Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Avacon => Thema gestartet von: Christian Guhl am 25. September 2009, 15:36:52

Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Christian Guhl am 25. September 2009, 15:36:52
Wir mir mitgeteilt wird, haben die ersten Kunden eine Klagebegründung erhalten (29 Seiten mit 17 Anlagen). Die meisten Erdgas-Kunden werden im ErdgasClassic beliefert. Da das Landgericht Hannover die Preisänderungen in diesem Vertrag höchstwahrscheinlich für ungültig erklären wird, frage ich mich, ob Eon-Avacon jetzt eine zweite Front eröffnen will ? Bevor das Urteil in Hannover am 01.12. verkündet wird, werden die Kunden noch schnell vors Amtsgericht gezerrt. Hat jemand eine Ahnung, was das soll ?
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: AKW NEE am 25. September 2009, 15:51:37
Wir sollten uns jetzt im Interesse der Leute zusammensetzen
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Bors am 25. September 2009, 20:23:44
Wie wird denn die Klage begründet? Irgendetwas neues???
.
.
Vielleicht ist es die pure Verzweiflung, die die Avacon zu diesem Schritt treibt

oder

die eine Abteilung weiß mal wieder nicht, was die andere treibt

oder

man versucht vor dem Gerichtsentscheid noch ein paar Leute einzuschüchtern und zum Umfallen zu bewegen...
...
Es ist wie immer, die Avacon ist ein riesiges Rätsel.
...
Ich frage mich immer, was in diesen großen Gebäuden von denen geschieht, die in jedem Ort ab 10000 Einwohner stehen.... Vielleicht sind das alles Geldspeicher wie bei Dagobert Duck???

Gruß

Bors
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Christian Guhl am 26. September 2009, 11:52:35
@AKW NEE
Mehr als die Leute an einen Anwalt zu verweisen, können wir nicht tun.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: AKW NEE am 28. September 2009, 09:14:00
In der Mitteilung, die am 25. 09. 2009 an Christian Guhl und mich ging, heißt es:
Zitat
Die e-on hat mich heute mit einer 29seitigen Klagebegründung und einem Paket von umfangreichen anlagen (17 Stück beglückt).\"

Meine Rückfrage, ob die Begründung im Rahmen eines Mahnverfahrens und vom AG Dannenberg kam, blieb bisher unbeantwortet.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Christian Guhl am 28. September 2009, 09:45:17
Zitat
Original von AKW NEE
Meine Rückfrage, ob die Begründung im Rahmen eines Mahnverfahrens und vom AG Dannenberg kam, blieb bisher unbeantwortet.
Dann musst du denjenigen fragen, an den du diese Rückfrage gestellt hast. Ich habe jedenfalls keine erhalten. Aber die Antwort ist beidesmal : Ja.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: AKW NEE am 28. September 2009, 09:50:24
Natürlich habe ich die Rückfrage an den Absender der Mitteilung geschickt. Ich dachte, das sich dieses aus meinem Beitrag ergibt!
Natürlich hast Du keine Rückfrage von mir erhalten, dafür wäre Voraussetzung, dass Du mir eine Information geschickt hättest, hast Du aber nicht!
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: AKW NEE am 29. September 2009, 17:51:01
Öfter mal was Neues, nun weise ich auf eine Seite der IGEL  als Quelle hin!

Zitat
Original von IGEL
In der Klagebegründung wird ausgeführt, dass der Kunde, obwohl E.ON-Avacon ihn mit Gas und Strom beliefert hat, eine vollständige Bezahlung (anders als die überwiegende Mehrzahl der Kunden) verweigert. Einen bemerkenswerten Satz gibt es auf Seite 6. Da heißt es: „Die Klägerin kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass diese Widersprüche überwiegend aus sachfremden Erwägungen erhoben werden. Die Klägerin soll in eine Reihe von Rechtsstreitigkeiten hineingezogen werden, die nicht nur einen erheblichen internen Aufwand, sondern auch einen substantiellen Rechtfertigungsdruck nach innen und außen mit sich bringen. Die Klägerin soll sich so verschleißen und dann doch den inhaltlich nicht begründeten Anliegen der beklagten Partei nachgeben.“ Die Absichten dürften klar sein:  E.ON-Avacon setzt darauf, dass einige Kunden es nicht zur Klage kommen lassen wollen und die vermeintliche Forderung anerkennen. Die Kunden, die das tun, sind ihr Geld los, selbst wenn das LG Hannover und evtl die weiteren Instanzen etwas anderes entscheiden.  Es steht übrigens noch gar nicht fest, ob die Amtsgerichte überhaupt zuständig sind. Da es hier (nach der Argumentation von E.ON-Avacon) um die Billigkeit der Preise geht, ergibt sich der Rechtsstreit aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Nach diesem Gesetz sind Versorger verpflichtet, Energielieferungen möglichst preisgünstig vorzunehmen. Für Streitigkeiten, die sich aus dem EnWG ergeben ,sind aber, unabhängig vom Streitwert, immer die Landgerichte, Kammer für Handelssachen, zuständig. Darauf sollte der Rechtsanwalt, der beauftragt wird, hingewiesen werden. Zum Nachweis der angeblichen Billigkeit der Gaspreise sind der Klagebegründung zahlreiche Anlagen beigefügt, die an zahlreichen Stellen „geschwärzt“ wurden. Der Kunde soll nicht erkennen, zu welchen Preisen E.ON-Avacon das Erdgas einkauft. Das Landgericht Hamburg hat in dem Prozess gegen E.ON-Hanse die vorgelegten Unterlagen wegen solcher Unkenntlichmachungen als nicht ausreichend betrachtet.

http://www.igel-lueneburg.de/index.php?option=com_content&view=article&id=79&Itemid=58
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Quint am 03. Oktober 2009, 10:34:21
Guten Tag,
ich habe am 30.9.09 die Klagebegründung erhalten.
Gibt es bereits Aktivitäten zu Musterklagen, Prozesskostenbeihilfe oder anderen Unterstützungen?
Herzliche Grüße
Michael Worzyk
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: AKW NEE am 03. Oktober 2009, 12:26:34
@ Quint

Wenn Sie die Klagebegründung über das zuständige AG bekommen haben, sind Ihnen vom Gericht fristen mitgeteilt worden.
Nach diesen Fristen müssen Sie dem Gericht mitteilen:

1. Innerhalb von 2 Wochen, dass Sie sich verteidigen wollen!

2. Innerhalb von weiteren zwei Wochen muss eine Klageerwiderung bei Gericht eingereicht werden.

Der erste Schritt kann notfalls noch ohne Anwalt gegangen werden, für den zweiten Schritt sollte unbedingt ein Anwalt eingeschaltet werden.

Wenn Sie nicht zahlen wollen und sich damit im Recht fühlen, sollten Sie unbedingt auf die Einhaltung der Fristen achten! Von vielen wird dazu geraten auch schon beim ersten Schritt einen Anwalt einzuschalten.

Von Musterklagen ist mir nichts bekannt, mir ist dabei aber auch nicht klar, was Sie genau damit meinen.
Die Prozesskostenbeihilfe, können Sie erhalten von:
- einer Rechtschutzversicherung
- dem Prozesskostenfond des Bundes der Energieverbraucher (wenn Sie   vorher eingezahlt haben)
- über den Anwalt, aber nur bei geringem Einkommen und der Aussicht die Klage zu gewinnen.

Am 07. 10. 2009 um 19:00 ist in Lüchow, Bergstr. 9, im DurchBlick ein Treffen der Energieverbraucher Wendland.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Quint am 03. Oktober 2009, 15:27:44
Guten Tag,
vielleicht ist Musterklage der falsche Name. Diese Klageschrift hat viele standardisierte Passagen, die zum Teil nicht auf mich zutreffen, so dass ich denke, viele Gaspreisboykotteure weden die gleiche Klage erhalten haben. Vielleicht gibt es ja bereits einen laufenden oder entschiedenen Prozess, der als Muster dienen kann.
Herzliche Grüße
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Christian Guhl am 03. Oktober 2009, 16:43:52
Jede Klage ist anders. Es gibt Kunden, die werden wegen Forderungen aus Gaspreisen verklagt, andere wegen Strom. Viele wegen beidem. Es sind immer individuelle Fälle. Ab wann hat der Kunde erstmals Widerspruch erhoben, wie viel hat er gezahlt, in welchen Tarif ist er, hat er einen Sondervertrag usw..Auf jede Klage muss anders erwidert werden. Aber das weiß der Anwalt, der Sie vertreten wird. Die meisten Kunden, die jetzt verklagt werden, haben den Erdgasvertrag Classic. Das LG Hannover entscheidet am 01.12. ob es sich dabei um einen Sondervertrag handelt. Wenn das so ist ( wovon das Gericht bisher ausgeht), kann sich Eon-Avacon seine Klagebegründung einrahmen lassen. Denn ohne gültige Preisanpassungsklausel kommt es auf die Billigkeit (die man in der Begründung mit geschwärzten Zahlen nachweisen will) nicht an.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Blau Bär am 08. Oktober 2009, 16:42:05
Ich habe auch eine Klagebegründung erhalten.

Daß die sogar einem Bären in seine Höhle zugestellt werden kann - unglaubliche Sauerei! und ein Fall für den \"Tierschutz\".  :D  :tongue:

Ein Anwalt (Spezialist) ist eingeschaltet.

Natürlich an das/über das Amtsgericht....

Zitat
Original von Christian Guhl
Wir mir mitgeteilt wird, haben die ersten Kunden eine Klagebegründung erhalten (29 Seiten mit 17 Anlagen). Die meisten Erdgas-Kunden werden im ErdgasClassic beliefert. Da das Landgericht Hannover die Preisänderungen in diesem Vertrag höchstwahrscheinlich für ungültig erklären wird, frage ich mich, ob Eon-Avacon jetzt eine zweite Front eröffnen will ? Bevor das Urteil in Hannover am 01.12. verkündet wird, werden die Kunden noch schnell vors Amtsgericht gezerrt. Hat jemand eine Ahnung, was das soll ?

Das ist in der Tat die Frage. Wer weiß hierzu näheres?

So ich werde bis auf das Letzte meine warme Höhle verteidigen.

Viele Grüße
Blau Bär
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Christian Guhl am 08. Oktober 2009, 18:28:07
@Blau Bär
Was für ein Vertragsverhältnis besteht ? Grundversorgung oder Sondervertrag ?
Bisher habe ich nur Klagebegründungen für Grundversorgungsverträge (oder was Eon-Avacon dafür hält) gesehen. An echte Sonderverträge (Erdgas Comfort,Nachtstrom Amado) traut man sich wohl nicht heran.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Blau Bär am 08. Oktober 2009, 20:33:59
@ Christian Guhl
@ alle

Erdgas Classic

D. h. lt. Vertrag (uralt):
\"Standard-Sondervertrag\" (So steht es oben auf dem Vertrag.)

Also von Sondervertrag gehe ich hier schon aus?! Andere auch?

Viele Grüße
Blau Bär
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: AKW NEE am 08. Oktober 2009, 20:57:05
Bis auf die E.On Avacon sind zumindest hier fast alle Deiner Meinung.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: bolli am 09. Oktober 2009, 09:09:21
Zitat
Original von Blau Bär
Erdgas Classic

D. h. lt. Vertrag (uralt):

\"Standard-Sondervertrag\" (So steht es oben auf dem Vertrag.)

Also von Sondervertrag gehe ich hier schon aus?! Andere auch?
Nun, der Name des Vertrages muss nicht zwingend richtig sein. Wie einige Gerichte mittlerweile enbtschieden haben, kommt es vielmehr auf den Inhalt an. Da muss, damit es ein Sondervertrag ist, eine Regelung drin stehen, die von den gesetzlichen Regelungen abweicht.

Aber wenn ich es richtig verstanden habe, wird es da ja Anfang Dezember eine gerichtliche Entscheidung geben. Also Anwalt nehmen, Klageentgegnung schreiben und am besten um Aussetzung bis zur Entscheidnung in Hannover bitten.

Ich würde aber in jedem Fall entgegnen, sonst ist eine pätere Antwort verfristet und Sie haben den schwarzen Peter. Auch eine Fristverlängerung zur Klageerwiderung käme in Betracht, erscheint aber bei 2 Monaten bis zum Gerichtstermin was lang.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Lili am 12. Oktober 2009, 21:20:03
Hallo,

wir haben heute die Klagebegründung bekommen.Mein Gott ist das ein dicker Umschlag.Keine Ahnung wieviel Seiten die Klage hat,jedenfalls kommen da die Seiten eines Buches mit.Ich bin gespannt wie das ganze ausgeht.Wird wohl jetzt für jeden einzeln entschieden.Wenn vor dem 01.12.09 ein Termin bei unserem Gericht stattfindet,gilt dann der Gerichtsspruch den der Anwalt spricht?Was ist wenn am 01.12.09 anders entschieden wird?
Wir haben auch Erdgas Classic.

Gruß Kerstin
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Cremer am 12. Oktober 2009, 22:20:46
@lili,

schon einen Anwalt kontaktiert?

Rechne mal erst im neuen Jahr mit einem Termin.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Christian Guhl am 13. Oktober 2009, 12:58:37
@lilli
Schon mal die Klagebegründung durchgelesen ? Teilweise recht amüsant. Ich glaube nicht, dass ein Termin vor dem 01.12. gemacht wird. Bei Klagen, die Kunden gegen Eon-Avacon angestrengt haben, hat es mehrere Jahre bis zur mündlichen Verhandlung gedauert. Übrigens wäre es äußerst vorteilhaft, wenn das gelten würde, was Ihr Anwalt spricht. Leider hat bei Gericht der Richter das letzte Wort. Wenn das nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausfällt, bleibt die Berufung (wenn die Streitsumme ausreicht). Die gesamte Klagebegründung fällt wie ein Kartenhaus in sich zusammen, wenn herauskommt, das der ErdgasClassic ein Sondervertrag ist. Dafür spricht zur Zeit alles : Die Richter am LG Hannover haben in einem Kundenanschreiben eine Preisänderungsklausel gefunden, die von der GVV abweicht und tendieren daher zum Sondervertrag. Im Classic wurde eine Bestabrechnung vorgenommen und im Zusammenhang mit Strom wurde ein Rabatt auf den Preis gewährt (EnergieDuett). Alles Indizien für Sondervertrag. Das einzige Argument der Gegenseite : \"Wir haben nichts Schriftliches, also muss es die Grundversorgung sein.\"
@Cremer
Da sind die Anwälte bei uns schneller.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Lili am 13. Oktober 2009, 19:22:16
@ Cremer

ja,es ist ein Anwalt eingeschaltet.Gleich gestern nach dem wir die Briefe bekommen haben.
Am Donnerstag haben wir einen Termin beim Anwalt.

@ Christian Guhl

Ja wir haben die Klagebegründung durchgelesen.Wirklich amüsant.
Ich hoffe mal wirklich das sich das ganze noch mindestens bis nach dem 1.12.dauert.Dann hat sich das ein oder andere  vielleicht von selbst erledigt.
Unser Streitwert liegt bei 238€.

Gruß Kerstin
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: E.ON-Kunde am 17. Oktober 2009, 12:00:08
So, jetzt ist die Anspruchsbegründung aus Magdeburg auch bei mir eingetroffen. Offenbar die Standardversion, die in diesem Thread schon mehrfach erwähnt wurde.
Eingeschaltet wurde in diesem Fall das AG Hildesheim.
Frage in die Runde: Kann jemand geeignete Anwälte in dieser Gegend empfehlen? Bin für jeden Hinweis dankbar.

E.ON-Kunde
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Emsländer am 17. Oktober 2009, 14:19:43
...\"guckste\" hier:

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Rechtsanwaelte__1713/
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: E.ON-Kunde am 17. Oktober 2009, 21:51:52
Danke, diese Liste ist mir bekannt.
Da sie jedoch in der Region HI keinen Eintrag verzeichnet, suche ich eben über diese Liste hinausgehende Empfehlungen.

E.ON-Kunde
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Cremer am 17. Oktober 2009, 23:06:16
@E.ON Kunde,

würde schon einen aus der Liste nehmen, da hier Erfahrungen vorliegen.

ich habe mir auch jemanden genommen der über 300 km entfernt ist :)
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: AKW NEE am 18. Oktober 2009, 17:29:18
@ E.ON-Kunde

Es gibt einen Anwalt in Hannover, der eine Avacon-Kunden in einer Sammelklage, Erdgas Classic, vertritt. Der Name ist mir leider nicht bekannt, aber Christian Guhl weiß diesen mit Sicherheit.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Christian Guhl am 18. Oktober 2009, 23:27:05
Siehe hier :
http://www.ritter-gent.de/
oder hier:
Silke Jaspert-Stecher http://www.ra-jaspert.de/
21335 Lüneburg Tel.04131/854587
oder hier :
Markus Maul
29451 Dannenberg (Elbe), Rechtsanwalt Tel.05861/986120
Da werden sie geholfen !
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: E.ON-Kunde am 19. Oktober 2009, 12:21:45
Danke an alle Hinweisgeber!
Habe inzwischen Kontakt zu einem in der Sache bewanderten RA aufgenommen, der sich meiner wohl annehmen wird.

E.ON-Kunde
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Nordwolff am 21. Oktober 2009, 22:44:43
Meine Frau und ich separat, je circa 100 Seiten....
Anwalt ist eingeschaltet und er hat als erstes das Amtsgericht als zuständiges Gericht gerügt und Hannover beantragt.


Viele Grüße
Der Wolff
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Reso1 am 27. Oktober 2009, 20:09:01
Meine Anwältin nimmt an, dass es im Bereich der e.on Avacon in Lüneburg und Umgebung etliche hundert konkrete Klagen sein werden, die die e.on Avacon nun lostritt.

Auch mir ist die Klageschrift (20 Seiten) zzgl. 114 Seiten Anlagen inkl. Wirtschaftsprüfungsbericht der Wirtschaftsprüfer Wikom (Plausibilitätsprüfung der Nettopreisanpassungen 2005 bis 2008) sowie eines kurzen Prüfungsberichtes von PriceWaterhouseCoopers zugegangen.

Wir haben gegenüber dem Amtsgericht Lüneburg (sic!) unsere Verteidigungsabsicht angezeigt und bereiten nun die Klageerwiederung vor.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Opa Ete am 28. Oktober 2009, 09:23:19
Hallo Reso1,
sind sie Grundversorgungskunde oder haben sie einen Sondervertrag?
Gruß Opa Ete
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Christian Guhl am 28. Oktober 2009, 10:41:20
@evitel
Können die beiden Threads zu den Klagebegründungen zusammenfasst werden ? Wenn jeder, der eine Klagebegründung erhalten hat, einen neuen Thread aufmacht, blickt bald keiner mehr durch.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: DieAdmin am 28. Oktober 2009, 11:10:00
Zitat
Original von Christian Guhl
@evitel
Können die beiden Threads zu den Klagebegründungen zusammenfasst werden ? Wenn jeder, der eine Klagebegründung erhalten hat, einen neuen Thread aufmacht, blickt bald keiner mehr durch.

@Christian Guhl,

die Threads sind nun zusammengefügt.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Nerv-Bert am 29. Oktober 2009, 17:25:44
Hallo,

auch ich habe \"die\" Klage aus Magdeburg erhalten, von der hier schon die Rede ist.

Da es wirklich nicht einfach ist, einen RA in der Nähe zu finden, sind es die Entfernungskosten + Kosten RA, die den Streitwert (ca. 500 €) überschreiten und damit mehr eine kaufmännische Entscheidung als eine inhaltliche verlangen.

Als Zuarbeit für einen RA soll ich die Verträge suchen und wünsche mir deshalb folgende Informationen:

Seit 1995 bin ich Gaskunde bei der Hastra \"... übersenden wir Ihnen unseren Sondervertrag sowie  die dafür gültigen Preisbedingungen. ... Der Gas-Wärme-Sondervertrag tritt ab dem -Datum- in Kraft\"
Diesen Vertrag habe ich da - sonst leider keinen.
War das der Einzige oder muss es dazwischen noch etwas geben, was ich weggeworfen habe?

Bis 1999 heißen alle Abrechnungen Wärme-Sondervertrag-Gas. Jetzt kommt AVACON gibt mir eine andere Nummer  - heißt aber immer noch bei der Abrechnung Wärme-Sondervertrag-Gas (steht auf Seite 2, 1999)

Ich habe in der ganzen Zeit nie einen anderen Vertrag unterschrieben, etwas verändert oder so. Nur der Lieferant hat sich umbenannt.
Trotzdem noch Sondervertragskunde? Jetzt heißt der Tarif Classic.

Muss ich noch nach einem anderen Papier oder Vertrag suchen (AGB\'s habe ich weggeworfen)?

PS: Ab 2000 - 2001 steht dann \"Allgemeiner Tarif und Erdgas - Sondervertrag\", später dann Classic.

Gruß
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Christian Guhl am 29. Oktober 2009, 17:56:15
Einen unterschriebenen Vertrag gibt es nicht. In dem Schreiben der Hastra heißt es :\"Zur Anerkennung des Sondervertrages bitten wir Sie,die beiliegende Bestätigungskarte rechtsverbindlich zu unterschreiben und uns innerhalb von 14 Tagen zurückzusenden. Der Gas-Wärme-Sondervertrag tritt dann zum.....
in Kraft\". Der Nachweis, das man den Sondervertrag abgeschlossen hat, kann eigentlich nur über die Preise geführt werden, denn die Bezeichnung auf den Rechnungen \"Allgemeiner Tarif und Erdgas-Sondervertrag\" wurde für alle Kunden verwendet. Wenn du mir deine e-mail-adresse mitteilst (über PN), kann ich dir alle Unterlagen (Angebot,AGB,Preislisten) schicken.
Falls du auch Strom von Eon-Avacon beziehst und im \"Duett\" abgerechnet wirst, ist das ein weiteres Indiz für einen Sondervertrag. Dann hätte ich noch die \"Bestabrechnung\" anzubieten. Im Classic gibt es verschiedene Preisgruppen.  Je nach Verbrauch wurde man in die passende eingruppiert. Auch das kann \"Sondervertrag\" sein.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Nerv-Bert am 29. Oktober 2009, 23:43:04
- bin sehr erfreut und erleichtert.

Strom beziehe ich nicht von Avacon.

E-Mail kommt.

Nochmals vielen Dank für das Angebot!

MfG
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: AKW NEE am 30. Oktober 2009, 08:31:00
Bei der rechtlichen Einordnung des Vertragsverhätnisses nicht vergessen, dass der alte Vertrag, zumindest bei uns, nie gekündigt wurde und ein neuer auch nicht unterschrieben wurde! Nach unserer Rechtsauffassung besteht somit der alte Vertrag weiter, egal unter welcher Bezeichnung.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Christian Guhl am 30. Oktober 2009, 09:29:47
Richtig ! Unter Pkt.7 der AGB heißt es :\"Der Vertrag beginnt mit der Aufnahme der Gaslieferung und läuft so lange ununterbrochen weiter, bis er von einem der beiden Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt wird; die Kündigung ist erstmals zum Ablauf eines Jahres zulässig.\" Eine Kündigung ist niemals erfolgt. Ergo ist der Classic nur eine Fortführung des Gas-Wärme-Sondervertrages unter anderem Namen.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Reso1 am 01. November 2009, 19:27:59
Hallo Opa Eta,

ich bin Grundversorgungskunde (Erdgas Classix, Strom Alpha).

Interessanterweise geht es in dieser Klage \"nur\" um Ansprüche aus dem Jahr 2007; Forderungen aus 2005 und 2006 sind nicht berücksichtigt, auch spätere Forderungen nicht. Es scheint also ein Exempel zu sein.

Gruß,
Reso1
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: AKW NEE am 02. November 2009, 11:34:17
Erdgas Classic ist nach Meinung vieler kein Tarif in der Grundversorgung!

siehe auch:
Mündliche Verhandlung Erdgas Classic (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=12571)

Erdgas Classic (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=10843)

1980 - Allgemeine Tarife und Wärme-Sondervertragspreise der HASTRA (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=10957)
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Christian Guhl am 02. November 2009, 12:05:29
@Reso1
Wenn Strom und Gas von Eon-Avacon bezogen werden, besteht der \"Duett\".
Eine Sondervereinbarung über einen Rabatt auf den Erdgaspreis. Allein deswegen könnte der Classic ein Sondervertrag sein.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: AKW NEE am 02. November 2009, 16:46:56
Natürlich gibt es noch weitere Gründe:z.B.
- der Vertrag, der durch den Tarif Classic ersetzt wurde war, zumindest im Hastra-Land ein Sondervertrag (siehe hierzu die Beiträge hier vom 30. 10. 2009)!

- der Classic Vertrag brauchte zuerst nicht unterschrieben zu werden, dann wurde ein schriftlicher Vertrag (Sondervertrag) mit AGB incl. Preisanpassungsklausel eingeführt, sollte ohne Unterschrift auch für Alt-Kunden gelten!

- für den Tarif Classic ist von der Avacon die Beendigung angekündigt worden, Folgetarif soll der Tarif Ideal sein, natürlich auch ein Sondervertrag!

- nach Angaben von E.ON Avacon im Netz war der Tarif Classic nie ein Grundversorgungstarif (§36 EnWG).
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: AKW NEE am 03. November 2009, 10:19:36
@Christian Guhl

Zitat
Original von Christian Guhl
Dann hätte ich noch die \"Bestabrechnung\" anzubieten. Im Classic gibt es verschiedene Preisgruppen.

Beides gibt es auch im Grundversorgungstarif ErdgasTarif

Zitat
Original von E.ON Avacon
Hinweis:
Bei ErdgasTarif stufen wir unsere Kunden automatisch nach Ihrem letzten Jahresverbrauch optimal ein.
Dieses Angebot entspricht den Allgemeinen Preisen bzw. dem Allgemeinen Tarif gemäß der \"Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz\" (GasGVV) und stellt den Grundversorgungstarif (§36 EnWG) dar. Ebenfalls gelten die Ergänzenden Bedingungen der E.ON Avacon Vertrieb.
http://www.eon-avacon-vertrieb.com/CMS/Default.aspx?id=162&ch=2

Wann gab es im Tarif Classic verschiedene Preisgruppen? Mit ist nur bekannt, das der Grundpreis ab einen bestimmten Verbrauch nicht pauschal abgerechnet wurde, sondern über den Verbrauch
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Christian Guhl am 03. November 2009, 12:57:56
Auch der ErdgasTarif kann durch den \"Duett\" zum Sondervertrag werden.
Ich suche die Mitteilung über die verschiedenen Preisgruppen heraus und maile sie.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: AKW NEE am 04. November 2009, 08:46:34
Bei dem Modell \"Duett\"  könnte es sich auch um ein Rabatt handeln!

Seit 25.07.2001 ist das 1933 eingeführtes Rabattgesetz außer Kraft gesetzt.
Seit der Liberalisierung des Gesetzes können Händler in fast allen Bereichen individuelle Rabatte aushandeln. Eine Ausnahme bildet die Buchpreisbindung.

Ich glaube eher, dass es sich hier um einen Treuerabatt handelt der die Kundenbindung fördern und Konkurrenten abwehren soll.

Es gibt aber auch Merkmale in der Beschreibung von \"Duett\", die für eine Preismodell im Sinne von Christian Guhl ( Sondervertrag) sprechen.
http://www.eon-avacon-vertrieb.com/CMS/Default.aspx?id=170&ch=2&n=811ac62ea94a419b897e410efd937e2c

Genauso könnte es aber auch ein unzulässiges Kopplungsgeschäft sein.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: bolli am 04. November 2009, 10:01:45
Zitat
Original von AKW NEE
Bei dem Modell \"Duett\"  könnte es sich auch um ein Rabatt handeln!
Aber auch Rabatte könnten einen Sondervertrag begründen, da die GasGVV keine Preisunterschiede bei unterschiedlichen kWh-Umsätzen beschreibt. Nichts anderes ist letztlich in vielen Fällen doch ein Sondervertrag, der sich an Liefermengen orientiert.

Es gibt Gerichte (so z.B. das LG Düsseldorf), die jegliche Abweichung von EINEM Grundpreis als Sondertarif einstufen, da man ja auch sagt, dass es nur EINEN Preis geben kann, der der Billigkeit im Sinne von § 1 Abs. 1 EnWG entspricht.

Auch die Unterscheidung in Kleinstverbraucher- und Grundtarif wird unter diesem Aspekt als kritisch gesehen, sofern sie sich im Arbeitspreis unterscheiden.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: AKW NEE am 04. November 2009, 18:40:04
@ bolli

Der Rabatt wird nicht auf den Preis gegeben, sondern auf die Rechnungssumme. Ob dieser Unterschied wichtig ist kann ich nicht sagen, aber es gibt ihn.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Christian Guhl am 04. November 2009, 22:57:17
Zitat
Original von AKW NEE
Der Rabatt wird nicht auf den Preis gegeben, sondern auf die Rechnungssumme.
Das ist so nicht ganz richtig. In Mitteilungen über Preisänderungen wurde unterschieden in : ErdgasTarif(Grundversorgung) - Erdgas Classic - Erdgas Comfort - Avacon Duett. Unter Duett war angegeben : Für alle Kunden, die ein Jahr lang neben Erdgas zusätzlich auch Strom zum Allgemeinen Tarif (oder tarifähnlichen Sonderbedingungen) beziehen, gelten folgende Arbeitspreise....
Zeitweise wurde sogar das \"Produkt\" Duett beworben. Selbst in aktuellen Rechnungen wird ein geringerer Arbeitspreis angesetzt und nicht erst die Rechnungssumme ermittelt und dann ein Rabatt gewährt.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: AKW NEE am 05. November 2009, 08:37:49
Die Möglichkeit, dass der Rabatt \"Duett\" zu einem Sondervertrag führen kann, habe ich grundsätzlich nicht ausgeschlossen, deshalb habe ich am 29. 10. 2009 um 07:46 hier geschrieben:
Zitat
Original von AKW NEE
Es gibt aber auch Merkmale in der Beschreibung von \"Duett\", die für eine Preismodell im Sinne von Christian Guhl ( Sondervertrag) sprechen.
http://www.eon-avacon-vertrieb.com/CMS/D...97e410efd937e2c
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: AKW NEE am 06. November 2009, 18:13:42
@ Christian Guhl

Denkst Du noch an die verschiedenen Preisgruppen beim Classic?
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Christian Guhl am 06. November 2009, 22:42:59
Nachdem ich noch mal alle Unterlagen durchgeschaut habe, muss ich gestehen, dass ich mich wahrscheinlich \"verguckt\" habe. Die Preisgruppen gibt es beim \"ErdgasTarif\". Einen Grundversorgungstarif gab es demnach bei Eon-Avacon gar nicht !
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: AKW NEE am 07. November 2009, 11:31:22
Zitat
Original von Christian Guhl
Einen Grundversorgungstarif gab es demnach bei Eon-Avacon gar nicht !

Ganz ohne Gerichtsbeschluss wird die E.ON Avacon dieser Auffassung wohl nicht folgen!

Zitat
Zitat
Original von E.ON Avacon
Bei ErdgasTarif stufen wir unsere Kunden automatisch nach Ihrem letzten Jahresverbrauch optimal ein.
Dieses Angebot entspricht den Allgemeinen Preisen bzw. dem Allgemeinen Tarif gemäß der \"Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz\" (GasGVV) und stellt den Grundversorgungstarif (§36 EnWG) dar. Ebenfalls gelten die Ergänzenden Bedingungen der E.ON Avacon Vertrieb.
http://www.eon-avacon-vertrieb.com/CMS/Default.aspx?id=162&ch=2
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Christian Guhl am 07. November 2009, 17:20:31
Zitat
Original von AKW NEE
Ganz ohne Gerichtsbeschluss wird die E.ON Avacon dieser Auffassung wohl nicht folgen!
Das können sie haben ! Das LG Hannover geht davon aus, dass es sich beim Classic um einen Sondervertrag handelt, da in einem Prospekt (\"Für jeden das Passende - Die Erdgas-Angebote für Niedersachsen\") ausgeführt wird : \"Bei nachhaltiger Preisänderung im Heizölmarkt werden die Erdgas-Preise entsprechend angepasst.\" Der Richter führte bei der mündlichen Verhandlung aus, dass das der durchschnittliche Erdgas-Kunde als Preisänderungsklausel verstehen würde. Er (der Richter) würde das jedenfalls so verstehen. Und mit dieser Klausel würde Eon-Avacon beim BGH keinen Blumentopf gewinnen. In diesem Prospekt wurde eben genau diese Formulierung auch beim \"ErdgasTarif\" verwendet. Fällt das Urteil am 01.12. in unserem Sinne aus und der Classic ist ein Sondervertrag, dürfte das auch für den ErdgasTarif gelten. Zur Not schieben wir noch eine Klage hinterher. Keinen Zweifel habe ich, das der ErdgasTarif ein Sondervertrag ist, wenn auch Strom bezogen wird und die Abrechnung im Produkt \"Duett\" erfolgt. Für die Abrechnung im Duett ist nämlich Voraussetzung, das ein Jahr lang Gas und Strom bezogen wird. Es wurde also eine Vertragslaufzeit vereinbart, innerhalb derer nicht gekündigt werden durfte. Weder Gas noch Strom. Wenn man das weiterdenkt, ist auch der Strom-Grundversorgungstarif \"Alpha\" im Zusammenhang mit dem Duett ein Sondervertrag.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: AKW NEE am 07. November 2009, 19:38:33
@ Christian Guhl
Die Sammelklage in Hannover richtet sich doch gegen den Tarif \"Classic\" der E.ON Avacon. Kläger sind doch in diesem Fall nur Kunden die die nach diesem Tarif, \"Claasic\", Gas von der E.ON Avacon beziehen.

Zitat
Original von Christian Guhl
Zur Not schieben wir noch eine Klage hinterher

Wer ist denn hier mit wir gemeint? Die obigen Kläger in der Sammelklage können es wohl kaum sein.

Bei der Bewertung der Abrechnung nach Duett sind wir nicht einer Meinung. Wenn es hierzu eine Klärung geben soll, wird mensch wohl auch hier nicht um eine Klage herum kommen.

Zitat
Original von Christian Guhl
Die Preisgruppen gibt es beim \"ErdgasTarif\". Einen Grundversorgungstarif gab es demnach bei Eon-Avacon gar nicht !

Wenn es schon wegen der Presigruppen beim Gas keine Grundversorgung geben soll, ist es doch vollkommen unwichtig ob es hier eine Abrechnung nach \"Duett\" gibt.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Christian Guhl am 08. November 2009, 00:03:42
Zitat
Original von AKW NEE
Wer ist denn hier mit wir gemeint? Die obigen Kläger in der Sammelklage können es wohl kaum sein.
Wenn das LG Hannover den Classic aufgrund der Klausel zum Sondervertrag erklärt, dürfte es ja wohl nicht schwerfallen, genügend ErdgasTarif-Kunden für eine Sammelklage zusammen zu bekommen. Mit \"wir\" habe ich alle Kunden gemeint.
Zitat
Original von AKW NEE
Wenn es schon wegen der Preisgruppen beim Gas keine Grundversorgung geben soll, ist es doch vollkommen unwichtig ob es hier eine Abrechnung nach \"Duett\" gibt.
Besser, man hat mehrere Eisen im Feuer ! Die \"Preisgruppen-Theorie\" halte ich inzwischen für nicht so sicher. Die Duett-Abrechnung dürfte, meine ich, eher auf einen Sondervertrag hinweisen, da der Kunde die Konditionen nur bekommt, wenn er für ein Jahr auf sein Kündigungsrecht verzichtet.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: AKW NEE am 08. November 2009, 17:32:59
Auch in der Vergangenheit haben Kunden, die den Versorger beim Strom wechselten, für die Zeit des gemeinsamen Bezuges von Gas und Strom den Preisvorteil bekommen, auch wenn der Bezug wesentlich kürzer als ein Jahr war.

Zitat
Original von Christian Guhl
Die Duett-Abrechnung dürfte, meine ich, eher auf einen Sondervertrag hinweisen, da der Kunde die Konditionen nur bekommt, wenn er für ein Jahr auf sein Kündigungsrecht verzichtet.

Wenn überhaupt bekommen sie die Konditionen, wenn Sie nicht kündigen, ein ganz normaler Vorgang z.B. bei Krankenkassen und der Beitragsrückvergütung. Natürlich kann der Kunde, auch hier, jederzeit kündigen.

Mir ist keine Frist bekannt (wenn er für ein Jahr auf sein Kündigungsrecht verzichtet), von der eine Berechnung nach Duett abhängig ist.

Zitat
Original von E.ON Avacon
EnergieDuett - Merkmale:
Für alle Kunden, die gleichzeitig Strom und Erdgas jeweils zu Allgemeinen Preisen oder zu vergleichbaren Konditionen direkt aus dem unmittelbaren Versorgungsgebiet von E.ON Avacon Vertrieb an einer Verbrauchsstelle beziehen
Kombinierbar mit den Erdgas-Angeboten ErdgasTarif, ErdgasComfort, ErdgasClever und E.ON ErdgasIdeal
Vertragsunterzeichnung, Vertragslaufzeit und Preise abhängig vom jeweiligen Erdgas- sowie Strom-Angebot.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Christian Guhl am 08. November 2009, 22:44:44
Veröffentlichung des Allgemeinen Tarifes Erdgas sowie des Erdgassondervertragspreises von Avacon für Niedersachsen vom 29.09.2003 :
\"Für alle Kunden, die von Avacon ein Jahr lang neben Erdgas zusätzlich auch Strom zum Allgemeinen Tarif (oder tarifähnlichen Sonderbedingungen)  an einer Abnahmestellen-Nummer direkt von Avacon aus den örtlichen Leitungsnetzen beziehen, gelten folgende Preise :....\"
Die Duett-Preise wurden nur gewährt, wen man mindestens ein Jahr lang Strom und Erdgas bezog. Natürlich konnte man kündigen, zahlte dann aber den normalen Erdgaspreis.
Ich glaube, das führt hier zu nichts. Für mich ist die Diskussion damit beendet. Wir werden sehen, wie die Gerichte das beurteilen.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Christian Guhl am 25. November 2009, 17:46:04
In einigen Fällen hat Eon-Avacon die Klage zurückgezogen. Ein Grund dafür ist nicht erkennbar. Mal die nächsten Tage abwarten, ob das Einzelfälle sind.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: HarryS am 08. Dezember 2009, 13:12:43
Habe mittlerweile ebenfalls Klagebegründung erhalten. Verhandlung soll in Kürze vor dem AG stattfinden

HarryS
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Quint am 08. Dezember 2009, 17:29:10
Zum Stand der Dinge in meinem Verfahren.
Ich kann mir keinen Anwakt leisten und habe auch keine Rechtschutzversicherung und habe deswegen eine preiswerte Einigungsmöglichkeit gesucht.
Die erste Klage umfasste die Zeit von Februar 2006 bis Januar 2008 über 330€.
In dieser Klageschrift waren aber Preisverläufe von 2004 bis 2009 angeführt und eine wesentliche Preiserhöhung im Mai 2005 unterschlagen.
Durch eine Beteiligung an den Verfahrenskosten von 45€ kann dieses Verfahren beigelegt werden.
Die Androhung einer zweiten Klage umfasst den Restbetrag, hat aber wieder gravierende Berechnungsmängel. Ich werde e_on darauf hinweisen und um eine Stellungnahme bitten.
Zusätzlich habe ich auch den Classic Tarif und warte auf die Begründung aus Hannover.
Herzliche Grüße
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Harry01 am 08. Dezember 2009, 17:52:16
Zitat
Original von Quint
Die erste Klage umfasste die Zeit von Februar 2006 bis Januar 2008 über 330€.
Warum werden denn in der Klage mehrere Jahresverbräuche zusammengefaßt? Jeder Jahresverbrauchszeitraum, für den eine Abrechnung erstellt wurde, ist ein eigener Vorgang und müßte vom Versorger einzeln eingeklagt werden. Die gängige Masche von E.ON Avacon, die rückständigen Beträge aus dem Vorjahr einfach in den nächsten Zeitraum zu übertragen und auf der nächsten Abrechnung wieder mit aufzuführen reicht nicht aus, um alles zusammen einzuklagen. Das wurde hier im Forum schon des Öfteren diskutiert.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Black am 08. Dezember 2009, 18:22:38
Zitat
Original von Harry01
Jeder Jahresverbrauchszeitraum, für den eine Abrechnung erstellt wurde, ist ein eigener Vorgang und müßte vom Versorger einzeln eingeklagt werden.

Blödsinn
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Quint am 08. Dezember 2009, 18:29:43
Es wurde nicht alles zusammengefasst.
Die Klage hat nur einen geringen Teil des angemahnten Betrags erfasst, allerdings über mehrere Jahre.
Ich habe gehört, dass dieses Vorgehen methodisch ist, um die Anwaltskosten, die abhängig vom Wert sind, gering zu halten. Dadurch können Anwälte, die sich damit auseinandersetzen gemessen am Aufwand nicht genug verdienen und es wird nicht lukrativ, sich darauf einzulassen.
In meinem Fall betrug der Klagewert 330€, meine Anwaltskosten lägen bei 400€, also ein Verlustgeschäft unabhängig vom Ausgang.
Wäre gleich der ganze Betrag eingeklagt worden, hätte ich im Fall eines für mich positiven Ausgangs einen finanziellen Gewinn gehabt.
Eine Diskussion im Forum hilft mir nichts.
Herzliche Grüße
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Harry01 am 08. Dezember 2009, 18:52:58
@Black
Sehr aufschlußreich, Ihr Beitrag.  :evil:

Zitat
Original von Quint
Ich habe gehört, dass dieses Vorgehen methodisch ist, um die Anwaltskosten, die abhängig vom Wert sind, gering zu halten. Dadurch können Anwälte, die sich damit auseinandersetzen gemessen am Aufwand nicht genug verdienen und es wird nicht lukrativ, sich darauf einzulassen.
Nein, das kann nicht der Grund sein. Anwälte sind an keine Höchstkosten gebunden. Die können ihr Honorar selbst bestimmen. Die Gebührentabelle nach RVG ist da nur ein Richtwert, jedoch berechnen die meisten Anwälte danach das Honorar.
Zitat
In meinem Fall betrug der Klagewert 330€, meine Anwaltskosten lägen bei 400€, also ein Verlustgeschäft unabhängig vom Ausgang.
Da kann was nicht passen. Der Klagebetrag ist meist auch der Streitwert, wonach die Gebühren berechnet werden. Offensichtlich wurde bei Ihnen aus irgendeinem Grund ein höherer Streitwert zugrundegelegt oder Ihr Anwalt hätte ein Honorar abweichend von der RVG-Gebührentabelle berechnet. Bei einem Streitwert von 330 Euro und Vertretung im Klageverfahren würde incl. Gerichtskosten eine Gebühr von ca. 260 Euro anfallen, wenn man dem Internetrechner etwas Glauben schenken darf. Es ist zwar auch nicht unbedingt ein Nullgeschäft, aber daß die Gebühr höher ist als der Streitwert, ist m.E. eher selten.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Cremer am 08. Dezember 2009, 18:54:06
@Quint,

Bei einem streitwert von ca: 1000 € erstinstanzlich schlagen ca. 800 € Gerichtkosten zu buche, zuzzügl. Anwaltk.

Bei Splittung je Jahrfesverbrauch ist das risko für den Versorger zu verlieren und 3 x 800 € zu zahlen viel zu groß

Deshalb Blödsinn, alles zu teilen.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Black am 08. Dezember 2009, 19:01:16
Zitat
Original von Quint
Ich habe gehört, dass dieses Vorgehen methodisch ist, um die Anwaltskosten, die abhängig vom Wert sind, gering zu halten. Dadurch können Anwälte, die sich damit auseinandersetzen gemessen am Aufwand nicht genug verdienen und es wird nicht lukrativ, sich darauf einzulassen.

Kanzleien, die von Versorgern beauftragt werden rechnen üblicherweise zu einem festen Stundensatz nach tatsächlichem Arbeitsaufwand und nicht zu RVG Gebühren ab. Aus Sicht der Anwälte bedeutet eine längere Klage, mehr Arbeit und damit mehr Geld. Das ist also kein Grund.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Harry01 am 08. Dezember 2009, 19:35:25
Zitat
Original von Cremer
Bei Splittung je Jahrfesverbrauch ist das risko für den Versorger zu verlieren und 3 x 800 € zu zahlen viel zu groß
Richtig, das Risiko für den Versorger wäre recht groß. Nur obliegt es nicht dem Versorger zu entscheiden, daß mehrere Abrechnungszeiträume in einem Klageverfahren abgehandelt werden. Sicher war es Ziel des Versorgers, dies mit Aufführung rückständiger Kosten aus Vorjahreszeiträumen in die Folgeabrechnungen zu erreichen, der Kunde jedoch hat m.E. Anspruch darauf, daß die Mahnverfahren einzeln für jeden Abrechnungszeitraum abgehandelt werden, gerade auch weil E.ON Avacon die Beträge nicht nachvollziehbar dargelegt hat und selbst nicht mehr weiß, was sie überhaupt einklagen wollen.

Ansonsten würde es ja nie zur Verjährung/Verwirkung der einzelnen Abrechnungszeiträume kommen, weil der Versorger durch Anstreben eines einzigen Mahnverfahrens die Verjährung gleich für mehrere Abrechnungszeiträume unterbrechen könnte.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Black am 08. Dezember 2009, 19:41:50
Zitat
Original von Harry01
Richtig, das Risiko für den Versorger wäre recht groß. Nur obliegt es nicht dem Versorger zu entscheiden, daß mehrere Abrechnungszeiträume in einem Klageverfahren abgehandelt werden.

Einfach mal § 260 ZPO lesen.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Harry01 am 08. Dezember 2009, 20:55:06
Zitat
Original von Black

Einfach mal § 260 ZPO lesen.

Na Toll. Seit wann gibt es denn diesen Paragraphen? Der war doch gestern noch nicht da  8)

Das bringt ja mein ganzes Konzept völlig durcheinander  :evil:

Das heißt also, durch den Mahnbescheid wird die Verjährung für alle darin erfaßten Zeiträume entzsprechend unterbrochen?
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: RuRo am 08. Dezember 2009, 21:30:34
Zitat
Original von Harry01
Warum werden denn in der Klage mehrere Jahresverbräuche zusammengefaßt?

Weil sich dadurch die vermeintliche Bezugskostensteigerung und nicht vollumfängliche Weitergabe an den Verbraucher so schön verschleiern läßt  ;)

Es soll Fälle geben, bei denen eine summarische Bezugskostensteigerung über beispielsweise drei Jahre von + 2,00 Ct/kWh, bei lediglicher Weitergabe von + 1,80 Ct/kWh an den Verbraucher, trotzdem zur Margenerhöhung geführt hat. Es kommt immer auf den Zeitpunkt der Preisänderung an.

Evtl. freut sich der Verbraucher noch über die Preissenkung vom 01. März, insbesondere weil zu Beginn der Heizperiode keine Erhöhung vorgenommen wurde. Blöd nur, dass der HEL-Preis seit der Absenkung um weitere 20 % gesunken ist.

Siehe hier: LG Köln vom 14.08.09 - Sachverständigengutachten (ab Seite 7) (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=12406)
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Christian Guhl am 19. Dezember 2009, 18:23:31
Jetzt haben auch Kunden mit schriftlichem Sondervertrag (Erdgas Comfort) die Klagebegründung erhalten. Mit der Preisanpassungsklausel (\"Avacon behält sich eine Änderung der Vertragspreise vor\") wird man hoffentlich vor dem Amtsgericht Dannenberg kurzen Prozess machen. Es kann doch nicht sein, dass die bei Eon-Avacon so blöd sind, mit aussichtslosen Fällen vor Gericht zu ziehen.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: kwade am 01. Januar 2010, 16:55:09
Hallo, Allen ein glückliches und erfolgreiches 2010.

Als Sylvesterüberraschnung erhielt ich auch die Klagebegründung vom Amtsgericht Lüneburg.
Ich beziehe von der Avacon Strom und Gas und kürze beides seit 2004.
Die Klagebegründung betrifft aber nur meinen Comforrt-Vertrag Gas.
Die Stromkürzung wird mit keinem Wort hierin erwähnt. Auch geht die
Begründung nur auf meine Einwendungen bezüglich  der Preiserhöhungen
ein §315. Daß ich aber in meinem Schriftwechsel auch die Preiserhöhungs-
klausel für nicht rechtswirksam halte, wurde nicht erwähnt § 307. Weiter-
hin will ich anwaltlich abklären lassen, ob meine Erwiederung  auch auf
eine fehlerhafte Berechnung des Faktors einbezogen werden kann, denn
auf die Betragshöhe wirkt sich dieses aus.  KW
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Christian Guhl am 01. Januar 2010, 17:29:45
@kwade
Eon-Avacon weiss, dass sie beim Comfort wegen der sehr \"übersichtlichen\" Preisanpassungsklausel keine Chance haben. Man versucht, auf die Bestimmungen der AVBGasV/GasGVV abzustellen. Es ist daher wichtig, die wirksame Einbeziehung der AVBGasV/GasGVV zu bestreiten. Der Versorger wünscht sich nichts sehnlicher, als das der § 315 auch auf Sonderverträge Anwendung findet. Sollte Eon-Avacon auf diese Weise nicht zum Ziel kommen, wird es mit \"Ergänzender Vertragsauslegung\" versucht. Eigentlich sollte man in Helmstedt schon davon gehört haben, dass der BGH dies ablehnt, wenn ein Kündigungsrecht besteht.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: richie am 08. Januar 2010, 19:27:34
auch wir (meine Frau und ich) haben 2010 2x die Klagebegründung von e.on avacon erhalten (Inhalt wie oben schon mehrfach beschrieben).
Wir kürzen seit 2004 Erdgas Classic (zeitweise im Duett).

Wir wohnen in der \"Höhle des Löwen\" - in Helmstedt.
Leider sind im Anwaltsverzeichnis des Bundes der Energieverbraucher e.V. keine Anwälte in der Nähe enthalten.
Deshalb kam uns die Empfehlung von Christian Guhl bzgl. der Kanzlei \"braunschweig@ritter-gent.de\" sehr gelegen.

1. Hat schon jemand Erfahrung mit dieser Kanzlei? Kennt jemand weitere erfahrene Anwälte in HE/BS/WOB?

2. Sind schon Prozesse mit der e.on avacon am Laufen/entschieden oder sind bisher nur Klagebegründungen verschickt worden?

3. Ist noch jemand im Raum Helmstedt (BS/WOB) betroffen?

@ Christian Guhl

die Antworten per Mail an Nerv-Bert \"Wenn du mir deine e-mail-adresse mitteilst (über PN), kann ich dir alle Unterlagen (Angebot,AGB,Preislisten) schicken. Falls du auch Strom von Eon-Avacon beziehst und im \"Duett\" abgerechnet wirst, ist das ein weiteres Indiz für einen Sondervertrag. Dann hätte ich noch die \"Bestabrechnung\" anzubieten. Im Classic gibt es verschiedene Preisgruppen. Je nach Verbrauch wurde man in die passende eingruppiert. Auch das kann \"Sondervertrag\" sein...\" könnten auch uns helfen. Ist die Mail evtl. noch gespeichert...?

Viele Grüße
richie
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Nerv-Bert am 08. Januar 2010, 21:29:19
@richie

Ich war auch in dieser Situation - allerdings nicht in Helmstedt.

Richtig - es ist schwierig RA\'te zu finden, da neben dem Sachgebiet auch der Streitwert (Einkommen des RA) wenig \"attraktiv\" erscheint!

Das bedeutet, wenn man auf hier empfohlene RA\'te zugreifen möchte/muss, das diese meistens weiter weg wohnen.

Also habe ich die günstigste Bahnverbindung zum Gerichtsort aus der Sicht eines Anwaltes gesucht und dann die Anwälte (aus der Liste des BdE) in den Orten angerufen.
Telefonisch wurde dann die Sache (vor)besprochen und bei Interesse des Anwaltes dann das Mandat vergeben.
Es hätte für mich nichts gebracht, einen RA aus Leipzig nach XXX zu bitten, auch die hier genannte Kanzlei aus Braunschweig (deren Fachanwalt für diese Sachen aber in Hannover wohnt) war nicht zu bewegen, nach XXX zu kommen (unwirtschaftlich - auch wegen der blöden Bahnverbindung). Also kommt jemand aus einer anderen großen Stadt ... Es geht also immer ...

Helmstedt ist doch mit der Bahn aus Hannover zu erreichen, das klappt bestimmt. Der RA war mir auch sehr sympathisch ... Klare Worte, klare Linie, da wusste man woran man war!

Nach der Lektüre der Klageschrift, der Erwiderung, dann die Gegenantwort - Respekt vor der Arbeit beider Seiten -  ist es schon wichtig einen \"empfohlenen\" - erprobten - RA zu beauftragen.

Ein Spaziergang im Tal ist das nicht ...

Nicht zu unterschätzen ist die Hilfe und der Austausch in diesem Forum.
Gerade wenn es um die Zuarbeit für den eigenen Anwalt in Details geht, weil der ja nicht \"um die Ecke\" wohnt, wurde mir zB. v. Ch. Guhl geholfen. Deshalb auch mal gleich ein öffentliches \"DanKe\"!

MfG
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Christian Guhl am 09. Januar 2010, 12:19:23
@richie
Gib mir die mail-adresse, dann schicke ich die Unterlagen.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Bors am 10. Januar 2010, 16:23:44
Hallo Richie,

wir sind noch nicht betroffen. Es könnte in diesem Jahr aber soweit sein.
Es wäre schön, wenn Sie das Forum auf dem laufenden halten könnten, die Avacon muss ja nach den ganzen Mahnbescheiden jetzt irgendwie bzw. irgendwann vor Gericht \"weitermachen\". Bleibt zu hoffen, dass das Hannoveraner Urteil eine gewisse Signalwirkung an die anderen Gerichte hat und dem ganzen Gebaren dieser Firma mittelfristig ein Ende setzt. Man muss dich doch nur diesen Palazzo Prozzo von denen in Helmstedt anschauen, dann weiß man, wo die unser Geld versenken. Dazu kommen noch die ganzen anderen Standorte in Schöningen, Oschersleben, Krottorf und so weiter und so fort. Der Wasserkopf von denen ist einfach gigantisch.

Gruß

Bors
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Georg am 10. Januar 2010, 23:49:32
Hallo,

wir haben von 2005 bis 2008 am Gaspreisprotest teilgenommen und haben EON Avacon die Preiserhöhungen in Höhe von rund 300 Euro nicht gezahlt. Wir hatten den allgemeinen Tarif („ErdgasTarif“). Im letzten Jahr kam das gerichtliche Mahnverfahren. Jetzt am 05.01. kam ein Schreiben vom Amtsgericht Dannenberg. Die Anwaltskanzlei von EON Avacon hat in einem 15seitigen Schreiben plus geschätzt 120 Seiten Anlagen ihren Anspruch begründet und einen Verhandlungstermin beantragt. Das Gericht gibt uns zwei Wochen Zeit für eine Klageerwiderung. (Ich dachte, normal sind zwei Wochen Zeit für die Erklärung, dass wir uns gegen die Klage verteidigen und weitere zwei Wochen für die Klageerwiderung?) Wir haben jetzt einen Termin bei einem vom Bund der Energieverbraucher empfohlenen Anwalt.

Dies erst mal als Info.

Kann mir vielleicht jemand noch eine grundsätzliche Frage beantworten? Wenn ich es richtig verstehe, argumentiert die Gegenseite im Kern, dass sich ihre Einkaufspreise für Gas („Beschaffungsarbeitspreise“) vom 01.01.2004 bis 01.08.2008 um insgesamt 2,499 ct/kWh und damit sogar etwas mehr als die Weiterverkaufspreise („Absatzarbeitspreise“) erhöht haben. Das wird mit einem Stapel von Kaufverträgen oder Erklärungen der Lieferanten angeblich belegt. (Es überfordert mich allerdings, diesen Wust im Detail zu durchschauen.) Diese Kopien haben alle gemeinsam, dass man nur die Preiserhöhungen ablesen kann; die Einkaufspreise als solche fehlen oder sind geschwärzt. EON Avacon sagt jetzt, weil wir erstmals der Erhöhung zum 01.10.2004 widersprochen haben, sei der davor geltende Preis vom 01.01.2004 einer Billigkeitskontrolle entzogen. Also die Frage, ob die Preise schon von Anfang an Wucher waren, spielt hier keine Rolle. Nach den Urteilen des BGH vom 13.06.2007 und vom 19.11.2008 seien Preiserhöhungen aber nicht unbillig, wenn mit ihnen nur gestiegene Bezugskosten an die Kunden weitergegeben werden.

Tja, ich gebe es nicht gern zu, aber das klingt für mich als Komplettlaien ziemlich schlüssig. Wo ist da der Haken?
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: userD0010 am 11. Januar 2010, 08:33:19
@Georg
Mit solchen Mätzchen wird auch in meinem Umfeld agiert.
Man behauptet,  \"nur\" die gestiegenen Bezugskosten weitergegeben zu haben.
Zum Beweis liefert man ein Testat einer Wirtschaftsprüfergesellschaft, die vermutich auch andere Tätigkeiten für das EVU vornimmt. Solche sog. Gefälligkeitsgutachten enthalten viele Buchstaben, sagen aber über die wahren Sachverhalte nichts aus, denn sie schwafeln über ihnen vorgelegte Unterlagen, aus denen angeblich nichts Anderes zu erkennen sei, als die billige Preiserhöhung.
Von ganz entscheidender Frage wird aber sein, wie zeitnah gestiegene bzw. gefallene Bezugskosten den Kunden gewährt wurden. Bei den gestiegenen Bezugskosten ist vermutlich die kürzestmögliche Zeitspanne gewählt, bei den gefallenen Bezugskosten jedoch größtmöglicher Spielraum genutzt worden.
Und solche Taschenspielertricks, wonach Zahlen geschwärzt und nur Prozentzahlen genannt sind, sollte man sich nicht bieten lassen.
Das Schwärfste ist allerdings, dass man Preisanhebungen unterhalb der gestiegenen Bezugskosten behauptet.
Man schaue sich doch bei Gas nur die Entwicklung der Ölpreise an.
Nimmt man den Ölpreis vom 01. Jan. 2004 und vergleicht diesen mit dem für das EVU günstigten Ölpreis an einem von denen gewählten Stichtag, so wird das EVU immer \"nur\" einen moderaten Preisanstieg, möglichst sogar unterhalb des höchsten Preisanstiegs vortragen.
Leider aber beschäftigen sich die wenigsten Richter mit dem Hinterfragen solcher Zahlenspielereien mit dem Ergebnis, dass u.U. aus lauter Bequemlichkeit, Desinteresse oder mangelhafter Mathekenntnisse der Verbraucher das Nachsehen hat.
In dubio pro Versorger !
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Christian Guhl am 11. Januar 2010, 09:47:16
@Georg
Die Gasbezugsverträge, auf die man in den Wirtschaftsprüfergutachten Bezug nimmt, haben lange Laufzeiten (Restlaufzeiten von 10 - 15 Jahren). Eventuell sind diese kartellrechtswidrig und somit nichtig. Dann wären es auch die darauf beruhenden Preiserhöhungen. Zu den Vorlieferanten gehören auch Firmen, die dem Eon-Konzern angehören. Man hat vielleicht nicht immer die günstigste Einkaufsmöglichkeit gewählt. Darauf lässt auch schließen, das die Preiserhöhungen fast doppelt so hoch waren, wie die Steigerung der Grenzübergangspreise für Erdgas. Dann sind in den Klagebegründungen noch \"Bolzen\" enthalten, die darauf schließen lassen, dass diese von einem Auszubildenden verfasst wurden. Der Anwalt muss nur den Richter darauf hinweisen. Es gibt genug Ansatzpunkte.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Georg am 11. Januar 2010, 16:19:22
Vielen Dank, Christian Guhl und h.terbeck!

Zitat
Original von h.terbeck

Leider aber beschäftigen sich die wenigsten Richter mit dem Hinterfragen solcher Zahlenspielereien mit dem Ergebnis, dass u.U. aus lauter Bequemlichkeit, Desinteresse oder mangelhafter Mathekenntnisse der Verbraucher das Nachsehen hat.
In dubio pro Versorger !

Tja, dazu gibt es ja auch den alten Spruch: \"Justitia non calculat”. Justitia rechnet nicht. Oder: Man muss damit rechnen, dass Richter sich weigern, zu rechnen. Ich kenne das so ähnlich von Verwaltungsgerichten. Das macht ja nicht so viel Mut.

Na, mal sehen was unser Anwalt sagt.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: richie am 15. Januar 2010, 11:56:18
Hallo Bors,

s.a. den sehr aufschlussreichen Artikel von Opa Ete unter dem Unterverzeichnis \"Klagebegründung im ErdgastarifClassic in Kurzform\".

Avacon scheint hier hauptsächlich die Kopierer beschäftigt zu haben, denn die Begründung unserer Klage ist exakt dieselbe wie Opa Ete beschrieben hat.

Unsere Rechtsschutzvers. hat soeben eine Zusage geschickt und wir werden also einen RA beauftragen.
Drückt uns die Daumen.

Allen anderen auch noch viel Erfolg!
Bleib standhaft!!!

richie.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: bolli am 15. Januar 2010, 14:33:33
Zitat
Original von richie
Avacon scheint hier hauptsächlich die Kopierer beschäftigt zu haben, denn die Begründung unserer Klage ist exakt dieselbe wie Opa Ete beschrieben hat.
Klar oder glauben Sie, Clifford Chance oder andere fertigen für jeden Kunden einzeln eine 100-Seiten Anlage ?  ;)

Das schöne an solchen Standard-Anlagen ist, dass sie meistens viele Fehler enthalten.  :D
Das freut den eigenen Anwalt und ärgert den Richter (möglicherweise).  ;)

Also, ran ans Werk und guten Mutes.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Christian Guhl am 15. Januar 2010, 16:09:33
Zitat
Original von bolli
Das schöne an solchen Standard-Anlagen ist, dass sie meistens viele Fehler enthalten.  :D
Das freut den eigenen Anwalt und ärgert den Richter (möglicherweise).  ;)
Genau so ist es ! Man kann nur dazu raten, sich die Anspruchsbegründung (und die Anlagen/WP-Testate) gründlich anzusehen und auch mal nachzurechnen. Man kommt auf erstaunliche Ergebnisse.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Christian Guhl am 22. Januar 2010, 18:09:25
Manche Eon-Anwälte sind schon so durcheinander, dass sie den Energieversorger in den Anspruchsbegründungen als \"Beklagte\" bezeichnen. :D
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Harry01 am 22. Januar 2010, 18:27:47
Zitat
Original von Christian Guhl
Manche Eon-Anwälte sind schon so durcheinander, dass sie den Energieversorger in den Anspruchsbegründungen als \"Beklagte\" bezeichnen. :D
Wie kann das denn sein? Ich dachte, die Klagetexte sind bei allen gleich, nur die Beträge und persönlichen Daten wurden geändert  :rolleyes:
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Christian Guhl am 19. Februar 2010, 23:13:15
Eon-Avacon wird durch eine Kanzlei aus Magdeburg vertreten. Dort ist man offensichtlich mit der Vielzahl der Klagen hoffnunglos überfordert. So bekommen die Gerichte Anspruchsbegründungen zugesandt, die mit dem konkreten Fall überhaupt nichts zu tun haben.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Opa Ete am 20. Februar 2010, 18:14:46
@Christian Guhl
das kann ich nur bestätigen. ist die selbe kanzlei, die mit dem Classic vor dem LG hannover verloren hat. Die haben in meinem Fall, darum gebeten,
dass sie für ihre Replik noch mehr Zeit bekommen - wegen Arbeitsüberlastung.
Gruß Opa Ete
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Cremer am 20. Februar 2010, 18:18:48
@Opa Ete,

dann würde ich auch nachlegen und um eine Terminverlegung bitten :D
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: FrankyDee am 20. Februar 2010, 22:15:41
Dies ist bei mir auch so. Wegen \"vieler unaufschiebbarer Termine\" und Urlaub (der RAs???) wurde um eine Verlängerung bis mindestens 5.4.2010 gebeten.

Vielleicht sollte anschließend ICH in Urlaub gehen?:-)

FrankyDee
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Don Ron am 21. Februar 2010, 02:39:48
Wer kann mir folgende Fragen beantworten?

1. Frage:
Gibt es bereits eine gerichtliche Entscheidung bezüglich der Preisänderungsklausel im Vertrag \"Avacon Erdgas Comfort\"?

2. Frage:
Besteht eine Chance, dass ich für die bereits erfolgte Rückzahlung aus dem Vertrag \"Avacon Strom Akzent\" noch eine Verzinsung erfolgreich durchsetzen kann?

Besten Dank vorab für die Beantwortung!
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Christian Guhl am 21. Februar 2010, 12:43:21
@Don Ron
Die Preisänderungsklausel im ErdgasComfort lautet : \"Avacon behält sich die Änderung der Vertragspreise vor.\" In der kundenfeindlichsten Auslegung bedeutet dies, das der Preis bei fallenden Bezugskosten nicht gesenkt werden muss. Damit wäre die Klausel lt. BGH unwirksam. Eine gerichtliche Entscheidung zum ErdgasComfort gibt es noch nicht. Wir organisieren zur Zeit gerade eine Sammelklage. In einer Klage gegen die Höhe der Erstattung im StromAkzent war am 17.02. die mündliche Verhandlung. Die Richterin am LG Lüneburg war der Meinung, dass Eon-Avacon die Erstattungen freiwillig geleistet hat. Die Kunden hätten durch widerspruchslose Zahlung (und weiteren Strombezug) den Erhöhungen konkludent zugestimmt. Ob eine wirksame Preisänderungsklausel vorlag, braucht daher überhaupt nicht geprüft zu werden. Mal sehen, was in der Urteilsbegründung steht. Es wird auf jeden Fall zum OLG Celle gehen.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Bandit am 23. Februar 2010, 09:06:54
@ Don Ron und Christian Guhl

Auch wenn es noch keine Entscheidung zum ErdgasComfort gibt, es läuft diesbezüglich ein Verfahren vor dem LG Magdeburg als erste Instanz (aufgrund des Streitwertes).

Unser lieber Versorger ist hier die Klägerin und wird von der Kanzlei G. aus Magdeburg vertreten. Die Klageschrift besteht aus 23 Seiten, wobei ich den Eindruck habe, dass der Schriftsatz der Kanzlei nicht auf den vorliegenden Tarif \"zugeschnitten\" ist, insofern gehe ich davon aus, dass hier der Kopierer bemüht wurde.

Als Anlage hat die Kanzlei noch ein Kilogramm Papier beigefügt, deren Zweck mir sich allerdings auch nicht so recht erschließt.

Ich halte Euch bezüglich des Verfahrens natürlich auf dem Laufenden und falls es zu einer mündlichen Verhandlung kommen sollte, gebe ich Euch den Verhandlungstermin rechtzeitig bekannt und hoffe auf zahlreiche Besucher der öffentlichen Verhandlung.

Bei weiteren Fragen schreibt einfach...


Der Bandit
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Christian Guhl am 23. Februar 2010, 09:48:05
Auch hier gibt es Klagen von Eon-Avacon gegen Comfort-Kunden. Auch da ist in den Anspruchsbegründungen von ganz anderen Tarifen die Rede. Nach dem Motto : Der Kunde bezieht Erdgas ? Egal, wir verklagen ihn erstmal wegen Strom.
Man hat sich in der Kanzelei G. in M. nicht die Mühe gemacht, jeden Fall einzeln zu bearbeiten. Eine \"Musteranspruchsbegründung\" soll für alle Fälle herhalten. Hauptsache, die Kunden werden verklagt. Ob diese \"Arbeit\" ihren Preis wert ist ? Wenn das erwünschte Ergebnis ausbleibt, wird man sich wahrscheinlich schnell wieder von diesen Anwälten trennen.
Die ganzen Anlagen sollen die Billigkeit der Preiserhöhungen beweisen. Als wenn es darauf in eínem Sondervertrag ankommt ! Vielleicht glaubt man ja doch noch an die Gültigkeit der Preisänderungsklausel ? Schließlich hat man sich sogar zu der Aussage hinreißen lassen, dass die Klausel (Avacon behält sich die Änderung der Vertragspreise vor) exakt das Leitbild des § 5 GasGVV widergebe.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Blau Bär am 23. Februar 2010, 13:33:52
Zitat
Original von Christian Guhl
Die ganzen Anlagen sollen die Billigkeit der Preiserhöhungen beweisen.

Hier ist ein wichtiger Punkt!

Die Anlagen und \"Gutachten\", die E.ON Avacon anführt sind alle von \"Gutachtern\" aus der Energiewirtschaft gemacht bzw. Leuten, die dieser sehr nahe stehen! (z. B. ehemalige Energiekonzernmanager etc.)

Es ist Aufgabe unsere Anwälte, darauf deutlichst hinzuweisen!!!


Viele Grüße
Blau Bär
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Christian Guhl am 25. Februar 2010, 18:18:53
In den Widerspruchschreiben eines Kunden der jetzt verklagt wurde, war der Satz enthalten : \"Bis Sie den (Billigkeits-)Nachweis erbracht haben, zahle ich nur den alten Preis zzgl.eines Sicherheitsaufschlages von einem Prozent weiter.\" Daraus folgert Eon-Avacon in der Anspruchsbegründung:\"Diese Erklärung konnte die Klägerin nur dahingehend verstehen, dass die beklagte Partei bereit ist, eine im Hinblick auf die Entwicklung des Gaseinkaufspreises \"billige\" Preiserhöhung zu akzeptieren. Daran ist die beklagte Partei gebunden. Denn die beklagte Partei war unabhängig von der Frage des Bestehens eines Preisanpassungsrechtes jedenfalls bereit, einen der Billigkeit entsprechenden Preis zu bezahlen. Im Vertrauen hierauf hat die Klägerin die Gaslieferung fortgesetzt und aufgrund ihrer Überzeugung, stets billige Preise in Rechnung gestellt zu haben, auch über die Frage der Erklärung einer Kündigung nicht nachgedacht. Es ist daher zumindest treuwidrig, wenn die beklagte Partei nunmehr unter Berufung auf die Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel auch eine der Billigkeit entsprechende Preisanpassung ablehnt.\"
Und auch die Einbeziehung der AVB/GVV ist ganz einfach : \"Ohne dies kann die wirksame Einbeziehung der AVBGasV hier schon deshalb nicht zweifelhaft sein, weil die beklagte Partei zu keinem Zeitpunkt Widerspruch gegen die Einbeziehung der AVBGasV erhoben hat.\"
Ob es Gerichte gibt (event.in Bayern), die diesen Blödsinn glauben ?
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: RR-E-ft am 25. Februar 2010, 19:07:30
@Christian Guhl

Versetzen Sie sich doch nur einmal in die Lage jener Kollegen. Was sollen die denn zu Gehör bringen angesichts der Rechtsprechung ?
(vgl. BGH VIII ZR 81/08 und VIII ZR 320/07)

Muss man sich nicht jeden Tag neu ergötzen, wenn dabei nach jedem Strohalm gegriffen wird.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Nerv-Bert am 27. Februar 2010, 19:10:08
[/quote] Muss man sich nicht jeden Tag neu ergötzen, wenn dabei nach jedem Strohalm gegriffen wird.[/quote]

Hallo,

ich finde, dass hat mit \"ergötzen\" nichts zu tun.

Es ist nicht jeder so abgeklärt wie der Verfasser des Zitates.

MfG
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: Didakt am 03. März 2010, 16:58:21
@FrankyDee u. Opa Ete

Auch in meinem Fall hat die besagte Kanzlei aus Magdeburg heute wegen Urlaubs des RA beim AG  für die Replik auf die Klageerwiderung Terminaufschub bis zum 01.04.2010 beantragt. Bei der diffusen Klagebegründung bin ich nun auf die Ausführungen in der Replik sehr gespannt.

MfG
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: tangocharly am 03. März 2010, 20:15:18
Zitat
Original von Christian Guhl
[...] Es ist daher zumindest treuwidrig, wenn die beklagte Partei nunmehr unter Berufung auf die Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel auch eine der Billigkeit entsprechende Preisanpassung ablehnt.\"
[...] Ob es Gerichte gibt (event.in Bayern), die diesen Blödsinn glauben ?

Solange es Gerichte gibt, die mit dem energiewirtschaftsrechtlichen Instrumentarium nichts anzufangen wissen, aber meinen ohne dieses Instrumentarium Gaspreisfälle entscheiden zu müssen, werden Sie solche Gerichte finden. Das nennt man dann Interessenjurisprudenz (man könnte es auch Tautologie nennen - d.h. unten muß immer das raus kommen, was oben rein gesteckt wird).

Wenn man zunächst die Unwirksamkeit einer Klausel feststellt, dann ist sie halt \"weg\". Wenn man meint, dass die Parteien \"etwas\" vereinbart hätten, wären sie sich einer Lücke im Vertrag bewußt geworden, dann nennt man das Vertragsänderung bzw. Vertragsanpassung.

Dies ist zunächst aber nur möglich, wenn sich die Umstände \"nach Vertragsschluß\" geändert haben (§ 313 Abs.1 BGB). Dies ist aber, weil die Klausel von Anfang an \"weg\" ist, jedenfalls keine Änderung \"nach\" Vertragsschluß.

Stellt sich später (nach Vertragsschluß) heraus, dass sich \"wesentliche Vorstellungen\" die zur Grundlage des Vertrages geworden sind als falsch erweisen, dann ist dies der Änderung nach Vertragsschluß gleichgestellt (§ 313 Abs. 2 BGB).

So, und wenn man jetzt bei der Rechtsprechung des BGH hierzu angelangt ist, dann kann man auch in den von @RR-E-ft genannten Entscheidungen nachlesen, wie der BGH diese Problematik sieht, insbesondere zur Frage der Anpassungsmöglichkeiten und zur Frage der Zumutbarkeit einer Vertragsfortsetzung.

Und steht man dann vor solch einer Situation im Falle eines \"Dauerschuldverhältnisses\" - und um ein solches handelt es sich halt beim Energieversorgungsvertrag - , dann besteht eine Sondersituation. Für solchen Sonderfall sieht das Gesetz das Kündigungsrecht vor (§ 314 BGB).

Wie man, auf dem Umweg einer von den Parteien bereits ausgeschlossenen Preisanpassungsklausel (nach Billigkeitsgesichtspunkten) und einer vereinbarten aber unwirksamen Faktenanpassungsklausel, schließlich wieder zu einer Billigkeitsanpassungsklausel gelangen will, das kann mit Fug und Recht nur als Tautologie bezeichnet werden.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: bolli am 04. März 2010, 08:18:53
Zitat
Original von tangocharly
Solange es Gerichte gibt, die mit dem energiewirtschaftsrechtlichen Instrumentarium nichts anzufangen wissen, aber meinen ohne dieses Instrumentarium Gaspreisfälle entscheiden zu müssen, werden Sie solche Gerichte finden. Das nennt man dann Interessenjurisprudenz (man könnte es auch Tautologie nennen - d.h. unten muß immer das raus kommen, was oben rein gesteckt wird).
Vielleicht sollte man mal eine Fortbildung für Richter anbieten. Einen Veranstaltungsort könnte man ja im Süddeutschen ansiedeln.  :D

Aber vielleicht fühlen die sich von einer \"Einladung zu einer deutschlandweiten Richterfortbildung\" gar nicht angesprochen.  :D

Soll aber nicht heißen, dass der Rest von Deutschlands Richtern flächendeckend besser sind. Da ist leider anscheinend ne ganze Reihe Selbstdarsteller oder unwillige (sich weiter zu bilden) darunter. Sehr bedauer- und bedenklich.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: ub40 am 07. April 2010, 23:14:35
Es scheint in der sachsen-anhaltinischen Provinz Amtsrichter zu geben, die sich von fehlerhaften Wirtschaftsprüfergutachten, von unterschiedlichen Betrachtungszeiträumen bei Gegenüberstellungen von Lieferpreisen und Kundenpreisen, von seltsamen Einschatzungen hinsichtlich Sondervertrag /Tarifkunde und sonstigen Nebelkerzen der Versorger einlullen lassen und dann ohne die Sachelage verstehen zu wollen, urteilen.
Toll !!! So wird man bei niedrigen Streitwerten ganz schnell Opfer kleiner Götter...(mal nicht in Weiß) und kann nicht in Revision gehen.
Titel: Klagebegründung erhalten
Beitrag von: RR-E-ft am 08. April 2010, 21:54:06
Mann kann bei geringen Streitwerten die Zulassung der Berufung beantragen/ anregen. Die Berufung wird bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zugelassen.

Zudem kann man etwa mit einer Widerklage den Streitwert nach oben treiben, mit Erfolg. (http://www.energieverbraucher.de/files_db/1270748908_9922__12.pdf)

Jammern allein zählt nicht. Man muss von prozessualen Möglichkeiten Gebrauch machen.