Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Avacon => Thema gestartet von: Christian Guhl am 15. September 2009, 21:12:27
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Vor dem Landgericht Hannover hat heute die mündliche Verhandlung zu den Erdgasverträgen Classic und Constant stattgefunden. Der Teil über den Festpreisvertrag Constant war kurz abgehandelt. In diesem Vertrag wurde ein Festpreis für 1 Jahr vereinbart der nach Ablauf dieser Zeit von Eon-Avacon einseitig neu für 1 Jahr festgesetzt werden konnte.Der Richter hält die entsprechende Preisklausel für unwirksam. Interessant war die Aussage, das ein Widerspruch der sich auf § 315 bezieht, auch als Widerspruch gegen eine unwirksame Preisklausel zu werten ist. Eine Entscheidung wird zu einem späteren Termin verkündet. Weitaus komplizierter gestaltet es sich mit dem \"Classic\". Eon-Avacon war mit drei Anwälten vor Ort : Dr.Tüngler, Dr.Auer und Herr Groß von der Kanzelei Göhmann,Magdeburg. Diese versuchten nun den Richter davon zu überzeugen, dass es sich bei dem Classic um die Grundversorgung handelt. Dies wollte nicht so recht gelingen, da dem Richter ein Kundenanschreiben vorlag, in dem für den Classic von Sondervertragspreisen die Rede ist. Außerdem wurde darauf verwiesen, dass in dem Schreiben ausgeführt wurde: \"Die Erdgaspreise ändern sich bei einer nachhaltigen Änderung der Heizölpreise entsprechend.\" Dieser Satz wurde vom Richter als Hinweis auf das Bestehen eines Sondervertrages gewertet. Besonders hervorzuheben ist, dass der Richter mehrfach darauf hinwies, dass der Durchschnittskunde ein Laie ist, dem nicht höhere juristische Kenntnisse als der Rechtsabteilung der Versorgers abverlangt werden können.Wenn diese die Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel nicht erkannt hätten, wäre das dem Kunden erst recht nicht zuzumuten.Zur allgemeinen Erheiterung trug bei, dass Dr.Tüngler sein umfassendes Statement mit den Worten begann (an der Richter gewandt) : \"Pass mal auf......\" Der endlose Monolog der folgte, wurde vom Richter des öfteren mit Kopfschütteln begleitet. Auf die Aussage, dass zur Billigkeit der Gaspreise in ausreichenden Umfang vorgetragen wurde, meinte der Richter : \"Das glaube ich nicht !\"
Insgesamt hatte ich den Eindruck ( das wurde auch von der Anwälten der 54 klagenden Kunden, Herrn Gent und Herrn Brodt aus Hannover, bestätigt), dass die Klage auf dem richtigen Weg ist. Eine Entscheidung soll am 01.12. verkündet werden.
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War in der Verhandlung auch von den ungekündigten Altverträgen (HASTRA) die Rede?
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In der Verhandlung kam dies nicht zur Sprache. Diese Tatsache ist aber, genau wie die für den Classic gezahlte, geringere Konzessionsabgabe, dem Gericht bekannt, wie mir die Anwälte sagten. Die Verhandlung dauerte ca. 3,5 Std.. Ich konnte nicht ein einziges mal feststellen, dass der Richter den Ausführungen von Eon-Avacon folgen würde. Diese versuchen jetzt (wahrscheinlich in Torschlußpanik) verstärkt Classic-Kunden unter Druck zu setzen. Einige haben von der Kanzlei Göhmann,Magdeburg (unterschrieben von dem bei der Verhandlung anwesenden Rechtsanwalt Herrn Groß)ein Schreiben bekommen, mit der Androhung der unverzüglichen Einleitung des Gerichtsverfahrens, wenn nicht innerhalb einer Woche die Rückstände gezahlt werden.
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Es wäre gut, wenn Du für die verschiedenen Mail-Verteiler einen kurzen Bericht schreibst, dass wir so unsere Leute erreichen. wenn Du einverstanden bist kann ich aber auch aus den beiden Beiträgen hier etwas für unseren Verteiler schreiben.
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@ Christian Guhl
Eine kurze Antwort wäre nett!
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Alle IGEL-Mitglieder werden über Rundmail informiert. Eine Pressemitteilung ist an verschiedene Zeitungen gegangen. In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung ist bereits ein Artikel erschienen. Leider ist der nicht online.
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Die Info ist sicherlich nicht nur für IGEL-Mitglieder interessant. Da Euer Rundschreiben nur an die IGEL-Mitglieder geht, versende ich eine kurze Nachricht über unseren Verteiler und verweise dabei auf diese Adresse. Natürlich bekommt die IGEL und auch Du wie immer auch diese Nachricht von uns.
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@Christiam Guhl
vielen Dank für die Infos. Es zeigt sich immer wieder , dass das Forum auch viel Nützliches - neben den doch zunehmenden Streitigkeiten einzelner Teilnehmer- bietet.
Gruß Opa Ete
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Hier lesen : http://www.igel-lueneburg.de/index.php?option=com_content&view=article&id=79&Itemid=58
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Zu der Frage, ob ErdgasClassic Grundversorgung oder Sondervertrag ist, empfehle ich einmal den Besuch folgender Webseite: http://www.eon-avacon-vertrieb.com/CMS/Default.aspx?id=78.
HarryS
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@HarryS
hab ich mal probiert, hier das Ergebnis:
Fehler
Ein unerwarteter Fehler ist in der Anwendung aufgetreten
Information:
System.FormatException - Input string was not in a correct format.
Falls dieses Problem weiter besteht, kontaktieren Sie bitte Ihren Systemadministrator
Um zu der Seite zurückzukehren, die den Fehler verursacht hat, klicken Sie bitte hier
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@ HarryS
oder hier:
Urteil Landgericht Hannover vom 01. Dezember 2009 - Az: 18 O 52/07
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2581/
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War unter dem Link zu Eon-Avacon tatsächlich das LG-Urteil veröffentlicht ?
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Die von mir genannte Webseite ist tatsächlich aus diesem Forum nicht zu erreichen. Deshalb bitte direkt eingeben oder folgenden Pfad wählen:
http://www.eon-avacon.de; -Strom und Erdgas; - im Suchfeld oben rechts \"Classic\"
eingeben; -in dem neuen Fenster Punkt 5 \"Formular: Produkte Erdgas\" anklicken. Da kann man für die Sonderverträge ErdgasComfort und ErdgasClassic Vertragsformulare anfordern.
HarryS
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Nein. Nur ein Tarifangebot, beginnend mit der Frage:
\"Wollen Sie in den Sondervertrag ErdgasComfort oder ErdgasClassic wechseln?\"
Wie man auf diesem Hintergrund allen Ernstes gerichtlich durchsetzen will, dass !Classic\" Grundversorgung sei, gehört wohl zu den grösseren Geheimnissen aus der AVACON-Küche.
Über den link kommt man nicht direkt auf die Seite. Einfach die Adresse in den Browser kopieren, dann klappt es.
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@Christian Guhl
Nein, es ging um die Frage
ob ErdgasClassic Grundversorgung oder Sondervertrag ist
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@Opa39
Seit 2007 ist der Classic ein Sondervertrag, für den auch Vertragsunterlagen existieren. Im Gegensatz zu früher war eine Unterschrift erforderlich. Es wurden hier alle möglichen Verträge von ehemaligen Versorgern zusammengefasst, dann wurden die eigenen Kunden ab einem bestimmten Verbrauch (auch der war unterschiedlich) dazugetan (alles ohne Unterschrift). Damit es übersichtlich bleibt, wurden dann ab 2007 auch noch \"echte\" (schriftliche) Sonderverträge unter dem Namen \"Classic\" abgeschlossen. Und nun soll das einer \"auseinanderdröseln\" und sagen, um was für eine Art von Verträgen es sich handelt. Jeder Vertrag hat einen anderen Ursprung. Einer der Fehler, den Eon-Avacon gemacht, ist, dass nicht alle Classic-Verträge auf einheitliche AGB umgestellt wurden. Seit es Vertragsunterlagen für den Classic gibt, hat dieser jedoch an Bedeutung verloren. Mir ist kein Kunde bekannt, der einen schriftlichen Classic-Vertrag hat. Wer schon einen Vertrag unterschreiben musste, hat dann den etwas günstigeren \"Comfort\" abgeschlossen. Der übrigens auch eine sehr \"verständliche\" Preisanpassungsklausel hat (Avacon ist berechtigt die Preise zu ändern).
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Original von HarryS
Zu der Frage, ob ErdgasClassic Grundversorgung oder Sondervertrag ist, empfehle ich einmal den Besuch folgender Webseite: http://www.eon-avacon-vertrieb.com/CMS/Default.aspx?id=78.
HarryS
Der Punkt nach der 78 ist mit im URL-Tag, deswegen funktioniert das Link nicht.
Ohne den Punkt komm ich auf ein Formular:
http://www.eon-avacon-vertrieb.com/CMS/Default.aspx?id=78
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Mit diesem Formular kann mensch einen Vertrag für Classic anfordern. Wenn die E.ON Avacon wirklich diese Verträge noch für Classic verschickt, wäre hier eine kurze Mitteilung angesagt!
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Machen sie nicht ! Ich habs probiert, es kamen die Unterlagen für ErdgasComfort, da der Classic nicht mehr im Programm ist.