Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EMB Energie Mark Brandenburg => Thema gestartet von: Emile Bronte am 06. September 2009, 17:38:28
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Hallo, allerseits,
in meiner Jahresabrechnung findet sich ein dubioses \"Entgelt für den Netzzugang\" inklusive Messstellenbetrieb und Messung. Ich dachte, mit dem Grundpreis wären alle diese Kosten abgedeckt? Kann mir jemand sagen, ob das rechtens ist? Ich werde die EMB erst einmal um Erklärung bitten.
Gruß, Emile
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Ich nehme an, es geht um Strom
Da setzen sich die Grundkosten aus zwei Faktoren zusammen.
Einer davon ist die Netznutzungsgebühr bzw. Netzzugang
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@E. Bronte
Die Ausweisung ist korrekt und seit letztem Jahr verpflichtend, guckt man hier:
§ 40 EnWG - Strom- und Gasrechnungen (http://bundesrecht.juris.de/enwg_2005/__40.html)
Allerdings könnte man sich die Frage stellen, ob der Grundpreis, bei separater Erhebung des Netzentgelts, noch so hoch wie früher sein darf :rolleyes:
Oder ist das Netzengelt lediglich als Bestandteil des Grundpreises in der Rechnung ausgewiesen?
@Cremer
Bitte Update einspielen ;)
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Es handelt sich um Gas, Jahresabrechnung.
\"Der umseitig genannte Netto-Rechnungsbetrag enthält ein Entgelt für den Netzzugang in Höhe von 274,35 Euro ..\"
In der Gesamtabrechnung findet sich eine Position Sonstige Forderungen über 274,30. Die ganze Rechnung ist zum K.., Abschläge nicht korrekt errechnet (natürlich zu wenig, € 700!!), ich frage mich, wie deren Buchführung aussieht und ob die überhaupt noch richtig durchblicken. X( X( X( X(
Emile
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@Emile Bronte,
das ist jetzt auch für mich neu 8o
In der Gesamtabrechnung findet sich eine Position Sonstige Forderungen über 274,30. Die ganze Rechnung ist zum K.., Abschläge nicht korrekt errechnet (natürlich zu wenig, € 700!!), ich frage mich, wie deren Buchführung aussieht und ob die überhaupt noch richtig durchblicken.
Bitte mal nähere Erläuterung und Angaben über die Rechnung