Forum des Bundes der Energieverbraucher
Wichtig => Diskussion über das Forum => Thema gestartet von: vn-mini am 25. September 2009, 15:48:11
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Hallo,
als relativ neuer User des Forums wollte ich einen Kommentar im Unterforum \"Gerichtsurteile...\" schreiben, was mir aber durch die Forensoftware verwehrt wurde. Ist jemand so nett und klärt mich über die Handhabung auf?
Gruß, vn-mini
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@vn-mini,
das steht eigentlich schon in der Beschreibung des Bereichs, wenn man auf der Startseite ist.
Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest
Kommentare und Diskussionen zu Gerichtsurteilen des Energiepreis-Protests und auch zum Thema relevanten Entscheidungen werden hier gesammelt. Weitere Info auf Seite 1711 unter http://www.energienetz.de Schreibrechte nur für Experten nach Zuschaltung
farbige Hervorhebung von mir.
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Besten Dank für Aufklärung und sorry für Tomaten auf meinen Augen.
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Gern geschehen.
Ist ja nicht schlimm
Schönen Sonntag :)
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@hko,
ich habe Ihren Beitrag an den anderen Thread im Bereich der EV Filstal umgehangen: AG Göppingen v. 20.05.09 - Az: 2 C 2052/08 (http://forum.bdev.de/thread.php?postid=64442#post64442)
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@Evitel2004
meinen Beitrag hatte ich als Reaktion auf das Verfahren vor dem AG Göppingen ins Forum gestellt. Aber das Urteil des AG Meiningen (der Begründungsteil!!) passt ja zu vielen anderen Verfahren. Deshalb hätte ich mir gewünscht, dass Sie es nicht unter \"Stadt/Versorger EVF - AG Göppingen v. 20.05.09 - Az: 2 C 2052/08\" versteckt hätten. Lesen Sie bitte den Begründungsteil und bringen Sie dieses Urteil an eine Stelle, wo es allen Forumsmitgliedern auffällt. Ich meine, das ist es wert!
(Aktuell passt es ja wohl auch ganz gut zu \"Stadt/Versorger Pfalzgas Frankenthal - Befangener Gutachter und/oder befangenes Gericht?\")
Gruß hko
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@hko,
Da das Urteil nichts mit Energie zu tun hat, können Sie gerne im Offtopic- Bereich entsprechenden Thread eröffnen, wo es ausschließlich um das Urteil geht.
Da Ihr Beitrag eine Antwort auf das AG Göppingen ist, ist Ihr Beitrag genau richtig umgehangen.
Inwieweit das Urteil eine Relevanz für den Energiepreisprotest hat, beurteilen die Rechtsexperten, um gegebenfalls in den Gerichtsurteile-Bereich auf das Urteil zu verweisen, in dem dort ein Thread für das Urteil eröffnet wird.
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dann muss ich zuerst mal versuchen,dann weiss ich ,ob ich beitrag schreiben kann??
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@flora,
auf der Startseite des Forums in den Beschreibungstext des Bereichs \"Gerichtsurteile\" steht etwas über die Schreibrechte.
Daraus hatte ich eigentlich auch schon in meinen ersten Beitrag in diesen Thread zitiert.
Wenn man das gelesen hat, braucht man eigentlich nicht mehr zu probieren.
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Original von Evitel2004
auf der Startseite des Forums in den Beschreibungstext des Bereichs \"Gerichtsurteile\" steht etwas über die Schreibrechte.
Da steht \"Schreibrecht nur für Experten\", dass ist reichlich schwammig, zumal RR-E-ft dies so auslegt, dass er eine Aufhebung der Anonymität wünscht.