Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => Erdgas Schwaben => Thema gestartet von: mip am 13. Oktober 2009, 20:31:40

Titel: Abstimmung
Beitrag von: mip am 13. Oktober 2009, 20:31:40
Hallo Leidensgenossen,

KPB, cybered, Opferlamm, Woddy und Hoschi Jones,
schaut doch mal in Eure PN-Boxen ...

Grüße
mip
Titel: Abstimmung
Beitrag von: RuRo am 13. Oktober 2009, 21:39:54
Über was sollen wir denn abstimmen?  :rolleyes:
Titel: Abstimmung
Beitrag von: mip am 14. Oktober 2009, 21:56:54
Hi RuRo,

offensichtlich sind doch einige Teilnehmer im Forum gleichermaßen unfreiwillige Teilnehmer der aktuelle Aktionswelle von EGS.
Wenn das kein Grund ist, uns darüber auszutauschen, wie unsere Fälle vergleichbar sind (welcher Widerspruch, welche Summen, welches weitere Vorgehen usw...).
Vielleicht bin ich etwas vorsichtig geprägt, aber ich gehe davon aus, dass nicht nur Verbraucher im Forum unterwegs sind, sondern auch unserer Geschäftspartner der Versorgerseite. Deshalb ist ein Gespräch außerhalb des Forums sicher nichr verkehrt.

Grüße
mip
Titel: Abstimmung
Beitrag von: mip am 28. Oktober 2009, 20:06:04
Wir bleiben dran.

4 Betroffene der \"Zahlungsaufforderung 06.10.09\" sind in direktem Kontakt
und werden sich in Kürze in Donauwörth treffen.

Weitere Interesenten bitte über PN-Box melden.

Grüße
mip
Titel: Abstimmung
Beitrag von: RuRo am 29. Oktober 2009, 12:20:05
@mip

Unfreiwillige Teilnehmer? – wer sich am Preiswiderstand beteiligt, muß in der Konsequenz auf eine gerichtliche Auseinandersetzung eingestellt sein. Das kann und darf man ganz nüchtern so sehen. Alles andere entspricht wohl eher dem Bau von Wolkenkuckucksheimen.

Was stört es, wenn der Versorger hier mitliest? Die großen Überraschungen werden hier nicht wirklich geboten. Spätestens beim Austausch der Schriftsätze werden die Karten auf den Tisch gelegt. Sie werden es ggf. am eigenen Fall merken, wie rational ein Gericht mit den Argumenten umgeht.

Ich werde gleich mal den Link auf die Homepage der Interessengemeinschaft aus meiner Signatur entfernen und den Verantwortlichen des Internetauftritts bitten, er möge diese Seite wieder aus dem Netz nehmen, denn die kennt der Versorger bestimmt auch schon.

In der Vergangenheit hat uns die Interessengemeinschaft hilfreiche Informationen geliefert. Es wäre wünschenswert, wenn der gemeinsame Preiswiderstand weiterhin koordiniert abläuft und nicht in Aktionsgruppen \"Zahlungsaufforderung xy\" zerfällt. Der nächste Termin für ein Treffen steht ja schon im Raum, aus aktuellem Anlaß kann der auch früher sein, so hatte ich es in Hurlach verstanden.

Ggf. können die Organisatoren an Ihrem persönlichen Fall entsprechende Handlungsempfehlungen für alle Interessierten aufzeigen!?
Titel: Abstimmung
Beitrag von: mip am 29. Oktober 2009, 18:35:49
Hi RuRo,

keine Sorge - Dinge, die irgendwie allg. interessant sein können, sollen nach wie vor hier landen.
Detailierte Angaben aus persönlichen Fällen sollten aber in keinen www-Forum abgebildet werden (allg. Grundsatz Datenschutz im Web).

Der direkte Austausch wird nie die Treffen des Preiswiderstandes ersetzen,
sondern evtl. qualifizierte Beiträge oder Fragen ermöglichen. Wir werden sicher nicht die einzigen sein, die sich den Luxus gönnen, auch \"altmodisch\" direkte Gespräche zu führen.

Nochmal: Es wird keine Schatten-Aktionsgruppe o.ä. geben !!!
                Wer mag an unserem Treffen teilnehmen - Plan: Fr. 13.11., 19 Uhr?
                Hast Du Lust, RuRo?

Grüße
mip
Titel: Abstimmung
Beitrag von: RuRo am 29. Oktober 2009, 19:48:02
Zitat
Original von mip
keine Sorge - Dinge, die irgendwie allg. interessant sein können, sollen nach wie vor hier landen.

Die da wären?

Zitat
Original von mip
Detailierte Angaben aus persönlichen Fällen sollten aber in keinen www-Forum abgebildet werden (allg. Grundsatz Datenschutz im Web).

Jede hier veröffentlichte Verlinkung zu einem Urteil, gleich welcher Instanz, enthält detaillierte Angaben zu sehr persönlichen Fällen.

Zitat
Original von mip
Der direkte Austausch wird nie die Treffen des Preiswiderstandes ersetzen,
sondern evtl. qualifizierte Beiträge oder Fragen ermöglichen.

Könnte mir vorstellen, dass die Organisatoren der IG-Treffen Interesse an euren Erkenntnissen haben. Kurzes Infoprotokoll an die Herren wäre evtl. eine gute Idee.

Zitat
Original von mip
Wir werden sicher nicht die einzigen sein, die sich den Luxus gönnen, auch \"altmodisch\" direkte Gespräche zu führen.

Gedankenaustausch ist wichtig, keine Frage.

Zitat
Original von mip
Hast Du Lust?

Was steht denn zur Diskussion an?
Titel: Abstimmung
Beitrag von: mip am 29. Oktober 2009, 21:43:25
Zu „Die da wären?“ und „...Infoprotokoll...“:   

Nach dem Treffen werden wir das wohl wissen und können entsprechend verfahren (dass wir noch recht unerfahren sind, sollte unsere Gehversuche nicht behindern, sondern im Gegenteil bestärken).

Zu den Inhalten siehe PN-Message v. 17.10.:
- was wir bestritten haben
- wie wir das gemacht haben
- um \"wieviel\" es geht  (Vergleichbarkeit der Fälle)
- wie sonstige Umstände sind
und
- welchen Anwalt wir betrauen könnten
(Liste ist bekannt, auch die Vorschläge aus dem letzten Treffen. in Kol. Hurlach...)
Dazu natürlich  Kennenlernen usw.


Schönen Abend
mip
Titel: Abstimmung
Beitrag von: mip am 01. November 2009, 19:09:48
Erdgas Schwaben zahlt offensichtlich nur die geringe Konz.abgabe für Sonderverträge und besteht ansonsten aber darauf, Tarifkunden zu bedienen (Urteil vom Januar).

Die \"Verbraucher Erdgas Schwaben\" haben schon vor einiger Zeit u.a. die Gemeinden über den Sachverhalt aufgeklärt ...

Als ich unseren Bürgermeister \'mal diesbezüglich befragt habe, kam folgende Antwort:
\"... die Gemeinde ist dieser Frage bereits vor einigen Monaten nachgegangen. Wenn ich mich recht erinnere, handelt Erdgas Schwaben gesetzeskonform, es läuft aber ein Rechtsverfahren. Erdgas Schwaben hat zugesagt, uns darüber auf dem Laufenden zu halten und ist auch bereit, rückwirkend Konzessionsabgabe zurückzuzahlen, wenn das bisherige Recht gekippt wird...\"

Man beachten das \"auf dem Laufenden zu halten\" (Gelächter).
Ich habe ihn nochmal darüber aufgeklärt, dass hier wohl keine
Aufklärung darüber zu erwarten ist, dass EGS auf der einen Seite nur für Sonderverträge zahlt, auf der anderen Seite aber Tarifkunden haben will.
Das \"kostet\" den Gemeinden doch richtig Geld.

Also:    Bitte dringend alle ihre Gemeinden und Städte kontaktieren, den
            Sachverhalt nachfragen und ggf. fehlende Infos geben.
            Wenn ein BGM zu faul ist, dann eben der komplette Gemeinderat ...
            da muss doch einer Blut lecken.
            Die müssen hier aktiv werden und dran bleiben !
           
Grüße
mip
Titel: Abstimmung
Beitrag von: mip am 14. November 2009, 19:14:31
Am Freitag haben wir uns zu Dritt getroffen und die aktuelle Sachlage der Betroffenen \"Zahlungsaufforderung 06.10.\" diskutiert. 2 Kollegen waren leider verhindert.

>> Hallo, wer ist noch aktuell betroffen und hat Interesse, sich mit uns
     auszutauschen ?

Bei uns sind die Streitwerte eher gering, aber zumind. in einem Fall auch deutlich über 1000 EUR.

Die Fälle passen bisher alle ins selbe, bekannte Schema.

Was ist weiter zu erwarten?
> Bis kurz vor Weihnachten wird wohl nix passieren.
> Dann wird das gerichtl. Mahnschreiben kommen, damit EGS die Verjährung hemmt.  EGS initiier das gerne kurz vor Weihnahten, um uns durch die Feiertage unsere 14-tägige Frist zu \"verkürzen\" (und damit standesgemäß zum schönes Fest beizutragen). Das zeigt wieder, welche Gesinnung und welch \"Anstand\" hier vorherrscht.
> Auf die Mahnung müssen wir dann widersprechen (mit einem beiliegenden Blatt), wobei es wichtig ist, dass die Mahnung als zugestellt gilt, sobald sie im Briefkasten ist - egal ob man im (Weihnachts-) Urlaub ist oder nicht (aufpassen!).  Gerichtl. Schreiben mit Terminrelevanz kommen immer in einem gelben Umschlag.
> Unsere Antworten dagegen sind nur mit Einschreiben mit Rückschein sicher (oder mit persönlicher Überbringung mit Empfangsbestätigung)
> Danach läuft die Zeit, bis irgendwann die Klageschrift kommt. Damit wird\'s dann spannend und spätestens ein Anwalt gebraucht...
Die Anwaltsuche haben wir begonnen.

Wie und ob EGS versucht uns in einem oder mehreren Klagen zusammen zu beklagen, werden wir sehen. Ob das gut oder schlecht sein kann, ist wohl so  allg. nicht zu sagen.

Im Moment sind wohl die fehlenden öffentlichen Bekanntmachungen der meisten Preisveränderungen durch EGS der erste und stärkste Hebel. Danach die Frage der Billigkeit.

Die parallele Initiative, bei unseren Kommunen nachzuhaken, was bezügl. Konzessionsabgabe passiert, sollte auch weiter beibehalten werden.
Ich habe die Anfrage laufen und werde in 2/3 Wochen nachhaken.
Sollte wider Erwarten keine Antwort kommen, werde ich wohl den ganzen Sachverhalt nochmal \"nachfragen\" und dazu den kompl. Gemeinderat auf cc setzen (soweit ich die E-Mail-Adressen herausfinde).
Von Bedeutung ist dabei, dass sicherlich nicht Alle unbefangen sind, z.B. wenn im Gemeinde-(Stadt-)raum eine Investition von EGS existiert.

Weiterhin müssen wir versuchen, weitere Betroffene zu finden, was aber nicht so einfach sein dürfte, denn nach der einseitigen Berichterstattung der Augsb. Allgemeinen haben wohl einige / viele das Handtuch geworfen.

Fazit:  Dranbleiben - was sonst !
Titel: Abstimmung
Beitrag von: mip am 14. Januar 2010, 20:54:39
So - zumind. bisher ist noch keine Mahnung etc. gekommen.

Nach meinem Wechsel zur Energen Süd habe ich heute die Abschlussrechnung EGS bekommen. Es gibt zwar einige kleinere Dinge zu überprüfen, aber auf angebliche frühere \"Ausstände\" wird da nicht eingegangen.
Bin gespannt, was als Nächstes kommt.

Allgemein ist es verdächtig still.

Hat jemand sonst Neuigkeiten ?

Grüße
mip
Titel: Abstimmung
Beitrag von: Opferlamm am 21. Januar 2010, 17:00:51
Es ist wirklich verdächtig still. Auch mir wurde noch kein Mahnbescheid/Klage zugestellt. Allerdings:
Meine Rechtsschutzversicherung wollte zur Prüfung, ob sie bei einem
evtl. Prozeß aufkommt, diverse Unterlagen haben. Konnte auch alles
liefern, nur seltsamerweise fand ich keine Vertragsunterlagen mehr, obwohl ich alles immer gewissenhaft aufbewahre. Deshalb wollte ich mit einem höflichen Schreiben von EGS die Vertragsunterlagen nochmals haben. Die (unverschämte) Antwort: \"...Bei Vertragsschluß wurden Ihnen sämtliche Vertragsunterlagen bereits übergeben. Eine Verpflichtung zur nochmaligen Aushändigung besteht nicht.\"
Ich habe mich nun in meinem Ort bei Nachbarn/Verwandten erkundigt. Seltsamerweise ergab sich dabei zu meiner Überraschung, dass KEINER Vetragsunterlagen hat. Also habe ich möglicherweise damals gar keine bekommen. Ich habe auch noch alles da, von den Anschlußkosten angefangen. Es kann kein Zufall sein, dass alle Befragten keine Vertragsunterlagen haben. Es sagte auch zumindest keiner, er hätte sie weggeschmissen oder finde sie nicht mehr. Was ist hier faul???
Ich habe bestimmt einen Anspruch auf Aushändigung durch EGS, selbst wen es kostenpflichtig ist. Ich benötige dies ja wohl auch zur leidigen Frage mit der Sondervertragskunden oder Tarifkunden.

Das Schreiben endet dann wieder mit \"...Aufgrund Ihrer Zahlungsverweigerung erscheint uns die gerichtliche Beitreibung unserer berechtigten Forderung unumgänglich\". Das haben sie mir schon 100mal jetzt geschrieben  :tongue:

Meine Gemeinde hat übrigens jetzt bereits über 2 Monate nicht reagiert auf eine Anfrage, ob sie Schritte in Erwägung ziehen gegen EGS wegen der Konzessionsabgabe. Werde da auch nochmal nachhaken.
Titel: Abstimmung
Beitrag von: Pedro am 21. Januar 2010, 17:09:09
@Opferlamm

Zitat
Ich habe mich nun in meinem Ort bei Nachbarn/Verwandten erkundigt. Seltsamerweise ergab sich dabei zu meiner Überraschung, dass KEINER Vetragsunterlagen hat.

Falls Sie u. Ihre Nachbarn in etwa zur gleichen Zeit gebaut haben, wäre es nicht ungewöhnlich, wenn die Verträge vom damaligen Bauträger mit dem Gasversorger abgeschlossen worden sind. Solche Fälle sind mir bekannt.
Falls der Bauträger noch bestehen sollte: bitte dort nachhaken.
Titel: Abstimmung
Beitrag von: Opferlamm am 21. Januar 2010, 17:34:17
Guter Tipp, Pedro. Das wär ne Erklärung.
Allerdings ist er seit 2 Jahren pleite.
Nichtsdestotrotz ein gutes Argument zum Nachhaken bei EGS!
Titel: Abstimmung
Beitrag von: RuRo am 21. Januar 2010, 21:44:24
@opferlamm
Sicher wurde der Netzanschlussvertrag zwischen Bauträger und EGS geschlossen. Dafür gab\'s vom Bauträger an EGS auch eine Geldleistung. Das hilft aber rein gar nichts in Bezug auf den eigenen Vertragsstatus!

Den Bauträgern werden hier, selbst bei geringsten Verbräuchen, Sonderkonditionen gewährt, die nicht dem allgemeinen Tarifgefüge folgen.

Ergo - vergebliche Liebesmühe. Viele Fragen wurden hier und heute (http://forum.energienetz.de/thread.php?goto=lastpost&threadid=13201) geklärt. Es bleibt jedem überlassen, daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen  ;)
Titel: Abstimmung
Beitrag von: Opferlamm am 22. Januar 2010, 09:31:54
@RuRo:

Danke, aber jetzt versteh ich gar nichts mehr. Es geht mir nicht um Liebesmüh, sondern überhaupt als welcher Kunde ich jetzt eingestuft werde. Und brauch ich nicht auch irgendwas schwarz auf weiss von Beginn an? Also mir ist das schon sehr suspekt...
Titel: Abstimmung
Beitrag von: bolli am 22. Januar 2010, 14:56:31
Zitat
Original von Opferlamm
@RuRo:

Danke, aber jetzt versteh ich gar nichts mehr. Es geht mir nicht um Liebesmüh, sondern überhaupt als welcher Kunde ich jetzt eingestuft werde. Und brauch ich nicht auch irgendwas schwarz auf weiss von Beginn an? Also mir ist das schon sehr suspekt...
Nein, brauchen Sie nicht. Ein Vertrag kommt \"zur Not\" auch dadurch zustande, dass Sie Gas aus der Leitung entnehmen. Sollte sich kein anderes Vertragsverhältnis nachweisen lassen, welches Abweichungen von der gesetzlichen Grundversorgung beinhaltet, befinden Sie sich im Zweifel in dieser. Dann ergeben sich alle vertraglichen Regelungen aus der GasGVV.

Besser ist aber ein Sondervertrag, da dort in der Regel kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht vorliegt, sondern Preisanpassungsklauseln existieren, die eben in der Vergangenheit meistens unwirksam waren, wie der BGH dankenswerterweise festgestellt hat.
Wie aber die Sache aussieht, scheint bei der EGS eher die Tendenz zur Grundversorgung zu gehen, mit der Besonedrheit, dass möglicherweise die Preise nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form bekannt gemacht und somit unwirksam waren.
Titel: Abstimmung
Beitrag von: RuRo am 22. Januar 2010, 15:22:19
Zitat
Original von bolli
Besser ist aber ein Sondervertrag, da dort in der Regel kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht vorliegt, sondern Preisanpassungsklauseln existieren, die eben in der Vergangenheit meistens unwirksam waren, wie der BGH dankenswerterweise festgestellt hat.

Wie aber die Sache aussieht, scheint bei der EGS eher die Tendenz zur Grundversorgung zu gehen, mit der Besonderheit, dass möglicherweise die Preise nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form bekannt gemacht und somit unwirksam waren.

Im vorliegenden Fall dürfen die Verbraucher, aus mehreren Gründen, der Einschätzung des OLG vollinhaltlich folgen  :)

Welche Konsequenzen sich ggf. aus einem (Norm-)Sondervertrag ergeben, hat der BGH doch bereits dargelegt (Gleichstellung von Tarifkunden/NSV).

Warten wir ab, wie sich die gestern entstandene Lage, bis Mitte Feb. entwickelt. Evtl. finden sich \"Sponsoren\", mit ganz anderen Interessenslagen  ;)
Titel: Abstimmung
Beitrag von: mip am 22. Januar 2010, 17:47:38
@operlamm

Schon gewechselt oder darüber nachgedacht ?
Das hört sich verdammt nach \"höchster Zeit\" an...

Ich bekomme ab diesem Monat Gas & Strom von der EnergenSüd.

Grüße
mip
Titel: Abstimmung
Beitrag von: RuRo am 22. Januar 2010, 19:42:41
Zitat
Original von mip
Schon gewechselt oder darüber nachgedacht ?
Das hört sich verdammt nach \"höchster Zeit\" an...
Ich bekomme ab diesem Monat Gas & Strom von der EnergenSüd.

Dem kann nur zugestimmt werden. Ob es EnergenSüd oder ein anderer Anbieter sein soll, bleibt der individuellen Prüfung vorbehalten.

Nach den gestrigen Erkenntnissen gehört der Zeitraum, in dem der regionale Grundversorger (Gas) größere Probleme mit der öffentlichen Bekanntgabe hatte, der Vergangenheit an.
Titel: Abstimmung
Beitrag von: Opferlamm am 25. Januar 2010, 10:50:44
Zitat
Original von RuRo
Zitat
Original von mip
Schon gewechselt oder darüber nachgedacht ?
Das hört sich verdammt nach \"höchster Zeit\" an...
Ich bekomme ab diesem Monat Gas & Strom von der EnergenSüd.

Dem kann nur zugestimmt werden. Ob es EnergenSüd oder ein anderer Anbieter sein soll, bleibt der individuellen Prüfung vorbehalten.

Nach den gestrigen Erkenntnissen gehört der Zeitraum, in dem der regionale Grundversorger (Gas) größere Probleme mit der öffentlichen Bekanntgabe hatte, der Vergangenheit an.

Mir gehts immer noch auf das viell. noch bevorstehende Gerichtsverfahren.
Gewechselt bin ich doch schon vor 3 Monaten  :P
Titel: Abstimmung
Beitrag von: mip am 28. Januar 2010, 20:53:47
Sorry @opferlamm

hatte ich wohl vergessen.
Aber wenn ein Verfahren tatsächlich kommt,
müssen wir vor dem Gericht eh\' die bekannten Ansätze ins Felde führen...

Ob nun als Sondervertrag bezügl. Preisanpassungsklausel
oder als Tarifkunde ohne öffentlich bekanntgemachte Preisänderungen
und Unbilligkeiteinwand ...

da fehlt dann nur noch ein gewissenhaft arbeitenden Gericht.
Titel: Abstimmung
Beitrag von: RuRo am 28. Januar 2010, 21:02:03
Zitat
Original von mip
... oder als Tarifkunde ohne öffentlich bekanntgemachte Preisänderungen
und Unbilligkeiteinwand ...

So nicht. Fehlt es an der öffentlichen Bekanntgabe als formeller Wirksamkeitsvoraussetzung ist Schluss, aus, basta. Wer darüber hinaus ein gesteigertes Interesse an der gerichtlichen Feststellung der Unbilligkeit hat, mag so argumentieren; Sinn macht es jedenfalls nicht.
Titel: Abstimmung
Beitrag von: RR-E-ft am 28. Januar 2010, 21:33:47
@RuRo

Doch es macht Sinn.

Man bestreite i-m-m-a das einseitige Leistungsbestimmungsrecht gem. § 315 Abs. 1 BGB, dessen wirksame Ausübung gem. § 315 Abs. 2 BGB = § 4 Abs. 2 AVBGasV und zudem die Billigkeit der einseitigen Leistungsbestimmung gem. § 315 Abs. 3 BGB.

Sonst stellt sich noch am Ende (mit Engelszungen Herr Kollege Dr. Feuring) heraus, dass man Sondervertragskunde war, die Bestimmungen der AVBGasV als Allgemeine Geschäftsbedingungen gem. § 305 Abs. 2 BGB wirksam einbezogen wurden, ein bestehendes einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gem. § 315 Abs. 2 BGB (briefliche Mitteilung) wirksam ausgeübt und auch die behauptete Billigkeit gem. § 315 Abs. 3 BGB nicht bestritten wurde, was dann eine entsprechende gerichtliche Entscheidung zeitigt. ;(

Die Wege des Herrn sind unerfindlich.

Auf welchem Wege komme ich denn an den nämlichen Wirtschaftsteil der Augsburger Allgemeinen? ;)
Zwar ist Westpresse hier nicht mehr verboten, aber wir haben nicht alle Blätter am Kiosk.  :D
Titel: Abstimmung
Beitrag von: RuRo am 28. Januar 2010, 22:12:45
@RR-E-ft

Ist der Kundenstatus nicht geklärt, bin ich Ihrer Meinung. Als Tarifkunde darf man aber mit dem angeführten Mangel zufrieden sein. So hatte ich den Zusammenhang in der ODER-Variante verstanden.

Zitat
Auf welchem Wege komme ich denn an den nämlichen Wirtschaftsteil der Augsburger Allgemeinen?

Auf dem elektronischen, ggf hier für 0,67 EUR: Suchen und finden (http://www.augsburger-allgemeine.de/index.php?regid=2&puid=2&pageid=4459)  ;)
Titel: Abstimmung
Beitrag von: amberg am 29. Januar 2010, 12:02:55
Hallo Kollegen,

hallo erdgas schwaben,

nach dem ich heute und 50 weitere mitbürger eine Klageerhebung erhalten habe, bitte ich um Kontaktaufnahme unter: 09071/6061

Seit Jahren sind die erdgaspreise bei erdgas schwaben um über 1000.--
im Jahr teuerer als bei anderen Anbietern, es gab weder Preisanpassungen, trotz gefallener Ölpreise,

also hat erdgas schwaben nichts besseres zu tun,
als sich die nachweislichen Wucherpreise durch ein Gericht bestätigen zu lassen!

Der Nachweis fehlt, warum diese Preise um ein vielfaches teuerer sind und warum keine Preissenkungen, nur Erhöhungen vorgenommen wurden?

Gruss     L.Amberg
Titel: Abstimmung
Beitrag von: bolli am 29. Januar 2010, 14:29:41
Zitat
Original von amberg
Seit Jahren sind die erdgaspreise bei erdgas schwaben um über 1000.--
im Jahr teuerer als bei anderen Anbietern, es gab weder Preisanpassungen, trotz gefallener Ölpreise,
Na, das Erste dürfte da ja wohl sein, den Anbieter zu wechseln. Zumindest heutzutage haben Sie ja Alternativen.

Allerdings dürften die 1.000,- EUR Unterschied ja wohl sehr von der Gasmenge abhängen, die bezogen wird. Bei einem normalen Verbrauch eines Einfamilienhaushaltes bzw. Einfamilienhaus halte ich diese Summe eher für übertrieben. Sollte Sie tatsächlich stimmen, wäre die Bilanz des Unternehmens sicher eine lohnenswerte Lektüre.

Bezüglich der Verwendung von Realnamen und vor allem der Veröffentlichung von Telefonnummer oder Anschrift wäre ich im Internet ein wenig vorsichtig. Da sind ne Menge \"böse Buben\" unterwegs, deren Gesinnung nicht immer nett ist.  ;)
Ratenswert ist da eher eine Kontaktaufnahme per PN (Private Nachricht) über diese Forum. Da kann dann ja die nummer immer noch ausgetauscht werden, ist aber nicht für jeden einsehbar.
Titel: Abstimmung
Beitrag von: Opferlamm am 17. Februar 2010, 17:08:54
Auf meine nochmalige Nachfrage bei EGS zum Vertragsstatus wurde mir von EGS lapidar mitgeteilt, dass sie außergerichtlich dazu keine Angaben mehr machen, weitere Schreiben nicht beantworten und jetzt (zum 100. Mal) Mahnbescheid erlassen werden.
Irgendwie hab ich diesmal das Gefühl, dass sie es wirklich tun, trotz der für EGS momentan mehr als unsicheren Rechtslage. Versteh auch nicht, was hier ein Mahnbescheid soll, ich hab bereits unzählige Male kundgetan, dass ich mich verteidigen werde und der Klage entgegensehe. Macht man nach niedersten Grundkenntnissen des Rechts einen Mahnbescheid nicht dann, wenn man evtl. erwarten kann, dass der Schuldner zahlt???

Zu den rechtlichen Dingen wurde hier ja auch schon wieder mal genug gesagt. Jetzt aber mal laienhaft gefragt: Wo gibt es denn so was, dass man als Kunde (bzw. Ex-Kunde mittlerweile) nicht einmal gesagt bekommt, auf welchen Vertrag oder Vertragsverhältnis ein Anspruch begründet wird?
Ich finde, diese Mauertaktik ist einmalig in der Geschäftswelt und an sich schon eine Frechheit...
Titel: Abstimmung
Beitrag von: RuRo am 18. Februar 2010, 12:58:34
Zitat
Original von Opferlamm
Auf meine nochmalige Nachfrage bei EGS zum Vertragsstatus wurde mir von EGS lapidar mitgeteilt, dass sie außergerichtlich dazu keine Angaben mehr machen ...

Dafür wird bei Gericht die ganze verfügbare Vertragspalette geboten, mal wird auf Tarifkunde, mal auf (Norm-)Sondervertragskunde argumentiert. Was in Augsburg angeboten wird, muss nicht zwangsläufig auch in Günzburg, Dillingen, Kaufbeuren, Kempten, Schwabmünchen, behauptet werden.

Ist ja auch logisch, die Vertragsbewertung kann im Einzelfall trotz gleichen Tarifs zu einem ganz anderen Ergebnis führen. Jeder darf sich bemühen und die eigene Vertragsgeschichte aufarbeiten.

Evtl. wurde eine Comfort2-Belieferung mit Mindestlaufzeit von 2 Jahren mit Huber vereinbart, wogegen Meier durch bloße Gasentnahme nach dem gleichen Tarif abgerechnet wurde. Schmidt und EGS vereinbarten ggf. für die Vertragsdauer zwingend eine Einzugsermächtigung zugunsten des Versorgers.

Evtl. wurden auch Formulierungen verwendet, die rein deklaratorischen Charakter und keinen vertraglich vereinbarten Regelungsgehalt besitzen.

Wer weiß das schon?
Titel: Abstimmung
Beitrag von: mip am 19. Februar 2010, 17:53:06
Hallo Opferlamm.

das passt ja ins bekannte Bild. Angst machen soweit die Beine tragen - der Kunde ist der Böse - und überhaupt und sowieso.

Und Du bist ja auch selber Schuld.
Warum hast Du nicht beim ersten Brief aus Reuhe gleich das Doppelte überwiesen und in einer Fernsehaktion um Vergebung gebeten ???

Die Situation sollte doch eigentlich belegen, dass Du so nur Kunde der Grundversorgung sein kannst (=Tarifkunde). Da wäre dann automatisch die Frage der öffentlichen Bekanntmachung relevant und erste Wahl beim Ansatzpunkt und danach dann noch die Frage der Biligkeit.

... und jetzt bleibt wieder mal noch das mit Gott und der hohen See und dem Gericht ...


Grüße
mip