Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => H => Stadt/Versorger => HanseWerk => Thema gestartet von: DieAdmin am 01. Oktober 2009, 12:01:57
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Das AG weist die Zahlungsklage von EON Hanse ab.
Neu in der Entscheidungssammlung:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2539/
Zitat von der Website der Verbrauchzentrale Hamburg e.V.
http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteEnergieBauen/Gas_Argumente.htm
(21.9.2009) „Eine Maus bleibt eine Maus, auch wenn E.on Hanse es nicht will“
..
Gleichwohl lohnt die Lektüre, finden sich doch in den Urteilsgründen bemerkenswerte Formulierungen, etwa zu der Praxis des Energieversorgers, Preisänderungen über die Zeitung bekannt zu machen: „Eine Maus bleibt eine Maus, auch wenn E.on Hanse es nicht will“.
Stimmt :)
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Original von Evitel2004
bemerkenswerte Formulierungen
Was noch untertrieben ist !! :D
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Moin,
die Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlicht eine weitere Niederlage vorm AG Bergedorf:
http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteEnergieBauen/AGHHBergedorf2.pdf