist dort nicht notwendig. Ohne rechtswirksame Preisänderungsklausel sind keine wirksamen Preiserhöhungen möglich und alle getätigten Erhöhungen sind rechtlich unwirsam. Die Verbraucher können somit, sofern nicht verjährt, die Erhöhungen zurückfordern.
Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Sonderverträge mit den unwirksamen Klauseln im Laufe der Zeit alle gekündigt werden. Diese Verbraucher müssen sich dann auch wieder nach einem fairen Vertrag/Preis umsehen.
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Hi Hulk,
neben dem oben Beschriebenen gibt es für Tarifkunden noch einen Ansatz, der
zumind. geprüft und bei einem Verfahren eingebracht werden sollte:
\"Änderungen der Allgemeinen Tarife werden nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam.\" (BGB, Urteil vom 13.06.07 – VIII ZR 36/06, RNr. 15)
Das gilt für jede einzelne Preisveränderung und ist noch vor der Frage der Billigkeit relevant und zu klären. Unter \"öffentlicher Bekanntgabe\" ist hier nicht etwa ein Brief an einen Kunden zu werten (haben wirklich alle Kunden nachweislich diese Briefe bekommen?) Vielmehr muss der Versorger den Nachweis führen, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist. Es ist anzunehmen, dass eine geeignete Veröffentlichung in der Tagespresse in diesem Sinne anerkannt wird.
Ob der Versorger, diese Veröffentlichungen alle aufweisen kann ????
Grüße
mip
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ich bin seit 22 jahren tarifkunde. je mehr ich verbrauche desto billiger wird die kwh.
ich habe mich wegen dem urteil aus stuttgart von der enbw unter druck setzen lassen. das es noch nicht rechtskräftig ist habe ich nicht gewußt.
kann ich nicht wenigstens ab jetzt wieder die preiserhöhungen verweigern ?
bis es zu einer höchstrichterlichen entscheidung kommt wir wahrscheinlich einige zeit vergehen.
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@stuttgarter
Sie können gegen jede Preiserhöhung von neuem die Unbilligkeitseinrede geltend machen.
Haben Sie schon mal überlegt den Versorger einfach zu wechseln? Sie sind ja nicht mehr gezwungen Ihr Gas von der EnBW zu beziehen.
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Wie zu erwarten war:heute (wie immer nur samstags, damit man ja nicht anruft oder sich gleich beschweren kann ;)) kommt ein Brief der EnBW, in dem sie schreiben, dass sie \"keine Bereitschaft zur Zahlung sehen\", und deshalb meine Unterlagen an das gerichtliche Mahnwesen weitergeben.
Schon sehr dreist: ich habe immer bezahlt, eben außer die Erhöhungen. Daneben habe ich immer wieder geschrieben, die EnBW solle mir doch bitte zeigen, warum sie Ihre Preise erhöhen.
Auch sehr spannend: Früher hat die EnBW behauptet, dass für Kunden des Grundtarifs §315 BGB überhaupt nicht anwendbar sei.
Lustigerweise sind sie von diesem Standpunkt weg und behaupten nun, durch die beiden Entscheidungen der AG`e in Stuttgart und Böblingen, wobei Stuttgart noch vors Landgericht geht, als noch nicht mal rechtswirksam ist, dass § 315 BGB voll erfüllt sei.
Ja was denn nun ?
Hat jemand von Euch auch dieses nette Schreiben bekommen? Wie reagiert Ihr darauf??
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habe gestern den Mahnbescheid bekommen.
Was muss ich tun?
Wer kann mir helfen?
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Original von Goofykaterle
habe gestern den Mahnbescheid bekommen. Was muss ich tun? Wer kann mir helfen?
Zur Information zuerst mal die Suchfunktion hier im Forum nutzen! Sie sind nicht der erste und einzige Verbraucher der einen Mahnbescheid bekommen hat:
Widerspruch einlegen, das steht eigentlich alles im zugestellten Mahnbescheid. Man braucht dazu keinen Anwalt. Aber ein Anwalt hilft natürlich auch, gegen Bezahlung selbstverständlich. Als BDeV-Mitglieder können Sie sich einen \"Energie-Schutzbrief\" ausstellen lassen. Mit diesem Schutzbrief erhalten sie als Privatverbraucher bei einem kooperierenden Rechtsanwalt eine außergerichtliche Komplettbetreuung zu einem günstigen Preis.
siehe hier
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Energie-Schutzbrief__1920/
oder wenn Sie im Forum suchen Infos z.B. hier
Frage zum Mahnbescheid (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=38714#post38714)
Neujahrsgruß (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=52015#post52015)
Weihnachtspost zugestellt am 24.12.08 (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=51510#post51510)
usw.[/list]
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Vielleicht werde ich dann mal lieber bezahlen, weil den ganzen Heckmeck möchte ich mir dann doch nicht antun. Kann dann auch die Mitgliedschaft beim BdE künden, brauch ich ja dann nicht mehr.
Bin ganz schön gefrustet.
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@Goofykaterle
Schade, dass Sie sich so haben einschüchtern lassen und kein Stehvermögen mehr haben, dabei genügt ein Kreuz an der richtigen Stelle auf dem Mahnbescheid - vorerst.
Damit hat die EnBW genau dass erreicht, was sie wollte.
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Heißt dies nur den Widerspruch in vollem Umfang widersprechen und zunächst zurück ans Amtsgericht??
Mich würde interessieren ob noch andere einen Mahnbescheid erhalten haben?
Brauche ich für das Zurücksenden einen Anwalt, der mir dabei hilft das Kreuzchen zu machen?
Bin erst seit kurzem beim BdEV Mitglied mit 35 Euro.
Erhalte ich schon Unterstützung?
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... für das Kreuz an der richtigen Stelle ist wohl ein Anwalt nicht nötig.
Also, widersprechen und zurück damit zum Gericht.
Wenn der Versorger dann die Sache weiter verfolgen möchte, bleibt ihm nur die Klage.
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ich habe vielleicht ein wenig Überreagiert. Werde wohl zurückschicken und dann mal weiter sehen. Der zu klagende betrag liegt unter 500 Euro, also mal sehen, ob die sich trauen.
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Hallo,
habe gestern ebenfalls den Mahnbescheid bekommen. Um genau zu sein, sogar zweimal. Einen Mahnbescheid für meine Frau und einen für mich.
Ich bin ebenfalls am überlegen, was ich machen soll.
Grundsätzlich bin ich für einen Widerspruch. Wenn ich aber an die evtl. auf mich zukommenden Kosten denke, wird mir jetzt schon übel.
Ich gehe mal davon aus, dass die EnBW Klage erheben wird und dann kommen im Falle einer Niederlage Anwalts- und Gerichtskosten auf mich zu, die leicht das Doppelte der jetzigen Forderung sein können.
Ich finde, es läßt sich schwer einschätzen, wie hoch die Erfolgsaussichten sind, vor allem aufgrund der bereits vorliegenden Urteile.
Kann hier diesbezüglich jemand kompetennt Auskunft darüber geben?
Danke und Gruß
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Da haben wir\'s wieder ...
derselbe Gedanke kam mir auch schonmal (warte noch auf einen Mahnbescheid von meinem Versorger) und ich liege mit dem Streitwert recht deutlich unter den Prozesskosten (ca. 250 EUR in der ersten Inst. nach http://www.prozesskostenrechner.de). Ich habe mich aber dafür entschieden, hier doch nicht einzulenken, auch nicht durch zahlen unter Vorbehalt.
Aber die Entscheidung muss im Endeffekt jeder für sich treffen.
Und zu den Erfolgsaussichten gilt leider wie so oft zitiert:
\"Vor Gericht und auf hoher See ...\"
Lass Dir das nochmal in Ruhe durch den Kopf gehen und triff Deine Entscheidung, mit der Du leben kannst.
Grüße
mip
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Ich habe auch den Mahnbescheid von der EnBW erhalten und werde auf jeden Fall widersprechen. Dass es dazu irgendwann kommen würde, war ja eigentlich seit dem ersten Billigkeits-Einspruch klar.
Ist in diesem Fred vielleicht OT, aber ich habe gerade bei Verivox gesehen, dass der günstigste Tarif ohne Vorkasse oder Kaution nochmal 15% billiger ist als die Gaspreise, die ich gerade an die EnBW zahle (gültig bis 31.10.2005). Ich überlege nun ernsthaft, den Anbieter zu wechseln. Natürlich ist mir klar, dass ich dann in einem Tarif bin, der künftige Preiserhöhungen zulässt, aber zunächst mal sind die Preise eben deutlich niedriger und bei Bedarf kann ich ja nach einem Jahr wieder wechseln. Und vor allem hätte man diese Preise sicher, wie das mit dem Widerspruch gegen die EnBW ausgeht, hängt ja wohl von Tagesform des Richters ab ;-)
Gruß,
herr_mueller
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genau das ist die Absicht der EnBW.
man verschickt tausende von Mahnbescheide und dann trennt sich die Spreu vom Weizen.
Viele werden einlenken wegen der nicht kalkulierbaren Kosten oder auch Ärgernis (man will als Deutscher vielfach nur seine Ruhe haben).
Bei dem verbleibenden Rest werden die EnBW erneut ein Auswahlverfahren treffen und einige Klagen anstrengen, wo überwiegend Aussicht auf Erfolg besteht.
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Original von herr_mueller
Ich habe auch den Mahnbescheid von der EnBW erhalten und werde auf jeden Fall widersprechen. Dass es dazu irgendwann kommen würde, war ja eigentlich seit dem ersten Billigkeits-Einspruch klar.
Das liegt sicherlich auch daran, dass sich mal wieder das Jahresende jährt und die Versorger da sehen müssen, dass Ihre Forderungen aus 2005/2006 (Rechnung 2006) nicht alle verjähren. da verbindet man das gerne mit ner neuen Verunsicherungswelle. Und wie man liest, sind ja immer wieder welche dabei, wo es klappt.
Original von herr_mueller
Ist in diesem Fred vielleicht OT, aber ich habe gerade bei Verivox gesehen, dass der günstigste Tarif ohne Vorkasse oder Kaution nochmal 15% billiger ist als die Gaspreise, die ich gerade an die EnBW zahle (gültig bis 31.10.2005). Ich überlege nun ernsthaft, den Anbieter zu wechseln.
Das ist sicherlich ein kluger Gedanke und nur so können wir Verbraucher es überhaupt ansatzweise schaffen, einen gewissen Marktdruck zu erzeugen. Außerdem gibt es heute auch bei preiswerten Tarifen teilweise schon eine 12-monatige Preisbindung, die alles dann etwas überschaubarer hält.
Original von herr_mueller
Natürlich ist mir klar, dass ich dann in einem Tarif bin, der künftige Preiserhöhungen zulässt, aber zunächst mal sind die Preise eben deutlich niedriger und bei Bedarf kann ich ja nach einem Jahr wieder wechseln.
Sie können rein rechtlich auch im neuen Vertrag wieder gegen jede Preiserhöhung widersprechen. Je nach Vertrag bzw. AGB wegen § 307 BGB (eine ganze Reihe von aktuellen AGB\'s enthält wohl immer noch keine gültigen Preisanpassungsklauseln ;) ) oder bei einer gültiger Klausel mittels Unbilligkeitseinwand. Allerdings haben Sie den zu Vertragsbeginn bestehenden Preis quasi als Sockelpreis anerkannt und kommen da wohl nur unter ganz engen Bedingungen wieder drunter.
Wenn Sie aber in Ihrem derzeitigen Vertrag eh nur vom Widerspruchspreis und nicht vom Vertragsanfangspreis ausgehen, kommen Sie sicher auch jetzt noch ganz gut weg, bevor die nächsten Preiserhöhungsrunden anstehen.
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@bolli,
kann ich nur beipflichten.
Die SW KH haben in Ihren neuen AGB\'s unwirksame klauseln, wie es das BGH für unwirksam erklärte.
Stadtwerke Kreuznach reagieren auf BGH Urteil, neue Verträge (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=12599)
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dringende Frage:
lohnt es sich bei einem Betrag von 167 € einem Mahnbescheid zu widersprechen?
Die RA- und Gerichtskosten würden nach dem Prozesskostenrechner alleine schon 160 € betragen.
Hat mir jemand einen schnellen Rat?
Danke schon jetzt!!
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Original von hutti36
dringende Frage:
lohnt es sich bei einem Betrag von 167 € einem Mahnbescheid zu widersprechen?
Die RA- und Gerichtskosten würden nach dem Prozesskostenrechner alleine schon 160 € betragen.
Hat mir jemand einen schnellen Rat?
Danke schon jetzt!!
Die Frage ist ja nicht nur, wie die Höhe des einzelnen Mahnbescheides ist sondern auch, ob damit weitere Anerkenntnisse verbunden sind, die Folgewirkung haben (Sockelpreis ?).
Wenn man also derzeit der Forderung aus der Rechnung 2006 NICHT entgegentritt, hat man nach meiner Ansicht möglicherweise einen neuen Sockelpreis vereinbart, falls der BGH die Sockelpreistheorie aus der Grundversorgung auch auf die Sonderverträge überträgt, was zwar derzeit noch offen ist, aber beim VIII. Senat sollte man sich auf alles einstellen. X(
Daher ist man auf jeden Fall gut aufgestellt, wenn man sich rechtzeitig einen Rechtsschutz gesichert hat. Dann muss man die Gebühren und Anwaltskosten nämlich nicht scheuen. ;)
Aber auch ansonsten würde ich mir gut überlegen, ob ich diese Kosten nicht aus grundsätzlichen Erwägungen riskieren würde.
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Es ist vollständiger Wahnsinn wegen 167 € einen Rechtsstreit mit Billigkeitskontrolle zu führen. Ein böswilliger Richter könnte wegen dieser Lapalie ein Gutachten anfordern, was tausende von Euros kosten dürfte.
Wer Rechtsstreitigkeiten um 167 € führt, betreibt dies als Hobby oder ist sich zu 100% sicher, dass er Recht hat.
Gibt es Rechtsanwälte die diesen Rechtsstreit zum gesetzlichen Honorar übernehmen? Die werden dann sonst nichts zu tun haben. Selten gibt es in dieser Branche Idealisten.
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Original von reblaus
Es ist vollständiger Wahnsinn wegen 167 € einen Rechtsstreit mit Billigkeitskontrolle zu führen. ...
Die Frage ob sich Widerstand gegen überhöhte Energiepreise lohnt ist nicht alleine am Einzelfall auszumachen. Würden sich nicht viele Verbraucher selbst und in Initiativen für faire Preise einsetzen, wäre der Preistreiberei Tür und Tor geöffnet. Der Einsatz \"lohnt\" sich für viele aktiven Mitstreiter nicht persönlich und unmittelbar in Euro und Cent. Wer immer so rechnet wird für die gemeinsame Sache nicht viel erreichen.
Wer das Risiko nicht aufnehmen will, sollte wenigstens konsequent den Versorger wechseln. Auch das hat Wirkung.
Die beschriebene Hinderung (unverhältnismässige Gutachterkosten, Anwalts- und Gerichtskosten) am Geltendmachen der eigenen Rechte berührt die Verfassungsfrage. Es ist wichtig und notwendig, dass jetzt unverzüglich Abhilfe geschaffen wird. Das muss Abgeordneten und Politikern mitgegeben werden! Es reicht nicht, vor Wahlen die Verbraucherrechte hochzuhalten und dann bis zum nächsten Mal wieder in die Schublade zu schieben.
In 13 Mitgliedstaaten gibt es bereits Verbrauchersammelklagen. Diese erlauben es Verbrauchern sich zusammenzuschließen, wenn sie von unlauteren Geschäftspraktiken eines Unternehmens betroffen sind. Besonders hilfreich sind Verbrauchersammelklagen bei so genannten Streuschäden, bei denen sich für den einzelnen Bürger der mit einer Klage verbundene Aufwand nicht lohnt, der Gesamtschaden aber durchaus beträchtlich sein kann.
EU-Richlinie Gasbinnenmarkt - 2003/55/EG (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=64681#post64681) [/list]
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@reblaus
nur mal so aus Interesse. Würden sie nie einen Rechtsstreit um 167€ führen (Schaden am Auto z.B.), oder nur nicht in diesem Fall mit Billigkeitskontrolle. Ab welchem Betrag wäre denn für sie ein Rechtsstreit mit Billigkeitskontrolle streitenswert?
Gruß Opa Ete
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Original von Opa Ete
@reblaus
nur mal so aus Interesse. Würden sie nie einen Rechtsstreit um 167€ führen (Schaden am Auto z.B.), oder nur nicht in diesem Fall mit Billigkeitskontrolle. Ab welchem Betrag wäre denn für sie ein Rechtsstreit mit Billigkeitskontrolle streitenswert?
Gruß Opa Ete
Unrecht hat er (@reblaus) in diesem Punkt ja nicht. Wir unterscheiden in dieser Sichtweise zwei Typen: Querulanten und Ökonomen.
Da diese Denkweise (@reblaus) natürlich auch bei den Amtsrichtern aufzieht und es dennoch um die Billigkeit der Preisbildung geht, muß man, will man nicht als Querulant dastehen, eben Gleichgesinnte suchen, eine stille BGB-Gesellschaft gründen und gemeinsam (ist man stark) eben ein Sammelklagenverfahren in die Wege leiten.
Ja, da muß (sollte !) man aktiv werden. Was allerdings nicht heißt, dass man dann dennoch nicht nur als Querulant dasteht, sondern überdies auch noch als Prinzipienreiter (siehe einige Landrichter-Urteile).
Also, nachdem Protest immer was für die anderen ist, muß man sich halt entscheiden, entweder selbst und einsam stark sich ins Feuer werfen (Querulant hin und Querulant her) - oder halt eben die Klappe halten (was aber nicht heißt, dann man Gaspreise kampflos und ohne Vorbehalt schlicht weiterzahlt).
Nur, die Sichtweise von @reblaus muß auch zu Ende gedacht werden: wenn ich schon keinen Prozess über 167 Euronen haben will, dann darf ich auch nicht kürzen.
Fazit: Protest ohne ein wenig Querulation iss nich.
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Ich plädiere nicht dafür den Gaspreisprotest aufzugeben. Wer die finanziellen Möglichkeiten hat, kann und sollte auch voran gehen, und den Weg auch bei Streitwerten von 167 € für die weniger Starken freikämpfen.
Da die wenigsten das Risiko von 10.000 € Gutachterkosten so einfach mal stemmen können, ist für den Normalprotestler aber unverzichtbar, entweder eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, in den Prozesskostenfonds einzuzahlen oder aber sich mit anderen zusammenzuschließen, um von sich aus eine Feststellungsklage einzureichen.
Ein Einzelkämpfer, der mit einem Streitwert von 167 € noch nicht einmal einen Anwalt findet, hat gegen einen Gasversorger bei einem Grundversorgungsverhältnis nicht die geringste Chance. Sein mutiges Beispiel hilft auch anderen nichts, da dies nur ein weiterer Sieg für die Versorger bedeutet.
Ich bin mir sehr darüber bewusst, dass dieses Land von mutigen Einzelkämpfern vor Gericht mehr zum Guten verändert wurde, als durch alle Wahlen, die wir seit 1949 abgehalten haben.
Ich bin übrigens auch sehr für ein gerütteltes Maß an Querulation. Das macht erstens Spaß, und wirbelt zweitens die verstaubte Welt mal wieder durcheinander. Wenn Querulation aber Erfolg haben soll, muss sie abgefeimt sein.
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Original von reblaus
Da die wenigsten das Risiko von 10.000 € Gutachterkosten so einfach mal stemmen können,
Ein Gericht holt ein gerichtliches Sachverständigengutachten ein, wenn ein entsprechendes Beweisangebot für eine bestrittene Tatsache besteht, die Anknüpfungstatsachen hinreichend dargetan wurden. Dann ergeht ein Beweisbeschluss und die beweisbelastete Partei wird aufgefordert, innerhalb gesetzter Frist einen entsprechenden Kostenvorschuss einzuzahlen. In diesem Moment und auch noch vor Beauftragung und auch noch vor Erstellung des Gutachtens kann man immer noch anerkennen, wenn auch nicht \"sofort\", um aus der Nummer noch rauszukommen, wenn man das Risiko doch nicht eingehen möchte. Es ergeht dann ein Anerkenntnisurteil ohne weitere Begründung. Mit anderen Worten: Das Risiko eines teuren Sachverständigengutachtens scheint beherrschbar, mindestens ebensogut wie bei Kernkraftwerken.
Wer kürzt, begibt sich bewusst in die Gefahr, dass es zu einem Prozess kommen kann, auch wenn mancher inständig darauf hoffen mag, dass es dazu nicht kommen wird. Wer aber nicht irgendwann bei 167 € mit dem Kürzen angefangen hatte, hat über längere Zeit auch nicht 4.000 € offen, über die es sich dann gewiss zu streiten lohnt.
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Nur läuft es genau auf ein Sachverständigengutachten heraus. Zumindest dann wenn der Verbraucher die Sache selbst in die Hand nimmt, da er bei dem Streitwert keinen Anwalt findet, die als Zeugen benannten Bilanzbuchhalter des Versorgers nach Strich und Faden auseinander nimmt, und der Versorger seinen Beweis durch Zeugen nicht erbringen kann.
An einer Zusammenarbeit aller Protestler eines Versorgers führt meiner Ansicht nach kein Weg vorbei.
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Zusammenarbeit sehr gerne...und wie?
Trotzdem werde ich nicht klein beigeben. Meine Rechte als Bürger dieses Staates stehen mir zu. Meines Erachtens verhält sich die EnBW nicht gesetzeskonform.
An meinem \"kleinen\" Betrag, den die EnBW von mir will, sieht man doch, mit welchem Hintergedanken die EnBW verzweifelt arbeitet:
Die Verjährungsfrist muss von der EnBW unbedingt aufgehalten werden. Mein Fall ist von Anfang 2007. Würde also demnächst verjähren. Was tut die EnBW? Versucht dies zu verhindern. Und natürlich mit der ihr typischen Art und Weise der Einschüchterung.
Ich habe die EnBW gefragt, warum sie ein Gerichtsurteil des AG Stuttgart als Grundlage ihrer Forderung nimmt, das noch nicht einmal rechtskräftig ist.
Was kam als Antwort? ein Textbaustein: \"Wir haben unsere Positionen dargelegt, seitdem sind keine neuen Erkenntnisse hinzugekommen\" bla bla bla.
Man sieht: Die EnBW hat kalten Schweiss, sie verliert an Umsatz und an Kunden.
Wer heute den Widerspruch nicht aufrecht erhält, schadet allen, die für eine gerechte Sache eintreten.
Der Spruch: Wenn Unrecht zu Recht wird, ist Widerstand (hier Widerspruch) Pflicht, gilt für alle mündigen Bürger, die abgezockt werden sollen.
Also:weiterkämpfen!!
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Original von hutti36
Die Verjährungsfrist muss von der EnBW unbedingt aufgehalten werden. Mein Fall ist von Anfang 2007. Würde also demnächst verjähren. Was tut die EnBW? Versucht dies zu verhindern. Und natürlich mit der ihr typischen Art und Weise der Einschüchterung.
Hm, wohl eher nicht. Ansprüche aus 2007 verjähren erst Ende 2010. Daher wird bei Ihnen wohl weniger die Verjährung ein Grund sein sondern eher, dass Sie zufällig zu einem bestimmten Personenkreis gehören, den man mal wieder ein wenig einschüchtern will. Hier wohl der, bei dem es nur um kleinere Beträge geht, für die eine Vielzahl von Verbrauchern nicht vor Gericht ziehen will.
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Wer heute den Widerspruch nicht aufrecht erhält, schadet allen, die für eine gerechte Sache eintreten.
Und genau aus diesem Grunde mach ich das Kreuz im Mahnbescheid an der richtigen Stelleund widerspreche dem Anspruch insgesamt. Wenn viele andere dies auch tun, dann kann vielleicht etwas erreicht werden.
In der Sache sollte man einen kühlen Kopf bewahren, allerdings auch bereit sein ein Risiko zu gehen, da man sich ja wirklich nicht alles so einfach gefallen lassen muss.
Ein Gericht holt ein gerichtliches Sachverständigengutachten ein, wenn ein entsprechendes Beweisangebot für eine bestrittene Tatsache besteht, die Anknüpfungstatsachen hinreichend dargetan wurden. Dann ergeht ein Beweisbeschluss und die beweisbelastete Partei wird aufgefordert, innerhalb gesetzter Frist einen entsprechenden Kostenvorschuss einzuzahlen. In diesem Moment und auch noch vor Beauftragung und auch noch vor Erstellung des Gutachtens kann man immer noch anerkennen, wenn auch nicht \"sofort\", um aus der Nummer noch rauszukommen, wenn man das Risiko doch nicht eingehen möchte. Es ergeht dann ein Anerkenntnisurteil ohne weitere Begründung. Mit anderen Worten: Das Risiko eines teuren Sachverständigengutachtens scheint beherrschbar, mindestens ebensogut wie bei Kernkraftwerken.
Und genauso sehe ich das auch und warte mal ab was da kommt.
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gibt es eine möglichkeit zu erfahren (wie) und wann die berufung verhandelt wird / wie sich dieses verfahren weiterentwickelt?
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@hulk,
dazu wird schon hier gewiss berichtet werden.
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Hallo zusammen,
auch ich habe Anfang November eine Zahlungsaufforderung (knapp 800 EUR will die EnBW) mit Verweis auf die Urteile des AG Stuttgart und AG Böblingen bekommen. Hab wie hier geraten erst mal die Urteile angefordert & werde nun darauf verweisen, dass zumindest das vom AG Stuttgart noch nicht rechtskräftig ist. Weitere Mahnungen oder einen Mahnbescheid habe ich noch nicht bekommen.
Soweit ich es hier lese, ist ja von nicht geringer Bedeutung, ob man in der Grundversorgung oder Sondertarifkunde ist.
Kann mir denn jemand sagen, was ich bin???
Habe nie einen \"Vertrag\" als solchen bekommen, sondern lediglich ein Blatt \"Versorgungsdaten Gas\", auf dem u. a. auch der damals gültige (und von mir bislang gezahlte) Arbeitspreis vermerkt ist:
Arbeitspreis: 0,0725 EUR (bis 2160 kWh)
Arbeitspreis: 0,0602 EUR (2160 kWh - 4320 kWh)
usw.
bis Arbeitspreis: 0,0388 EUR (ab 18.000 kWh)
Eine RAin vom BdEV sagte mir telefonisch mal, diese Staffelung würde als Sondervertrag gewertet. Ich habe da aber meine Zweifel, diese Staffelung nach Zonen ist doch bei der EnBW absolut üblich, dann wären doch fast alle Sondervertragskunden, oder??
Mein jährlicher Verbrauch liegt übrigens über 10.000 kWh; auch diese wurde hier im Forum mal als ein Hinweis auf einen Sondervertrag gewertet.
Weiß jemand, wieso?
Wäre schön, wenn ich mich nicht nur darauf berufen könnte, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, sondern auch auf den Sondervertragsstatus.
Noch eine Frage zur Verjährung:
Ein (leider nur sehr geringer) Teil der geforderten 800 EUR stammt von einer Abrechnung von 2006 - dieser dürfte doch seit 31.12.2009 verjährt sein, oder?
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Hallo schrabsjockel,
hört sich ganz nach Grundversorgung an.
Auch ich hatte damals keinen richtigen Vertrag bekkommen, aber auf einem später erhaltenem Informationsblatt stand dann \"...Grundversorgung...\". Das wurde dann irgendwann in Erdgaszonentarif umgenannt, bedeutet eben Grundversorgung.
Ansonsten verhält sich die EnBW derzeit ruhig.
Wie hoffentlich viele andere auch, habe ich gegen den Mahnbescheid von 11/2009 Einspruch erhoben. Seitdem ist Funkstille. Ich nehme an, dass die Revisionsverhandlungen zu den Urteilen abgewartet werden. Oder sie haben wirklich aufgegeben, was ich aber bezweifle.
Mittlerweile bin ich seit 4Monaten bei goldgas und bis jetzt zufrieden. Ich kann nur jedem raten, den Anbieter zu wechseln. Denn nur so bleibt der Markt in Bewegung und die Gesellschaften müssen spüren, dass man auch Kunden verlieren kann!!
Falls jemand andere Neuigkeiten hat, bitte posten.
Gruß
-
Ansonsten verhält sich die EnBW derzeit ruhig.
Hallo in die Runde,
die sind wohl wieder aufgewacht. Ich habe heute erstmals (m)einen Mahnbescheid erhalten. Der Widerspruch geht demnächst raus, mal sehen wie es dann weitergeht.
Viele Grüße,
Artur
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Hallo zusammen,
bin heut vergnügt aus einem schönen Wochenende heimgekehrt & mit einem Mahnbescheid empfangen worden (inkl. aller Nebenforderungen knapp 900 EUR). Wenn ich die zwei vorherigen Beiträge richtig verstanden habe, so lohnt es sich, erst mal in Widerspruch zu gehen, oder? Ich hätte ja auch gedacht, dass die EnBW erst mal die Revision abwartet...
Also werde ich wohl auch in Widerspruch gehen. Wäre jetzt ein guter Moment, mal die Rechtschutzvers. einzuschalten oder sollte ich damit warten, bis die mich wirklich vor Gericht zerren wollen?
Bislang war ich auch irgendwie in der irrigen Annahme/Hoffnung, solange ich den Anbieter nicht wechsel und die EnBW also zumindest noch *etwas* Geld von mir bekommt, würden sie mich vielleicht in Ruhe lassen (hat ja seit 2005 ganz gut geklappt). Aber das war wohl auch eine Fehlspekulation....
Ist also ein Anbieterwechsel ratsam? Also meint ihr, dass das auf das Klageverhalten der EnBW keinen Einfluss haben wird?
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Anbieterwechsel ist zur zeit nicht unbedingt ratsam.
Widerspruch gegen den Mahnbeschied einlegen und abwarten.
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Original von Cremer
Anbieterwechsel ist zur zeit nicht unbedingt ratsam.
Widerspruch gegen den Mahnbeschied einlegen und abwarten.
Worauf stützt sich denn die Aussage \"Anbieterwechsel ist zur Zeit nicht unbedingt ratsam.\"?
Ob ein Anbieterwechsel ratsam ist, hängt auch davon ab, welchen Preis man ggf. als Tarifkunde zuletzt unwidersprochen gezahlt hatte und ob derzeit Anbieter da sind, die vor Ort eine Versorgung unter diesem Preis anbieten.
Siehste hier. (http://www.verivox.de/gas/calculator.aspx?VXVS=0a7be182-8b44-46a7-a853-de40b91454ca&__VIEWSTATE=&customer=1&plz=70619&usage=20000&leistung=12%2C5&cdtn=2&pgmonth=6&cmpc=1903&cmpt=237485&gasCalculator%24ctl05%24calcSubmit=Tabelle+aktualisieren&gasCalculator%24calcOut%24legend%24ctl01%24pageSize=20&__EVENTTARGET=&__EVENTARGUMENT=&__EVENTVALIDATION=%2FwEWCgL%2BraDpAgKnwLz8CALm%2B7bqDgLi9caSDAKAp62hDwLVg63XAQKxu8SSBgKxu9jtDgKYkZlUApyRjdQBOIoIZSAsG5RM3t3ajjvJc1BTI74%3D)
Der Anbieterwechsel hat regelmäßig keinen Einfluss darauf, ob und ggf. wie (vermeintliche) offene Forderungen verfolgt werden.
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Guten Morgen allerseits,
ich habe gestern ebenfalls einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten - bei mir sind seit meinem ersten Widerspruch 2005 etwas über 1000 € zusammengekommen.
Ich werde dem Mahnbescheid widersprechen!
In diesem Zusammenhang danke an RR-E-ft für den Post zum Thema Umgang mit teuren Gutachten - das schien mir ein Fallstrick zu sein, der mich doch kurz schwanken ließ.
Auch wenn ich in der bisherigen Kommunikation mit den EnergieblutsaugernWürttemberg keinen direkten Bezug darauf finden konnte, sondern stets nur Phrasen wie: \"wir geben nur gestiegene Bezugskosten weiter\", so bekräftigt mich doch auch das gestrige BGH-Urteil, das die Kopplung des Gaspreises an den Ölpreis aufhebt, in meinem Vorhaben.
Wie seht ihr das?
P.S. Da mit einem Widerspruch das Mahnverfahren beendet wird, gehe ich davon aus, dass damit auch die Hemmung der Verjährung aufgehoben wird?
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@ex_utz
Man sollte insgesamt fein differenzieren, was da gestern entschieden wurde, war zunächst einmal nur, das im Vertragsverhältnis zwischen Versorger und Verbraucher alleine eine Heizölbindungsklausel nicht zulässig ist.
Weder wurde dort etwas zu dem Vertragsverhältnis zwischen Versorger und dessen Zulieferer gesagt noch wurde ausgeschlossen, dass der Heizölpreis oder genauer formuliert der Ölpreis (nämlich möglicherweise der Rohölpreis) mit ein Preisbildungsfaktor sein darf, halt nur nicht der alleinige.
Ich persönlich sehe in dem Urteil lediglich einen (kleinen) weiteren Baustein im Kunden-Verkäufer-Verhältnis. Aufgrund anderer Urteile haben diese Klauseln aber meines Wissens in aktuellen neueren Verträgen eh keine so große Bedeutung mehr. Inwieweit es auch Auswirkungen auf die Verträge zwischen den Lieferanten und Versorgern hat, wird die Zeit zeigen müssen. RR-E-ft hat dazu HIER (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=13540) ja schon seine Meinung kund getan.
Hier wäre es auf jeden Fall deutlich interessanter, um den Versorgern endlich die Begründung des höheren Preises mit den Langzeitverträgen, die auch an den Ölpreis gekoppelt sind, \"um die Ohren hauen zu können\".
Auch hier hat der BGH zwar schon Entscheidungen zugunsten der Verbraucher getroffen, indem die Versorger sich nicht alleine auf solche Langfristverträge berufen können, jedoch muss an dieser Stelle meines Erachtens noch mehr passieren, da das ganze Geflecht mit einigen Versorgern/Zulieferern auf mehreren Handelsebenen noch zu unübersichtlich ist.
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Hallo zusammen, eine Frage: Ich habe dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprochen. Wann verjährt die Klagefrist, die die ENBW einhalten müsste? Vielen Dank für eine kurze Info. Viele Grüße
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Es verjährt keine Klagefrist sondern der Hemmungsgrund für die Unterbrechung der Verjährungsfrist, der durch den Mahnbescheid gem. § 204 Abs 1 Nr. eingetreten ist, fällt weg.
Gem. § 204 Abs 2 BGB endet diese Hemmung der Verjährung nach sechs Monaten, wenn das Verfahren dadurch in Stillstand gerät, dass die Parteien es nicht betreiben. Dabei kommt es auf die letzte Verfahrenshandlung der Parteien, des Gerichts oder der sonst mit dem Verfahren befassten Stelle an. Wenn also irgendwelche Schriftsätze angefordert werden und dadurch eine Verzögerung entsteht, tritt dieser Wegfall der Hemmung nicht ein.
Im übrigen wird beim Wegfall der Hemmung die Frist danach nur wieder im ursprünglichen Zeitpunkt in Gang gesetzt und beginnt nicht von vorne. Wenn also der Versorger 4 Wochen vor Eintritt der Verjährung einen Mahnbescheid beantragt hat und diesen dann 8 Monate nichts weiter passiert (außer das der Empfänger des Mahnbescheids seinen Widerspruch erhoben hat und das Gericht dieses dem Antragsteller für den Mahnbescheid mitgeteilt hat, könnte durchaus schon die Verjährung eingetreten sein, da die 6-Monatsfrist mit der Mitteilung an den Antragsteller für den Mahnbescheid (Versorger) zu laufen begann. Wenn dann nach 6 Monaten nichts erfolgt ist (Klageerhebung), läuft der restliche Monat der ursprünglichen Verjährungsfrist ab und der Zug ist abgefahren.
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Die Berufungsverhandlung am Landgericht wird am 19. Mai sein. Hoffen wir mal, dass in unserem Sinne entschieden wird...
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Hallo,
weiß hier jemand, wie die Berufungsverhandlung ausgegangen ist?
Ich habe heute mal wieder Post vom Amtsgericht bekommen. \"Die Voraussetzungen für die Abgabe des Verfahrens liegen nunmehr vor. Abgabe ans Amtsgericht hier vor Ort.
Heißt das nun eigentlich, dass Klage erhoben wurde?
Danke für Eure Unterstützung
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Wie die Berufungsverhandlung ausgegangen ist, weiss ich leider auch nicht, würde mich aber ebefalls interessieren. Ich habe heute das gleiche Schreiben erhalten und möchte mich der Frage anschließen, ob damit nun Klage erhoben worden ist.
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Nach der Abgabe an das Streitgericht wird der Antragsteller von dort aufgefordert, den Anspruch zu begründen (Klagebegründung). Ob er einer solchen Aufforderung nachkommt, bleibt abzuwarten.
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Original von herr_mueller
Wie die Berufungsverhandlung ausgegangen ist, weiss ich leider auch nicht, würde mich aber ebefalls interessieren. Ich habe heute das gleiche Schreiben erhalten und möchte mich der Frage anschließen, ob damit nun Klage erhoben worden ist.
Die Bildzeitung (http://www.bild.de/BILD/regional/stuttgart/dpa/2010/05/19/mann-will-erhoehte-gaspreise-nicht-zahlen.html) sieht das so.
Die Heilbronner Stimme (http://www.stimme.de/suedwesten/wirtschaft/wi/Prozesse-Energie;art19071,1845447) so.
Die Südwestpresse (http://www.swp.de/ulm/nachrichten/suedwestumschau/Prozesse-Energie-Mann-will-erhoehte-Gaspreise-nicht-zahlen-Prozess;art1157835,487275) so.
Also Geduld. Das Gute folgt erst noch ....
Wenn sodann die Berufungsentscheidung vorliegt, dann hat, denn das Berufungsgericht ist auch nur eine Tatsacheninstanz, dieses Urteil keine tragende Wirkung für all die anderen Rebellen, die noch auf ihre aktive Rolle in einem Klageverfahren warten dürfen.
Auch das Landgericht Stuttgart kann nicht über eine Reihe von neueren Revisionsentschiedungen des BGH hinweg, welche das Amtsgericht bei seiner Entscheidung entweder nicht berücksichtigt hat oder berücksichtigen wollte.
Erst wenn das Landgericht der Meinung sein sollte, das das Amtsgericht richtig entschieden habe, auch wenn die neueren Revisionsentscheidungen des BGH anderes sagen, dann wirft sich eine jetzt allerdings interessante Fragestellung auf. Denn dann wird auch die Frage zu entscheiden sein, ob das Gericht jetzt eine positive Entscheidung über die Zulassung der Revision treffen kann/muß. Das wäre dann, nach der Entscheidung des Landgerichts Heilbronn die am 13.06.2007 auf dem Prüfstand der Revision gestanden hatte, die zweite Entscheidung eines Berufungsgericht aus dem \"Ländle\", welche dann zur Residenz der Rechts käme.
Eine gute Gelegenheit für die leider bislang keine rühmliche Rechtsgeschichte schreibende baden-württembergische Justiz, den Lauf der Dinge genau dort, wo das Übel seinen Anfang genommen hat - am 13.06.2007 - , nun endlich zu einem rühmlicheren Ende zu bringen.
Wenn die EnBW nun glaubt, auch wenn das Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart noch kein Ende gefunden hat, einzelne Verfahren vor den Amtsgerichten aufzugreifen, so hat dies mit dem Verfahren vor dem Landgericht nur soviel gemein, dass das Gericht es verstanden hat, deutlich zu machen, dass auch sein Verfahren nur ein Einzelschicksal ist.
Die EnBw wird weiterhin auf die Entscheidung vom 13.06.2007 setzen, auch wenn sich die höchstrichterliche Rechtsprechung seither weitgehend gewandelt hat (29.04.2008, 19.11.2008, 23.06.2009, 24.03.2010). Es werden noch viele Verfahren vor den Amts- und Landgerichten beginnen, deren Inhalt abseits einer rechtsstaatlichen Billigkeitskontrolle abläuft, wenn nicht bald, über kurz oder lang, weitere Klarstellungen zu Inhalt und Umfang der Billigkeitsprüfung erfolgen. Und dazu ist halt der BGH berufen.
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Die Links haben sich leider verändert und sind so nicht erreichbar. Bis zur Überarbeitung muss das erste \"http://\" entfernt und hinter dem zweiten jeweils ein Doppelpunkt gesetzt werden. Dazu muss man den Link kopieren und selbst in die Browseradresszeile einfügen.
Die Meldungen selbst sind wohl identisch, man braucht also nur einmal lesen. ;)
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Original von bolli
Die Links haben sich leider verändert und sind so nicht erreichbar. Bis zur Überarbeitung muss das erste \"http://\" entfernt und hinter dem zweiten jeweils ein Doppelpunkt gesetzt werden. Dazu muss man den Link kopieren und selbst in die Browseradresszeile einfügen.
..
Hab die Links editiert. Das eine HTTP war zuviel. Ich nehme mal an, dass ist in der Eingabezeile nicht überschrieben worden.
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@bolli:
Die Meldungen selbst sind wohl identisch, man braucht also nur einmal lesen
Obwohl ganz unterschiedliche Pressehäuser: alle haben denselben Text. Offenbar gibt es im \'\'Ländle\'\' schon die Pressegleichschaltung ;) ;)
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@all,
hab die Beiträge ab den Berufungsurteil in einen Extra-Thread abgehängt:
Urteil LG Stuttgart v. 16.06.10 - Az: 4 S 247/09 (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=13915)
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Nachdem ich nun seit 2004 mit diesem Thema rummache , habe ich jetzt bezahlt.
Der Aufwand ist enorm und die Aussicht auf Erfolg eher relativ gering.
Meine Mitgliedschaft im BdE werde ich auch kündigen. M.E. kommt da viel zuwenig und Allianzen gegen die großen Energieversorgern werden für mich nicht sichtbar gebildet.
Zähes Thema mit viel Aufwand und sonst leider nicht viel.
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Original von Goofykaterle
Nachdem ich nun seit 2004 mit diesem Thema rummache , habe ich jetzt bezahlt.
Der Aufwand ist enorm und die Aussicht auf Erfolg eher relativ gering.
Meine Mitgliedschaft im BdE werde ich auch kündigen. M.E. kommt da viel zuwenig und Allianzen gegen die großen Energieversorgern werden für mich nicht sichtbar gebildet.
Zähes Thema mit viel Aufwand und sonst leider nicht viel.
Könnte es sein aus dem Blick verloren zu haben, dass Sie selbst es sind, der die Allianz verlassen hat. Was für Sie nicht sichtbar wird, ist der Zusammenhalt der Protestbewegung. Dabei hatten Sie es doch offensichtlich in der Hand, als Teilhaber am PKF des BdE, gerade durch Ihren aktiven Teil den Zusammenhalt zu stärken. Dadurch, dass Sie diesen Zusammenhalt schwächen leisten Sie sich selbst keinen Dienst, genauso wenig der Allianz.
Und wenn dieser Versorger Sie vielleicht auch noch (mit seiner derzeit praktizierten \"Aufklärungsarbeit\") davon überzeugt haben sollte, dass nun ein für alle mal die Billigkeit der Preise in Stuttgart geklärt wurde, dann ist es vermutlich auch konsequent, wenn Sie neben dem Austritt aus der Allianz auch noch den etwaigen Wechsel zu einem anderen Versorger verworfen haben sollten.
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Den Blick habe ich keineswegs verloren, denn ich bin Realist genug um meine Situationen selbst abzuschätzen zu können und vermag es eigenständig nach Lösungen zu suchen. Wenn ich Mitstreiter finden kann dann gerne. Die Erwartungshaltung meinerseits hier auf Unterstützung zu treffen war wohl leider viel zu groß.
Mich amüsieren Formulierungen wie „Zusammenhalt der Protestbewegung“. Vom schön reden wurden noch keine Probleme oder Situationen gelöst. Unsichere Situationen werden durch aktives Handeln angegangen und gelöst. Das vermisse ich hier auf ganzer Linie.
Da wo nichts ist kann man auch nichts schwächen. Oder besser gesagt, was sowieso schwach ist kann nicht noch mehr geschwächt werden. An der Stelle lässt der Papiertiger schön grüßen. Ich selbst habe mir den besten Dienst erwiesen, denn ich habe gehandelt und eine Allianz die aus meiner Sicht keine ist verlassen.
Mein Versorger hat mich weder mit Argumenten noch mit Drohungen von meinem Handeln abbringen oder gar einschüchtern können. Die Annahme das ich nicht den Versorger wechseln würde, oder zu glauben ich würde die Auffassung vertreten die Billigkeit der Preise in Stuttgart sei geklärt, scheint mir doch ein wenig anmaßend und despektierlich.
Prinzip Versuch und Irrtum gepaart mit der Hoffnung, dass irgendwann ein Mitglied irgendwie etwas vor Gericht erreichen könnte. Na, dann weiterhin viel Erfolg beim Warten und aussitzen. Da sind wir Deutschen ja besonders gut drin.
Es ist ermüdend immer wieder Dinge mit, für mich, wenig Substanz gespickt mit einer Vielzahl von Konjunktiven lesen zu müssen. Lese hier immer wie toll es wäre wenn..... was man machen könnte falls..... Mal abwarten bis....
Erkennbarer Fortschrift in der Sache zeigt sich meiner Einschätzung nach anders auf. Oder sollte ich da wirklich wieder etwas verschlafen haben?
Wo sind die konkreten Ergebnisse? Wo die Allianz, die mal einen Musterprozess führt? Wo die transparente Strategie der vermeintlichen Gemeinschaft? Wo Fakten, die geschaffen werden? Wo ist der BdE der voran geht und den Konzernen Paroli bietet? Hier wird aus meiner Sicht nur geredet oder besser treffender formuliert zerredet. Fast ein jeder meint etwas ganz Schlaues sagen zu müssen und im Ergebnis werden nur seichte Ratschläge und Vakanzen erzeugt. Unter einer Allianz stelle ich mir etwas anderes vor.
Wer daran Gefallen findet Schlaues zu schreiben dem sei es herzlichst gegönnt sich hier auf dieser Plattform verbal weiter auszutoben und anonym zu verwirklichen. Schlau reden kann jeder, handeln tun (leider) die wenigsten. Damit hier nicht jemand irgendwann geistig sparsam aus dem Leben scheiden muss, sei an dieser Stelle angemerkt, dass ich bereits zweimal den Stromlieferanten und jetzt auch zum 01. Oktober den Gaslieferanten wieder gewechselt habe. Immerhin habe ich meinen Worten Taten folgen lassen und nicht wie so viele durch vermeintlich schlaue Worte nur warme Luft erzeugt um sich anschließend lamentierend in das Trauerspiel der Unsicherheit durch Vakanzen zu ergeben.
Warum sollte ich weiter Mitglied einer vermeintlichen Allianz bleiben, wenn das geschriebene Wort das Einzige ist was hier effektiv (vor)kommt? Dafür ist mir meine Zeit, und mit Verlaub auch mein Geld, einfach viel zu schade.
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Original von Goofykaterle
Nachdem ich nun seit 2004 mit diesem Thema rummache , habe ich jetzt bezahlt.
Der Aufwand ist enorm und die Aussicht auf Erfolg eher relativ gering.
Meine Mitgliedschaft im BdE werde ich auch kündigen. M.E. kommt da viel zuwenig und Allianzen gegen die großen Energieversorgern werden für mich nicht sichtbar gebildet.
Zähes Thema mit viel Aufwand und sonst leider nicht viel.
@Goofykaterle
Welchen Aufwand machte es denn, den Preisänderungen - ggf. sogar mit Musterbriefen aus dem Internet - zeitnah zu widersprechen und die Abschlags- und Rechnungsbeträge zu kürzen und abzuwarten, ob man ggf. verklagt wird oder ob der Versorger gar vermeintliche Ansprüche verjähren lässt?
Oder ist mit eigenem Aufwand auch die Beteiligung hier an der Diskussion gemeint?
http://forum.energienetz.de/search.php?searchid=349354&sid=
Die Erfahrung zeigt, dass Kunden mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh, die von Anfang an widersprochen hatten, bisher ca. 3.000 EUR zurückgehalten haben.
Dafür sollte sich der bisherige eigene Aufwand wohl gelohnt haben.
Der Aufwand, gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einzulegen, dürfte sich auch in Grenzen gehalten haben, resp. eher nicht der Rede wert sein.
Die eigentliche Arbeit fällt erst an, wenn es gilt, eine Zahlungsklage (Anspruchsbegründung nach Widerspruch gegen Mahnbescheid) abzuwehren.
Und diese Arbeit überlässt man regelmäßig einem Anwalt.
Wer in den Prozesskostenfond eingezahlt hatte zumeist mit Unterstützung des selben.
Wenn man sich nach all dem eigenen Aufwand selbst entschlossen hat, bisher gekürzte Rechnungsbeträge freiwillig - womöglich sogar vorbehaltlos - zu zahlen, dann muss man damit selbst seinen Frieden machen.
Nachdem man einem Mahnbescheid widersprochen hatte, muss man bei einer solchen Zahlung übrigends noch damit rechnen, mit den Verfahrenskosten des Mahnverfahrens belastet zu werden, nachdem man sich durch die Zahlung ggf. selbst in die Situation des Unterlegenen begeben hat.
Man hätte schließlich auch selbst klagen können, um gerichtlich feststellen zu lassen, dass die einseitigen Preisänderungen unwirksam waren und die Forderungen, derer sich der Versorger berühmte, tatsächlich gar nicht bestanden.
Die eigentliche Arbeit hätte man wohl auch dabei einem Anwalt überlassen.
Dafür war wohl indes das Geld zu schade, so dass man lieber freiwillig die bisher gekürzten Beträge zahlte.
Logisch klingt das möglicherweise nicht gerade.
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Original von Goofykaterle
Mein Versorger hat mich weder mit Argumenten noch mit Drohungen von meinem Handeln abbringen oder gar einschüchtern können. Die Annahme das ich nicht den Versorger wechseln würde, oder zu glauben ich würde die Auffassung vertreten die Billigkeit der Preise in Stuttgart sei geklärt, scheint mir doch ein wenig anmaßend und despektierlich.
Ich hör das Pfeifen im Walde. :D Und warum haben Sie dann gezahlt? ?(
Original von Goofykaterle
Oder sollte ich da wirklich wieder etwas verschlafen haben?
Wo sind die konkreten Ergebnisse? Wo die Allianz, die mal einen Musterprozess führt? Wo die transparente Strategie der vermeintlichen Gemeinschaft? Wo Fakten, die geschaffen werden? Wo ist der BdE der voran geht und den Konzernen Paroli bietet? Hier wird aus meiner Sicht nur geredet oder besser treffender formuliert zerredet. Fast ein jeder meint etwas ganz Schlaues sagen zu müssen und im Ergebnis werden nur seichte Ratschläge und Vakanzen erzeugt. Unter einer Allianz stelle ich mir etwas anderes vor.
Wenn Sie sich hier: Gerichtsurteile zum Energiepreisprotest (http://forum.energienetz.de/board.php?boardid=40) umschauen, werden Sie reichlich konkrete Ergebnisse finden. Sicher nicht alle maßgeblich für Ihren konkreten Fall, aber genau darin liegt ja auch das Problem der Materie: Da jeder Fall anders gelagert ist, da Vertragsverhältnisse und Versorger SEHR unterschiedlich sind, sind Gemeinschaftsaktionen, wie Sie Ihnen anscheinend vorgeschebt sind, kaum möglich. Auch unsere Gerichtsordnung setzen wir Protestler nicht so einfach außer Karft und wenn WIR zuerst klagen müssen WIR einen Beweis führen, der deutlich schwerer zu erbringen ist, als aus einer Beklagtenposition heraus einen NACHWEIS für die Billigkeit verlangen zu können. Das nennt sich Prozesstaktik und wird manchmal noch durch unkundige Richter und andere Unwägbarkeiten, denen man vor Gericht ausgesetzt ist, angereichert. Von daher ist so ein Zustand, wie Sie ihn gerne haben möchten, nämlich das andere schnell die Kastanien für Sie aus dem Feuer holen oder zumindest Ihr Risiko gegen null minimieren, eben nicht zu erreichen.
Aber wenn Sie damit Ihren Frieden finden, so müssen Sie halt Ihren Weg gehen. Glauben Sie aber nicht, dass Sie dadurch grundsätzlich nun bei einem fairen Gaspreis angelangt sind. Sie haben nur das kleinere Übel gewählt. Die Grundproblematik bleibt die Gleiche und lässt sich aus meiner Sicht auch im Wettbewerb nicht beseitigen. Dafür sind die Versorger ALLESAMT mittlerweile zu gierig geworden. Ähnliches gilt auch für viele andere Wirtschaftsbereiche, nur kann ich mir hier aussuchen, ob ich dieses Gut dann kaufen will oder eben nicht. Bei Energie hab ich da nur sehr geringe Auswahl, heitss, da kann ich in der Regel eben nicht drauf verzichten. Daher lohnt sich zu kämpfen.
Original von Goofykaterle
Warum sollte ich weiter Mitglied einer vermeintlichen Allianz bleiben, wenn das geschriebene Wort das Einzige ist was hier effektiv (vor)kommt? Dafür ist mir meine Zeit, und mit Verlaub auch mein Geld, einfach viel zu schade.
Siehe oben!!! Und tschüss!!!
@RR-E-ft
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Original von RR-E-ft
Oder ist mit eigenem Aufwand auch die Beteiligung hier an der Diskussion gemeint?
http://forum.energienetz.de/search.php?searchid=349354&sid=
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