Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => I => Stadt/Versorger => innogy (vormals RWE Vertriebs AG) => Thema gestartet von: userD0010 am 07. September 2009, 18:09:57
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Statt wie jährlich um den 20. Okt. erscheint heute, 07. Sept. bereits der Ableser der RWE zur Zählerablesung auf. Die Frage nach dem frühen Erscheinen wurde mit einer angebl. EDV-Umstellung erklärt. Auf die Vermutung, dass sein Erscheinen mit der Geburt der RWE Energie AG zu tun habe, wusste er keine bejahende oder verneinende Antwort.
Schon etwas ungewöhnlich, bereits nach 321 Liefertagen abzulesen, wo doch sonst immer zwischen 365 oder 378 Tagen diese Tätigkeit erfolgte.
Oder stehen wir vor den nächsten Preisrunden?
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@h.terbeck
es hat tatsächlich mit einer Umstellung der EDV bei RWE zu tun. Bei den Abrechnungsdienstleistern wird auf ein \"Zweimandantenmodell\" umgestellt. Dauer der ganzen Aktion ca 5 Wochen. In diesem Jahr wird 5 Wochen früher abgelesen als sonst. Dafür dauert das nächste Abrechnungsjahr dann 5 Wochen länger.
Gruß aus Meck-Pomm
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man muß das aber nicht hinnehmen!
ein Vermieter z. B. kommt ganz schön in die Klemme wenn er eine Abweichung
von fast 10% beim Ablesetermin berücksichtigen muß!
ich für meinen Teil werde
- den Ableser (Gas) nicht reinlassen
- nach 365 Tagen abrechnen wie bisher!
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Gridpem:
es hat tatsächlich mit einer Umstellung der EDV bei RWE zu tun. Bei den Abrechnungsdienstleistern wird auf ein \"Zweimandantenmodell\" umgestellt
Bedeutet das Zweimandantenmodell etwa, dass die RWE nun unterscheidet zwischen den sog. Normalzahlern und den Protestlern?
Und aus welchem Hause bitte stammen die sog. Abrechnungsdienstleister, oder ist das etwa nur eine sog. Tochtergesellschaft, durch deren Existenz uns die RWE die Kosten für Rechnungserstellung, Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Abrechnung etc. permanent Jahr für Jahr auf´s Auge drückt?
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hallo,
ich hab noch mal nachgeschaut
http://www.rwe.com/web/cms/mediablob/de/75960/data/75968/46529/rwe/angebote-services/privatkunden/gas/rwe-erdgas-klassik/ergaenzende-bedingungen-2009-download.pdf
Dort steht
2. Rechnungsstellung, Zahlungsweisen
Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich mit Ablauf eines Abrechnungsjahres (= Jahresturnus) mit der Jahresrechnung.
10 % unter einem Jahr paßt da nicht!
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bjo:
10 % unter einem Jahr paßt da nicht!
Das stört doch einen Monopolisten nicht !!!!
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Original von h.terbeck
bjo:
10 % unter einem Jahr paßt da nicht!
Das stört doch einen Monopolisten nicht !!!!
mit Verweis auf deren eigenen Richtlinien eine unterjähre Abrechung
ablehnen!
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Die Ablesung erfolgte \"unterjährig\"
So machen es die Stadtwerke Kreuznach auch.
Ablesung im November.
Dann erfolgt auf der Rechnung eben eine maschinelle Hochrechnung der verbleibenden Tage bis Ende des Jahres auf 365 Tage.
Also mal die Rechnung abwarten.
Sofern der Abrechnungszeitraum unterjährig ist, wüde ich auch widersprechen.
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@ alle
woher sollen denn 10% Abweichung kommen ?
Es wird in diesem Jahr einen Monat früher abgelesen. Das ist die eine Seite.
Was kann passieren ? Zwei Möglichkeiten
Abrechnung wie gewohnt, dann aber mit hochgerechneten Zählerständen.
Oder
Abrechnung einen Monat früher, damit fällt auch ein Abschlag weniger an und dann das nächste Abrechnungsjahr einen Monat länger mit einem Abschlg mehr.
Es ist doch nur eine Verschiebung der Ablesung.
@ h.terbeck
Zweimandantenmodell - die Abrechnungsdienstleister stellen ebenso wie viele der Energieversorgungsunternehmen und Abrechnungsdienstleister auf eine Abrechnung getrennt nach Netzkunden und Vertriebskunden um, so wie es von der Bundesnetzgentur gefordert ist. Die Frist für eine solche Umstellung läuft in diesem Jahr aus.
Ganz nebenbei: Abrechnungsdienstleister sind keine Erfindung der 4 Großen, sondern eher eine Notwendigkeit der vielen kleinen Vertriebe und Netze, die sich für die Abrechnung ein Mehrmandantenmodell, wie es für den liberalisierten Energiemarkt vorgeschrieben ist einfach nicht mehr leisten können.
Gruß aus Meck-Pomm
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Original von Gridpem
@ alle
woher sollen denn 10% Abweichung kommen ?
Gruß aus Meck-Pomm
die 10% beziehen sich auf das ablesen an sich!
RWR schreibt selbst eine Jahresabrechung dann sollen sie gefälligst solch eine
erstellen Punkt! Nicht nur wir Verbraucher müssen uns an das geschriebene halten sondern auch Konzerne!
PS: Vermieter werden richtig in schwitzen kommen! ich hab das miterlebt was es bedeutet einen Anbieter zu wechseln und die sich überschneidenden Rechnungen durchzusetzen! Denn ein Mieter hat Anspruch auf eine Jahresrechnung! Oder im Klartext, wenn der Vermieter in einem Jahr 12 Monate
richtig abrechnet und dann erst nach 15 Monaten weil er es verpennt hat
braucht der Mieter nicht zahlen !
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Abrechnung, aber mit hochgerechneten Zählerständen.
Eine Hochrechnung der Zählerstände würde bei mir auf energischen Widerstand stoßen. Eine derartige Ab-/Rechnung würde ich mit einem entsprechenden Kommentar zurückschicken.
Habe ähnliches vor zwei Jahren erlebt in einer Jahresabrechnung, in der man für meinen Verbrauch im Monat Juli eine Zahl NULL \"hochgerechnet\" hatte, obwohl ich anwesend war und lt. meiner monatlichen Zählerablesung auch Energie verbraucht hatte.
Eine Begründung für diese \"ermittelte\" Zahl ist bis heute nicht abgegeben worden.
Was wollen wir uns noch alles bieten lassen ? Hochgerechnete und damit geschätzte Verbräuche und wie wollen wir dann am Tage des insgesamt geschätzten Verbrauches gemäß Jahresrechnung auf Grund unserer eigenen Zählerablesungen in die Diskussion mit dem Energielieferanten eintreten?
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@ bjo; @ h.terbeck,
diese Probleme brauch Ihr doch gar nicht zu haben. Schafft Euch den Smart-Zähler von Yello an und es kann jeden Monat ein Zählerstand abgelesen und ab nächstes Jahr auch abgerechnet werden.
Das Angebot dazu findet Ihr hier
http://www.yellostrom.de/privatkunden/sparzaehler/index.html
Erkundigt Euch doch mal, es gibt bei Euch sicherlich auch noch ander Anbieter für solche Zähler. Damit ist dann alles möglich bis zur Onlinekontrolle des Verbrauches.
Gruß aus Meck-Pomm
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Gridpem:
diese Probleme brauch Ihr doch gar nicht zu haben. Schafft Euch den Smart-Zähler von Yello an und es kann jeden Monat ein Zählerstand abgelesen und ab nächstes Jahr auch abgerechnet werden.
gridpem: es geht doch hier gar nicht um vermeintliche Probleme, sondern um Sachverhalte, die vom Energieversorger trotz vertraglicher Grundlage wegen irgendwelcher obskurer interner Änderungen dem Kunden auf´s Auge gedrückt werden sollen. Wenn jährliche Ablesung vertraglich vereinbart und ausbedungen ist, so gilt dies für beide Vertragsparteien, die letztendlich darin auch einen überschaubaren Ablauf festgeschrieben sehen.
Dies ohne Vorankündigung abzuändern, ist sicherlich nur Monoplisten möglich bzw. ihrer Vorstellungskraft entsprechend.
Administrative Ablaufänderungen gerade bei Vermietern bedeuten im Regelfall auch Dispute bzw. Diskussionen mit Mietern, deren Abschlagzahlungen durcheinander geraten (können). Gleiches gilt für die Abschlagzahlungen des Energieverbrauchers an den Energielieferanten, die bereits geleistet sind, sich aber mit der neuen Abrechnung überschneiden und u.U. (wie bereits geschehen) in der neuen Jahresrechnung noch nicht erfasst sind (waren), was dann wieder unnötige Schreibereien erforderlich macht.
Und gegen solche eigenmächtigen Änderungen seitens des Energieversorgers verwahren wir uns halt.
Erfreulich scheint für Meck Pomm zu sein, dass man dort einen agilen Vertreter/Werber für Yello gefunden hat.
Yello hat (zumindest bei mir) in den vergangenen Jahren seine eigenen Werbemaßnahmen innerhalb von 3 Jahren ad absurdum geführt und in dieser Zeit peu a peu mit dem Monopolisten preislich gleichgezogen.
Und um meinen Zählerstand abzulesen, bedarf es nicht der Fa. Yello dank Fielmann oder Apollo.
Vermutlich auch bjo erwartet wie ich nur, dass im Jahresturnus abgelesen und abgerechnet wird und vermutlich werden wir auch eine Verbrauchs-Hochrechnung akzeptieren, damit die RWE dem Vertrag genüge tun und jahresbezogen abrechnen.
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Habe heute die \"Jahresabrechnung\" unterjährig erhalten. Abgelesen wurde Anfang August anstatt wie sonst üblich Anfang Oktober, also eine Abrechnung über 10 Monate statt 12. Damit ist natürlich auch nicht der Minimalverbrauch der letzten 6 Wochen (600kwh) erfasst und für die neuen Abschläge berücksichtigt- also nichts mit Hochrechnung. Wie üblich sind natürlich auch die geleisteten Abschläge der letzten 10 Monate nicht gelistet, sondern nur ein Bruchteil davon (statt 1400 nur knapp 300); der Rest wurde offenbar mal wieder den \"Schulden\" zugebucht.
Habe deshalb wegen a) Nichteinhaltung der turnusmässigen Ablesung widersprochen, b) zugleich auch der übliche Rechnungs-Widerspruch und eine eigene, als Unterjährig gekennzeichnete Abrechnung erstellt. In den von mir daraus berechneten Abschlägen ist natürlich die VerbrauchsHochrechnung anhand des aktuellen Zählerstands bis Anfang Oktober sowie der geminderte Preis enthalten.
Zuviel Aufwand getrieben? Oder was falsch gemacht und nur die unterjährige Rechnung ohne Kommentar nicht akzeptieren?
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dattelner:
Zuviel Aufwand getrieben? Oder was falsch gemacht und nur die unterjährige Rechnung ohne Kommentar nicht akzeptieren?
Die Jahresrechnung n i c h t akzeptieren, sondern mit dem Hinweis auf den Vertrag (jährliche Abrechnung) zurückweisen. Dazu ausdrücklich anmerken, dass der freundl. Energieversorger wohl die dort eingegangenen Abschlagzahlungen für die laufende Lieferung nicht berücksichtigt hat!
So lange bei dem jährlichen Unbilligkeitseinwand der ausdrückliche Hinweis auf den Ausschluss anderweitiger Verrechnungen nach §§ 366/367 erklärt ist und bei den monatlichen Abschlagzahlungen der jeweilige Verwendungszweck angegeben ist, könnte man -so man böswillig ist- dem freundl. Energieversorger die Unterschlagung von Geldbeträgen unterstellen.
Man muss so langsam den Eindruck gewinnen, dass man in Bochum (ver-)trieb-haft versucht, die Kunden mit windigen Taschenspielertricks hereinzulegen. Und wenn mit normalen kaufmännischen Methoden nicht mehr zielführend gearbeitet werden kann, versucht man es halt mit Einschüchterungsversuchen oder Verwirrspielchen.
Also: Unterlagen kopieren für die eigene Akte und die Originale zurück nach Bochum mit der Aufforderung, sich mit der korrekten Jahresrechnung wieder zu melden und vorher die eigentlich übliche Zählerablesung vorzunehmen.
Man berechnet doch sogar in den Verrechnungspreisen sog. Gebühren für die ordnungsgemäße Ablesung und ordnungsgemäße Rechnungserstellung. Und die muss in etwa nachg 365 Tagen vorgenommen werden.
Wenn man diese Praktiken akzeptiert, wird es nicht mehr lange dauern, bis der freundl. Energieversorger vierteljährlich Rechnungen erstellt.
Ein weiterer vielleicht hilfreicher Hinweis, warum man diese Trickserei nicht hinnehmen sollte. Die meisten Kunden zahlen doch mittels Dauerauftrag und da kann es dann passieren, dass bei unterjährigen Abrechnungen die eine oder andere Abschlagzahlung \"vergessen\" wird, weil es Überschneidungen bei Geldeingang und Rechnungslegung gibt. Das bietet dann u.U. dem freundl. Energeiversorger die Möglichkeit, nicht sofort zuzuordnende Zahlungen auf frühere angebliche Rückstände zu übernehmen.
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@dattelner,
warum wollen Sie den Versorger maßregeln?
jahresrechnung zurückschicken und auf eine korrekte Abrechnung mit den von Ihnen geleisteten Abschlägen verlagen. insofern auch mitteilen, dass die künftigen Abschläge nicht gezahlt werden, solange keine richtige Jahresrechnung vorliegt.
Untersagen Sie erneut dem Versorger die Aufrechnung der Abschläge auf \"Altschulden\"
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@ h.terbeck
Original von h.terbeck
Wenn man diese Praktiken akzeptiert, wird es nicht mehr lange dauern, bis der freundl. Energieversorger vierteljährlich Rechnungen erstellt.
Warum dann nicht gleich monatlich, genau so wie Telefon, Internetzugang und ähnlich Dienstleistungen.
Zum einen wünscht unser Gesetzgeber solche Angebote der Energieversorger für die Kunden
§ 40 EnWG (2): Lieferanten sind verpflichtet, den Energieverbrauch nach ihrer Wahl monatlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen, abzurechnen. Sofern der Letztverbraucher dies wünscht, ist der Lieferant verpflichtet, eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung zu vereinbaren.
Zum anderen sind monatliche Rechnungen z.B. in den skandinavischen Ländern schon seit längerem der Standard.
Gruß aus Meck-Pomm
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gridpem:
Zum anderen sind monatliche Rechnungen z.B. in den skandinavischen Ländern schon seit längerem der Standard.
Die Betroffenen bzw. Energienutzer in diesen skanidnavischen Ländern haben allerdings auch nicht den Umstand von monatlichen Abschlagzahlungen zu organisieren. Da gibt´s halt die Rechnung und dafür wird nach deren Prüfung dann gezahlt.
Da wir aber nicht in diesen skandinavische Ländern wohnen, auch nicht deren dortiige Wohltaten genießen, müssen wir uns hierzulande mit unseren freundl. Energielieferanten herumschlagen, bei denen es nicht selten vorkommt, dass überwiesene Abschlagzahlungen nicht gebucht sind oder deren Auffinden dann Wochen dauert, die -wie ich einer heute eingegangenen Information zu meiner Freude entnehmen darf, bei einer der künstlichen Umbuchungen bestätigt, einen intern konstruierten Betrag festgelegt zu haben.
Übrigens, was glauben Sie wohl wird unser freundl. Energielieferant uns für die monatliche Rechnungsstellung abverlangen?
Lt. Energieversorger und dessen Bedingungen heisst es in Abs. 2, dass die Rechnungsstellung grundsätzlich mit dem Ablauf eines Abrechnungsjahres (=Jahresturnus) mit der Jahresrechnung erfolgt. Sollte der Kunde zusätzliche monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Rechnungen wünschen, wird jede zusätzliche Rechnung pauschal mit 11,90 Euro in Rechnung gestellt ......
Unabhängig von der Selbstüberschätzung, dass bei Rechnungsstellung nach Kundenwunsch dieser zu zahlen hat, der Energielieferant aber nach Gutdünken und jeweiligem Bedarf abrechnen kann, wann immer er lustig ist,, ja wie die Skandinavier auch monatlich, halte ich es doch mit der vertraglichen Abrechnungssystematik, die für BEIDE Parteien zu gelten hat.
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@BerndA
@Cremer
@Dattelner
Heute mit der Post erste Reaktion des freundl. Energieversorgers.
Zum Thema Gutschrift/Guthaben aus Rechnung vom 14.11.2006 folgende Aussage:
\"Das Guthaben in Höhe von 81,68 Euro lt. Rg. v. 14.11.2006 errechnet sich für Wasser/Abwasser genau so, wie von Ihnen dargestellt (??????) Bei dem Betrag von 27,81 Euro (als Gutschrift auf Wasser/Abwasser ???) HANDELT ES SICH UM EINEN HIER INTERN KONSTRUIERTEN BETRAG.
Resümierend lässt sich allerdings folgendes feststellen: Für Wasser/Abwaser haben Sie im Zeitraum 2006-2007 insgesamt 432,00 Euro geleistet (12x36). Diesen Gesamtbetrag haben wir in der Rechnung vom 10.09.2009 korrekt berücksichtigt.
(Ich werde keinesfalls eine unterjährige Abrechnung akzeptieren, geschweige denn, die konstruierten Beträge/Gutschriften o.ä. prüfen.
Weiterer Text:
Als Anlage erhalten Sie Ihre einmalig vorgezogene Jahresrechnung für Gas. Der Abschlagplan vom 11.09.2009 it mit Erstellung der beigefügten Gasrechnung hinfällig. Betrachten Sie diesen bitte als Gegenstandslos.
(Bei dieser unterjährigen Gasrechnung sind von mir geleistete Zahlungen in ihrer Höhe nicht nachvollziehbar) (Auch steht immer noch eine Auskunft über im letzten Jahr gezahlte, aber nicht berücksichtigte Abschlagzahlungen aus.)
Wie wär´s, wenn wir ALLE auch selbst und intern konstruierte Beträge den kommenden Rechnungen gegenüberstellen?
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@h.terbeck,
das mit
Bei dem Betrag von 27,81 Euro (als Gutschrift auf Wasser/Abwasser ???) HANDELT ES SICH UM EINEN HIER INTERN KONSTRUIERTEN BETRAG.
möeg jetzt einer verstehen wer will :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:
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Nachdem ich mich durch einen Wust von Rechnungen, Korrektur-Rechnungen, Gutschriften und Nachbelastungen gewühlt und diese nachzuvollziehen versucht habe mit dem Ergebnis, dass ich mich ingesamt gegen diese Buchhaltungs-Wurschtelei verwahrt und die bis zum letzten Geschäftsjahr abgewickelten Leistungen und Gegenleistungen als erledigt und vollständig ausgeglichen erklärt hatte, bekam ich neue Post von meinem freundl. Energieversorger.
Dieses Mal schickte er mir eine Mahnung, datiert auf den 28. Aug. 2009, mit der lt. dessen nicht vollständig ausgeglichener Saldo mit Stand 26.08.2009 insgesamt 1.462,44 Euro betrage und er erwarte, dass ich diesen Betrag bis zum 15. Sept. 2009 auszugleichen hätte.
Sollte ich die Angemessenheit und Billigkeit seiner Preise bzw. Preiserhöhungen anzweifeln (§ 315 BGB), informiert man mich über ein Gerichtsurteil, welches man im Frühjahr 2009 erwirkt habe.
Der freundl.Energieversorger hat Strom-Tarifkunden verklagt, die ihre Zahlungen bewusst gem. § 315 BGB gekürzt haben. Am 02.04.2009 sei ein Urteil des LG Osnabrück zu Gunsten meines freundl. Energieversorgers ergangen, mit dem \"die Kunden zur Zahlung verurteilt wurden\".
Das Gericht hätte festgestellt, dass § 315 BGB vorliegend weder direkt noch analog anwendbar sei. Dies sei insbesondere damit begründet worden, dass im streitgegenständlichen Zeitraum (ab 2004/2006) in den Wohnorten der vergklagten Kunden keine Monopolstellung des freundl. Energieversorgers vorlag. Vielmehr konnten diese Kunden zwischen diversen Stromanbietern wählen und entsprechend wechseln.
Wörtlich heiße es in dem Urteil:
\"Die festgesetzten Stromtarife sind daher nicht in entsprechender Anwendung des § 315 BGB einer Billigkeitskontrolle zu unterziehen. Die Klägerin könne somit gegenüber den Beklagten die Bezahlung des verbrauchten Stromes auf der Grundlage der jeweiligen Tarifhöhe verlangen.\"
Auch das AG Halle habe die Auffassung vertreten, dass eine Preiskontrolle gem. § 315 BGB nicht stattfindet, wenn Kunden ihren Stromversorger wechseln können. Folglich habe das Gericht einer Klage stattgegeben und den verklagten Kunden auch in diesem Verfahren zur Zahlung verurteilt.
Bisher habe man gegen mich noch keine rechtlichen Schriffte eingeleitet, da mein freundl. Energieversorger hoffe, die Angelegenheit noch im Sinne der guten Kundenbeziehung gütlich klären zu können.
Ich habe dann am 30.09.2009 mangels vorliegender Rechnung selbst auf der Basis der Zählerstände die Berechnung des Stromverbrauchs vorgenommen und unter Berücksichtigung meiner Abschlagzahlungen den Restbetrag überwiesen.
Heute nun erhalte ich die Jahresrechnung.
Danach Stromverbrauch per 06.09.2008 inkl. USt. 1.208,28 Euro
abzügl. Zahlungen
zuzügl. offenstehender Rechnungsbeträge 549,44 Euro (???)
(Diese offenstehenden Rechnungsbeträge sind weder aus früheren Rechnungen, sondern anderen Aufstellungen ersichtlich)
Offenbar operiert man generell mit \"intern konstruierten Beträgen\", wie bereits anderweitig bestätigt.
P.S. Man hat übrigens bei der Berücksichtigung der Abschlagzahlungen wieder einmal eine Überweisung \"vergessen\". Wieder einmal, weil im vergangenen Jahr bei gleicher Sachlage jegliche Antwort ausblieb.