Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Mitte => Thema gestartet von: Pritti am 13. September 2009, 16:12:22
-
Hallo zusammen,
ich bin neu in diesem Forum und hoffe das ich meine Anfrage unter der richtigen Rubrik poste. Ich bin bei E.ON Mitte Gaskunde u. seit 2005 \"Protestkunde\".
Ich habe immer rechtzeitig Einspruch gegen alle Graspreiserhöhungen u. Senkungen eingelegt. Inzwischen ist mein \"Deckel\" bei E.ON auf rund 1800 € angestiegen. E.ON verechnet unerlaubter Weise meine Außenstände immer wieder mit der nächsten Jahresrechnung. Wie soll ich mich hier verhalten? Einfach weiter aussitzen, den Anbieter wechseln. Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen/Probleme .. .. ..
Danke u. Gruß
Pritti
-
@Pritti
Was heißt das, Eon verrechnet die Außenstände mit der nächsten Jahresabrechnung?
Verwendet E.on Ihre Vorauszahlungen zur Begleichung der jeweils ältesten offenen Forderung, oder weist Sie auf der Jahresabrechnung die alten Saldostände zusätzlich aus?
Sie sollten sicherheitshalber immer auf der Übeweisung vermerken, welchen Abschlag sie bezahlen. Dann ist es unerheblich, ob die E.on das auf andere Forderungen anrechnet. Sie hat dann nur einen Buchhaltungsfehler gemacht. Das ist aber nicht Ihr Problem.
Sie sollten die Preise der neuen Anbieter in Ihrem Gebiet im Auge behalten. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, bietet sich ein Anbieterwechsel an. Dann geht der Streit nur um die aufgelaufenen 1.800 €. Allerdings müssen Sie dann möglichwerweise mehr bezahlen, als bei der E.on. Dies insbesondere dann, wenn Sie einen alten Sondervertrag haben. In diesem Fall würde ich warten, bis dieser Vertrag ordnungsgemäß gekündigt wird.
-
Jeder Preiserhöhung sollte widerspochen werden (Empfehlung schon lange hier im Forum).
Dazu gehört dann ein Passus, dass Forderungen nicht mit den aktuellen Abschlagszahlungen zu verechnen sind.
-
@reblaus
Ja, E.ON verwendet meine Vorauszahlungen zur Begleichung der jeweils ältesten offenen Forderung. E.ON weist auf der Rechnung die erhaltenen Zahlungen nicht in der vollen Höhe aus, sondern gekürzt um die alten Forderungen, was wiederum auf der Rechnung nicht direkt ersichtlich ist.
Auf meiner monatlichen Überweisung steht unter Verwendungszweck der jeweilige Monat und das Jahr des betreffenden Teilbetrags. Beispiel --> TEILBETRAG GAS AUGUST 09
-
@Pritti,
dies führt zwangsläufig dazu, dass Sie Ihre eigene Jahresrechnung erstellen.
Nur dort können Sie die voll geleisteteen Abschläge verrechnen. den Differenzertrag überweisen Sie dann.
Sollten Sie nach Ihrer Rechnung ein Guthaben haben, so haben Sie die Abschläge nicht weit genug gekürzt. Guthaben dann mit der nächsten Abschlagzahlung im neuen Abrechnungsjahr vertechnen.
-
@Cremer,
natürlich habe ich bei jeder Preiserhöhung des Passus dass Forderungen nicht mit den aktuellen Abschlagszahlungen zu verechnen sind verwendet. Und ich erstelle auch meine eigene \"Jahresrechnung\" aus der ich die Abschlagszahlungen errechne. Nur das E.ON bis auf die Standartantworten nicht weiter reagiert, verwundert mich ein wenig. Aber vielleicht ist es auch so gewollt .. ...
-
@Pritti
Die jährliche Nachzahlung ist erst dann zur Zahlung fällig, wenn die E.on Ihnen eine korrekte Abrechnung zugesandt hat. Zu einer korrekten Abrechnung gehört, dass die von Ihnen geleisteten Abschläge in der korrekten Höhe bei der Abrechnung berücksichtigt wurden. Sie müssen gar keine eigene Abrechnung erstellen. Sie müssen lediglich die von der E.on erstellte Abrechnung als fehlerhaft zurückweisen, und eine angemessene Frist zur Erstellung einer korrekten Abrechnung setzen. Sollte die Abrechnung nicht innerhalb dieser Frist erstellt werden, können Sie die geleisteten Vorauszahlungen zurückfordern.
-
@Pritti
ich bin ebenfalss Kunde von E.ON-Mitte, Widersprüche mit den gleichen Formulierungen wie Sie. Die letzte Jahresabrechnung enthielt - natürlich - nicht meine 12 Abschlagszahlungen.
Ich habe daruf unter anderem geschrieben:
Sollten meine Zahlungen tatsächlich nicht bei Ihnen gutgeschrieben worden sein, bitte ich um Benachrichtigung, damit über Nachforschungsauftrag bei meiner Bank der Verbleib meiner Zahlungen überprüft und gegebenfalls Anzeige wegen ??? gestellt werden kann.
(Die ??? hatte ich deshalb gesetzt, weil ich mich als Nichtjurist nicht in die Nesseln setzen wollte.)
Darauf wurden mir alle 12 Abschlagszahlungen bestätigt, zusätzlich aber mitgeteilt, dass meine Zahlungen grundsätzlich auf die ältesten Forderungen angerechnet werden. Meine Abschlagszahlungen habe ich wie Sie immer mit Monat und Jahr versehen.
@ Cremer und/oder @reblaus
Ich habe jetzt folgende Situation:
Meine Widersprüche seit 2005
selbst berechnete Jahresabrechnungen (und Zahlungsausgleich) für die Jahre 2005 ff, die Jahresabrechnung für 2005 stammt von Anfang 2006
selbst berechnete Abschläge für die Jahre 2006 ff
Ende 2009 tritt doch Verjährung für die Jahre 2006 und früher ein?
E.ON vertritt den Standpunkt, dass nur aktuelle Abrechnungen offen sind, weil sie meine Zahlungen mit den ältesten Forderungen verrechnet haben. Also keine Verjährung?
Ich will nicht selber klagen, weil ich aus allen Beiträgen gelernt habe, dass der Kläger die größeren Probleme hat.
Gruß hko
-
Die Abrechnungen sind rechnerisch falsch! Beim Widerspruch gegen die Jahresabrechnung als erstes schreiben:
so, oder so ähnlich:
Ich beanstande Ihr Jahresendabrechnung als rechnerisch falsch. Unter anderem haben Sie meine, in dem Abrechnungszeitraum, geleisteten
Abschlagszahlungen nicht ordnungsgemäß verbucht.
Natürlich tritt die Verjährung ein, wenn die Verrechnung untersagt wurde, bzw. die Zahlungen per Überweisung eindeutig zeitlich zu zuordnen sind. Da kann die E.ON verrechnen, wie sie lustig ist. Für ein mögliches, späteres Verfahren ist es wichtig alle Unterlagen chronologisch aufzubewahren.
-
Hallo hko,
ich habe im Dezember 2009 erstmalig von E.ON Mitte eine Zahlungsaufforderung erhalten. Die offene Forderung berägt lt. E.ON über 2800€. Zahlungziel war der 31.12.2009. Ich habe nicht gezahlt, aber auch noch nichts weiter von E.ON gehört. Von meiner Rechtschutzversicherung habe ich mir eine Deckungszusage bestätigen lassen. Hat noch jemand solch eine Zahlungsaufforderung gekommen ?
Gruß Pritti
-
@Pritti
ich habe ebenfalls im Dezember 2009 von E.ON Mitte eine Zahlungsaufforderung über einen Betrag von etwas über 1000€ erhalten. Da nur ein Gesamtbetrag ohne weitere detailierte Begründung gefordert wurde, habe ich diese unbegründete Forderung am 30.12.09 entschieden zurückgewiesen. Es war nicht erkennbar, wie E.ON auf diesen Betrag gekommen ist.
Auf mein Fax gab es noch keine weitere Reaktion. Ich warte jetzt erst einmal ab.
Gruß hko
-
@Pritti,
@hko,
eine Zahlungsausfoderung ist zunächst nicht unbekanntes.
ich empfehle trotzdem beim zuständigen Amtsgericht eine Schutzschrift zu hinterlegen, sonst kommt der Versorger vielleicht mit einer einstweiligen Verfügung
-
@Cremer,
die Schutzschrift habe ich schon vor längerer Zeit beim AG Wetzlar hinterlegt.
Als E.ON-Mitte meinen Anschluss sperren wollte, hatte ich eine einstweilige Verfügung gegen E.ON-Mitte beim AG Wetzlar beantragt. Dies wurde vom zuständigen Richter abgelehnt mit der Begründung, dass ich den Abschalter ja nicht in mein Haus lassen müsste und das AG Wetzlar auch keine einstweilige Verfügung zu Gunsten von E.ON-Mitte erlassen würde. Die müssten schon ordentlich klagen.
Gruß hko
-
Original von hko
Als E.ON-Mitte meinen Anschluss sperren wollte, hatte ich eine einstweilige Verfügung gegen E.ON-Mitte beim AG Wetzlar beantragt. Dies wurde vom zuständigen Richter abgelehnt mit der Begründung, dass ich den Abschalter ja nicht in mein Haus lassen müsste und das AG Wetzlar auch keine einstweilige Verfügung zu Gunsten von E.ON-Mitte erlassen würde. Die müssten schon ordentlich klagen.
Und was ist, wenn die einen Schieber in der Straße haben, den sie absperren können. Dann sieht man ohne einstweilige Verfügung alt aus. X(
-
@bolli,
in meinem Fall geht es um Strom. Hier müsste die ganze Straße abgeklemmt werden, da in der Straße keine Abschaltmöglichkeit für einzelne Grundstücke besteht.
Gruß hko
-
@hko,
Vorsicht, na da wäre ich mir nicht so sicher.
Bei mir steht der vorgeschaltete Elektro-Straßenverteiler auch 2 Grundstücke an der Straße weiter.
Jedes Haus hat aber einen Gasabsperrschieber vor dem Haus, zumindest sofern die Gasleitungen in der Straße nicht älter als 30 Jahre sind.
-
Original von Cremer
Jedes Haus hat aber einen Gasabsperrschieber vor dem Haus, zumindest sofern die Gasleitungen in der Straße nicht älter als 30 Jahre sind.
Grober Unfug. Neuere Hausanschlüsse verfügen ggf. über ein elektromagnetisches Absperrventil.
-
@RuRo,
ich spreche nicht vom Gasschiebr im Haus, den gibt es sowieso, sondern den in der Strasse. :evil:
-
Früher hatte es ganze Schieber- Banden auf den Straßen. ;)
-
Hallo,
die Art der Anschlüsse ist von Region zu region unterschiedlich!
hier
- Strom nur im Haus, bzw. ganzer Straßenzug am Verteiler (meißt änlich einer Garage)
- Wasser in der Straße mittels Vierkantschlüssel, neuerdings Hausweise
- Gas, Straßenzugweise
-
Original von Cremer
ich spreche nicht vom Gasschieber im Haus, den gibt es sowieso, sondern dem in der Strasse. :evil:
Ich auch, da brauchen Sie nicht das Gesicht zu verziehen. Die Welt ist größer und bunter, als dies beim Blick durch Ihre Brille erscheinen mag.
-
@Pritti,
hat es bei Ihnen inzwischen einen Mahnbescheid oder eine Klage gegeben?
Gruß hko
-
Hallo hko,
nein E.ON hat sich bis heute nicht gerührt. Ich habe weder einnen Mahnbescheid noch eine Klage erhalten. Ich warte jetzt mal auf die nächste Jahresabrechnung. Diese erscheint im April.
Gruß
Pritti
-
Original von Pritti
Ich warte jetzt mal auf die nächste Jahresabrechnung. Diese erscheint im April.
\"Erscheinung\" ist gut. ;)
-
@Pritti,
auch bei mir hat es bis heute weder Mahnbescheid noch Klage gegeben. Das sollte eigentlich bedeuten, dass eventuelle Forderungen aus 2005 (Abrechnung Anfang 2006) im Falle eines Falles verjährt sind.
Der Jahresabrechnung für 2009 und der angekündigten Preiserhöhung habe ich - wie bisher auch - widersprochen.
Gruß hko
-
Hallo zusammen,
E.ON hat bei mir Anfang Mai den Zähler abgelesen. Normalerweise wurde die Rechnung dann innerhalb von 10 Werktagen erstellt. Ich habe allerdings bis heute noch keine Rechnung oder sonstige Mitteilungen erhalten. Ist das inzwischen normal ?
Gruß
Pritti
-
Keine Panik ! Die Rechnung kommt schon noch. Bei Eon-Avacon liegt zwischen Ablesung und Rechnungserstellung locker 3-4 Monate. Mit dem Ergebnis, dass die Abschläge auf 8-9 Monate verteilt werden und so hohe monatliche Zahlungen zustande kommen.
-
Nun, wer\'s lieber anders mag, rechnet aufgrund seines Verbrauchs einfach schon mal ungefähr die künftigen Abschläge aus und überweisst fleißig weiter. Das muss dann auch bei der Abschlagshöhe mit berücksichtigt werden. ;)
Man kann aber auch einfach die gesparten Abschläge auf Seite tun und später Stück für Stück zu den höheren neuen Abschlägen zuzahlen.
-
Hallo,
habe bis heute immer noch keine Abrechnung erhalten. Allerdings habe ich letzte Wochen ein Schreiben mit dem Hinweis erhalten, das meine Kundennummer umgestellt wird. Eventuell verzögert sich ja dadurch die Abrechnung .. .. ..
Gruß
Pritti
-
Das ist kein Einzelfall ! Auch bei anderen Eon-Regionalversorgern liegen zwischen Ablesung und Abrechnung zur Zeit locker 3-4 Monate. Bei mir melden sich jede Woche Kunden, wo bereits im März abgelesen wurde und bis heute keine Abrechnung erstellt ist. Typisch Eon :evil: Das Chaos hat einen Namen !