Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EVL - Energieversorgung Limburg => Thema gestartet von: thwolf008 am 07. Oktober 2009, 15:48:55

Titel: \"Musterbrief\" - Vorbehaltliche Annahme eines neuen Sondervertrags-Angebots?
Beitrag von: thwolf008 am 07. Oktober 2009, 15:48:55
Unser Gasversorger \"EVL Limburg\" hat uns ein neues Vertragsangebot (Sondervertrag „EVL Erdgas-Partner Vario\") zukommen lassen. Ich bin nunmehr auf der Suche nach einem Musterbrief anzunehmen

vorbehaltlich aller Rechte aus dem bisherigen Vertrag

und unter Wahrung unserer bisherigen Widersprüche...

Odser sollten wir grundsätzlich gar nicht auf das Vertragsangebot reagieren?

Vielen Dank vorab für die Hilfe!

Thomas Wolf
Titel: \"Musterbrief\" - Vorbehaltliche Annahme eines neuen Sondervertrags-Angebots?
Beitrag von: Cremer am 07. Oktober 2009, 16:10:22
@thwolf008,

prüfen Sie die Vertragbedingungen aus dem neuen und dem alten Vertrag.

Wie hier im Forum mehrheitlich beschrieben, sollte man den neuen vertrag nicht annehmen.

was sind die Unterschiede der beiden Vertäge? Vermutlich in der Preisänderungsmöglichkeit
Titel: \"Musterbrief\" - Vorbehaltliche Annahme eines neuen Sondervertrags-Angebots?
Beitrag von: thwolf008 am 07. Oktober 2009, 20:09:25
Hallo Herr Cremer,

vielen  Dank für die schnelle Rückmeldung.

Das heißt konkret: wenn wir auf den neuen Vertrag gar nicht reagieren läuft der bisherige (alte) Vertrag weiter?

Und wenn ich das richtig verstehe, könnte der Versorger diesen bisherigen Vertrag dann kündigen?

Vielen Dank vorab und beste Grüße

Thomas Wolf
Titel: \"Musterbrief\" - Vorbehaltliche Annahme eines neuen Sondervertrags-Angebots?
Beitrag von: Cremer am 07. Oktober 2009, 23:46:28
@thwolf008,

so würde ich es sehen. Der Versorger kann kündigen.
Titel: \"Musterbrief\" - Vorbehaltliche Annahme eines neuen Sondervertrags-Angebots?
Beitrag von: bolli am 08. Oktober 2009, 09:17:25
Zitat
Original von Cremer
@thwolf008,

so würde ich es sehen. Der Versorger kann kündigen.

Muss aber auch hier bestimmte Bedingungen einhalten. Wie weit dieses Kündigungsrecht gehen KANN, oder eben auch nicht, hat Frau RA\'in Holling mal hier Unfreiwilliger Abschied  (http://www.energienetz.de/de/site/Preisprotest/Vertragsaenderung-neuer-Vertrag__2021/) versucht darzustellen.