Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Kreuznach => Thema gestartet von: Cremer am 26. September 2009, 23:53:30
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Ein Mitglied der BIFEP wurde von den Stadtwerken Kreuznach am Amtgericht Bad Kreuznach auf Zahlung eines 4-stelligen Betrages verklagt. Er hat nach Widerspruch für zwei Abnahmestellen seit etwa 2005 die Abschläge gekürzt und eigene Jahresrechnugnen erstellt.
Die zuständige Richterin am AG KH sah das AG KH als zuständig an, nicht das LG KH, trotz mehrfacher Rügen des RA des Beklagten.
Die Verhandlung im Juni ergab als Ergebnis ein Beschluss. Dieser liegt bis heute jedoch leider noch nicht schrtiftlich vor.
Entscheidungsfaktor für diesen Beschluss war, dass die SW KH ein Gutachten in Höhe von ca. 15.000 € erstellen lassen wollten, welches die Richterin auch akzeptiert hätte.
Nach Abwägen von allen Gesichtspunkten war dem Beklagten dies auch im günstigsten Fall kostenmäßig zu teuer, ggf. wären bis zu 20% nach Einschätzung des RA von dem Beklagten zu zahlen gewesen.
Man einigte sich deshalb einvernehmlich in einem Vergleich.
- Die SW KH legen dem Kunden den Erdgas-Sondertarif A ab ca. 2002 zugrunde. Teilweise wurde in dem Zeitraum nicht immer nach dem Sondertarif A abgerechnet.
- Es gilt die Preisliste mit den Preisen von 2002.
- Es gelten keine Preissteigerungen bis heute.
- Die Stadtwerke erstellen korrigierte Jahresrechnugnen von 2002 bis heute
- Das BIFEP-Mitglied erhält die zuviel gezahlten Kosten ab 2002 zurück.
Damit war das Ziel des Beklagten, keine Preissteigerungen ab 2002 zu zahlen, errreicht.
Das Mitglied hat jetzt vorgestern von den SW KH einen neuen Vertrag vorgelegt bekommen, wie alle anderen 8.000 Sondervertragskunden.
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Für den Betroffenen insgesamt doch anscheinend ein Erfolg.
15.000 Euro für ein Gutachten, da kann man schon ein mulmiges Gefühl kriegen. Frage: wäre das ein Privatgutachten der Stadtwerke gewesen oder vom Gericht in Auftrag gegeben?
Interessant auch:
- Es gelten keine Preissteigerungen bis heute.
Die Stadtwerke hatten wohl wenig Vertrauen in ihre Preisklausel. Was hat denn das Gericht dazu gemeint?
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Das Gutachten hätten die Stadtwerke schon in Auftrag gegeben.
Vielleicht war es auch ein Pokerspiel, worauf sich der Beklagte nicht einlassen wollte. ;)
Wie gesagt, es war letztlich ein Vergleich. Näheres wenn der Beschluss schriftlich vorliegt.
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Original von Cremer
Entscheidungsfaktor für diesen Beschluss war, dass die SW KH ein Gutachten in Höhe von ca. 15.000 € erstellen lassen wollten, welches die Richterin auch akzeptiert hätte.
Nach Abwägen von allen Gesichtspunkten war dem Beklagten dies auch im günstigsten Fall kostenmäßig zu teuer, ggf. wären bis zu 20% nach Einschätzung des RA von dem Beklagten zu zahlen gewesen.
Verfassungsrechtliche ist das sehr bedenklich. Da werden Gutachterkosten, die für einen Verbraucher in keinem Verhältnis zum Streitwert stehen, zur unüberwindbaren Hürde um vor Gericht sein Recht geltend zu machen. Es bleibt dem einzelnen Verbraucher quasi nur der aufgedrängte Vergleich. Für das EVU sind dagegen Gutachterkosten in aller Regel auf alle entsprechenden Vertragsverhältnisse bezogen und selbst diese Kosten werden letztendlich wieder über die Preise von den Verbraucher gedeckt.
Ist die Bundesrepublik Deutschland (k)ein Rechtsstaat?
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@nomos,
ich sag nur: Pokerspiel :evil:
Die Sache ist jetzt positiv für das BIFEP Mitglied entschieden.
Neuer Vertrag, neues Spiel, neuer Widerspruch,
siehe:
http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=12622 (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=12622)