Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EWE => Thema gestartet von: Emsländer am 03. Oktober 2009, 07:30:46

Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Emsländer am 03. Oktober 2009, 07:30:46
Wie auch schon hier diskutiert...Nachricht vom AG Uelzen (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=12057)
jetzt hier gemeldet:

http://www.energie-initiative-ol.de/?Archiv:EWE_verklagt_ihre_Gaskunden

Darauf haben wir doch alle gewartet! Oder etwa nicht?
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Stefano am 03. Oktober 2009, 09:18:15
Zitat
Grundsätzlich sollte der betroffene Verbraucher die Klage wegen Nichtzuständigkeit des Amtsgerichts zurückweisen und die Forderung der EWE bestreiten. Ferner sollte das Gericht ersucht werden, das Verfahren bis zum Vorliegen der Entscheidung des BGH im anhängenden Revisionsverfahren ruhend zu stellen und die höchstrichterliche Entscheidung abzuwarten

so zu lesen auf der Seite der ei-ol

Braucht man dafür schon einen RA?

Was ist wenn das Gericht dem oben zitierten Antrag abweist? Und was wenn es ihm stattgibt?
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Stefano am 06. Oktober 2009, 08:32:44
Erstaunlich! 8o
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Stefano am 07. Oktober 2009, 00:17:46
Irgendwie ist mir diese Ruhe hier suspekt... :(
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: RR-E-ft am 07. Oktober 2009, 00:34:19
Das mag am Ruhensantrag liegen. Innerhalb der Klageerwiderung, die man sinnvollerweise fristgerecht von einem Rechtsanwalt fertigen lassen sollte, kann man die sachliche Unzuständigkeit des Amtsgerichts rügen und auch einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens stellen. Wird letzterem Antrag (mit Zustimmung des Klägers, der zum Antrag gehört wird) entsprochen, ruht das Verfahren. Die Akte hängt ab wie ein alter Schinken. Das Verfahren kann von einer der Parteien wieder aufgerufen werden. Erst dann geht es wieder weiter. Wird dem Ruhensantrag nicht entsprochen, geht das Verfahren (normal) weiter. Schon daran, dass man selbst nicht weiß, welche Folgen Einreden/ Einwendungen und Anträge überhaupt zeitigen, zeigt sich, dass es nicht sinnvoll ist, diese ohne anwaltliche Vertretung bei Gericht anzubringen. Das erscheint fast ebensowenig sinnvoll, wie das eigene Herumdoktern mit der Nagelschere am Appendix vermiformis.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Stefano am 07. Oktober 2009, 01:26:47
:D Blinddarm?

Natürlich haben Sie Recht was die Beantragung das Verfahrens ruhend zu stellend angeht. Ich vermisse aber trotzdem einige Reaktionen, sei es Wut, Empörung oder anderes.

Wenn wenigstens die Zahl der \"Hits\" in die Höhe schnellen würde...

Aber das ist natürlich alles rein subjektiv.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: dammeier am 07. Oktober 2009, 10:41:51
Hallo,
die Gaspreise wurden von der BEW diesjährig mehrfach reduziert. Wie verhalte ich mich bei vorher eingesprochenen Preiserhöhungen und lediglich akzeptierten 2 % Erhöhung hinsichtlich der Verbrauchsabrechnung? Welchen Preis lege ich nun zugrunde?
Gruss
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: angeljustus am 07. Oktober 2009, 17:01:58
@stefano

Die Kraft liegt in der Ruhe.  :)
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: HarryS am 07. Oktober 2009, 18:29:26
Was für ein Revisionsverfahren beim BGH ist denn Hier gemeint?

HarryS
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Heizer am 08. Oktober 2009, 19:45:47
Wäre ja mal interessant zu wissen, wieviel Kunden der EWE die Zahlungen kürzen und wieviel jetzt eine Klageschrift haben.

Ich stell mir grad so vor, wenn 5.000 Kunden die Zahlung kürzen, 50 eine Klageschrift bekommen haben ... da könnten doch von den anderen 4.950 einige auf die Idee kommen und doch lieber zahlen ...
Könnte sich für EWE trotzdem rechnen ... selbst wenn man die Prozesse nicht gewinnt ...

Ob ich sooo falsch liege ...?
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: bolli am 09. Oktober 2009, 09:32:02
Das dürfte wohl die Strategie der meisten EVUs sein, möglichst viele Kunden \"Bange machen\", sei\'s mit falsch ziziertzen oder interpretierten Gerichtsentscheidungen, sei\'s mit Mahn- und angedrohten Klageverfahren. Nur in den wenigesten Fällen dürfte man sich des Obsiegens sicher sein.

Auf der anderen Seite bleibt natürlich das Risiko, im Falle der Niederlage nicht nur kein Geld von den Kunden zu bekommen, die gekürzt haben, sondern den anderen Widersprüchlern was zurück erstatten zu müssen.
Möglicherweise sogar noch denen, die nicht widersprochen hatten und erst jetzt aufgewacht sind. Das wäre natürlich ein \'Gau\'. Deshalb taktiert das kluge EVU dahin, alles möglichst lange zu verschleppen, um möglichst das eigene Risiko wegen der Rückerstattung gering zu halten und viele Rückerstattungsansprüche in die Verjährung rutschen zu lassen.  ;)
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: zwergling am 15. Oktober 2009, 21:09:55
Hallo und Guten Abend,

wir sind gaaanz neu hier.
 
Auch wir wurden nach einem Mahnbescheid von EWE verklagt. Die Frist für unsere Erwiderung der Klagebegründung wurde verlängert- wir werden uns ohne Anwalt selber vor dem \"ländlichen Amtsgericht in Nord-Niedersachsen vertreten, da wir hier keinen fachkundigen und preiswerten Anwalt gefunden haben.

Clifford Chance kocht in seiner 52-seitigen Klagebegründung auch nur mit Wasser-und hat etliche Fehler und unpassende Textbausteine eingebaut.

 Viele Grüße
zwergling
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: jroettges am 15. Oktober 2009, 22:47:04
@zwergling

ob die Selbstvertretung vor dem Amtsgericht eine gute Idee ist, kann man mit Fug und Recht bezweifeln.

Außerdem haben wir hier im EWE-Land wirklich gut informierte und untereinander gut vernetzte Initiativen. An erster Stelle sind da sicher die Oldenbürger GEGEN Gaspreiserhöhung  (http://www.energie-initiative-ol.de)zu nennen, aber auch andere örtliche Initiativen, die aber alle über deren Seite erreichbar sind.

Bei den Initiativen gibt es gute Informationen und Ratschläge. Also einfach mal anschauen, die angebotenen Downloads nutzen und zu den Veranstaltungen gehen.

Getreu dem Motto : Nur gemeinsam sind wir stark!  :)
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Cremer am 15. Oktober 2009, 23:05:12
@zwergling,

ohne Anwalt werden Sie als Zwergling enden  :evil:
Entschuldigung, es ist leider so
Sie fallen da gegen die \"Übermacht\" des/der RA der EWE hinten runter

Sie müssen einen Anwalt nehmen,
alle um keine Fristen oder ähnlich zu versäumen, der Klageschrift fachgerecht zu antworten und damit jemand, der RA, das fachjuristische versteht.

Hier im forum gibt es eine Liste nach PLZ der Anwälte

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Hilfe/Ihr-gutes-Recht/Anwaltsverzeichnis__1550/
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: bolli am 16. Oktober 2009, 09:12:23
Zitat
Original von zwergling
Clifford Chance kocht in seiner 52-seitigen Klagebegründung auch nur mit Wasser-und hat etliche Fehler und unpassende Textbausteine eingebaut.
Sie sollten nicht den Fehler machen, und diese Damen und Herren nur wegen ihrer, aus prozessökonomischen Gründen möglicherweise etwas \'stümperhaft\' aussehenden Anklageschrift (die sicher nur so aussieht, weil sie mit wenig Aufwand viele Fälle erfassen sollte) zu unterschätzen.
Die sind nicht dafür bekannt und erhalten auch nicht seit Jahren hohe Honorare dafür, dass sie im Prozess genauso fehlerbehaftet agieren. Wenn sie dieses bei einer \'Selbstverteidigung feststellen, wird es aber zu spät sein. Daher besser nicht an der falschen Stelle sparen.
Und selbst das bringt ja noch keine Gewissheit auf siegreiche Rechtssprechung vor den \"königlich deutschen Amtsgerichten\".  :D
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: reblaus am 16. Oktober 2009, 09:29:53
@Zwerling
Clifford Chance ist eine der besten Anwaltskanzleien des Landes. Mit deren Fähigkeiten kann schon kein noch so ausgebuffter Verbraucheranwalt mithalten. Der hat allenfalls eine Chance, wenn die Gegenseite wirklich Unrecht hat.

Ohne anwaltliche Hilfe werden Sie von denen über den Tisch gezogen, so schnell können Sie gar nicht beantragen.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: zwergling am 19. Oktober 2009, 21:22:24
Hallo,
 wir haben uns -auch im Kontakt mit anderen-überzeugen lassen, unseren Entwurf zum Anwalt zu tragen.
Unabhängig vom Grundsätzlichen gibt es sicher einfalltypische Ansätze. bei uns stimmen z.B die Rechnungen nicht. Und Clifford Chance hat nicht alle dem Gericht vorgelegt, usw.

Also-danke für den  Rat !
 gruß
zwergling
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: userD0010 am 20. Oktober 2009, 10:00:53
@zwergling
Halten Sie uns bitte unbedingt auf dem Laufenden, nicht erst nach dem Gerichtstermin. Es wird sicher interessant sein zu erfahren, was der von Ihnen auserkorene Anwalt zum Thema darlegt.
Gut wäre, wenn der Anwalt Ihnen zunächst schriftlich seine vorgesehene Strategie zukommen lässt für Ihrerseitige Kommentare. Die könnten dann sicherlich im Forum von Interesse sein.
Auf jeden Fall Ihnen viel Erfolg, Geduld und starke Nerven.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: RR-E-ft am 20. Oktober 2009, 11:20:02
Verschiedene Prozesse haben ergeben, dass diejenigen Kunden, die zum Sonderpreis S1 beliefert wurden, Sondervertragskunden der EWE sind.

Aus entsprechenden Veröffentlichungen der EWE ergibt sich, dass der Sonderpreis S1 ausdrücklich kein Allgemeiner Tarif im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes war (so auch OLG Oldenburg, Urt. v. 05.09.08].

Anders verhält es sich bei den Kunden, die bis zum 01.09.2004 in den Allgemeinen Tarifen Kleinverbrauchstarif K und Grundpreistarif G beliefert wurden.

Jene Allgemeinen Tarife wurden von EWE zum 01.09.2004 zu einem einheitlichen Basistarif BT zusammengefasst. Nur diejenigen Kunden, die zum Basistarif beliefert werden, sind Tarifkunden der EWE, denen gegenüber dem Unternehmen ein gesetzliches Preisänderungsrecht zusteht, auf welches im Falle des Widerspruchs der Kunden § 315 BGB unmittelbare Anwendung findet.

Alle anderen Kunden sind Sondervertragskunden. Diesen gegenüber besteht ein Preisänderungsrecht regelmäßig nur, wenn bei Vertragsabschluss das gesetzliche Preisänderungsrecht über AGB in den Vertrag einebzogen wurde. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Kunde vor Vertragsabschluss entsprchende AGB kannte und sich bei Vertragsabschluss mit der Einbeziehung einverstanden erklärt hatte, § 305 BGB. Dafür müssen vor Vertragsabschluss auch der Text der AVBGasV übergeben worden sein (vgl. LG Gera, Urt. v. 07.11.08].

Nur in diesem Fall findet auch bei jenen Kunden eine Billigkeitskontrolle statt.

Am Landgericht Franfurt/ Oder ist ein Prozess anhängig, bei dem ein gerichtliches Sachverständigengutachten die Billigkeit der einzelnen Gaspreisneufestsetzungen der EWE seit 01.09.2004 klären soll. EWE wurde vom Gericht aufgefordert, dem gerichtlich bestellten Gutachter Zahlenwerk für die Zeit vom 01.01.2003 bis zum 01.11.2008 zur Verfügung zu stellen. Dies will das Unternehmen auch getan haben. Die Prüfung dauert an.

In den bisherigen Verfahren wurde EWE unjmittelbar oder mittelbar von Freshfields Bruckhaus Deringer vertreten. Offensichtlich hat das Unternehmen nun für die Zahlungsklagen \"die Pferde gewechselt\" und lässt sich von Clifford Chance vertreten.

Das Urteil des OLG Oldenburg vom 05.09.2008 befindet sich vor dem Bundesgerichtshof in der Revision.

Es steht eine Rückverweiung an das Berufungsgericht (OLG Oldenburg) zu erwarten, bei dem wohl erst noch geklärt werden muss, ob § 4 AVBGasV etwaig als Allgemeine Geschäftsbedingung die einzeln betroffenen Verträge gem. § 305 II BGB wirksam einbezogen wurde und wo dies der Fall sein sollte, ob die einzelnen Gaspreisneufestsetzungen der Billigkeit entsprachen, was ggf. wohl eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens bedürfen wird.

Sollte das gesetzliche Preisänderungsrecht nicht als AGB wirksam in die betroffenen Verträge einbezogen worden sein, oder sollte die Billigkeit der einzelnen Preisänderungen nicht nachgewiesen werden können,  wird es bei der Entscheidung des OLG Oldenburg verbleiben.

EWE ist in den Verfahren mit Clifford Chance gut aufgestellt, weshalb man sich als betroffener Kunde durch einen spezialisierten Anwalt vertreten lassen sollte. Vornehmlich sollte man dabei Kollegen wählen, die bereits entsprechende Verfahren vor den Landgerichten  Oldenburg, Aurich und Hannover in Sachen EWE geführt haben.

Auf Zahlung verklagte Kunden müssen bestreiten, dass die zur Abrechnung gestellten Preise bei Vertragsabschluss oder später von den Parteien vereinbart wurden, EWE im konkreten Vertragsverhältnis das Recht hat, die Gaspreise einseitig festzusetzen, die einseitig bestimmten Gaspreise und Gaspreisneufestsetzungen jeweils  der Billigkeit entsprechen, sowie alle Tatsachenbehauptungen, die zur Darlegung der Billigkeit angeführt werden. Insbesondere der Inhalt von WP- Bescheinigungen und von Vorlieferantenbestätigungen muss als inhaltlich falsch bestritten werden, wobei Bestreiten mit Nichtwissen genügt (BGH VIII ZR 314/07). Sondervertragskunden müssen insbesondere darlegen, dass sie nicht in  der Grundversorgung beliefert werden. Es muss dargelegt werden, warum Preisvergleiche nicht als Billigkeitsnachweis taugen.

Zweifelhaft ist, ob eine Preisänderungsklausel in den  AGB der EWE (http://www.ewe.de/kunden/download/formularcenter/strom/1110_AGB_Strom_Erdgas_ausserhalb_Grundversorgung.pdf) der Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB standhalten kann, weil es an einer Regelung entsprechend § 5 Abs. 3 GVV wohl fehlt. Die Frage der Inhaltskontrolle stellt sich jedoch erst, wenn klar ist, dass jene AGB gem. § 305 II BGB wirksam in das betroffene Vertragsverhältnis einbezogen wurden, was eine entsprechende Einverständniserklärung des Kunden voraussetzt.  

Siehe auch hier. (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=11412)
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Black am 20. Oktober 2009, 16:49:07
Das LG Frankfurt/Oder hat EWE ein gesetzliches Preisanpassungsrecht nach § 4 AVBGasV ,unabhängig davon ob der Kunde Tarif- oder Sonderkunde ist, zugebilligt.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: RR-E-ft am 20. Oktober 2009, 17:17:25
Zitat
Original von Black

Das LG Frankfurt/Oder hat EWE ein gesetzliches Preisanpassungsrecht nach § 4 AVBGasV ,unabhängig davon ob der Kunde Tarif- oder Sonderkunde ist, zugebilligt.



@Black

Das stimmt nicht. Eine solche Behauptung können Sie wohl nur aufstellen, weil Sie den Inhalt der Verfahrensakte nicht kennen. Eine solche Zubilligung stünde auch nicht in der Macht des Gerichts.

Das LG Frankfurt/ Oder  hat sogar in einem Hinweisbeschluss die beklagte EWE ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese für die - bestrittene -  Einbeziehung entsprechender AGB (Bestimmungen der AVBGasV) in die einzelnen Vertragsverhältnisse darlegungs- und beweispflichtig ist. Das haben die dortigen Kläger schwarz auf weiß mit Siegel.

Da einige (wenige) Kläger unstreitig Tarifkunden sind, und es für diese jedenfalls auf die Billigkeitskontrolle ankommt, ist das Landgericht Frankurt/ Oder in eine entsprechende  Beweisaufnahme zum Thema Billigkeit eingestiegen, weil diese für die Entscheidung des gesamten Streits sowieso erfolgen muss.

Diese Vorgehensweise entspricht der Prozessökonomie:

Sonst hätte man das Verfahren in Bezug auf die Sondervertragskunden vom Verfahren bezüglich der Tarifkunden abtrennen müssen und bei den Sondervertragskunden im Falle des Nachweise der wirksamen Einbeziehung ggf. gesondert in eine Billigkeitskontrolle eintreten müssen.

Kann die Billigkeit hingegen nicht nachgewiesen werden, kommt es auf die Frage einer wirksamen Einbeziehung gem. § 305 Abs. 2 BGB schon nicht mehr an.

Eine Entscheidung steht noch aus.

Ebenso - wenn auch unter anderen Vorzeichen - hatten das LG Oldenburg wie auch das LG Hannover wie auch das OLG Oldenburg die Frage der - bestrittenen- Einbeziehung der Bestimmungen der AVBGasV als Allgemeine Geschäftsbedingungen in die einzelnen Vertragsverhältnissse aus Gründen der Prozessökonomie offen gelassen.

Da die Klärung der Frage einer - bestrittenen - Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen einfacher ist, als die Klärung der Frage der Billigkeit einzelner Preisneufestsetzungen, wird man bei einem verklagten Sondervertragskunden aus Gründen der Prozessökonomie wohl zunächst die Frage der bestittenen Einbeziehung entsprechender AGB in das Vertragsverhältnis klären. Fehlt es an einer solchen, kommt es auf die Frage der Billigkeit regelmäßig ebensowenig an, wie im Falle einer unwirksamen Preisänderungsklausel innerhalb einbezogener AGB.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Black am 20. Oktober 2009, 18:08:13
Mir war nur so als hätte das LG Frankfurt im Termin vom 06.12.2007 so etwas gesagt wie:

\"Der Beklagten dürfte ein Preisanpassungsrecht nach § 4 AVBGasV zustehen. Diese Regelung dürfte für alle Kläger gelten, unabhängig davon ob diese Tarif- oder Sondervertragskunden sind.\"

Aber ich kann mich natürlich auch irren. Was man halt so hört....
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: RR-E-ft am 20. Oktober 2009, 18:12:51
Aus dem Protokoll der Verhandlung am 06.12.2007 ergibt sich, dass es sich dabei um eine seinerzeit \"gegenwärtige\", mithin vorläufige Einschätzung handelte, was schon aus dem Konjunktiv deutlich wird.

Zitat
LG Frankfurt/ Oder, Protokoll v. 06.12.07

\"Der Beklagten dürfte ein Preisanpassungsrecht nach § 4 AVBGasV zustehen.

Diese Regelung dürfte für alle Kläger gelten, unabhängig davon, ob diese Tarif- oder Sondervertragskunden sind. Denn auch bei den Sondertarifen handelt es sich um der Allgemeinheit zugängliche Tarife und nicht um im Einzelnen ausgehandelte Preise, so dass die AVBGasV Anwendung finden dürfte. Auf eine Einbeziehung der AVBGasV in die Verträge dürfte es daher nicht ankommen, weil diese Verordnung allgemein für alle Tarifkunden gelten dürfte. Insoweit hält die Kammer gegenwärtig an dem zuvor gegebenen Hinweis nicht mehr fest.\"

Entschieden ist diese Frage noch nicht. Seinerzeit lagen auch die Entscheidungen des OLG Oldenburg vom 05.09.08, des KG Berlin vom 28.10.08 und des LG Hannover vom 28.10.08 ebensowenig vor wie die Entscheidungen des BGH vom 15.07.2009, die sich mit der Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB befassen. Letztere setzt  aber gerade eine wirksame Einbeziehung solcher Klauseln gem. § 305 BGB zunächst voraus.

Für seine vorläufige Rechtsauffassung hatte das LG darauf abgestellt, dass die Preise nicht individuell ausgehandelt, sondern einer Vielzahl von Kunden zur Verfügung gestanden hätten. Dies allein ist jedodch kein hinreichendes Kriterium für einen Allgemeinen Tarif im Sinne des EnWG, was sich schon daran zeigt, dass der BGH die Einbeziehung des § 4 AVBGasV als Preisänderungsklausel in einen Sondervertrag für möglich hält, mithin eine Belieferung von Sondervertragskunden zu öffentlich bekannt gemachten Preisen. Die Belieferung zu öffentlich bekannt gemachten - mithin nicht individuell vereinbarten -  Preisen macht die Kunden somit gerade noch nicht zu Tarifkunden.  

Die AVBGasV gilt als Rechtsverordnung eben nur für Tarifkunden, nicht jedoch für Sondervertragskunden (BGH KZR 2/07, VIII ZR 274/06).

Die Prozessbevollmächtigten der EWE waren so gut, mit der Klageerwiderung selbst die Unterlagen vorzulegen, aus denen klar hervorgeht, dass es sich bei den angebotenen Sonderpreisen ausdrücklich nicht um Allgemeine Tarife im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes handelt. Sie haben auch schriftsätzlich gut die Unterschiede gegenüber der Belieferung von Tarifkunden deutlich gemacht. Von anderen - an dieser Stelle nicht zu erörternden - weiteren Umständen ganz abgesehen. Möglicherweise sah sich EWE dadurch veranlasst, deshalb nun \"die Pferde zu wechseln\".
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Black am 20. Oktober 2009, 19:06:23
Zitat
Original von RR-E-ft
Aus dem Protokoll der Verhandlung am 06.12.2007 ergibt sich, dass es sich dabei um eine seinerzeit \"gegenwärtige\", mithin vorläufige Einschätzung handelte, was schon aus dem Konjunktiv deutlich wird.

Sie haben Recht, eine solche \"gegenwärtige Auffassung\" wird natürlich obsolet, wenn das Gericht sich zu einem späteren Zeitpunkt davon wieder distanziert und stattdessen eine neue Rechtsauffassung verkündet, welche dann die bis dahin geltende \"vorläufige Auffassung\" ersetzt.

Hat das LG Frankfurt das getan?
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: RR-E-ft am 20. Oktober 2009, 19:21:37
Jede vorläufige Rechtsauffassung ist und bleibt  nur eine vorläufige Rechtsauffassung und ist eben noch keine Entscheidung.

In Frankfurt/ Oder hat man sicher auch gelesen, dass der BGH mittlerweile mehrfach entschieden hat, dass die AVBGasV als Rechtsverordnung auf Sondertarife keine Anwendung fand, allenfalls eine Einbeziehung als Allgemeine Geschäftsbedingung in Betracht kam, die dann einer Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB unterliegt. Maßgebliche Entscheidungen des BGH in Sachen Sondertarife datieren vom 17.12.08 und 15.07.09.
Die letzte mündliche Verhandlung in Frankfurt fand bereits am 28.08.2008 statt. Dabei handelte es sich um eine Beweisaufnahme, bei welcher die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde, weshalb über deren Inhalt auch nicht öffentlich berichtet werden darf.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Black am 20. Oktober 2009, 19:37:03
Zitat
Original von RR-E-ft
Jede vorläufige Rechtsauffassung ist und bleibt  nur eine vorläufige Rechtsauffassung und ist eben noch keine Entscheidung

Es bleibt gleichwohl damit bis zu einer anderslautenden  Entscheidung aber die aktuellste Rechtsauffassung des Gerichtes.

Zitat
Original von RR-E-ftDabei handelte es sich um eine Beweisaufnahme, bei welcher die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde, weshalb über deren Inhalt auch nicht öffentlich berichtet werden darf.

Warum erwähnen Sie es dann überhaupt?
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: RR-E-ft am 20. Oktober 2009, 19:56:48
Zitat
Original von Black


Warum erwähnen Sie es dann überhaupt?

Damit Sie ggf. nicht auf die Idee kommen, hier etwas zu berichten, was Sie ggf. im geschlossenen Teil jener Verhandlung gehört hatten. Was man halt so hört....

Im Übrigen geht aus den Veröffentlichungen der EWE seit langem klar hervor, welche Preise für die Belieferung innerhalb der Grundversorgung gelten, nämlich die Basistarife BT.

Die Belieferung zu anderen Preisen setzt den Abschluss entsprechender Verträge voraus. EWE verwendet für die Belieferung außerhalb der Grundversorgung besondere Allgemeine Geschäftsbedingungen, die in die jeweiligen Verträge gem. § 305 Abs. 2 BGB einbezogen werden müssen und deren Preisänderungsklauseln der Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB unterliegen und wohl nicht standhalten werden.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: angeljustus am 20. Oktober 2009, 20:50:16
@black

Zitat
Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert, zum letzten Mal von Black: Heute, 19:39.

Das zeugt von einer gewissen Unsicherheit.  :D
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Black am 20. Oktober 2009, 23:27:29
Zitat
Original von angeljustus
@black

Zitat
Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert, zum letzten Mal von Black: Heute, 19:39.

Das zeugt von einer gewissen Unsicherheit.  :D

Ja, im Umgang mit html. Die automatischen Funktionen kursiv oder Fettdruck nimmt mein Rechner nicht an, daher muss ich die entsprechenden Codes z.B. [/i] oder [/quote] von Hand einfügen...
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: DieAdmin am 21. Oktober 2009, 09:23:36
Zitat
Original von Black
...
Ja, im Umgang mit html. Die automatischen Funktionen kursiv oder Fettdruck nimmt mein Rechner nicht an, daher muss ich die entsprechenden Codes z.B. [/i] oder  ...von Hand einfügen...

Das könnte möglicherweise an den Popup-Blocker Ihres Browsers liegen. Hier näheres dazu: Popup bei Textmarkierungen / Postfach des Empfängers voll (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=6699)

Sollte das nicht der Fall sein, dann bitte in den Bereich Diskussion über das Forum (http://forum.bdev.de/board.php?boardid=3) die Klärung des Handlingproblems weiterführen.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: jroettges am 11. Dezember 2009, 23:59:21
Zitat
Aus guter Quelle:

Oldenburg, 12. Dezember 2009

Die EWE ist mit ihrem Versuch gescheitert, die Zuständigkeit von Amtsgerichten für ihre Zahlungsklage gegen Gaskunden durchzusetzen.

Sie hatte durch die Rechtsanwalt-Partnergesellschaft Clifford Chance begründen lassen, warum die angerufenen Amtsgerichte für das Klageverfahren zuständig seien und nicht ein Landgericht, wie es das Energiewirtschaftsgesetz (§ 102) für Handelssachen vorschreibt.

Offensichtlich wollte die EWE Urteile auf Amtsgerichtsebene erzwingen, damit bei entsprechend geringen Streitwerten keine Berufung möglich würde.

Inzwischen haben jedoch das AG Oldenburg in mindestens 13 Fällen, das AG Aurich in mindesten 3 Fällen, das AG Vechta in mindestens 2 Fällen und das AG Nordenham in mindestens 1 Fall per Hinweisbeschluss auf ihre Nichtzuständigkeit  hingewiesen. In den vorliegenden Fällen dürfte dagegen die ausschließliche Zuständigkeit des entsprechenden Landgerichts und zwar der Kammer für Handelssachen gegeben sein.

Gestützt wird diese Auffassung auf mehrere Entscheidungen des LG Oldenburg vom 5. November 2009 (Az 15 O 909/09, 15 O 910/09 und 15 O 1123/09).

Damit haben gleich mehrere Amtsgerichte das Bemühen der EWE abgewatscht, mit einer „Billiglösung“ zum Ziel zu kommen, nämlich durch nicht berufungsfähige Amtsgerichtsurteile doch noch zurück behaltene Gelder aus den unberechtigten Gaspreiserhöhungen einfordern zu können.

Fazit: Der erste Streich der EWE ist völlig misslungen. Es ist zu hoffen, dass auch die weiteren fehlschlagen.

Veröffentlicht durch Rundbrief von den \"Oldenbürgern\" (http://www.energie-initiative-ol.de/?Archiv:Niederlage_f%FCr_EWE)
 :D
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: okieh am 15. Dezember 2009, 19:24:54
Auch ich wurde von der EWE heute mittag geadelt und bin nun stolzer Besitzer einer Klageschrift, die über das hiesige AG erlassen wurde..

Daher meine Frage(n), was als nächstes sinnvollerweise zu tun ist.
Ich hab die Deckungszusage meiner RSV und auch das Angebot zur Mandatsübernahme eines (=des) Anwaltes aus dem Anwaltsverzeichnis des Bundes der Energieverbraucher e.V.

Kann/sollte man das weitere Vorgehen nun in irgend einer geeigneten Form flankieren?

Danke&Gruß
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Cremer am 15. Dezember 2009, 20:08:57
@okieh,

in der gesetzten Frist muß eine Antwortdem gericht zugehen, deshalb unbedingt eine RA beauftragen.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Spielball am 06. Januar 2010, 16:52:31
Ich habe mich schon gewundert, aber nun hat es die Kanzlei geschafft, auch mir eine Klagebegründung über das AG zu kommen zu lassen.

Nun habe ich 2 Wochen Zeit anzuzeigen, ob ich mich verteidigen will oder den Anspruch annerkenne.

RA einschalten?
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: angeljustus am 06. Januar 2010, 18:12:40
Zitat
Original von Spielball
Ich habe mich schon gewundert, aber nun hat es die Kanzlei geschafft, auch mir eine Klagebegründung über das AG zu kommen zu lassen.

Nun habe ich 2 Wochen Zeit anzuzeigen, ob ich mich verteidigen will oder den Anspruch annerkenne.

RA einschalten?

vielleicht vor dem posten einfach mal ins Forum gucken?!?

EWE verklagt ihre Gaskunden (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=12667)
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: briste am 18. Januar 2010, 14:02:39
Hallo zusammen,

hat es Sinn, dass ganze auch ohne Rechtschutzversicherung durchzuziehen? Anwalt nehmen etc.?
Ich habe nämlich auch eine Klageschrift vom örtlichen AG mit 2 wöchiger Frist bekommen, aber keine RSV.
Dem Mahnbescheid vom AG Uelzen haben wir widersprochen.

Vielen Dank für euren Rat.

Gruß
briste
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: bolli am 18. Januar 2010, 16:14:19
Besser ist die Angelegenheit sicher bei einem Anwalt aufgehoben, zumal Sie dann auch ggf. einen Verweisungsantrag ans Landgericht als zuständiges Gericht stellen könnten. Hier herrscht nämlich Anwaltszwang. Vor dem AG könnten Sie sich noch selbst verteidigen. Ob dieses aber unbedingt angeraten ist, zumal auf der anderen Seite oft große Kanzleien sitzen, ist eher zweifelhaft.

Bei einem Sondervertrag sehe ich aber das Kostenrisiko als beherrschbar an, da die Meinung des LG und OLG zu EWE-Verträgen ja schon bekannt sind. Aber sicher ist natürlich nichts und meines Wissens liegt so ein Fall ja derzeit beim BHG als Revisionsfall. Sollte der die Preisanpssungen nicht als unwirksam einstufen, nützen einem die wohlwollenden Meinungen der Untergerichte auch nichts mehr.

Also, umsonst ist halt nichts.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: RR-E-ft am 18. Januar 2010, 17:29:30
Zum Verfahren am BGH.  (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=67685#post67685)
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Cremer am 18. Januar 2010, 17:36:22
@briste,

es ist ratsam sich sofort einen Anwalt zu nehmen, sonst könnten schon im Ansatz Fehler gemacht werden. Die Gegenseite sollte man nicht unterschätzen, zumal diese sehr gute Erfahrungen hat.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: RR-E-ft am 18. Januar 2010, 17:40:41
Die Kollegen auf der Gegenseite haben sehr viele Erfahrungen.
Ob das dann auch immer gute sind, steht wieder auf einem völlig anderen Blatt.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: briste am 19. Januar 2010, 12:30:10
Hallo noch mal.
Wenn ich jetzt ein Anerkenntnisurteil beim Gericht einreiche (weil ohne Rechtschutzversicherung und ohne Anwalt), welche Kosten kommen da bei einem Streitwert von knapp 350,00 Euro auf mich zu?

Der Kläger klagt die Streitsumme + 5% Zinsen + seine Anwaltskosten + Gerichtskosten ein!

Oder ist es besser die Klage durchzuziehen und abzuwarten um ggfs. verklagt zu werden. Welche Summe kommt dann auf mich zu?
Müsste doch eigentlich gleich sein, oder?

Vielen Dank schon mal

LG
briste
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Emsländer am 19. Januar 2010, 12:51:00
Gegenstandswert:    
350,00
Geschätzte Anwaltskosten 150€+angefallene Mahngebühren+Zinsen...ob schon Gerichtskosten angefallen sind? Dafür haben wir hier Experten.
Es gibt diverse Prozesskostenrechner im Internet. Da können Sie sich einen genaueren Überblick verschaffen.

Ich verstehe Ihre Haltung nicht. Das Risiko war bekannt. Wer den Weg des  Widerstandes geht, der muss auch mit einer Klage rechnen und sich entsprechend vorbereiten. Wie die Gerichte entscheiden? Ich bin kein Hellseher aber es sieht so schlecht nicht aus...nur auf ihre Reaktion der Angst baut der Versorger und freut sich über einen weiteren Umfaller...
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: userD0010 am 19. Januar 2010, 13:44:53
@emsländer
\"Ich verstehe Ihre Haltung nicht. Das Risiko war bekannt. Wer den Weg des Widerstandes geht, der muss auch mit einer Klage rechnen und sich entsprechend vorbereiten. Wie die Gerichte entscheiden?\"

schon wieder eines der Beispiele, bei denen offenbar zunächst die Hoffnung eines Mitläufers auf die Anderen, die es schon machen werden, nun plötzlich entschwunden ist, weil man selbst entweder nicht von sich und seinem Anspruch überzeugt war und nun sich und seine Sache nicht mehr vertreten will oder kann, weil die eigene Angelegenheit vielleicht doch nicht so wasserdicht ist, wie man sich selbst glauben machen wollte.

Wer sich gegen das EVU stellt und den Widerstand nicht nur probt, sondern auch durchsteht, muss leider damit rechnen, dass vom EVU solche Versuche der Einschüchterung unternommen werden. Da heisst es, die Sache durchzustehen.

Wie die Gerichte entscheiden, kann man in vielen Bereichen dem Forum und den dort vorgenommenen Publikationen entnehmen, wobei auch hier noch immer gilt, dass auf hoher See und vor Gericht ........
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: darkstar am 19. Januar 2010, 14:20:05
Zitat
Original von briste
Wenn ich jetzt ein Anerkenntnisurteil beim Gericht einreiche (weil ohne Rechtschutzversicherung und ohne Anwalt), welche Kosten kommen da bei einem Streitwert von knapp 350,00 Euro auf mich zu?

Haben Sie Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe?
Ist glaube ich in einer Weltwirtschaftskrise keine Schande mehr das in Anspruch zu nehmen.
Anwälte nur von hier nehmen:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Rechtsanwaelte__1713/
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Emsländer am 19. Januar 2010, 14:41:10
Zitat
Original von darkstar

Haben Sie Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe?
Ist glaube ich in einer Weltwirtschaftskrise keine Schande mehr das in Anspruch zu nehmen.
Anwälte nur von hier nehmen:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Rechtsanwaelte__1713/

@darkstar

Haben Sie Langeweile, keine Hobbys? Wenn ich hier so mitlese, gibt es in den letzten Wochen keinen Beitrag, wo nicht ihre \"Meinung\" auftaucht!
Oder wollen Sie etwa darin \"Weltmeister\" werden?
Es gibt auch Anwälte, die sich nicht hier registriert haben und durchaus was vom Handwerk verstehen. Die Beiträge sind schon unübersichtlich genug geworden. Lesen Sie doch mal  zur Abwechslung ein Buch...
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: darkstar am 19. Januar 2010, 14:50:01
1. Das geht Sie nichts an

2. On Topic bleiben bitte
http://de.wikipedia.org/wiki/Troll_%28Netzkultur%29

Die \"Unübersichtlichkeit\" haben also Sie mit Ihrem Off-Topic Posting zu vertreten.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Emsländer am 19. Januar 2010, 14:54:29
Zitat
Original von darkstar
1. Das geht Sie nichts an

2. On Topic bleiben bitte
http://de.wikipedia.org/wiki/Troll_%28Netzkultur%29

Ich plädiere für löschen....\"Darkstar\" wollen wir hier sicherlich nicht!
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: userD0010 am 19. Januar 2010, 14:57:01
@briste
\"\"Wenn ich jetzt ein Anerkenntnisurteil beim Gericht einreiche\"\"

Ist das eine noch unbekannte Form der Rechtsprechung oder wer produziert dieses angebliche Anerkenntnisurteil, das Sie bei Gericht einreichen wollen???
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: briste am 19. Januar 2010, 15:18:43
Heißt das vielleicht Schuldbekenntnis?
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: RR-E-ft am 19. Januar 2010, 15:24:12
Man kann als Beklagter dem Gericht ein Anerkenntnis hinsichtlich der Klageforderung erklären  und wird dann im Wege eines Anerkenntnisurteiles verurteilt, ohne dass es dafüür einer mündlichen Verhandlung bedarf.

Eine besondere Form ist das sofortige Anerkenntnis mit besonderer Kostenfolge des § 93 ZPO. Dafür ist ein sofortiges Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast erforderlich.

Siehe hier. (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=12894)
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: briste am 19. Januar 2010, 15:26:55
Was soll mir das sagen.
Wie kann ich meine Kosten am geringsten halten?
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: userD0010 am 19. Januar 2010, 15:27:02
@ briste

Heißt das vielleicht Schuldbekenntnis?

Wie wär´s mit Schuld   a n    erkenntnis  ?

Aber......
EWE wird aus dem Lachen nicht mehr herauskommen, wenn der Sachverhalt abgeklopft und gem. Forum aussichtsreich erscheint.
Übrigens besteht doch erheblicher Zweifel, dass bzw. ob das Amtsgericht überhaupt zuständig ist.
Da gibt´s doch reichlich Entscheidungen aus der Region und den dortigen Amtsgerichten.
Gezahlt hat man nur einmal und alles bisherige ist futsch.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: briste am 19. Januar 2010, 15:27:41
Zitat
Original von briste
Was soll mir das sagen?
Wie kann ich meine Kosten am geringsten halten?
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: RR-E-ft am 19. Januar 2010, 15:30:19
Zitat
Original von briste
Was soll mir das sagen.
Wie kann ich meine Kosten am geringsten halten?

Die Verfahrenskosten können im Falle eines sofortigen Anerkenntnisses im Sinne von § 93 ZPO insgesamt dem Kläger auferlegt werden.

Insgesamt hält man die Kosten am geringsten, wenn man sich gegen die Klage verteidigt und rechtskräftig gewinnt. Dann hat der Gegner die Kosten des Verfahrens zu tragen und man bekommt die eigenen Anwaltskosten in Höhe der gesetzlichen Honorare gem. RVG vom Gegner erstattet.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: darkstar am 19. Januar 2010, 15:38:14
Zitat
Original von Emsländer
Ich plädiere für löschen....\"Darkstar\" wollen wir hier sicherlich nicht!

Na das wäre das erste Forum das mich löscht anstatt
http://de.wikipedia.org/wiki/Troll_%28Netzkultur%29

Finde ich übrigends schon seltsam wie manche \"Vereinsmeier\" hier mit neuen Leuten umgehen und wie die Moderation das toleriert.
Mein Beitritt muss ich mir daher nochmal überlegen.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: briste am 19. Januar 2010, 15:38:16
Das mag ja schön und gut sein, wenn man gewinnt!
Aber ich habe nun mal weder eine Rechtschutzversicherung noch in einem Fond einbezahlt.
Ich könnte jetzt beim Amtsgericht eine Stellungnahme abgeben, weshalb ich Widerspruch eingereicht habe und dann abwarten.
Wenn das dann weitergeht zum Landgericht, dann muß ich mir einen RA nehmen den ich bezahlen muß falls ich verliere.
Ich habe gelesen, dass man ein Anerkenntnis machen kann, um dann nur den Streitwert zubezahlen und nicht die Kosten des Klägers. Gibt es so was? Und was muß ich da tun?
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: RR-E-ft am 19. Januar 2010, 15:41:17
@briste

Sie müssen die Beiträge schon genau lesen und sollten dabei auch den Verlinkungen folgen.

Zitat
Original von RR-E-ft
Man kann als Beklagter dem Gericht ein Anerkenntnis hinsichtlich der Klageforderung erklären  und wird dann im Wege eines Anerkenntnisurteiles verurteilt, ohne dass es dafüür einer mündlichen Verhandlung bedarf.

Eine besondere Form ist das sofortige Anerkenntnis mit besonderer Kostenfolge des § 93 ZPO. Dafür ist ein sofortiges Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast erforderlich.

Siehe hier. (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=12894)

Dafür, dass Sie sich bisher über die möglichen Kostenfolgen Ihres Streits mit dem Versorger keine Gedanken gemacht hatten, kann ja keiner etwas. Im Falle eines Anerkenntnisurteils hat man regelmäßig die anerkannte Forderung zu zahlen und daneben die Verfahrenskosten einschließlich Gerichtskosten und Anwaltskosten des Gegners. Ausnahme wie aufgezeigt das sofortige Anerkenntnis gem. § 93 ZPO, für welches man aber schon darlegen muss, weshalb man meint, noch sofort anerkennen zu können, weshalb eine Ausnahme von dem Grundsatz vorliegen soll, dass die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, wenn man sich schon freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begibt.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: darkstar am 19. Januar 2010, 15:51:47
Zitat
Original von briste
Ich habe gelesen, dass man ein Anerkenntnis machen kann, um dann nur den Streitwert zubezahlen und nicht die Kosten des Klägers. Gibt es so was? Und was muß ich da tun?

Ein Schreiben mit Aktenzeichen und der Anerkenntniserklärung ans Gericht sollte genügen + siehe Vorposter.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: RR-E-ft am 19. Januar 2010, 15:53:02
@darkstar

Logorrhoe?

Zitat
Ein Schreiben mit Aktenzeichen und der Anerkenntniserklärung sollte genügen.

Das reicht nicht für ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: darkstar am 19. Januar 2010, 15:56:32
Schon korrigiert, Chef.

Natürlich fechtet die Gegenseite das an um an ihre Kosten zu kommen?
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Emsländer am 19. Januar 2010, 15:59:59
Mit Logorrhoe bezeichnet man den zwanghaften Drang eines Patienten beziehungsweise Probanden, sich übermäßig verbal zu vermitteln. Logorrhoe kann bei manchen psychischen Erkrankungen, allerdings auch bei übermäßigem Genuss von Alkohol, Koffein oder anderen Drogen auftreten...Treffer!
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: briste am 19. Januar 2010, 16:01:09
Ein Schreiben mit Aktenzeichen und der Anerkenntniserklärung sollte genügen.

Das reicht nicht für ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO.[/quote]



Was muß denn noch?
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: RR-E-ft am 19. Januar 2010, 16:06:48
@darkstar

Die Gegenseite wird freilich argumentieren, dass weder die Voraussetzungen für ein sofortiges Anerkenntnis noch ein sofortiges Anerkenntnis vorliegen, es sich vielmehr  um ein normales Anerkenntnis handelt. Darum muss dann ggf. noch mit dem Gericht gerungen werden.

@briste

Zitat
Original von briste
Ein Schreiben mit Aktenzeichen und der Anerkenntniserklärung sollte genügen.

Das reicht nicht für ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO.

Was muß denn noch?

Wenn Sie eine Rechtsberatung im Einzelfall wünschen, dann wenden Sie sich ggf. an einen Rechtsanwalt, dem Sie gegen angemessenes Honorar Löcher in den Bauch fragen können.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: darkstar am 19. Januar 2010, 16:08:44
Zitat
Original von Emsländer
Mit Logorrhoe bezeichnet man den zwanghaften Drang eines Patienten beziehungsweise Probanden, sich übermäßig verbal zu vermitteln. Logorrhoe kann bei manchen psychischen Erkrankungen, allerdings auch bei übermäßigem Genuss von Alkohol, Koffein oder anderen Drogen auftreten...Treffer!

http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Troll_%28Netzkultur%29
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Emsländer am 19. Januar 2010, 16:20:20
Zitat
Original von darkstar

http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Troll_%28Netzkultur%29

Ich geh tot, wer kommt mit?

Es ist sinnlos, Sie wollen einfach nicht verstehen...muss ich jetzt ins Gefängnis?
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: briste am 19. Januar 2010, 17:41:31
geht´s noch?
Sind wir hier im Kindergarten?

Nun mal im ernst!

Also, eigentlich könnte ich doch nun dem Amtsgericht mitteilen, warum ich die Rechnungen gekürzt habe und mitteilen, dass ich ein Anerkenntnis abgebe, weil ich keine Rechtschutzversicherung habe und um die Kosten so gering zu halten.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: chilihead am 19. Januar 2010, 17:56:36
... warum beim kleinsten Widerstand des EVU gleich aufgeben?

Das es zu einer Klage des Versorgers kommen kann, war ja wohl klar.

Ob der Versorger die Klage gewinnt, ist alles andere als klar.

Ich hatte in einem anderen Thread schon mal angemerkt, wenn die Versorger sich so sicher wären das ihre Preisänderungen rechtens sind, warum gibt es dann so wenig Urteile pro Versorger?
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: briste am 19. Januar 2010, 18:23:22
Ich will ja nur wissen, was ich zahlen muß, wenn ich jetzt ein Anerkenntnis abgebe bevor der Prozess richtig beginnt. Also vor der eventuellen mündlichen Verhandlung.
Muß ich alle Kosten tragen oder vielleicht nur den Streitbetrag?

WAS muß ich machen damit ich nur den Streitbetrag bezahlen muß?

Jetzt ein Anerkenntnis, oder erst wenn ich wieder Post bekommen habe.

Oder jetzt erst einmal dem Amtsgericht erklären warum ich die Rechnungen gekürzt habe und dann eventuell ein Anerkenntnis abgeben.
Je nachdem was passiert.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: RR-E-ft am 19. Januar 2010, 18:47:04
Zitat
Original von briste
Ich will ja nur wissen, was ich zahlen muß, wenn ich jetzt ein Anerkenntnis abgebe bevor der Prozess richtig beginnt. Also vor der eventuellen mündlichen Verhandlung.
Muß ich alle Kosten tragen oder vielleicht nur den Streitbetrag?

WAS muß ich machen damit ich nur den Streitbetrag bezahlen muß?

Jetzt ein Anerkenntnis, oder erst wenn ich wieder Post bekommen habe.

Oder jetzt erst einmal dem Amtsgericht erklären warum ich die Rechnungen gekürzt habe und dann eventuell ein Anerkenntnis abgeben.
Je nachdem was passiert.

@briste

Es wurde bereits geschrieben:

Wenn Sie ein einfaches Anerkenntnis abgeben, werden Sie dem Anerkenntnis entsprechend verurteilt und haben neben der anerkannten Forderung auch die Verfahrenskosten zu tragen, einschließlich schon entstandener Gerichtskosten und Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts.

Sowohl das Gericht als auch der gegnerische Rechtsanwalt sind bereits tätig geworden und müssen bezahlt werden.

Das sofortige Anerkenntnis heißt auch nicht umsonst sofortiges Anerkenntnis, hat jedoch weitere Voraussetzungen, die sich in den oben angebenen Verlinkungen finden lassen.

Wenn Sie ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne von § 93 ZPO abgeben wollten, sich dadurch freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben, bedarf es dafür weiterer Darlegungen, warum eine Ausnahme von dem Grundsatz bestehen soll, dass die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.

Dass man keine Rechtsschutzversicherung hat und kein Kostenrisiko eingehen möchte, ist keine Begründung, die ein sofortiges Anerkenntnis und in deren Folge eine Entscheidung, mit welcher gem. § 93 ZPO dem Kläger die entstandenen Verfahrenskosten aufgegeben werden, tragen könnte. Dafür müssten Sie ganz anderes zum Vortrag bringen und ggf. unter Beweis stellen.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: userD0010 am 19. Januar 2010, 20:28:22
@RR-E-ft
@Emsländer
@briste

Der Worte sind genug gewechselt, lasst Taten folgen .....

sagte einmal ein Denker.

Und auch hier ist doch wohl jeder Versuch von Argumenten und vermeintlichen Ratschlägen unternommen worden, ob mit Erfolg oder nicht.

Und da man bekanntlich dunkle Sterne nicht sieht, sollte man auch gar nicht oder nicht mehr hinschauen.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: darkstar am 19. Januar 2010, 22:43:29
Zitat
Original von RR-E-ft
Logorrhoe?

Nein, Lernen durch Diskussion
http://deposit.ddb.de/cgi-bin/dokserv?idn=962067385&dok_var=d1&dok_ext=pdf&filename=962067385.pdf
S.188
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: bolli am 20. Januar 2010, 08:04:03
Zitat
Original von briste
Ich will ja nur wissen, was ich zahlen muß, wenn ich jetzt ein Anerkenntnis abgebe bevor der Prozess richtig beginnt. Also vor der eventuellen mündlichen Verhandlung.
Muß ich alle Kosten tragen oder vielleicht nur den Streitbetrag?

WAS muß ich machen damit ich nur den Streitbetrag bezahlen muß?

Jetzt ein Anerkenntnis, oder erst wenn ich wieder Post bekommen habe.

Oder jetzt erst einmal dem Amtsgericht erklären warum ich die Rechnungen gekürzt habe und dann eventuell ein Anerkenntnis abgeben.
Je nachdem was passiert.
Gehen Sie mal davon aus, dass in Ihrem Fall ein Anerkenntnis auf der Basis von § 93 ZPO NICHT in Betracht kommt. Dazu sind bestimmte Voraussetzungen notwendig (siehe Verlinkungen von RR-E-ft), die bei Ihnen nicht zu erkennen sind. Aus diesem Grund werden Sie neben den streitigen Zahlungen auch die bisherigen Verfahrenskosten zu tragen haben. Damit müssen Sie sich abfinden.

Und falls Sie sich doch vor dem Amtsgericht verteidigen wollen und eine Klageerwiderung schreiben, schreiben Sie nicht ALLGEMEIN, warum SIE die Rechnungen gekürzt haben (manche meinen ja einfach, der Preis sei zu hoch und sie sähen diese Preistreiberei nicht ein) sondern informieren Sie sich hier im Forum über die Korrekten fachlichen Inhalte ( § 315 BGB, § 307 BGB, Grundversorgung, Sondervertrag, einseitges Preisänderungsrecht in der GV, unwirksame Preisanpassungsklausel im SV). Ohne diese Kenntnisse werden Sie nur Ihre Zeit verschwenden, so traurig es auch sein mag.

Wer an der falschen Stelle spart, spart oft garnicht.  8)
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: userD0010 am 20. Januar 2010, 08:52:00
@bolli
Lohnt es sich überhaupt noch, Zeit auf dieses Hin- und Her zu ver(sch)wenden.
Zuerst im Strom mitschwimmen wollen und wenn´s eng wird, die Konsequenzen verdrängen und Andere nach Auswegen aus der Situation suchen lassen nach dem Motto:  Ich hab da irgendwas gehört, geht´s noch billiger.

Es wäre besser, wenn das Lamentieren sich auf die zwei Wesentlichen ohne Beteiligung des Forums beschränken würde in Anlehnung an das Lied:
\"Ein dunkler Stern, der sich an birgte´s Namen vergnügt\".
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Schützin am 20. Januar 2010, 09:11:29
Guten Morgen an alle hier,

ich darf mich nunmehr auch mit einer EWE-Klage befassen, zugestellt vom örtlich zuständigen Amtsgericht.

Ich habe aus rechtskundiger Quelle die Information bekommen, dass die brandenburgischen Amtsgerichte Verweisungsanträge an die Landgerichte i.d.R. ablehnen würden.
Sollte man trotzdem einen Verweisungsantrag stellen? Oder schafft man sich im Falle der Ablehnung des Antrages dann beim Amtsgericht dadurch eine eher unvorteilhafte \"Verhandlungsatmosphäre\"?
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: userD0010 am 20. Januar 2010, 10:01:23
@ schützin
Ich habe aus rechtskundiger Quelle die Information bekommen, dass die brandenburgischen Amtsgerichte Verweisungsanträge an die Landgerichte i.d.R. ablehnen würden.

Wenn eine sog. rechtskundige Quelle vorhanden ist, sollten Sie diese auch mit der Klageschrift vertraut machen und von dieser rechtskundigen Quelle dazu auch die Stellungnahme und Anträge dem Gericht vortragen lassen.

Selbst ohne entspr. Hintergrundwissen dem örtlichen Amtsgericht die Nichtzuständigkeit zu erklären, wird u.U. dort Unmut hervorrufen, selbst wenn der Sachverhalt dessen Nichtzuständigkeit erkennen lässt.

Es wäre sicherlich vorteilhaft, einen Anwalt mit dem Vorgang zu betrauen und nicht \"im Nebel stochernd\" irgendwelchen Ideen angeblich Kundiger zu folgen, um anschließend auf dem Bauch zu landen.
Und dann könnte es teuerer werden.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Schützin am 20. Januar 2010, 10:23:17
Rechtskundige Quelle = Anwalt (alles andere ist mir in dieser Situation zu spekulativ).
(@h.terbeck: warum übrigens dieser zynische Ton?)

Ist davon auszugehen dass sich die Erfolgschancen für den beklagten Gaskunden per se verringern, wenn der Streitfall am Amtsgericht verhandelt wird, und nicht wie empfohlen, an der entsprechenden Kammer beim Landgericht?

Gibt es bereits aktuelle Erfahrungen von anderen Betroffenen hierzu in Brandenburg?
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: RuRo am 20. Januar 2010, 10:39:10
Zitat
Original von h.terbeck
Selbst ohne entspr. Hintergrundwissen dem örtlichen Amtsgericht die Nichtzuständigkeit zu erklären, wird u.U. dort Unmut hervorrufen, selbst wenn der Sachverhalt dessen Nichtzuständigkeit erkennen lässt.

Ist das wirklich so? Die Rechtsprechung sieht es wohl anders:

LG Göttingen, Beschluss vom 27.06.07, 3 O 90/07
LG Ravensburg, Urteil vom 13.03.08, 4 O 350/07
LG Augsburg, Urteil vom 27.01.09, 2 HK O 1154/08
OLG München, Beschluss vom 15.05.09
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: darkstar am 20. Januar 2010, 16:19:16
Zitat
Original von h.terbeck
dem örtlichen Amtsgericht die Nichtzuständigkeit zu erklären, wird u.U. dort Unmut hervorrufen, selbst wenn der Sachverhalt dessen Nichtzuständigkeit erkennen lässt.

Begründung? Jedes Amtsgericht ist an schneller für sich selbst wirtschaftlichster Fallerledigung und Arbeitsersparnis interessiert, insbesondere wenn Nebensatz 3 zutrifft  :rolleyes:
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Cremer am 20. Januar 2010, 20:17:25
@darkstar,

das glaube ich nicht immer :evil:
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: bolli am 21. Januar 2010, 11:49:43
Zitat
Original von darkstar
Zitat
Original von h.terbeck
dem örtlichen Amtsgericht die Nichtzuständigkeit zu erklären, wird u.U. dort Unmut hervorrufen, selbst wenn der Sachverhalt dessen Nichtzuständigkeit erkennen lässt.

Begründung? Jedes Amtsgericht ist an schneller für sich selbst wirtschaftlichster Fallerledigung und Arbeitsersparnis interessiert, insbesondere wenn Nebensatz 3 zutrifft  :rolleyes:
Da kennen Sie aber die \"Königlich Bayerischen Amtsgerichte\" nicht. Die setzen sich, wie hier nachzulesen ist, äußerst häufig über solch lästige Nebengeräusche (Fragen der Zuständigkeit) hinweg, getreu nach dem Motto \"Wir sind der König !!!\"  ;)

Zitat
Original von Schützin
Ist davon auszugehen dass sich die Erfolgschancen für den beklagten Gaskunden per se verringern, wenn der Streitfall am Amtsgericht verhandelt wird, und nicht wie empfohlen, an der entsprechenden Kammer beim Landgericht?
Nicht generell. Das hängt oft von jeweiligen Richter des jeweiligen Gerichtes ab. Einige haben Ahnung, andere nicht. Einige sind bereit sich einzuarbeiten, andere nicht. Einige fällen daraufhin das richtige Urteil, andere nicht.  :D
Das gilt im Grundsatz zwar für beide Instanzen, jedoch ist Zuständigkeit der Kartellsenate bei den LG ja gerade in den § 102 EnWG reingeschrieben worden, um die teilweise komplexe Thematik im Energierecht an fachlich versierte Richter zu geben (so zumindest die Theorie  :D).
Letztlich muss man die jeweilige Situation bei sich vor Ort analysieren und am besten schauen, ob man Vergleichsfälle findet, dfie schon verhandelt wurden, dann kann man ggf. seine Chancen vor der jeweiligen Ebene besser abschätzen.
Örtliche Anwälte haben hier aufgrund ihrer beruflichen Erfahrungen, vor allem, wenn sie auch noch in diesem Bereich tätig sind, klare Vorteile.  ;)
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Heizer am 22. Januar 2010, 10:00:58
Auch ich habe gerade die Nichtzuständigkeitsrüge bzw. Klageerwiderung für ein Amtsgericht in Brandenburg in Arbeit.
Ich denke, wer bis hierher gegangen ist, sollte jetzt nicht einknicken. Auch ich habe keine Rechtschutzversicherung und werde jetzt nicht den \"billigsten\" Weg wählen, sondern mich verteidigen bzw. verteidigen lassen. Es geht auch um so etwas (ein komisches Wort heute) wie Gerechtigkeit oder Widerstand gegen dreiste Abzocken.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Solaris am 24. Januar 2010, 23:15:07
EWE reicht 40 Klagen beim Amtsgericht ein

Beim Delmenhorster Amsgerichtgericht sind zur Zeit ca. 40 Klagen der EWE gegen deren Kunden anhängig.

In der Vergangenheit hatten Kunden gegen die EWE wegen überhöhter Preise geklagt.

Die EWE klagt nun von jedem einzelnen angeblich säumigen Kunden die ausstehenden Zahlungen ein. Beim Delmenhorster Amtsgericht seien bereits zahlreiche Erwiderungen gegen die Klagen der EWE eingegangen, so Amtsgerichtsdirektor Hanspeter Teetzmann. Von den Beklagten wird die Zuständigkeit des Amtsgerichts gerügt wie auch der Zeitpunkt der Klagen der EWE. Viele Kunden würden sich auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg berufen, von der vor allem Sondertarifkunden der EWE profitieren dürften. Das OLG-Urteil wird z. Zt. beim Bundesgerichtshof angefochten.

Die zuständigen Richter des Amtsgerichts Delmenhorst haben  noch nicht  entschieden, ob sie evtl. eine der anhängigen Klagen im Rahmen eines Musterprozesses entscheiden werden.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Solaris am 24. Januar 2010, 23:36:08
Am Amtsgericht Delmenhorst sind etwa 40 Klagen gegen Sondertarifkunden anhängig.

Der Vorsitzende Richter machte deutlich, dass nur Sondertarifkunden Erfolgschancen hätten, da nur sie sich darauf berufen könnten, dass die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV)“ in ihre Verträge nicht wirksam einbezogen sei. Sie müssten jedoch für jede der angezweifelten Erhöhungen einen wirksamen Widerspruch nachweisen.

In Wilhelmshaven hatte der Versorger die Verfahren beim Landgericht Oldenburg anhängig gemacht, mit der Folge, dass die Berufung vor dem OLG beim Bundesgerichtshof als Revisionsinstanz durchgeführt werden kann. Für die Verfahren in Delmenhorst ist eine Revision an das OLG in Oldenburg zu richten.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: bolli am 25. Januar 2010, 07:47:31
Zitat
Original von Solaris
Der Vorsitzende Richter machte deutlich, dass aus seiner Sicht nur Sondertarifkunden Erfolgschancen hätten, da nur sie sich darauf berufen könnten, dass die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV)“ in ihre Verträge nicht wirksam einbezogen sei. Sie müssten jedoch für jede der angezweifelten Erhöhungen einen wirksamen Widerspruch nachweisen.
Das das OLG Oldenburg ein Verfechter des \"stillschweigenden Anerkenntnisses\" von höheren Preisen in SV-Verhältnissen als vereinbarte Preise ist, ist ja bekannt.
Aber was bedeutet \"...dass aus seiner Sicht nur Sondertarifkunden Erfolgschancen hätten,...\" ? Warum haben Grundversorgungskunden \"keine Chance\" wenn sie sich auf § 315 BGB berufen ? Hat der Richter schon alle notwendigen Daten für solch eine Prüfung zusammen oder hat er einfach nur \"den großen Durchblick\" ?
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: DieAdmin am 25. Januar 2010, 09:48:08
@Solaris,

eine Frage zu Ihren beiden Beiträgen: Sind Sie der Verfasser dieser Artikel oder woher stammt das?
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: husky am 25. Januar 2010, 16:58:00
Mit Erstaunen habe ich im Forum eine Information zur Kenntnis genommen, die sich auf eine zurückliegende Vortragstätigkeit von Wolfgang Ball bezieht, der seit 01.08.2006 der Vorsitzende Richter des für Energieverfahren so wichtigen VIII. Zivilsenats des BGH ist.

Da die Information wohl auch für das EWE Forum von Interesse ist, zitiere ich den Beitrag des aufmerksamen Preisprotestlers nachstehend:

\"Am 22.10.2007 berichtete das Nachrichtenmagazin \"DER SPIEGEL\" in seiner Ausgabe 43/2007 über \"Energiepreise - Zeuge der Angeklagten\" über die seltsame Nebenbeschäftigung von Wolfgang Ball. Ball, der Vorsitzende Richter am VIII. Zivilsenat des BGH, erklärt der Energiebranche auf teuren Seminaren, was bei Tariferhöhungen beachtet werden muss. In dem SPIEGEL Artikel heißt es:

< < Die Argumente des Gerichts präsentierte Wolfgang Ball vor wenigen Wochen noch einmal \"leitenden Mitarbeitern\" der Energieversorger. Für ein Honorar im \"üblichen Rahmen\", so Ball. Gleich nach dem Urteil war der Seminarveranstalter Euroforum an Ball herangetreten. Zusammen mit der Düsseldorfer Kanzlei Clifford Chance warb er mit Balls Foto und unter dem Motto: \"Gute Chancen für Gasversorger bei Gaspreiserhöhungen!\" Für einen Beitrag von 1605 Euro lernten die Teilnehmer \"die gerichtsfeste Ausgestaltung von Preisänderungsklauseln\" und \"den Umgang mit Widerspruchskunden\".

Ball war der Stargast, eine Art Zeuge der Anklagten (gemeint sind hier die Energieversorger). Mit seiner Urteilsbegründung war er den Argumenten gefolgt, die die Energieriesen seit Jahren lancieren. Mit Hilfe von Großkanzleien wie Freshfields Bruckhaus Deringer und Clifford Chance pflanzten sich diese Argumente in Gutachten und Aussätzen als vermeintlich herrschende Meinung fort.

Ob er so einen Auftritt nicht bedenklich finde? Eine Befangenheit, lässt Wolfgang Ball ausrichten, könne er bei der Sache nicht erkennen. Beschränkungen für Auftritte von Bundesrichtern bei Veranstaltungen seien ihm nicht bekannt, so Ball, solche Auftritte seien zudem \"nicht ungewöhnlich\".

Etwa einen Monat später, am 26.11.2007, berichtet der Spiegel unter \"Richter-Nebenjobs: Im Fokus der Lobbyisten\", dass sich der BGH-Präsident Günter Hirsch um den Eindruck einseitiger Nebentätigkeiten der Richter sorgt: \"Aufgrund des SPIEGEL-Artikels habe der BGH-Präsident Günter Hirsch die BGH-Richter gebeten, in nächster Zeit zum Fragenkomplex des § 315 BGB keine Vorträge zu halten\". >> Zitatende.

Ist hier nur ein Schulbub zurückgepfiffen worden, der aus Versehen auf die Mädchentoilette gegangen ist, oder muß man sich doch mehr Sorgen um die richterliche Neutralität bei den noch anstehenden BGH Urteilen machen?
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: DieAdmin am 25. Januar 2010, 17:20:54
@Husky,

bitte verlinken Sie zu dem Beitrag, nicht den Text komplett kopieren
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: husky am 25. Januar 2010, 17:53:14
Der Link stammt aus dem Beitrag vom 15.01.2010 zum
Thema:

\"Neue Aufsätze zu §§ 307, 315 BGB bei Energiepreisen\"

von Lothar Gutsche:
 
http://www.cleanstate.de/Pressemitteilung_14_01_2010.html
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: bolli am 26. Januar 2010, 10:49:52
Zitat
Original von husky
Mit Erstaunen habe ich im Forum eine Information zur Kenntnis genommen, die sich auf eine zurückliegende Vortragstätigkeit von Wolfgang Ball bezieht, der seit 01.08.2006 der Vorsitzende Richter des für Energieverfahren so wichtigen VIII. Zivilsenats des BGH ist.
Da Sie noch nicht so lange im Forum sind,  hier (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=33453#post33453) gab\'s dazu auch schon mal was.

Auch die Herren Richter sind wohl nur ein Spiegelbild unserer Gesellschaft.  X(
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: uwes am 28. Januar 2010, 20:51:28
Wen es für die Argumentation in den Verfahren interessiert:

Die EWE argumentiert stets bei Preiserhöhungen damit, dass sie notwendig seien, um eigene Bezugskostensteigerungen aufzufangen. Manchmal wurde sogar hinzu ausgeführt, man gebe die eigenen Kostensteigerungen nicht einmal in vollem Umfang weiter.

Wie passt es dann rechnerisch zusammen, dass sich der Bilanzgewinn der EWE AG lt. den veröffentlichten Jahresabschlüssen seit 2005 wie folgt entwickelte:

2005 = € 60.5 Mio
2006 = € 62,8 Mio
2007 = € 75,4 Mio und
2008 = € 104.1 Mio

Immerhin hat man aus der Portokasse in der Zwischenzeit sogar den Kaufpreis für die 51 % Anteile aus dem Erwerb der swb AG entnehmen müssen.

Es dürfte sicher kein Beweis aber doch einstarkes Indiz für die Vermutung sein, dass die Preiserhöhungen der EWE AG doch nicht nur zur Deckung erhöhter Bezugskosten sondern vielmehr zur Gewinnsteigerung genutzt wurden.

Noch etwas zum Zahlenwerk:

Lt EWE verfügt diese über Gasspeicher in denen 1,3 Milliarden m3 (Kubikmeter) Gas gelagert wird und  mit dem eine Stadt von 500.000 Einwohnern 1 Jahr lang versorgt werden kann.

Zu welchem Preis ist das Gas gekauft worden und wird es genutzt, obwohl wegen der gestiegenen Bezugskosten eine Preiserhöhung beschlossen ist?

Lt. EWE (http://www.ewe.de/ewe-macht-zukunft/erdgas-speicher.php?PHPSESSID=8d7a9a953b805226ac6febcc6ac0f8fe) wird das gespeicherte Gas genutzt, um die Schwankungen zwischen dem Winter- und Sommerverbrauch auszugleichen.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: RR-E-ft am 28. Januar 2010, 21:02:08
@uwes

Man könnte der EWE zu Gute halten, dass sie die Zusatzgewinne mit Strompreiserhöhungen erzielt hat.  :D

In der Clifford Chance Gapreisklage- Anspruchsbegründung heißt es auf Seite 48 von 51 (!) regelmäßig, EWE habe im Zeitraum 01.09.04 bis 30.06.08 wegen nicht vollständig weitergegebener Gas- Bezugskostensteigerungen eine kumulierte Unterdeckung in Höhe von 311,41 Mio. € zu tragen gehabt.  Mit anderen Worten will man die Gas- Kunden um jenen Betrag beschenkt haben. Die Guten. :tongue:

Die EWE- Preisänderungsklausel in den AGB vom April 2007 verstößt gegen § 307 BGB und war deshalb unwirksam, wie auch darauf gestützte Preiserhöhungen, wenn man die Rechtsprechung BGH  VIII ZR 56/08, VIII ZR 320/07, VIII ZR 81/08, VIII ZR 326/08 zu Grunde legt.

Clifford Chance haben diese AGB den Gerichten mit den Anlagen vorgelegt und darauf inhaltlich Bezug genommen, die bei der Prüfung durch den BGH entsprechend BGH VIII ZR 56/08, VIII ZR 326/08 etc. pp. durchgefallen wäre. Möglicherweise kommen auf Clifford Chance deshalb Schadensersatzansprüche in bedeutender Höhe zu. Die Kollegen tragen zu allem Überdruss selbst vor, dass jene Preisänderungsklauseln in den AGB vom April 2007 eine Billigkeitskontrolle ausschließen, Seite 46 von 51 des großen Werkes. Nicht nur deshalb weichen sie vom gesetzlichen Leitbild - ihrer \"Monstranz\" - ab.   :D

Selten so gelacht.

Da werden sich viele mit den ihnen zugedachten Geschenken wohl nicht zufrieden geben, sondern auf Rückzahlung klagen wollen.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Schützin am 29. Januar 2010, 08:09:53
Die mir zugegangene Klagebegründung (auch von Clifford Chance) umfasst nur wenige Seiten und einige Anlagen.
Mich interessiert es sehr, was in dem vollständigen 51-Seiten-Werk zu lesen ist.

Gibt es die Möglichkeit, solch eine \"Beispiel-Klagebegründung\" anonymisiert hier einzustellen?

edit: Oder ist so ein Lesebeispiel bereits hier irgendwo im Forum zu finden? Dann bitte ich um den Link.  ;)
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: userD0010 am 29. Januar 2010, 09:38:35
@Schützin
SEHR ZU EMPFEHLEN:

Kommentar RR-E-ft  (RA Fricke) unter  GERICHTSURTEILE !
Darin enthalten einige Erläuterungen zu einer überregional tätigen Anwaltskanzlei und deren Argumenten.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: DieAdmin am 29. Januar 2010, 13:29:55
Zitat
Original von h.terbeck
@Schützin
SEHR ZU EMPFEHLEN:

Kommentar RR-E-ft  (RA Fricke) unter  GERICHTSURTEILE !
Darin enthalten einige Erläuterungen zu einer überregional tätigen Anwaltskanzlei und deren Argumenten.

@h.terbeck,

es empfiehlt sich, die Fundstelle direkt mit einer Verlinkung zu benennen. ;)

In dem Bereich befinden sich sehr viele empfehlenswerte Beiträge von RR-E-ft.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Schützin am 29. Januar 2010, 16:47:01
Die Beiträge von RR-E-ft zu lesen ist fast immer empfehlenswert.  ;)

Aber ich bitte trotzdem entweder um die Verlinkung der von h.terbeck angedeuteten Fundstelle (bei der Fülle von Urteils-Threads dauert es wohl Tage, ehe ich bei den Beiträgen angelangt bin, die meine Frage nach dem konkreten Inhalt der EWE-Klagebegründung von Clifford Chance betreffen könnten...)

Oder nochmal die Ausgangsfrage: Ist es rechtlich und aufwandsmäßig möglich, solch eine vollständige Klagebegründung von Clifford Chance als Beispiel ins EWE-Forum einzustellen?
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: uwes am 05. Februar 2010, 18:37:57
Ergänzend zu meiner obigen Mitteilung zitiere ich noch aus dem mir vorliegenden offenen Brief der EWE an die EWE-Kunden vom 24.1.2006 wie folgt:

\"Für 2006 müssen wir im Haushaltskundenbereich mit rund 160 Millionen Euro Mehrkosten beim Erdgaseinkauf rechnen. Deshalb führt auch für uns an einer erneuten Preiserhöhung kein Weg vorbei. Wie bereits bei den letzten beiden Preiserhöhungen geben wir dabei nicht die gesamte Steigerung an Sie, unsere Kunden, weiter.\"

Wie kommen dann die Gewinnsteigerungen zustande?

Uwes
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: nomos am 09. Februar 2010, 11:43:57
Zitat
Original von uwes
Wie kommen dann die Gewinnsteigerungen zustande?
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: jofri46 am 09. Februar 2010, 12:33:52
Ein probates Mittel zur Gewinnverschleierung sind bei weit verzweigten Konzerngesellschaften oft auch die sog. \"konzerninternen Verrechnungspreise\". Da werden die Beschaffungspreise so weiter verrechnet, dass am Ende der Kette die arme Vertriebsgesellschaft ihre \"Beschaffungskosten\" nicht vollständig weitergeben kann und die Gewinne konzernintern anderswo entstehen.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Black am 09. Februar 2010, 12:41:14
Zitat
Original von nomos
Die Praxis der Rechtssprechung mit hohen Gutachterkosten verhindern in aller Regel die Wahrnehmung der Rechte nach § 315 BGB durch die Energieverbraucher. Daher wird auch die geschützte Offenlegung vor Gericht Seltenheitswert haben. Ist das noch Recht?[/list]

Es war die Verbraucherseite die vehement darauf gedrängt hat, dass  von den Gerichten (fast) nur noch Sachverständigengutachten als Beweismittel in einem § 315 BGB Verfahren zugelassen werden.

Derartige Gutachten kosten \"überraschenderweise\" Geld. Diese Kosten trägt auch regelmäßig zunächst das EVU. Nur wenn der Kunde das Verfahren verliert, muss er auch die Gutachterkosten übernehmen.

Das ist aber kein obskurer Dreh der Rechtsprechung sondern folgt aus § 91 Abs. 1 ZPO. Und das zu Recht. Wer ein Verfahren verliert, zahlt die Kosten.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: nomos am 09. Februar 2010, 13:18:24
Zitat
Original von Black
.....
Es war die Verbraucherseite die vehement darauf gedrängt hat, dass  von den Gerichten (fast) nur noch Sachverständigengutachten als Beweismittel in einem § 315 BGB Verfahren zugelassen werden.
.....
Hier fehlt es an einer Regelung durch Gesetz oder Verordnung.
Es geht hier ja nicht um ein Unterhaltungsabo, sondern um lebensnotwendige Energieversorgung. Der Zustand ist untragbar und Fakt ist, dass dadurch Verbraucher gehindert werden ihr Recht wahrzunehmen.

@jofri46 hat mit Recht darauf hingewiesen, dass die Prüfung der Billigkeit oft weit über den originären Versorger hinausgeht. Gerade bei Stadtwerken mit Großkonzernbeteiligung und gebundenen Lieferverträgen ist das der Fall. Welcher Amtsrichter ist dem gewachsen? So einfach ist das nicht @Black.[/list]
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Black am 09. Februar 2010, 13:32:23
Zitat
Original von nomos
Der Verbraucher hat einen Anspruch auf billige Preise bei einseitiger Bestimmung durch den Versorger. Sie hätten natürlich gerne, dass dazu das \"Papier ohne Zahlen und Fakten\" des vom Versorger beauftragten \"Prüfers\" genügt. Die Preise sind billig, Punkt!

Ich sehe das leidenschaftslos. Ich kann auch mit gerichtlichen Gutachten sehr gut leben. Es ist auch jedem Versorger nur anzuraten ein solches Gutachten als Beweismittel anzubieten, wenn er sich sehr sicher ist, dass dieses Gutachten positiv ausfallen wird.

Zitat
Original von nomosDa sind wir wieder bei der Frage, wie diese Billigkeit nachzuweisen ist und warum Gutachten überhaupt erforderlich sind. Offenlegen der Preisfindung und den Nachweis der Billigkeit kann ja wohl nur der Versorger. Es ist Sache des Versorgers! Warum soll der Verbraucher für die Versäumnisse der Versorger aufkommen?

Das ist keine \"Frage\", denn in der Praxis ist entschieden, wie der Nachweis erfolgt.

Das Gutachten ist allein deshalb erforderlich, weil der Kunde bestreitet, dass die Preise der Billigkeit entsprechen. Der Gutachter besitzt die notwendige Fachkenntnis die Preiskalkulation des Versorgers zu prüfen und das Ergebnis dem Gericht mitzuteilen.

Da eine vorprozessuale Pflicht zur Offenlegung von Geschäftsunterlagen gegenüber dem Kunden nicht existiert liegt auch kein \"Versäumnis\" des Versorgers vor.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: nomos am 09. Februar 2010, 14:30:45
Zitat
Original von Black
Das ist keine \"Frage\", denn in der Praxis ist entschieden, wie der Nachweis erfolgt.

Das Gutachten ist allein deshalb erforderlich, weil der Kunde bestreitet, dass die Preise der Billigkeit entsprechen. Der Gutachter besitzt die notwendige Fachkenntnis die Preiskalkulation des Versorgers zu prüfen und das Ergebnis dem Gericht mitzuteilen.

Da eine vorprozessuale Pflicht zur Offenlegung von Geschäftsunterlagen gegenüber dem Kunden nicht existiert liegt auch kein \"Versäumnis\" des Versorgers vor.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: uwes am 10. Februar 2010, 13:39:45
Zitat
Original von nomos
Zitat
Original von uwes
Wie kommen dann die Gewinnsteigerungen zustande?
    @uwes, dafür gibt es immer \"gute Begründungen\". Aus der langjährigen Praxis des Preiswiderstandes kennt man diese Sprüche zur Genüge. Man verdient immer in der anderen Sparte.

@ Nomos
Ich habe versucht, einen Anstoß zu geben. Auf Verbraucherseite sind viele schon am ende, wenn die EVU\'s ihre Bezugskostensteigerung vorbringen.
Hat man - so wie hier - ein Unternehmen, dass hohe Kosten für Vostand und Aufsichtsrat hat, das die 51 % Anteile des großen Bremer Energieversorgers so mal eben aufkauft und das behauptet, allein im Jahre 2006 mit Mehrkosten beim Gasbezug i.H.v. rd 160 Mio € belastet zu werden, dann sei doch die Frage erlaubt, weshalb dann jährlich derartieg Gewinnsprünge möglich sind.

Wenn dann  geantwortet wird, die Gewinne seien z.B. in der Stromsparte gemacht worden, dann begibt sich der Vorsorger auf gefährliches Eis, da im Zweifel wegen der Strompreise - wie bei der EWE - auch schon Klagen anhängig sind.

Es muss dann die (unter Beweis zu stellenden) Behauptung gestattet sein, dass es auch bei erhöhten Bezugskosten und nicht vollständiger Weitergabe derselben zu diesen Gewinnsteigerungen rechnerisch nur dann gekommen sein kann,

wenn
a) sich die Kosten erheblich senken ließen oder
b) doch deutlich höhere Bezugspreise verlangt wurden, als mit den Bezugskostenerhöhungen begründet werden könnte.

In beiden Fällen wäre die Gaspreiserhöhung nicht erforderlich gewesen und entspräche nicht der Billigkeit.

@alle

Zitat
Original von nomos
Zitat
Original von Black
.....
Es war die Verbraucherseite die vehement darauf gedrängt hat, dass  von den Gerichten (fast) nur noch Sachverständigengutachten als Beweismittel in einem § 315 BGB Verfahren zugelassen werden.
.....
    So einfach ist das @Black, es genügt ein Verweis auf § 91 Abs. 1 ZPO?

Auch hier eine Meinung hierzu.
Soweit gegen eine Erhöhung von Gas- oder Strompreisen widersprochen wurde, wird der erhöhte Preis erst mit der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung zur Zahlung fällig. (BGH KZR 8/05 ZNER 2006 S. 136; 137 re Sp.) (http://www.zner.org/pdf/200602U2.pdf)

So lange kein fälliger Anspruch mangels Darlegung und gerichtlicher Feststellung der Billigkeit der Preiserhöhung besteht, kann ein Verbraucher doch auch keinen Anlass zur Klage gegeben haben.
Meine These: Erkennt er mit dem Billigkeitsnachweis durch Vorlage eines Sachverständigengutachtens den Anspruch an, so fallen dem EVU die Kosten zur Last. (§ 93 nicht § 91 ZPO!)
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Black am 11. Februar 2010, 15:58:50
Zitat
Original von uwes
Auch hier eine Meinung hierzu.
Soweit gegen eine Erhöhung von Gas- oder Strompreisen widersprochen wurde, wird der erhöhte Preis erst mit der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung zur Zahlung fällig. (BGH KZR 8/05 ZNER 2006 S. 136; 137 re Sp.) (http://www.zner.org/pdf/200602U2.pdf)

So lange kein fälliger Anspruch mangels Darlegung und gerichtlicher Feststellung der Billigkeit der Preiserhöhung besteht, kann ein Verbraucher doch auch keinen Anlass zur Klage gegeben haben.

Meine These: Erkennt er mit dem Billigkeitsnachweis durch Vorlage eines Sachverständigengutachtens den Anspruch an, so fallen dem EVU die Kosten zur Last. (§ 93 nicht § 91 ZPO!)

Wohl eher Wunschdenken als These. Auch in der von Ihnen zitierten Entscheidung heißt es:

Zitat
Entspricht die Leistungsbestimmung durch die Beklagte, wie von der Klägerin geltend gemacht, nicht der Billigkeit, wird die Bestimmung durch Urteil getroffen (§ 315 Abs. 3 Satz 2 BGB). Erst mit der Rechtskraft dieses Gestaltungsurteils wird die Forderung fällig

Das betrifft aber nicht den hier betrachteten Fall, in dem die Bestimmung des EVU doch der Billigkeit entsprochen hat. Dann nämlich wird die Bestimmung nicht durch das Urteil getroffen, sondern die bestimmung des Versorgers war von Anfang an fällig.

Es gibt mittlerweile einige Urteile in denen Kunden im Billigkeitsverfahren verloren hatten und die Kosten zu tragen hatten. Ein kostenfreies Anerkenntnis des Kunden nach Feststellung der Billigkeit gab es noch nie.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: angeljustus am 11. Februar 2010, 18:25:26
Ist auch wurscht! Im März bekommt der Versorger vom BGH eins auf den Zinken.
 :D  :P
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: RR-E-ft am 11. Februar 2010, 18:35:34
Zitat
Original von angeljustus
Ist auch wurscht! Im März bekommt der Versorger vom BGH eins auf den Zinken.
 :D  :P

Abwarten. Es käme dann darauf an, warum der BGH dem Gasversorger abschlägig bescheidet und ob der Fall  im konkreten Einzelfall eines betroffenen Kunden womöglich doch wieder etwas anders liegt.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: angeljustus am 11. Februar 2010, 19:59:55
....und wer hat wie immer das letzte Wort......... :P
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: bolli am 12. Februar 2010, 07:48:59
Zitat
Original von angeljustus
....und wer hat wie immer das letzte Wort......... :P
Er kennt halt zum einen den VIII. Senat, der immer für eine Überraschung gut ist und hat genug Ahnung, um die Verzwicktheiten des Einzelfalles abwägen zu können.  ;)

Es hilft doch ein \"Himmelhoch jauchzen\" vorher nichts, wenn hinterher dann alle \"zu Tode betrübt\" sind, weil\'s in \"die Hose gegangen\" ist. Daher eher mit Bedacht an diese Entscheidungen ran gehen.
Überschäumend freuen können wir uns bei einem positiven Ausgang für die Verbraucher hinterher immer noch lange genug.  ;)
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Heizer am 12. Februar 2010, 18:56:53
So siegessicher bin ich da nicht. BGH speziell mit dem Xlll. Senat ist schon wieder nah dran an dem Gebräu von Wirtschaftsinteressen und politischen Erfüllungsgehilfen ... Alles hat halt seinen Preis.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: angeljustus am 12. Februar 2010, 23:09:30
Warum denn kein Optimismus?

Dann braucht man/frau ja erst gar keinen Widerspruch bzw. Protest starten und kann schön brav die Rechnungen bezahlen............. ;(
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Heizer am 13. Februar 2010, 11:26:18
wissen wir doch alle, daß recht haben und recht bekommen, nicht unbedingt zusammengehören. daß entscheidungen käuflich sind, leben uns doch die politiker ständig vor .....

ich hoffe mal, daß der bgh so entscheidet, wie viele andere gerichte vorher .... aber sooo sicher bin ich mir halt nicht.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: bolli am 13. Februar 2010, 18:20:33
Zitat
Original von angeljustus
Warum denn kein Optimismus?

Dann braucht man/frau ja erst gar keinen Widerspruch bzw. Protest starten und kann schön brav die Rechnungen bezahlen............. ;(
Man soll die Sau erst verteilen, wenn sie geschlachtet ist. Dann darf man sie aber auch verteilen.  :D
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Heizer am 13. Februar 2010, 19:09:10
Für die Zeit \"danach\" oder eigentlich auch für \"bald\" habe ich eben mal auf VERIVOX nachgesehen, was es denn so für Alternativen zu EWE gibt. Und siehe da, da gibt es Anbieter, die sogar noch den \"Protestpreis\" leicht unterbieten. Ein Wechsel wird es bei mir also auf jeden Fall geben, egal wie das Spiel ausgeht.

Vielleicht bin ich ja nicht der Einzige ....
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: angeljustus am 13. Februar 2010, 19:20:20
Zitat
Man soll die Sau erst verteilen, wenn sie geschlachtet ist. Dann darf man sie aber auch verteilen.

Ohne vorherigen Optimismus brauche ich ja erst gar keinen Widerspruch starten! Wann und wie die Sau geschlachtet bzw. verteilt wird, sieht man dann.
Würde jeder erstmal abwarten, hätte sich nicht die breite Widerspruchsfront gebildet.

Also, was sollen solche Sprüche?
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: bolli am 14. Februar 2010, 19:55:48
Zitat
Original von angeljustus
Zitat
Man soll die Sau erst verteilen, wenn sie geschlachtet ist. Dann darf man sie aber auch verteilen.

Ohne vorherigen Optimismus brauche ich ja erst gar keinen Widerspruch starten! Wann und wie die Sau geschlachtet bzw. verteilt wird, sieht man dann.
Würde jeder erstmal abwarten, hätte sich nicht die breite Widerspruchsfront gebildet.

Also, was sollen solche Sprüche?

Na ja, dieser Spruch
Zitat
Original von angeljustus
Ist auch wurscht! Im März bekommt der Versorger vom BGH eins auf den Zinken.
 :D :P
ist wohl ein wenig mehr als Optimismus. Optimismus ist \"der Glaube an ein gutes Ende\". Glaube ist aber nun mal nichts absolutes.

In der Materie, wo wir uns hier bewegen, ist Überheblichkeit nicht angesagt, da immer noch der gute, alte Spruch gilt: \"Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand.\" Also übersetzt: Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche paar Schuhe.

Also lassen wir doch einfach die groben Sprüche und warten auf\'s Urteil, dann sehen wir weiter.

Im übrigen, ein Großteil der Leute hier im Forum, mich eingeschlossen, haben sehr wohl einen großen Optimismus in der Sache und bei der Verfolgung ihrer Verfahren. Sonst würden wir nämlich zahlen und würden uns anderen Tätigkeiten widmen.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: RR-E-ft am 15. Februar 2010, 02:07:24
Es wird beim BGH darum gehen, ob überhaupt Preisänderungsklauseln innerhalb von  AGB in die betreffenden Verträge einbezogen wurden. An dieser Frage wird EWE wohl in einem Verfahren scheitern. Damit ist indes nicht gesagt, ob bei anderen Kunden Preisänderungsklauseln innerhalb von AGB einbezogen wurden.... Das ist eine Frage jedes Einzelfalles. Bei zwei Verfahren geht es um AGB, bei welchen insbesondere die Wirksamkeit der ab 01.04.07 verwendeten Preisänderungsklausel sehr zweifelhaft ist (vgl. BGH VIII ZR 326/08]. Gleichwohl könnte der Senat eine vor dem 01.04.07 verwendete Preisänderungsklausel für wirksam erachten, wenn er nicht von seiner bisherigen Linie abgeht.... Sollte er nicht davon abgehen, könnte es hinsichtlich einzelner Preisänderungen auf eine gerichtliche Billigkeitskontrolle ankommen, die bisher noch nicht erfolgt ist und deshalb ggf. nach Zurückverweisung erst vom Berufungsgericht vorgenommen werden müsste. Das Ergerbnis einer solchen Billigkeitskontrolle ließe sich aus bekannten Gründen nicht ohne weiteres auf andere Verfahren übertragen.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: angeljustus am 15. Februar 2010, 12:25:00
@bolli

Ich beuge mich in meiner Überheblichkeit dem Glauben an ein erfolgreiches Ende!

Gut das wir hier im Forum Leute wie bolli haben......... :tongue:
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: bolli am 15. Februar 2010, 14:01:09
:D
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Spielball am 05. März 2010, 09:38:48
Nach dem die EWE über C. u. C. Klage beim hiesigen Amtsgericht eingereicht hat, blieb mir der Gang zum Rechtsanwalt nicht erspart.

Wir haben dem Amtsgericht die Nichtzuständigkeit angezeigt.

Jetzt kam die 59 seitige Schriftsatzerwiderung von C. u. C., in der sie auf die Preise von Gas und Strom eingehen.

Nun habe ich nur dem Gaspreis wiedersprochen, denn die EWE ist schon lange nicht mehr mein Stromlieferant.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: uwes am 05. März 2010, 16:37:41
Wieso nur 59 Seiten? Der aktuelle Schriftsatz in Sachen EWE enthält 68 Seiten!

In der Tat wird auch langatmig über die Rechte und Pflichten aus dem Strovertrag beschrieben, obwohl es den Parteien hier nur um die Gaspreise geht.

Nehmen Sie\'s gelassen.

Das Amtsgericht Delmenhorst hat auch wieder zuerst der Presse mitgeteilt, dass es sich nicht zuständig fühle. Siehe hier: (http://www.dk-online.de/Nachrichten/Archiv/index.csp?artikel=6330019)
Es zeigt einmal mehr auf, dass dem Gericht einfach der Stil fehlt. Wie kann man das ohne vorherige Information der Prozessparteien denn einfach veröffentlichen?
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Pedro am 05. März 2010, 17:21:18
@Uwes
Wenn der vom Amtsgericht erkennbare \'Stil\' auch nicht besonders ist, in der Sache haben sie aber glasklar und richtig entschieden: Zuständigkeit liegt beim Landgericht. Das wird EWE gar nicht gefallen  ;)
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: uwes am 05. März 2010, 18:07:13
Zitat
Original von Pedro
@Uwes
...in der Sache haben sie aber glasklar und richtig entschieden: Zuständigkeit liegt beim Landgericht. Das wird EWE gar nicht gefallen  ;)

Hier widerspreche ich nicht. Ich glaube allerdings, dass es der EWE durchaus recht ist, wenn die Verweisung zum Landgericht erfolgt.
Sie haben dann ein Heimspiel.
Die Oldenburger Richter haben sich bislang nicht mit besonderem Ruhm bekleckert, was die Begründung ihrer Entscheidungen anging.
Einzig die OLG Entscheidungen waren bisher recht gut durchdacht.
Allerdings schienen auch sie dadurch geprägt zu sein, dass man die einfachste und naheliegendste Lösung suchte und jetzt Gefahr läuft, mit der bisherigen Begründung beim BGH  kein Gehör zu finden.

Richtig schlimm sieht es indessen bei den Zivilkammern aus, die die Altstreitigkeiten nun zu Ende bringen müssen. Hier ist eine totale Unkenntnis der rechtlichen regeln und der Rechtsprechung offenkundig. (9. Kammer)

Selbst die Vorlage der Rechtsprechung und die dazugehörigen Rechtsausführungen hat die 9. Kammer nicht zur Kenntnis genommen.
Es ist offenbar zu viel Papier zum Lesen....
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: RR-E-ft am 05. März 2010, 18:13:03
@uwes

Zuviel Papier mag in unserer kurzlebigen Zeit keiner mehr lesen.
Auch kiloschwere Anlagekonvolute nerven mehr als sie der Sache noch dienlich sein könnten.

Knackige Kurzfassungen, die die Sache auf den Punkt bringen, sind gefragt.  (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=69872#post69872)
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: okieh am 17. März 2010, 07:57:39
na dann drück ich mal für den heutigen Tag die Daumen!

http://www2.ga-online.de/index.php?id=542&did=26430
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: RR-E-ft am 17. März 2010, 15:10:09
Urteilsverkündung erst Mitte Juni 2010 (http://www.radiobremen.de/politik/nachrichten/politikoldenburggaspreise100.html)
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Spielball am 24. Juni 2010, 08:41:24
Das hiesige AG hat sich nun auch endlich geäussert:

Im Rechtsstreit EWE AG gegen.....

wird darauf hingewiesen, dass aus den bisher zur Akte gereichten Unterlagen nicht nachvollzogen werden kann, warum es sich bei dem Beklagten um einen Sondervertragskunden handeln soll. In dn zur Akte übersandten Abrechnungen und Preisinformationen sind Hinweise auf den Heizgastarif - siehe Rechnung .... - oder später auf den Preis der Grundversorgung II, vergleiche die Rechnung vom ....., enthalten. Bei beiden Parteien scheint es sich um Tarifpreise zu handeln, die nicht auf Antrag des Beklagten vereinbart worden sind. Wenn sich das streitgegenständliche Vertragsverhältnis auf den Tarifkundenbereich bezieht, so wäre § 4 AVGGasV Abs. 1 und 2 bzw. § 5 Abs. 2 S. 1 GasGVV anwendbar mit der Folge, dass die Klägerin ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gem. § 315 BGB hätte. Eine Aussetzung gem. § 148 ZPO käme - unterstellt, es würde sich um einen Tarifkundenvertrag handeln - wegen Vorgreiflichkeit der BGH-Entscheidung nicht in Betracht, denn das OLG Oldenburg hatte über einen Sonderkundenvertrag zu entscheiden.


Soviel zum Text des AG.
Ich habe seit 2006 nach § 315 BGB dem Preis widersprochen und den Preis von 2005 bei den Abrechnungen zu Grunde gelegt. Gibt es hier ein Kommunikationsproblem zwischen meinem Anwalt und mir, oder wo liegt mein Fehler?

Danke für die Hilfe!
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: tangocharly am 24. Juni 2010, 09:51:38
Die Frage nach einer Fehlerexistenz läßt sich so nicht beurteilen.

Zwar ist die Strategie richtig; aber es genügt halt nicht ein Reißbrettspiel, sondern es stellt sich die Frage, ob genügend \"Butter bei die Fische\" ist.

Für den Richter ist die Frage, ob ein Sonder- oder Tarifkundenverhältnis existiert, eine Rechtsfrage. Diese hängt nicht davon ab, \"wie das Kind benannt\" wurde. Entscheidend ist, welche sonstigen Anhaltspunkte aus dem Sachverhalt heran gezogen werden können, welche den Schluß auf die Existenz eines Sondervertrags zulassen.

Wenn Sie sich wundern, was der Richter von Ihnen will, weil Sie nur den § 315 BGB gerügt hatten, so kann Ihre Verwunderung nachvollzogen werden. Allerdings ist wiederum Ihre Einschätzung der Rechtslage (ob Tarif- oder Sondervertragskunde) auch nicht maßgeblich.

Wenn Ihr Anwalt den Sondervertragsstatus kommuniziert, dann handelt er grundsätzlich korrekt, weil diese Rechtsfrage bislang höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt wurde. Hierzu verweise ich auf die vielfältigen threads in diesem Forum und erst recht auf die vielen ergangenen Entscheidungen mit allerdings unterschiedlichen Auffassungen.

Also: lassen Sie diese Rechtsfrage ruhig den Richter entscheiden; das ist auch seine Aufgabe. Ihr Anwalt muß aber mit Ihnen sicherlich weiter kommunizieren, d.h. die Anhaltspunkte aufklären, welche der Richter für seine Entscheidung benötigt und diese schließlich fristgerecht im Rechtsstreit vortragen.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Spielball am 24. Juni 2010, 11:09:10
Vielen Dank für die Info.
Habe heute noch Termin mit meinem RA, mal schauen was er sagt.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: uwes am 24. Juni 2010, 11:39:38
Zitat
Original von RR-E-ft
@uwes

Zuviel Papier mag in unserer kurzlebigen Zeit keiner mehr lesen.
Auch kiloschwere Anlagekonvolute nerven mehr als sie der Sache noch dienlich sein könnten.

Da haben Sie natürlich recht, aber....
Unser Streit trägt ein Aktenzeichen aus 2005, war bereits beim BGH (VIII ZR 314/07) und ist jetzt das 2. Mal beim Landgericht Oldenburg.

Da sammelt sich das Papier, ohne dass man das verhindern kann.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: okieh am 05. Juli 2010, 11:20:20
Zitat
Original von RR-E-ft
Urteilsverkündung erst Mitte Juni 2010 (http://www.radiobremen.de/politik/nachrichten/politikoldenburggaspreise100.html)

Gibts hierzu denn schon irgendwelche hilfreichen Neuigkeiten? Mitte Juni ist ja nun schon ein bisken her.

Grüßle
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: bolli am 05. Juli 2010, 13:53:58
Zitat
Original von okieh
Zitat
Original von RR-E-ft
Urteilsverkündung erst Mitte Juni 2010 (http://www.radiobremen.de/politik/nachrichten/politikoldenburggaspreise100.html)

Gibts hierzu denn schon irgendwelche hilfreichen Neuigkeiten? Mitte Juni ist ja nun schon ein bisken her.

Grüßle
Na ja,
wie  hier  (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=71535#post71535) und  hier: Urteilverkündung auf 14.07.2010 verschoben  (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=13303) nachzulesen ist, gibt\'s das Urteil erst verspätet. Aber nächste Woche ist es ja schon soweit.  :D
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Christian Guhl am 05. Juli 2010, 14:54:26
Zitat
Original von bolliAber nächste Woche ist es ja schon soweit.  :D
Wenn nicht wieder verschoben wird.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Spielball am 25. August 2010, 15:53:02
Während Land auf und Land ab, die Amtsgerichte ein Verfahren ablehnen, sieht es unser AG nicht so.

Nach einigem Schriftverkehr, kommt es nun im September zu einer \"Güteverhandlung und mündlichen Verhandlung\".

Mein persönliches Erscheinen ist angeordnet.

Ich bin Sondervertragskunde, also was wollen die von mir?

Für Infos bin ich dankbar.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: uwes am 25. August 2010, 16:12:16
Um welches Amtsgericht geht es?
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: RR-E-ft am 25. August 2010, 16:35:33
@Spielball

Das Gericht will, dass der verklagte Kunde an einer Verhandlung teilnimmt, weil das Gericht grundsätzlich nur aufgrund einer mündlichen Verhandlung eine Entscheidung treffen darf. Erscheint man zu dem vom Gericht bestimmten Verhandlungstermin unentschuldigt nicht oder stellt man dort in der Verhandlung keinen Klageabweisungsantrag, kann auf Antrag des Klägers ein Versäumnisurteil ergehen. Letzteres fällt zu Lasten des Beklagten aus, wenn die Klage allein nach dem Vortrag des Klägers zulässig und begründet ist.  Darüber belehrt das Gericht regelmäßig im Zusammenhang mit der Terminsladung.

Das Gericht will also vermeiden, dass es zu Ihren Lasten zum Erlass eines - regelmäßig ohne Sicherheitsleistung vollstreckbaren - Versäumnisurteils kommt.

Selbst wenn man Sondervertragskunde ist, schließt dies allein nach der Rechtsprechung des BGH nicht aus, dass die Klageforderung berechtigt ist (BGH VIII ZR 327/07, VIII ZR 6/08, VIII ZR 246/08].
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Spielball am 25. August 2010, 16:35:45
Cuxhaven!

Mein RA hatte dem AG mitgeteilt, die Klage abzuweisen, aber angeblich hätten sie diese Unterlagen nicht bekommen. Nun hat er diese erneut eingereicht.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: RR-E-ft am 25. August 2010, 16:43:40
Sollte die Klageerwiderungsfrist versäumt worden sein oder die Klageerwiderung nun mit Rücksicht auf die jüngste Rechtsprechung des BGH nicht ausreichend sein, so könnte es empfehlenswert sein, in die Säumnis zu flüchten, also zunächst nicht zu verhandeln und ein Versäumnisurteil ergehen zu lassen, um sodann in der Notfrist für einen Einspruch gegen das Versäumnisurteil die Verteidigung zu vervollständigen, damit in einem neuen Einspruchstermin ggf. das Versäumnisurteil unter Abweisung der Klage abgeändert werden kann. Unbedingt mit dem Anwalt bereden. Insbesondere muss man nun die jüngste Rechtsprechung des BGH vom 14.07.10 zu den Preisänderungen der EWE gegenüber Sondertarifkunden berücksichtigen. Nur geltend zu machen, man sei Sondervertragskunde, weil man zu einem Sondertarif beliefert wurde und wird, wird wohl als Verteidigung nicht ausreichen.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: husky am 26. August 2010, 14:02:26
Zitat
Original von Spielball
Während Land auf und Land ab, die Amtsgerichte ein Verfahren ablehnen, sieht es unser AG nicht so.

Nach einigem Schriftverkehr, kommt es nun im September zu einer \"Güteverhandlung und mündlichen Verhandlung\".

Mein persönliches Erscheinen ist angeordnet.

Ich bin Sondervertragskunde, also was wollen die von mir?

Für Infos bin ich dankbar.

Am 27.07.2009 schrieb Spielball \"Hallo, es handelt sich bei mir um keinen Sondervertrag ...\"

Spielball, bitte diesen Widerspruch klären.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: uwes am 26. August 2010, 15:45:15
@Spielball

Das AG Cuxhaven gehört zum Landgerichtsbezirk Stade und dieser wiederum zum OLG- Bezirk Celle.
Das OLG Celle hat in verschiedenen Entscheidungen hier (http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/volltext.php4?id=5320&ident=) und hier (http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/volltext.php4?id=5319&ident=) die Zuständigkeit der Landgerichte mit durchaus zu diskutierender Begründung abgelehnt.

Daher entscheiden in diesen Bezirken die Amtsgerichte meist selbst, es sei denn, man stützt sich zur Begründung seines Anliegens ausdrücklich auf §§ 19, 29 und  87 GWB und liefert den hierzu gehörenden Sachvortrag auch detailliert ab.

Es kommt dabei nach meiner Auffassung nicht darauf an, ob man Sonder- oder Tarifkunde ist.
Zu dieser Einordnung empfehle ich jedoch einmal genau nachzusehen. Zumeist hat die EWE ihre Gas-Kunden immer im Tarif \"Classic\" abgerechnet. Dieser Tarif ist kein allgemeiner sondern ein Sonderkundentarif. Im Rahmen der weiteren Prüfung ist von Ihnen gemeinsam mit Ihrem Anwalt zu prüfen, welche Vertragsbedingungen gelten. Sind Sie schon seit der Zeit vor 2007 Kunde der EWE, dann gelten höchstwahrscheinlich noch alte Vertragsbedingungen bei denen die EWE auf die Geltung der AVBGasV verweisen möchte. Zumeist sind diese Bedingungen jedoch nicht wirksam einbezogen worden, weil dei EWE früher dieses Verordnungswerk nicht vor oder bei Vertragsschluss dem Kunden übergeben hatte. Die neueren Vertragsbedingungen seit dem 1.4.2007 wiederum wurden den Altkunden zumeist nur zugesandt, aber von diesem meist mit Schweigen quttiert. Durch Schweigen erklärt der Verbraucher nichts, so dass allein durch die Zusendung der neuen Vertragsbedingungen kein anderer Vertrag geschlossen werden konnte.

Darum prüfen Sie, wie es sich bei Ihnen verhält. Haben Sie insoweit gar keine Vertragsunterlagen, so sind Sie auch deswegen allein noch kein Tarifkunde.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: Spielball am 26. August 2010, 16:00:21
@husky: es war ein Fehler, ich bin ein S-Kunde

Vielen Dank für die Antworten.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: mpuck am 26. August 2010, 22:17:48
Hallo,

auch uns hat EWE verklagt. Bis 2007 waren wir Sonderkunden, danach haben wir den Änderungen der Vertragsbedingungen widersprochen und sind als Grundversorgungskunden geführt worden.

In der Standardbegründung der Klage durch Clifford Chance war von der konkreten Situation keine Rede, nur der aufaddierte Betrag wurde eingeklagt. Leider sind wir im August umgezogen und haben somit über den Sommer noch zu viel Abschlag gezahlt, so dass es nur um €150 ging.

In der mündlichen Verhandlung am 20.4.2010 am AG Tostedt hat der Anwalt von EWE die Vertragssituation dargelegt und im Nachgang mit dem Kündigungschreiben belegt.

Meine Argumente waren, dass für S-Kunden kein wirksames Preisanpassungsrecht vereinbart war, dass die einseitigen Preisanpassungen unbillig waren und dass die Forderung nicht nachvollziebar dargestellt war, insbesondere dass der Kontokorrent sogar über die Kündigung des S-Vertrages hinaus fortgeschrieben wurde (Verweis auf LG Potsdam 25.3.2010).

Die Klage der EWE wurde am 26.7.2010 abgewiesen. Die Begründung war, das der Kontokorrent nicht vereinbart war und die Forderung nicht nachvollziehbar. Das Urteil ist rechtskräftig.

Obwohl die Konstellation durch die \"Rückstufung\" auf Grundversorgung etwas speziell ist, ist die Argumentation mit Tarifwechsel und der fehlenden separaten Abrechnung möglicherweise auch für die weiterlaufenden Versorgung nach \"Classic\" geeignet.

Bedauerlich ist, dass NICHT festgestellt wurde, dass EWE kein Recht hatte, die Preise zu erhöhen. Aber man kann nicht alles haben.  8)
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: husky am 23. Oktober 2010, 17:18:31
Zitat
Original von mpuck


Die Klage der EWE wurde am 26.7.2010 abgewiesen. Die Begründung war, das der Kontokorrent nicht vereinbart war und die Forderung nicht nachvollziehbar. Das Urteil ist rechtskräftig. -


Mich würde interessieren ob das Urteil nach Verstreichen der Widerspruchsfrist jetzt wirklich in trockenen Tüchern ist, oder ob die EWE in die Berufung gegangen ist.

Sehr hilfreich wäre es auch noch das Aktenzeichen des Urteils zu erfahren, da mein Fall genauso gelagert ist. Danke im voraus für eine zügige Antwort.
Titel: EWE verklagt ihre Gaskunden
Beitrag von: mpuck am 25. Oktober 2010, 20:24:22
Hallo husky

das Urteil war sofort rechtskräftig, da wegen des geringen Streitwerts keine Berufung zulässig war.

Das Urteil ist vom AG Tostedt am 3.8.2010 unter dem AZ 3 C 193/09 verkündet worden.

Auch wenn das nicht erheblich war, findet sich immerhin der folgende Satz in der Urteilsbegründung: \"Das Gericht ist der Meinung, dass die Preiserhöhung im Rahmen des zuvor bestehenden Sondervertrages nicht wirksam ist.\" Wohlgemerkt geht es hier um den alten S1-Vertrag bis 2007, also nicht den Zeitraum, den das BGH-Urteil betrifft.

Billiges Ermessen der Preiserhöhung selbst \"auf Grund des Kontrahierungszwangs [...] hält das Gericht für durchaus möglich\". Kontrahierungszwang wegen Kündigung des Sondervertrags nach Widerspruch gegen die neuen Vertragsbedingungen, d.h. Umstellung auf Grundversorgung zum April 2007. Die Umstellung ist dann wohl als rechtmäßig anzusehen.

\"Angesichts der fehlenden Zuordnung der Zahlungen zu einzelnen Forderungen, die nur durch eine wirksame Kontokorrentabrede entbehrlich wäre, kann dies jedoch dahinstehen.\"   :)