Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => T => Stadt/Versorger => Thüringer Energie AG => Thema gestartet von: RR-E-ft am 08. September 2009, 18:51:55
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Das AG Erfurt verhandelt voraussichtlich am 04.12.2009, 11.00 Uhr, Sitzungssaal 17 über die Rückforderungsklage eines duravat- Kunden, der seinen Erdgas- Sondervertrag 2004 abgeschlossen hatte, und dem aufgrund unwirksamer Preiserhöhungen 1.748,35 € aufgrund erteilter Einzugsermächtigung vom Konto nach seiner Meinung zuviel abgebucht wurden, die er nun gem. § 812 BGB zurückfordert.
Der Kunde beruft sich als Verbraucher zur Unwirksamkeit der Preisänderungsklauseln gem. § 11 UklaG auf das (mittlerweile rechtskräftige) Urteil des Thüringer OLG vom 23.04.2009, Az. 1 U 556/08.
E.ON beruft sich als Rechtsgrund für die unstreitig geleisteten Zahlungen auf angebliche Entgeltneuvereinbarungen, die das Unternehmen darin sieht, dass der Kunde den Preiserhöhungen nicht widersprochen und die Zahlungen auf die Verbrauchsabrechnungen vorbehaltlos geleistet habe.
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Der klagende Kunde hatte sich in öffentlicher Verhandlung (Güteverhandlung) mit E.ON geeinigt.
E.ON zahlt Geld an ihn zurück.
Spätestens bis 20.01.10 soll das Geld da sein.
Das Geld war schon immer da. Es soll bis dahin beim Kunden sein.
Hätte E.ON sich nicht vorher stur gestellt, hätte es womöglicher gar keiner Klage bedurft.
Derweil ist ein weiterer Rückforderungsprozess eines duravat- Kunden, der allen Preiserhöhungen widersprochen hatte, beim Amtsgericht Erfurt anhängig.
Der betroffene Kunde erstrebt die Rückzahlung von ca. 2.400 €.
Auch diesem Kunde hatte E.ON auf entsprechendes Rückforderungsschreiben mitgeteilt, er könne keine Rückzahlung erwarten.
Man darf gespannt sein, ob E.ON wiederum geltend machen möchte, man sei selber arm (entreichert).
Und so weiter. (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=13187)