Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => energis => Thema gestartet von: gjunter am 15. September 2009, 15:43:17

Titel: kündigung der heizgas sondervereinbarung
Beitrag von: gjunter am 15. September 2009, 15:43:17
hallo,
vielleicht kann mir jemand bei folgendem problem helfen:
seit dezember 2004 verweigere ich meinem gaslieferanten energis, saarbrücken
die strompreiserhöhung. nun hat mir energis zum 31.10.09 die angebliche heitgas sondervereinbarung gekündigt. ich weiß aber nichts von einer >hgs<,
da dieser anbieter (vielleicht in einer anderen firmierung) seit 1968 gas liefert.
nun meine frage: was muß ich tun, um diese kündigung zu unterlaufen. muß ich
widersprechen oder kann ich das ganze einfach negieren.
für eine antwort wäre ich dankbar. liebe grüße. gjunter
Titel: kündigung der heizgas sondervereinbarung
Beitrag von: reblaus am 15. September 2009, 15:54:21
@gjunter
Sie verweigern die Zahlung der Strompreiserhöhung?
Titel: kündigung der heizgas sondervereinbarung
Beitrag von: gjunter am 15. September 2009, 16:04:12
hallo reblaus,
ja ich verweigere seit 2004 mit sicherheitsaufschlägen von 2%.
es sei denn es besteht eine überzahlung. gruß. gjunter
Titel: kündigung der heizgas sondervereinbarung
Beitrag von: reblaus am 15. September 2009, 16:13:48
@gjunter
Sie haben geschrieben, dass Sie die Zahlung der Strompreiserhöhung verweigern. Von der energis wurde jedoch der Erdgassondervertrag gekündigt. Das irritiert mich.

Haben Sie damals als Sie eingezogen sind, oder der Gasanschluss für Ihr Haus gelegt wurde, einen Vertrag mit dem Gaswerk unterschrieben? Wenn ja, ist das der Vertrag, welcher gekündigt wurde. In diesem Vertrag müssen Sie nachsehen, was da zur Kündigung geschrieben wird. Diese Vereinbarungen sind relevant. Es kann auch sein, dass in dem Vertrag steht, dass die AVBGasV Vertragsbestandteil wurde, dann richtet sich das Kündigungsrecht nach dieser Verordnung. Wenn von beidem nichts zu finden ist, richtet sich das Kündigungsrecht nach allgemeinen Grundsätzen. Wenn Sie überhaupt keinen schriftlichen Vertrag geschlossen haben, stellt sich die Frage, ob Sie überhaupt Sondervertragskunde sind. Als Grundversorgungskunde dürfen Sie gar nicht gekündigt werden.

Sie müssen daher weitere Informationen veröffentlichen, damit Ihnen ein erster Rat erteilt werden kann. Und wichtig: dieses Forum ist kein Ersatz für die Beratung durch einen Rechtsanwalt.
Titel: kündigung der heizgas sondervereinbarung
Beitrag von: gjunter am 15. September 2009, 16:21:59
reblaus,
danke für die antwort. leider kann ich nicht mehr sagen und auch finden,
ob irgendwann eine solche vereinbarung getroffen wurde. meines wissens
nicht. kann ich vom versorger nun eine kopie der >hgs< anfordern?
ist ihnen ein solchen fall wie der meinige bereits bekannt. natürlich werde
ich auch meinen anwalt kontaktieren. möchte mich aber zuerst mal informieren.
gjunter
Titel: kündigung der heizgas sondervereinbarung
Beitrag von: gjunter am 15. September 2009, 16:43:52
reblaus,
ich bitte um entschuldigung.
ich verweigere natürlich die gaspreiserhöhung.
gjunter
Titel: kündigung der heizgas sondervereinbarung
Beitrag von: reblaus am 15. September 2009, 16:44:53
@gjunter
Das mit der Kopie würde ich mal schön bleiben lassen. Sie brauchen Ihren Versorger nicht darauf hinzuweisen, dass Sie gar nicht wissen, was für ein Vertragsverhältnis Sie haben.

Wenn Sie Sondervertragskunde sind, so durfte der Versorger die Preise in der Vergangenheit nur erhöhen, wenn er vertraglich dazu berechtigt war. Offensichtlich glaubt Ihr Versorger, dass dieses Recht bisher gar nicht bestanden hat, sonst hätte er den Vertrag nicht gekündigt. Sie haben in diesem Fall das Recht auch die 2% Preissteigerung seit 2004 zurückzufordern, da in Ihrem Fall allenfalls der Preis von 2004 vereinbart wurde. Es könnte sich in nächster Zeit sogar herausstellen, dass Sie nur verpflichtet waren, den Preis zu bezahlen, der galt, als Sie zum ersten Mal Gas aus dem Anschluss bezogen haben. Sie sollten daher nach alten Abrechnungen suchen, mit der Sie die Preise vor 2004 nachweisen können. In diesem Fall dürfen Sie alle Beträge von Ihrem Versorger zurückfordern, die Sie bezahlt haben und die über diesem Preis lagen. Möglicherweise sind Rückforderungen aus den Jahren vor 2006 verjährt. Es kann aber auch sein, dass erst die Rückforderungen aus dem Jahr 1999 verjährt sind, und Sie alle anderen Beträge herausverlangen können.

Der Nachteil an einem Sondervertrag ist, dass er gekündigt werden kann.

Ist Ihr Vertragsverhältnis hingegen als Grundversorgungsverhältnis zu beurteilen, hatte der Versorger ein gesetzliches Preisänderungsrecht. In diesem Falle dürfen Sie nur die Beträge einbehalten, die auf Preiserhöhungen ab 2004 beruhen. Sollte der Versorger seine Preise nur in billigem Umfang erhöht haben, müssten Sie auch diese Beträge bezahlen, und würden einen Prozess verlieren.

Der Vorteil an der Grundversorgung ist, dass der Vertrag vom Versorger nicht gekündigt werden darf.
Titel: kündigung der heizgas sondervereinbarung
Beitrag von: Markus am 15. September 2009, 16:47:08
Hallo,

ich habe Ende 2006 Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhungen eingelegt und zahle seitdem die Preise von Anfang 2006. Jetzt habe ich Vorgestern die folgende Kündigung erhalten:

„… Da zwischen Ihnen und uns kein Einvernehmen über den zu zahlenden Erdgaspreis hergestellt werden kann, fehlt es an der vertraglich wesentlichen Einigkeit über den geltenden Preis; deshalb kündigen wir hiermit den bestehenden Erdgasvertrag (Heizgas-Sondervereinbarung HGS) zum 31.10.2009, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ungeachtet dieser Kündigung sind wir gerne bereit, Sie nach Beendigung des gekündigten Erdgasliefervertrages auf neuer rechtlicher Grundlage zu beliefern. Dies wird eine Belieferung auf der gesetzlichen Grundlage der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBI. I S. 2391) sein.

Eine zukünftige Versorgung nach der GasGVV kommt, wenn Sie den Grundversorgungsvertrag nicht unterschreiben wollen, auch dadurch zustande, dass Erdgas aus dem Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung entnommen wird. Für die Grundversorgungsverhältnisse gelten, ungeachtet ihres Zustandekommens die allgemeinen Preise der energis GmbH als Grundversorger im Sinne de § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftgesetzes und im Hinblick auf zukünftige Preisänderungen die gesetzliche regelung in § 5 Abs. 2 der GasGVV.

Eine Ausfertigung der Gasgrundversorgungsverordnung sowie das Preisblatt der energis GmbH liegen diesem Schreiben zur Kenntnisnahme bei. …“

Kann ich dagegen was unternehmen und wie muss ich dabei vorgehen?

Danke schonmal für eure Hilfe  :)
Titel: kündigung der heizgas sondervereinbarung
Beitrag von: reblaus am 15. September 2009, 16:50:07
@Markus

Lesen Sie mal das (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=12567) durch.
Titel: kündigung der heizgas sondervereinbarung
Beitrag von: mathaub am 15. September 2009, 17:12:47
Hintergrund der Kündigungen durch Energis ist die Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen durch einige Kunden.
Es handelt sich im Regelfall bei diesem Tarif um den Tarif eines Sondervertragsverhältnisses. Energis stuft ausweislich des zitierten Schreibens selbst so ein.

Rückforderung berechnen und geltend machen, Preisbasis bei Vertragsschluß heranziehen, wenn der Vertrag noch da ist.

Der Kündigung auf jeden Fall widersprechen.

Grüße
mathaub
Titel: kündigung der heizgas sondervereinbarung
Beitrag von: Markus am 15. September 2009, 17:25:40
Bedeutet das, dass man die Kündigung der Heizgassondervereinbarung hinnehmen muss, einen neuen Vertrag abschließen muss und damit zukünftig dann die normalen Preise des Grundversorgungsvertrages zahlen muss?

Gibt es keine Möglichkeit die Kündigung abzuwehren, bzw. an den bisher gezahlten Preisen festzuhalten?

Übrigens: Vielen Dank für die sehr schnelle Rückmeldung!
Titel: kündigung der heizgas sondervereinbarung
Beitrag von: gjunter am 15. September 2009, 17:53:28
reblaus, hallo
danke für die lange mail. ich habe nach meinem boykott ein schreiben, aber erst 1 jahr nach meinem boykott von energis erhalten bei dem die firma mir nebenbei mitteilt, dass ich eine sondervereinbarung habe. aber trotzdem hat energis jedes jahr die preise erhöht, was ja auch letztendlich zum meiner verweigerung geführt hat, mit dem hinweis auf die billigkeit( vordruck von gas-preise runter). die preise sind jahr für jahr wohl kaum im billigem umfang erhöht worden, sonst hätte mich energis wohl vor den kadi gezerrt. was ist also zu tun? muss ich der kündigung widersprechen oder kann ich alles laufen lassen? was ich allerdings nicht glaube.
grüße. gjunter
Titel: kündigung der heizgas sondervereinbarung
Beitrag von: reblaus am 15. September 2009, 18:05:37
@Markus
Ob und wie der Versorger zur Kündigung eines Sondervertrages berechtigt ist, ist hier im Forum umstritten. Ich vertrete die Auffassung, dass Sonderverträge auch dann gekündigt werden können, wenn im Vertrag selbst nichts geregelt ist. Die Gegenauffassung finden Sie hier (http://www.energieverbraucher.de/de/site/News/Neue-Meldungen__1129/NewsDetail__9908/). Die Auffassung, dass eine Kündigung nur entsprechend den Vorgaben des Wohnraummietrechts möglich ist, geht mir viel zu weit. Im BGB wird ein Unterschied zwischen der Kündigung von Wohnraummietverhältnissen und sonstigen Mietverhältnissen gemacht. Knifflig ist die Sache deshalb, weil es keine generelle gesetzliche Grundlage für die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen gibt. Es werden daher die Regelungen herangezogen, bei denen die Kündigung bestimmter Dauerschuldverhältnisse geregelt sind, so im Mietrecht, im Arbeitsrecht oder im Gesellschaftsrecht.

Wenn Sie die Kündigung nicht hinnehmen, und sie stellt sich später als wirksam heraus, landen Sie in der Grundversorgung mit eventuell hohen Tarifen.

Sie können aber auch aktiv einen neuen Gasversorger suchen, und die teilweise deutlich günstigeren Konditionen nutzen. Preise von 2004 werden Sie aber nicht bekommen, dafür sind die Rohstoffkosten in den vergangenen Jahren zu stark gestiegen.

Bevor Sie eine Kündigung akzeptieren, sollten Sie aber unbedingt prüfen, ob die Kündigungsfrist und Form eingehalten wurde. Wenn der Versorger hier einen Fehler gemacht hat, ist die Kündigung möglicherweise aus diesem Grund unwirksam.
Titel: kündigung der heizgas sondervereinbarung
Beitrag von: VanZandt am 15. September 2009, 22:43:53
Hallo,
auch mir hat Energis den Sondervertrag gekündigt, da ich meine Rechnungen seit 2005 kürze, mit Hinweis auf eine  ungültige Preisklausel.
Folgende Begründung:
\"Da zwischen Ihnen und uns kein Einvernehmen über den zu zahlenden
Erdgaspreis hergestellt werden kann, fehlt es an der vertraglich wesentlichen
Einigkeit über den geltenden Preis; deshalb kündigen wir den  bestehenden Erdgasvertrag(Heizgas-Sondervereinbarung HGS) zum 31.10.09, hilfsweise zum  nächstmöglichen Zeitpunkt\".
So wie ich das sehe, wird die Kündigung, zum 31.10 keinesfalls wirksam.

Der Lieferbeginn war 19.11.2004.
In den allgemeinen Bedingungen des Vertrages steht unter Punkt 8  folgendes:

\"Der Heizgassondervertrag tritt mit dem im Vertrag angegebenen Termin in Kraft.
Der Vertrag kann erstmals zwei Jahre nach dem o.g. Lieferbeginn zum Ende des jeweiligen Vormonats mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden. Wird er nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten vor seinem Ablauf schriftlich gekündigt, so verlängert sich die Laufzeit um jeweils ein Jahr\"
Das Kündigungsschreiben ist datiert auf 6.9.09.
Damit die Kündigung zum 19.11.09 wirksam wird, hätte die sie also spätestens am 22.8.09 erfolgen müssen. Ich nehme also an, mein Vertrag
läuft mindestens noch bis zum 19.11.10.
Sehe ich das richtig, oder interpretiere ich etwas falsch.

Gruß VanZandt
Titel: kündigung der heizgas sondervereinbarung
Beitrag von: Cremer am 16. September 2009, 00:00:57
@VanZandt,

sehe ich auch so. Vertrag läuft noch bis zum 30.11.2010
Titel: kündigung der heizgas sondervereinbarung
Beitrag von: reblaus am 16. September 2009, 07:48:38
@VanZandt
Ihr Vertrag läuft noch bis zum 31.10.2010. Der jeweilige Kündigungstermin ist das Ende des Vormonats zum Monat in dem die Belieferung begann.

Es sollte jetzt nicht jeder gekündigte energis-Kunde einen eigenen Thread aufmachen. Da diese Fragen für alle Kunden gleichermaßen interessant sind.

Die anderen energis-Kunden sollten nachsehen, ob bei Ihnen die gleichen Kündigungsbedingungen im Vertrag stehen.
Titel: kündigung der heizgas sondervereinbarung
Beitrag von: VanZandt am 16. September 2009, 10:21:30
Hallo,
danke für die Antworten. Jetzt hätte ich noch ne Frage.
Ich habe 2005 nicht auf den Preis bei Vertragsschluss gekürzt, sondern 0,5 Cent drüber. Damals gab\'s ja noch die Geschichte mit §315, auch bei Sonderverträgen. Da wegen der Preisklausel aber eigentlich gar nicht erhöht werden durfte, habe ich ja so gesehen seit 2005 pro kWh 0,5 Cent zuviel bezahlt. Das wären über die 4 Jahre gesehen ca. 100000 kWh * 0,5 Cent, also 500 Euro zuviel. Die könnte ich doch jetzt eigentlich zurückverlangen bzw. die zukünftigen Zahlungen damit verrechnen. Liege ich richtig?
Titel: kündigung der heizgas sondervereinbarung
Beitrag von: gjunter am 16. September 2009, 10:33:13
hallo markus,
da wir das gleiche problem und den gleichen anbieter
haben, sollten wir uns vielleicht mal kurzschließen.
gruß. gjunter
Titel: kündigung der heizgas sondervereinbarung
Beitrag von: DieAdmin am 16. September 2009, 10:39:57
@all,

da es inzwischen 3 Threads gab, die sich mit der Kündigung des Sondervertrages befassen, habe ich diese zu einem zusammengefügt
Titel: kündigung der heizgas sondervereinbarung
Beitrag von: reblaus am 16. September 2009, 10:42:27
@gjunter

Sie sollten vor allem Ihren Wohnort und vielleicht auch Ihren Namen anonymisieren. Ihr Versorger könnte hier mitlesen, und dann wird es ihn interessieren, dass Sie Ihren Vertrag momentan verlegt haben.

@VanZandt
Sie haben wahrscheinlich einen Rückforderungsanspruch in dieser Höhe. Weiter oben habe ich das schon beschrieben. Für Details sollten Sie unter Grundsatzfragen den entsprechenden Thread durchlesen.

Beträge aus der Abrechnung 2005 könnten verjährt sein, aber auch das ist noch nicht eindeutig entschieden.

Ob Sie mit Ihren laufenden Zahlungen verrechnen können, hängt von Ihrem Vertrag ab. Wenn dort ein Verrechnungsverbot vereinbart wurde, oder die AVBGasV Vertragsbestandteil wurde, können Sie nicht verrechnen. Ich würde ein solches Verbot aber ignorieren und trotzdem verrechnen. Ansonsten müssten Sie die Beträge für 2006 bis zum 31.12.2009 einklagen. Sie können Ihren Versorger auch auffordern, die alten Jahresabrechnungen zu korrigieren und bis zu einer Korrektur von Ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen.
Titel: kündigung der heizgas sondervereinbarung
Beitrag von: Cremer am 16. September 2009, 11:00:56
@reblaus,

der Vertrag von VanZandt läuft m.E. bis zum 30.11.2010
Titel: kündigung der heizgas sondervereinbarung
Beitrag von: reblaus am 16. September 2009, 11:28:10
@Cremer
Zitat
§ 309 BGB
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
(...)
9.    (Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen)

bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat,
      a)    eine den anderen Vertragsteil länger als zwei Jahre bindende Laufzeit des Vertrags,
      b)    eine den anderen Vertragsteil bindende stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils mehr als ein Jahr oder (...)

Die Frist muss zum Ende des Vormonats enden, in dem die Lieferung begonnen wurde, anderenfalls würde der Vertrag länger als zwei Jahre laufen, und die Klausel wäre unwirksam.

Bei Lieferbeginn am 19.11.2004 endet der Vertrag am 31.10.2006, die weiteren Zeitpunkte an dem der Vertrag enden kann sind immer der 31.10. eines Jahres.
Titel: kündigung der heizgas sondervereinbarung
Beitrag von: Markus am 16. September 2009, 19:55:05
@ reblaus: Vielen Dank für die ganzen Infos!
Titel: kündigung der heizgas sondervereinbarung
Beitrag von: VanZandt am 14. November 2009, 12:53:07
Hallo,
ich habe Energis inzwischen mitgeteilt, dass ich die Kündigung nicht akzeptiere, weil die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Daraufhin kam ein Schreiben, das im Wesentlichen das folgende beinhaltete:
\" Sehr geehrter Herr xx...... Da zwischen Ihnen und uns keine Einigung über den Preis hergestellt werden kann, fehlt es an der vertraglich wesentlichen Einigkeit über den geltenden Preis..... Die Sondervereinbarung setzt neben vertraglichen Verpflichtungen ...insbesondere die Erteilung einer Einzugsermächtigung voraus(ich überweise zur Zeit selbst).... Daher sehen wir uns gezwungen, unsere Kündigung zum genannten Termin aufrecht zu erhalten\".
Dem habe ich nochmals widersprochen, da ich nie eine Einzugsermächtigung zurückgezogen, sondern diese seinerzeit lediglich auf den unstrittigen Betrag begrenzt hatte. Damals hatte Energis mir mitgeteilt, eine Begrenzung der Einzugsermächtigung wäre nicht möglich, ich solle zukünftige Beträge bitte selbst überweisen.
Nun erhielt ich vor kurzem ein Schreiben mit dem Betreff \"Zählerstandsmitteilung wegen Vertragsbeendigung\"
\"Sehr geehrter...... zum genannten Termin endet aufgrund der wirksamen Kündigung die Sondervereinbarung. Wir möchten Sie bitten, den Zählerstand in beigefügtes Formular einzutragen..... Die Meldung des Zählerstandes ist Voraussetzung für eine stichtagsbezogene Abrechnung.... Sollte uns bis Datum xx keine Zählerstand vorliegen, behält sich der zuständige Netzbetrieb vor, zum Vertragsende den Zählerstand rechnerisch zu ermitteln.\"
Habe Energis daraufhin zurück geschrieben, dass ich den Zählerstand weder übermittle, noch eine rechnerische Ermittlung zu diesem Zeitpunkt akzeptiere,
wegen vorgenannter Gründe, und ich weiterhin davon ausgehe, nach Sondervereinbarung beliefert zu werden. Sollte Energis nicht einlenken, wäre ich gezwungen einen Anwalt einzuschalten, der meine Interessen vertritt.

Wer hat eine Idee, wie man weiterhin vorgehen sollte, wenn jetzt die Abschlussrechnung von Energis kommen sollte.
Bezahlen unter Berücksichtigung meines bisherigen Preises und weitermachen wie bisher, oder Rechnung zurückweisen, und darauf hinweisen, dass man erst bezahlt, wenn die \"normale\" Jahresabrechnung kommt.

Gruß VanZandt